Saarland-Stipendium Die Möbel Martin GmbH & Co. KG vergibt ab sofort ein Saarland-Stipendium an der htw saar. Sie ruft alle Studierende der Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft (auch DFHI) und Internationale Betriebswirtschaft sowie der Master-Studiengänge International Management, Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen, Marketing Science und BWL (Master of Management Sciences) zur Bewerbung auf! Es werden besonders begabte und leistungsfähige Studierende der htw saar gefördert. Die Ausschreibung richtet sich an eingeschriebene Studierende der htw saar in den oben genannten Studiengängen. Besonders begrüßt werden Bewerbungen verkaufsorientierter Wiedereinsteiger, die bereits über Berufserfahrung verfügen und sich mit einem Studium weiterqualifizieren wollen. Möbel Martin ist ein erfolgreiches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen mit acht Einrichtungshäusern und fünf Logistik Centern im südwestdeutschen Raum mit zurzeit über 2.000 Mitarbeiter/innen. In Zusammenarbeit mit der StudienStiftungSaar finanziert die Möbel Martin GmbH & Co. KG ein Stipendium für Studierende der Betriebswirtschaftslehre in Höhe von monatlich 150,00 € für ein Jahr. Die Möbel Martin GmbH & Co. KG sieht sich nicht nur als Förderer, sondern begrüßt es, näheren Kontakt zu Ihren Stipendiat/-innen zu pflegen, um auch die Möglichkeiten einer eventuellen späteren Zusammenarbeit miteinander zu besprechen. Die Förderung beinhaltet monatlich 150 € und erfolgt für zunächst ein halbes Jahr. Danach besteht die Möglichkeit einer Anschlussförderung. Wird eine Mentorentätigkeit bei der StSS übernommen, erhält jede/r Stipendiat/-in darüber hinaus eine ideelle Förderung in Form von Workshops und Seminaren. Die Leistungen in Schule und Studium sind maßgebliche Auswahlkriterien für die Vergabe des Saarland-Stipendiums. Neben den akademischen Leistungen sind ehrenamtliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement sowie der familiäre bzw. persönliche Hintergrund ebenso von Bedeutung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bewerbungsfrist: 21. August 2016 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
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