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Kfz-Versicherung
Fahrer müssen Vorschäden angeben
Auch in der Kfz-Versicherung müssen Autofahrer Vorschäden am Wagen gegenüber ihrem Anbieter
angeben. Sonst darf der Kfz-Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern. Das urteilte nun das
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.
Was ist geschehen?
Ein Mann fährt mit seinem Auto durch eine Waschstraße. Weil dabei angeblich Schäden an Felgen und
Reifen entstehen, verlangt der Mann von seiner Vollkaskoversicherung, diese Schäden zu regulieren.
Die Versicherung zahlt aber nicht. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gibt der Versicherung Recht (Aktenzeichen: 11 C 130/14).
Ein Gutachten eines Sachverständigen hatte nämlich ergeben, dass der Mann Vorschäden an beiden
rechten Reifen verschwiegen hatte.
Weil er seine Pflichten zur Aufklärung des Schadens damit vorsätzlich und arglistig verletzt hat, geht der
Mann leer aus.
Dieser Artikel erschien am 26.08.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/kfz-versicherung-fahrer-muessen-vorschaeden-angeben--1472198750/
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