Kundmachung vom 2. September 2016 (pdf 287 KB)

BMVIT - IV/SCH2 (Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im Bereich der Eisenbahnen))
Postanschrift:
Postfach 201, 1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2 , 1030 Wien
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.bmvit.gv.at
(Antwort bitte unter Anführung der GZ.
an die oben angeführte E-Mail-Adresse)
GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016
DVR:0000175
Wien, am 02.09.2016
ÖBB Strecke Innsbruck Hauptbahnhof - Staatsgrenze nahe Brenner
Neubau Park & Ride Anlage am Bahnhof Matrei am Brenner bei Bahnkm 93.2+43;
Antrag auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gem. § 31ff EisbG
Kundmachung der öffentlichen Auflage
Mit Schreiben vom 26. April 2016 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 31ff
Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) für das im Betreff genannte Bauvorhaben beantragt.
Der Behörde liegen dazu folgende Unterlagen vor:
- Bauentwurf (Mappe 1) samt ergänzter Unterlagen vom 18. und 29. August 2016
- Sachverständigengutachten gemäß § 31a EisbG vom März 2016 sowie Ergänzung vom August
2016
Gegenstand dieses Antrags ist die Errichtung einer Park & Ride - Anlage am Bahnhof Matrei am
Brenner.
Bemerkt wird, dass den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, dass die ÖBB-Infrastruktur AG
Eigentümerin sämtlicher für das Bauvorhaben benötigter Grundstücke ist.
GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016
Zur Wahrung des Parteiengehörs im Sinne des § 45 Abs. 3 des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) werden die oben genannten Unterlagen nunmehr
vollständig aufgelegt und somit den Parteien und Beteiligten im Verfahren zugänglich gemacht.
Des Weiteren wird den Parteien und sonstigen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zu dem
gegenständlichen Bauprojekt und zu dessen Unterlagen eine allfällige Stellungnahme abzugeben
bzw. Einwendungen dagegen zu erheben.
Zu diesem Zweck liegen die oben genannten Unterlagen ab der Zustellung an die Gemeinde zwei
Wochen während der Amtsstunden bei der Gemeinde Matrei am Brenner zur Einsichtnahme auf.
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.
Darüber hinaus besteht für die Verfahrensparteien nach telefonischer Rücksprache die Möglichkeit
zur Akteneinsicht beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an Werktagen
von 9.00-15.00 Uhr als zuständige Eisenbahnbehörde. Es wird ersucht sich diesbezüglich und bei
sonstigen Fragen an die unten angeführte Sachbearbeiterin zu wenden.
Allfällige Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind spätestens bis 23. September 2016 beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 1030 Wien, Radetzkystraße 2,
einzubringen.
Diese Kundmachung ergeht per RSb an:
1. Gemeinde Matrei am Brenner
6143 Matrei am Brenner 59
zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected]
als Partei und zur ortsüblichen Verlautbarung der Kundmachung und Auflage des mit dieser
Erledigung gemeinsam übermittelten Bauentwurfs (inkl. Gutachten gemäß § 31a EisbG, Parie
B) und einer Kopie des Antrages zur allgemeinen Einsicht bis 20. September 2016, durch
mindestens 2 Wochen.
Um Verständigung etwaiger anderer, hier nicht bekannter oder nicht unmittelbar verständigter
Anrainer, allenfalls betroffener Einbautenträger, sowie durch das gegenständliche Bauvorhaben
berührter Grundeigentümer bzw. Berechtigter direkt durch die Gemeinde wird ersucht.
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GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016
Es wird überdies ersucht, die mit dem Anschlag- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung
und Bestätigungen über allfällig erfolgte Verständigung von weiteren Anrainern, Einbautenträgern
sowie durch das gegenständliche Bauvorhaben berührten Grundeigentümern bzw. Berechtigten,
sowie den übermittelten Bauentwurf nach erfolgter Auflage an das ho. Bundesministerium zu
übermitteln.
2. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Stubenring 1, 1010 Wien
zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected]
unter Beilage der Parie C (einschl. Gutachten gemäß § 31a EisbG) und einer Kopie des
Antrages
3. Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck
zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected]
4. Amt der Tiroler Landesregierung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected]
4. ÖBB-Infrastruktur AG
Praterstern 3, 1020 Wien
zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected]
als Bauwerberin und Eigentümerin betroffener Liegenschaften.
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GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016
Ergeht per E-Mail an:
5. Abteilung I/Präsidium 2: [email protected] und [email protected]
mit dem Ersuchen, die Kundmachung im Internet zum Herunterladen bereit zu stellen.
Für den Bundesminister:
Dr. Gerald Wurmitzer
Hinweis
Ihr(e) Sachbearbeiter(in):
Mag. Rosemarie Krawarik
Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 2611
E-Mail: [email protected]
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Datum
2016-09-02T11:05:37+02:00
Seriennummer
1536119
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at/
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