H 3318 Mitteilungsblatt des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolkes (HOL) Nr. 8 Bersenbrück, 26. August 2016 N e i r e S e u e Hof oder nicht Hof, das ist hier die Frage In den folgenden Ausgaben des Landvolk-Reportes möchten wir das Thema Hofübergabe in Form einer Serie näher beleuchten. An konkreten Beispielen sollen unterschiedliche Aspekte der Hofübergabe dargestellt werden. Wir möchten aufzeigen, wo Fallstricke liegen, was bedacht werden sollte und welche Schritte nötig sind, wenn der Generationswechsel auf Ihrem Betrieb ansteht. Im 1. Teil der Serie erörtert unsere Verbandsrechstanwältin Sandra Kühle (siehe auch Mitarbeiterportrait, Seite 3) die Problematik: Landwirt Ernst und Ehefrau Erna sitzen am Tisch und unterhalten sich. Erna sagt: „Du bist nun schon 60, du musst mal langsam dein Testament machen.“ Ernst antwortet: „Nee, das brauche ich gar nicht. Unser Betrieb ging schon immer auf den ältesten Sohn über. Das steht so in der Höfeordnung.“ Tochter Tanja, Jurastudentin im ersten Semester, kommt dazu und sagt: „Nee Papa, wenn Du nichts regelst, dann geht es nach Gesetz. Dann kriegt Mama die Hälfte und wir drei Kinder teilen uns die andere Hälfte. Das steht so im BGB.“ Wer hat Recht? Grundsätzlich ist es so, dass die Höfe- Einladung zur Informationsveranstaltung des HOL Thema: „Sicherung von FFH-Gebieten als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet“ Für die Schaffung eines EU - weiten Netzes von Schutzgebieten waren die Länder verpflichtet, geeignete Gebiete (sog. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) an die EU zu melden und diese Gebiete nach Länderrecht unter Schutz zu stellen. Dies steht für viele Gebiete im Landkreis Osnabrück noch aus. Die geeignete Unterschutzstellung kann beispielsweise durch eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet erreicht werden. Die Veranstaltung findet statt am: Dienstag, 13. September 2016, Beginn: 19.30 Uhr in Gaststätte „Zu den Hünensteinen“ Hekeser Str. 50 · 49626 Berge. An diesem Abend möchten wir Sie umfassend über den aktuellen Stand der Unterschutzstellungsverfahren: FFH 052 – Hahnenmoor, Hahlenermoor, Suddenmoor sowie FFH 053 - Bäche im Artland informieren und mit Ihnen die Möglichkeiten, die sich für Sie als Eigentümer betroffener Grundstücke ergeben, erörtern. ordnung (HöfeO) für landwirtschaftliche Betriebe ein sogenanntes Sondererbrecht darstellt, wenn diese landwirtschaftlichen Betriebe im Grundbuch als Hof im Sinne der HöfeO eingetragen sind. Man nennt dies landläufig auch „der Hof steht in der Höferolle“. Allerdings ist der Vermerk im Grundbuch, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, nicht allein ausreichend, dass das Sondererbrecht der HöfeO für den Betrieb wirklich gilt. Es muss sich im Zeitpunkt des Erbfalles auch tatsächlich um einen Hof im Sinne der HöfeO handeln. Hier gibt die HöfeO vor, dass es sich im Zeitpunkt des Erbfalles um eine landwirtschaftliche Besitzung handeln muss, die im Alleineigentum einer natürlichen Person steht und zu der auch eine für ihre Bewirtschaftung geeignete Hofstelle gehört. Die dazugehörige Rechtsprechung hat sich über Jahrzehnte damit beschäftigt, was eine landwirtschaftliche Besitzung ist, was Alleineigentum bedeutet und vor allem, wann eine Hofstelle zur Bewirtschaftung geeignet ist. Wenn eine dieser Voraussetzungen im Erbfall nicht mehr gegeben ist und das Landwirtschaftsgericht dann feststellt, dass die Hofeseigenschaft „außerhalb des Grundbuches verlorengegangen ist“, so kann tatsächlich der Fall eintreten, dass sich der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach der HöfeO vererbt sondern nach dem allgemeinen Erbrecht. Ein Hof kann also trotz Eintrag im Grundbuch in tatsächlicher Hinsicht kein Hof im Sinne der HöfeO mehr sein. Verlässt sich dann der Erblasser darauf, dass im Erbfall schon die HöfeO gelten werde - zum Beispiel mit ihren Regelungen, dass nur ein einziger Hoferbe den Betrieb wohlmöglich nach dem allgemein bek annten Ältestenrecht Um rege Beteiligung wird gebeten. www.osnabrueck-landvolk.de Fortsetzung auf Seite 2 Nr. 8 - 26. August 2016 Fortsetzung von Seite 1: Hof oder nicht Hof bekommt -, so kann dies unter Umständen einmal zu bösen Überraschungen führen. Dann ist der Wille des Erblassers, nämlich den Betrieb zusammenzuhalten, möglicherweise nicht mehr gewahrt und der Betrieb wird nach allgemeinem Erbrecht tatsächlich auf Ehegatte und Kinder aufgeteilt. Gründe, warum ein Hof außerhalb des Grundbuches seine Hofeigenschaft verliert, gibt es einige: So ist beispielsweise ein komplett verpachteter Betrieb, der schon seit Jahrzehnten nicht mehr selbst bewirtschaftet wird und der auch nicht ohne weiteres durch den Hoferben wieder in Selbstbewirtschaftung genommen werden kann, nach der Rechtsprechung kein Hof mehr im Sinne der HöfeO. Auch der Verkauf oder die sonstige Übertragung der Hofstelle kann problematisch sein. Ist das Eigentum an der Hofstelle, wenn auch nur teilweise, zum Beispiel an Ehegatte oder ein Kind übertragen, so kann auch dadurch die HöfeO ausgeschaltet sein. Hofübergabe frühzeitig planen Um ungewollte Überraschungen im Erbfall zu vermeiden, sollte sich der Erblasser frühzeitig Gedanken darüber machen, wer den Hof einmal erhalten soll und welche Regelungen dafür zu treffen sind. Es gilt also zu prüfen, ob der zu vererbende Hof überhaupt ein Hof im Sinne der HöfeO ist und ob er im tatsächlichen Leben die Anforderungen an einen Hof im Sinne der HöfeO erfüllt. Es gibt viele Gründe, warum die Hofeigenschaft entfallen sein könnte und auch nicht ohne weiteres wieder hergestellt werden kann. Es empfiehlt sich immer eine frühzeitige fachliche Beratung, damit man noch rechtliche Schritte vorbereiten kann, um den gewünschten Erbeintritt zu sichern. In unserem Beispielsfall käme es zum Beispiel erst einmal darauf an, ob Ernst und seine Frau den Betrieb aktiv bewirtschaften oder verpachtet haben und, ob ihr ältester Sohn wirtschaftsfähig im Sinne der HöfeO ist. Nur dann könnte sich Ernst darauf verlassen, dass sein ältester Sohn den Betrieb nach der HöfeO erhält. Was es mit dem Thema „Wirtschaftsfähigkeit“ auf sich hat und welche Erfordernisse die HöfeO dabei an den Hoferben stellt, wird im nächsten Teil unserer Reihe beleuchtet. Sandra Kühle, HOL Geschäftsstelle Osnabrück, Rechtsabteilung Tel.: 054156001-21 2 Landwirte in Badbergen atmen auf Nach langem Hin und Her wird die Ortsumgehungsstraße in Badbergen (Samtgemeinde Artland) nun doch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben – zumindest für einen zweijährigen Testlauf. Mehr als zweieihalb Jahre dauerte die Debatte um die neue B 68. Bisher müssen sich Gespanne und Traktoren ihren Weg durch den Ortskern oder eine viel zu schmale Nebenstraße bahnen. Aufgrund der geplanten, verkehrsberuhigten Neugestaltung des Ortskerns, dürften aber auch dort bald keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge mehr fahren. Sollte sich während der zweijährigen Testphase auf der Ortsumgehungsstraße herausstellen, dass die Sicherheit gefährdet ist und die Unfallzahlen steigen, müsse laut Samtgemeindebürgermeister Claus Peter Poppe über andere Möglichkeiten nachgedacht werden. Landwirte müssen sich mit der Benutzung der Umgehungsstraße allerdings noch so lange gedulden, bis die entsprechenden Verkehrsschilder angebracht sind. LandFrauen Kreisverband Osnabrück Einladung Seminar: „Gesprächsführung nach traumatischen Ereignissen“ Menschen können durch schwere Unfälle, Todesfälle oder lebensbedrohende Erkrankungen traumatisiert werden. Die SVLFG möchte ihren Versicherten in solchen Situationen helfen. Durch das Seminar soll den Teilnehmern ein Rüstzeug an die Hand gegeben werden, um auf traumatisierte Personen zugehen zu können. Wesentliche Inhalte des Seminars werden sein: • Wie erleben Menschen ein traumatisierendes Ereignis? • Wie rede ich mit Menschen in solchen Situationen? • Wann ist professionelle Hilfe erforderlich? • Was ist wichtig im Kontakt mit betroffenen Personen? • Worauf muss ich achten? • Wie kann ich selbst in belastenden Situationen für mich sorgen? Wann: 09. bis 10. November 2016 Wo: Hotel Mönter Meyer, Winkelsettener Ring 7, 49196 Bad Laer Für das Seminar, die Übernachtung und Verpflegung entstehen Ihnen keine Kosten. Lediglich die eigenen Fahrtkosten sind selbst zu tragen. Anmeldung: bis zum 15.09.2016 per Mail an [email protected] Wir hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen! Vorsitzende: Almut Detert, Niederberger Mark 4, 49143 Bissendorf Tel.: 05402-4467, Fax: 05402-5590, Mail: [email protected] “Stolz.” Jetzt en berat n! lasse Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Auch in der Landwirtschaft können Sie mit unserer Unterstützung rechnen: beim täglichen Finanzmanagement genau wie bei Investitionen in Ihren Betrieb. Und durch unsere Verwurzelung in der Region wissen wir genau, was Landwirte heute brauchen, um immer fest im Sattel zu sitzen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater ganz in Ihrer Nähe oder gehen Sie online auf www.vr-networld.de www.osnabrueck-landvolk.de Volksbanken und Raiffeisenbanken im Osnabrücker Land Nr. 8 - 26. August 2016 Die Mitarbeiter im Portrait Heute: unsere Mitarbeiterin Sandra Kühle, Rechtsanwältin im HOL Frau Kühle, sie sind nun schon seit 4 Jahren beim Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes tätig. Können Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang beschreiben? Direkt nach dem Abitur 1996 habe ich Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und hier auch mein Referendariat absolviert. Im Anschluss daran war ich in einer renommierten Osnabrücker Anwaltskanzlei tätig. Im Sommer 2005 bin ich dann nach Syke zum Landvolk Kreisverband Mittelweser gewechselt und war dort bis 2012 als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Da es mich mittlerweile der Liebe wegen privat wieder nach Osnabrück zurückgezogen hatte, war ich dann sehr glücklich darüber, dass sich für mich im Mai 2012 die Gelegenheit bot, beim hiesigen Landvolk Kreisverband eine Stellung als Verbandsjuristin anzutreten. SAUGUT! Stalleinrichtungen von A bis Z Türen, Aufstallungen, Wände, Böden, Fütterungs-, Belüftungstechnik und vieles mehr finden Sie bei Ihrem Profi für landwirtschaftliche Einrichtungen in Glandorf. Einfach reinklicken auf www.eichholz-glandorf.de oder direkt anrufen unter 05426.5135. EICHHOLZ Glandorf Was zeichnet Ihren Aufgabenbereich beim Landvolk aus? Meine Arbeit beim Landvolk ist sehr abwechslungsreich. Ich bin einerseits zuständig für die individuelle Rechtsberatung unserer Mitglieder, und da kommen die Mandanten mit Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten (bspw. Erbrecht und Höferecht, Nachbarrecht, Pachtrecht, Enteignungsrecht, Kaufrecht, Baurecht, usw.) auf mich zu. Darüber hinaus bin ich für die Verbandsarbeit zuständig und vertrete die Interessen „der Landwirtschaft“ in öffentlich-rechtlichen Verfahren, z.B. bei Planfeststellungsverfahren für Straßen, Autobahnen, Stromtrassen oder bei Ausweisungsverfahren für Naturschutzgebiete etc. Welche Fähigkeiten braucht man in Ihrer Position am meisten? Ich glaube, es gibt mehrere Eigenschaften, die in meiner Position hilfreich sind: im Umgang mit den Mandanten ist Einfühlungsvermögen in die Situation und die Wünsche der Mandanten ganz entscheidend. Aber auch: mal „nein“ sagen zu können und dem Mandanten ehrlich zu sagen, wenn er Erwartungen hat, die sich höchstwahrscheinlich nicht erfüllen lassen. Situationen richtig einzuschätzen und die Grenzen des (rechtlich) Machbaren zu erkennen, ist oft erforderlich bei der Frage danach, ob sich ein Rechtsstreit empfiehlt. Ein gewisses Maß an Diplomatie ist bei Verhandlungen in jeder Hinsicht - sei es mit Behörden oder mit Vertragspartnern oder auch mit Gegnern eines Rechtsstreits - immer hilfreich. Mit welchen Anliegen kommen die Mitglieder zu Ihnen? Die Bandbreite ist riesig. Die Mandanten kommen mit allen möglichen rechtlichen Fragen zu mir. In erster Linie sind dies natürlich „klassisch landwirtschaftliche“ Fragen, wie sie auf dem Betrieb vorkommen: Hoferbfolge, Testamente, Hofübergaben, damit zusammenhängend Vorsorge- und Betreuungsvollmachten. Und natürlich Fragen zu Landpachtverträgen, Flächenverkäufen, Straßenausbaubeiträgen, Grenzstreitigkeiten und außerdem sämtliche Fragen in Verfahren mit Behörden. Aber auch die nicht typisch landwirtschaftlichen Angelegenheiten werden an mich herangetragen: z.B. Fragen aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht und Kaufrecht. Wobei können Sie, nach der Arbeit am besten entspannen? Mit einem Schmunzeln möchte ich sagen: „Entspannung“ ist das zwar nicht immer, aber „vom Job abschalten“ kann www.osnabrueck-landvolk.de ich am allerbesten beim Spielen mit meinen beiden kleinen Kindern. Dabei rückt doch manches, was mich im Job gerade sehr beschäftigt oder gar geärgert hat – bspw. ein streitbarer Rechtsanwaltskollege auf der Gegenseite oder auch mal eine etwas schwerfällige, unflexible Behörde - wieder in ein richtiges Verhältnis zu den wirklich wichtigen „Dingen“ in meinem Leben: meinem Mann und meinen beiden Kindern. Ansonsten entspanne ich gern mal bei einem guten (Hör)Buch, einem ausgedehnten Waldspaziergang oder einfach Musikhörend im Liegestuhl auf der Terrasse. Wenn meine beiden Kinder etwa größer sind, werde ich hoffentlich auch meiner großen Leidenschaft, dem Reiten, wieder nachgehen können. Welcher Aspekt der juristischen Beratung liegt Ihnen besonders am Herzen? Anfangs dachte ich, dass ich als Juristin dazu beitragen könnte, dass die Welt ein bisschen gerechter wird. Heute weiß ich, dass Recht und Gerechtigkeit unter Umständen zwei verschiedene Dinge sind. Außerdem habe ich festgestellt, dass Gerechtigkeit kein allgemeingültiger, feststehender Begriff ist sondern individuell sehr unterschiedlich empfunden wird. Daher liegt es mir heute am Herzen, die wirklichen Interessen meiner Mandanten klar herauszufiltern und zu erkennen und diese dann bestmöglich zu vertreten. Bei Beendigung eines Mandats möchte ich mir sagen können, dass ich alles mir mögliche getan habe, um meinem Mandanten zu seinem Ziel zu verhelfen. Natürlich gefällt es mir, wenn ich dabei für mich persönlich das Gefühl habe, dass dies auch ein „gerechtes“ Ergebnis ist. Ganz besonders freue ich mich, wenn ganze Familien mit zum Teil widerstreitenden Interessen zu mir in die Beratung kommen, bspw. bei einer Hofübergabe, und wir dann am Ende ein Lösung erarbeitet haben, mit der alle Parteien (Hofübergeber, -übernehmer und die weichenden Erben) gut zufrieden sind. Dann weiß ich, dass ich dazu beigetragen habe, dass in dieser Familie der Familienfrieden gewahrt ist und nicht irgendwann wegen des Erbes böser Streit entsteht. In diesen Fällen bin ich so richtig zufrieden mit meiner Arbeit. Das Interview führte Constanze Brinkmann. 3 Nr. 8 - 26. August 2016 Agrar - Immobilien des HOL - Kreisbauernverband Osnabrück e.V. Termine LandFrauen im Altkreis Bersenbrück LandFrauen Verein Badbergen 01.09.2016 Halbtages-Radtour, Treffpunkt mit dem Fahrrad um 13:00 Uhr Parkplatz an der Kirche in Merzen. Eine Führung durch den Wacholderhain und die Besichtigung des Gutes Schlichthorst werden den Nachmittag bereichern. Herr Heiner Brinkmann, Merzen 22.09.2016 Essig, Öl und Senf …, drei Zutaten, die unterschiedlicher nicht sein können und sich doch vorzüglich ergänzen. Vortrag von Frau Petra Droste-Rehling, Oecothrophologin, Nellinghof 14:30 Uhr Heuhotel Hildebrand, Lechterke LandFrauen Verein Berge 14.09.2016 Herbstkranz binden 16:00 Uhr Blumen Jäger, Mimmelage LandFrauen Verein Bersenbrück-Ankum 14.09.2016 „Graue Haare – buntes Leben. Fit ab 50 +“, Genuss und Lebensfreude durch altersgerechte Ernährung. Referentin: Beate Langenhorst 14:30 Uhr Hotel Lange ***Vermittlung***Verkauf***Verpachtung ***Vermittlung***Verkauf*** Zu verkaufen: ca. 2,5 ha Ackerland in Fürstenau / Schwagsdorf ca. 1,8 ha Ackerland in Bramsche / Kalkriese Resthof mit Altenteilerwohnhaus in Bramsche mit ca. 1,1 ha Grün- und Gartenland Resthof mit diversen Nebengebäuden in Dissen mit ca. 8,8 ha Acker/Grünland Resthof mit Nebengebäude (renovierungsbedürftig) in Belm-Vehrte mit ca. 1,2 ha Gebäude- u. Freifläche Weiterhin im Angebot: Kompensationsflächen (Ökologischen Werteinheiten) Weitere Informationen auf Anfrage! Für vorgemerkte Kunden suchen wir ständig Acker- und Grünlandflächen zu kaufen oder zu pachten! Kontakt: HOL - Geschäftsstelle Bersenbrück, Liebigstr. 4, 49593 Bersenbrück, Dr. Friedrich Willms Tel: 05439–947112 · Fax: 05439–947128 e-mail: [email protected] LandFrauen Verein Bramsche 24./25.09.2016 Igel’s Cafe – Näheres dazu später! LandFrauen Verein Fürstenau 10.09.2016 9:30 Uhr Radtour zum Meyerhaus, Berge Herr Ch. Otten, Berge LandFrauen Verein Menslage/Nortrup 15.09.2016 Programmplanung für den erweiterten Vorstand 15:00 Uhr Gaststätte König, Menslage 01.10.2016 Wir schmücken die Kirche zum Erntedankfest 14:00 Uhr Gemeindehaus Menslage Miteinander ist einfach. LandFrauen Verein Neuenkirchen 14.09.2016 Halbtagesfahrt Wenn Sie einen Finanzpartner haben, der Sie bei Ihren Wünschen und Anforderungen begleitet. LandFrauen Verein Ueffeln-Balkum 14.09.2016 Lauf zurück ins Leben: Bericht einer Lebenskrise – Autorenlesung von Hermann Wenning, Cafè Klatsch LandFrauen Verein Vörden 20.09.2016 Halbtagesfahrt nach Venne zur Mühleninsel. Der Heimat- u. Wanderverein Venne gibt eines Führung im Museum und auf der Mühleninsel, anschließend Kaffee und Kuchen. Abfahrt: 13:30 Uhr LZO Vörden, Fahrgemeinschaften Zusatz: Einige Veranstaltungen finden in Verbindung mit der LEB (Ländliche Erwachsenen Bildung) statt. 4 sparkasse.de www.osnabrueck-landvolk.de Wenn‘s um Geld geht S Nr. 8 - 26. August 2016 Novellierung der Düngeverordnung – was kommt auf die Landwirte zu? Die Düngeverordnung ist Teil der nationalen rechtlichen Umsetzung der EUNitratrichtlinie. Der aktuelle Entwurf der Novelle der Düngeverordnung datiert vom 16.12.2015. Dieser wurde vom Bundeskabinett beschlossen und der EU zwischenzeitlich zur Notifizierung vorgelegt. Trotz einiger weitergehender Forderungen der EU dürften die Eckpunkte der novellierten Düngeverordnung feststehen. Das Inkrafttreten wird Anfang 2017 erwartet. Einige wesentliche Neuerungen, die insbesondere auch für die Betriebe im Landkreis Osnabrück von Bedeutung sein werden, sind im Folgenden herausgegriffen: Düngebedarfsermittlung: Vor der Düngung muss der Düngebedarf für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermittelt und schriftlich aufgezeichnet werden. Eine nicht bedarfsgerechte Düngung, d. h. eine Überschreitung dieses ermittelten Düngebedarfs, ist zukünftig bußgeldbewehrt! Begrenzung der P- Düngung: Oberhalb von 20 mg P2O5 / 100 g Boden (etwa Gehaltsstufe C) ist eine Phosphat-Düngung höchstens bis in Höhe der voraussichtlichen Phosphatabfuhr zulässig. Das Bilanzsaldo im Nährstoffvergleich (Überschuss im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre) darf ab 2018 nur noch einen maximalen Überschuss von 10 kg P2O5/ha (bisher 20 kg/ha) aufweisen. Hinsichtlich des Oberflächengewässerschutzes gilt ein Ausbringverbot für N- und P- haltige Düngemittel auf einem 1 m breiten Randstreifen an Gewässern (> 10 % Hangneigung: 5 m). Diese Düngemittel dürfen auch zukünftig nicht auf überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene und schneebedeckte Böden aufgebracht werden. In die Obergrenze von 170 kg N/ ha werden alle organisch- und organisch-mineralischen Düngemittel einbezogen, so auch der pflanzliche N-Anteil in Gärresten. Eine Derogationsregelung (230 kg N/ha) für Grünlandflächen ist angedacht. Nach Zustimmung der EU-Kommission soll eventuell auch eine nationale Derogationsmöglichkeit für Gärreste eingeführt werden. Es sind längere Sperrfristen im Winter vorgesehen. Für Ackerland dauert diese von der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Ausnahmen bestehen nur noch bei Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste, hier beginnt die Sperrfrist am 1. Oktober. Auf Grünland beginnt die Sperrfrist am 1. November und endet am 31. Januar. Auch für Festmist, feste Gärreste und Kompost wird eine Sperrfrist (15. November bis 31. Januar) eingeführt. Die Herbstdüngung ist grundsätzlich am N- Düngebedarf auszurichten, maximal dürfen nicht mehr als 60 kg Gesamt-N/ ha und 30 kg NH4-N/ha (bisher 80 bzw. 40 kg) ausgebracht werden. letzten Düngejahre, sowie für Phosphat von 20 auf 10 kg P2O5/ha und Jahr Überschuss im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre gesenkt. Werden diese Kontrollwerte nicht eingehalten, muss der Betriebsinhaber an einer Pflichtberatung durch einen anerk annten Beratungsträger teilnehmen. Wird der Kontrollwert im auf die Düngeberatung folgenden Jahr erneut überschritten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend sanktioniert wird (Bußgeld, CC). Über eine Länderermächtigung ist in Niedersachsen zudem eine Meldepflicht für Nährstoffvergleiche und den Düngebedarf, die dann der zuständigen Düngebehörde auf elektronischem Wege übermittelt werden müssen, geplant. Ludger Bernhold, LWK Niedersachsen, BezSt. Osnabrück Zur Umsetzung der Sperrfristen sind entsprechende Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger erforderlich. Der Verordnungsentwurf schreibt eine Mindestlagerk apazität für flüssige Wirtschaftsdünger von 6 Monaten vor. Betriebe ohne eigene Aufbringungsflächen müssen ab dem Jahr 2020 eine Lagerkapazität von 9 Monaten vorhalten. Die Lagerkapazität für Festmist und feste Gärreste ist auf 4 Monate festgesetzt. Lagerkapazitäten für Gärreste werden in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die ebenfalls im Entwurf vorliegt, geregelt und werden voraussichtlich 9 Monate betragen. Die Kontrollwerte für die Bewertung des Nährstoffvergleiches werden ab dem 01.01.2018 für Stickstoff von 60 auf 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der drei www.osnabrueck-landvolk.de 5 Nr. 8 - 26. August 2016 Herbstzauber bei Santel Sa., 24. September So., 25. September von 10-18 Uhr von 10-13 Uhr Bäder Unsere Fachvorträge: Vortragsdauer ca. 45 Min., Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich. Termin Der Bündnis 90/Die Grünen-Ortsverband Bramsche lädt ein zur Veranstaltung: „Gesunde Ernährung – Können wir uns billig leisten? Folgen für die bäuerliche Landwirtschaft“ Wann? Freitag, den 2. September 2016 um 18.00 Uhr Wo? Bahnhof in Bramsche Programm: - Vorstellung des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bramsche - Vortrag von Christian Meyer (Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen) - Diskussion Sa., 24.09. & So., 25.09. um 10.30 Uhr • Welche Heizung ist für mich die richtige? So., 25.09. um 12 Uhr & 15.30 Uhr • Stromspeicher – Eigenen Strom optimal nutzen um 14.30 Uhr • Wärmepumpe – Pro und Contra Aktionsprogramm am Sonntag: t Event-Koch Steve Bormann • Große Kochshow • Zauberhafte Herbst-Deko • Probieraktion Kaffeevollautomaten Santel GmbH & Co. KG · Hauptstraße 15 · Fürstenau-Schwagstorf Telefon (0 59 01) 93 94-0 · www.santel.de Fütterung, Stalleinrichtungen, Klima Spitzenprodukte für Schweinezucht und -mast Flüssigfütterung Hydromix Trockenfutterautomat PigNic Zentrale Stallsteuerung BigFarmNet Abferkelbucht mit SowComfort-Roste Abruffütterung CallMatic pro MagixX-P – effektives Abluftreinigungssystem www.bigdutchman.de 6 www.osnabrueck-landvolk.de Nr. 8 - 26. August 2016 Termine Termine LandFrauen Kreisverband Osnabrück LandFrauen im Altkreis Wittlage LFV Bad Laer - Remsede, 25. September Pfannkuchenbacken auf dem Leinewebermarkt LFV Belm, 27. September Halbtagesfahrt zu ALCINA Kosmetik, 12.30 Uhr ab Thiesing LFV Bissendorf - Holte, 06. September Halbtagesfahrt zum Gartencenter Emsflower mit Führung, 12.30 Uhr ab Netto LFV Dissen - Bad Rothenfelde – Hilter, 21. September Fahrt zum Landwirtschaftsverlag in Münster-Hiltrup 13.00 Uhr ab Lutherhaus Dissen LFV Glandorf, 05. September Griechischer Abend - gemütlicher Klönabend in griech. Atmosphäre 19.30 Uhr Vogelpohl’s Tenne 16. September Diavortrag über den Teutoburger Wald, Ref: Karsten Mosebach 14.30 Uhr Gasthof Buller LFV Glane - Bad Iburg, 16. September Lichtbildervortrag “Teutoburger Wald - Entlang des Hermannsweges” Ref.: Karsten Mose, 14.30 Uhr Gasthof Buller LFV Schledehausen, 21. September Vortrag “Wir machen Butter bei die Fische”, Ernährungsmythen und Neuigkeiten aus der Ernährungswissenschaft, Ref. Chr. Nordemann 14.30 Uhr Hünerbein’s Posthotel 27. September Besuch der Ausstellung “Rosenstraße 76” mit Führung 19.30 Uhr Berufsbild. Schulen am Pottgraben LFV Hasbergen, 04. September Herbstschmaus - Wir backen Kartoffelpuffer, 11.00 Uhr Baumschule Tiesmeyer 18. September Kirchbergzauber - Buntes Treiben auf dem Kirchberg 10.00 Uhr Kirchberg, Hasbergen 29. September Besichtigung der Abteilung Gartenbau der Hochschule OS in Haste 14.00 Uhr ab Tomblaineplatz LFV St. Johann - Voxtrup, 07. September Vortrag “Stress lass nach!”, Ref.: Tatjana Tepe, Naturheilpraktikerin, organisiert durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt GM-Hütte 19.00 Uhr Rathaus Oesede, Saal Osnabrück 16. September Besuch von Garten, Atelier und Café-Restaurant “Wilde Triebe”, anschl. Besichtigung der Schlosskapelle Sutthausen 14.30 Uhr Os-Sutthausen, Am Bahnhof LFV Wallenhorst, 21. September Frühstück, anschl. Vortrag “Zeitgenössische Architektur in Osnabrück” Ref.: Regine Küpper-Südhoff, 9.00 Uhr, Gasthaus Nieporte, Rulle Energie- und Umwelttechnik del Fachgroßhan steme für Holzheizsy Stückholzheizung Pelletsheizung Hackgutheizung Tel.: 0 54 66 - 92 03-0 www.umweltzukunft.de www.osnabrueck-landvolk.de 07.09.2016 Teppich-Museum Tönsmann in Espelkamp Führung u. Kaffeetrinken im Museum, anschl. RILA-Erleben in Levern mit Gartenrundgang und Imbiss. Anfahrt mit eigenen Pkw/ Fahrgemeinschaften. Treffpunkt: 14:00 Uhr auf dem Parkplatz Teppich-Museum, General-Bishop-Str. 23, 32339 Espelkamp Anmeldung bei E. Schmidt, Tel.: 0160-7242744 24.09.2016 Kreativangebot „Gartenstecker schmieden“, von 14:00 – 18:00 Uhr Monika Brennemann aus Buer lädt zum Mitmachen und Schmieden von Gartensteckern ein; maximal 8 TN. Anmeldung bei M. Meyer, Tel.: 0151-61954069 Termine Niedersächische Landjugend 12.-13.11.2016 Fit am PC Anmeldeschluss: 16.09.2016 25.-27.11.2016 Hähnchen, Ente, Gans & Co. Anmeldeschluss: 29.09.2016 Anmeldungen und weitere Informationen unter: Mail: [email protected] Web: www.nlj.de Impressum Herausgeber:HOL-Kreisbauernverband Redaktion: HOL-Geschäftsstelle Bersenbrück 49593 Bersenbrück Liebigstraße 4 Tel.: 05439/94710 Fax: 05439/947128 Dr. Friedrich Willms, Friederike Husmann, Constanze Brinkmann Koordination Constanze Brinkmann Anzeigen: Anita Lohbeck Druck: Kuper Druck – 49594 Alfhausen Erscheinungsweise: monatlich zum Monatsende Redaktionsschluss: 20. des Monats Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder etc. wird keine Haftung übernommen. Artikel, die mit Autoren angabe gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 7 Abs.: Landvolkverband - Liebigstraße 4 - 49593 Bersenbrück Postvertriebsstück DPAG Gebühr bezahlt Auswirkungen des Brexit Auswirkungen des Brexit Aktuelle Informationen www.olb.de Wie geht es mit dem Agrarhandel weiter, nachdem GroßNeuerrichtung von Zöllen erwartet derzeit niemand“, weiß Dr. Wie geht es mitam dem24. Agrarhandel weiter, nachdem Großbritannien am 24. Junidie die Entscheidung britannien Juni die Entscheidung getroffen hat, Wilhelm Klümper, Experte für internationale Beziehungen getroffen hat,in dieanderen Europäische Union zu verlassen? Ein Europäische Union zu Regionen verlassen? Ein Überblick: des der DBV. Neue bürokratische Hindernisse WarenWie auch läuft dieÜberblick: Antragstellung zur bei Bewilligung dieser Anträge kommen.fürEsden heißt also, Auszahlung der Betriebsprämie im Landkreis Osnabrück verkehr seien jedoch zu erwarten und die hätten wiederum noch etwas Geduld üben. sehr schleppend an. Aufgrund der für Bestellungsarbeiten Auf Gut Barenaue von Bar in Bramsche-Kalkriese zusätzliche Kostender undFamilie Handelseinbußen zur Folge, erklärt er. günstigen, aber ansonsten auch in unserer Region viel zu wurde der Land-und Forstwirt Wilhelmveränderte Brockmeyer für eine Eine weitere Folge des Brexit können Mehrheiten trockenen Witterung, sind die Landwirte auf dem Feld und 25 jährige Betriebszugehörigkeit Der sein. Bisher Berufs-und hatte das Vereinigte Königreich einengeehrt. starken Einnicht im Büro. Bis zum Redaktionsschluss sind in der BeArbeitnehmervertreter für unsere Region in Die der Briten Kammerverfluss auf politische Entscheidungen der EU. galten zirksstelle Osnabrück erst 446 von ca. 2.400 Anträgen und in sammlung, Herrfür Johannes und Arbeitnehmerberater als Fürsprecher eine am Mitzel Markt ausgerichtete Wirtschaftsder Außenstelle Bersenbrück erst 378 von ca. 1600 Anträgen Hermann Brengelmann von der Aussenstelle Bersenbrück und Agrarpolitik und waren aufgeschlossen gegenüber neuen abgegeben worden. In der Regel hat sich die Antragstellung in überreichten und Geschenk. von hier aus Technologien Urkunde in der Agrarbranche, z.B. Auch im Pflanzenschutz. diesem mittlerweile dritten Jahr der Agrarreform eingespielt, „Herzlichen Glückwunsch“. „Beim Tierschutz würden die süd- und osteuropäischen so dass in einer Vielzahl der Fälle die Dinge relativ einfach Franz-Josef Schoo, Außenstelle Bersenbrück Staaten an Gewicht gewinnen, die hier weitergehende EU-Resind. Ausnahmen hiervon bilden die Antragstellungen in den gulierungen ablehnen“, schreibt Klümper in seinem Bericht. Flurbereinigungsgebieten sowie die Anträge der KartoffelanEin entscheidender Faktor für die Akzeptanz der EU sei für bauer in unserer Region, da es hier häufig zu Flächentauschdie Landwirtschaft nach wie vor besonders die Bürokratie. Ein aktivitäten kommt. Diese Gruppen der Antragsteller werden deutlicher Bürokratieabbau sei die größte Chance, die sich für gebeten, möglichst umgehend Terminabsprachen mit den die (Agrar-)Wirtschaft durch den Brexit und eine Neuausrichzuständigen Bearbeitern der Dienststellen in Bersenbrück tung der EU ergeben könne. Laut Meurig Raymond, Präsident bzw. Osnabrück zu treffen. der National Farmers Union of England and Wales (NFU) sei Aus dem Bereich der Niedersächsischen Agrar- und Umdie Wahl der Briten auch „eine Protestwahl gegen die Reguweltprogramme ist für unsere Region nur die Maßnahme A3 lierungen, die uns in den letzten Jahren aufgedrückt wurden.“ (Umweltgerechte Ausbringung von Gülle) mit einem Fördersatz Im Jahr 2015 gingen sechs Prozent aller Exporte der deutInsgesamt Im Jahr 2015 gingen sechs Prozent aller Exporte der deutschen Agrarund Ernährungswirtschaft nach erwartet Klümper durch die Entscheidung der Brivon max. 30 € pro ha relevant. Den Betrieben, die bisher noch schen Agrarund Ernährungswirtschaft nach Großbritannien. ten mehr Großbritannien. Mit keinem anderenteilgenommen Staat schafft Deutschland essollten auf einendiese Nettoagrarexport von Risiken als Chancen für deutsche Landwirte. Da die nicht an diesem Programm haben, Mit keinem Staat schafft Deutschland es auf einen Ungewissheit besonders schädlich für die Wirtschaft 3,4 Mrd. Euro. Esanderen geht vor allem um Fleischwaren, Milchprodukte, Backwaren und Obstaktuelle und Gemüse. Chance in die betrieblichen Überlegungen einbeziehen. Bei Nettoagrarexport von 3,4 Mrd. Euro. Es geht vor allem um sei, forderten die britischen Landwirte und die europäischen Wie der Austritt von statten geht und welche Änderungen bevorstehen, ist bisher noch nicht geklärt. der Teilnahme an diesem Programm können günstige UmFleischwaren, Backwaren und Obst und vonBauernverbände zuallererst klare politische und verbindliche „Einen echten Austritt der Briten aus dem Binnenmarkt inklusive derverbunden Neuerrichtung Zöllen weltaspekte mitMilchprodukte, arbeitswirtschaftlichen Vorteilen Gemüse. Wie der Austritt von statten geht und welche ÄnAussagen. erwartet derzeit niemand“, weiß Dr. Wilhelm Klümper, Experte für internationale Beziehungen des werden. derungen bevorstehen, ist bisher noch geklärt. „Einen Friederike Husmann DBV. Neue bürokratische Hindernisse für den Warenverkehr jedoch zu erwarten Der letzte Milchquotenbörsentermin aufnicht der seien Ebene des Ver- und die hätten echten der Briten aus dem Binnenmarkt inklusive der Quelle: dkb Deutsche Bauernkorrespondenz, Ausg. 7 u. 8/16 wiederumAustritt zusätzliche Kosten und Handelseinbußen zur Folge,erbrachte erklärt er. einen kaufsstellengebietes Niedersachsen-Bremen Eine weitere Folge des 41 Brexit können veränderte Mehrheiten hatte das Vereinigte Börsenpreis von Cent und lag damit höhersein. alsBisher allgemein Königreich einen starken Einfluss auf politische Entscheidungen EU. Termins Die Briten galten als erwartet. Aufgrund der Einschätzung im Vorfeldder des Fürsprecher eineAnbieter am Markt ausgerichtete Wirtschaftsund waren aufgeschlossen haben fastfüralle aus unserer Regionund dieAgrarpolitik angebotenen gegenüber neuen Technologien in der Von Agrarbranche, z.B. im Pflanzenschutz. „Beim Tierschutz Mengen veräußern können. 44 aufgabewilligen Milcherzeugern der Außenstelle Bersenbrück wurden würden die im süd-Bezirk und osteuropäischen Staaten an Gewicht gewinnen, die hier2,95 weitergehende EUMio kg Referenzmenge veräußert. Im Dienstbezirk der Be- Faktor für die Regulierungen ablehnen“, schreibt Klümper in seinem Bericht. Ein entscheidender zirksstelle wurden vonnach insgesamt 57 Betrieben ca. Ein deutlicher Akzeptanz derOsnabrück EU sei für die Landwirtschaft wie vor besonders die Bürokratie. 4,1 Mio kg Referenzmenge verkauft. dieser Zahlen Bürokratieabbau sei die größte Chance, die sich fürAufgrund die (Agrar-)Wirtschaft durch den Brexit und eine und auch derder Referenzmengenabflüsse der letzten Termine ist Farmers Union Neuausrichtung EU ergeben könne. Laut Meurig Raymond, Präsident der National festzustellen, dass derseiStrukturwandel in unserer Regiongegen sichdie Regulierungen, of England and Wales (NFU) die Wahl der Briten auch „eine Protestwahl dergestalt als dass diewurden.“ Milchviehhaltung allmählich die uns in den vollzieht, letzten Jahren aufgedrückt Erster Kessel, der Hackgut bis auf wenige spezialisierte ausstirbt. Insgesamt erwartet Klümper durch die Betrieb Entscheidung der Briten mehr Risiken als Chancen für serienreif auch saugt Die Investitionstätigkeit in unserer Region ist hingegen deutsche Landwirte. Da die aktuelle Ungewissheit besonders schädlich fürausgedie Wirtschaft sei, sprochen rege. Dieses wird auch an den Antragszahlen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm deutlich. Im Landkreis Osnabrück wurden insgesamt 74 Anträge auf AFP-Gelder gestellt. Die antragstellenden Landwirte beabsichtigen Investitionen in Höhe vonErreicht 24 Mio € brutto durchzuführen und beantragten zur als einziger Mitfinanzierung Fördergelder in Höhe von 4,98 Mio €. 93 % der Staubemissionen < 1 mg ohne Staubabscheider Anträge wurden im übrigen von Mitarbeitern der Dienststellen der Landwirtschaftskammer in Bersenbrück und Osnabrück erstellt. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt im Altkreis Bersenbrück. Die Landwirte hier haben die Anträge Patentierte Vergasertechnologie fast alle am ersten Antragstag, dem 08.03.2007 gestellt und Wer in der Landwirtschaft etwas erreichen will, sollte auf können, da das Bewilligungsverfahren jetzt angelaufen ist, mit Partner setzen, die die Stärken eines Betriebes erkennen und einer Nachricht in den nächsten Wochen rechnen. die richtigen Konzepte individuell umsetzen. Die OLB beschäfInsgesamt sind in Niedersachsen bis dato gut 500 Anträge tigt sich seit Jahren intensiv mit den Belangen der Landwirtmit einem beantragten Mittelvolumen von gut 33 Mio € schaft und entwickelt dabei Ideen, die auch Ihren Betrieb eingegangen. Von den insgesamt eingegangenen Anträgen voranbringen. Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie. sind gut bereits am 25. 08.03.2007 Live zu 300 sehenAnträge am 04. Sept., 24. und Sept. (11 biseingegangen. 17.00 Uhr) Wenngleich eine Vielzahl von Anträgen, so auch die Anträge bei Windhager, im Technologiezentrum, Gewerbepark 18, 49143 Bissendorf Hier zu Hause. Ihre OLB. ausBeratungen unserer Region einVereinbarung gleichesunter Gültigkeitsdatum aufweisen, auch nach telefon. 05402 701400 wird es zwangsläufig zu einer erheblichen zeitlichen Differenz D I E R E VO LU T I O N D E R H AC KG U T HEIZUNG Auf Wachstumskurs. PuroWIN www.osnabrueck-landvolk.de Inserat_PuroWIN_90x125_Juni2016.indd 1 16.06.2016 12:08:01
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