Pressemitteilung Nr. 228 vom 22. August 2016 Seite 1 von 2 18 Prozent mehr Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in Brandenburg im Jahr 2015 Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, lagen im Jahr 2015 in Brandenburg 407 Anträge zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und dem Brandenburgischen BQFG vor. Das sind 62 Anträge mehr als im Vorjahr. 73,5 Prozent aller Anträge wurden von Frauen gestellt. Bei 39,3 Prozent der Verfahren (160 Anträge) wurde die ausländische Berufsqualifikation mit voller Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Das sind 15,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei 29,5 Prozent der Verfahren (120 Anträge) wurde festgestellt, dass wesentliche Unterschiede gegenüber der in Deutschland geregelten Berufsausbildung mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (z. B. Anpassungslehrgänge, Eignungsprüfungen) ausgeglichen werden können. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Anstieg um 12,1 Prozent zu verzeichnen. Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses konnte bei 6,6 Prozent (27 Anträge) der Verfahren nicht festgestellt werden. Das sind 0,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Für 91 Anträge stand Ende 2015 eine Entscheidung noch aus. Hier erhöhte sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Fast drei Viertel der Antragstellenden (70,5 Prozent) besaßen eine europäische Staatsbürgerschaft, darunter auf dem 1. Rang 98 Antragstellende (24,1 Prozent) mit polnischer und auf dem 2. Rang 48 Antragstellende (11,8 Prozent) mit russischer Staatsbürgerschaft. 19,7 Prozent der Anträge wurde von Personen aus Asien gestellt. Die meisten positiv beschiedenen Anträge mit voller Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gab es mit 36,9 Prozent (59 Anträge) im Beruf Ärztin und Arzt mit Erteilung der Approbation. Zusätzlich konnte in diesem Berufsfeld in 2 Verfahren die Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme festgestellt werden. Die häufigsten Anerkennungen der Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme konnten im Beruf Lehrerin und Lehrer mit 44,2 Prozent (53 Anträge) entschieden werden. In 5 Verfahren in diesem Berufsfeld konnte zusätzlich die volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt werden. Die mit Abstand insgesamt meisten positiven Anerkennungsverfahren mit voller Gleichwertigkeit (38 Anträge) oder mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (48 Anträge) gab es im Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Nr. 228 vom 22. August 2016 Seite 2 von 2 Weitere Ergebnisse zur Statistik der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Brandenburg stehen im interaktiven Datenbanksystem StatIS-BBB (Statistische Informationssystem Berlin Brandenburg) des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg zur individuellen Auswertung bereit: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenbank/inhalt-datenbank.asp Hinweis: Das BQFG regelt seit dem 1. April 2012 die Durchführung der Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen von bundesrechtlich geregelten Berufen. Seit 1. Januar 2014 ist das Brandenburgische BQFG ergänzend für landesrechtlich geregelte Berufe in Kraft. Zum zweiten Mal wurden somit zum Erhebungsjahr 2015 die Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich und landesrechtlich geregelte Berufe in Brandenburg in Gänze erhoben. Über das Datenangebot des Bereiches Bildung informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3905, Fax: 030 9028-4025 E-Mail: [email protected] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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