Finanzierung eines Studiums in Hamburg. Info für

...damit Studieren gelingt !
Finanzierung
eines Studiums
in Hamburg
Informationen für Studieninteressierte
mit Fluchthintergrund
Wir freuen uns, dass Sie hier sind
und ein Studium planen
In Hamburg kann man zurzeit an mehr als 20 Hochschulen studieren. An
den staatlichen Hochschulen müssen keine Studiengebühren gezahlt
werden.
Dieses Infoblatt soll einen kurzen Überblick geben, welche finanziellen
Möglichkeiten es für studierende Flüchtlinge in Hamburg gibt und wer zu
diesen Themen berät. Wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und Sie
ein Studium aufnehmen, prüfen wir gerne, ob Ihnen staatliche Leistungen
zur Verfügung stehen oder ob es andere Studienfinanzierungsmöglichkeiten gibt.
BAföG
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem
BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) erhalten. Nur die Hälfte des
BAföG muss 5 Jahre nach dem Studium ohne Zinsen in Raten zurückgezahlt werden. Mehr als 10.000 € muss niemand zurückzahlen. Die Höhe
des BAföG hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die maximale Summe
beträgt pro Monat 735 €. Um BAföG erhalten zu können, müssen Sie einen
Antrag stellen. Dafür gibt es Formulare im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt oder im BAföG-Amt.
Wenn noch nicht über Ihren Asylantrag entschieden ist,
können Sie leider kein BAföG erhalten.
Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte
Sie sind anerkannter Flüchtling (anerkannte/r Asylberechtigte/r,
Flüchtling mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem
Schutz) und Sie sind am Studienkolleg Hamburg für die Studienvorbereitungskurse eingeschrieben:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler/innen erhalten.
Das BAföG für Schüler/innen muss nicht zurückgezahlt werden. Hierzu
informiert das Bezirksamt Hamburg-Mitte (BAföG für Auszubildende
und Schüler/innen), Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg.
Sie sind anerkannter Flüchtling (anerkannte/r Asylberechtigte/r,
Flüchtling mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem
Schutz) und Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben:
Sie können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange Sie bereits
in Deutschland sind. Lassen Sie sich gern während der Sprechzeiten im
BAföG-Amt beraten.
Abgelehnte AsylbewerberInnen
Was wird vom BAföG-Amt geprüft, damit Sie BAföG erhalten können?
Sie sind im Besitz einer Duldung oder Inhaber/in bestimmter
humanitärer Aufenthaltstitel und Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben:
Sie können bereits nach 15 Monaten, nachdem Sie in Deutschland Ihre
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BüMA) erhalten
haben, BAföG beantragen. Diese Regelung tritt ab dem 1.1.2016 in Kraft
(bis zum 31.12.2015 sind noch 48 Monate Wartezeit nötig). Sie können
sich gern während der Sprechzeiten im BAföG-Amt beraten lassen.
• ob Sie eingeschriebene/r Studierende/r an einer Hochschule
sind und welches Fach Sie studieren
Alle oben genannten Voraussetzungen werden individuell geprüft.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafög.de
Da alle Unterlagen beim BAföG-Amt in deutscher Sprache eingereicht
werden müssen und auch in der Beratung im BAföG-Amt deutsch
gesprochen wird, kommen Sie bei Bedarf gern mit einem Dolmetscher.
• Ihr Alter
• ob Sie vorher schon studiert haben
• ob Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Eltern/Elternteil nicht genügend
Einkommen haben, Ihr Studium zu unterstützen
• seit wann Sie sich in Deutschland aufhalten und welchen
Aufenthaltsstatus Sie haben
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, mit welchem Aufenthaltsstatus
eine BAföG-Förderung denkbar ist.
...damit Studieren gelingt !
AsylbewerberInnen
Stipendien
sind die günstigste Finanzierungsoption, da sie nicht zurückzuzahlen sind.
Momentan erhalten ca. 4 % aller Studierenden ein Stipendium. Sie können
sich gern im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten
lassen.
Studienkredite
können in bestimmten Situationen, z. B. in der Studienabschlussphase,
hilfreich sein. Wenden Sie sich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt um zu prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Kredite müssen vollständig zurückgezahlt werden und verursachen
zusätzliche Kosten durch die Zinsen.
Sozialleistungen, Jobben neben dem
Studium, Krankenversicherung
Im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI können Sie
sich zu den Voraussetzungen von Sozialleistungen (Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, etc.), zu Jobangeboten, Jobarten (Minijobs,
WerkstudentInnen, Selbstständige) und Kombinationen, zu Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, zur gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung und zu weiteren sozialen, persönlichen und
wirtschaftlichen Fragen gerne beraten lassen.
Mehr Informationen:
www.studierendenwerk-hamburg.de
↷Sozialberatung↷BeSI
Hochschulgastronomie
ÎÎ Frühstück, Mittag- und Abendessen,
Snacks – in 13 Mensen, 13 Cafés und
7 Café-Shops bewirten wir täglich mehr
als 23.000 Gäste.
Wohnen
ÎÎ In 23 Wohnanlagen bieten wir rund 3.950
deutschen und internationalen Studierenden ein Zuhause.
Studienfinanzierung
BAföG-Amt · Inlandsförderung (Nachnamen A-L)
Grindelallee 9 · 20146 Hamburg · Fax +49 (40) 41 902 - 6126
Die Telefonnummern der SachbearbeiterInnen finden Sie unter *
E-Mail: [email protected]
BAföG-Amt · Inlandsförderung (Nachnamen M-Z) und
Auslandsförderung - USA (Nachnamen A-Z)
Nagelsweg 39 · 20097 Hamburg · Fax +49 (40) 41 902 - 6126
Die Telefonnummern der SachbearbeiterInnen finden Sie unter *
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten für beide Standorte:
Telefonische Sprechzeiten
Mo 9 - 11 Uhr · Di + Do 9 - 10 Uhr · Mi 9 - 11 Uhr und 14 - 15 Uhr
Persönl. Beratung ohne Voranmeldung
ÎÎ Wir beraten zu Fragen der Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite,
u.v.m.) und zahlen jährlich mehr als
85 Mio. Euro BAföG-Fördermittel aus.
Soziales & Internationales
ÎÎ Sozialberatung und Notfonds,
Studieren International, Studieren mit
chronischer Erkrankung/Behinderung,
Studieren mit Kind, 5 Kindertagesstätten
und flexible Kinderbetreuung
Di + Do 10 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
www.studierendenwerk-hamburg.de
*↷
Kontakt & Info ↷ Finanzen
Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
rem Service-Portal:
Detaillierte Infos auf unse
hamburg.de
www.studierendenwerk-
Grindelallee 9 · 20146 Hamburg
Tel. +49 (40) 42 815 - 5107, - 5108, Fax +49 (40) 41 902 - 6126
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Mo 9.30 - 15 Uhr · Di + Do 9.30 - 17 Uhr · Fr 9.30 - 13 Uhr
Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI
Grindelallee 9 · 3. OG, 20146 Hamburg
Tel. +49 (40) 41 902 - 155, Fax +49 (40) 41 902 - 6180
E-Mail: [email protected]
STUDIERENDENWERK HAMBURG
Von-Melle-Park 2, 20146 Hamburg
Tel.
+49 (40) 41 902 - 0
Fax +49 (40) 41 902 - 6100
[email protected]
www.studierendenwerk-hamburg.de
Persönl. Beratung ohne Voranmeldung
Mo + Fr 9.30 - 12 Uhr
Di + Do 9.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Bitte beachten Sie geänderte Öffnungszeiten unter
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Stand: August 2016