als Vermieter - Kotatgent

Mietvertrag für Studentenwohnraum
ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN:
als Vermieter: Name : …………………………… Vorname : …………………………………….
Wohnsitz (Straße und Nr.) ……………………………………………………………………………
Postleitzahl : …………………………… Ort : …………………………….…………......................
Telefon : ………………………………… Mobiltelefon :.…………………………………………….
E-Mail: ………………………………………………………………………………………................
als Mieter: Name : ………………………………… Vorname : ……………………………………
Hauptwohnsitz (Straße und Nr.) …………………………………………………………………….
Postleitzahl : …………………………… Ort: ……………………………………………………….
Telefon : ………………………………… Mobiltelefon : ……………………………………………
E-Mail: ………………………………………………………………………………………..............
Geburtsort und –Datum : …………………………………………………………………………….
Nummer des Nationalregisters: …………………………………………………………................
Nummer Personalsausweis / Reisepassnummer: ..…………………………………………………………..
Student der Bildungsanstalt : …………………………………………………………………….....
Studienjahr und Fachrichtung : ………………………………………………………………………
Der obengenannte Mieter erklärt hiermit sein Zimmer*/Studio* oder Appartement* nicht zum
Hauptwohnsitz zu machen und nur zum Zwecken eines Zweitwohnsitzes zu benutzen.
IST FOLGENDES VEREINBART WORDEN:
Art. 1 : Beschreibung der Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter, der damit einverstanden ist, als Studentenwohnraum, ein
nicht*/möbliertes Zimmer*, Studio*, Appartement* auf dem Grundstück (Ort und Postleitzahl)
………………………………………,
(Straße) ………………………………………………………………………………………………………...
an der Frontseite * / Hinterseite * des Gebäudes in der ……… Etage mit Zimmernummer ………… ,
Der Mieter hat zu seiner Verfügung:
a. Mobiliar: Bett mit Matratze / Schreibtisch / Tisch / ……… Stühle / Sessel / Bücherregal /
Kleiderschrank / sonstige Möbel:
………………………………………………………………………………………………………...
b. Sanitäranlage:
a. - - im Zimmer : fließendes Warm- und Kaltwasser
- im Zimmer / Gemeinschaftsraum*: Benutzung von Badewananne – Dusche
- im Zimmer / Gemeinschaftsraum*: Benutzung von Toilette
c. Kochgelegenheit: nur Kaffee / Mahlzeiten /gestattet im Zimmer / in der gemeinschaftlichen Küche
/ sonstige: ………………………………………………………………
d. Gemeinschaftsraum: Ja / Nein
e. Abstellplatz für Fahrrad * / Wagen*: Ja / Nein
f. Heizung: Zentralheizung / Gas / Elektrisch / Heizöl
g. sonstige:
……………………………………………………………………………………………………………
Art. 2 : Mietzeit
Das Mietverhältnis läuft:
- 10 Monate* mit der Möglichkeit zur Verlängerung bei Prüfungswiederholung für 1 oder 2 Monate
unter den gleichen Bedingungen (Miete und Nebenkosten) wie erwähnt in Art. 3.
- 12 Monate*
- … Monate *
und beginnt am ……………………………… und dauert bis zum………………………………………….
Die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs hinsichtlich stillschweigender Übertragung des Mietvertrages
finden keine Anwendung.
* Unzutreffendes streichen
Art. 3 : Miete
Die monatliche Miete wird auf ………………… Euro festgelegt. Die Miete und eventuelle Nebenkosten
sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum fünften Kalendertag des Monats, zu zahlen. Der
Vermieter verpflichtet sich zur Überreichung einer Quittung, außer bei Zahlung auf das Konto, KontoNr: ………………………………………
Der Mietpreis enthält *:
• die Miete eines Zimmers, Studios oder Appartements
• die Wasserversorgung
• die Elektrizitätsversorgung für Standardbeleuchtung, Radio(wecker), Rasiergerät, Föhn, PC,
…………………………………………………………………………………………………….
• die Heizungskosten (Gas, Elektrizität, Heizöl)
• den Energieverbrauch in den Gemeinschaftsräumen, falls zutreffend
• die Reinigung der Gemeinschafsträume, falls zutreffend
• die Benutzung des Fahrradabstellplatzes, falls zutreffend
• den Internetanschluss
• die Feuerversicherung
• sonstige: ………………………………………………………………………………………………….
Der Mietpreis enthält nicht *:
• Die Kosten für Wasser-*/Gas-*/Elektrizitätsversorgung */sonstige
Nebenkosten*:……………….. werden auf …………………… Euro pro Monat als
Pauschalbetrag/ Vorauszahlung * festgelegt.
Sonstige Nebenkosten:
- Reinigung des Mietobjekts: ……………… Euro pro …………………………………
- Internet: ………………………………… ….Euro pro …………………………………
- Sonstige: ……………………………………Euro pro ………………………………....
Abrechnungszeitraum:
Termin(e) über die der Vermieter die effektiven Nebenkosten abrechnet: ………………. .
Seitens des Vermieters müssen dem Mieter für die Abrechnung Belege (Zählerstand, Rechnung)
vorgelegt werden. Falls sich aus der Abrechnung eine Nachforderung ergibt, muss der Mieter diese
innert 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auf das Konto des Vermieters zahlen. Falls sich aus der
Abrechnung eine Rückerstattung ergibt, muss der Vermieter dem Mieter innert 30 Tagen nach dem
o.g. festgesetzten Abrechnungstermin den Saldo auf das Kont-Nr. ……………………………. Zahlen.
Zählerstand beim Anfang des Mietvertrages:
Wasser: ……………………… Gas: …………………………. Elektrizität:…………………………..
Art. 4 : Mietsicherheit
Der Mieter leistet bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit in Höhe von 1 Monat Miete,
d.h..………………… Euro, die nur benutzt werden kann als Ersatz für Schäden an der Mietsache die
durch den Mieter oder Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten, verursacht
sind. Die Kaution kann nie als Miete verrechnet werden. Die Mietsicherheit oder der Saldo wird dem
Mieter bei der Schlüsselrückgabe rückerstattet und dies bis spätestens am Tag der Beendung des
Mietvertrages. Die Rückerstattung erfolgt gegen Bar oder auf das Konto-Nr. ……………………………
und dies innert 8 Tagen nach Beendung des Mietvertrages oder nach dem Enddatum der
Verlängerung (Siehe. Art. 2), auch wenn die Mietsicherheit auf ein Konto auf Namen des Mieters
hinterlegt worden war.
Art. 5 : Zusätzliche Bestimmungen
………………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………………
Beide Parteien erklären mit den allgemeinen Bedingungen an der Rückseite des Mietvertrages
einzustimmen.
Ausgefertigt in (Ort) ………………………………, an (Datum) ………………………… in vier
Originalexemplaren, von denen jede Partei erklärt ein Exemplar erhalten zu haben. Das gelbe
Exemplar dient der Genter Universität, das blaue Exemplar dient der Registergericht.
Der Vermieter
Der Mieter
Gesetzlicher Vertreter des Mieters **
** nur notwendig wenn der Student bei Anfang des Mietvertrages minderjährig ist
Art. 6 : Gebrauch des Mietobjekts
Der Mieter verwendet die Mietsache nur für persönliche Benutzung. Untervermietung oder
Überlassung der vermieteten Räume bedarf die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des
Vermieters. Untervermietung wird schriftlich gestattet in dem Fall wo der Student infolge eines
Praktikums, Austauchprogramms u.ä. sonst wo wohnen muss.
Art. 7 : Kündigung des Mietvertrages
Beide Parteien können den Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Mietbeginn einseitig per
Einschrieben künden. Für jede Partei beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei dieser einseitigen
Kündigung ist eine Entschädigung in Höhe von einem Monat Miete, gemäß dem in Artikel 3 erwähnten
Betrag, fällig. Die Kündigungsfrist fängt am ersten Tag des Kalendermonats folgend auf dem Zugang
des Kündigungsschreibens an.
In folgenden Fällen kann der Mieter den Mietvertrag ohne Entschädigung künden:
• per Einschreibebrief und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in dem Fall von:
- Abbruch des Studiums, bestätigt durch eine ‘Abmeldungsbescheinigung‘ der Bildungsanstalt.
- im Todesfall eines Elternteils.
• mit einer Kündigungsfrist von einem Monat falls der Mieter einen Neumieter wirbt und der Vermieter
der Person des Neumieters ausdrücklich zustimmt.
Die Kündigungsfrist fängt am ersten Tag des nächsten monatlichen Miettermins an.
Der Mietvertrag endet ohne Kündigungsfrist im Todesfall des Mieters.
Der Mietvertrag läuft am unter Art. 2 vereinbarten Datum ab.
Bei Beendung des Mietverhältnisses muss das Zimmer leer sein und müssen die ausgehändigten
Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben werden.
In dem Fall einer Verlängerung laut Art. 2 des Mietvertrags, brauchen Vermieter und Mieter sich
schriftlich über die Räumung des Zimmers *, Studios* oder Appartements* und Rückgabe der
Schlüssel zu einigen.
Auch wenn beide Parteien für das nächste akademische Jahr einen neuen Mietvertrag abschließen,
einigen sie sich schriftlich darauf in welchem Maß die Mietsache geräumt werden muss und wann die
Schlüsselübergabe/-Rückgabe stattfindet.
Der Vermieter trifft den notwendigen Maßnahmen um die Schlüssel entgegenzunehmen.
Die Miete ist nur weiter fällig wenn der Vermieter dem Mieter vergeblich schriftlich gemahnt hat.
Der Mieter verfügt über die Mietsache an Wochenenden und während den Ferien so lange der
Mietvertrag läuft.
Bei Beendung des Mietvertrages müssen die Schlüssel gegen datierte Empfangsbescheinigung dem
Vermieter zugestellt werden.
Art. 8 : Rechte und Pflichte des Mieters und Vermieters
Für die Lastenverteilung für Reparaturen und Wartung richten die Parteien sich nach den gesetzlichen
Vorschriften des Zivilgesetzbuches.
Bei Beendung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in dem Zustand, in dem er sie
übernommen hat, wieder zu übergeben.(Mögliche) Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die
schuldhaft durch ihn, oder Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten, verursacht
werden, falls diese Schäden nicht die Folge bestimmungsgemäßen Gebrauchs sind. Der Mieter haftet
gemeinschaftlich und zu seinem Teil für Schäden an den Gemeinschaftsräumen des Hauses, es sei
denn dass der Täter erweisbar ist.
Der Mieter verpflichtet sich:
• Für die Reinigung seines Zimmer das Personal sein Zimmer betreten zu lassen, falls die Reinigung
zu Lasten des Vermieters ist.
• Der Vermieter die Mietsache aus wichtigem Grund und/oder nach Vorankündigung und in
Anwesenheit des Mieters betreten zu lassen.
• Die Ruhe im Haus und in der Nachbarschaft einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine
Gäste ruhestörenden Lärm vermeiden.
Der Vermieter verpflichtet sich:
• Das Zimmer mit genügend Beleuchtung, Belüftung und Lärmschutz einzurichten.
• Die Heizungsanlage zu warten (Heizgeräte ohne Rauchgasabfuhr nach außen sind verboten).
• Das Zimmer zu einer Tiefsttemperatur von 18° zwischen 7und 24 Uhr und 13° zwischen 24 und 7
Uhr zu heizen.
• Auf die Privatsphäre des Studenten zu achten.
Art. 9 : Übergabeproktoll
Die Parteien sind verpflichtet, spätestens am 15. Tag der effektiven Benutzung der Mietsache und
nach wichtigen Änderungen während der Miete, in kontradiktorischer Form und auf gemeinsame
Kosten, ein detailliertes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Bei Verweigerung darf der Interessehabende
sich an den Friedensrichter wenden. Bei Beendung des Mietvertrags wird auch ein Protokoll erstellt.
Ohne Wohnungsübergabeprotokoll wird davon ausgegangen, dem Mieter hat die Mietsache beim
Einzug im gleichen Zustand erhalten wie beim Auszug.
Art. 10 : Bauliche Veränderungen
Der Vermieter darf dringende Maßnahmen zur Erhaltung vornehmen. Der Vermieter darf jedoch keine
baulichen Veränderungen vornehmen während der Paukzeit oder Prüfungszeit. Die vorgenommenen
baulichen Veränderungen müssen deutlich umschrieben werden.
Art. 11 : Haft- und Sachpflichtversicherung
Für alle Wohneinheiten wofür dieser Mietvertrag erstellt wird, stellt die Universität Gent eine
zusätzliche Mieterhaftpflichtversicherung für Feuer-, Explosion- und Wasserschaden bereit, aber nur
wenn ein Exemplar (pro Wohneinheit) rechtzeitig die Abteilung Huisvesting der UGent erreicht, d.h. bis
zum 31. Oktober für einen zwischen dem 15. Juni und dem 15. Oktober unterschriebenen Mietvertrag
oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Mietbeginn falls der Mietvertrag zwischen dem 16. Oktober
und dem 30. Juni unterschrieben wurde. Der Mieter soll darauf achten, den Mietvertrag rechtzeitig zu
besorgen. Die Versicherung haftet nicht für Privatbesitz des Mieters.
Die Versicherung gilt zur Deckung der Mieterhaftpflicht der im Verzeichnis der Universiteit Gent,
Hogeschool Gent, Arteveldehogeschool, KaHo Sint-Lieven und Hogeschool voor Wetenschap & Kunst
Campus Sint-Lucas Gent eingetragenen Studenten.
Art. 12 : Einregiestrierung und Steuerpflicht
Die öffentlichen Lasten künftiger Gebühren, Steuern u.s.w. des Grundstücks, mit Ausnahme der
Gemeindesteuer, sind zu Lasten des Vermieters.
Der Vermieter ist für die Einregistrierung des Mietvertrages verantwortlich. Falls der Mieter dies
nützlich achtet, darf er ebenfalls den Mietvertrag einregistrieren. Kosten einer nicht rechtzeitigen
Einregiestrierung gehen zu Lasten des Vermieters.
Art. 13 : Verkauf der Mietsache
Bei Verkauf bringt der Vermieter dem Mieter per Einschrieben auf dem Laufenden. Der Mieter
verpflichtet sich alle Mieträume während zwei näher zu bestimmenden Abenden pro Woche zur
Besichtigung völlig zugänglich zu machen.
Art. 14 : Vermittlung – Streitsache
Beide Parteien verpflichten sich dazu, dem Wohnungsdienst der Bildungsanstalt über jeden Konflikt in
Zusammenhang mit Interpretation, Ausführung oder Beendung des vorliegenden Mietvertrags in
Kenntnis zu setzen, bevor sie die Angelegenheit beim Friedensgericht anhängig machen.
Nur die Friedensgerichte in Gent sind für Mietstreitsachen in Zusammenhang mit vorliegendem
Mietvertrag zuständig.
Art. 15 : Allgemeine Bedingungen
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an, unter der Bedingung dass er die
Hausordnung vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zur Kenntnis bekommen hat und die
Hausordnung nicht gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstößt.
Kotatgent ist eine Realisation von:
Universiteit Gent - Directie Studentenvoorzieningen
Home Vermeylen, Stalhof 6, 9000 Gent
T 09 264 71 00
F 09 264 72 96
www.ugent.be/huisvesting
HoGent - Directie Studentenvoorzieningen
Voskenslaan 38, 9000 Gent
T 09 243 37 38
F 09 243 37 39
www.hogent.be/studentenvoorzieningen
Arteveldehogeschool – Dienst Studentenvoorzieningen
Kortrijksepoortstraat 254, 9000 Gent
T 09 269 60 61
F 09 269 60 69
www.sovoarte.be
Odisee-KU Leuven Technologiecampus Gent – StuVo+
Gebroeders De Smetstraat 1, 9000 Gent
T 09 265 86 10
F 09 225 62 69
www.hubkaho.be
LUCA Campus Gent - StuVo
Hoogstraat 41, 9000 Gent
T 09 329 95 92
F 09 330 61 84
www.luca-arts.be
Stad Gent - Dienst Wonen - Kotatgent
Administratief centrum
Woodrow Wilsonplein 1, 9000 Gent
T 09 266 76 40
F 09 266 76 56
E [email protected]
Weißes Exemplar für den Mieter
Rosa Exemplar für den Vermieter
Gelbes Exemplar für die Universität Gent
Blaues Exemplar für die Einregistrierung