Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe nimmt Arbeit am 1

Schwerin/Berlin, 30. August 2016
Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe
nimmt Arbeit am 1. September auf
Der große Bedarf an Fachkräften hat gerade in den
Gesundheitsberufen in den vergangenen Jahren die
Nachfrage nach ausländischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern verstärkt. Ebenso hat die große Zahl der
Flüchtlinge, die in den vergangenen Monaten nach
Deutschland gekommen sind, Fragen nach der Qualität
ihrer Berufsabschlüsse aufgeworfen. Im Mittelpunkt des
Anerkennungsverfahrens der ausländischen Abschlüsse
stand dabei immer die Aufrechterhaltung der hohen
Qualitätsstandards im Gesundheitswesen.
Das Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit der
ausländischen mit der entsprechenden deutschen
Berufsqualifikation soll sowohl die Qualifikationsinhaber bei
der Integration in den Arbeitsmarkt als auch die
Gesundheitseinrichtungen bei der optimalen
Personalauswahl unterstützen. Um dieses Verfahren noch
effizienter und im Interesse von Arbeitgebern und
Zuwanderern zu gestalten, nimmt die Gutachtenstelle für
Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für Ausländisches
Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) am 1.September 2016
in Bonn ihre Arbeit auf.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
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V. i. S. d. P.: Christian Moeller
Sekretariat der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundsrepublik
Deutschland
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Telefax: 030 25418452
E-Mail: [email protected]
V.i.S.d.P.: Andreas Schmitz
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Im Prozess der Feststellung der Gleichwertigkeit von
Berufsqualifikationen stellt die Gutachtenstelle für
Gesundheitsberufe einen Meilenstein dar:
Experten verschiedener Behörden (ZAB und
Gesundheitsbehörden der Länder) bewerten die
Qualifikationen in enger Zusammenarbeit. Das geschieht
sowohl mit medizinischem Sachverstand als auch mit
interkultureller und entsprechender Sprachkompetenz
sowie genauer Kenntnis der Bildungssysteme der
Herkunftsstaaten. So wird auf einheitlicher Grundlage über
die Erlaubnis zur Berufsausübung in Deutschland
entschieden. Damit leistet die Gutachtenstelle für
Gesundheitsberufe einen wichtigen Beitrag zur
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
Informationen zu den ausländischen Bildungssystemen und
zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen sollen
über eine Datenbank allen zuständigen Behörden
zugänglich gemacht werden, damit Parallelfälle möglichst
selbstständig und ebenfalls auf einheitlicher Basis
entschieden werden können.
Die Entscheidungen über die Anerkennungen von
Berufsqualifikationen sind weiterhin durch die
Anerkennungsbehörden der Länder zu treffen, die die sehr
speziellen und zeitaufwändigen Prüfverfahren bisher allein
ohne die Hilfe einer zentralen Gutachtenstelle
durchzuführen hatten.
„Wir erwarten einen deutlichen Qualitätsgewinn bei den
Anerkennungsentscheidungen, dazu eine erhebliche
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren.
Arbeitsaufwändige parallele Verfahren in den 16 Ländern
werden verringert. Der Patientenschutz wird gestärkt“,
betonen Carola Dörfler und Andreas Dieckmann. Beide
leiten im Auftrag der Gesundheitsminister- bzw.
Kultusministerkonferenz die gemeinsame Arbeitsgruppe,
die die Gutachtenstelle konzipiert und ihre
Arbeitsaufnahme vorangetrieben hat.
Hintergrund:
Auf der Grundlage der Beschlüsse
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der
Kultusministerkonferenz (KMK) im Sommer 2013 wurde die
Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) durch eine
von GMK und KMK eingesetzte gemeinsame
Arbeitsgruppe konzipiert, die nunmehr auch die
Entwicklung der GfG in einer dreijährigen Pilotphase eng
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begleiten wird. Vorgesehen ist, die Arbeit der
Gutachtenstelle vollständig aus den für die Tätigkeit der
GfG zu erstattenden Auslagen zu finanzieren, die im
Rahmen der Berufsanerkennungsverfahren anfallen.
Nachdem sich die Länder in der Bundesrepublik
Deutschland 2015 auf die Anschubfinanzierung und
Absicherung des Pilotzeitraumes verständigt haben, konnte
zum 01.01.2016 mit der konkreten Personalgewinnung und
den Vorarbeiten für den Regelbetrieb begonnen werden,
der nunmehr zum 01.09. in enger Kooperation mit den
Approbations- bzw. Erlaubnisbehörden der Länder starten
soll. Ausgelegt wurde die Gutachtenstelle zunächst auf ein
Arbeitsvolumen von 3.000 Aufträgen, wobei davon
ausgegangen wurde, dass ca. 85 % der Kapazität der
Gutachtenstelle für detaillierte Gutachten als Grundlage für
die Gleichwertigkeitsprüfungen genutzt werden. Bei
weiteren 10% der Verfahren sollen die Länderbehörden bei
der Bestimmung des deutschen Referenzberufes
unterstützt werden, mit dessen Qualifikationsanforderungen
die nachgewiesene Berufsqualifikation verglichen werden
soll. In 5% der Fälle wird voraussichtlich die Echtheit der
vorgelegten Dokumente zu prüfen sein. Im Endausbau
sollen 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Gutachtenstelle arbeiten, die als gesondertes Referat der
ZAB organisiert wurde und im Gesamtprozess synergetisch
mit den anderen, staatenbezogenen Referaten der ZAB
zusammenarbeitet.