Resilidence®-Unternehmensstrukturen und Grundlagen Resilidence®-Lebenswirtschaft in Generationen ist eine Wohn- und Arbeitskultur die auf innovative Weise wirtschaftliche, soziale und arbeitstechnische Aspekte verbindet, also eine Form wie wir zukünftig leben, arbeiten und wirtschaften. (Resilidence® ist eine Wortkreation aus Resilienz und Residenz.) www.resilidence.com 1) Die Resilidence® GmbH ist das Dach der Resilidence®-Gruppe. • In der Resilidence® GmbH laufen alle Fäden zusammen. • Organisation, Innovationen, Planungen, Verwaltung, Dienstleistungen sowie Qualität werden von der Resilidence® GmbH initiiert, gesteuert, begleitet und überwacht. Seite 1 von 7 • Der Erwerb von vorerst 20% Gesellschaftsanteilen an der Resilidence® GmbH ist von den Resilidence®-Finanzierungsgesellschaften und Resilidence®-Investoren möglich. • Mit dem Kauf der Gesellschaftsanteile ist eine „stille Beteiligung“, in mindestens gleicher Höhe der Gesellschaftsanteile, gefordert und zum Erwerb der Anteile erforderlich. • Es können auch nur „Stille Beteiligungen“ an der Resilidence® GmbH angeboten werden. • Die Angebote werden geprüft und nach Beschluss angenommen. • Dem Initiator von Resilidence®, Florian Wiplinger und seinen Nachfolgern, wird eine Mindestbeteiligung an den Resilidence®-Unternehmen von 3% des Markt- und Verkehrswertes, als Lizenz- und Markenrecht, eingeräumt und zum Bilanzstichtag rückwirkend zugerechnet. • Das Resilidence®-Aufbauprojekt von Florian Wiplinger wird in die Resilidence® GmbH eingebracht. • Die Resilidence® GmbH kann an den operativen Resilidence®-Unternehmen, wie Immobilien-Projekten, der Resilidence®-Administration mit Bildungs-, Mediation-, Facility-Service und dem Resilidence®-Club in unterschiedlichen Formen beteiligt sein. 2) Die Operativen Resilidence®-Unternehmen: Die operativen Unternehmen werden je nach Erfordernis gebildet und den Anforderungen entsprechend ausgestattet, aufgebaut, organisiert und in Verantwortungs-Kompetenzen strukturiert. (Projekt-, Regional-, Unternehmensbezug) Direkte Beteiligungen an den Resilidence®-Projekten ist individuell, nach Prüfung durch die GF der Resilidence® GmbH, dem Weisen Rat und der GF der betroffenen Resilidence®-Unternehmen, nach Beratung und Beschluss möglich. Resilidence®-Regionalunternehmen und Organisationen: In den unterschiedlichen Regionen können sich Resilidence®-Regional-Gruppen formieren und ihre Verantwortungen wahrnehmen. Seite 2 von 7 3) Resilidence®-Beteiligungen – erfolgen über: a) Gesellschafts-Beteiligungen: Gesellschaftsbeteiligungen sind für Unternehmen, Institutionen, Persönlichkeiten offen, die sich aktiv in den Auf- und Ausbau der Resilidence®-Werte einbringen. b) Stille Beteiligungen: Stille Beteiligungen werden von Unternehmen, Institutionen und Persönlichkeiten angenommen, die die Resilidence®-Kultur stärken. Einlagen in die Resilidence®-Unternehmen sind nachhaltige, zukunftsorientierte und ökologische Beteiligungen. c) Resilidence®-Finanzierungs-GmbHs: Beteiligungen über €5TS werden in eigenen Resilidence®-FinanzierungGmbHs zusammengelegt. Diese Finanzierungsunternehmen dienen alleinig zur Zusammenführung von Investitions- und Vorsorgekapitals, zur stillen Beteiligung an der Resilidence® GmbH und zur finanziellen Ausstattung der Resilidence®Unternehmen mit deren Projekten. d) Von den Resilidence®-Finanzierung-GmbHs werden auch „Schwarmfinanzierungen“ von Kleinanlegern, Crowdfunding, Crowd-Invest und Interessentengruppen angenommen. Eine stille Beteiligung an der Resilidence® GmbH ist Grundvoraussetzung zur Beteiligung an Resilidence®-Projekten. Mit Sondervereinbarungen werden Beteiligungen an ausgewählten Projekten oder Regionen direkt zugeordnet oder weitergeleite. 4) Die Organisation: Den Geschäftsführungen wird ein auf 5 Jahre gewählter „Weisenrat“ zur Seite gestellt. Dieser Weisenrat setzt sich aus qualifizierten Fachkräften zusammen: Personen mit besonderen Eignungen und Talenten, wirtschaftliche Führungspersönlichkeiten, Recht, Steuer, Beratung, Wissenschaftler, Vertretung der Generationen. Geschäftsführungen und Weisenrat: Strategische Planungen und Innovationen obliegen der Geschäftsführung im Einklang mit dem Weisenrat. Aktivitäten, die Gestaltung und Einhaltung der Resilidence®-Kultur werden gemeinsam erarbeitet, umgesetzt und beachtet. Der Weisenrat erhält ausreichende Aufwandsentschädigungen. Seite 3 von 7 Entscheidungsbefugnisse: Die Geschäftsführungen, die Führungskräfte und Beteiligten der Resilidence®Unternehmen sind der Einhaltung der kaufmännischen Sorgfalt und umsichtigen unternehmerischen Sozialverantwortung grundsätzlich verpflichtet. 5) Beratungs- und Vorschlagswesen, Stimm-Bewertung: Allen Beteiligten wird ein attraktives Mitwirken ermöglicht. Kompetenzen, Innovationen, Internationalität, Regionalität werden im „Beratungs- und Vorschlagswesen“ wirkungsvoll eingesetzt. Eine ausgewogene und effiziente Entscheidungsfindung erfolgt über die „Stimm-Bewertung“. Die GF und die Gesellschafter der Resilidence®-GmbH halten 1/3 der Stimmen. Der Weisenrat hält 1/3 der Stimmen. Alle Beteiligungen halten 1/3 der Stimmen. Jede summierte Million der Beteiligungswerte entsprechen einer Stimme, die durch die GF und den Beauftragten der Resilidence®-Finanzierungsunternehmen mit deren Interessensund Kompetenzgruppen, den Bevollmächtigten der Investoren, Investorengruppen oder deren Stellvertreter wahrgenommen wird. (0 bis 1 Mio. = 1 Stimme, ab 1,01 Mio. bis 2 Mio. = zweite Stimme, usw.) In allen Belangen können Situationsabhängige Sondervereinbarungen vereinbart werden. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit des Weisenrates und den beteiligten Parteien zu Grunde zu legen. Die Beteiligungsangebote und das Vorschlagswesen werden von der GF und dem Weisenrat entgegengenommen, geprüft und mit einer einfachen Mehrheit angenommen. Das Vorschlags- und Beratungswesen: Das Vorschlags- und Beratungswesen aus den Stimmgruppen der Beteiligten wird durch Einladung oder Eingaben einbezogen. GF mit Gesellschaftern der Resilidence®-GmbH, der Weisenrat und die Beteiligten haben jeweils 1/3 der Stimmen. Im Weisenrat haben der Initiator von Resilidence® oder dessen Bevollmächtigte die Mehrheitsstimme, die jedoch nur bei unüberbrückbaren Unstimmigkeiten, nach erfolgloser Mediation, angewendet wird. Seite 4 von 7 6) Die Ablöse von Beteiligungen und Einlagen, im Gesamten oder in Teilen, basiert auf Angebot und Nachfrage, also durch Übernahmen, Neueinlagen oder Verkauf. Die Ablöse von Beteiligungen und Einlagen wird vorranging den Resilidence®Beteiligten angeboten und im zweiten Schritt allgemein angeboten. Das Prinzip der Rechtsnachfolge wird anerkannt. 7) Der Wert der Beteiligungen am Resilidence®-Unternehmen wird nach dem Unternehmenswert, der bei der Bilanzerstellung errechnet wird, gemessen. Die Bewertung der Immobilien erfolgt durch den Marktwert (Immobilien können nach dem Wiener Verfahren bewertet werden, wenn gewünscht oder eine Einigung nicht erfolgt). Ertragsausschüttungen sind grundsätzlich nicht geplant, können jedoch durch 2/3 Mehrheitswunsch jeweils für ein Jahr vereinbart werden. 8) Verzinsung der Einlagen: Die Wert- und Nominaleinlagen werden mit derzeit 2% über dem Jahresdurchschnitt des Euribor-Zinssatzes (oder EZB-Leitzinssatz) verzinst. Veränderungen der Verzinsung werden durch 2/3 Mehrheitswunsch vorgeschlagen. 9) Information der Geschäftstätigkeit und Geschäftserfolge: Alle Beteiligte werden über die Aktivitäten der Resilidence®-Unternehmen in Form eines Jahresberichtes in Rückschau, Vorschau, Planung und mit den Eckdaten der Bilanz jährlich informiert. Der Bericht wird in elektronischer Form ausgefertigt. Seite 5 von 7 10) Das Ausscheiden von Beteiligungen wird durch 2/3 Mehrheitswunsch eingeleitet. Eine Ausscheidung kann gewünscht werden, wenn finanzielle Dringlichkeiten (Erfordernisse) vorliegen, nachhaltige Schädigung der Resilidence®-Kultur vorgebracht wird und ein nachteiliger Einfluss und Auswirkung zu erwarten ist oder bereits eingetreten ist. In diesen Sonderfällen ist ein sofortiges Mediationsverfahren einzuleiten. Die betroffenen Beteiligungswerte werden den übrigen Beteiligten zum 80%igen Wert der letzten Bilanz als Mindestangebot angeboten. Wenn es zu keiner Ablöse kommt, so wird das Ausscheiden aus 20% der Erträge (Cash-Flow 1 – Ergebnis der Geschäftstätigkeit) bis zu 80% des Wertes ermöglicht. Bei Uneinigkeit gilt ein Mediationsverfahren vorrangig als vereinbart. Die Kosten werden von den Beteiligten zu gleichen Teilen getragen. 11) Die Resilidence®-Kultur basiert am Resilidence®-Kodex. Die Markenpflege und Qualitäts-Standards werden entwickelt, festgelegt, zertifiziert, auf Zeit vergeben, evaluiert, überwacht. Bei Verstoß gegen die Resilidence®-Kultur und dem Resilidence®-Kodex wird ein Ausschlussverfahren durch Mediation eingeleitet. Konfliktfähigkeit wird erlernt und gelebt. Lösungsorientierte, wertschätzende Meinungsbildung ist Grundlage in der Resilidence®-Kultur. Logik und Hausverstand vor Paragrafen – ist der Weg zur allgemeinen Zufriedenheit und Erfolg. Das Wohl der Allgemeinheit steht vor Einzelbefindlichkeiten. Die „dörflichen Selbstverständlichkeiten“, der Zusammenhalt, werden gepflegt. Jede, jeder Beteiligte innerhalb der Resilidence®-Organisationen stimmen einem Mediationsverfahren zu, wobei eine Kostenaufteilung zu gleichen Teilen als vereinbart gilt. 12) Die Resilidence®-Zertifizierungen werden auf eine bestimmte Zeit vergeben. Regelmäßige Evaluierungen werden durchgeführt. Synergien werden im Sinne der Resilidence®-Kultur gepflegt. Seite 6 von 7 13) Der Resilidence®-Klub: Im Resilidence®-Klub werden die Freiwilligkeit, die Geselligkeit, die Gruppendynamik und die Leistungseinbringung gepflegt. Honorierte Leistungen im Auftrag des Klubbetriebes und der Klub-Angebote erhalten den Klubbetrieb. Überschüsse werden den Mitgliedern nach ihren eingebrachten Leistungen zugerechnet. Crowdfunding kann zur Stärkung der Klubfinanzen eingesetzt werden. Der Resilidence®-Klub kann sich an Resilidence®-Unternehmen und -Projekten beteiligen. [email protected] www.resilidence.com +43 664 4053736 Seite 7 von 7
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