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STELLENAUSSCHREIBUNG
(Kennziffer: LM/mD/5.6/27.16/BRÜ)
Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Sachsen, die zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) gehört, sucht zur befristeten
Einstellung eine Biologielaborantin / einen Biologielaboranten für das
Fachgebiet 5.6 „Lebensmittelhygiene, Lebensmittelmikrobiologie“ der
Abteilung 5 „Amtliche Lebensmitteluntersuchungen“ am Standort Chemnitz.
Die Bewerberin / der Bewerber sollte folgende Anforderungen erfüllen:
•
praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Untersuchung
von tierischen Lebensmitteln
•
anwendungsbereite
Kenntnisse
mikrobiologischer,
serologischer und gravimetrischer Untersuchungsverfahren
von Lebensmitteln
•
Erfahrungen in der Bedienung moderner Messgeräte
•
anwendungsbereite PC-Kenntnisse
Vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
Biologielaborantin / Biologielaborant sowie vergleichbare Abschlüsse.
Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an persönlichem Engagement,
Flexibilität, Teamfähigkeit und die Fähigkeit, im Rahmen der zugewiesenen
Dienstaufgaben selbständig zu arbeiten.
Die Stelle steht mit 20 Wochenstunden befristet bis 31.05.2017 zur
Verfügung.
Die Vergütung erfolgt nach TV-L.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten oder ihnen
gleichgestellten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung wird geachtet; der Bewerbung ist ein Nachweis der
Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten
Voraussetzungen erfüllen,
bitten wir Sie um Zusendung
einer aussagefähigen,
schriftlichen Bewerbung unter
der
Kennziffer:
LM/mD/5.6/27.16/BRÜ
bis zum
9. September 2016
an die
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheitsund Veterinärwesen Sachsen
Verwaltung / SG Personal
und Recht
Jägerstraße 8/10
01099 Dresden
bzw. per E-Mail an:
franziska.michel@
lua.sms.sachsen.de
(Anlagen sind in eine
PDF-Datei
zusammenzufassen)
Als Ansprechpartnerin steht
Ihnen Frau Michel
Telefon 0351/8144-1857
zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen
werden nur zurückgesandt,
wenn ein frankierter
Rückumschlag beigelegt wird.
Andernfalls werden die
Unterlagen bis acht Wochen
nach der Entscheidung zur
Stellenbesetzung aufbewahrt
und anschließend vernichtet.