Belehrung - Gymnasium Gleichense Ohrdruf

Name des Schülers:
Belehrung und Informationen zur Studienfahrt der Klassen 11 und 12 nach Rom
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
der Termin für die geplante Exkursion nach Rom steht bevor:
Abfahrt: Samstag, den 17.09.2016; 18.00 Uhr am Gymnasium in Ohrdruf
Rückkehr: Samstag, den 24.09.2016, ca. 12.00 Uhr am Gymnasium in Ohrdruf
Adresse der Unterkunft:
Camping Village Fabulous
Via C. Colombo
00125 Roma
Mitzubringen sind unbedingt:
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und Schülerausweis
-
eine Auslandskrankenversicherung muss vorhanden sein
Mit folgenden Regeln sind wir einverstanden:
Es gelten generell das Deutsche Jugendschutzgesetz sowie zu Fragen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der § 8,
Absatz 1,2,5 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und § 29, Absatz 2 der Thüringer Schulordnung.
1. Während der Studienfahrt ist den Anweisungen der Lehrer und Begleitpersonen Folge zu leisten. Das
Entfernen von der Gruppe ist ohne Abmeldung beim Betreuer untersagt.
2. Für die Wahrnehmung individueller Freizeit gilt, dass kein Schüler allein unterwegs sein darf.
3. Baden und Schwimmen erfolgen nach Absprache mit den betreuenden Personen.
4. Das Mitbringen von Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
5. Der Besitz und Genuss von Alkohol und Drogen sonstiger Art ist untersagt.
6. Bei kleineren Verletzungen kann eine erste Wundversorgung durch Ersthelfer erfolgen. Bei Notfällen geben
Sie die Zustimmung zu dringend notwendigen medizinischen Maßnahmen, einschließlich Operation, sofern
Ihr Einverständnis nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
7. Die geltende Hausordnung ist einzuhalten, die Zeiten für die Nachtruhe werden vor Ort abgesprochen.
8. Die Bungalows und die Außenbereiche sind sauber zu halten.
9. Im Bus ist auf Sicherheit, Disziplin und Sauberkeit zu achten. Die Anweisungen der Busfahrer sind zu
befolgen.
10. Schüler, die durch grobes Fehlverhalten Ablauf und Gelingen der Exkursion gefährden, können von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden und noch vor deren Beendigung auf eigene Kosten
zurückgeschickt werden, wenn pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.
11. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Sie für verursachte Schäden jeglicher Art selber aufkommen
müssen.
Badeerlaubnis wird erteilt:
ja / nein
(Nichtzutreffendes bitte durchstreichen)
Nimmt Ihr Kind Medikamente? Wenn ja, welche?
Gibt es andere Besonderheiten, die Lehrer oder Begleitpersonen beachten sollen?
Unterschrift Erziehungsberechtigter:………………………………….Unterschrift Schüler:……………………………………
Exkursionsleiterin A. Werner
Ohrdruf, 29.08.2016