Merkblatt Bieterverfahren für Käufer Was ist ein 'privates' Bieterverfahren und wie funktioniert es? Beim privaten Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich weder um eine Auktion, noch um eine Versteigerung. Kaufinteressenten bestimmen die Höhe ihres Kaufangebotes selber. Zum Ablauf des Bieterverfahrens Für alle Interessenten findet ein Besichtigungstermin statt, diese erhalten auf Wunsch das Exposé und ein Formular zur Abgabe ihres Kaufangebotes. Nach der Besichtigung können die Interessenten bis zu einem bestimmten Termin, schriftlich ihre Gebote abgeben. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Angebotes Ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer beim Bieterverfahren jedoch nicht verpflichtet, das Höchstangebot anzunehmen. Er kann Gebote grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ablehnen. Nach Abschluß des Verfahrens unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein Kaufangebot. Nimmt der Käufer das Angebot an, kann nach Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung ein notarieller Kaufvertrag geschlossen werden – so wie beim herkömmlichen Immobilienkauf auch. Der Verkäufer behält sich vor, mehrere Bieterrunden durchzuführen, Kaufinteressenten werden darüber schriftlich informiert. Vorteile des Bieterverfahrens für Käufer Der wesentliche Vorteil für Käufer besteht darin, dass er den Wert der Immobilie für sich selbst bestimmen kann und welches Kaufangebot er dafür abgeben möchte. Das macht das Bieterverfahren schnell und unkompliziert. Allgemeine Fragen zum Objekt beantworten wir ihnen gern telefonisch, per E-Mail und selbstverständlich während des Besichtigungstermins. Zweitbesichtigungen sind während der Gebotsfrist möglich.
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