BMVIT - IV/SCH2 (Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im Bereich der Eisenbahnen)) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2 , 1030 Wien E-Mail: [email protected] Internet: www.bmvit.gv.at (Antwort bitte unter Anführung der GZ. an die oben angeführte E-Mail-Adresse) GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016 DVR:0000175 Wien, am 02.09.2016 ÖBB Strecke Innsbruck Hauptbahnhof - Staatsgrenze nahe Brenner Neubau Park & Ride Anlage am Bahnhof Matrei am Brenner bei Bahnkm 93.2+43; Antrag auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gem. § 31ff EisbG Kundmachung der öffentlichen Auflage Mit Schreiben vom 26. April 2016 hat die ÖBB-Infrastruktur AG beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 31ff Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) für das im Betreff genannte Bauvorhaben beantragt. Der Behörde liegen dazu folgende Unterlagen vor: - Bauentwurf (Mappe 1) samt ergänzter Unterlagen vom 18. und 29. August 2016 - Sachverständigengutachten gemäß § 31a EisbG vom März 2016 sowie Ergänzung vom August 2016 Gegenstand dieses Antrags ist die Errichtung einer Park & Ride - Anlage am Bahnhof Matrei am Brenner. Bemerkt wird, dass den Antragsunterlagen zu entnehmen ist, dass die ÖBB-Infrastruktur AG Eigentümerin sämtlicher für das Bauvorhaben benötigter Grundstücke ist. GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016 Zur Wahrung des Parteiengehörs im Sinne des § 45 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) werden die oben genannten Unterlagen nunmehr vollständig aufgelegt und somit den Parteien und Beteiligten im Verfahren zugänglich gemacht. Des Weiteren wird den Parteien und sonstigen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zu dem gegenständlichen Bauprojekt und zu dessen Unterlagen eine allfällige Stellungnahme abzugeben bzw. Einwendungen dagegen zu erheben. Zu diesem Zweck liegen die oben genannten Unterlagen ab der Zustellung an die Gemeinde zwei Wochen während der Amtsstunden bei der Gemeinde Matrei am Brenner zur Einsichtnahme auf. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen. Darüber hinaus besteht für die Verfahrensparteien nach telefonischer Rücksprache die Möglichkeit zur Akteneinsicht beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an Werktagen von 9.00-15.00 Uhr als zuständige Eisenbahnbehörde. Es wird ersucht sich diesbezüglich und bei sonstigen Fragen an die unten angeführte Sachbearbeiterin zu wenden. Allfällige Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind spätestens bis 23. September 2016 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, einzubringen. Diese Kundmachung ergeht per RSb an: 1. Gemeinde Matrei am Brenner 6143 Matrei am Brenner 59 zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected] als Partei und zur ortsüblichen Verlautbarung der Kundmachung und Auflage des mit dieser Erledigung gemeinsam übermittelten Bauentwurfs (inkl. Gutachten gemäß § 31a EisbG, Parie B) und einer Kopie des Antrages zur allgemeinen Einsicht bis 20. September 2016, durch mindestens 2 Wochen. Um Verständigung etwaiger anderer, hier nicht bekannter oder nicht unmittelbar verständigter Anrainer, allenfalls betroffener Einbautenträger, sowie durch das gegenständliche Bauvorhaben berührter Grundeigentümer bzw. Berechtigter direkt durch die Gemeinde wird ersucht. 2 GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016 Es wird überdies ersucht, die mit dem Anschlag- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung und Bestätigungen über allfällig erfolgte Verständigung von weiteren Anrainern, Einbautenträgern sowie durch das gegenständliche Bauvorhaben berührten Grundeigentümern bzw. Berechtigten, sowie den übermittelten Bauentwurf nach erfolgter Auflage an das ho. Bundesministerium zu übermitteln. 2. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Verkehrs-Arbeitsinspektorat Stubenring 1, 1010 Wien zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected] unter Beilage der Parie C (einschl. Gutachten gemäß § 31a EisbG) und einer Kopie des Antrages 3. Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected] 4. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected] 4. ÖBB-Infrastruktur AG Praterstern 3, 1020 Wien zusätzlich vorab per E-Mail an: [email protected] als Bauwerberin und Eigentümerin betroffener Liegenschaften. 3 GZ. BMVIT-820.387/0001-IV/SCH2/2016 Ergeht per E-Mail an: 5. Abteilung I/Präsidium 2: [email protected] und [email protected] mit dem Ersuchen, die Kundmachung im Internet zum Herunterladen bereit zu stellen. Für den Bundesminister: Dr. Gerald Wurmitzer Hinweis Ihr(e) Sachbearbeiter(in): Mag. Rosemarie Krawarik Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 2611 E-Mail: [email protected] Dieses Dokument wurde amtssigniert. Datum 2016-09-02T11:05:37+02:00 Seriennummer 1536119 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at/ 4
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