Schwamendinger-Chilbi 2016 Verkehrsvorschriften Für die Dauer der Schwamendinger - Chilbi vom Samstag/Sonntag, 03./04. September 2016 ergehen nachstehende Verkehrsbeschränkungen: 1. Fahrverbote Für den Fahrverkehr sind gesperrt: Samstag, 03.09.2016, 1100 Uhr bis Sonntag, 04.09.2016, 2400 Uhr Stettbacherstrasse, zwischen Roswiesenstrasse und Heinrich-Bosshardt-Strasse Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet. Stettbachweg, zwischen Stettbachstrasse und Winterthurerstrasse Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet. 2. Halteverbote Das stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen untersagt: Ganzes Festgebiet Teilstück, Winterthurerstrasse bis Bocklerstrasse Hüttenkopfstrasse Mo 29.08.16, 0900 Uhr bis Mo 05.09.16, 1200 Uhr Mo 29.08.16, 0900 Uhr bis Mo 05.09.16, 1200 Uhr Herzogenmühlestrasse Teilstück, Glattwegsteg bis Luegislandstrasse Di 30.08.16, 0900 Uhr Bis Do 08.09.16, 1200 Uhr Stettbacherstrasse Ab Hausnr. 79 und Probsteistasse bis nach Hausnr. 18 (Schulhaus) Sa 03.09.16, 1100 Uhr bis So 04.09.16, 2400 Uhr Die Verkehrsvorschriften können auch am Mittwoch, 31. August 2016 im Tagblatt der Stadt Zürich oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/verkehrsmeldungen eingesehen werden. 3. Verkehrsregelung Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahrzeuge werden auf Kosten des Lenkers oder Halters abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge. Sicherheitsdepartement
© Copyright 2025 ExpyDoc