Richter verweigern Hinterbliebenenrente in zwei Fällen

Urteil
Richter verweigern Hinterbliebenenrente in zwei Fällen
Das Stuttgarter Sozialgericht urteilte in zwei Fällen ähnlich, obwohl sie unterschiedlicher kaum hätten sein
können: Einem Witwer wird nach dem Tod seiner an Krebs verstorbenen Frau die Hinterbliebenenrente
verweigert, während einer Frau, die trotz Neu-Heirat weiter Witwenrente bekam, nun der Hahn zugedreht
wird.
Erster Fall
Eine schwer an Krebs erkrankte Frau und ein Mann heiraten nach 25 Jahren Partnerschaft in ihrer
eigenen Wohnung, da die Frau bereits bettlägerig ist. Vier Tage später stirbt sie. Nach zwei Monaten
beantragt ihr Ehemann Witwenrente, die Deutsche Rentenversicherung verweigert diese aber.
Der Mann klagt daraufhin, das Sozialgericht Stuttgart stellt sich aber auf diese Seite der Behörde
(Aktenzeichen: S 6 R 2504/14). Das Paar sei nicht ein Jahr verheiratet gewesen, was eine
Mindestgrenze für Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente sei.
Hier liege eine Versorgungsehe und keine alleinige Liebesehe vor, denn schließlich hätten die beiden
ein Vierteljahrhundert zusammengelebt. Da sei nie von Heirat die Rede gewesen.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es folgt wohl noch eine Verhandlung vor dem
Landessozialgericht.
Zweiter Fall
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Mitte 2014 findet eine heute 73 Jahre alte Frau eine Rechnung über 70.602 Euro in ihrem Briefkasten
und fällt aus allen Wolken. Dort wird ihr vorgeworfen, über elf Jahre hinweg zu Unrecht Witwenrente
bezogen zu haben. Deshalb klagt sie vor Gericht.
Dort kommt heraus: 1996 habe sie zu Recht ihre Witwenrente bezogen. 2003 aber habe sie spontan
ihren neuen Lebensgefährten auf einer Reise durch die USA in Las Vegas geheiratet. Die
Rentenversicherung erfährt davon aber erst in 2014, also elf Jahre zu spät. Die Frau habe nicht
gewusst, dass sie die Ehe melden muss, sagt sie. Schließlich sei ein in Las Vegas geschlossener
Lebensbund nicht in Deutschland gültig. Jedenfalls habe sie das gedacht.
Das Sozialgericht Stuttgart stimmt ihr in ihrer Klage zu und glaubt ihr. In den Augen des Richters habe
sie nicht „grob fahrlässig gehandelt“ und muss als Folge die 70.000 Euro nicht zurückzahlen. Ebenso
muss aber die Versicherung in Zukunft auch keine Witwenrente mehr auszahlen (Aktenzeichen: S 21
R 7242/14). So hatte die ältere Dame Glück im Unglück.
Trotzdem wird das Landessozialgericht auch bei diesem Fall noch ins Spiel kommen. Das Urteil ist wie
beim vorigen Fall noch nicht rechtskräftig.
Dieser Artikel erschien am 25.08.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil--richter-verweigern-hinterbliebenenrente-in-zwei-faellen-1472112645/
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