Alle nachfolgenden Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Luxemburg Vorschriften des Personenbeförderungsverkehrs Fahrzeugpapiere Zulassungspapiere EU-Gemeinschaftslizenz EU-Fahrtenblatt deutscher Führerschein / Fahrerkarte int. grüne Versicherungskarte Fahrzeugversicherung Nat. Aufkleber „D“ oder Euro Kennzeichen 100 km/h AufkleberReisepass oder Personalausweis Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Kalendertage (Bescheinigung von Tätigkeiten) Formblattbescheinigung der arbeitsfreien Tage Steuern / Abgaben Keine Kraftfahrzeugsteuer bei Aufenthalt unter 14 Tagen Keine Umsatzsteuer Währung Euro Maße / Gewichte Maße: Höhe: 4,0 m Breite: 2,5 m Länge: 2 Achsen: 13,5 m 3 Achsen: 15 m GelenkO.: 18,75 m Busse mit Anhänger: 18,75 m Gewichte: KOM mit Mit 2 Achsen: 19 t Mit 3 Achsen 26 t Besondere Bestimmungen / Geschwindigkeiten Promillegrenze: 0,2 es gilt grundsätzlich „rechts vor links“ Handy-Verbot am Steuer 01.11. – 31.03.: Winterreifenpflicht, Schneeketten mitführen Gurtpflicht für Fahrer und Fahrgäste Warnwestenpflicht Feuerlöscher, Warndreieck, Taschenlampe und 2 Erste Hilfe Kästen müssen mitgeführt werden Höchstgeschwindigkeiten, KOM ohne Anhänger: Autobahnen: 90 km/h Schnellstraßen: 75 km/h Sonst. Straßen: 75 km/ Innerorts: 50 km/h Wichtige Adressen und Telefonnummern Luxemburgische Botschaft Klingelhöferstraße 7 10785 Berlin Tel: 030 – 2639570 Fax: 030 – 26395727 Deutsche Botschaft 20 – 22 Avenue Emile Reuter L – 2420 Luxemburg Tel.: 00352 / 45 34 45 1 Fax: 00352 / 45 56 04 Polizei: 113 Unfallrettung: 112 Internationale Vorwahl: 00352 Weitere wichtige Informationen auch unter www.auswaertiges-amt.de
© Copyright 2024 ExpyDoc