Schwamendinger-Chilbi 2016 Verkehrsvorschriften

Schwamendinger-Chilbi 2016
Verkehrsvorschriften
Für die Dauer der Schwamendinger - Chilbi vom Samstag/Sonntag, 03./04. September 2016
ergehen nachstehende Verkehrsbeschränkungen:
1. Fahrverbote
Für den Fahrverkehr sind gesperrt:
Samstag, 03.09.2016, 1100 Uhr bis Sonntag, 04.09.2016, 2400 Uhr
Stettbacherstrasse, zwischen Roswiesenstrasse und Heinrich-Bosshardt-Strasse
Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet.
Stettbachweg, zwischen Stettbachstrasse und Winterthurerstrasse
Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet.
2. Halteverbote
Das stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen
untersagt:
Ganzes Festgebiet
Teilstück,
Winterthurerstrasse bis
Bocklerstrasse
Hüttenkopfstrasse
Mo 29.08.16, 0900 Uhr
bis
Mo 05.09.16, 1200 Uhr
Mo 29.08.16, 0900 Uhr
bis
Mo 05.09.16, 1200 Uhr
Herzogenmühlestrasse
Teilstück, Glattwegsteg bis
Luegislandstrasse
Di 30.08.16, 0900 Uhr
Bis
Do 08.09.16, 1200 Uhr
Stettbacherstrasse
Ab Hausnr. 79 und
Probsteistasse bis nach
Hausnr. 18 (Schulhaus)
Sa 03.09.16, 1100 Uhr
bis
So 04.09.16, 2400 Uhr
Die Verkehrsvorschriften können auch am Mittwoch, 31. August 2016 im Tagblatt der Stadt
Zürich oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/verkehrsmeldungen eingesehen werden.
3. Verkehrsregelung
Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An
verbotenen Orten stehen gelassene Fahrzeuge werden auf Kosten des Lenkers oder Halters
abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat die Bestrafung gemäss den
Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.
Sicherheitsdepartement