...damit Studieren gelingt ! Finanzierung eines Studiums in Hamburg Informationen für Studieninteressierte mit Fluchthintergrund Wir freuen uns, dass Sie hier sind und ein Studium planen In Hamburg kann man zurzeit an mehr als 20 Hochschulen studieren. An den staatlichen Hochschulen müssen keine Studiengebühren gezahlt werden. Dieses Infoblatt soll einen kurzen Überblick geben, welche finanziellen Möglichkeiten es für studierende Flüchtlinge in Hamburg gibt und wer zu diesen Themen berät. Wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und Sie ein Studium aufnehmen, prüfen wir gerne, ob Ihnen staatliche Leistungen zur Verfügung stehen oder ob es andere Studienfinanzierungsmöglichkeiten gibt. BAföG Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) erhalten. Nur die Hälfte des BAföG muss 5 Jahre nach dem Studium ohne Zinsen in Raten zurückgezahlt werden. Mehr als 10.000 € muss niemand zurückzahlen. Die Höhe des BAföG hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die maximale Summe beträgt pro Monat 735 €. Um BAföG erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür gibt es Formulare im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt oder im BAföG-Amt. Wenn noch nicht über Ihren Asylantrag entschieden ist, können Sie leider kein BAföG erhalten. Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte Sie sind anerkannter Flüchtling (anerkannte/r Asylberechtigte/r, Flüchtling mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem Schutz) und Sie sind am Studienkolleg Hamburg für die Studienvorbereitungskurse eingeschrieben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler/innen erhalten. Das BAföG für Schüler/innen muss nicht zurückgezahlt werden. Hierzu informiert das Bezirksamt Hamburg-Mitte (BAföG für Auszubildende und Schüler/innen), Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg. Sie sind anerkannter Flüchtling (anerkannte/r Asylberechtigte/r, Flüchtling mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. subsidiärem Schutz) und Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben: Sie können BAföG beantragen, unabhängig davon, wie lange Sie bereits in Deutschland sind. Lassen Sie sich gern während der Sprechzeiten im BAföG-Amt beraten. Abgelehnte AsylbewerberInnen Was wird vom BAföG-Amt geprüft, damit Sie BAföG erhalten können? Sie sind im Besitz einer Duldung oder Inhaber/in bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel und Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben: Sie können bereits nach 15 Monaten, nachdem Sie in Deutschland Ihre Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BüMA) erhalten haben, BAföG beantragen. Diese Regelung tritt ab dem 1.1.2016 in Kraft (bis zum 31.12.2015 sind noch 48 Monate Wartezeit nötig). Sie können sich gern während der Sprechzeiten im BAföG-Amt beraten lassen. • ob Sie eingeschriebene/r Studierende/r an einer Hochschule sind und welches Fach Sie studieren Alle oben genannten Voraussetzungen werden individuell geprüft. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafög.de Da alle Unterlagen beim BAföG-Amt in deutscher Sprache eingereicht werden müssen und auch in der Beratung im BAföG-Amt deutsch gesprochen wird, kommen Sie bei Bedarf gern mit einem Dolmetscher. • Ihr Alter • ob Sie vorher schon studiert haben • ob Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Eltern/Elternteil nicht genügend Einkommen haben, Ihr Studium zu unterstützen • seit wann Sie sich in Deutschland aufhalten und welchen Aufenthaltsstatus Sie haben Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, mit welchem Aufenthaltsstatus eine BAföG-Förderung denkbar ist. ...damit Studieren gelingt ! AsylbewerberInnen Stipendien sind die günstigste Finanzierungsoption, da sie nicht zurückzuzahlen sind. Momentan erhalten ca. 4 % aller Studierenden ein Stipendium. Sie können sich gern im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten lassen. Studienkredite können in bestimmten Situationen, z. B. in der Studienabschlussphase, hilfreich sein. Wenden Sie sich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt um zu prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie besteht. Kredite müssen vollständig zurückgezahlt werden und verursachen zusätzliche Kosten durch die Zinsen. Sozialleistungen, Jobben neben dem Studium, Krankenversicherung Im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI können Sie sich zu den Voraussetzungen von Sozialleistungen (Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, etc.), zu Jobangeboten, Jobarten (Minijobs, WerkstudentInnen, Selbstständige) und Kombinationen, zu Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zu weiteren sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Fragen gerne beraten lassen. Mehr Informationen: www.studierendenwerk-hamburg.de ↷Sozialberatung↷BeSI Hochschulgastronomie ÎÎ Frühstück, Mittag- und Abendessen, Snacks – in 13 Mensen, 13 Cafés und 7 Café-Shops bewirten wir täglich mehr als 23.000 Gäste. Wohnen ÎÎ In 23 Wohnanlagen bieten wir rund 3.950 deutschen und internationalen Studierenden ein Zuhause. Studienfinanzierung BAföG-Amt · Inlandsförderung (Nachnamen A-L) Grindelallee 9 · 20146 Hamburg · Fax +49 (40) 41 902 - 6126 Die Telefonnummern der SachbearbeiterInnen finden Sie unter * E-Mail: [email protected] BAföG-Amt · Inlandsförderung (Nachnamen M-Z) und Auslandsförderung - USA (Nachnamen A-Z) Nagelsweg 39 · 20097 Hamburg · Fax +49 (40) 41 902 - 6126 Die Telefonnummern der SachbearbeiterInnen finden Sie unter * E-Mail: [email protected] Sprechzeiten für beide Standorte: Telefonische Sprechzeiten Mo 9 - 11 Uhr · Di + Do 9 - 10 Uhr · Mi 9 - 11 Uhr und 14 - 15 Uhr Persönl. Beratung ohne Voranmeldung ÎÎ Wir beraten zu Fragen der Studienfinanzierung (BAföG, Stipendien, Studienkredite, u.v.m.) und zahlen jährlich mehr als 85 Mio. Euro BAföG-Fördermittel aus. Soziales & Internationales ÎÎ Sozialberatung und Notfonds, Studieren International, Studieren mit chronischer Erkrankung/Behinderung, Studieren mit Kind, 5 Kindertagesstätten und flexible Kinderbetreuung Di + Do 10 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr www.studierendenwerk-hamburg.de *↷ Kontakt & Info ↷ Finanzen Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt rem Service-Portal: Detaillierte Infos auf unse hamburg.de www.studierendenwerk- Grindelallee 9 · 20146 Hamburg Tel. +49 (40) 42 815 - 5107, - 5108, Fax +49 (40) 41 902 - 6126 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Mo 9.30 - 15 Uhr · Di + Do 9.30 - 17 Uhr · Fr 9.30 - 13 Uhr Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI Grindelallee 9 · 3. OG, 20146 Hamburg Tel. +49 (40) 41 902 - 155, Fax +49 (40) 41 902 - 6180 E-Mail: [email protected] STUDIERENDENWERK HAMBURG Von-Melle-Park 2, 20146 Hamburg Tel. +49 (40) 41 902 - 0 Fax +49 (40) 41 902 - 6100 [email protected] www.studierendenwerk-hamburg.de Persönl. Beratung ohne Voranmeldung Mo + Fr 9.30 - 12 Uhr Di + Do 9.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Bitte beachten Sie geänderte Öffnungszeiten unter www.studierendenwerk-hamburg.de ↷ Kontakt & Info Stand: August 2016
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