- RESILIDENCE

Resilidence®-Unternehmensstrukturen
und Grundlagen
Resilidence®-Lebenswirtschaft in Generationen
ist eine Wohn- und Arbeitskultur die auf innovative Weise
wirtschaftliche, soziale und arbeitstechnische Aspekte verbindet,
also eine Form wie wir zukünftig leben, arbeiten und wirtschaften.
(Resilidence® ist eine Wortkreation aus Resilienz und Residenz.)
www.resilidence.com
1) Die Resilidence® GmbH ist das Dach der Resilidence®-Gruppe.
• In der Resilidence® GmbH laufen alle Fäden zusammen.
• Organisation, Innovationen, Planungen, Verwaltung, Dienstleistungen sowie
Qualität werden von der Resilidence® GmbH initiiert, gesteuert, begleitet und
überwacht.
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• Der Erwerb von vorerst 20% Gesellschaftsanteilen an der Resilidence® GmbH ist von
den Resilidence®-Finanzierungsgesellschaften und Resilidence®-Investoren
möglich.
• Mit dem Kauf der Gesellschaftsanteile ist eine „stille Beteiligung“, in mindestens
gleicher Höhe der Gesellschaftsanteile, gefordert und zum Erwerb der Anteile
erforderlich.
• Es können auch nur „Stille Beteiligungen“ an der Resilidence® GmbH
angeboten werden.
• Die Angebote werden geprüft und nach Beschluss angenommen.
• Dem Initiator von Resilidence®, Florian Wiplinger und seinen Nachfolgern, wird eine
Mindestbeteiligung an den Resilidence®-Unternehmen von 3% des Markt- und
Verkehrswertes, als Lizenz- und Markenrecht, eingeräumt und zum Bilanzstichtag
rückwirkend zugerechnet.
• Das Resilidence®-Aufbauprojekt von Florian Wiplinger wird in die
Resilidence® GmbH eingebracht.
• Die Resilidence® GmbH kann an den operativen Resilidence®-Unternehmen, wie
Immobilien-Projekten, der Resilidence®-Administration mit Bildungs-, Mediation-,
Facility-Service und dem Resilidence®-Club in unterschiedlichen Formen beteiligt
sein.
2) Die Operativen Resilidence®-Unternehmen:
Die operativen Unternehmen werden je nach Erfordernis gebildet und den
Anforderungen entsprechend ausgestattet, aufgebaut, organisiert und in
Verantwortungs-Kompetenzen strukturiert.
(Projekt-, Regional-, Unternehmensbezug)
Direkte Beteiligungen an den Resilidence®-Projekten ist individuell, nach Prüfung
durch die GF der Resilidence® GmbH, dem Weisen Rat und der GF der betroffenen
Resilidence®-Unternehmen, nach Beratung und Beschluss möglich.
Resilidence®-Regionalunternehmen und Organisationen:
In den unterschiedlichen Regionen können sich Resilidence®-Regional-Gruppen
formieren und ihre Verantwortungen wahrnehmen.
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3) Resilidence®-Beteiligungen – erfolgen über:
a) Gesellschafts-Beteiligungen:
Gesellschaftsbeteiligungen sind für Unternehmen, Institutionen,
Persönlichkeiten offen, die sich aktiv in den Auf- und Ausbau der
Resilidence®-Werte einbringen.
b) Stille Beteiligungen:
Stille Beteiligungen werden von Unternehmen, Institutionen und
Persönlichkeiten angenommen, die die Resilidence®-Kultur stärken.
Einlagen in die Resilidence®-Unternehmen sind nachhaltige,
zukunftsorientierte und ökologische Beteiligungen.
c) Resilidence®-Finanzierungs-GmbHs:
Beteiligungen über €5TS werden in eigenen Resilidence®-FinanzierungGmbHs zusammengelegt.
Diese Finanzierungsunternehmen dienen alleinig zur Zusammenführung
von Investitions- und Vorsorgekapitals, zur stillen Beteiligung an der
Resilidence® GmbH und zur finanziellen Ausstattung der Resilidence®Unternehmen mit deren Projekten.
d) Von den Resilidence®-Finanzierung-GmbHs werden auch
„Schwarmfinanzierungen“ von Kleinanlegern, Crowdfunding, Crowd-Invest
und Interessentengruppen angenommen.
Eine stille Beteiligung an der Resilidence® GmbH ist Grundvoraussetzung zur
Beteiligung an Resilidence®-Projekten. Mit Sondervereinbarungen werden
Beteiligungen an ausgewählten Projekten oder Regionen direkt zugeordnet oder
weitergeleite.
4) Die Organisation:
Den Geschäftsführungen wird ein auf 5 Jahre gewählter „Weisenrat“ zur Seite
gestellt. Dieser Weisenrat setzt sich aus qualifizierten Fachkräften zusammen:
Personen mit besonderen Eignungen und Talenten, wirtschaftliche
Führungspersönlichkeiten, Recht, Steuer, Beratung, Wissenschaftler, Vertretung der
Generationen.
Geschäftsführungen und Weisenrat:
Strategische Planungen und Innovationen obliegen der Geschäftsführung im
Einklang mit dem Weisenrat. Aktivitäten, die Gestaltung und Einhaltung der
Resilidence®-Kultur werden gemeinsam erarbeitet, umgesetzt und beachtet.
Der Weisenrat erhält ausreichende Aufwandsentschädigungen.
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Entscheidungsbefugnisse:
Die Geschäftsführungen, die Führungskräfte und Beteiligten der Resilidence®Unternehmen sind der Einhaltung der kaufmännischen Sorgfalt und umsichtigen
unternehmerischen Sozialverantwortung grundsätzlich verpflichtet.
5) Beratungs- und Vorschlagswesen, Stimm-Bewertung:
Allen Beteiligten wird ein attraktives Mitwirken ermöglicht. Kompetenzen,
Innovationen, Internationalität, Regionalität werden im „Beratungs- und
Vorschlagswesen“ wirkungsvoll eingesetzt. Eine ausgewogene und effiziente
Entscheidungsfindung erfolgt über die „Stimm-Bewertung“. Die GF und die
Gesellschafter der Resilidence®-GmbH halten 1/3 der Stimmen. Der Weisenrat hält
1/3 der Stimmen. Alle Beteiligungen halten 1/3 der Stimmen. Jede summierte
Million der Beteiligungswerte entsprechen einer Stimme, die durch die GF und den
Beauftragten der Resilidence®-Finanzierungsunternehmen mit deren Interessensund Kompetenzgruppen, den Bevollmächtigten der Investoren, Investorengruppen
oder deren Stellvertreter wahrgenommen wird.
(0 bis 1 Mio. = 1 Stimme, ab 1,01 Mio. bis 2 Mio. = zweite Stimme, usw.)
In allen Belangen können Situationsabhängige Sondervereinbarungen vereinbart
werden. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit des Weisenrates und den beteiligten Parteien
zu Grunde zu legen. Die Beteiligungsangebote und das Vorschlagswesen werden
von der GF und dem Weisenrat entgegengenommen, geprüft und mit einer
einfachen Mehrheit angenommen.
Das Vorschlags- und Beratungswesen:
Das Vorschlags- und Beratungswesen aus den Stimmgruppen der Beteiligten wird
durch Einladung oder Eingaben einbezogen. GF mit Gesellschaftern der
Resilidence®-GmbH, der Weisenrat und die Beteiligten haben jeweils 1/3 der
Stimmen. Im Weisenrat haben der Initiator von Resilidence® oder dessen
Bevollmächtigte die Mehrheitsstimme, die jedoch nur bei unüberbrückbaren
Unstimmigkeiten, nach erfolgloser Mediation, angewendet wird.
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6) Die Ablöse von Beteiligungen und Einlagen, im Gesamten oder in Teilen, basiert
auf Angebot und Nachfrage, also durch Übernahmen, Neueinlagen oder Verkauf.
Die Ablöse von Beteiligungen und Einlagen wird vorranging den Resilidence®Beteiligten angeboten und im zweiten Schritt allgemein angeboten.
Das Prinzip der Rechtsnachfolge wird anerkannt.
7) Der Wert der Beteiligungen am Resilidence®-Unternehmen wird nach dem
Unternehmenswert, der bei der Bilanzerstellung errechnet wird, gemessen.
Die Bewertung der Immobilien erfolgt durch den Marktwert (Immobilien können
nach dem Wiener Verfahren bewertet werden, wenn gewünscht oder eine Einigung
nicht erfolgt).
Ertragsausschüttungen sind grundsätzlich nicht geplant, können jedoch durch
2/3 Mehrheitswunsch jeweils für ein Jahr vereinbart werden.
8) Verzinsung der Einlagen:
Die Wert- und Nominaleinlagen werden mit derzeit 2% über dem
Jahresdurchschnitt des Euribor-Zinssatzes (oder EZB-Leitzinssatz) verzinst.
Veränderungen der Verzinsung werden durch 2/3 Mehrheitswunsch
vorgeschlagen.
9) Information der Geschäftstätigkeit und Geschäftserfolge:
Alle Beteiligte werden über die Aktivitäten der Resilidence®-Unternehmen in Form
eines Jahresberichtes in Rückschau, Vorschau, Planung und mit den Eckdaten der
Bilanz jährlich informiert. Der Bericht wird in elektronischer Form ausgefertigt.
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10) Das Ausscheiden von Beteiligungen wird durch 2/3 Mehrheitswunsch
eingeleitet. Eine Ausscheidung kann gewünscht werden, wenn finanzielle
Dringlichkeiten (Erfordernisse) vorliegen, nachhaltige Schädigung der
Resilidence®-Kultur vorgebracht wird und ein nachteiliger Einfluss und
Auswirkung zu erwarten ist oder bereits eingetreten ist. In diesen Sonderfällen ist
ein sofortiges Mediationsverfahren einzuleiten.
Die betroffenen Beteiligungswerte werden den übrigen Beteiligten zum 80%igen
Wert der letzten Bilanz als Mindestangebot angeboten.
Wenn es zu keiner Ablöse kommt, so wird das Ausscheiden aus 20% der Erträge
(Cash-Flow 1 – Ergebnis der Geschäftstätigkeit) bis zu 80% des Wertes ermöglicht.
Bei Uneinigkeit gilt ein Mediationsverfahren vorrangig als vereinbart. Die Kosten
werden von den Beteiligten zu gleichen Teilen getragen.
11) Die Resilidence®-Kultur basiert am Resilidence®-Kodex. Die Markenpflege und
Qualitäts-Standards werden entwickelt, festgelegt, zertifiziert, auf Zeit vergeben,
evaluiert, überwacht. Bei Verstoß gegen die Resilidence®-Kultur und dem
Resilidence®-Kodex wird ein Ausschlussverfahren durch Mediation eingeleitet.
Konfliktfähigkeit wird erlernt und gelebt.
Lösungsorientierte, wertschätzende Meinungsbildung ist Grundlage in der
Resilidence®-Kultur.
Logik und Hausverstand vor Paragrafen – ist der Weg zur allgemeinen
Zufriedenheit und Erfolg.
Das Wohl der Allgemeinheit steht vor Einzelbefindlichkeiten.
Die „dörflichen Selbstverständlichkeiten“, der Zusammenhalt, werden gepflegt.
Jede, jeder Beteiligte innerhalb der Resilidence®-Organisationen stimmen einem
Mediationsverfahren zu, wobei eine Kostenaufteilung zu gleichen Teilen als
vereinbart gilt.
12) Die Resilidence®-Zertifizierungen werden auf eine bestimmte Zeit vergeben.
Regelmäßige Evaluierungen werden durchgeführt.
Synergien werden im Sinne der Resilidence®-Kultur gepflegt.
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13) Der Resilidence®-Klub:
Im Resilidence®-Klub werden die Freiwilligkeit, die Geselligkeit, die
Gruppendynamik und die Leistungseinbringung gepflegt.
Honorierte Leistungen im Auftrag des Klubbetriebes und der Klub-Angebote
erhalten den Klubbetrieb. Überschüsse werden den Mitgliedern nach ihren
eingebrachten Leistungen zugerechnet.
Crowdfunding kann zur Stärkung der Klubfinanzen eingesetzt werden.
Der Resilidence®-Klub kann sich an Resilidence®-Unternehmen und -Projekten
beteiligen.
[email protected]
www.resilidence.com
+43 664 4053736
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