Datum: 01.09.2016 Expatriates-Verordnung Schwammige Definition Die neue Expatriates-Verordnung (ExpaV) ist seit Januar 2016 in Kraft. Fehlende Präzisierungen und kantonal unterschiedliche Herangehensweisen sorgen bei Arbeitgebern für Unsicherheiten. Von Brigitte Zulauf Wer ist Expat und wer nicht? - Auch die neue Verordnung schafft keine klaren Verhätlnisse. VerhätInisse. wünschen und fördern, übernehmen fremdsprachigen Privatschule werden nur nach wie vor diese Kosten. Das gehört zur die Schulgelder, jedoch nicht Auslagen wie Bücher, Schulkleidung, Schulbus usw. Politik ihrer Personalentwicklung. als Expatriate-Kosten anerkannt. Steuerliche Auswirkungen Die ExpaV ist für den Wirtschaftsstandort Mögliche Abzüge Vorsicht vor hohen Kosten Schweiz zentral, sowohl für international ausgerichtete Unternehmen als auch für In der neuen ExpaV unter «Besondere BeEin Mitarbeiter kann seinen Status als die Neuansiedlung von internationalen rufskosten» sind die abziehbaren WohnExpatriate bis zum Ablauf der EntsenUnternehmen. Je nach Situation ist es für und Schulkosten und der Pauschalabzug defrist beibehalten, selbst wenn er nach das Unternehmen oder den Expatriate entscheidend, ob Umzugs- und Wegkosten, doppelte Wohnkosten oder die Kosten für den Privatschulbesuch fremdsprachiger Kinder als besondere Berufskosten steuerlich abzugsberechtigt sind oder nicht. Bezahlt eine Unternehmung diese Kosten und trägt sie ebenfalls die Sozialund Steuerabgaben, können diese Gehaltsnebenleistungen bis zu 150 Prozent des ursprünglichen Betrags ausmachen. genauer umschrieben. So wird explizit den neuen Bestimmungen nicht mehr festgehalten, dass der Abzug für Wohndazu qualifiziert ist. Hingegen muss das kosten in der Schweiz nur zulässig ist, Unternehmen die restriktivere Handhawenn die im Ausland behaltene Wohbung der Expatriate-Kosten bereits ab nung ständig für den Eigengebrauch zur Januar 2016 auch für bestehende Fälle Verfügung steht. Bei Vermietung ist kein Abzug mehr möglich. Eine nicht kostendeckende Vermietung führt nicht zu einer Abzugsberechtigung der Differenz zu einem kostendeckenden Mietpreis. korrekt umsetzen. Nicht alle kantonalen Behörden haben die Unternehmen entsprechend informiert, da sie die ExpaV auf Bundesebene für ausreichend halten (siehe Tabelle). Unternehmen, die den internationalen Bezüglich der Kosten für den Besuch des Erfahrungsaustausch von Mitarbeitern obligatorischen Schulunterrichts in einer Im Einzelfall und insbesondere bei Vorlie- Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 6'000 Argus Ref.: 62581066 Datum: 01.09.2016 gen von «Rulings» - also speziellen Ver- steuern für den Arbeitnehmer, führt dies einbarungen mit den Behörden - sollten zu hohen Arbeitgeberkosten und potendie Unternehmen bei den zuständigen ziell zu erheblichen Problemen im Fall von Behörden eine Klärung in einer Bespre- Rückerstattungen oder Nachforderungen chung und mit schriftlicher Bestätigung durch die Steuerbehörden. verlangen, um eine gewisse Sicherheit zu Druck auf Parlament erhöhen erlangen. Dieses Vorgehen vereinfacht die Personalkostenkalkulation und ist für Für die HR-Abteilungen und Lohnbuchdie korrekte Handhabung dieser Kosten haltungen der Unternehmen wäre es nach in der Lohnbuchhaltung nötig: Effektive wie vor hilfreich, gesamtschweizerisch Expatriate-Kosten können nämlich quel- genau zu wissen, wer steuerlich als Exlensteuerfrei bezahlt werden. patriate anerkannt wird und welche Kosten betroffen sind. Die unterschiedlichen Wenn kein spezielles Ruling vorliegt, sind Auslegungen in den Kantonen sind insbesie auf dem Lohnausweis unter der Zif- sondere beim Entscheid anspruchsvoll, ob fer 13 (also im Spesenbereich) aufzufüh- nun ein vom Arbeitgeber bezahlter Beneren. Bei einem Ruling kann das Unterneh- fit als Expatriate-Kosten in der Lohnbuchmen auf die Deklaration verzichten und haltung berücksichtigt werden kann oder unter Ziffer 15 auf das genehmigte Ru- nicht. Das Bundesparlament hat es bei ling hinweisen. Ist sich das Unternehmen der Revision der ExpaV verpasst, zugunsnicht sicher, ob ein Mitarbeiter gemäss ten der Arbeitgeber eine Präzisierung mit Umsetzungssicherheit in allen Kantonen zu bewirken. Solange der Druck seitens der Arbeitgeber nicht grösser ist, werden die Unternehmen bei der Umsetzung mit Wer gilt als Expatriate? diesen Unsicherheiten ohne weitere KläDie neue ExpaV gibt nach wie vor nur in rung und Detaillierung leben müssen. Mit groben Zügen vor, wer als Expatriate gilt, welche Kosten sogenannte Expatriateder Konsequenz, dass je nach Anzahl und Kosten darstellen und daher steuerlich Umfang von Expatriates und Leistungen speziell behandelt werden. Klar ist, dass das Risiko von Nachzahlungen im Bereich als Expatriates neu nur noch leitende Anvon Quellensteuern und bei Einreichung gestellte und Spezialisten mit besonderer von Steuererklärungen hoch ist. beruflicher Qualifikation gelten, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorüAutorin Autorin bergehend in die Schweiz entsandt werden. Hingegen ist ein befristeter Arbeits- Brigitte Zulauf ist PartPart- ner ner bei bei PwC. PwC. Neben Neben der der vertrag (von maximal fünf Jahren) mit Gesamtverantwortung dem Schweizer Arbeitgeber kein Killerkrifür für den den Bereich Bereich Treuhand Treuhand terium mehr. Ein solcher Mitarbeiter aus Schweiz ist sie vor vor allem allem der Firmengruppe mit festgelegter Wiefür die Weiterentwicklung deranstellung im Ursprungsunternehmen der Dienstleistungen Dienstleistungen rund rund kann ebenfalls als Expatriate gelten. um die Abwicklung von Lohnbuchhaltung ExpaV 2016 als Expatriate gilt, und will verantwortlich. Zudem ist sie als Autorin und es kein Risiko eingehen, berücksichtigt es Referentin tätig. diese Kosten in der Lohnabrechnung als steuerpflichtigen Lohnbestandteil. Übernimmt ein Arbeitgeber vorab die Quellen- Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 6'000 Argus Ref.: 62581066 Datum: 01.09.2016 Kantonale Unterschiede Die Kantone verfolgen nach wie vor unterschiedliche Ansätze im Umgang mit den Bestimmungen auf Bundesebene. In einer Umfrage von PwC bestätigten diverse Kantone, dass sie keine besonderen kantonalen Bestimmungen erlassen werden. Nachfolgend ein Auszug aus der Vielfalt der kantonalen Herangehensweisen: AG Wurden kantonale Verordnungen, Richtlinien, Weisungen o.Ä. erlassen? Wie wird mit bestehenden Rulings verfahren? Wird es die Möglichkeit geben, neue Rulings zu beantragen? Ja, das Merkblatt Expatriates des Kantons Die wenigen bestehenden Rulings werden AG wurde Anfang 2016 angepasst. Es nur angepasst, falls sie der neuen ExpaV enthält keine Regelungen, welche von der widersprechen. Unternehmen werden nicht direkt informiert. ExpaV abweichen oder diese ergänzen. Es ist möglich, neue Rulings zu beantragen, zuständig: Kantonales Steueramt, Unterab- teilung Veranlagung. BS Nein, der Kanton BS stützt sich auf die Bundesverordnung. Bestehende Rulings bleiben generell gültig, es werden einzelne Punkte angepasst (z.B. Wohnkosten). Neue Rulings können beantragt werden, soweit Regelungslücken bestehen, die von der ExpaV nicht gedeckt sind. ZH Personen, welche am 1. Januar 2016 steuer- lich bereits als Expatriates anerkannt sind, behalten ihren Status bis zum Ende der befristeten Tätigkeit bei (siehe Art. 4a ExpaV), werden aber nach den neuen (verschärften) Verordnungsbestimmungen besteuert. Anträge für neue Rulings können eingereicht werden. Für Personen, die ausschliesslich der QST unterliegen, ist die Dienstabteilung QST zuständig. Rulings, die dagegen (nachträglich) ordentlich veranlagte Personen betreffen, werden von der Division Stadt Zürich beurteilt. Sind beide Personenkategorien betroffen, so ist der Antrag für das neue Ruling bei der Division Stadt Zürich einzureichen. Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 6'000 Argus Ref.: 62581066
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