Bieterverfahren für Käufer - Ohne

Merkblatt Bieterverfahren für Käufer
Was ist ein 'privates' Bieterverfahren und wie funktioniert es?
Beim privaten Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich weder um eine
Auktion, noch um eine Versteigerung.
Kaufinteressenten bestimmen die Höhe ihres Kaufangebotes selber.
Zum Ablauf des Bieterverfahrens
Für alle Interessenten findet ein Besichtigungstermin statt, diese erhalten auf
Wunsch das Exposé und ein Formular zur Abgabe ihres Kaufangebotes.
Nach der Besichtigung können die Interessenten bis zu einem bestimmten Termin,
schriftlich ihre Gebote abgeben. Später eingehende Gebote werden nicht
berücksichtigt. Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Angebotes Ihre
Finanzierungsmöglichkeiten.
Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung ist der Verkäufer beim
Bieterverfahren jedoch nicht verpflichtet, das Höchstangebot anzunehmen. Er kann
Gebote grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Nach Abschluß des Verfahrens unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein
Kaufangebot. Nimmt der Käufer das Angebot an, kann nach Vorlage einer
schriftlichen Finanzierungsbestätigung ein notarieller Kaufvertrag geschlossen
werden – so wie beim herkömmlichen Immobilienkauf auch.
Der Verkäufer behält sich vor, mehrere Bieterrunden durchzuführen,
Kaufinteressenten werden darüber schriftlich informiert.
Vorteile des Bieterverfahrens für Käufer
Der wesentliche Vorteil für Käufer besteht darin, dass er den Wert der Immobilie für
sich selbst bestimmen kann und welches Kaufangebot er dafür abgeben möchte.
Das macht das Bieterverfahren schnell und unkompliziert.
Allgemeine Fragen zum Objekt beantworten wir ihnen gern telefonisch, per E-Mail
und selbstverständlich während des Besichtigungstermins. Zweitbesichtigungen sind
während der Gebotsfrist möglich.