Aktuelle Ausgabe - beim Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes

H 3318
Mitteilungsblatt des Hauptverbandes
des Osnabrücker Landvolkes (HOL)
Nr. 8
Bersenbrück, 26. August 2016
N
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S
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Hof oder nicht Hof, das ist hier die Frage
In
den folgenden
Ausgaben des Landvolk-Reportes
möchten wir das Thema Hofübergabe
in Form einer Serie näher beleuchten.
An konkreten Beispielen sollen unterschiedliche Aspekte der Hofübergabe
dargestellt werden. Wir möchten aufzeigen, wo Fallstricke liegen, was bedacht
werden sollte und welche Schritte nötig
sind, wenn der Generationswechsel auf
Ihrem Betrieb ansteht.
Im 1. Teil der Serie erörtert unsere
Verbandsrechstanwältin Sandra Kühle
(siehe auch Mitarbeiterportrait, Seite 3)
die Problematik:
Landwirt Ernst und Ehefrau Erna sitzen
am Tisch und unterhalten sich. Erna
sagt: „Du bist nun schon 60, du musst
mal langsam dein Testament machen.“
Ernst antwortet: „Nee, das brauche ich
gar nicht. Unser Betrieb ging schon
immer auf den ältesten Sohn über. Das
steht so in der Höfeordnung.“ Tochter
Tanja, Jurastudentin im ersten Semester, kommt dazu und sagt: „Nee Papa,
wenn Du nichts regelst, dann geht es
nach Gesetz. Dann kriegt Mama die
Hälfte und wir drei Kinder teilen uns die
andere Hälfte. Das steht so im BGB.“
Wer hat Recht?
Grundsätzlich ist es so, dass die Höfe-
Einladung
zur
Informationsveranstaltung des HOL
Thema:
„Sicherung von FFH-Gebieten als Naturschutzgebiet
oder Landschaftsschutzgebiet“
Für die Schaffung eines EU - weiten Netzes von Schutzgebieten waren die
Länder verpflichtet, geeignete Gebiete (sog. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) an die EU zu melden und diese Gebiete nach Länderrecht unter
Schutz zu stellen.
Dies steht für viele Gebiete im Landkreis Osnabrück noch aus. Die geeignete
Unterschutzstellung kann beispielsweise durch eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet erreicht werden.
Die Veranstaltung findet statt am:
Dienstag, 13. September 2016, Beginn: 19.30 Uhr in
Gaststätte „Zu den Hünensteinen“
Hekeser Str. 50 · 49626 Berge.
An diesem Abend möchten wir Sie umfassend über den aktuellen Stand der
Unterschutzstellungsverfahren:
FFH 052 – Hahnenmoor, Hahlenermoor, Suddenmoor sowie
FFH 053 - Bäche im Artland
informieren und mit Ihnen die Möglichkeiten, die sich für Sie als Eigentümer betroffener Grundstücke ergeben, erörtern.
ordnung (HöfeO) für landwirtschaftliche
Betriebe ein sogenanntes Sondererbrecht darstellt, wenn diese landwirtschaftlichen Betriebe im Grundbuch als
Hof im Sinne der HöfeO eingetragen
sind. Man nennt dies landläufig auch
„der Hof steht in der Höferolle“. Allerdings ist der Vermerk im Grundbuch,
dass es sich um einen Hof im Sinne der
HöfeO handelt, nicht allein ausreichend,
dass das Sondererbrecht der HöfeO für
den Betrieb wirklich gilt.
Es muss sich im Zeitpunkt des Erbfalles auch tatsächlich um einen Hof im
Sinne der HöfeO handeln. Hier gibt die
HöfeO vor, dass es sich im Zeitpunkt
des Erbfalles um eine landwirtschaftliche Besitzung handeln muss, die
im Alleineigentum einer natürlichen
Person steht und zu der auch eine für
ihre Bewirtschaftung geeignete
Hofstelle gehört. Die dazugehörige
Rechtsprechung hat sich über Jahrzehnte damit beschäftigt, was eine
landwirtschaftliche Besitzung ist, was
Alleineigentum bedeutet und vor allem,
wann eine Hofstelle zur Bewirtschaftung
geeignet ist.
Wenn eine dieser Voraussetzungen im
Erbfall nicht mehr gegeben ist und das
Landwirtschaftsgericht dann feststellt,
dass die Hofeseigenschaft „außerhalb
des Grundbuches verlorengegangen
ist“, so kann tatsächlich der Fall eintreten, dass sich der landwirtschaftliche
Betrieb nicht nach der HöfeO vererbt
sondern nach dem allgemeinen Erbrecht.
Ein Hof kann also trotz Eintrag
im Grundbuch in tatsächlicher
Hinsicht kein Hof im Sinne der
HöfeO mehr sein.
Verlässt sich dann der Erblasser darauf,
dass im Erbfall schon die HöfeO gelten
werde - zum Beispiel mit ihren Regelungen, dass nur ein einziger Hoferbe
den Betrieb wohlmöglich nach dem
allgemein bek annten Ältestenrecht
Um rege Beteiligung wird gebeten.
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Fortsetzung auf Seite 2
Nr. 8 - 26. August 2016
Fortsetzung von Seite 1:
Hof oder nicht Hof
bekommt -, so kann dies unter Umständen einmal zu bösen Überraschungen
führen.
Dann ist der Wille des Erblassers, nämlich den Betrieb zusammenzuhalten,
möglicherweise nicht mehr gewahrt
und der Betrieb wird nach allgemeinem
Erbrecht tatsächlich auf Ehegatte und
Kinder aufgeteilt.
Gründe, warum ein Hof außerhalb des
Grundbuches seine Hofeigenschaft
verliert, gibt es einige: So ist beispielsweise ein komplett verpachteter Betrieb,
der schon seit Jahrzehnten nicht mehr
selbst bewirtschaftet wird und der auch
nicht ohne weiteres durch den Hoferben wieder in Selbstbewirtschaftung
genommen werden kann, nach der
Rechtsprechung kein Hof mehr im Sinne
der HöfeO.
Auch der Verkauf oder die sonstige
Übertragung der Hofstelle kann problematisch sein. Ist das Eigentum an
der Hofstelle, wenn auch nur teilweise,
zum Beispiel an Ehegatte oder ein Kind
übertragen, so kann auch dadurch die
HöfeO ausgeschaltet sein.
Hofübergabe frühzeitig planen
Um ungewollte Überraschungen im
Erbfall zu vermeiden, sollte sich der
Erblasser frühzeitig Gedanken darüber
machen, wer den Hof einmal erhalten
soll und welche Regelungen dafür zu
treffen sind.
Es gilt also zu prüfen, ob der zu vererbende Hof überhaupt ein Hof im Sinne
der HöfeO ist und ob er im tatsächlichen
Leben die Anforderungen an einen Hof
im Sinne der HöfeO erfüllt. Es gibt viele Gründe, warum die Hofeigenschaft
entfallen sein könnte und auch nicht
ohne weiteres wieder hergestellt werden kann.
Es empfiehlt sich immer eine frühzeitige
fachliche Beratung, damit man noch
rechtliche Schritte vorbereiten kann, um
den gewünschten Erbeintritt zu sichern.
In unserem Beispielsfall käme es zum
Beispiel erst einmal darauf an, ob Ernst
und seine Frau den Betrieb aktiv bewirtschaften oder verpachtet haben und, ob
ihr ältester Sohn wirtschaftsfähig im Sinne der HöfeO ist. Nur dann könnte sich
Ernst darauf verlassen, dass sein ältester
Sohn den Betrieb nach der HöfeO erhält.
Was es mit dem Thema „Wirtschaftsfähigkeit“ auf sich hat und welche
Erfordernisse die HöfeO dabei an den
Hoferben stellt, wird im nächsten Teil
unserer Reihe beleuchtet.
Sandra Kühle,
HOL Geschäftsstelle Osnabrück,
Rechtsabteilung Tel.: 054156001-21
2
Landwirte in
Badbergen atmen auf
Nach langem Hin und Her wird die
Ortsumgehungsstraße in Badbergen
(Samtgemeinde Artland) nun doch für
den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben – zumindest für einen zweijährigen Testlauf. Mehr als zweieihalb
Jahre dauerte die Debatte um die neue
B 68. Bisher müssen sich Gespanne und
Traktoren ihren Weg durch den Ortskern
oder eine viel zu schmale Nebenstraße
bahnen. Aufgrund der geplanten, verkehrsberuhigten Neugestaltung des
Ortskerns, dürften aber auch dort bald
keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge
mehr fahren. Sollte sich während der
zweijährigen Testphase auf der Ortsumgehungsstraße herausstellen, dass die
Sicherheit gefährdet ist und die Unfallzahlen steigen, müsse laut Samtgemeindebürgermeister Claus Peter Poppe
über andere Möglichkeiten nachgedacht
werden. Landwirte müssen sich mit
der Benutzung der Umgehungsstraße
allerdings noch so lange gedulden, bis
die entsprechenden Verkehrsschilder
angebracht sind.
LandFrauen
Kreisverband
Osnabrück
Einladung
Seminar:
„Gesprächsführung nach traumatischen
Ereignissen“
Menschen können durch schwere Unfälle, Todesfälle oder lebensbedrohende
Erkrankungen traumatisiert werden. Die SVLFG möchte ihren Versicherten in
solchen Situationen helfen. Durch das Seminar soll den Teilnehmern ein
Rüstzeug an die Hand gegeben werden, um auf traumatisierte Personen
zugehen zu können.
Wesentliche Inhalte des Seminars werden sein:
• Wie erleben Menschen ein traumatisierendes Ereignis?
• Wie rede ich mit Menschen in solchen Situationen?
• Wann ist professionelle Hilfe erforderlich?
• Was ist wichtig im Kontakt mit betroffenen Personen?
• Worauf muss ich achten?
• Wie kann ich selbst in belastenden Situationen für mich
sorgen?
Wann: 09. bis 10. November 2016
Wo:
Hotel Mönter Meyer, Winkelsettener Ring 7,
49196 Bad Laer
Für das Seminar, die Übernachtung und Verpflegung entstehen Ihnen
keine Kosten. Lediglich die eigenen Fahrtkosten sind selbst zu tragen.
Anmeldung: bis zum 15.09.2016 per Mail an [email protected]
Wir hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr Kommen!
Vorsitzende: Almut Detert, Niederberger Mark 4, 49143 Bissendorf
Tel.: 05402-4467, Fax: 05402-5590, Mail: [email protected]
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Wir machen den Weg frei.
Auch in der Landwirtschaft können Sie mit unserer
Unterstützung rechnen: beim täglichen Finanzmanagement
genau wie bei Investitionen in Ihren Betrieb. Und durch unsere
Verwurzelung in der Region wissen wir genau, was Landwirte
heute brauchen, um immer fest im Sattel zu sitzen. Sprechen
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im Osnabrücker Land
Nr. 8 - 26. August 2016
Die Mitarbeiter im
Portrait
Heute:
unsere Mitarbeiterin
Sandra Kühle,
Rechtsanwältin im HOL
Frau Kühle, sie sind nun schon
seit 4 Jahren beim Hauptverband
des Osnabrücker Landvolkes tätig.
Können Sie uns kurz Ihren beruflichen Werdegang beschreiben?
Direkt nach dem Abitur 1996 habe ich
Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück studiert und hier auch
mein Referendariat absolviert. Im Anschluss daran war ich in einer renommierten Osnabrücker Anwaltskanzlei
tätig. Im Sommer 2005 bin ich dann
nach Syke zum Landvolk Kreisverband
Mittelweser gewechselt und war dort
bis 2012 als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Da es mich mittlerweile
der Liebe wegen privat wieder nach Osnabrück zurückgezogen hatte, war ich
dann sehr glücklich darüber, dass sich
für mich im Mai 2012 die Gelegenheit
bot, beim hiesigen Landvolk Kreisverband eine Stellung als Verbandsjuristin
anzutreten.
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Was zeichnet Ihren Aufgabenbereich beim Landvolk aus?
Meine Arbeit beim Landvolk ist sehr
abwechslungsreich. Ich bin einerseits
zuständig für die individuelle Rechtsberatung unserer Mitglieder, und da
kommen die Mandanten mit Fragen
aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten (bspw. Erbrecht und Höferecht,
Nachbarrecht, Pachtrecht, Enteignungsrecht, Kaufrecht, Baurecht, usw.) auf
mich zu. Darüber hinaus bin ich für die
Verbandsarbeit zuständig und vertrete
die Interessen „der Landwirtschaft“ in
öffentlich-rechtlichen Verfahren, z.B. bei
Planfeststellungsverfahren für Straßen,
Autobahnen, Stromtrassen oder bei
Ausweisungsverfahren für Naturschutzgebiete etc.
Welche Fähigkeiten braucht man
in Ihrer Position am meisten?
Ich glaube, es gibt mehrere Eigenschaften, die in meiner Position hilfreich sind:
im Umgang mit den Mandanten ist
Einfühlungsvermögen in die Situation
und die Wünsche der Mandanten ganz
entscheidend. Aber auch: mal „nein“
sagen zu können und dem Mandanten
ehrlich zu sagen, wenn er Erwartungen
hat, die sich höchstwahrscheinlich
nicht erfüllen lassen. Situationen richtig einzuschätzen und die Grenzen des
(rechtlich) Machbaren zu erkennen, ist
oft erforderlich bei der Frage danach,
ob sich ein Rechtsstreit empfiehlt. Ein
gewisses Maß an Diplomatie ist bei
Verhandlungen in jeder Hinsicht - sei es
mit Behörden oder mit Vertragspartnern
oder auch mit Gegnern eines Rechtsstreits - immer hilfreich.
Mit welchen Anliegen kommen die
Mitglieder zu Ihnen?
Die Bandbreite ist riesig. Die Mandanten
kommen mit allen möglichen rechtlichen Fragen zu mir. In erster Linie sind
dies natürlich „klassisch landwirtschaftliche“ Fragen, wie sie auf dem Betrieb
vorkommen: Hoferbfolge, Testamente,
Hofübergaben, damit zusammenhängend Vorsorge- und Betreuungsvollmachten. Und natürlich Fragen zu
Landpachtverträgen, Flächenverkäufen,
Straßenausbaubeiträgen, Grenzstreitigkeiten und außerdem sämtliche Fragen
in Verfahren mit Behörden. Aber auch
die nicht typisch landwirtschaftlichen
Angelegenheiten werden an mich
herangetragen: z.B. Fragen aus dem
Arbeitsrecht, Mietrecht und Kaufrecht.
Wobei können Sie, nach der Arbeit
am besten entspannen?
Mit einem Schmunzeln möchte ich sagen: „Entspannung“ ist das zwar nicht
immer, aber „vom Job abschalten“ kann
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ich am allerbesten beim Spielen mit
meinen beiden kleinen Kindern. Dabei
rückt doch manches, was mich im
Job gerade sehr beschäftigt oder gar
geärgert hat – bspw. ein streitbarer
Rechtsanwaltskollege auf der Gegenseite oder auch mal eine etwas schwerfällige, unflexible Behörde - wieder in
ein richtiges Verhältnis zu den wirklich
wichtigen „Dingen“ in meinem Leben:
meinem Mann und meinen beiden
Kindern.
Ansonsten entspanne ich gern mal bei
einem guten (Hör)Buch, einem ausgedehnten Waldspaziergang oder einfach
Musikhörend im Liegestuhl auf der
Terrasse. Wenn meine beiden Kinder
etwa größer sind, werde ich hoffentlich
auch meiner großen Leidenschaft, dem
Reiten, wieder nachgehen können.
Welcher Aspekt der juristischen
Beratung liegt Ihnen besonders
am Herzen?
Anfangs dachte ich, dass ich als Juristin
dazu beitragen könnte, dass die Welt
ein bisschen gerechter wird. Heute
weiß ich, dass Recht und Gerechtigkeit
unter Umständen zwei verschiedene
Dinge sind.
Außerdem habe ich festgestellt, dass
Gerechtigkeit kein allgemeingültiger,
feststehender Begriff ist sondern individuell sehr unterschiedlich empfunden
wird.
Daher liegt es mir heute am Herzen, die
wirklichen Interessen meiner Mandanten klar herauszufiltern und zu erkennen
und diese dann bestmöglich zu vertreten. Bei Beendigung eines Mandats
möchte ich mir sagen können, dass
ich alles mir mögliche getan habe, um
meinem Mandanten zu seinem Ziel zu
verhelfen. Natürlich gefällt es mir, wenn
ich dabei für mich persönlich das Gefühl
habe, dass dies auch ein „gerechtes“
Ergebnis ist.
Ganz besonders freue ich mich, wenn
ganze Familien mit zum Teil widerstreitenden Interessen zu mir in die
Beratung kommen, bspw. bei einer
Hofübergabe, und wir dann am Ende
ein Lösung erarbeitet haben, mit der
alle Parteien (Hofübergeber, -übernehmer und die weichenden Erben) gut
zufrieden sind. Dann weiß ich, dass ich
dazu beigetragen habe, dass in dieser
Familie der Familienfrieden gewahrt
ist und nicht irgendwann wegen des
Erbes böser Streit entsteht. In diesen
Fällen bin ich so richtig zufrieden mit
meiner Arbeit.
Das Interview führte
Constanze Brinkmann.
3
Nr. 8 - 26. August 2016
Agrar - Immobilien
des HOL - Kreisbauernverband Osnabrück e.V.
Termine
LandFrauen im
Altkreis Bersenbrück
LandFrauen Verein Badbergen
01.09.2016
Halbtages-Radtour, Treffpunkt mit dem Fahrrad um
13:00 Uhr Parkplatz an der Kirche in Merzen.
Eine Führung durch den Wacholderhain und die
Besichtigung des Gutes Schlichthorst werden den
Nachmittag bereichern.
Herr Heiner Brinkmann, Merzen
22.09.2016
Essig, Öl und Senf …, drei Zutaten, die unterschiedlicher
nicht sein können und sich doch vorzüglich ergänzen.
Vortrag von Frau Petra Droste-Rehling, Oecothrophologin,
Nellinghof
14:30 Uhr Heuhotel Hildebrand, Lechterke
LandFrauen Verein Berge
14.09.2016
Herbstkranz binden
16:00 Uhr Blumen Jäger, Mimmelage
LandFrauen Verein Bersenbrück-Ankum
14.09.2016
„Graue Haare – buntes Leben. Fit ab 50 +“, Genuss und
Lebensfreude durch altersgerechte Ernährung.
Referentin: Beate Langenhorst
14:30 Uhr Hotel Lange
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Zu verkaufen:
ca. 2,5 ha Ackerland in Fürstenau / Schwagsdorf
ca. 1,8 ha Ackerland in Bramsche / Kalkriese
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ca. 8,8 ha Acker/Grünland
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Kontakt: HOL - Geschäftsstelle Bersenbrück,
Liebigstr. 4, 49593 Bersenbrück,
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Tel: 05439–947112 · Fax: 05439–947128
e-mail: [email protected]
LandFrauen Verein Bramsche
24./25.09.2016
Igel’s Cafe – Näheres dazu später!
LandFrauen Verein Fürstenau
10.09.2016
9:30 Uhr Radtour zum Meyerhaus, Berge
Herr Ch. Otten, Berge
LandFrauen Verein Menslage/Nortrup
15.09.2016
Programmplanung für den erweiterten Vorstand
15:00 Uhr Gaststätte König, Menslage
01.10.2016
Wir schmücken die Kirche zum Erntedankfest
14:00 Uhr Gemeindehaus Menslage
Miteinander
ist einfach.
LandFrauen Verein Neuenkirchen
14.09.2016
Halbtagesfahrt
Wenn Sie einen
Finanzpartner
haben, der Sie bei
Ihren Wünschen
und Anforderungen begleitet.
LandFrauen Verein Ueffeln-Balkum
14.09.2016
Lauf zurück ins Leben: Bericht einer Lebenskrise –
Autorenlesung von Hermann Wenning, Cafè Klatsch
LandFrauen Verein Vörden
20.09.2016
Halbtagesfahrt nach Venne zur Mühleninsel. Der Heimat- u.
Wanderverein Venne gibt eines Führung im Museum und
auf der Mühleninsel, anschließend Kaffee und Kuchen.
Abfahrt: 13:30 Uhr LZO Vörden, Fahrgemeinschaften
Zusatz: Einige Veranstaltungen finden in Verbindung
mit der LEB (Ländliche Erwachsenen Bildung) statt.
4
sparkasse.de
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Wenn‘s um Geld geht S
Nr. 8 - 26. August 2016
Novellierung der Düngeverordnung –
was kommt auf die Landwirte zu?
Die Düngeverordnung ist Teil der nationalen rechtlichen Umsetzung der EUNitratrichtlinie. Der aktuelle Entwurf der
Novelle der Düngeverordnung datiert
vom 16.12.2015. Dieser wurde vom
Bundeskabinett beschlossen und der
EU zwischenzeitlich zur Notifizierung
vorgelegt. Trotz einiger weitergehender
Forderungen der EU dürften die Eckpunkte der novellierten Düngeverordnung feststehen. Das Inkrafttreten wird
Anfang 2017 erwartet.
Einige wesentliche Neuerungen, die
insbesondere auch für die Betriebe im
Landkreis Osnabrück von Bedeutung
sein werden, sind im Folgenden herausgegriffen:
Düngebedarfsermittlung:
Vor der Düngung muss der Düngebedarf für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermittelt und
schriftlich aufgezeichnet werden. Eine
nicht bedarfsgerechte Düngung, d. h.
eine Überschreitung dieses ermittelten
Düngebedarfs, ist zukünftig bußgeldbewehrt!
Begrenzung der P- Düngung:
Oberhalb von 20 mg P2O5 / 100 g
Boden (etwa Gehaltsstufe C) ist eine
Phosphat-Düngung höchstens bis in
Höhe der voraussichtlichen Phosphatabfuhr zulässig. Das Bilanzsaldo im
Nährstoffvergleich (Überschuss im
Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre)
darf ab 2018 nur noch einen maximalen
Überschuss von 10 kg P2O5/ha (bisher
20 kg/ha) aufweisen.
Hinsichtlich des Oberflächengewässerschutzes gilt ein Ausbringverbot für
N- und P- haltige Düngemittel auf einem
1 m breiten Randstreifen an Gewässern (> 10 % Hangneigung: 5 m). Diese
Düngemittel dürfen auch zukünftig nicht
auf überschwemmte, wassergesättigte,
gefrorene und schneebedeckte Böden
aufgebracht werden.
In die Obergrenze von 170 kg N/
ha werden alle organisch- und organisch-mineralischen Düngemittel einbezogen, so auch der pflanzliche N-Anteil
in Gärresten. Eine Derogationsregelung
(230 kg N/ha) für Grünlandflächen ist
angedacht. Nach Zustimmung der
EU-Kommission soll eventuell auch eine
nationale Derogationsmöglichkeit für
Gärreste eingeführt werden.
Es sind längere Sperrfristen im Winter
vorgesehen. Für Ackerland dauert diese
von der Ernte der Hauptfrucht bis zum
31. Januar. Ausnahmen bestehen nur
noch bei Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste, hier
beginnt die Sperrfrist am 1. Oktober.
Auf Grünland beginnt die Sperrfrist am
1. November und endet am 31. Januar.
Auch für Festmist, feste Gärreste und
Kompost wird eine Sperrfrist (15. November bis 31. Januar) eingeführt. Die
Herbstdüngung ist grundsätzlich am
N- Düngebedarf auszurichten, maximal
dürfen nicht mehr als 60 kg Gesamt-N/
ha und 30 kg NH4-N/ha (bisher 80 bzw.
40 kg) ausgebracht werden.
letzten Düngejahre, sowie für Phosphat
von 20 auf 10 kg P2O5/ha und Jahr
Überschuss im Durchschnitt der letzten
6 Düngejahre gesenkt. Werden diese
Kontrollwerte nicht eingehalten, muss
der Betriebsinhaber an einer Pflichtberatung durch einen anerk annten
Beratungsträger teilnehmen. Wird der
Kontrollwert im auf die Düngeberatung
folgenden Jahr erneut überschritten,
ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die
entsprechend sanktioniert wird (Bußgeld, CC).
Über eine Länderermächtigung ist in
Niedersachsen zudem eine Meldepflicht
für Nährstoffvergleiche und den Düngebedarf, die dann der zuständigen Düngebehörde auf elektronischem Wege
übermittelt werden müssen, geplant.
Ludger Bernhold,
LWK Niedersachsen, BezSt. Osnabrück
Zur Umsetzung der Sperrfristen sind
entsprechende Lagerkapazitäten
für Wirtschaftsdünger erforderlich.
Der Verordnungsentwurf schreibt eine
Mindestlagerk apazität für flüssige
Wirtschaftsdünger von 6 Monaten vor.
Betriebe ohne eigene Aufbringungsflächen müssen ab dem Jahr 2020 eine
Lagerkapazität von 9 Monaten vorhalten.
Die Lagerkapazität für Festmist und
feste Gärreste ist auf 4 Monate festgesetzt. Lagerkapazitäten für Gärreste
werden in der Verordnung über Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV), die
ebenfalls im Entwurf vorliegt, geregelt und werden
voraussichtlich 9
Monate betragen.
Die Kontrollwerte für die Bewertung des Nährstoffvergleiches
werden ab dem
01.01.2018 für
Stickstoff von 60
auf 50 kg N/ha und
Jahr im Durchschnitt der drei
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5
Nr. 8 - 26. August 2016
Herbstzauber bei Santel
Sa., 24. September
So., 25. September
von 10-18 Uhr
von 10-13 Uhr
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Fachvorträge:
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ca. 45 Min.,
Eintritt frei,
keine Anmeldung
erforderlich.
Termin
Der Bündnis 90/Die Grünen-Ortsverband Bramsche
lädt ein zur Veranstaltung:
„Gesunde Ernährung – Können wir uns billig leisten?
Folgen für die bäuerliche Landwirtschaft“
Wann? Freitag, den 2. September 2016 um 18.00 Uhr
Wo? Bahnhof in Bramsche
Programm:
- Vorstellung des Ortsverbandes
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bramsche
- Vortrag von Christian Meyer (Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen)
- Diskussion
Sa., 24.09. &
So., 25.09. um 10.30 Uhr
• Welche Heizung ist für
mich die richtige?
So., 25.09.
um 12 Uhr & 15.30 Uhr
• Stromspeicher – Eigenen
Strom optimal nutzen
um 14.30 Uhr
• Wärmepumpe –
Pro und Contra
Aktionsprogramm am Sonntag:
t
Event-Koch
Steve Bormann
• Große Kochshow
• Zauberhafte Herbst-Deko
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Nr. 8 - 26. August 2016
Termine
Termine
LandFrauen Kreisverband Osnabrück
LandFrauen
im
Altkreis Wittlage
LFV Bad Laer - Remsede, 25. September
Pfannkuchenbacken auf dem Leinewebermarkt
LFV Belm, 27. September
Halbtagesfahrt zu ALCINA Kosmetik, 12.30 Uhr ab Thiesing
LFV Bissendorf - Holte, 06. September
Halbtagesfahrt zum Gartencenter Emsflower mit Führung, 12.30 Uhr ab Netto
LFV Dissen - Bad Rothenfelde – Hilter, 21. September
Fahrt zum Landwirtschaftsverlag in Münster-Hiltrup
13.00 Uhr ab Lutherhaus Dissen
LFV Glandorf, 05. September
Griechischer Abend - gemütlicher Klönabend in griech. Atmosphäre
19.30 Uhr Vogelpohl’s Tenne
16. September
Diavortrag über den Teutoburger Wald, Ref: Karsten Mosebach
14.30 Uhr Gasthof Buller
LFV Glane - Bad Iburg, 16. September
Lichtbildervortrag “Teutoburger Wald - Entlang des Hermannsweges”
Ref.: Karsten Mose, 14.30 Uhr Gasthof Buller
LFV Schledehausen, 21. September
Vortrag “Wir machen Butter bei die Fische”, Ernährungsmythen und
Neuigkeiten aus der Ernährungswissenschaft, Ref. Chr. Nordemann
14.30 Uhr Hünerbein’s Posthotel
27. September
Besuch der Ausstellung “Rosenstraße 76” mit Führung
19.30 Uhr Berufsbild. Schulen am Pottgraben
LFV Hasbergen, 04. September
Herbstschmaus - Wir backen Kartoffelpuffer, 11.00 Uhr Baumschule Tiesmeyer
18. September
Kirchbergzauber - Buntes Treiben auf dem Kirchberg
10.00 Uhr Kirchberg, Hasbergen
29. September
Besichtigung der Abteilung Gartenbau der Hochschule OS in Haste
14.00 Uhr ab Tomblaineplatz
LFV St. Johann - Voxtrup, 07. September
Vortrag “Stress lass nach!”, Ref.: Tatjana Tepe, Naturheilpraktikerin,
organisiert durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt GM-Hütte
19.00 Uhr Rathaus Oesede, Saal Osnabrück
16. September
Besuch von Garten, Atelier und Café-Restaurant “Wilde Triebe”,
anschl. Besichtigung der Schlosskapelle Sutthausen
14.30 Uhr Os-Sutthausen, Am Bahnhof
LFV Wallenhorst, 21. September
Frühstück, anschl. Vortrag “Zeitgenössische Architektur in Osnabrück”
Ref.: Regine Küpper-Südhoff, 9.00 Uhr, Gasthaus Nieporte, Rulle
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Umwelttechnik
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Teppich-Museum Tönsmann
in Espelkamp
Führung u. Kaffeetrinken im Museum,
anschl. RILA-Erleben in Levern mit
Gartenrundgang und Imbiss.
Anfahrt mit eigenen Pkw/
Fahrgemeinschaften.
Treffpunkt: 14:00 Uhr
auf dem Parkplatz Teppich-Museum,
General-Bishop-Str. 23,
32339 Espelkamp
Anmeldung bei E. Schmidt,
Tel.: 0160-7242744
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Kreativangebot
„Gartenstecker schmieden“,
von 14:00 – 18:00 Uhr
Monika Brennemann aus Buer lädt
zum Mitmachen und Schmieden
von Gartensteckern ein;
maximal 8 TN.
Anmeldung bei M. Meyer,
Tel.: 0151-61954069
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Niedersächische
Landjugend
12.-13.11.2016
Fit am PC
Anmeldeschluss: 16.09.2016
25.-27.11.2016
Hähnchen, Ente, Gans & Co.
Anmeldeschluss: 29.09.2016
Anmeldungen und
weitere Informationen unter:
Mail: [email protected]
Web: www.nlj.de
Impressum
Herausgeber:HOL-Kreisbauernverband
Redaktion: HOL-Geschäftsstelle Bersenbrück
49593 Bersenbrück
Liebigstraße 4
Tel.: 05439/94710
Fax: 05439/947128
Dr. Friedrich Willms, Friederike
Husmann, Constanze Brinkmann
Koordination
Constanze Brinkmann
Anzeigen:
Anita Lohbeck
Druck:
Kuper Druck – 49594 Alfhausen
Erscheinungsweise: monatlich zum Monatsende
Redaktionsschluss: 20. des Monats
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder etc. wird
keine Haftung übernommen. Artikel, die mit Autoren­
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Meinung der Redaktion wieder.
7
Abs.: Landvolkverband - Liebigstraße 4 - 49593 Bersenbrück
Postvertriebsstück DPAG
Gebühr bezahlt
Auswirkungen des Brexit
Auswirkungen des Brexit
Aktuelle Informationen
www.olb.de
Wie geht es mit dem Agrarhandel weiter, nachdem GroßNeuerrichtung von Zöllen erwartet derzeit niemand“, weiß Dr.
Wie geht es mitam
dem24.
Agrarhandel
weiter,
nachdem Großbritannien
am 24.
Junidie
die Entscheidung
britannien
Juni die
Entscheidung
getroffen
hat,
Wilhelm Klümper, Experte für internationale Beziehungen
getroffen
hat,in
dieanderen
Europäische
Union zu verlassen?
Ein
Europäische
Union
zu Regionen
verlassen?
Ein Überblick:
des der
DBV.
Neue bürokratische
Hindernisse
WarenWie
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Antragstellung zur
bei
Bewilligung
dieser Anträge
kommen.fürEsden
heißt
also,
Auszahlung der Betriebsprämie im Landkreis Osnabrück
verkehr
seien
jedoch
zu erwarten und die hätten wiederum
noch
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Geduld
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sehr schleppend an. Aufgrund der für Bestellungsarbeiten
Auf
Gut Barenaue
von Bar in Bramsche-Kalkriese
zusätzliche
Kostender
undFamilie
Handelseinbußen
zur Folge, erklärt er.
günstigen, aber ansonsten auch in unserer Region viel zu
wurde
der Land-und
Forstwirt
Wilhelmveränderte
Brockmeyer
für eine
Eine weitere
Folge des
Brexit können
Mehrheiten
trockenen Witterung, sind die Landwirte auf dem Feld und
25
jährige
Betriebszugehörigkeit
Der
sein.
Bisher Berufs-und
hatte das Vereinigte
Königreich einengeehrt.
starken Einnicht im Büro. Bis zum Redaktionsschluss sind in der BeArbeitnehmervertreter
für unsere Region
in Die
der Briten
Kammerverfluss auf politische Entscheidungen
der EU.
galten
zirksstelle Osnabrück erst 446 von ca. 2.400 Anträgen und in
sammlung,
Herrfür
Johannes
und Arbeitnehmerberater
als Fürsprecher
eine am Mitzel
Markt ausgerichtete
Wirtschaftsder Außenstelle Bersenbrück erst 378 von ca. 1600 Anträgen
Hermann
Brengelmann
von
der
Aussenstelle
Bersenbrück
und Agrarpolitik und waren aufgeschlossen gegenüber
neuen
abgegeben worden. In der Regel hat sich die Antragstellung in
überreichten
und Geschenk.
von hier aus
Technologien Urkunde
in der Agrarbranche,
z.B. Auch
im Pflanzenschutz.
diesem mittlerweile dritten Jahr der Agrarreform eingespielt,
„Herzlichen
Glückwunsch“.
„Beim Tierschutz
würden die süd- und osteuropäischen
so dass in einer Vielzahl der Fälle die Dinge relativ einfach
Franz-Josef
Schoo,
Außenstelle
Bersenbrück
Staaten an Gewicht
gewinnen,
die hier
weitergehende
EU-Resind. Ausnahmen hiervon bilden die Antragstellungen in den
gulierungen ablehnen“, schreibt Klümper in seinem Bericht.
Flurbereinigungsgebieten sowie die Anträge der KartoffelanEin entscheidender Faktor für die Akzeptanz der EU sei für
bauer in unserer Region, da es hier häufig zu Flächentauschdie Landwirtschaft nach wie vor besonders die Bürokratie. Ein
aktivitäten kommt. Diese Gruppen der Antragsteller werden
deutlicher Bürokratieabbau sei die größte Chance, die sich für
gebeten, möglichst umgehend Terminabsprachen mit den
die (Agrar-)Wirtschaft durch den Brexit und eine Neuausrichzuständigen Bearbeitern der Dienststellen in Bersenbrück
tung der EU ergeben könne. Laut Meurig Raymond, Präsident
bzw. Osnabrück zu treffen.
der National Farmers Union of England and Wales (NFU) sei
Aus dem Bereich der Niedersächsischen Agrar- und Umdie Wahl der Briten auch „eine Protestwahl gegen die Reguweltprogramme ist für unsere Region nur die Maßnahme A3
lierungen, die uns in den letzten Jahren aufgedrückt wurden.“
(Umweltgerechte Ausbringung von Gülle) mit einem Fördersatz
Im
Jahr
2015
gingen
sechs
Prozent
aller
Exporte
der
deutInsgesamt
Im
Jahr
2015
gingen
sechs
Prozent
aller
Exporte
der
deutschen
Agrarund
Ernährungswirtschaft
nach erwartet Klümper durch die Entscheidung der Brivon max. 30 € pro ha relevant. Den Betrieben, die bisher noch
schen
Agrarund
Ernährungswirtschaft
nach
Großbritannien.
ten mehr
Großbritannien.
Mit
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anderenteilgenommen
Staat schafft Deutschland
essollten
auf einendiese
Nettoagrarexport
von Risiken als Chancen für deutsche Landwirte. Da die
nicht
an
diesem
Programm
haben,
Mit
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Staat
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Deutschland
es
auf einen
Ungewissheit besonders schädlich für die Wirtschaft
3,4 Mrd.
Euro.
Esanderen
geht
vor allem
um Fleischwaren,
Milchprodukte,
Backwaren
und Obstaktuelle
und Gemüse.
Chance
in die
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Überlegungen
einbeziehen.
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Es
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die britischen Landwirte und die europäischen
Wie
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statten
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und
welche
Änderungen
bevorstehen,
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noch
nicht
geklärt.
der Teilnahme an diesem Programm können günstige UmFleischwaren,
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und
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und vonBauernverbände
zuallererst klare politische und verbindliche
„Einen echten Austritt
der Briten aus dem Binnenmarkt
inklusive
derverbunden
Neuerrichtung
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mitMilchprodukte,
arbeitswirtschaftlichen
Vorteilen
Gemüse.
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Quelle: dkb Deutsche Bauernkorrespondenz, Ausg. 7 u. 8/16
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„Beim Tierschutz
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Im Dienstbezirk
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festzustellen,
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(NFU)
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die uns in den vollzieht,
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Erster Kessel,
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bis
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Insgesamt
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Klümper
durch die Betrieb
Entscheidung
der Briten mehr Risiken als Chancen für
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Die
Investitionstätigkeit
in unserer
Region
ist hingegen
deutsche
Landwirte. Da die aktuelle
Ungewissheit
besonders
schädlich fürausgedie Wirtschaft sei,
sprochen rege. Dieses wird auch an den Antragszahlen für die
Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm deutlich. Im Landkreis Osnabrück
wurden insgesamt 74 Anträge auf AFP-Gelder gestellt. Die
antragstellenden Landwirte beabsichtigen Investitionen in
Höhe vonErreicht
24 Mio
€ brutto durchzuführen und beantragten zur
als einziger
Mitfinanzierung
Fördergelder
in Höhe von 4,98 Mio €. 93 % der
Staubemissionen
< 1 mg
ohne Staubabscheider
Anträge wurden
im übrigen von Mitarbeitern der Dienststellen
der Landwirtschaftskammer in Bersenbrück und Osnabrück
erstellt. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt im
Altkreis Bersenbrück.
Die Landwirte hier haben die Anträge
Patentierte
Vergasertechnologie
fast alle am
ersten Antragstag, dem 08.03.2007 gestellt und
Wer in der Landwirtschaft etwas erreichen will, sollte auf
können, da das Bewilligungsverfahren jetzt angelaufen ist, mit
Partner setzen, die die Stärken eines Betriebes erkennen und
einer Nachricht in den nächsten Wochen rechnen.
die richtigen Konzepte individuell umsetzen. Die OLB beschäfInsgesamt sind in Niedersachsen bis dato gut 500 Anträge
tigt sich seit Jahren intensiv mit den Belangen der Landwirtmit einem beantragten Mittelvolumen von gut 33 Mio €
schaft und entwickelt dabei Ideen, die auch Ihren Betrieb
eingegangen. Von den insgesamt eingegangenen Anträgen
voranbringen. Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
sind
gut
bereits
am 25.
08.03.2007
Live
zu 300
sehenAnträge
am 04. Sept.,
24. und
Sept. (11 biseingegangen.
17.00 Uhr)
Wenngleich
eine
Vielzahl
von
Anträgen,
so
auch
die
Anträge
bei Windhager, im Technologiezentrum, Gewerbepark 18, 49143 Bissendorf
Hier zu Hause. Ihre OLB.
ausBeratungen
unserer
Region
einVereinbarung
gleichesunter
Gültigkeitsdatum
aufweisen,
auch
nach telefon.
05402 701400
wird es zwangsläufig zu einer erheblichen zeitlichen Differenz
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