GDV reagiert auf ZDF-Zoom-Sendung

Klärung dreier strittiger Punkte
GDV reagiert auf ZDF-Zoom-Sendung
In der Sendung ZDF Zoom gab es mal wieder eine Generalschelte für Versicherer und Berater. Man
verspreche zu hohe Ablaufleistungen und verkaufe Produkte, die nicht zum Bedarf der Kunden passten
(wir berichteten).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht in einem Statement nun auf
drei kritische Punkte der ZDF-Zoom-Sendung ein.
Der erste Punkt: Die sinkenden Ablaufleistungen bei Kapitallebensversicherungen. Die Sendung wirft
den Versicherern vor, den Kunden hier Geld vorzuenthalten, etwa aus Reserven.
Der GDV betont allerdings, dass für die sinkenden Ablaufleistungen die Kapitalmarktentwicklung
entscheidend sei, namentlich das seit vielen Jahren fallende Zinsniveau. „Das hat nun dazu geführt,
dass teilweise sogar Negativzinsen verlangt werden. Da Versicherer zu erheblichen Teilen in
Zinspapieren investiert sind, wirkt sich das gefallene Zinsniveau negativ auf die Kapitalerträge aus“,
heißt es beim GDV.
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Als nächstes geht der Verband auf einen in der Sendung beschriebenen Fall ein. Ein Mann hatte sich
auf die in Aussicht gestellte Ablaufleistung verlassen und einen Darlehensvertrag in gleicher Höhe
abgeschlossen. Weil die Ablaufleistung niedriger ausfiel, blieb der Mann auf Kosten sitzen.
Der GDV dazu: „Bei fallenden Zinsen und damit zeitlich verzögert auch sinkenden
Lebensversicherungsleistungen können Tilgungslücken entstehen. Um diese zu vermeiden, ist es
wichtig, die Kreditkonditionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die niedrigen Zinsen anzupassen.
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Gesetzlich hat jeder Kunde das Recht, bei jedem Kredit alle zehn Jahre die Konditionen an die
aktuellen Zinsen anzupassen. Gerade bei Hypotheken, die 30 Jahre laufen, kann der Kunde so
mehrfach seine Zinskonditionen verbessern. Wenn die so eingesparten Zinsen zur Erhöhung der
Versicherungssumme oder zur zusätzlichen Tilgung des Kredites verwendet werden, werden
ungeplante Finanzierungslücken vermieden beziehungsweise deutlich verringert.“
Streitpunkt Beteiligung an den Bewertungsreserven
Der dritte Punkt schließlich ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die geänderte
Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Der Gesetzgeber hatte die Beteiligung an den
Bewertungsreserven 2008 geschaffen, um die Kunden stärker an Kursteigerungen bei Aktien und
Immobilien zu beteiligen.
Durch die sinkenden Zinsen stellte sich aber der Effekt ein, dass die Kurse der Anleihen
vorrübergehend stiegen und „die Versicherer entgegen den fallenden laufenden Erträgen ihre
Ausschüttungen erhöhen“ mussten.
Die Fähigkeit, künftig noch die versprochenen Garantiezinsen sicher erwirtschaften zu können, sei
dadurch massiv geschwächt worden. „Diesen kontraproduktiven Mechanismus hat der Gesetzgeber
2014 korrigiert. Es bleibt dagegen weiterhin bei der ursprünglich allein angestrebten Beteiligung der
Kunden an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien.“
Dieser Artikel erschien am 02.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/klaerung-dreier-strittiger-punkte-gdv-reagiert-auf-zdf-zoom-sendung-1472808126/
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