STELLENAUSSCHREIBUNG (Kennziffer: LM/mD/5.6/27.16/BRÜ) Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, die zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) gehört, sucht zur befristeten Einstellung eine Biologielaborantin / einen Biologielaboranten für das Fachgebiet 5.6 „Lebensmittelhygiene, Lebensmittelmikrobiologie“ der Abteilung 5 „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“ am Standort Chemnitz. Die Bewerberin / der Bewerber sollte folgende Anforderungen erfüllen: • praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Untersuchung von tierischen Lebensmitteln • anwendungsbereite Kenntnisse mikrobiologischer, serologischer und gravimetrischer Untersuchungsverfahren von Lebensmitteln • Erfahrungen in der Bedienung moderner Messgeräte • anwendungsbereite PC-Kenntnisse Vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Biologielaborantin / Biologielaborant sowie vergleichbare Abschlüsse. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Flexibilität, Teamfähigkeit und die Fähigkeit, im Rahmen der zugewiesenen Dienstaufgaben selbständig zu arbeiten. Die Stelle steht mit 20 Wochenstunden befristet bis 31.05.2017 zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach TV-L. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung einer aussagefähigen, schriftlichen Bewerbung unter der Kennziffer: LM/mD/5.6/27.16/BRÜ bis zum 9. September 2016 an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen Verwaltung / SG Personal und Recht Jägerstraße 8/10 01099 Dresden bzw. per E-Mail an: franziska.michel@ lua.sms.sachsen.de (Anlagen sind in eine PDF-Datei zusammenzufassen) Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Michel Telefon 0351/8144-1857 zur Verfügung. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein frankierter Rückumschlag beigelegt wird. Andernfalls werden die Unterlagen bis acht Wochen nach der Entscheidung zur Stellenbesetzung aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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