Ich melde mich verbindlich an zu nachfolgend angegebenem Seminar. Termin und Kosten habe ich zur Kenntnis genommen. Termin Name, Vorname Zum 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber in Kraft. Dieses Tagesseminar bietet einen Überblick der Neuregelungen und tariflichen Grundlagen für die Überleitung. Personal- und Betriebsräten werden die notwendigen Kenntnisse für die Begleitung und Kontrolle des Überleitungsprozesses in die neue Entgeltordnung vermittelt. Dieses Seminar ersetzt kein Grundlagenseminar zum Eingruppierungsrecht. Lars Albert, Frank Piasetzki, Peter Syga, Referenten für Tarifrecht Arbeitgeber Straße, Nr. (Arbeitgeber) PLZ, Ort (Arbeitgeber) Telefon tagsüber Telefax 2-tägige Veranstaltung: Rechtssicheres Schreiben für Betriebsräte Termin & Ort: 01.11.2016 – 02.11.2016, Göttingen 1. Tag: 10.00 – 17.00 Uhr 2. Tag: 09.00 – 16.00 Uhr Kosten: 350,- € + 60,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 082 E-Mail Beschlussfassung am Mitteilung auch der Kostenübernahme an Arbeitgeber am Datum Unterschrift Lt. §33 BDSG werden Ihre Daten bei uns gespeichert. Burgdorf s, nette Lühr 436 209 536 014 236 222 736 039 336 236 336 237 836 214 Kosten: jeweils 180,- € + 30,- € Tagungspauschale Thema Seminar-Nr. Termin, Ort und Seminar-Nr.: 27.10.2016 in Oldenburg 01.11.2016 in Osnabrück 03.11.2016 in Braunschweig 14.11.2016 in Lüneburg 15.11.2016 in Springe 16.11.2016 in Hannover 17.11.2016 in Göttingen jeweils von 10.00 – 17.00 Uhr Für alle, die das Einführungsseminar BR1 besucht haben. Wie formuliert der Betriebsrat eine Aufforderung an den Arbeitgeber? Und was muss in einem Beschluss stehen, damit er rechtswirksam ist? Ein sicherer Umgang beim Formulieren von Schriftstücken spart Zeit und stärkt die Rolle des Betriebsrats sowie den ‚Umgang auf Augenhöhe‘ mit dem Arbeitgeber. Dieses Seminar vermittelt die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen und Aufforderungen an den Arbeitgeber. Martin Bretzler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Niedersachsen e. V. www.bw-verdi.de www.betriebs-rat.de www.personal-rat.de www.erfolgreich-weiterbilden.de Tagesseminare Layout: An unter Anerkennung unserer Teilnahmebedingungen, einzusehen unter www.bw-verdi.de 6 1 0 2 t Herbs 016 Anmeldung Die neue Entgeltordnung (EGO) VKA zum TVöD Stand: 06/2 Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V., Rote Str. 19, D-37073 Göttingen Herbst 2016 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst 31.08.2016 Die Rolle des PR in Vorstellungsgesprächen 18.08.2016 Betriebl. Altersversorgung im ÖD VBL/ZVK 24.08.2016 Einigungsstelle/arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren ... für PR 14.09.2016 ... für BR 01.11.2016 Das NPersVG nach der Novellierung 03.11.2016 Betriebl. Altersversorgung im ÖD VBL/ZVK 10.11.2016 Die Rolle des PR in Vorstellungsgesprächen 15.11.2016 Das NPersVG nach der Novellierung 16.11.2016 Befristet bis zur Rente? 16.11.2016 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst 29.11.2016 Aktuelle Änderungen im AÜG 30.11.2016 Die neue Entgeltordnung Termine siehe linke Seite 2-tägige Veranstaltung: räte l a n o s r e P ebs- und Rechtssicheres Schreiben f. Betriebsräte 01. – 02.11.2016 Für Betri E R A N I M E S S E G A T E R A N I M E S S E G TA Für Betrieb lräte a n o s r e P d s- un : nmeldung tionen + A a e. V. rm n fo se In ch Weitere iedersa N in i d r. erk ve mann Bildungsw dia Schipp gen · Clau in tt ö G n n Regio 3 Göttinge e 19· 3707 48170 ) 1 5 Rote Straß 5 0 ( 88 · Fax 1 7 4 ) 1 5 5 Tel. (0 w-verdi.de ttingen@b E-Mail: goe Das Bildungswerk ist zertifiziert! nach DIN EN ISO 9001:2008 Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e. V. Katrin Lütge, Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Rolle des Personalrats in Vorstellungsgesprächen Termin & Ort: 18.08.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover 15.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Lüneburg Kosten: jeweils 180,- € + 30,- € (40,- € H) Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 205 (H) | 736 036 (LG) Welche Fragen darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch stellen, welche nicht? Wer nimmt vom Personalrat an den Gesprächen teil? Kann der Personalrat Fragen, die er für ungeeignet hält, unterbinden oder sogar selbst Fragen stellen? Ziel des Seminars ist es, die rechtliche Grundlagen und Beteiligungsrechte aufzuzeigen, um dadurch die Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats auszubauen. Katrin Lütge, Fachanwältin für Arbeitsrecht Freistellungen + Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V. mit § 40 BetrVG, § 40 NPersVG i.V. mit § 37 Abs. 1 NPersVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG i.V. mit § 41 Abs. 1 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVGK i.V. § 30 Abs. 2 MVGK, sowie nach § 46 Abs. 6 BPersVG und § 96 Abs. 4 SGB IX. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind freigestellt nach § 10 Abs. 5 Bundesgleichstellungsgesetz od. vergleichbaren Regelungen u. nach § 15 Abs. 4 des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes. Die Erforderlichkeit kann analog auch für JAV-, AV- bzw. APR-Mitglieder festgestellt werden. Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren für BETRIEBSRÄTE Termin & Ort: 01.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: jeweils 180,- € + 40,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 209 Nur selten verfügen Betriebsräte über breite Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder im Verfahren vor der Einigungsstelle. Dieses Tagesseminar soll dazu dienen, die beiden Instrumente in ihren Grundzügen vorzustellen und den Betriebsräten rechtliche und taktische Tipps zum Agieren in diesen Verfahren zu vermitteln. Tobias Walkling, Vors. Richter am LAG Hannover und Vorsitzender bei Einigungs- und Schlichtungsstellen Befristet bis zur Rente? Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz Termin & Ort: 16.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Lüneburg Kosten: jeweils 180,- € + 30,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 736 037 Befristete Verträge sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Doch wie sieht es rechtlich aus? Wie oft darf ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag verlängert werden? Und welche Einflussmöglichkeiten haben Betriebs- und Personalräte im Befristungsrecht? Unter welchen Voraussetzungen können Beschäftigte eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen? Anhand von interessanten Fällen aus der Rechtsprechung wollen wir die Grundlagen zum TzBfG behandeln. Katrin Lütge, Fachanwältin für Arbeitsrecht Das NPersVG nach der Novellierung – Auswirkungen bei der Mitbestimmung Termin & Ort: 03.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Göttingen 16.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: jeweils 180,- € + 30,- € (40,- € in H) Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 211 (GOE) | 836 212 (H) 2016 hat der Niedersächs. Landtag die Novellierung des NPersVG beschlossen, die Auswirkung auf die Mitbestimmung in Kommunen und Landeseinrichtungen hat. In diesem Tagesseminar werden die Änderungen erläutert und diskutiert: Inwiefern hat sich die Mitbestimmung verbessert? Welche Forderungen der Gewerkschaften wurden nicht umgesetzt? Wie kann man die Änderungen strategisch sinnvoll nutzen? Martin Bretzler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Die aktuellen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Termin & Ort: 30.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: 180,- € + 40,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 213 In diesem Seminar werden die Grundlagen des AÜG erläutert und die geplanten umfangreichen Änderungen aufgezeigt. Ab wann gilt der Gleichstellungsgrundsatz für LeiharbeitnehmerInnen? Welche ‚Höchstüberlassungsgrenze‘ für Leiharbeit wird es geben? Wie wirkt sich die Novellierung des AÜGs konkret auf die Praxis und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten aus? Katrin Lütge, Fachanwältin für Arbeitsrecht 6 1 0 2 T S B R HE 30159 Hannover Was ist Arbeit? Was ist Freizeit? Und wie verhält es sich mit der Vergütung? In diesem Seminar geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst regeln. Welche Abgrenzung von Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft gibt es? Welche Möglichkeiten haben Betriebsund Personalrat im Rahmen ihrer Mitbestimmung, Einfluss auf die Mehrarbeit und zusätzliche Arbeitsbelastungen zu nehmen. Goseriede 10 Termin & Ort: 31.08.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover 29.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: jeweils 180,- € + 40,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 206 | 836 208 Wann wird die Einigungsstelle angerufen, wann das Verwaltungsgericht? Welche Beschlüsse muss der Personalrat fassen? Darf er einen Gewerkschaftssekretär oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen? Vermittelt werden die Grundzüge des Einigungsstellen- und Beschlussverfahrens. Anhand von interessanten Fällen aus der Praxis werden die Verfahren in praktischen Übungen nachgestellt. Zudem werden wertvolle rechtliche und taktische Tipps zum Agieren gegeben. Katrin Lütge, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Bildungswerk ver.di Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Einflussmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen und Leistungen dieses Systems der betrieblichen Altersversorgung und erläutert die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten. Aufgezeigt werden auch die politisch motivierten Veränderungen durch die Politik und die umsetzenden Tarifpartner, denen das System der betrieblichen Altersversorgung unterliegt. Oliver Dilcher, ver.di Betriebs- und Personalräteseminare Termin & Ort: 14.09.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: jeweils 180,- € + 40,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 207 Termin & Ort: 24.08.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover 10.11.2016 von 10.00 – 17.00 Uhr, Hannover Kosten: jeweils 230,- € + 40,- € Tagungspauschale Seminar-Nr.: 836 203| 836 204 Koordinationsbüro für Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren für PERSONALRÄTE Betriebl. Altersversorgung im Öffentl. Dienst: VBL/ZVK FAX an 0511/12 400 420 ngsw Orientieru Bitte hier abrtrennen und ausgefüllt und unterschrieben an uns senden! 6 1 0 2 E R A N I M E Ä S S NALR TE O E S R G E P A D N TFÜR BETRIEBS- U n nge envertretu s s e r e t n I issen für
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