r e g i e z n A r e n s u a L 6 201 / 7 1 Herausgabe: abe Gemeindeverwaltung g s Au 16 t 20 s u g Au . 6 ,2 itag e r F 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail: [email protected] www.lausen.ch Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal e-mail: [email protected] Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lausen (Gemeindehaus, Grammontstrasse 1) Montag und Donnerstag 10.00 –12.00 /14 .00 –17.00 Uhr Dienstag 07.30 –12.00 /14.00 –17.00 Uhr Mittwoch 10.00 –12.00 /14.00 –18.00 Uhr Freitag 10.00 –12.00 /14.00 –16.00 Uhr Für Besprechungen wird empfohlen, mit den zuständigen Funktionären der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren (auch vor oder nach den Schalteröffnungszeiten möglich). Sprechstunde des Gemeindepräsidenten: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P 061 922 09 92 Amtliche Mitteilungen STILLE WAHL DER SOZIALHILFEBEHÖRDE: WIDERRUFUNG DES WAHLGANGES Bei der Neuwahl von vier Mitgliedern der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 kommt es zur Stillen Wahl. Bis zum Eingabetermin vom 08. August 2016 sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: SP Lausen Blatter Marcel, 07.12.1967, von Tenniken BL, Leiter Betrieb Poststellengebiet Liestal, Apfelhurststrasse 10 Schmidt-Berchtold Katrin, geb. 07.01.1963, Pflegefachfrau, von Lausen und Arisdorf BL, Hupperstrasse 62 Bürgerliche Vereinigung Hirt Sven, geb. 02.03.1972, Bankfachmann, von Rüfenach AG, Liestalerstrasse 1 Mühlethaler Daniel, geb. 12.02.1968, Schreiner / Betriebswirtschafter des Gewerbes, von Bettenhausen BE, Peterhansstrasse 20 Die Wahl wurde vom Gemeinderat als Erwahrungsinstanz bestätigt und der Wahlgang widerrufen. Gemäss § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte kann innerhalb von 3 Tagen seit der Publikation dieses Ergebnisses Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht werden. Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 RÜCKTRITT VON MARCEL DURRER AUS DER REGIONALBUSKOMMISSION Mit der Einführung des Regionalbusses, welcher auf dem Gebiet der Gemeinden Lausen, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal verkehrt, wurde in den 1970er Jahren auch die Regionalbuskommission ins Leben gerufen, um die notwendigen politischen Entscheide für die einzelnen Gemeinden vorbereiten zu können. Da diese Kommission ihren Zweck schon vor längerer Zeit erreicht und keine Aufgaben oder Einfluss mehr hat, wird seitens der Gemeinde Lausen auch keine neue Person delegiert. Entsprechend ist auch Vizepräsident Marcel Durrer von seiner Funktion als Mitglied und Präsident der Regionalbuskommission offiziell zurückgetreten. Für seine geleistete Arbeit für dieses Gemeinschaftswerk der vier Kommunen wird ihm ganz herzlich gedankt. VERZICHT AUF DIE MILITÄRKÜCHE Im Zusammenhang mit dem Neubau des Schulhauses Grammel ist die bestehende, ans Schulhaus Bettenach angrenzende Betonwand über alle drei Stockwerke hinweg mit Klebarmierungen zu verstärken (Erdbebensicherheit). Zu die- 2 sem Zweck mussten in der Militärküche im UG bereits sämtliche Küchen- und Lüftungseinrichtungen demontiert und die Betonwand freigelegt werden. Bei der Demontage der Kochgeräte und der Lüftung machte sich das Alter der Küche (Baujahr 1986) deutlich bemerkbar. Die Einrichtungen müssten vor einer allfälligen Wiedermontage gereinigt und gründlich überholt werden. Dabei ist mit Kosten von gegen Fr. 60'000.00 zu rechnen. Noch nicht berücksichtigt ist ein allenfalls notwendig werdender Ersatz von bestehenden Kipp-Pfannen, welche pro Gerät bei rund Fr. 16'000.00 liegt. Wie lange die bestehenden Küchengeräte nach einer Revision und der Wiedermontage funktionieren, muss offen bleiben. Da seit vielen Jahren keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Armee mehr bestehen und mit Ausnahme der Unterbringung von Teilen der RS Liestal auch keine Einquartierungen mehr erfolgen, hat der Gemeinderat entschieden, die Militärküche nicht wieder auszustatten und in Betrieb zu nehmen. Die Räumlichkeiten werden im Rahmen des Neubaus des Schulhauses Grammel einer neuen Nutzung zugeführt. Veranstaltungskalender für Lausen (siehe auch Inseratenteil) Fr. Fr. Fr. 26. August 2016 02. September 2016 02. September 2016 18.00 – 20.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr Schützenverein Lausen Museumskommission Wildsäu Lause So. 04. – 10. Sept. 2016 08.00 – 19.00 Uhr Senioren Regio Liestal So. 04. September 2016 10.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr Museumskommission Schiessanlage Edleten Cliquechäller Ergolzstrasse 52 Hotel Bräu im Zillertal Zell am Ziller Ortsmuseum Obligatorische Bundesübung Vernissage Zweierlei Tortellini mit Tomatensauce Vereinsferien Museum offen * Weitere Infos unter www.lausen.ch – Anlässe Redaktionsschluss nächste Ausgabe ist: Freitag 02. September 2016, 12.00 Uhr Der Lausner Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Lausen. Er erscheint vierzehntäglich, jeden Freitag in den geraden Wochen. Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeverwalter. Politische Berichte und Leserbriefe werden im Lausner Anzeiger nicht publiziert. Inserationspreise: Grundgebühr Fr. 15.–, zusätzlich pro 1/ 8 Seite Fr. 35.–. Rabatte: Ortsvereine 50%, örtliche Geschäfte und Personen 20%. Rabattgewährungen nur bei druckfertigen Vorlagen (sonst bei Inseraten ohne Rabatt Zuschlag von 20%). Für politische Inserate wird kein Rabatt gewährt. Die Inseratvorlagen sind direkt an Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Rheinstrasse 84, 4410 Liestal, Tel. 061 902 08 80, e-mail: [email protected], zu senden oder zu mailen. Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 LÖSCHBEITRAG 2017 FÜR DIE FEUERWEHR Wie die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung mitteilt, wird sie im kommenden Jahr einen Beitrag in der Höhe von Fr. 18'545.00 (Vorjahr Fr. 18'458.00) an die laufenden Feuerwehrausgaben leisten. VERNEHMLASSUNG ZU EINEM GESETZ ÜBER DIE ABGELTUNG VON PLANUNGSMEHRWERTEN Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterbreitete die Landratsvorlage zu einem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Vernehmlassung. Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont oder erhält es durch Umzonung oder Aufzonung eine höhere Nutzung, gewinnt es stark an Wert. Der Öffentlichkeit entstehen dabei nicht unerhebliche Kosten für Planungsmassnahmen, Erschliessungs- oder Infrastrukturaufwendungen. Wenn ein solches Grundstück verkauft oder (mit erhöhter Nutzung) überbaut wird und dessen Eigentümerin oder Eigentümer aufgrund des Mehrwertes Gewinn erzielt, soll künftig eine Mehrwertabgabe entrichtet werden. Mit dieser werden die Planungs- und Infrastrukturkosten der Öffentlichkeit finanziert, die ohne diese Abgabe von allen (nicht vom Mehrwert profitierenden) Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssten. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Erhebung einer Mehrwertabgabe ermöglicht, ist der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden. Nicht einverstanden ist er mit der Art und Weise, wie der Regierungsrat die Umsetzung vorsieht. Im Kanton Basel-Landschaft trägt nicht der Kanton, sondern tragen die Gemeinden diese Planungskosten. Wenn der Regierungsrat nun leichtfertig auf eine an- 3 gemessene Höhe der Planungsmehrwertabgabe verzichten und diese durch weitere einschränkende Rahmenbedingungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren gedenkt, widerspricht dies dem vom Regierungsrat sonst hochgehaltenen Prinzip der fiskalischen Äquivalenz aufs Gröbste. Der Kanton trägt weder die Kosten der Nutzungsplanungsverfahren, noch hat er die mit der Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen zusammenhängenden bzw. die dadurch notwendig werdenden Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen, Grünanlagen oder andere Massnahmen der Aufwertungen von öffentlichem Raum zu finanzieren. Er überlässt dies alles den Gemeinden. Folglich muss er ihnen auch zugestehen, den ihnen angebracht erscheinenden Satz der Mehrwertabgabe festzulegen. VERNEHMLASSUNG ZUR ÄNDERUNG DES POLIZEIGESETZES UND DES GESUNDHEITSGESETZES Die Sicherheitsdirektion des Kantons BaselLandschaft unterbreitete den Entwurf der Teilrevision des Polizeigesetzes und des Gesundheitsgesetzes: Bedrohungsmanagement, Entbindung Schweigepflicht zur Vernehmlassung. Der Gemeinderat schliesst sich hierbei der Stellungnahme des Verbands Basel-Landschaftlicher Gemeinden (VBLG) an. Dieser hält in seiner Vernehmlassung fest, dass er die Aufhebung der Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Bedrohungsmanagement als sehr sinnvoll erachtet. Die Zusammenarbeit zwischen den gesetzlich vorgesehenen Instanzen wird dadurch wesentlich erleichtert. Ein rascher und umfassender Informationsfluss verbessert die Möglichkeit für massvolle Interventionsmöglichkeiten, was dazu beiträgt, schweren Gewalttaten vorzubeugen. QUARTIERPLAN "CHEDDITE II" - AUFLAGE MITWIRKUNGSBERICHT Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung wurde gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 4. Dezember 2015 bis 23. Dezember 2015 der Entwurf zur Quartierplanung „Cheddite II“ öffentlich aufgelegt. Der Schlussbericht über das Mitwirkungsverfahren wird im Sinne von § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom Freitag, 26. August 2016 bis Montag, 12. September 2016 öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkenden, welche eine schriftliche Eingabe gemacht haben, erhalten den Bericht mit separatem Schreiben. Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag und Donnerstag 10.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr, Dienstag 07.30 – 12.00 / 14.00-17.00 Uhr, Mittwoch 10.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr sowie Freitag 10.00 – 12.00 / 14.00 – 16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) eingesehen werden. Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 4 Feuerwehr Lausen Aufgebot zur Rekrutierung der Feuerwehr Lausen An den Jahrgang 1995 und ALLE Interessierten Im Jahre 2017 wird der Jahrgang 1995 feuerwehrdienstpflichtig. Entsprechend persönlichem Aufgebot findet die Rekrutierung an folgenden Daten statt: MONTAG, 19. SEPTEMBER 2016, 19.00 UHR und MITTWOCH, 28. SEPTEMBER 2016, 19.00 UHR im Feuerwehrmagazin "Stutz" Die Feuerwehr freut sich, auch Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, bereits ausgebildete Feuerwehrleute oder weitere Interessierte ab dem 22. Altersjahr an obengenanntem Datum im Feuerwehrmagazin zu begrüssen. Dienstpflichtige, die trotz persönlicher Einladung und dieser Publikation nicht zur Rekrutierung erscheinen, werden gemäss §3 des Feuerwehrreglementes gebüsst. Die Feuerwehrkommission GEMEINDESTEUER 2016: FÄLLIGKEIT PER 30. SEPTEMBER 2016 Es ist schon bald wieder soweit: Per 30. September 2016 werden die Gemeindesteuern 2016 zur Zahlung fällig. Und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits eine definitive oder erst eine provisorische Rechnung für das Steuerjahr 2015 erhalten haben. Viele Steuerpflichtige haben die Gelegenheit genutzt und bereits im Frühling die Steuern mit Skontoabzug bezahlt. Dafür danken wir Ihnen. Damit die übrigen Steuerpflichtigen den tatsächlichen Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 nicht verpassen, wurde in den letzten Tagen ein entsprechendes Schreiben versandt. Im oben erwähnten Schreiben wurde der Kontostand Ihres Steuerkontos 2016 angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den vorgeschlagenen Betrag bis zum Fälligkeitstermin vom 30. September 2016 zu bezahlen. Sie vermeiden damit die Berechnung von Verzugszinsen. Wenn Sie jedoch bereits jetzt schon wissen, dass dieser Betrag zu hoch oder zu tief angesetzt ist, können Sie Ihre Überweisung selbstverständlich entsprechend anpassen. Falls Sie die Steuern nicht innert Frist bezahlen können, so nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Finanzen und Steuern (Tel. 061 926 92 73) Kontakt auf. Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 Unsere Gemeindeverwaltung ist ein lebhafter und moderner Betrieb, der für unsere Einwohnerinnen und Einwohner mit Hilfe einer zeitgemässen Infrastruktur die verschiedensten Dienstleistungen erbringt. Auf Mitte August 2017 wird in unserem eingespielten Team die Lehrstelle als Kaufmann / Kauffrau (E- oder M-Profil) frei. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Verfügen Sie über eine gute Schulbildung? Haben Sie Spass an Zahlen? Ist Deutsch für Sie kein Buch mit sieben Siegeln? Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis am 16. September 2016, unter Beilage eines kurzen Lebenslaufes, mit Zeugnis und Foto, an die Gemeindeverwaltung, 4415 Lausen. Für allfällige Auskünfte steht der Gemeindeverwalter, Thomas von Arx, gerne zur Verfügung, Tel. 061 926 92 62. Energiespartipps der Weshalb braucht es die 2000-Watt-Gesellschaft? Zitate von der Seite "Globale Erwärmung" des Bundesamtes für Umwelt: • Seit etwa 1970 wird eine Erwärmung der Atmosphäre beobachtet, die mit natürlichen Klimaschwankungen nicht mehr erklärbar ist. • Der starke Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur ist mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Hauptsache den Treibhausgasen zuzuschreiben, die der Mensch in die Atmosphäre bringt und welche den natürlichen Treibhauseffekt verstärken. • 80 Prozent der aktuellen Treibhausgas-Emissionen der Schweiz ist Kohlendioxid aus der Energienutzung (in der Schweiz v.a. Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel - Energieträger, die für Dienstleistungen wie eine warme Stube, eine erfrischende Dusche, Mobilität usw. Verwendung finden.) Das " Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung" hält als Ziel für die nationale Klimaschutzpolitik fest: Rasches Handeln und Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen in der Grössenordnung von mindestens 20 % bis 2020 und um mindestens 60 % bis 2050. (Basis 1990) 5 Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 6 Tageskarte Gemeinde Mit der "Tageskarte Gemeinde" der SBB kann während eines ganzen Tages zu einem günstigen Preis die Schweiz bereist werden. Das Billet gilt in der 2. Klasse für das gesamte Streckennetz der SBB. Es ist kein zusätzliches Halbtaxabo erforderlich. Die Tageskarte gilt auch für die meisten Schifffahrtslinien, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus) und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Broschüren mit detaillierten Angaben sind an den Abgabestellen und an den Bahnschaltern erhältlich. Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Reservationen gerne via Internet (www.lausen.ch), persönlich oder telefonisch (061 926 92 60) entgegen. ZIVILSTANDSAMTLICHE MITTEILUNGEN Geburten: 18.05.2016 Çelik, Dila, türkische Staatsangehörige, Tochter des Çelik, Aydin und der Çelik geb. Agac, Dilek; 25.07.2016 Grunauer, Emma Sophie, von Neftenbach ZH, Tochter des Grunauer, Roman und der Grunauer geb. Fetzer, Michaela; Trauungen: 12.08.2016 Signer, Philip Sascha, von Appenzell AI, in Lausen, und Meyer, Doris Georgette, von Basel BS und Liesberg BL, in Lausen; 19.08.2016 Voirol, Joel, von Les Genevez JU, in Lausen, und Flury, Sandra, von Lommiswil SO, in Lausen; 10.08.2016 Genfer geb. Buser, Dorli, 1932, von Lausen BL, verwitwet; 16.08.2016 Furlenmeier geb. Gysin, Gertrud, 1928, von Lausen BL, verwitwet. Todesfälle: Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 7 KARTONSAMMLUNG VOM FREITAG, 02. SEPTEMBER 2016 Der Karton wird von der Firma Anton Saxer AG, Pratteln, eingesammelt. Wir bitten Sie, den Karton vor 07.00 Uhr in Schachteln oder gebündelt an den markierten Sammelstellen bereitzustellen. Waschmittelboxen, Styropor und Papier gehören nicht in die Kartonsammlung. Die Entsorgung ist gratis. GRÜNABFUHR VOM FREITAG, 09. SEPTEMBER 2016 Die Grünabfuhr erfolgt durch die Firma Anton Saxer AG, Pratteln, von Haus zu Haus. Wir bitten Sie, die Behälter mit den Grünabfällen aus Küche und Garten unbedingt vor 07.00 Uhr am Strassenrand vor der Liegenschaft bereitzustellen (gute Zufahrt erforderlich). Bitte beachten Sie, dass die Grünabfuhr für alle gebührenpflichtig ist. Die Grüngebührenmarken können bei den üblichen Verkaufsstellen bezogen werden. Sie benötigen für Behälter bis 75 L = 1 Marke grün, Behälter bis 140 L = 2 Marken grün, Behälter bis 240 L = 3 Marken grün, Bündel pro ¼ m3 = 1 Marke grün. Für Säcke und Bündel gilt ein Maximalgewicht von 15 kg. Für Bündel ein Höchstmass von 200/100/50 cm. Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 8 1 Beilage zum Anzeiger Nr. 17/2016 vom 26. August 2016 EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016 auf Mittwoch, den 14. September 2016, um 19.30 im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Uhr Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2016 2. Quartierplan Cheddite 3. Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. 4. Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. 5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen Lausen, den 16. August 2016/va NAMENS DES GEMEINDERATES: Der Präsident: Der Verwalter: Peter Aerni Thomas von Arx Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach § 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende Eingangskontrollen gemacht. 2 Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden Trakt. 1: Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2016 Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen. Trakt. 2: A) Quartierplan Cheddite II AUSGANGSLAGE Das Areal der Cheddite in Lausen und Liestal wird zurzeit noch teilweise zwischengenutzt. Die eigentliche Produktion auf dem östlichen Arealteil wurde Ende 1999 stillgelegt. An der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 wurde eine Quartierplanung verabschiedet, welche auf dem gesamten, in den Gemeindegebieten von Liestal und Lausen liegenden Areal insgesamt 119 Wohnungen vorsah. Auf Lausner Boden waren 69 Wohnungen geplant. Die Quartierplanung Cheddite wurde vom Regierungsrat am 05. November 2005 genehmigt. Die Realisierung der damals genehmigten Wohnüberbauung konnte in den Folgejahren jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Dies veranlasste die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nrn. 1812 (Liestal) und 384 (Lausen), vertreten durch die Firma Losinger Marazzi AG, bei der Stadt Liestal und der Gemeinde Lausen anzufragen, ob sie eine Neukonzipierung für eine Wohnüberbauung unterstützen würden, was auch eine neue Quartierplanung zur Folge hätte. Die Stadt Liestal wie auch die Gemeinde Lausen unterstützen daher die Absichten der Neukonzeption des Areals für eine neue Wohnüberbauung. Diese Ausgangslage ermöglichte es, die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ansatzes für eine künftige Wohnüberbauung anzugehen. Am 1. Dezember 2015 fand eine erste Informationsveranstaltung für die direkten Anstösser statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde über die vorgesehene Nutzungsänderung und die Überbauungsabsichten orientiert. Vom 4. 23. Dezember 2015 wurde zudem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sechs schriftliche Begehren zur Quartierplanüberbauung eingegangen sind. Aufgrund der zahlreichen Eingaben wurde das Projekt optimiert und die betroffene Anwohnerschaft anlässlich einer zweiten Informationsveranstaltung am 21. Juni 2016 nochmals über das überarbeitete Überbauungsprojekt informiert. B) QUARTIERPLANPROJEKT (siehe auch Situationsplan auf der letzten Seite dieser Vorlage) Die neue Quartierplanung "Cheddite II" auf dem Gemeindegebiet von Lausen bezweckt, neben der Neunutzung des betreffenden Areals für eine Wohnüberbauung, eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung der Realisierung einer Wohnüberbauung nach folgenden Zielsetzungen: Sicherstellung einer attraktiven Wohnüberbauung in Beachtung der speziellen Lage zwischen der Ergolz und dem Waldareal; Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung; Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck; Ausbildung einer attraktiven Aussenraumgestaltung durch eine differenzierte und vernetzende Grün- und Freiraumgestaltung; Renaturierung des Windentalbächlis als Kleingewässerstruktur mit dazugehörendem Uferbereich; Sicherstellung des Raumbedarfs für Fliessgewässer sowie des Schutzes vor Naturgefahren; Sicherstellung einer hohen Wohnqualität unter Berücksichtigung des Lärmschutzes. Die Überbauung auf Lausner Gemeindegebiet besteht aus sechs Mehrfamilienhäusern, welche parallel zur Weidmattstrasse erstellt werden sollen. Gegenüber dem Ziegelmattquartier werden die beiden Gebäude mit drei Vollgeschossen sowie beim oberen Block mit Sockelgeschoss realisiert, damit ein harmonischer Übergang zur bestehenden 3 Siedlungsstruktur entsteht. Der Grenzabstand zur bestehenden Überbauung an der Ziegelmattstrasse beträgt über 12 Meter und entspricht dem ursprünglich genehmigten Quartierplan aus dem Jahre 2005. In der Überbauung sollen auf Lausner Gemeindegebiet 115 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 14'850 m2 erstellt werden. Die Verbindungsstrasse von Lausen nach Liestal wird gleichzeitig mit der Wohnüberbauung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der öffentliche Bus sowie die Velofahrer und Fussgänger können die Strasse jedoch ungehindert benützen. Im Innenbereich der Überbauung entstehen Aufenthaltsbereiche (Begegnen, Spielen, Aufenthalt) für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 384 (GB Lausen) und die Einwohnergemeinde Lausen kommen überein, dass innerhalb des Quartierplan-Areals die Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit auch für Nichtbewohner der Überbauung gewährleistet bleibt (Entlang der Ergolz oder über einen Freiraumbereich). Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sind 150 Parkplätze für den Teilbereich Lausen erforderlich. Die erforderlichen 115 Stammparkplätze werden primär in einer unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Die erforderlichen 35 Besucherparkplätze werden primär oberirdisch, ein Teil davon falls notwendig unterirdisch angeordnet. Die unterirdische Einstellhalle auf Lausner Seite wird gegenüber einer unterirdischen Einstellhalle auf dem Teilgebiet der Stadt Liestal baulich getrennt. Die oberirdischen internen Freiraumflächen dürfen nicht als Durchfahrtsmöglichkeit zum angrenzenden Teilgebiet der Stadt Liestal verwendet werden. Mit diesen Massnahmen wird verhindert, dass ein Durchgangsverkehr über die geplante Überbauung entsteht. Die Gebäude sind drei- bis fünfgeschossig, teilweise mit Sockelgeschossen. Die Wohnungen verfügen über grosse Balkonflächen oder Gartensitzplätze. Alle Gebäude besitzen ein begrüntes Flachdach. Die Wohnungen sollen auf eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und es sollen unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Wohnungsprodukte erstellt werden. Es ist geplant, dass die Wohnflächen entweder im Stockwerkeigentum gekauft oder gemietet werden. Die Überbauung wird voraussichtlich in zwei- bis drei Bauetappen realisiert. Zwischen dem Wald im Norden des Areales und dem Flussraum sind verschiedene natürliche Freiräume vorgesehen, inkl. des offenen Bachlaufes aus dem Windental. Entlang der Hochleistungsstrasse H2 wird eine ca. 2.5 Meter hohe Lärmschutzwand erstellt, damit die gesetzlichen Lärmwerte für das Bewohnen jeder Wohnung auch bei offenem Fenster eingehalten werden können. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 betreffend Quartierplanung Cheddite werden aufgehoben: a) Zustimmung zu den Plänen zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse b) Genehmigung des Quartierplan-Reglements für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal c) Genehmigung des Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal 2. Den neuen Plänen vom 18. Juli 2016 zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse wird zugestimmt. 3. Das Quartierplan-Reglement vom 18. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. 4. Der Quartierplan-Vertrag vom 12. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. Die Planunterlagen, das Quartierplan-Reglement sowie der Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des ehemaligen Cheddite-Areales in Lausen können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. 4 Fotomontage QP Cheddite / Ansicht von der Weidmattstrasse in Richtung Liestal 5 Situationsplan QP Cheddite II 6 Trakt. 3: Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT UND BAUABLAUF Die Gemeinde Lausen beabsichtigt, die Weidmattstrasse auf einer Länge von ca. 250 m auszubauen. Der Bereich des Projektparameters umfasst die Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Vorgesehen sind der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung, die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie der gesamte Strassenbau inkl. Strassenentwässerung und die Anpassungen der Vorplätze an die neuen Verhältnisse. Auf der gesamten Länge der Weidmattstrasse wird der komplette Strassenaufbau erneuert. Zudem werden ein neues Trottoir und diverse Verengungen ausgebaut. Als erstes wird die neue Wasserleitung erstellt. Eventuelle weitere Leitungen anderer Werke werden ebenfalls in diesem Zeitraum gebaut. Nachdem alle Leitungen verlegt sind, kann der Graben, mit geeignetem Auffüllmaterial bis zur Unterkante der bestehenden Fundationsschicht, aufgefüllt werden. Anschliessend wird der gesamte Strassenkoffer (Steinbett etc.) inkl. Belag aufgebrochen. Dann folgen die Randabschlussarbeiten, die Fundationsschicht wird eingebracht und der Belag eingebaut. Während den Bauarbeiten ist die Weidmattstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den bestehenden Gebäuden werden jedoch möglich sein. Es muss mit Behinderungen während der Bauzeit gerechnet werden. Der Busbetrieb muss während dieser Zeit umgeleitet werden. Vorgesehen ist, die Bauarbeiten vor Baubeginn des Wohnüberbauungsprojektes „Cheddite II“ zu realisieren. Der Baustart ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. Die Realisation der Schrankenanlage auf der Grenze zur Stadt Liestal wird mit dem Sanierungsprojekt Weidmattstrasse 2. Etappe, Abschnitt Gartenstrasse - Stadtgrenze Liestal nach Abschluss der Bauarbeiten für die Wohnüberbauuung "Cheddite" II realisiert. B) WIEDERVERWENDUNG / ENTSORGUNG VON BELAGSMATERIAL Die Baustellenabfälle werden nach Sorten getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Diese Materialien werden aufbereitet und wieder als normierte, qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe eingesetzt. Bei einem Teil des jetzt eingebauten Belages (ca. 500 m2) liegt der Teergehalt über dem heute maximal zulässigen Wert gemäss BUWAL-Richtlinien, die für eine Wiederverwendung des Materiales akzeptiert werden. Die Entsorgung erfolgt in eine Sonderdeponie. C) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für die Strassenkorrektion sieht wie folgt aus: Strassenbauarbeiten Strassenbeleuchtung (Kandelaber) 4 Stück Instandstellungsarbeiten (Gärtner, Zäune, Mauern etc.) Geometer, Vermarkung, Markierungsarbeiten etc. Entsorgungskosten für einen Teil Belag in einer Sonderdeponie Honorare inkl. Nebenkosten ca. Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Zwischentotal MwSt. 8 % und Rundung Total Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 520'000.00 25'000.00 25'000.00 10'000.00 32'000.00 30'000.00 70'000.00 712'000.00 63'000.00 775'000.00 Im Investitionsprogramm 2016 - 2020 ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 770'000.00 vorgesehen. 7 D) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für die Korrektion der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. Trakt. 4: Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT FÜR DIE WASSERLEITUNG Im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion der Weidmattstrasse auf einer Länge von rund 250 m ist auch vorgesehen, die Wasserleitung zu erneuern. Der Bereich des Projektparameters umfasst den Ersatz der Wasserleitung Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Die bestehende Guss-Trinkwasserleitung wird durch eine neue HDPE-Wasserleitung ersetzt. Sämtliche Hausanschlüsse werden bis zur privaten Parzellengrenze erneuert. B) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Weidmattstrasse sieht wie folgt aus: Tiefbauarbeiten Sanitärarbeiten für die Trinkwasserleitung Honorare inkl. Nebenkosten ca. Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Zwischentotal MwSt. 8 % und Rundung Total Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 115'000.00 65'000.00 20'000.00 20'000.00 220'000.00 20'000.00 240'000.00 Im Investitionsprogramm 2016 - 2020 ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 240'000.00 vorgesehen. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung in der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August 2016 - 14. September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. 8 Situationsplan Ausbauprojekt Weidmattstrasse Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 9 Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 10 Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 11 Lausner Anzeiger · Freitag, 26. August 2016 · 17/2016 SCHEURER 12 SEIT 1991 KERAMIK IHR PARTNER FÜR KERAMISCHE BELÄGE Mit unserer 25 jährigen Erfahrung empfehlen wir uns für allgemeine Plattenarbeiten, Reparaturen und Umbauten im Innen- und Aussenbereich. 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Fischer, Telefon 077 461 66 22 Montag – Freitag 8.30 – 17.00 Uhr Mütter- und Väterberatung >Beratungsnachmittage: Terminvereinbarung und telefonische Beratung: 2x pro Monat mit Voranmeldung von 14.00 – 17.00 Uhr Bettenachweg 4, im Gebäude der Spitex Lausen plus Mittwoch und Freitag von 8.00 – 9.00 Uhr Frau Petra Abt, Tel. 079 244 25 03 [email protected] Fachstelle für Altersfragen Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Lausen Bettenachweg 4, 4415 Lausen [email protected] Sprechstunde unter 061 921 40 76 jeweils Montag, 09.00 – 11.00 Uhr. Während der übrigen Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft. Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Hauptzentrale: 061 926 926 0 / Übrige, direkte Nummer (letzte Stelle): FAX: 1, Gemeindeverwalter: 2, Leiter Finanzen und Steuern: 3, Bereichsleiterin Steuern: 4, Leiter Bau und Unterhalt: 6, Leiterin Soziale Dienste: 8, Brunnmeister: 079 407 97 05. Ausserhalb der Bürozeiten gibt der automatische Anrufbeantworter Auskunft. Pikettdienst der Hauswarte während den Wochenenden: Tel. 061 926 20 12 Sprechstunden: Gemeindepräsident: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P 061 922 09 92 Brunnmeister: Thomas Wiesner, Hauptstrasse 4a, 4441 Thürnen, Tel. 079 407 97 05 Präsident Schulrat: Martin C. Huber, Hupperstrasse 92, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. 061 921 90 22 (während Geschäftszeiten) Schulleitung Kindergarten und Primarschule Lausen Primarstufe: Thomas Bühler, 061 921 14 50 Primarschule: Urs Beyeler, 061 921 32 83 Kindergarten: Corinne, Löw, 061 931 25 27 Anmeldungen erwünscht über Tel. Schule 061 921 81 45 oder Privattel., FAX 061 921 00 39, Mail: [email protected] Evangelisch-reformiertes Pfarramt: Nach Vereinbarung – Pfr. Hardy Meyer, Tiergartenstrasse 5, Tel. 061 921 58 65 Römisch-katholisches Pfarramt: Rheinstrasse 20 b, 4410 Liestal, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. Nr. 061 927 93 50, Pfarrhaus (Kontaktperson: Peter Messingschlager)
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