MIT ABIPURREISEN AUF DER SICHEREN SEITE Auch wenn wir nicht davon ausgehen wollen, so kann es doch vorkommen, dass ein unerwartetes Ereignis Eure Reisepläne ins Wanken bringt. Damit Ihr nach der Buchung jederzeit sicher und gelassen Eurer Reise entgegenfiebern könnt, empfehlen wir Euch den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung oder eines Rundum-Sorglos-Reiseversicherungs-Paketes. 1. Stornokosten-Versicherung* Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren, die Mehrkosten der Hinreise sowie die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall vor Reiseantritt. Versicherung tritt ein, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird: • Tod; • Schwere Unfallverletzung; • Unerwartete schwere Erkrankung; • Schwangerschaft; • Impfunverträglichkeit; • Bruch von Prothesen und Lockerung von Implantierten Gelenken; • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen; • Verlust des Arbeitsplatzes der Eltern aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel; • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll; • Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die Reise beginnt; • Eine gerichtliche Ladung. • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich. • Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres. 2. Reiseabbruch-Versicherung Erstattet z.B. • zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie • die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten bei Autopanne bzw. Unfall während der Reise. 3. Reisekranken Versicherung Leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen die Kosten für: • im Ausland medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden (stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen sowie ambulante Heilbehandlungen) • den Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus; • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland; • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel; • Den Krankenbesuch einer nahestehenden Person; • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung; • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 10.000 Euro. 4. Gepäckversicherung Leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden-kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch: • Straftat eines Dritten; • Unfall des Transportmittels; • Feuer oder Elementarereignisse. • Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 50% der Versicherungssumme; • Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, EDV-Geräte und Software einschließlich Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. • wurde Ihr aufgegebenes Reisegepäck verzögert befördert und erreicht es den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen, werden Auslagen für Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen, bis zu € 250,– je Person erstatten.
© Copyright 2024 ExpyDoc