16,2 Prozent mehr Anträge auf Anerkennung einer im Ausland

Pressemitteilung
Nr. 227 vom 22. August 2016
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16,2 Prozent mehr Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen
Berufsqualifikation in Berlin im Jahr 2015
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, lagen im Jahr 2015 in Berlin
1 768 Anträge zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen
Berufsabschlüssen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und dem
BQFG Berlin vor. Das sind 246 Anträge mehr als im Vorjahr. 59,9 Prozent aller Anträge wurden von Frauen gestellt.
Bei 50,2 Prozent der Verfahren (888 Anträge) wurde die ausländische Berufsqualifikation mit voller Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation
anerkannt. Das sind 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr.
Bei 25,2 Prozent der Verfahren (445 Anträge) wurde festgestellt, dass wesentliche
Unterschiede gegenüber der in Deutschland geregelten Berufsausbildung mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (z. B. Anpassungslehrgänge, Eignungsprüfungen)
ausgeglichen werden können. Im Vergleich zum Vorjahr war hier ein Anstieg um
20,7 Prozent zu verzeichnen. Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen
Berufsabschlusses konnte bei 10,5 Prozent (186 Anträge) der Verfahren nicht festgestellt werden. Das sind 1,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Für 215 Anträge stand
Ende 2015 eine Entscheidung noch aus. Hier verringerte sich der Anteil im Vergleich
zum Vorjahr um 14,7 Prozent.
Mehr als drei Viertel der Antragstellenden (79,0 Prozent) besaßen eine europäische
Staatsbürgerschaft, darunter auf dem 1. Rang 339 Antragstellende (19,2 Prozent)
mit deutscher und auf dem 2. Rang 188 Antragstellende (10,6 Prozent) mit polnischer Staatsbürgerschaft. 11,2 Prozent der Anträge wurde von Personen aus Asien
gestellt.
Die meisten positiv beschiedenen Anträge mit voller Gleichwertigkeit der im Ausland
erworbenen Berufsqualifikation gab es mit 33,1 Prozent (294 Anträge) im Beruf Ärztin und Arzt mit Erteilung der Approbation. Zusätzlich konnte in diesem Berufsfeld in
9 Verfahren die Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme festgestellt
werden. Die häufigsten Anerkennungen der Gleichwertigkeit mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme konnten im Beruf Lehrerin und Lehrer mit 67,2 Prozent
(299 Anträge) entschieden werden. In 20 Verfahren in diesem Berufsfeld konnte die
volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festgestellt werden.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Nr. 227 vom 22. August 2016
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Weitere Ergebnisse zur Statistik der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Berlin stehen im interaktiven Datenbanksystem StatIS-BBB (Statistische Informationssystem Berlin Brandenburg) des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg zur individuellen Auswertung bereit:
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenbank/inhalt-datenbank.asp
Hinweis: Das BQFG regelt seit dem 1. April 2012 die Durchführung der Bewertung
ausländischer Berufsqualifikationen von bundesrechtlich geregelten Berufen. Seit
dem 20. Februar 2014 ist das BQFG Berlin ergänzend für landesrechtlich geregelte
Berufe in Kraft. Erstmals wurden somit im Erhebungsjahr 2015 die Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich und landesrechtlich geregelte Berufe in Berlin in Gänze
erhoben.
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