Nr. 18 vom 02.09.2016

Ausgabe Nr. 18 vom 2. September 2016
Heute im Amtsblatt
Die Stadt Amberg trauert um
Hochwürdigen Herrn Prälat Johann Roidl,
der maßgeblich das kirchliche Leben in unserer Stadt mitgeprägt und sich in den
vergangenen Jahrzehnten um das Ansehen und das allgemeine Wohl der Stadt
Amberg und ihrer Bürger große Verdienste erworben hat. Besonders zu
würdigen sind seine herausragenden Leistungen bei denkmalpflegerischen
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie im sozialen Bereich. Als
Anerkennung hierfür wurde ihm 1990 die Bürgermedaille verliehen.
Die Stadt Amberg wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Nachruf
 Herrn Prälat Johann Roidl
Bekanntmachungen
 2. Bebauungsplanänderungsverfahren Amberg 72 B „An den Langäckern“
Ausschreibungen
 Kläranlage Theuern: Sanierung Einlaufbereich Teil 2
Amberg, 23.08.2016
Stadt Amberg
In Vertretung
Martin J. Preuß
Bürgermeister
Bekanntmachung
2. Bebauungsplanänderungsverfahren Amberg 72 B „An den Langäckern“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom
20.06.2016 auf der Grundlage des
Entwurfes der 2. Bebauungsplanänderung Amberg 72 B „An den
Langäckern“ in der Fassung vom
08.06.2016
1. die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
2. die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von
einer Umweltprüfung bzw. einem Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3
Satz 1 BauGB abgesehen.
Das Änderungsverfahren betrifft nur
den östlichen Teil der Schnaittenbacher Straße mit Stellplatzfläche. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes beinhaltet das Grundstück
mit der Flurstücksnummer 271/56 Gemarkung Amberg. Auf beiliegenden
Lageplan wird hingewiesen.
Der Bebauungsplanentwurf
mit Festsetzungen kann bei
der Stadt Amberg, Referat
für Stadtentwicklung und
Bauen, Steinhofgasse 2,
92224 Amberg, Zi.Nr. 110, in
der Zeit vom
12. September 2016
bis 12. Oktober 2016
von Montag bis Freitag von
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Mittwoch von
14:00 bis 16:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr
bis 17:00 Uhr von jedermann
eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich zu den
allgemeinen Zielen, Zwecken
und wesentlichen Auswirkungen unterrichten und sich während dieser Frist
äußern.
Während der Auslegungsfrist können
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Zur Bekanntmachung
02.09.2016
Amberg, den 29.08.2016
STADT AMBERG
Martin Preuß
Bürgermeister
verfügt
am
Amtsblatt der Stadt Amberg
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Kläranlage Theuern: Sanierung Einlaufbereich Teil 2
a) Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck, Steinhofgasse
2, 92224 Amberg, Tel.: (09621) 10–
417, Telefax: (09621) 37600419, email: [email protected],
Internet: www.amberg.de
l) Kosten für die Übersendung der
Vergabeunterlagen: € 20,00 (incl. 19
% Mehrwertsteuer) auf CD, Erstattung: nein, Zahlungsweise: Scheck.
Die Verdingungsunterlagen werden
nur versandt, wenn der Nachweis über
die Einzahlung vorliegt.
b) Öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A: Vergabenummer: 12242
o) Angebote sind zu richten: siehe a)
c) Elektronisches Vergabeverfahren:
kein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags: Ausführung von
maschineller Ausrüstung und Rohrleitungsbau am Sandfang
e) Ort der Ausführung: Kläranlage
Theuern, Landkreis Amberg – Sulzbach
f) Kläranlage Theuern – Sanierung
Einlaufbereich Teil 2
3 Drehkolbengebläse
VA-Rohre DN 50 – 200
Sandfangbelüfter
Absenkschütze
g) Erbringung von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Baubeginn: 03.07.2017, Fertigstellungstermin: 04.08.2017
j) Nebenangebote: sind zugelassen
k) Anforderung der Unterlagen bis
26.09.2016, Versand der Unterlagen
ab 14.09.2016, siehe a)
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Angebotseröffnung: 06.10.2016,
10:30 Uhr, Anschrift siehe a). Personen, die bei der Eröffnung anwesend
sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte
r) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme, Mängelansprüchebürgschaft
in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich Nachträge
s) Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B
t) Rechtsform der / Anforderung an
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter.
u) Nachweise der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den
Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation
erfüllen.
Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben
zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe
der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation
von
Bauunternehmen
e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur
Eignung“ genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Das Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
v) Zuschlagsfrist: 11.11.2016
w) Nachprüfungsstelle: Regierung der
Oberpfalz, VOB-Stelle, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Amberg, 02. September 2016
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und Gemeinde
Kümmersbruck
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg.
Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats.
Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden:
Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg.
Nr. 18 / 02.09.2016
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