Lausner Anzeiger

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Herausgabe:
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4415 Lausen
Telefon 061 926 92 60
Fax 061 926 92 61
e-mail: [email protected]
www.lausen.ch
Druck:
Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal
e-mail: [email protected]
Schalteröffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung Lausen
(Gemeindehaus,
Grammontstrasse 1)
Montag und Donnerstag
10.00 –12.00 /14 .00 –17.00 Uhr
Dienstag
07.30 –12.00 /14.00 –17.00 Uhr
Mittwoch
10.00 –12.00 /14.00 –18.00 Uhr
Freitag
10.00 –12.00 /14.00 –16.00 Uhr
Für Besprechungen wird
empfohlen, mit den
zuständigen Funktionären
der Gemeindeverwaltung
vorgängig telefonisch einen
Termin zu vereinbaren
(auch vor oder nach den
Schalteröffnungszeiten
möglich).
Sprechstunde des
Gemeindepräsidenten:
Peter Aerni, Winterhalde 7,
Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr.
Anmeldung erwünscht über
Tel. P 061 922 09 92
Amtliche Mitteilungen
STILLE WAHL DER SOZIALHILFEBEHÖRDE: WIDERRUFUNG DES
WAHLGANGES
Bei der Neuwahl von vier Mitgliedern der Sozialhilfebehörde für
die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
kommt es zur Stillen Wahl. Bis zum Eingabetermin vom 08. August
2016 sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
SP Lausen
Blatter Marcel, 07.12.1967, von Tenniken BL, Leiter Betrieb Poststellengebiet Liestal, Apfelhurststrasse 10
Schmidt-Berchtold Katrin, geb. 07.01.1963, Pflegefachfrau, von
Lausen und Arisdorf BL, Hupperstrasse 62
Bürgerliche Vereinigung
Hirt Sven, geb. 02.03.1972, Bankfachmann, von Rüfenach AG,
Liestalerstrasse 1
Mühlethaler Daniel, geb. 12.02.1968, Schreiner / Betriebswirtschafter des Gewerbes, von Bettenhausen BE, Peterhansstrasse 20
Die Wahl wurde vom Gemeinderat als Erwahrungsinstanz bestätigt und der Wahlgang widerrufen. Gemäss § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte kann innerhalb von 3 Tagen seit
der Publikation dieses Ergebnisses Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht werden.
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
RÜCKTRITT VON MARCEL DURRER AUS DER
REGIONALBUSKOMMISSION
Mit der Einführung des Regionalbusses, welcher auf dem Gebiet der Gemeinden Lausen,
Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal
verkehrt, wurde in den 1970er Jahren auch die
Regionalbuskommission ins Leben gerufen, um
die notwendigen politischen Entscheide für die
einzelnen Gemeinden vorbereiten zu können.
Da diese Kommission ihren Zweck schon vor
längerer Zeit erreicht und keine Aufgaben oder
Einfluss mehr hat, wird seitens der Gemeinde
Lausen auch keine neue Person delegiert. Entsprechend ist auch Vizepräsident Marcel Durrer
von seiner Funktion als Mitglied und Präsident
der Regionalbuskommission offiziell zurückgetreten. Für seine geleistete Arbeit für dieses Gemeinschaftswerk der vier Kommunen wird ihm
ganz herzlich gedankt.
VERZICHT AUF DIE MILITÄRKÜCHE
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulhauses Grammel ist die bestehende, ans Schulhaus Bettenach angrenzende Betonwand über
alle drei Stockwerke hinweg mit Klebarmierungen zu verstärken (Erdbebensicherheit). Zu die-
2
sem Zweck mussten in der Militärküche im UG
bereits sämtliche Küchen- und Lüftungseinrichtungen demontiert und die Betonwand freigelegt werden.
Bei der Demontage der Kochgeräte und der
Lüftung machte sich das Alter der Küche (Baujahr 1986) deutlich bemerkbar. Die Einrichtungen müssten vor einer allfälligen Wiedermontage gereinigt und gründlich überholt werden.
Dabei ist mit Kosten von gegen Fr. 60'000.00
zu rechnen. Noch nicht berücksichtigt ist ein
allenfalls notwendig werdender Ersatz von bestehenden Kipp-Pfannen, welche pro Gerät bei
rund Fr. 16'000.00 liegt. Wie lange die bestehenden Küchengeräte nach einer Revision und
der Wiedermontage funktionieren, muss offen
bleiben.
Da seit vielen Jahren keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Armee mehr bestehen
und mit Ausnahme der Unterbringung von Teilen der RS Liestal auch keine Einquartierungen
mehr erfolgen, hat der Gemeinderat entschieden, die Militärküche nicht wieder auszustatten
und in Betrieb zu nehmen. Die Räumlichkeiten
werden im Rahmen des Neubaus des Schulhauses Grammel einer neuen Nutzung zugeführt.
Veranstaltungskalender für Lausen (siehe auch Inseratenteil)
Fr.
Fr.
Fr.
26. August 2016
02. September 2016
02. September 2016
18.00 – 20.00 Uhr
19.00 Uhr
19.00 Uhr
Schützenverein Lausen
Museumskommission
Wildsäu Lause
So.
04. – 10. Sept. 2016
08.00 – 19.00 Uhr
Senioren Regio Liestal
So.
04. September 2016
10.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
Museumskommission
Schiessanlage Edleten
Cliquechäller
Ergolzstrasse 52
Hotel Bräu im Zillertal
Zell am Ziller
Ortsmuseum
Obligatorische Bundesübung
Vernissage
Zweierlei Tortellini mit
Tomatensauce
Vereinsferien
Museum offen
* Weitere Infos unter www.lausen.ch – Anlässe
Redaktionsschluss nächste Ausgabe ist: Freitag 02. September 2016, 12.00 Uhr
Der Lausner Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Lausen. Er erscheint vierzehntäglich, jeden Freitag
in den geraden Wochen. Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeverwalter. Politische Berichte und Leserbriefe
werden im Lausner Anzeiger nicht publiziert. Inserationspreise: Grundgebühr Fr. 15.–, zusätzlich pro 1/ 8 Seite Fr. 35.–.
Rabatte: Ortsvereine 50%, örtliche Geschäfte und Personen 20%. Rabattgewährungen nur bei druckfertigen Vorlagen
(sonst bei Inseraten ohne Rabatt Zuschlag von 20%). Für politische Inserate wird kein Rabatt gewährt. Die Inseratvorlagen sind direkt an Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Rheinstrasse 84, 4410 Liestal, Tel. 061 902 08 80, e-mail:
[email protected], zu senden oder zu mailen.
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
LÖSCHBEITRAG 2017 FÜR DIE FEUERWEHR
Wie die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung mitteilt, wird sie im kommenden Jahr
einen Beitrag in der Höhe von Fr. 18'545.00
(Vorjahr Fr. 18'458.00) an die laufenden Feuerwehrausgaben leisten.
VERNEHMLASSUNG ZU EINEM GESETZ ÜBER
DIE ABGELTUNG VON PLANUNGSMEHRWERTEN
Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterbreitete die Landratsvorlage zu einem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung.
Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont
oder erhält es durch Umzonung oder Aufzonung eine höhere Nutzung, gewinnt es stark an
Wert. Der Öffentlichkeit entstehen dabei nicht
unerhebliche Kosten für Planungsmassnahmen,
Erschliessungs- oder Infrastrukturaufwendungen. Wenn ein solches Grundstück verkauft
oder (mit erhöhter Nutzung) überbaut wird
und dessen Eigentümerin oder Eigentümer aufgrund des Mehrwertes Gewinn erzielt, soll
künftig eine Mehrwertabgabe entrichtet werden. Mit dieser werden die Planungs- und Infrastrukturkosten der Öffentlichkeit finanziert,
die ohne diese Abgabe von allen (nicht vom
Mehrwert profitierenden) Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern getragen werden müssten.
Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Erhebung einer Mehrwertabgabe ermöglicht, ist der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden. Nicht einverstanden ist er
mit der Art und Weise, wie der Regierungsrat
die Umsetzung vorsieht. Im Kanton Basel-Landschaft trägt nicht der Kanton, sondern tragen
die Gemeinden diese Planungskosten. Wenn
der Regierungsrat nun leichtfertig auf eine an-
3
gemessene Höhe der Planungsmehrwertabgabe verzichten und diese durch weitere einschränkende Rahmenbedingungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren gedenkt,
widerspricht dies dem vom Regierungsrat sonst
hochgehaltenen Prinzip der fiskalischen Äquivalenz aufs Gröbste. Der Kanton trägt weder
die Kosten der Nutzungsplanungsverfahren,
noch hat er die mit der Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen zusammenhängenden bzw. die dadurch notwendig werdenden
Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen, Grünanlagen oder andere Massnahmen der Aufwertungen von öffentlichem Raum zu finanzieren.
Er überlässt dies alles den Gemeinden. Folglich
muss er ihnen auch zugestehen, den ihnen angebracht erscheinenden Satz der Mehrwertabgabe festzulegen.
VERNEHMLASSUNG ZUR ÄNDERUNG DES POLIZEIGESETZES UND DES GESUNDHEITSGESETZES
Die Sicherheitsdirektion des Kantons BaselLandschaft unterbreitete den Entwurf der Teilrevision des Polizeigesetzes und des Gesundheitsgesetzes: Bedrohungsmanagement, Entbindung Schweigepflicht zur Vernehmlassung.
Der Gemeinderat schliesst sich hierbei der Stellungnahme des Verbands Basel-Landschaftlicher Gemeinden (VBLG) an. Dieser hält in seiner Vernehmlassung fest, dass er die Aufhebung der Schweigepflicht im Zusammenhang
mit dem Bedrohungsmanagement als sehr sinnvoll erachtet. Die Zusammenarbeit zwischen
den gesetzlich vorgesehenen Instanzen wird
dadurch wesentlich erleichtert. Ein rascher und
umfassender Informationsfluss verbessert die
Möglichkeit für massvolle Interventionsmöglichkeiten, was dazu beiträgt, schweren Gewalttaten vorzubeugen.
QUARTIERPLAN "CHEDDITE II" - AUFLAGE MITWIRKUNGSBERICHT
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung wurde gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 4. Dezember 2015 bis 23. Dezember 2015 der Entwurf zur
Quartierplanung „Cheddite II“ öffentlich aufgelegt.
Der Schlussbericht über das Mitwirkungsverfahren wird im Sinne von § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom Freitag, 26. August 2016 bis Montag, 12. September 2016
öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkenden, welche eine schriftliche Eingabe gemacht haben, erhalten
den Bericht mit separatem Schreiben.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag und Donnerstag
10.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr, Dienstag 07.30 – 12.00 / 14.00-17.00 Uhr, Mittwoch 10.00 – 12.00 /
14.00 – 18.00 Uhr sowie Freitag 10.00 – 12.00 / 14.00 – 16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) eingesehen werden.
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
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Feuerwehr Lausen
Aufgebot zur Rekrutierung der Feuerwehr Lausen
An den Jahrgang 1995 und ALLE Interessierten
Im Jahre 2017 wird der Jahrgang 1995 feuerwehrdienstpflichtig. Entsprechend persönlichem
Aufgebot findet die Rekrutierung an folgenden Daten statt:
MONTAG, 19. SEPTEMBER 2016, 19.00 UHR und
MITTWOCH, 28. SEPTEMBER 2016, 19.00 UHR
im Feuerwehrmagazin "Stutz"
Die Feuerwehr freut sich, auch Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, bereits ausgebildete Feuerwehrleute oder weitere Interessierte ab dem 22. Altersjahr an obengenanntem Datum im Feuerwehrmagazin zu begrüssen.
Dienstpflichtige, die trotz persönlicher Einladung und dieser Publikation nicht zur Rekrutierung
erscheinen, werden gemäss §3 des Feuerwehrreglementes gebüsst.
Die Feuerwehrkommission
GEMEINDESTEUER 2016: FÄLLIGKEIT PER 30. SEPTEMBER 2016
Es ist schon bald wieder soweit: Per 30. September 2016 werden die Gemeindesteuern 2016 zur
Zahlung fällig. Und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits eine definitive oder erst eine provisorische Rechnung für das Steuerjahr 2015 erhalten haben.
Viele Steuerpflichtige haben die Gelegenheit genutzt und bereits im Frühling die Steuern mit Skontoabzug bezahlt. Dafür danken wir Ihnen. Damit die übrigen Steuerpflichtigen den tatsächlichen
Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 nicht verpassen, wurde in den letzten Tagen ein entsprechendes Schreiben versandt.
Im oben erwähnten Schreiben wurde der Kontostand Ihres Steuerkontos 2016 angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den vorgeschlagenen Betrag bis zum Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 zu
bezahlen. Sie vermeiden damit die Berechnung von Verzugszinsen. Wenn Sie jedoch bereits jetzt
schon wissen, dass dieser Betrag zu hoch oder zu tief angesetzt ist, können Sie Ihre Überweisung
selbstverständlich entsprechend anpassen.
Falls Sie die Steuern nicht innert Frist bezahlen können, so nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung
Finanzen und Steuern (Tel. 061 926 92 73) Kontakt auf.
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
Unsere Gemeindeverwaltung ist ein lebhafter und moderner Betrieb, der für unsere Einwohnerinnen und Einwohner mit Hilfe einer zeitgemässen Infrastruktur die verschiedensten Dienstleistungen erbringt.
Auf Mitte August 2017 wird in unserem eingespielten Team die Lehrstelle als
Kaufmann / Kauffrau (E- oder M-Profil)
frei. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre.
Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Verfügen Sie über eine gute Schulbildung? Haben
Sie Spass an Zahlen? Ist Deutsch für Sie kein Buch mit sieben Siegeln?
Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis am 16. September 2016, unter Beilage
eines kurzen Lebenslaufes, mit Zeugnis und Foto, an die Gemeindeverwaltung, 4415 Lausen.
Für allfällige Auskünfte steht der Gemeindeverwalter, Thomas von Arx, gerne zur Verfügung,
Tel. 061 926 92 62.
Energiespartipps der
Weshalb braucht es die 2000-Watt-Gesellschaft?
Zitate von der Seite
"Globale Erwärmung" des Bundesamtes für Umwelt:
• Seit etwa 1970 wird eine Erwärmung der Atmosphäre beobachtet, die mit natürlichen
Klimaschwankungen nicht mehr erklärbar ist.
• Der starke Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Hauptsache den Treibhausgasen zuzuschreiben, die der Mensch in die
Atmosphäre bringt und welche den natürlichen Treibhauseffekt verstärken.
• 80 Prozent der aktuellen Treibhausgas-Emissionen der Schweiz ist Kohlendioxid aus
der Energienutzung (in der Schweiz v.a. Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel - Energieträger,
die für Dienstleistungen wie eine warme Stube, eine erfrischende Dusche, Mobilität
usw. Verwendung finden.)
Das "
Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung" hält als Ziel für die nationale Klimaschutzpolitik fest: Rasches Handeln und Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen in der
Grössenordnung von mindestens 20 % bis 2020 und um mindestens 60 % bis 2050. (Basis 1990)
5
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
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Tageskarte Gemeinde
Mit der "Tageskarte Gemeinde" der SBB kann während eines ganzen Tages zu einem günstigen
Preis die Schweiz bereist werden. Das Billet gilt in der 2. Klasse für das gesamte Streckennetz der
SBB. Es ist kein zusätzliches Halbtaxabo erforderlich. Die Tageskarte gilt auch für die meisten
Schifffahrtslinien, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus) und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Broschüren mit detaillierten Angaben sind an den Abgabestellen und an den Bahnschaltern
erhältlich.
Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Reservationen gerne via Internet (www.lausen.ch), persönlich oder telefonisch (061 926 92 60) entgegen.
ZIVILSTANDSAMTLICHE MITTEILUNGEN
Geburten:
18.05.2016
Çelik, Dila, türkische Staatsangehörige, Tochter
des Çelik, Aydin und der Çelik geb. Agac, Dilek;
25.07.2016
Grunauer, Emma Sophie, von Neftenbach ZH,
Tochter des Grunauer, Roman und der Grunauer
geb. Fetzer, Michaela;
Trauungen: 12.08.2016
Signer, Philip Sascha, von Appenzell AI, in Lausen, und Meyer, Doris
Georgette, von Basel BS und Liesberg BL, in Lausen;
19.08.2016
Voirol, Joel, von Les Genevez JU, in Lausen, und Flury, Sandra, von
Lommiswil SO, in Lausen;
10.08.2016
Genfer geb. Buser, Dorli, 1932, von Lausen BL, verwitwet;
16.08.2016
Furlenmeier geb. Gysin, Gertrud, 1928, von Lausen BL, verwitwet.
Todesfälle:
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
7
KARTONSAMMLUNG VOM FREITAG, 02. SEPTEMBER 2016
Der Karton wird von der Firma Anton Saxer AG, Pratteln, eingesammelt. Wir bitten
Sie, den Karton vor 07.00 Uhr in Schachteln oder gebündelt an den markierten
Sammelstellen bereitzustellen.
Waschmittelboxen, Styropor und Papier gehören nicht in die Kartonsammlung.
Die Entsorgung ist gratis.
GRÜNABFUHR VOM FREITAG, 09. SEPTEMBER 2016
Die Grünabfuhr erfolgt durch die Firma Anton Saxer AG, Pratteln, von Haus zu
Haus. Wir bitten Sie, die Behälter mit den Grünabfällen aus Küche und Garten unbedingt vor 07.00 Uhr am Strassenrand vor der Liegenschaft bereitzustellen
(gute Zufahrt erforderlich).
Bitte beachten Sie, dass die Grünabfuhr für alle gebührenpflichtig ist.
Die Grüngebührenmarken können bei den üblichen Verkaufsstellen bezogen werden.
Sie benötigen für Behälter bis 75 L = 1 Marke grün, Behälter bis 140 L = 2 Marken grün, Behälter bis
240 L = 3 Marken grün, Bündel pro ¼ m3 = 1 Marke grün. Für Säcke und Bündel gilt ein Maximalgewicht von 15 kg. Für Bündel ein Höchstmass von 200/100/50 cm.
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
8
1
Beilage zum Anzeiger Nr. 17/2016
vom 26. August 2016
EINLADUNG
ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016
auf Mittwoch, den 14. September 2016, um 19.30
im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus)
Uhr
Traktanden
1.
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2016
2.
Quartierplan Cheddite
3.
Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt.
4.
Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt.
5.
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen
Lausen, den 16. August 2016/va
NAMENS DES GEMEINDERATES:
Der Präsident:
Der Verwalter:
Peter Aerni
Thomas von Arx
Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kant.
Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und
nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende
Eingangskontrollen gemacht.
2
Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden
Trakt. 1:
Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2016
Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen
werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen.
Trakt. 2:
A)
Quartierplan Cheddite II
AUSGANGSLAGE
Das Areal der Cheddite in Lausen und Liestal wird zurzeit noch teilweise zwischengenutzt. Die eigentliche Produktion
auf dem östlichen Arealteil wurde Ende 1999 stillgelegt. An der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004
wurde eine Quartierplanung verabschiedet, welche auf dem gesamten, in den Gemeindegebieten von Liestal und
Lausen liegenden Areal insgesamt 119 Wohnungen vorsah. Auf Lausner Boden waren 69 Wohnungen geplant. Die
Quartierplanung Cheddite wurde vom Regierungsrat am 05. November 2005 genehmigt.
Die Realisierung der damals genehmigten Wohnüberbauung konnte in den Folgejahren jedoch aus wirtschaftlichen
Gründen nicht vorgenommen werden. Dies veranlasste die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nrn. 1812 (Liestal)
und 384 (Lausen), vertreten durch die Firma Losinger Marazzi AG, bei der Stadt Liestal und der Gemeinde Lausen
anzufragen, ob sie eine Neukonzipierung für eine Wohnüberbauung unterstützen würden, was auch eine neue
Quartierplanung zur Folge hätte.
Die Stadt Liestal wie auch die Gemeinde Lausen unterstützen daher die Absichten der Neukonzeption des Areals für
eine neue Wohnüberbauung. Diese Ausgangslage ermöglichte es, die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ansatzes für eine künftige Wohnüberbauung anzugehen.
Am 1. Dezember 2015 fand eine erste Informationsveranstaltung für die direkten Anstösser statt. Anlässlich dieser
Veranstaltung wurde über die vorgesehene Nutzungsänderung und die Überbauungsabsichten orientiert. Vom 4. 23. Dezember 2015 wurde zudem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sechs schriftliche Begehren zur Quartierplanüberbauung eingegangen sind.
Aufgrund der zahlreichen Eingaben wurde das Projekt optimiert und die betroffene Anwohnerschaft anlässlich einer
zweiten Informationsveranstaltung am 21. Juni 2016 nochmals über das überarbeitete Überbauungsprojekt informiert.
B)
QUARTIERPLANPROJEKT (siehe auch Situationsplan auf der letzten Seite dieser Vorlage)
Die neue Quartierplanung "Cheddite II" auf dem Gemeindegebiet von Lausen bezweckt, neben der Neunutzung des
betreffenden Areals für eine Wohnüberbauung, eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung der Realisierung einer Wohnüberbauung nach folgenden Zielsetzungen:
 Sicherstellung einer attraktiven Wohnüberbauung in Beachtung der speziellen Lage zwischen der Ergolz und
dem Waldareal;
 Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung;
 Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck;
 Ausbildung einer attraktiven Aussenraumgestaltung durch eine differenzierte und vernetzende Grün- und
Freiraumgestaltung;
 Renaturierung des Windentalbächlis als Kleingewässerstruktur mit dazugehörendem Uferbereich;
 Sicherstellung des Raumbedarfs für Fliessgewässer sowie des Schutzes vor Naturgefahren;
 Sicherstellung einer hohen Wohnqualität unter Berücksichtigung des Lärmschutzes.
Die Überbauung auf Lausner Gemeindegebiet besteht aus sechs Mehrfamilienhäusern, welche parallel zur Weidmattstrasse erstellt werden sollen. Gegenüber dem Ziegelmattquartier werden die beiden Gebäude mit drei Vollgeschossen sowie beim oberen Block mit Sockelgeschoss realisiert, damit ein harmonischer Übergang zur bestehenden
3
Siedlungsstruktur entsteht. Der Grenzabstand zur bestehenden Überbauung an der Ziegelmattstrasse beträgt über
12 Meter und entspricht dem ursprünglich genehmigten Quartierplan aus dem Jahre 2005. In der Überbauung sollen
auf Lausner Gemeindegebiet 115 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 14'850 m2 erstellt werden.
Die Verbindungsstrasse von Lausen nach Liestal wird gleichzeitig mit der Wohnüberbauung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der öffentliche Bus sowie die Velofahrer und Fussgänger können die Strasse jedoch ungehindert benützen.
Im Innenbereich der Überbauung entstehen Aufenthaltsbereiche (Begegnen, Spielen, Aufenthalt) für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 384 (GB Lausen) und die Einwohnergemeinde Lausen kommen überein, dass innerhalb des Quartierplan-Areals die Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit
auch für Nichtbewohner der Überbauung gewährleistet bleibt (Entlang der Ergolz oder über einen Freiraumbereich).
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sind 150 Parkplätze für den Teilbereich Lausen erforderlich. Die erforderlichen 115 Stammparkplätze werden primär in einer unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Die erforderlichen 35
Besucherparkplätze werden primär oberirdisch, ein Teil davon falls notwendig unterirdisch angeordnet. Die unterirdische Einstellhalle auf Lausner Seite wird gegenüber einer unterirdischen Einstellhalle auf dem Teilgebiet der Stadt
Liestal baulich getrennt. Die oberirdischen internen Freiraumflächen dürfen nicht als Durchfahrtsmöglichkeit zum
angrenzenden Teilgebiet der Stadt Liestal verwendet werden. Mit diesen Massnahmen wird verhindert, dass ein
Durchgangsverkehr über die geplante Überbauung entsteht.
Die Gebäude sind drei- bis fünfgeschossig, teilweise mit Sockelgeschossen. Die Wohnungen verfügen über grosse
Balkonflächen oder Gartensitzplätze. Alle Gebäude besitzen ein begrüntes Flachdach. Die Wohnungen sollen auf
eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und es sollen unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Wohnungsprodukte erstellt werden. Es ist geplant, dass die Wohnflächen entweder im Stockwerkeigentum gekauft oder gemietet
werden. Die Überbauung wird voraussichtlich in zwei- bis drei Bauetappen realisiert.
Zwischen dem Wald im Norden des Areales und dem Flussraum sind verschiedene natürliche Freiräume vorgesehen,
inkl. des offenen Bachlaufes aus dem Windental.
Entlang der Hochleistungsstrasse H2 wird eine ca. 2.5 Meter hohe Lärmschutzwand erstellt, damit die gesetzlichen
Lärmwerte für das Bewohnen jeder Wohnung auch bei offenem Fenster eingehalten werden können.
C)
ANTRAG DES GEMEINDERATES
1. Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 betreffend Quartierplanung
Cheddite werden aufgehoben:
a) Zustimmung zu den Plänen zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der
ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse
b) Genehmigung des Quartierplan-Reglements für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen
Cheddite-Plastic SA, Liestal
c) Genehmigung des Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal
2. Den neuen Plänen vom 18. Juli 2016 zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der
ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse wird zugestimmt.
3. Das Quartierplan-Reglement vom 18. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen
Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt.
4. Der Quartierplan-Vertrag vom 12. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt.
Die Planunterlagen, das Quartierplan-Reglement sowie der Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung
des ehemaligen Cheddite-Areales in Lausen können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.
4
Fotomontage QP Cheddite / Ansicht von der Weidmattstrasse in Richtung Liestal
5
Situationsplan QP Cheddite II
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Trakt. 3:
Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt.
A) BAUPROJEKT UND BAUABLAUF
Die Gemeinde Lausen beabsichtigt, die Weidmattstrasse auf einer Länge von ca. 250 m auszubauen. Der Bereich des
Projektparameters umfasst die Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Vorgesehen sind der Ersatz der
bestehenden Trinkwasserleitung, die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie der gesamte Strassenbau inkl.
Strassenentwässerung und die Anpassungen der Vorplätze an die neuen Verhältnisse. Auf der gesamten Länge der
Weidmattstrasse wird der komplette Strassenaufbau erneuert. Zudem werden ein neues Trottoir und diverse Verengungen ausgebaut.
Als erstes wird die neue Wasserleitung erstellt. Eventuelle weitere Leitungen anderer Werke werden ebenfalls in
diesem Zeitraum gebaut. Nachdem alle Leitungen verlegt sind, kann der Graben, mit geeignetem Auffüllmaterial bis
zur Unterkante der bestehenden Fundationsschicht, aufgefüllt werden. Anschliessend wird der gesamte Strassenkoffer (Steinbett etc.) inkl. Belag aufgebrochen. Dann folgen die Randabschlussarbeiten, die Fundationsschicht wird
eingebracht und der Belag eingebaut.
Während den Bauarbeiten ist die Weidmattstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den bestehenden Gebäuden werden jedoch möglich sein. Es muss mit Behinderungen während der Bauzeit gerechnet
werden. Der Busbetrieb muss während dieser Zeit umgeleitet werden.
Vorgesehen ist, die Bauarbeiten vor Baubeginn des Wohnüberbauungsprojektes „Cheddite II“ zu realisieren. Der
Baustart ist für Frühjahr 2017 vorgesehen.
Die Realisation der Schrankenanlage auf der Grenze zur Stadt Liestal wird mit dem Sanierungsprojekt Weidmattstrasse 2. Etappe, Abschnitt Gartenstrasse - Stadtgrenze Liestal nach Abschluss der Bauarbeiten für die Wohnüberbauuung "Cheddite" II realisiert.
B) WIEDERVERWENDUNG / ENTSORGUNG VON BELAGSMATERIAL
Die Baustellenabfälle werden nach Sorten getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Diese Materialien werden
aufbereitet und wieder als normierte, qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe eingesetzt.
Bei einem Teil des jetzt eingebauten Belages (ca. 500 m2) liegt der Teergehalt über dem heute maximal zulässigen
Wert gemäss BUWAL-Richtlinien, die für eine Wiederverwendung des Materiales akzeptiert werden. Die Entsorgung
erfolgt in eine Sonderdeponie.
C) KOSTEN
Der Kostenvoranschlag für die Strassenkorrektion sieht wie folgt aus:
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Strassenbauarbeiten
Strassenbeleuchtung (Kandelaber) 4 Stück
Instandstellungsarbeiten (Gärtner, Zäune, Mauern etc.)
Geometer, Vermarkung, Markierungsarbeiten etc.
Entsorgungskosten für einen Teil Belag in einer Sonderdeponie
Honorare inkl. Nebenkosten ca.
Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 %
Zwischentotal
MwSt. 8 % und Rundung
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
520'000.00
25'000.00
25'000.00
10'000.00
32'000.00
30'000.00
70'000.00
712'000.00
63'000.00
775'000.00
Im Investitionsprogramm 2016 - 2020 ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 770'000.00 vorgesehen.
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D) ANTRAG DES GEMEINDERATES
Das Projekt für die Korrektion der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 775'000.00,
inkl. MWSt., werden genehmigt.
Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu
den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen
werden.
Trakt. 4:
Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt.
A) BAUPROJEKT FÜR DIE WASSERLEITUNG
Im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion der Weidmattstrasse auf einer Länge von rund 250 m ist auch vorgesehen, die Wasserleitung zu erneuern. Der Bereich des Projektparameters umfasst den Ersatz der Wasserleitung
Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Die bestehende Guss-Trinkwasserleitung wird durch eine neue
HDPE-Wasserleitung ersetzt. Sämtliche Hausanschlüsse werden bis zur privaten Parzellengrenze erneuert.
B) KOSTEN
Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Weidmattstrasse sieht wie folgt aus:







Tiefbauarbeiten
Sanitärarbeiten für die Trinkwasserleitung
Honorare inkl. Nebenkosten ca.
Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 %
Zwischentotal
MwSt. 8 % und Rundung
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
115'000.00
65'000.00
20'000.00
20'000.00
220'000.00
20'000.00
240'000.00
Im Investitionsprogramm 2016 - 2020 ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 240'000.00 vorgesehen.
C) ANTRAG DES GEMEINDERATES
Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung in der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von
Fr. 240'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt.
Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu
den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen
werden.
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Situationsplan Ausbauprojekt Weidmattstrasse
Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
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Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
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Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016
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Hauspflege und Geschäftsleitung: 061 921 07 05
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erreichbar:
Montag – Freitag 16.00 –17.00 Uhr
Übrige Zeiten Telefonbeantworter
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Fahrdienst Frauenverein Lausen
Vermittlung, Information und Anmeldung: M. Fischer, Telefon 077 461 66 22 Montag – Freitag 8.30 – 17.00 Uhr
Mütter- und Väterberatung
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Beratung:
2x pro Monat mit Voranmeldung von 14.00 – 17.00 Uhr
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Mittwoch und Freitag von 8.00 – 9.00 Uhr
Frau Petra Abt, Tel. 079 244 25 03
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Fachstelle für Altersfragen
Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Lausen
Bettenachweg 4, 4415 Lausen
[email protected]
Sprechstunde unter 061 921 40 76 jeweils Montag, 09.00 – 11.00 Uhr.
Während der übrigen Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft.
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Hauptzentrale: 061 926 926 0 / Übrige, direkte Nummer
(letzte Stelle): FAX: 1, Gemeindeverwalter: 2, Leiter
Finanzen und Steuern: 3, Bereichsleiterin Steuern: 4,
Leiter Bau und Unterhalt: 6, Leiterin Soziale Dienste: 8,
Brunnmeister: 079 407 97 05.
Ausserhalb der Bürozeiten gibt der automatische
Anrufbeantworter Auskunft.
Pikettdienst der Hauswarte während den Wochenenden:
Tel. 061 926 20 12
Sprechstunden:
Gemeindepräsident: Peter Aerni, Winterhalde 7,
Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über
Tel. P 061 922 09 92
Brunnmeister: Thomas Wiesner, Hauptstrasse 4a,
4441 Thürnen, Tel. 079 407 97 05
Präsident Schulrat: Martin C. Huber, Hupperstrasse 92,
nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über
Tel. 061 921 90 22 (während Geschäftszeiten)
Schulleitung Kindergarten und Primarschule Lausen
Primarstufe: Thomas Bühler, 061 921 14 50
Primarschule: Urs Beyeler, 061 921 32 83
Kindergarten: Corinne, Löw, 061 931 25 27
Anmeldungen erwünscht über Tel. Schule 061 921 81 45
oder Privattel., FAX 061 921 00 39,
Mail: [email protected]
Evangelisch-reformiertes Pfarramt: Nach Vereinbarung –
Pfr. Hardy Meyer, Tiergartenstrasse 5, Tel. 061 921 58 65
Römisch-katholisches Pfarramt: Rheinstrasse 20 b,
4410 Liestal, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht
über Tel. Nr. 061 927 93 50, Pfarrhaus (Kontaktperson:
Peter Messingschlager)