S1|03 272 (Altes Hauptgebäude) T +49 6151 16 – 27230 B [email protected] Personalrat der TU Darmstadt Vorsitzender: Heinz Lehmann Hochschulstraße 1 64289 Darmstadt Impressum b Wir arbeiten derzeit daran, die Seiten des Personalrats übersichtlich zu gestalten und aufzuräumen. Es ist aber immer möglich, eine kurze E-Mail zu schreiben oder anzurufen, wenn wir informieren oder beraten können. Arbeitsfelder und Zuständigkeiten der Personalratsmitglieder sowie unsere Geschäftsverteilung findet ihr auf unserer Internetseite. Internetauftritt 3 3 4 4 Personalversammlung und Einzelgespräche . . . . Internetauftritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Umzug der Servicestelle Familie . . . . . . . . . . Schon gewusst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Neuer Personalrat im neuen Design . . . . . . . . Inhalt Sommerausgabe 2016 Personalrats-Info Die Servicestelle Familie der TU Darmstadt ist umgezogen und ab sofort in der Hochschulstraße 1, im Alten Hauptgebäude, S1|03, Raum 366 und 366a, zu finden. In den kommenden Sommerferien bietet Fluggis-AbenteuerLand wieder Tagesaktivitäten für Kinder von TU-Beschäftigten und Studierenden an. Umzug der Servicestelle Familie Am 10. und 11. Mai wurde ein neuer Personalrat gewählt. Wahlberechtigt waren alle 4389 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Darmstadt. Das oberste Ziel des neu gewählten Personalrats ist größere Transparenz unserer Arbeit und bessere Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ergebnisse finden sich auf der Seite des Wahlamts: www.intern.tu-darmstadt.de/dez_vii/wahlamt Neuer Personalrat im neuen Design Auf euren Wunsch können wir übrigens zu beliebigen Themen (zum Beispiel Arbeitszeit oder Arbeitssicherheit) Personalversammlungen einberufen. Der Entwurf zur Dienstvereinbarung Arbeitszeit wird zur Zeit neu überarbeitet und diskutiert. Schreibt uns einfach oder ruft an, wenn euch ein Thema auf dem Herzen liegt. Auch bei kurzen und speziellen Fragen stehen wir für Einzelgespräche zur Verfügung. Personalversammlung und Einzelgespräche Alle in Hessen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch, für fünf Tage im Jahr von der Arbeit freigestellt zu werden, um an einer anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen zu können. Nicht benutzte Tage können auf das Folgejahr übertragen werden. Weitere Infos und Details gibt es auf unseren Internetseiten. Schon gewusst
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