Jahresausstellung Zentralschweizer Kunstschaffen 2016 (10.12.2016–12.02.2017) – Bewerbung zur Teilnahme Vorname Name PLZ / Ort Strasse Tel.-Nr. Email A) Wohn-Kanton (Zentralschweiz) seit Gemeint ist hier der Kanton, für den Sie sich als Zentralschweizer Künstlerin/ Künstler bewerben (siehe unten) Bewerbungen ohne Angabe eines Zentralschweizer Kantons, zu dem eine nachweisbare Beziehung besteht, werden nicht bearbeitet. Wenn nicht in der Zentralschweiz wohnhaft – Nachweis der Teilnahmeberechtigung: B) vergangener Wohnsitz in von/bis C) andere Beziehung zur Zentralschweiz (bitte nachvollziehbar belegen): Kontodaten (für Überweisung etwaiger Preisgelder etc.): Institut IBAN SWIFT/BIC Details zum Werk (entstanden 2015 oder 2016), das der Jury vorgeschlagen wird Titel, Jahr Technik, Masse Versicherungswert CHF Verkaufspreis CHF (Bitte geben Sie bei gerahmten Werken unbedingt und ausschliesslich den Verkaufspreis mit Rahmen an. Es können bei Verkauf nachträglich keine zusätzlichen Rahmenkosten mehr veranschlagt werden.) ☐ Ich möchte meine Dokumentation per Post zurück (bitte ausreichende Frankatur beilegen). ☐ Ich hole meine Dokumentation ab (15. September bis 31.Oktober 2016). ☐ Meine Dokumentation kann entsorgt werden. ☐ Meine Dokumentation darf zur Ansicht aufgelegt werden, wenn meine Arbeit ausgestellt wird. Bitte Zutreffendes ankreuzen! Jahresausstellung Zentralschweizer Kunstschaffen 2016 Zur Bewerbung berechtigt die Erfüllung eines der nachstehenden Kriterien: A) fester momentaner Wohnsitz in der Zentralschweiz seit mindestens einem Jahr; B) vergangener Wohnsitz in der Zentralschweiz von mindestens fünfzehn Jahren ohne Unterbruch; C) nachgewiesene Präsenz in der Kunstszene der Region Zentralschweiz während den letzten zehn Jahren durch mehrfache Ausstellungstätigkeit in öffentlichen kulturellen Institutionen (Museen, Kunsthallen, Galerien), durch realisierte Kunst-am-Bau-Projekte, durch permanente Lehrtätigkeit in der Region oder weitere Beziehungen. Der Bürgerort allein legitimiert keine Teilnahme. Zugelassen sind ausschliesslich professionell tätige, d.h. Kunstschaffende, die sich schwergewichtig ihrer künstlerischen Arbeit widmen und diesbezüglich in Erscheinung treten. Die künstlerische Tätigkeit im Rahmen einer Kunstausbildung allein reicht nicht aus. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet das Kunstmuseum Luzern, in Zweifelsfällen nach Rücksprache mit der Kulturabteilung des betreffenden Kantons. Die Entscheide der Jury werden nicht einzeln begründet. Darüber wird auch keine Korrespondenz geführt. Die Arbeiten der Ausstellenden sind während des Aufenthalts in den Museumsräumen im Rahmen der Versicherungspolice des Kunstmuseums gegen alle Risiken versichert, nicht aber für die Transporte. Der Hin- und Rücktransport der Werke erfolgt durch die Kunstschaffenden auf eigene Kosten, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sind Werke verkäuflich, erhält das Kunstmuseum bei Verkäufen im Rahmen der Jahresausstellung eine Provision von 25% des Verkaufserlöses. Das Kunstmuseum Luzern stellt dem Käufer den gesamten Kaufpreis in Rechnung, behält die 25% Provision ein und überweist dem Künstlerin/ der Künstler die verbleibenden 75% des Verkaufspreises gegen eine Rechnung. Verkäufe während der Ausstellung unter Umgehung der Beteiligung des Kunstmuseums sind nicht gestattet. Ein Anteil der Verkaufsprovision des Kunstmuseums Luzern geht an Visarte (Berufsverband Visuelle Kunst), die Überweisung erfolgt direkt. Die Anlieferung der Werke und der Beginn der Ausstellungseinrichtung erfolgt ab 05.12.2016. Bei aufwändigeren Installationen wird die Mithilfe der Ausstellenden vorausgesetzt. Bei einfachen Installationen (Bilder hängen) wird der Kurator die Platzierung (evtl. gemeinsam mit den Ausstellenden) vornehmen und selber hängen. Die Werke müssen rückseitig beschriftet sein (Name, Titel, Jahr). Die Anlieferung muss im Voraus angemeldet werden. Der Abbau und die Rückführung der Werke muss nach Ausstellungsende innert Wochenfrist erfolgen. Kann dieser Termin nicht wahrgenommen werden, ist rechtzeitig eine Vereinbarung mit dem Kurator betreffend Zwischenlagerung zu treffen. Ich bestätige, die Bedingungen gelesen zu haben und – auch im Falle einer Ausstellungsbeteiligung – mit diesen Konditionen einverstanden zu sein: Datum Unterschrift Diesen Abschnitt nicht ausfüllen Die umseitig aufgeführten Werke hat erhalten: Die aufgeführten Werke hat zurückgenommen: ………………………………………………………………… Datum/Unterschrift Kunstmuseum ………………………….………………………………………. Datum/Unterschrift KünstlerIn Eingabeschluss für diese Bewerbung: Sonntag, 28.08.2016 (Datum des Poststempels oder Abgabe an der Kasse des Kunstmuseums bis 18.00 Uhr)
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