Ausgabe Nr. 18 vom 2. September 2016 Heute im Amtsblatt Die Stadt Amberg trauert um Hochwürdigen Herrn Prälat Johann Roidl, der maßgeblich das kirchliche Leben in unserer Stadt mitgeprägt und sich in den vergangenen Jahrzehnten um das Ansehen und das allgemeine Wohl der Stadt Amberg und ihrer Bürger große Verdienste erworben hat. Besonders zu würdigen sind seine herausragenden Leistungen bei denkmalpflegerischen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie im sozialen Bereich. Als Anerkennung hierfür wurde ihm 1990 die Bürgermedaille verliehen. Die Stadt Amberg wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Nachruf Herrn Prälat Johann Roidl Bekanntmachungen 2. Bebauungsplanänderungsverfahren Amberg 72 B „An den Langäckern“ Ausschreibungen Kläranlage Theuern: Sanierung Einlaufbereich Teil 2 Amberg, 23.08.2016 Stadt Amberg In Vertretung Martin J. Preuß Bürgermeister Bekanntmachung 2. Bebauungsplanänderungsverfahren Amberg 72 B „An den Langäckern“ Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.06.2016 auf der Grundlage des Entwurfes der 2. Bebauungsplanänderung Amberg 72 B „An den Langäckern“ in der Fassung vom 08.06.2016 1. die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung bzw. einem Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Das Änderungsverfahren betrifft nur den östlichen Teil der Schnaittenbacher Straße mit Stellplatzfläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes beinhaltet das Grundstück mit der Flurstücksnummer 271/56 Gemarkung Amberg. Auf beiliegenden Lageplan wird hingewiesen. Der Bebauungsplanentwurf mit Festsetzungen kann bei der Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zi.Nr. 110, in der Zeit vom 12. September 2016 bis 12. Oktober 2016 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten und sich während dieser Frist äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zur Bekanntmachung 02.09.2016 Amberg, den 29.08.2016 STADT AMBERG Martin Preuß Bürgermeister verfügt am Amtsblatt der Stadt Amberg Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Kläranlage Theuern: Sanierung Einlaufbereich Teil 2 a) Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Tel.: (09621) 10– 417, Telefax: (09621) 37600419, email: [email protected], Internet: www.amberg.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: € 20,00 (incl. 19 % Mehrwertsteuer) auf CD, Erstattung: nein, Zahlungsweise: Scheck. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Vergabenummer: 12242 o) Angebote sind zu richten: siehe a) c) Elektronisches Vergabeverfahren: kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: Ausführung von maschineller Ausrüstung und Rohrleitungsbau am Sandfang e) Ort der Ausführung: Kläranlage Theuern, Landkreis Amberg – Sulzbach f) Kläranlage Theuern – Sanierung Einlaufbereich Teil 2 3 Drehkolbengebläse VA-Rohre DN 50 – 200 Sandfangbelüfter Absenkschütze g) Erbringung von Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in Lose: nein i) Baubeginn: 03.07.2017, Fertigstellungstermin: 04.08.2017 j) Nebenangebote: sind zugelassen k) Anforderung der Unterlagen bis 26.09.2016, Versand der Unterlagen ab 14.09.2016, siehe a) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) Angebotseröffnung: 06.10.2016, 10:30 Uhr, Anschrift siehe a). Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte r) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme, Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich Nachträge s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. v) Zuschlagsfrist: 11.11.2016 w) Nachprüfungsstelle: Regierung der Oberpfalz, VOB-Stelle, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg Amberg, 02. September 2016 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und Gemeinde Kümmersbruck Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg. Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats. Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg. Nr. 18 / 02.09.2016 Seite 2
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