Reiseversicherung und Tarifübersicht

MIT ABIPURREISEN AUF DER SICHEREN SEITE
Auch wenn wir nicht davon ausgehen wollen, so kann es doch vorkommen, dass ein unerwartetes Ereignis Eure Reisepläne ins
Wanken bringt. Damit Ihr nach der Buchung jederzeit sicher und gelassen Eurer Reise entgegenfiebern könnt, empfehlen wir Euch
den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung oder eines Rundum-Sorglos-Reiseversicherungs-Paketes.
1. Stornokosten-Versicherung*
Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren, die
Mehrkosten der Hinreise sowie die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche
Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall vor Reiseantritt.
Versicherung tritt ein, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson von
einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird:
• Tod;
• Schwere Unfallverletzung;
• Unerwartete schwere Erkrankung;
• Schwangerschaft;
• Impfunverträglichkeit;
• Bruch von Prothesen und Lockerung von Implantierten Gelenken;
• Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer, Wasserrohrbruch,
Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre
Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den
Schaden festzustellen;
• Verlust des Arbeitsplatzes der Eltern aufgrund einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
• Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel;
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte
Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll;
• Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die Reise
beginnt;
• Eine gerichtliche Ladung.
• Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein
Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das
entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
• Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des
Freiwilligen Ökologischen Jahres.
2. Reiseabbruch-Versicherung
Erstattet z.B.
• zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise
außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines
öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt, den anteiligen Reisepreis für
nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund
vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie
• die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw.
Unfall während der Reise.
3. Reisekranken Versicherung
Leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten
und Unfällen die Kosten für:
• im Ausland medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten
durchgeführt oder verordnet werden (stationäre Behandlungen im Krankenhaus
einschließlich Operationen sowie ambulante Heilbehandlungen)
• den Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus;
• den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland;
• Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
• Den Krankenbesuch einer nahestehenden Person;
• Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher
Ausfertigung;
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 10.000 Euro.
4. Gepäckversicherung
Leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person
abhanden-kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck
während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
• Straftat eines Dritten;
• Unfall des Transportmittels;
• Feuer oder Elementarereignisse.
• Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 50% der Versicherungssumme;
• Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, EDV-Geräte und Software
einschließlich Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der
Versicherungssumme versichert.
• wurde Ihr aufgegebenes Reisegepäck verzögert befördert und erreicht es den
Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen, werden Auslagen für
Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen, bis zu € 250,– je
Person erstatten.