verkaufs - expos é

VERKAUFS-EXPOSÉ
Grundstück in St. Katharein
A-8611 St. Katharein an der Laming, Nr. 91
EZ 105, GB 60051 St. Katharein an der Laming, Parz. 54/33,
BG Bruck an der Mur
Grundstücks-Fläche:
Gebäude-Netto-Fläche:
ca. 885 m²
0 m²
Mindestangebotspreis: € 31.500,Der Verkauf erfolgt durch die A1Telekom Austria AG
Ansprechpartner:
Tel:
E-Mail:
Internet:
A1 Telekom Austria AG,
Abt. FINANCE CREM
1020 Wien, Lassallestrasse 9
0800/100 810
[email protected]
www.a1-immobilien.net
Wien, im September 2016
A1 - Verkaufs-Exposé - 8611 St. Katharein NR. 91 - TV 2016 Fassung II
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INHALTSVERZEICHNIS
1)
ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................... 3
2)
STANDORT - LAGE ........................................................................................................ 4
Lage im Bezirk........................................................................................................................................................................ 5
Beschreibung des Standortes ................................................................................................................................................ 5
3)
BESCHREIBUNG DER LIEGENSCHAFT .............................................................................. 6
Allgemeines ........................................................................................................................................................................... 6
Luftaufnahme ........................................................................................................................................................................ 6
Gebäudebeschreibung .......................................................................................................................................................... 7
Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen ........................................................................................................... 8
Katastermappenauszug ......................................................................................................................................................... 9
Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen............................................................................................................. 10
Anschlüsse ........................................................................................................................................................................... 10
Denkmalschutz .................................................................................................................................................................... 10
Altlasten bzw. Bodenkontaminationen ............................................................................................................................... 11
Auszug aus dem Gefahrenzonenplan (Hochwasser, Erdbeben) .......................................................................................... 11
Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung ......................................................................................................................... 12
Energieausweis .................................................................................................................................................................... 13
Gebäudenettoflächen ......................................................................................................................................................... 14
Mieteinnahmen exkl. USt (Stand 01.09.2016) ..................................................................................................................... 14
Mieteinnahmen bei Rückmiete durch A1 TA (exkl. USt.) .................................................................................................... 14
Verwaltung der Liegenschaft ............................................................................................................................................... 14
Versicherungen ................................................................................................................................................................... 14
4)
ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN ...................................................................... 15
Gewährleistung/Haftungen/Lastenfreiheit/Nebenabreden................................................................................................ 15
Vertragserrichtung/Treuhandschaft.................................................................................................................................... 16
Kaufpreis ............................................................................................................................................................................. 16
Rücktritt/Pönale .................................................................................................................................................................. 16
Steuern/Mindestanbots-/-verkaufspreis ............................................................................................................................. 17
5)
ANHANG A BETRIEBSKOSTENÜBERSICHT ....................................................................... 19
6)
ANHANG B FOTODOKUMENTATION ................................................................................ 20
7)
ANHANG C PLANDOKUMENTE ........................................................................................ 21
A1 - Verkaufs-Exposé - 8611 St. Katharein NR. 91 - TV 2016 Fassung II
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1)
ZUSAMMENFASSUNG
Die A1 Telekom Austria AG beabsichtigt ein Grundstück in der Steiermark, 8611 St. Katharein an
der Laming, Nr. 91, zu veräußern.
Das Teilgrundstück ist 885 m² groß und unbebaut.
An der nordlichen und auch der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen Kabel der A1 TA AG.
Diesbezüglich wird eine die Verkäuferin mit keinen weiteren Kosten belastende
Leitungswegeservitut zu Lasten des Verkaufsgegenstandes einzuverleiben sein.
Das Grundstück ist nicht erschlossen.
Der Mindestangebotspreis beträgt € 31.500,--.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Verkaufsexposé.
Besichtigungstermine können unter der auf Seite 1 angeführten Telefonnummer vereinbart werden
bzw. werden Fragen ebenfalls von dieser Stelle kurzfristig beantwortet.
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2)
STANDORT - LAGE
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich in der Steiermark im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag.
Distanzen zu wichtigen Städten ab Graz bzw. St. Katharein auf dem Straßenweg:
Ort
Wien
Graz
Salzburg
Klagenfurt
Linz
Innsbruck
St. Pölten
Eisenstadt
Bregenz
Distanz [km] von Graz
197
0
254
141
217
464
231
172
570
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Distanz [km] von St. Katharein
156
65
243
166
205
421
129
131
558
4
Lage im Bezirk
Quelle: google maps österreich
Bearbeitung: A1Telekom Austria AG
Quelle: google maps österreich
Bearbeitung: A1Telekom Austria AG
Beschreibung des Standortes
St. Katharein an der Laming ist eine ehemalige Gemeinde mit 971 Einwohnern (STATISTIK
AUSTRIA, Stand 2014) und liegt auf einer Seehöhe von 651 m. Die Gesamtfläche beträgt
4,37 km².
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3)
BESCHREIBUNG DER LIEGENSCHAFT
Allgemeines
Die gegenständliche Liegenschaft, 8611 St. Katharein an der Laming, St. Katharein an der Laming
Nr. 91, besteht aus zwei Grundstücken mit einer Gesamtfläche laut Grundbuch von 1.618 m². Zum
Verkauf steht das Grundstück Nr. 54/33.
Luftaufnahme
Quelle: GIS Steiermark
Bearbeitung: A1 Telekom Austria AG
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Gebäudebeschreibung
Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf.
Es erfolgt ein Teilverkauf Grundstück.
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Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen
Die gegenständliche Liegenschaft EZ 105, GB 60051 St. Katharein an der Laming, BG Bruck an der
Mur bestehend aus den Grundstücken Nr. 54/14 u. 54/33 befindet sich im Alleineigentum der A1
Telekom Austria AG.
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Katastermappenauszug
Auszug aus der digitalen Katastermappe
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Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen
Flächenwidmungsplan
Quelle: Steiermark Atlas
*) Bauland Wohngebiet
Anschlüsse
Das Grundstück ist nicht erschlossen
Denkmalschutz
Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf.
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Altlasten bzw. Bodenkontaminationen
A1 sind keine Informationen hinsichtlich Altlasten oder Bodenkontaminationen bekannt. Die
Liegenschaft ist, unter Vorbehalt der vollständigen Erfassung, auch nicht im
Verdachtsflächenkataster sowie Altlastenatlas des Umweltbundesamtes ausgewiesen
(Stand 31.08.2016).
Auszug aus dem Gefahrenzonenplan (Hochwasser, Erdbeben)
Quelle: HORA
*) Hochwasser: keine Gefährdung
Quelle: HORA
*) Erdbebengefährdung: Zone 4
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Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung
An der nordlichen und auch der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen Kabel der A1 TA AG.
Diesbezüglich wird eine die Verkäuferin mit keinen weiteren Kosten belastende
Leitungswegeservitut zu Lasten des Verkaufsgegenstandes einzuverleiben sein.
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Energieausweis
Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf.
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Gebäudenettoflächen
Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf.
Mieteinnahmen exkl. USt (Stand 01.09.2016)
Mieter
Mietfläche
m²
Keine
Miete/
Monat
-
BK/
Monat
-
Laufzeit-Ende
Bemerkung
-
-
-
Mieteinnahmen bei Rückmiete durch A1 TA (exkl. USt.)
Mieter
Keine
Mietfläche
m²
Miete/
Monat
-
BK/
Monat
-
Laufzeit-Ende
Bemerkung
-
-
-
Verwaltung der Liegenschaft
Die Liegenschaft wird derzeit von der A1Telekom Austria AG verwaltet.
Versicherungen
Die A1Telekom Austria AG erklärt ausdrücklich, dass sie eine so genannte „Sach-Versicherung“
abgeschlossen hat, die auch die gegenständliche Liegenschaft umfaßt.
Das bedeutet: Alle Verkaufsobjekte samt technischer Anlagen sind bis zum Gefahrenübergang in
den Konzernversicherungspolizzen der A1Telekom Austria AG gegen alle Gefahren sachversichert.
Der Versicherungsschutz für die betroffenen Immobilien endet mit der Übergabe/Übernahme, ohne
dass es eines weiteren Aktes bedarf.
Ab diesem Zeitpunkt besteht somit kein aufrechter Versicherungsschutz der Kaufobjekte mehr,
sodass diesbezüglich der Käufer zeitgerecht entsprechende Versicherungsverträge neu
abzuschließen hat.
Die in den Rückmietungen enthaltenen techn. Einrichtungen sind weiterhin durch die „SachVersicherung“ abgedeckt.
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4)
ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN
für Liegenschaftsverkäufe der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft
Die verkaufsgegenständliche Liegenschaft wird gegebenenfalls nur auf Basis des von der
Verkaufswerberin (A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, in weiterer Folge auch „A1 TA“)
vorgegebenen, allenfalls individuell nachverhandelten Kaufvertragstextes und dieser Allgemeinen
Bedingungen veräußert, wobei im (finalen) Kaufvertragstext angeführte Regelungen diesen
Allgemeinen Bedingungen vorgehen.
Ausschlaggebend dafür, ob Bestimmungen dieser Allgemeinen (Verkaufs-) Bedingungen und/oder
des ihnen angeschlossenen Entwurfes des Vertragstextes hinsichtlich bestehender Bebauung,
Servituts-/Rückmietungserfordernissen,
Bestandvertragsübernahmen
Dritter
oder
des
Erfordernisses einer vorherigen Liegenschaftsabteilung (durch verkäuferseits beigestelltes
Gutachten eines staatlich befugten Vermessers) zur Anwendung gelangen, ist die konkrete –
separat ausgefertigte und von A1 TA zur Verfügung gestellte – Liegenschaftsbeschreibung
(„Immobilienexposé“). – Für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Liegenschaftsbeschreibung wird im
übrigen seitens A1 TA keine Haftung (aus welchem Titel immer) übernommen, sondern gelten im
Zweifel ausschließlich die im Kaufvertragstext (in dessen jeweiliger, allenfalls im Einzelfall
ausverhandelter Fassung) und – subsidiär – in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen
Regelungen und Daten.
A1 TA behält sich desweiteren vor, mit Kaufinteressenten geführte Verkaufsgespräche/
Verhandlungen jederzeit – ohne Angabe von Gründen – auszusetzen oder ergebnislos zu
beenden, ohne dass dies irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Kaufinteressenten begründet; dies, solange keine ausdrückliche, schriftliche und
firmenmäßig von A1 TA gefertigte Verkaufszusage abgegeben worden ist.
Gewährleistung/Haftungen/Lastenfreiheit/Nebenabreden
Die gegenständliche Liegenschaft wird geldlastenfrei, wie besichtigt und im aktuellen Zustand
verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt sowie den Zustand des allenfalls darauf errichteten
Hauses aus eigener Wahrnehmung zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen
bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen,
Baumängeln etc.), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder
bestimmte Eigenschaften des gegenständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördliche
Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für das kaufgegenständliche Objekt
bestehen allerdings keine Zahlungsrückstände für die mit der Liegenschaft gehaftet werden
müsste.
Der Käufer hat in die bestehenden Bestandverhältnisse, soweit bekanntgegeben, vollinhaltlich
einzutreten und muss diese Pflicht auch bei allfälliger Weiterveräußerung stets an Rechtsnachfolger
im Liegenschaftseigentum weiter überbunden werden. Weiters müssen vom Käufer sämtliche,
eventuell vorhandenen und/oder durch den täglichen Gebrauch ersessenen Rechte ohne
Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich für die
geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft und die Bekanntgabe verbriefter und der Verkäuferin
entsprechend bekannter Bestandverhältnisse Gewähr geleistet.
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Es sind keine die Liegenschaft betreffenden Nebenabreden, mit wem immer, ungewöhnlichen
Inhalts bekannt. Es wird aber von der Verkäuferin keine Haftung dafür übernommen, dass die
Liegenschaft frei von solchen ihr nicht bekannten Nebenabreden ist. Über das MRG hinausreichende
Weitergaberechte sind, soweit die Verkäuferin nicht darauf hinweist, keine bekannt; diesbezügliche
Garantien oder Gewährleistungen werden nicht abgegeben.
Seitens der Verkäuferin werden schließlich keine Garantien oder Gewährleistungen für die Eignung
und
Machbarkeit
etwaiger
Umbauten
bzw.
baulicher
Erweiterungen
oder
sonstige
Nutzungsabsichten des Käufers bzw. deren Machbarkeit etc. gegeben.
Vertragserrichtung/Treuhandschaft
Der Vertragserrichter und allenfalls im Rahmen der Liegenschaftsübertragung benötigte Treuhänder
wird von der Verkäuferin bestimmt. Alle mit der Errichtung und der grundbücherlichen
Durchführung des Kaufvertrags verbundenen – angemessenen – Kosten, Gebühren und
öffentlichen Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühren, trägt
der Käufer. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages auf Kosten des
Käufers. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung und sonstige in Anspruch genommene
Beratung trägt jeder Vertragsteil endgültig für sich selbst.
Kaufpreis
Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbssteuer und die
grundbücherliche Eintragungsgebühr spätestens bei verbücherungsfähiger Unterfertigung des
Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien sicherzustellen und Zug um Zug auf das vom
Vertragserrichte/Treuhänder bekannt zu gebende Treuhandkonto zu erlegen, sowie bei Erwerb
durch
eine
natürliche
Person
dem
Treuhänder
seinen
Staatsbürgerschaftsnachweis
(vorübergehend) zu überlassen. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein inländischer
öffentlicher Notar oder zugelassener Rechtsanwalt, welcher als Mitglied der (freiwilligen)
Treuhandrevision der Notariats- bzw. Rechtsanwaltskammer registriert ist, in Frage kommt.
Der Vertragserrichter/Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt Zinsen, abzüglich
Kontospesen, an die Verkäuferin weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die
vereinbarte Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlichen Originalurkunden, wie Kaufvertrag
und Rangordnungsbeschluss, übergeben hat. Der Vertragserrichter/Treuhänder wird erst zur
Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers berechtigt, wenn der Käufer den gesamten
Kaufpreis samt Grunderwerbssteuer und Einverleibungsgebühr einseitig unwiderruflich auf dem
Treuhandkonto hinterlegt hat.
Rücktritt/Pönale
Sollte der Käufer, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb einer allenfalls
vereinbarten Frist hinterlegen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist jederzeit durch
einseitige schriftliche Erklärung, an die zuletzt vom Käufer bekanntgegebene Anschrift, vom
Vertrag zurücktreten, welcher Rücktritt auch dann wirksam ist, wenn die Rücktrittserklärung an
dieser Anschrift eingelangt ist, der Käufer sich jedoch dort, sei es auch bloß vorübergehend, nicht
mehr aufhalten bzw. ortsabwesend sein sollte.
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Der Käufer hat im Falle eines berechtigten Rücktritts der Verkäuferin, aus welchem vom Käufer zu
vertretenden Grunde immer, eine (verschuldensfreie) Pönale in der Höhe von 10 % des
Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes
Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden, allfälligen Schadenersatzanspruches bleibt der Verkäuferin in diesem
Zusammenhang ausdrücklich vorbehalten.
Steuern/Mindestanbots-/-verkaufspreis
Alle mit der gegenständlichen Transaktion zusammenhängenden Steuern und Gebühren jeder Art,
mit Ausnahme von Ertragssteuern der Verkäuferin, sind vom Käufer zu tragen.
Zu einem vom Sachverständigen allenfalls ermittelten Mindestanbotspreis sind vom Erwerber in
diesem Sinne noch zu tragende Transaktionskosten (wie oben bzw. andernorts in diesen
Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt) hinzuzurechnen bzw. sind diese im Mindestanbotspreis
nicht enthalten.
Die Bewertung der Liegenschaft und der daraus resultierende Mindestanbots-/-verkaufspreis bzw.
ein ausverhandelter Verkaufspreis basiert, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend
einvernehmlich festgelegt, auf einem Verkauf der Immobilie ohne Option auf Regelbesteuerung
gemäß § 6 Abs. 2 UStG. Bei Ausübung der Option zur Regelbesteuerung trägt der Erwerber der
Immobilie (der Käufer) endgültig die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und die entsprechend
höhere Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr. Bei Nichtausübung der Option trägt der
Käufer den entsprechenden Betrag für die Berichtigung von Vorsteuerabzugsbeträgen der
Verkäuferin gemäß § 12 Abs. 10 UStG, und hat der Käufer die Verkäuferin diesbezüglich schadund klaglos zu halten. – Dies alles wäre bei der Bemessung des Kaufpreises entsprechend zu
berücksichtigen.
A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft
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Verkäuferin:
A1 Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A – 1020 Wien
Mindestanbot:
€ 31.500,Anbotsadresse:
RA Dr. Wolfgang W. Richter
Neuer Markt 1
1010 Wien
[email protected]
und an [email protected]
Anbotsverbindlichkeit:
Min. 8 Wochen
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5)
ANHANG A BETRIEBSKOSTENÜBERSICHT
Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf
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19
6)
ANHANG B FOTODOKUMENTATION
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7)
-
ANHANG C PLANDOKUMENTE
Kabellageplan
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