EU fordert WTO-Panel wegen Kolumbiens

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU fordert WTO-Panel wegen Kolumbiens diskriminierender Besteuerung von
Spirituoseneinfuhren
Brüssel, 22. August 2016
Heute beantragte die EU die Einsetzung eines WTO-Panels, das den Streit über die
diskriminierende Behandlung eingeführter Spirituosen durch Kolumbien entscheiden soll.
Die EU und Kolumbien hatten Anfang des Jahres (8.-9. März 2016) Konsultationen durchgeführt,
konnten allerdings den Konflikt nicht lösen. Die EU erkennt an, dass sich Kolumbien um eine Reform
der Rechtsvorschriften bezüglich Spirituosen bemüht, doch werden Spirituosen der EU auf dem
kolumbianischen Markt nach wie vor diskriminiert.
Die Besorgnis der EU bezüglich der Diskriminierung der EU-Spirituosen auf dem kolumbianischen Markt
besteht bereits seit Langem. EU-Spirituosen unterliegen höheren Steuern und lokalen Abgaben als
lokale Erzeugnisse. Darüber hinaus gelten in den Provinzen („departamentos“) Kolumbiens
Marktbeschränkungen. Die Provinzen erlassen Marktzugangsbeschränkungen, die die
Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt zum Nachteil der EU verzerren. Kolumbien verstößt damit
gegen seine Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung im Rahmen der WTO-Regeln.
Im Rahmen des bilateralen Handelsabkommens mit der Europäischen Union hatte Kolumbien sich
verpflichtet, die Diskriminierung bis zum 1. August des vergangenen Jahres zu beenden. Die EU hat die
Problematik bei zahlreichen Gelegenheiten gegenüber Kolumbien zur Sprache gebracht, so auch bei
bilateralen Treffen, WTO-Sitzungen und Gesprächen über die Mitgliedschaft in der OECD (Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die Europäische Union unterstützt weiterhin die
Bemühungen Kolumbiens um Reformen in diesem Bereich.
Hintergrund
Fakten und Zahlen zum Handel
Die EU ist der wichtigste Exporteur von Spirituosen auf dem kolumbianischen Markt, so dass sie der
durch diese Maßnahmen am stärksten betroffene Handelspartner ist (gefolgt von Mexiko, Costa Rica
und den USA). Im Jahr 2014 führte die EU Spirituosen im Wert von 43 Mio. EUR nach Kolumbien aus;
dies entsprach rund 14 % der gesamten landwirtschaftlichen Ausfuhren in dieses Land und 77 % aller
kolumbianischen Spirituoseneinfuhren. Von den verschiedenen Spirituosen, die die EU nach Kolumbien
exportiert, entfällt der größte Anteil (im Wert von36 Mio. EUR) auf Whisky, gefolgt von Likör
(4 Mio. EUR). Kolumbien erzeugt hauptsächlich Rum und „ Aguardientes“, auf die laut Angaben für
2013 83 % des Konsums von Spirituosen in Kolumbien entfallen (10,8 Mio. 9LC[1] gegenüber 2,3 Mio.
Kisten Importspirituosen).
Die nationale Verbrauchsteuer auf Spirituosen wurde 1995 in zwei Steuerstufen aufgespalten; seit
2002 ist diese Steuer „spezifisch“ (Gesetz Nr. 788 vom 27. Dezember 2002), das heißt, sie wird
anhand der Prozentpunkte des Alkoholgehalts pro Einheit zu 0,75 Liter berechnet. Bei 35 %
Alkoholgehalt wird eine künstliche Grenze eingeführt, so dass die meisten eingeführten Erzeugnisse in
den Bereich einer höheren Besteuerung fallen, während für die meisten lokal hergestellten Spirituosen
die niedrigere Steuerstufe gilt. Ähnlich ist die Situation in den Provinzen („departamentos“)
Kolumbiens, in denen eine lokale Abgabe anstelle der nationalen Verbrauchsteuer erhoben wird.
Darüber hinaus haben in Kolumbien eine Reihe von Provinzen das sogenannte Steuermonopol für die
Einführung und die Vermarktung von Spirituosen inne. Infolgedessen müssen für die Überführung
importierter Spirituosen in den freien Verkehr „Einführungsverträge“ mit der jeweiligen Provinz
abgeschlossen werden, die restriktive Klauseln, Höchstwerte und Mindestverkaufspreise enthalten, den
Händlern vorschreiben, Sicherheitszahlungen in Höhe einer künftigen Steuerschuld zu leisten, usw.
Des Weiteren verfügen die Provinzen über erheblichen Ermessensspielraum, so dass sie den Zugang
zu eingeführten Erzeugnissen willkürlich versagen können.
Die Europäische Union ersuchte am 13. Januar 2016 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)
um Konsultationen mit Kolumbien (DS 502, Colombia - Measures Concerning Imported Spirits); am 8.
und 9. März 2016 fanden Konsultationen statt, es konnte jedoch keine positive Lösung der Streitigkeit
erzielt werden.
Nächste Schritte in WTO-Streitbeilegungsverfahren
Der Antrag der EU auf Einsetzung eines WTO-Panels wird auf der Sitzung des
Streitbeilegungsgremiums der WTO (Dispute Settlement Body, DSB) am 2. September erörtert.
Stimmt Kolumbien der Einsetzung eines Panels in dieser Sitzung nicht zu, so kann die EU auf der
folgenden DSB-Sitzung den Antrag erneut stellen, den Kolumbien nach den WTO-Regeln dann nicht
mehr blockieren kann.
In jeder Phase des Streitbeilegungsverfahrens kann Kolumbien seine Rechtsvorschriften für Spirituosen
reformieren und die Diskriminierung von Importspirituosen beseitigen; auf diese Weise würde eine
Lösung gefunden, ohne dass zwangsläufig die Entscheidung eines WTO-Panels abgewartet werden
muss.
Weitere Informationen
Streitbeilegung im Rahmen der WTO im Überblick (auf Englisch)
http://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/dispute-settlement/
Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien (auf Englisch):
http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/regions/andean-community/
[1] 9-Liter-Kiste oder eine Kiste mit 12 Flaschen zu je 75 cl.
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