Kfz-Versicherung Fahrer müssen Vorschäden angeben Auch in der Kfz-Versicherung müssen Autofahrer Vorschäden am Wagen gegenüber ihrem Anbieter angeben. Sonst darf der Kfz-Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern. Das urteilte nun das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Was ist geschehen? Ein Mann fährt mit seinem Auto durch eine Waschstraße. Weil dabei angeblich Schäden an Felgen und Reifen entstehen, verlangt der Mann von seiner Vollkaskoversicherung, diese Schäden zu regulieren. Die Versicherung zahlt aber nicht. Der Fall landet vor Gericht. Das Urteil Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gibt der Versicherung Recht (Aktenzeichen: 11 C 130/14). Ein Gutachten eines Sachverständigen hatte nämlich ergeben, dass der Mann Vorschäden an beiden rechten Reifen verschwiegen hatte. Weil er seine Pflichten zur Aufklärung des Schadens damit vorsätzlich und arglistig verletzt hat, geht der Mann leer aus. Dieser Artikel erschien am 26.08.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/kfz-versicherung-fahrer-muessen-vorschaeden-angeben--1472198750/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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