Wie liest man einen Bebauungsplan? Neben den Farben, Schraffuren und Symbolen, die in der Zeichenerklärung des Bebauungsplanes erläutert sind, ist der Inhalt der „Nutzungsschablone“ wichtig. Beispiel und Bedeutung der Nutzungsschablone: Weitere Erklärungen erhalten Sie im Internet unter der Rubrik Bauen, Umwelt & Verkehr im Unterpunkt Bebauungspläne. Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtplanungs-und Hochbauamtes gerne zur Verfügung. Des Weiteren umfasst der Bebauungsplan neben dem zeichnerischen Teil (Lageplan mit Zeichenerklärung) einen Textteil mit weiteren Festsetzungen. Ebenfalls gehört zu einem Bebauungsplan eine Begründung, der die Ziele und Zwecke beinhaltet. Die Begründung beinhalte grundsätzlich auch einen Umweltbericht. Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Stadt Filderstadt Stadtplanungs-und Hochbauamt Uhlbergstraße 33 70794 Filderstadt-Plattenhardt Rechtliche Wirkung des Bebauungsplanes Sobald der Bebauungsplan in Kraft getreten ist, besteht Rechtssicherheit über die Möglichkeiten der Nutzung eines Grundstückes und Baugenehmigungen können erteilt werden. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung für die Durchführung einer Baulandumlegung. Telefon Telefax E-Mail Internet 0711 7003-644 0711 7003-657 [email protected] www.filderstadt.de Stadt Filderstadt Stadtplanungs-und Hochbauamt Aufgaben des Bebauungsplanes Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B’Plan)- hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt“ zu sichern und die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen und zu entwickeln. Der B’Plan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der B’Plan setzt für einen Teil des Stadtgebietes fest, wie er zu nutzen und zu bebauen ist. In der Regel wird erst auf der Grundlage eines B’Planes die Erschließung von Grundstücken durchgeführt. Im Allgemeinen ist er auch Voraussetzung für die Genehmigung von Bauanträgen. Verantwortlich für die Aufstellung von B’plänen sind die Gemeinden - sie besitzen die Planungshoheit. Der rechtsverbindliche B’Plan stellt Ortsrecht dar, er wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der B’Plan wirkt sich daher für die Bürger und für die Gemeinde wie ein Gesetz aus. Anders als bei Gesetzgebungsverfahren kann bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Bürger also auch Sie - seine Interessen einbringen und direkt vertreten. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Bebauungsplanung sind: Das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Das Baugesetzbuch schreibt das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor. Bei diesem Verfahren sind der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) bzw. der Ausschuss für Verwaltung, Bürgerbeteiligung und Wirtschaftsförderung (AVBW), der Gemeinderat und die Fachbehörden einzuschalten. Aber auch die Bürger können sich am Planungsprozess beteiligen, also nicht nur Eigentümer, Mieter und Pächter innerhalb des direkt berührten Plangebietes. Wie das Bebauungsplanverfahren ablaufen muss und wo Sie Einfluss nehmen können, erfahren Sie auf der nächsten Seite. Grundsätzlicher Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens Was legt der Bebauungsplan fest? (§1 ff,§16 ff BauNVO) Aufstellungsbeschluss Beschluss durch den Gemeinderat Amtliche Bekanntmachung des Beschlusses Vorentwurf Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) Öffentliche Unterrichtung der Bürger und Erörterung der Planung (Möglichkeit Stellungnahmen einzureichen) Art der baulichen Nutzung : Sie sagt aus, welcher Gebietscharakter vorgesehen ist (z.B. ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet). Maß der baulichen Nutzung Hier wird festgelegt: Prüfen und Auswerten der eingegangenen Stellungnahmen Entwurf Beschluss durch den ATU bzw. AVBW Mitteilung der Beratungsergebnisse an die Bürger und die TÖB, die Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben haben Auslegung des Entwurfs Beteiligung der Behörden und TÖB sowie der Bürger (Möglichkeit Stellungnahmen einzureichen) Grundflächenzahl (GRZ). Sie gibt an, wie groß die Gebäudegrundfläche im Verhältnis zum Baugrundstück sein darf. (Bsp. GRZ 0,4 = 40% des Grundstückes sind überbaubar) Geschossflächenzahl (GFZ). Sie gibt die zulässige Gesamtfläche aller Geschosse im Verhältnis zum Baugrundstück an. Bsp. GFZ 0,8 = Grundstück mit 1000 m² = 800 m² Geschossfläche Überbaubare Grundstücksfläche: Sie gibt an, in welchem Grundstücksbereich gebaut werden kann. Diese wird durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Satzungsbeschluss Beratung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat Mitteilung der Beratungsergebnisse an die Bürger und TÖB, die Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben haben In Kraft treten Ausfertigung durch die Oberbürgermeisterin und Rechtskraft durch die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt Die Baugrenze (blau) umfasst die gesamte überbaubare Fläche. Man kann an beliebiger Stelle innerhalb der Baugrenzen bauen, darf sie aber nicht überschreiten. Die Baulinie (rot) bedeutet, dass auf dieser Linie gebaut werden muss.
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