Europäische Kommission - Pressemitteilung EU fordert WTO-Panel wegen Kolumbiens diskriminierender Besteuerung von Spirituoseneinfuhren Brüssel, 22. August 2016 Heute beantragte die EU die Einsetzung eines WTO-Panels, das den Streit über die diskriminierende Behandlung eingeführter Spirituosen durch Kolumbien entscheiden soll. Die EU und Kolumbien hatten Anfang des Jahres (8.-9. März 2016) Konsultationen durchgeführt, konnten allerdings den Konflikt nicht lösen. Die EU erkennt an, dass sich Kolumbien um eine Reform der Rechtsvorschriften bezüglich Spirituosen bemüht, doch werden Spirituosen der EU auf dem kolumbianischen Markt nach wie vor diskriminiert. Die Besorgnis der EU bezüglich der Diskriminierung der EU-Spirituosen auf dem kolumbianischen Markt besteht bereits seit Langem. EU-Spirituosen unterliegen höheren Steuern und lokalen Abgaben als lokale Erzeugnisse. Darüber hinaus gelten in den Provinzen („departamentos“) Kolumbiens Marktbeschränkungen. Die Provinzen erlassen Marktzugangsbeschränkungen, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt zum Nachteil der EU verzerren. Kolumbien verstößt damit gegen seine Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der WTO-Regeln. Im Rahmen des bilateralen Handelsabkommens mit der Europäischen Union hatte Kolumbien sich verpflichtet, die Diskriminierung bis zum 1. August des vergangenen Jahres zu beenden. Die EU hat die Problematik bei zahlreichen Gelegenheiten gegenüber Kolumbien zur Sprache gebracht, so auch bei bilateralen Treffen, WTO-Sitzungen und Gesprächen über die Mitgliedschaft in der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die Europäische Union unterstützt weiterhin die Bemühungen Kolumbiens um Reformen in diesem Bereich. Hintergrund Fakten und Zahlen zum Handel Die EU ist der wichtigste Exporteur von Spirituosen auf dem kolumbianischen Markt, so dass sie der durch diese Maßnahmen am stärksten betroffene Handelspartner ist (gefolgt von Mexiko, Costa Rica und den USA). Im Jahr 2014 führte die EU Spirituosen im Wert von 43 Mio. EUR nach Kolumbien aus; dies entsprach rund 14 % der gesamten landwirtschaftlichen Ausfuhren in dieses Land und 77 % aller kolumbianischen Spirituoseneinfuhren. Von den verschiedenen Spirituosen, die die EU nach Kolumbien exportiert, entfällt der größte Anteil (im Wert von36 Mio. EUR) auf Whisky, gefolgt von Likör (4 Mio. EUR). Kolumbien erzeugt hauptsächlich Rum und „ Aguardientes“, auf die laut Angaben für 2013 83 % des Konsums von Spirituosen in Kolumbien entfallen (10,8 Mio. 9LC[1] gegenüber 2,3 Mio. Kisten Importspirituosen). Die nationale Verbrauchsteuer auf Spirituosen wurde 1995 in zwei Steuerstufen aufgespalten; seit 2002 ist diese Steuer „spezifisch“ (Gesetz Nr. 788 vom 27. Dezember 2002), das heißt, sie wird anhand der Prozentpunkte des Alkoholgehalts pro Einheit zu 0,75 Liter berechnet. Bei 35 % Alkoholgehalt wird eine künstliche Grenze eingeführt, so dass die meisten eingeführten Erzeugnisse in den Bereich einer höheren Besteuerung fallen, während für die meisten lokal hergestellten Spirituosen die niedrigere Steuerstufe gilt. Ähnlich ist die Situation in den Provinzen („departamentos“) Kolumbiens, in denen eine lokale Abgabe anstelle der nationalen Verbrauchsteuer erhoben wird. Darüber hinaus haben in Kolumbien eine Reihe von Provinzen das sogenannte Steuermonopol für die Einführung und die Vermarktung von Spirituosen inne. Infolgedessen müssen für die Überführung importierter Spirituosen in den freien Verkehr „Einführungsverträge“ mit der jeweiligen Provinz abgeschlossen werden, die restriktive Klauseln, Höchstwerte und Mindestverkaufspreise enthalten, den Händlern vorschreiben, Sicherheitszahlungen in Höhe einer künftigen Steuerschuld zu leisten, usw. Des Weiteren verfügen die Provinzen über erheblichen Ermessensspielraum, so dass sie den Zugang zu eingeführten Erzeugnissen willkürlich versagen können. Die Europäische Union ersuchte am 13. Januar 2016 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) um Konsultationen mit Kolumbien (DS 502, Colombia - Measures Concerning Imported Spirits); am 8. und 9. März 2016 fanden Konsultationen statt, es konnte jedoch keine positive Lösung der Streitigkeit erzielt werden. Nächste Schritte in WTO-Streitbeilegungsverfahren Der Antrag der EU auf Einsetzung eines WTO-Panels wird auf der Sitzung des Streitbeilegungsgremiums der WTO (Dispute Settlement Body, DSB) am 2. September erörtert. Stimmt Kolumbien der Einsetzung eines Panels in dieser Sitzung nicht zu, so kann die EU auf der folgenden DSB-Sitzung den Antrag erneut stellen, den Kolumbien nach den WTO-Regeln dann nicht mehr blockieren kann. In jeder Phase des Streitbeilegungsverfahrens kann Kolumbien seine Rechtsvorschriften für Spirituosen reformieren und die Diskriminierung von Importspirituosen beseitigen; auf diese Weise würde eine Lösung gefunden, ohne dass zwangsläufig die Entscheidung eines WTO-Panels abgewartet werden muss. Weitere Informationen Streitbeilegung im Rahmen der WTO im Überblick (auf Englisch) http://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/dispute-settlement/ Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien (auf Englisch): http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/regions/andean-community/ [1] 9-Liter-Kiste oder eine Kiste mit 12 Flaschen zu je 75 cl. 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