Vortrag von Dr. Doris Pfeiffer - GKV

Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister
in Deutschland?
Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes
Berlin, 25. August 2016
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende
Klinische Krebsregister - Einführung
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 2
Krebs – Herausforderung für das Gesundheitswesen
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Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland
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jährlich 500.000 Neuerkrankungen, steigende Tendenz
aufgrund der Demografie
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jeder zweite Krebspatient stirbt daran – trotz neuer
Therapien
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beide Geschlechter sind in gleichem Maße betroffen allerdings von unterschiedlichen Krebsarten
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 3
Register in der Medizin
epidemiologische Register
klinische Register
•dienen der bevölkerungsbezogenen Analyse
•dienen der Qualitätssicherung
der Versorgung
•Forschung zu Häufigkeit,
regionalen Unterschieden,
Patientengruppen
•erfassen Verlaufsdaten aller
Patienten (stationär/ambulant)
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•ermitteln, bewerten, melden
Ergebnisse zurück an Ärzte
Valide Aussagen erfordern eine vollzählige und vollständige
Datenerfassung nach einheitlichen Kriterien
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 4
Neue gesetzliche Grundlagen 2013:
Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG)
Ziel
Auftrag
Finanzierung
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
•flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister zur
Qualitätssicherung der Versorgung
•bessere Krebsfrüherkennung und Krebsversorgung
•transparente Darstellung der Ergebnisse für Krankenhäuser, Ärzte,
Öffentlichkeit
•Registerdaten für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung des
Gemeinsamen Bundesausschusses nutzen
•Pauschale für Registerbetrieb zu 90 Prozent durch
Krankenversicherung, zu 10 Prozent durch Mittel der Länder
•Pauschale für Meldung der Ärzte zu 100 Prozent durch
Krankenversicherung
24.08.2016  Seite 5
Wer hat welche Aufgabe im Gesetz?
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Bundesländer: landesgesetzliche Basis schaffen und klinische Krebsregister
einrichten
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Dachorganisationen der Register und Wissenschaft: einheitliche Datensätze
definieren
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GKV-Spitzenverband: bundeseinheitliche Förderkriterien für die Register entwickeln,
um abzusichern, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden
–
Festlegung der Förderkriterien durch den GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den
Leistungserbringern, den Fachgesellschaften, den Patientenvertretern, dem Gemeinsamen
Bundesausschuss und den Bundesländern im Dezember 2013
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 6
Förderkriterien des GKV-SV
Definition der Voraussetzungen für die Förderung der klinischen Krebsregister
durch die GKV in 43 Kriterien
1.
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3.
4.
...
Unabhängigkeit, Organisation und Ausstattung der Register
Fähigkeit zur elektronischen Datenannahme und Validitätsprüfung
Fähigkeit zur Kommunikation mit den onkologischen Zentren
Etablierte Verfahren zur Qualitätsverbesserung der Behandlung
ab 01.01.2018
2014 - 2017
Fördervorgaben durch Gesetz
•
Registerpauschale ohne
Prüfung der Förderkriterien
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
•
Registerpauschale bei
Erfüllung der Förderkriterien
24.08.2016  Seite 7
Gutachtenauftrag an Prognos
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komplexe Umsetzungsprozesse im föderalen System
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Kernpunkte des Gutachtenauftrags
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transparente Darstellung des Umsetzungsstandes auf Landesebene
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Einschätzung zur Erfüllung der Anforderungen aus Gesetz und Förderkriterien
–
Formulierung von Empfehlungen zur weiteren Umsetzung
Interesse der GKV
–
Register schnell wirksam werden lassen
–
Was hat sich seit 2013 getan? Wie weit ist sind Länder und Register?
–
Fehlentwicklungen vermeiden und ggf. korrigieren
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 8
Gutachten Prognos
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
24.08.2016  Seite 9
Konsequenzen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
25.08.2016  Seite 10
Kernprobleme bei der Umsetzung KFRG
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klinische Krebsregister: Vielzahl von Aufgaben und Adressaten
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Umsetzung zum großen Teil außerhalb der Zuständigkeit der GKV
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Gesetz lässt Ländern viel Gestaltungsspielraum
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GKV zu finanzieller Vorleistung verpflichtet
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langer Übergangszeitraum bis 2017 ohne Prüfung der Zielerreichung
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Zwischenbilanz: Die verbliebene Zeit muss jetzt genutzt werden!
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
25.08.2016  Seite 11
Konsequenzen und Forderungen aus Gutachten
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Bundesländer:
–
klinische Krebsregister in allen Ländern bis Ende 2016 rechtlich verankern
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unterschiedliche Strukturentscheidungen der Länder dürfen Zielerreichung nicht gefährden
Register:
–
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alle an der praktischen Umsetzung Beteiligten:
–
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Datenhaltung gemäß bundeseinheitlicher Vorgaben
Voraussetzungen für Vollständigkeit/Vollzähligkeit und damit Nutzbarkeit der Daten schaffen
GKV-Spitzenverband:
–
Krankenkassen bei der Prüfung der Register unterstützen
–
bundeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe entwickeln, ob Förderkriterien eingehalten werden
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Doris Pfeiffer, Pressekonferenz: Klinische Krebsregister
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