Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland? Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes Berlin, 25. August 2016 Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende Klinische Krebsregister - Einführung Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 2 Krebs – Herausforderung für das Gesundheitswesen Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland jährlich 500.000 Neuerkrankungen, steigende Tendenz aufgrund der Demografie jeder zweite Krebspatient stirbt daran – trotz neuer Therapien beide Geschlechter sind in gleichem Maße betroffen allerdings von unterschiedlichen Krebsarten Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 3 Register in der Medizin epidemiologische Register klinische Register •dienen der bevölkerungsbezogenen Analyse •dienen der Qualitätssicherung der Versorgung •Forschung zu Häufigkeit, regionalen Unterschieden, Patientengruppen •erfassen Verlaufsdaten aller Patienten (stationär/ambulant) •ermitteln, bewerten, melden Ergebnisse zurück an Ärzte Valide Aussagen erfordern eine vollzählige und vollständige Datenerfassung nach einheitlichen Kriterien Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 4 Neue gesetzliche Grundlagen 2013: Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG) Ziel Auftrag Finanzierung Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister •flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister zur Qualitätssicherung der Versorgung •bessere Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung •transparente Darstellung der Ergebnisse für Krankenhäuser, Ärzte, Öffentlichkeit •Registerdaten für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses nutzen •Pauschale für Registerbetrieb zu 90 Prozent durch Krankenversicherung, zu 10 Prozent durch Mittel der Länder •Pauschale für Meldung der Ärzte zu 100 Prozent durch Krankenversicherung 24.08.2016 Seite 5 Wer hat welche Aufgabe im Gesetz? Bundesländer: landesgesetzliche Basis schaffen und klinische Krebsregister einrichten Dachorganisationen der Register und Wissenschaft: einheitliche Datensätze definieren GKV-Spitzenverband: bundeseinheitliche Förderkriterien für die Register entwickeln, um abzusichern, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden – Festlegung der Förderkriterien durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern, den Fachgesellschaften, den Patientenvertretern, dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesländern im Dezember 2013 Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 6 Förderkriterien des GKV-SV Definition der Voraussetzungen für die Förderung der klinischen Krebsregister durch die GKV in 43 Kriterien 1. 2. 3. 4. ... Unabhängigkeit, Organisation und Ausstattung der Register Fähigkeit zur elektronischen Datenannahme und Validitätsprüfung Fähigkeit zur Kommunikation mit den onkologischen Zentren Etablierte Verfahren zur Qualitätsverbesserung der Behandlung ab 01.01.2018 2014 - 2017 Fördervorgaben durch Gesetz • Registerpauschale ohne Prüfung der Förderkriterien Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister • Registerpauschale bei Erfüllung der Förderkriterien 24.08.2016 Seite 7 Gutachtenauftrag an Prognos komplexe Umsetzungsprozesse im föderalen System Kernpunkte des Gutachtenauftrags – transparente Darstellung des Umsetzungsstandes auf Landesebene – Einschätzung zur Erfüllung der Anforderungen aus Gesetz und Förderkriterien – Formulierung von Empfehlungen zur weiteren Umsetzung Interesse der GKV – Register schnell wirksam werden lassen – Was hat sich seit 2013 getan? Wie weit ist sind Länder und Register? – Fehlentwicklungen vermeiden und ggf. korrigieren Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 8 Gutachten Prognos Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 24.08.2016 Seite 9 Konsequenzen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 25.08.2016 Seite 10 Kernprobleme bei der Umsetzung KFRG klinische Krebsregister: Vielzahl von Aufgaben und Adressaten Umsetzung zum großen Teil außerhalb der Zuständigkeit der GKV Gesetz lässt Ländern viel Gestaltungsspielraum GKV zu finanzieller Vorleistung verpflichtet langer Übergangszeitraum bis 2017 ohne Prüfung der Zielerreichung Zwischenbilanz: Die verbliebene Zeit muss jetzt genutzt werden! Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 25.08.2016 Seite 11 Konsequenzen und Forderungen aus Gutachten Bundesländer: – klinische Krebsregister in allen Ländern bis Ende 2016 rechtlich verankern – unterschiedliche Strukturentscheidungen der Länder dürfen Zielerreichung nicht gefährden Register: – alle an der praktischen Umsetzung Beteiligten: – Datenhaltung gemäß bundeseinheitlicher Vorgaben Voraussetzungen für Vollständigkeit/Vollzähligkeit und damit Nutzbarkeit der Daten schaffen GKV-Spitzenverband: – Krankenkassen bei der Prüfung der Register unterstützen – bundeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe entwickeln, ob Förderkriterien eingehalten werden Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 25.08.2016 Seite 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister 25.08.2016 Seite 13
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