Führung Fachkompetenz, Intensivkurse NEU Wenn es nicht mehr im Guten geht! - Rechtswirksam abmahnen und kündigen Teilnehmerstruktur Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Überblick zu den Mandatsträger, Führungskräfte aus arbeits- und tarifrechtlichen Begriffen. allen Bereichen der öffentlichen Sie erfahren, Verwaltung - welche Punkte sie beachten müssen, damit eine Kündigung rechtswirksam wird, - kennen alle Voraussetzungen, die für eine wirksame, verhaltensbedingte Kündigung erforderlich sind, - vertiefen ihre Kenntnisse an den verschiedenen Fällen und speziellen Fragestellungen einer möglichen personenbedingten Kündigung, - erhalten Checklisten und Abläufe für die rechtssichere Umsetzung dieser Thematik. Auf die neueste Rechtsprechung des BAG und des EuGH wird während des gesamten Seminars stets Bezug genommen. ______________________________________ Seminardaten Seminarnummer 013.013/16-01 Termin 15.09.2016 Anmeldeschluss 25.08.2016 Entgelt pro Tag/Teilnehmer/-in Zweckverbandsmitglieder 124,00 EUR Nichtmitglieder 132,00 EUR Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/278 629-0, Fax: 0371/278 629-29, E-Mail: [email protected] Themen Begriff und allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, Kündigungserklärung Ordentliche/außerordentliche Kündigung Allgemeine und besondere Kündigungsschutzvorschriften Beteiligung der Personalvertretung Änderungskündigung Verhaltensbedingte Kündigung – Abmahnung als Wirksamskeitsvoraussetzung Form, Inhalt und Funktion der Abmahnung Abmahnungsberechtigter Personenkreis Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten/Abmahnungstatbestände und deren Dokumentation – Anforderungen an die Dokumentation Gegendarstellung und Anhörung des Arbeitnehmers Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte Wirksamkeit einer Abmahnung Rechtsschutz des Arbeitnehmers Verwertungsverbot und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte Verhältnismäßigkeit/Abmahnung von Bagatellverstößen Abmahnung auch vor personenbedingten Kündigungen? In welchen Fällen ist sie erforderlich? Abprüfen weiterer Kündigungsvoraussetzungen Objektiver Kündigungsgrund Verhältnismäßigkeit Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung Checklisten, Verfahrensabläufen und Muster-Textbausteinen für Abmahnungen Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/278 629-0, Fax: 0371/278 629-29, E-Mail: [email protected]
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