1/13 Information und Hilfe zur Handhabung und Bestellung mit dem bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an nachfolgenden Göttinger Ganztagsschulen: Felix-Klein-Gymnasium, Hainberg-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium, Theodor-Heuss-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Neue IGS Göttingen, Voigt-Realschule. Stadt Göttingen FD 40.3 Küchenbetriebe Zentrale Abrechnungsstelle für Verpflegung in städtischen Schulen Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Tel.: 0551 / 400-2303 o. -2696 Email: [email protected] Web: www.schulessen.goettingen.de Sprechzeit: Mo – Fr, 09.00 – 12.00 Uhr Stand: 12.08.2016 2/13 Übersicht: I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem S. 3 I.1. Die wichtigsten Merkmale S. 3 I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN S. 4 I.2.1. Registrieren S. 4 I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto S. 4 I.2.1.2. Kundenbrief und PIN S. 4 I.2.2. Anmelden S. 4 I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen S. 5 I.3.1. Essenpreis S. 5 I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung S. 6 I.3.3. Bestellfristen S. 6 I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust S. 6 I.4.1. Chip S. 6 I.4.2. Einrichtungsgebühr S. 6 I.4.3. Chipverlust S. 7 I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 7 I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag / Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz S. 7 I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien S. 7 I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern S. 7 I.5.4. Beantragung Zuzahlung/Zuschuss/Rabatt S. 7 I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto S. 7 I.6.1. Anleitung zur Überweisung S. 8 I.7. Kontoauflösung S. 8 II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 - 10 der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Jahrgänge 5 – 9 der Neuen IGS Göttingen S. 9 II.1. Essenteilnahme / Chip S. 9 II.2. Bestellung / Abrechnung S. 10 II.3. Erstattung von Essengeldern S. 10 II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt S. 10 II.5. Kündigung / Kontoauflösung S. 10 III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ) Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) S. 11 ff Stand: 12.08.2016 3/13 I. Erklärung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem 1. Die wichtigsten Merkmale: Das Essen wird bargeldlos bezahlt. Nach Registrierung über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de erhält jeder Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto. Die Zugangsberechtigung zum Essen wird durch einen Chip gewährleistet (elektronische Essensmarke). Der Chip wird nach der Registrierung zusammen mit einem Kundenbrief im Schulsekretariat ausgeben. Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Bei Verlust wird für die Ausstellung eines Ersatzchips erneut die Einrichtungsgebühr berechnet. Das persönliche Essengeldkonto wird durch Überweisung/Dauerauftrag selbstständig von den Schülern/Erziehungsberechtigten aufgefüllt. Eine Bestellung kann nur bei einem Guthaben auf dem Essengeldkonto erfolgen. Ab einem Mindestbestand von 15,-- € (Standardeinstellung) werden Sie per Email informiert und gebeten, Ihr Essengeldkonto wieder aufzuladen. Bei der Bestellung wird Ihr Konto um den Essengeldbetrag belastet und der Betrag von Ihrem Guthaben abgezogen. Eine Bestellung ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Der aktuelle Kontenstand wird im persönlichen Essengeldkonto angezeigt. Über die Internetplattform www.schulessen.goettingen.de kann jede(r) EssenteilnehmerIn den Speisenplan, die bereits getätigten Bestellungen, das persönliche Guthaben, die Auf- und Abbuchungen auf dem persönlichen Essensgeldkonto und die persönlichen Daten einsehen. Zudem können Bestellungen im Speiseplan erfasst und eigene Daten angepasst bzw. geändert werden. Dies kann von jedem PC mit Internetzugang erfolgen, z. B. von zu Hause oder über die PCs mit Internetzugang in den Schulen. Für den Zugang ist ein installierter Flashplayer zwingend notwendig. Mit Tablets und Handys ist ein Zugang bislang noch nicht möglich. EssenteilnehmerInnnen können über das Internetbestellsystem nur eine Bestellung pro Tag buchen. An Ausgaben mit Verkaufssystem in den Gymnasien können dagegen Mehrfachbestellungen ausgelöst werden. Eine Essenbestellung und der Kauf von Speisen vor Ort ist nur in den Gymnasien bedingt (solange der Vorrat reicht) möglich. Eigene Bestellungen können nur über das Internet unter www.schulessen.goettingen.de erfolgen! Ausnahme: Für Schülerinnen und Schüler mit verpflichtender Essenteilnahme an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Neuen IGS Göttingen gelten ausschließlich die Regelungen unter II. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 4/13 I.2. Registrieren / Anmelden / persönliches Essengeldkonto / Kundenbrief und PIN: I.2.1. Registrieren (= erstmaliges Anmelden) Zum Registrieren für die Teilnahme an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat. Sie erhalten dort einen Registrierungscode, mit dem Sie sich im Internet unter der Adresse www.schulessen.goettingen.de wie folgt registrieren: Button „Registrieren“ drücken, den Code eingeben und den Anweisungen folgen, Bei der Registrierung werden die notwendigen Vertragsdaten der Essenteilnehmerin/ des Essenteilnehmers, die Art der gewünschten Teilnahme an der Schulverpflegung (Kondition Abonnement oder Standard), sowie bei Minderjährigen zusätzlich Daten der Erziehungsberechtigten abgefragt. Mit dem Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Registrierung beendet. Nach Prüfung Ihrer Daten durch das Schulsekretariat erfolgt die Freigabe mit einer Bestätigungs-Email an Ihre, bei der Registrierung hinterlegte, Email-Adresse. I.2.1.1. Persönliches Essengeldkonto Mit der Freigabe der Daten durch das Schulsekretariat wird das persönliche Essengeldkonto aktiviert. Das Konto bleibt grundsätzlich solange - auch bei einem Schulwechsel innerhalb Göttingens - bestehen, bis dieses schriftlich selbst bzw. bei minderjährigen von den Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Das Konto wird nicht mit Ende des Schul(halb)jahres gelöscht, auch Guthaben bleiben bestehen ! Die Zugangsdaten für das persönliche Essengeldkonto werden vom Schulsekretariat mit dem Kundenbrief ausgegeben. I.2.1.2. Kundenbrief und PIN Den persönlichen Essenchip und einen Kundenbrief mit der Kundennummer, der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und den Überweisungsdaten erhalten die registrierten Essenteilnehmer bei Vorsprache im Schulsekretariat. I.2.2. Anmelden Für Einsicht in das persönliche Essengeldkonto oder das Buchen von Speisen, etc. müssen Sie sich jeweils auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de wie folgt anmelden: Eingabe der Kundennummer und der PIN und Klick auf den Button "Anmelden". Sie können dann die eigenen Essenbestellungen den hinterlegten Speisenplänen vornehmen und den Stand des persönlichen Essengeldkontos kontrollieren. Vor einer Bestellung müssen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto durch Überweisung erst aufladen! Die Registrierung ist nur für die erstmalige Anmeldung zur Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem der genannten Schulen notwendig. Danach erreichen Sie Ihr persönliches Essengeldkonto über den Button „Anmelden“ unter Eingabe der Kundennummer und der persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 5/13 I.3. Essenpreis / Möglichkeit der Teilnahme an der Schulverpflegung / Bestellfristen: I.3.1. Essenpreis1 Essenpreise in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen Stand: 01.02.2016 Essenteilnahme Preis je Mahlzeit im Abonnement (nicht an Schulen mit Internetbestellsystem) Grundschüler Schüler Lehrer / Mitarbeiter 3,22 € 3,33 € 4,21 € im Einzelmarkenkauf (nur an Schulen mit entsprechender Kasse möglich), bzw. als Selbstbesteller (an Schulen mit Internetbestellung ) Grundschüler Schüler Lehrer / Mitarbeiter 3,44 € 3,55 € 4,43 € bei nachgewiesenem Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) im Abonnement und als Selbstbesteller (nicht beim Einzelmarkenkauf !) Grundschüler und Schüler 1,00 € Einrichtungsgebühr für Internetbestellsystem, sowie Ersatztransponder bei Verlust 5,00 € (nur an den Schulen GSG, VRS, NIG, HG, MPG, THG und FKG) Buchung Es wird monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde, gebucht. Damit variieren die Abrechnungs-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat. Beispiel: Essenteilnahme an 5 Tagen/Woche Februar 2016 März 2016 April 2016 etc. Schüler (Abo) 21 Schul(essen)tage x 3,33 = 69,93 EUR 13 Schul(essen)tage x 3,33 = 43,29 EUR 20 Schul(essen)tage x 3,33 = 66,60 EUR Grundschüler (Abo) 21 Schul(essen)tage x 3,22 = 67,62 EUR 13 Schul(essen)tage x 3,22 = 41,86 EUR 20 Schul(essen)tage x 3,22 = 64,40 EUR Fehl- und Ausfallzeiten / Erstattung von Essengeldern Fehlzeiten (Erkrankung, Schulverweis, etc.) Für ABO-Essenteilnehmer erfolgt die Erstattung der Essengelder wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung auf Antrag über das Schulsekretariat und ist für die erste Woche (7 Tage) ausgeschlossen. Ab der darauffolgenden Woche (8. Tag) erfolgt eine Gutschrift/Erstattung, sofern der Schule die Nichtteilnahme bekannt ist. Den Antrag erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf der Internetseite www.schulessen.goettingen.de . Ausfallzeiten Bei schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) ist die Abmeldung von Essenteilnehmern im Abonnement bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per Email unter [email protected] vorzunehmen. Zum 01. Februar eines jeden Jahres werden die Essenpreise angepasst, sie erhöhen sich jährlich um drei Prozent! 1 derzeit gültige Preistabelle, Preisänderungen bleiben vorbehalten! Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 6/13 I.3.2. Teilnahme an der Schulverpflegung: Für die Teilnahme an der Schulverpflegung mit dem Internetbestellsystem müssen Sie selbst aktiv werden: Essenbuchungen sind anhand der hinterlegten Speisepläne im persönlichen Essengeldkonto selbst vorzunehmen. Bestellungen können auf allen hinterlegten Wochenspeisenplänen durchgeführt werden! LehrerInnen und MitarbeiterInnen der Schule haben auch die Möglichkeit an der Mittagsverpflegung zu den aktuell gültigen Preisen teilzunehmen. I.3.3. Bestellfristen: Bestellungen, Abbestellungen, Umbuchungen sind bis spätestens 08:00 Uhr noch für den lfd. Tag über das persönliche Essengeldkonto im Internet möglich ! Die Bestellungen werden erst nach Betätigen des Buttons „Bestellungen speichern“ erfasst! Zur Ihrer Unterstützung haben wir eine automatische Email-Mitteilung auf den Kontostand von 15,-- € eingestellt. Das heißt, Sie erhalten bei Erreichen Ihres Kontostandes eine Email, mit der Bitte Ihr Konto baldmöglichst wieder aufzuladen. I.4. Chip / Einrichtungsgebühr / Chipverlust: I.4.1. Chip Der Chip ist in den Gymnasien eine elektronische Essenmarke und wird bei der Speisenausgabe an das Lesegerät gehalten. Das Display des Lesegerätes zeigt dem Mensapersonal an, ob und welches Essen für den Tag bestellt wurde. An den Schulmensen der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, der Neuen IGS Göttingen und der Voigtrealschule besteht eine Free-flow-Ausgabe mit einer mechanischen Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient dabei als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Speisenausgabezeit. Die Zugangskontrolle prüft über den Chip das Vorliegen einer Bestellung und gibt bei Bestellung den Zugang frei. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, ist der Zugang zur Mensa während der Speisenausgabezeit nicht möglich! Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld, sondern dient lediglich der Übermittlung der auf dem persönlichen Essengeldkonto gespeicherten Bestelldaten. Eine Essenausgabe bzw. ein Mensazugang ohne Chip ist grundsätzlich nicht möglich! I.4.2. Einrichtungsgebühr Für die Ausgabe des Chips wird eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben. Diese wird vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 7/13 I.4.3. Chipverlust Ein Verlust des Chips ist umgehend dem Schulsekretariat zu melden. Der Chip wird dann für die weitere Nutzung gesperrt. Für die Ausstellung eines Ersatzchips bei Verlust wird erneut die Einrichtungsgebühr erhoben. I.5. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt I.5.1. Empfänger von Leistungen nach dem SGBII / SGBXII / Kinderzuschlag / Wohngeldgesetz / Asylbewerberleistungsgesetz Seit dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung in Kraft getreten. Essenteilnehmer die Arbeitslosengeld II (SGBII), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Zuzahlung nach dem BuT für das gemeinsame Mittagessen in der Schule. Der von den Essenteilnehmern zu zahlende Eigenanteil beträgt 1,-- € pro täglicher Mahlzeit. I.5.2. Pflegekinder in Pflegefamilien Pflegekinder in Pflegefamilien für die ein Pflegegeld gezahlt wird erhalten einen Zuschuss der Stadt Göttingen – ohne Rechtsanspruch – für das Mittagessen in der Schule. Der verbleibende Eigenanteil beträgt 1,-- € pro täglicher Mahlzeit. I.5.3. Rabatt für Familien mit mehr als drei Kindern in der Schulverpflegung Seit dem 01.02.2013 wird für Familien mit 3 oder mehr Kindern an Göttinger Ganztagsschulen in der Schulverpflegung der Stadt Göttingen ab dem dritten Kind ein Rabatt von 50 v. H. auf Antrag rückwirkend gewährt. Voraussetzung für die Rabattgewährung ist für Monate in denen drei und mehr Kinder der beantragenden Familie an Göttinger Ganztagsschulen an der Schulverpflegung der Stadt Göttingen im Abonnement teilgenommen haben und die Kosten für die Schulverpflegung gezahlt wurden. Auf den Rabatt besteht kein Rechtsanspruch. I.5.4. Beantragung der Zuzahlung, des Zuschusses/Rabatts Die Zuzahlung, der Zuschuss/Rabatt wird auf Antrag gewährt. Einen formlosen Antragsvordruck finden Sie auf dem Internetportal www.schulessen.goettingen.de unter dem Link “Formulare”. Drucken Sie bitte diesen Antrag aus, fügen Sie für eine Zuzahlung eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides bei und reichen die Unterlagen bei der Stadt Göttingen, Fachdienst 40.3 – Abrechnungsstelle -, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen ein. I.6. Vorgehensweise für die Einzahlung auf das Essengeldkonto: Essengelder überweisen Sie bitte nur auf das Schulessengeldkonto der Stadt Göttingen: KontoNr.: 4044, IBAN: DE60 2605 0001 0000 0040 44 bei der Sparkasse Göttingen, Bankleitzahl 260 500 01, SWIFT/BIC: NOLADE21GOE Kundennummer / Verwendungszweck: geben Sie hier bitte immer die Kundennummer und Vor- und Zunamen des Essenteilnehmers - ohne weitere Angaben an (Bsp.: 12345 Max Müller) Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 8/13 Bei anderen Angaben besteht die Gefahr das der Betrag dem persönlichen Essengeldkonto nicht korrekt zugeordnet werden kann ! Bei Geschwisterkindern füllen Sie bitte für jeden Essenteilnehmer eine einzelne Überweisung aus. Nur so kann der Betrag genau dem jeweiligen persönlichen Essengeldkonto zugewiesen werden! Beachten Sie bitte die erforderliche Bearbeitungszeit für Überweisungen bei den Banken. Daher ist es wichtig frühzeitig zu überweisen ! (Empfehlung: Ca. 1 Woche vor der erstmaligen Nutzung). I.6.1. Anleitung zur Überweisung: Überweisung auf das Mensakonto Stadt Göttingen DE60 2605 0001 0000 0040 44 NOLADE21GOE 50,00 von Ihnen gewünschten Betrag eintragen Kundennummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers Kto. Nr. : 4044 IBAN: DE60 2605 0001 0000 0040 44 BLZ: 260 500 01 BIC: NOLADE21GOE Sparkasse Göttingen Ihre Kundennummer: ………………………. (erhalten Sie im Kundenbrief) Bitte nur: Kundenummer, Vorname und Name des Essenteilnehmers erfassen ! Ihre Name: ………………………. Wichtig ist die Kundennummer, sowie Vor- und Zuname des Essenteilnehmers. Bitte keine anderen oder weiteren Eintragungen ! Die Angaben in dieser Form werden benötigt, um den Geldbetrag Ihrem persönlichen Essengeldkonto zuordnen zu können. Sie erhalten Ihre Kundennummer mit dem Kundebrief durch das Schulsekretariat. I.7. Kontoauflösung: Eine Auflösung des persönlichen Essengeldkontos erfolgt schriftlich über die Schule. Bereits bestellte Essen werden nicht erstattet. Das vorhandene Restguthaben wird innerhalb von 4 Wochen unbar auf Ihr Konto überwiesen. Ein hierzu notwendiges Formular finden Sie auf der Internetplattform www.schulessen.goettingen.de unter dem Link „Formulare“. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 9/13 II. Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule - Jahrgänge 5 - 10, Neuen IGS Göttingen - Jahrgänge 5 - 9. Für die Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in den Jahrgängen 5 - 10 (beginnend ab dem Schuljahr 2011/2012) und der Neuen IGS Göttingen in den Jahrgängen 5 - 9 (beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016) ist die verpflichtende Teilnahme an der Schulverpflegung an allen Schultagen im Abonnement Bestandteil des pädagogischen Schulkonzeptes. II.1. Essenteilnahme / Chip Das Nutzungsverhältnis der verpflichtenden Essenteilnahme an allen Schultagen beginnt bei diesen Schülerinnen und Schülern mit der Schulanmeldung sowie der Aufnahme an der Schule und endet mit Beendigung o der Klasse 10 in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, o der Klasse 9 in der Neuen IGS Göttingen, mit Schulabgang / Schulwechsel. Die Teilnahme an der Schulverpflegung findet für die Schülerinnen und Schüler in der verpflichtenden Essenteilnahme an allen Schultagen statt. Die Schulverpflegung wird für alle Schultage nach Schulvorgabe bestellt. Für den Mensazutritt und damit zur Essenteilnahme benötigen die Schülerinnen und Schüler einen Chip. Dieser wird zusammen mit dem Kundenbrief von der Schule ausgegeben. Der Mensazutritt erfolgt während der Essenzeit durch eine mechanische Zugangskontrolle (Drehsperre). Der Chip dient als elektronischer Schlüssel für die Zugangskontrolle zum Betreten der Mensa während der Essenzeit. An der Zugangskontrolle wird über den Chip das Vorliegen einer Bestellung geprüft und bei Vorliegen einer Bestellung der Zugang freigegeben. Liegt für den Tag keine Bestellung vor, wird der Zugang zur Mensa nicht freigegeben. Ohne Chip ist der Zutritt zur Mensa während der Essenzeiten grundsätzlich ausgeschlossen! Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 5,-- € an, die per Lastschrift mit abgebucht wird. Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat umgehend zu benachrichtigen. Der bestehende Chip wird dann durch das Schulsekretariat gesperrt. Für den ausgestellten Ersatzchip ist erneut die Einrichtungsgebühr zu entrichten. Der Chip enthält keine persönlichen Daten und kein Geld. Der Chip ist nicht übertragbar. Das Schulessen in der Mensa erfolgt nach dem Free-flow-System. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich unabhängig von bereits gebuchten Bestellungen erst vor Ort für eine der angebotenen Speisen entscheiden müssen. Es kann daher vereinzelt dazu kommen, dass eine über das Internetportal bestellte Speise nicht mehr verfügbar ist und durch eine andere Speise ersetzt wird. Die Bereitstellung einer Ersatzspeise, sowie die Möglichkeit auf andere angebotene Speisen auszuweichen, schließt einen Anspruch auf Kostenerstattung aus. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 10/13 II.2. Bestellung / Abmeldung / Abrechnung Die Essenbestellung erfolgt automatisch für alle Schultage. Eine Abmeldung von verpflichtenden Essenteilnehmern bei schulischen Veranstaltungen (z.B. Praktika, Klassenfahrt, etc.) oder privaten planbaren Abwesenheiten (z.B. Kur, Krankenhausaufenthalt, etc.) ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch die Erziehungsberechtigten / Schule schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Küchenbetriebe, Abrechnungsstelle für Schulverpflegung, 37070 Göttingen oder per Email unter [email protected] vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt hierbei im SEPA-Lastschriftmandat monatlich rückwirkend. Mit der Anmeldung erfolgt die Vorabinformation zur monatlichen Buchung. Weitere Informationen zur Buchung erfolgen während der Vertragslaufzeit nicht. II.3. Erstattung von Essengeldern wegen Nichtteilnahme an der Verpflegung Eine Erstattungen wegen Nichtteilnahme an der Schulverpflegung, z.B. wegen Krankheit, erfolgt nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Bestätigung des Schulsekretariats und ab einer Abwesenheitszeit von mehr als einer vollen Schulwoche. Beträge werden bei Berücksichtigung ab der zweiten Ausfallwoche erstattet. Der Antrag ist über das Schulsekretariat oder unter dem Link Formulare auf www.schulessen.goettingen.de erhältlich. II.4. Zuzahlung zur Schulverpflegung / Zuschuss / Rabatt siehe hierzu unter I.5. II.5. Kündigung Eine Kündigung der Teilnahme an der verpflichtenden Schulverpflegung im Rahmen des pädagogischen Schulkonzeptes durch die Vertragspartner ist nur über die jeweilige Schulleitung möglich! Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 11/13 III. Wiederkehrende Antworten und Fragen (FAQ) Was mache ich bei Chipverlust ? Bei Verlust des Chips melden Sie sich umgehend im Sekretariat, damit dieser gesperrt werden kann. Bei Ausgabe eines neuen Chips (Ersatzchip) wird erneut eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben. Ist die Chipnummer wichtig? Nein, die Chipnummer ist nur eine Seriennummer und dient der eigenen Erkennung. Wie kann ich mein persönliches Essengeldkonto einsehen? Unter www.schulessen.goettingen.de die Eingabe der persönlichen Kundennummer (nicht die Chipnummer) und der PIN. Das Guthaben wird bereits auf der ersten Seite angezeigt. Wie kann ich die Kontoeinzahlungen und Abbuchungen einsehen? Eine detaillierte Kontobewegung erhalten Sie: Unter Karteireiter „Kontobewegung“ die nächste Seite öffnen Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den „Suchen“ - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Kontobuchungen ab dem von Ihnen gewünschten Datum. Wie kann ich erkennen, welche Essen bestellt wurden? Unter „Buchungshistorie“ erhalten Sie einen Bericht über die detaillierten Essenbestellungen: Den gewünschten Zeitraum mit dem Anfangsdatum angeben und auf den „Suchen“ - Button klicken. Sie erhalten eine Gesamtübersicht über alle bisher getätigten Essenbestellungen. Wann wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht? Mit der Bestellung wird das Geld vom persönlichen Essengeldkonto abgebucht. Muss ich regelmäßig Geld auf das Konto überweisen? Das Essengeldkonto sollte immer über ein entsprechendes Guthaben (Empfehlung: mind. 1 Monatsbetrag per Dauerauftrag). Die Überweisung kann z. B. einmalig zum Schuljahresbeginn mit dem Halbjahresbetrag erfolgen, monatlich mit einem monatlichen Essenbetrag, oder individuell. Beachten Sie hierbei jedoch: Eine Essenbestellung ohne Guthaben ist nicht möglich ! Verfallen die Guthaben auf dem Konto? Nein, alle Guthaben am Monats-, Jahres- oder Schuljahresende verfallen nicht, sondern bleiben auf dem Konto bestehen. Die aktuelle Kontoübersicht können Sie jederzeit auf dem persönlichen Essengeldkonto einsehen. Was passiert, wenn ich länger nicht zur Schule komme oder die Schule verlasse? Guthaben verfallen nicht. Es wird für jeden Essenteilnehmer ein persönliches Essengeldkonto geführt. Bei Verlassen der Schule werden Guthaben auf Antrag unbar (Überweisung) zurückerstattet. Einen Antrag hierzu erhalten Sie unter dem Link „Formulare“ auf der Internetplattform www.schulessen.goettingen.de . Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 12/13 Sofern Sie über einen längeren Zeitraum nicht zur Schule kommen, teilen Sie uns dieses bitte unter [email protected] mit, damit Ihr Konto für weitere Bestellungen gesperrt werden kann. Welche Möglichkeiten der Essenteilnahme habe ich und was kostet es? Essen - Teilnehmer SchülerInnen LehrerInnen / MitarbeiterInnen Standard - Preis 3,55 € - buchen bis morgens 08:00 Uhr noch für denselben Tag - Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 08:00 Uhr noch für denselben Tag möglich. - Preis 4,43 € - buchen bis morgens 08:00 Uhr noch für denselben Tag - Um-, Zu-, Abbestellen bis morgens 08:00 Uhr noch für denselben Tag möglich. Warum bekomme ich trotz Chip kein Essen? o Es wurde keine Bestellung getätigt (keine Häkchen auf dem Speiseplan im persönlichen Essengeld gesetzt)? o Die Bestellung wurde nicht gespeichert (Button „Bestellung speichern“ vergessen zu drücken)? o Es ist kein oder nicht genügend Geld auf dem persönlichen Essengeldkonto? Bestellungen können daher nicht mehr ausgeführt werden. Wie kann ich z.b. über Kontoaufladung unterrichtet werden? Bei der Anmeldung ist eine Email-Adresse anzugeben. Über diese Email-Adresse werden Sie bei Erreichen von 15,-- € auf Ihrem persönlichen Essengeldkonto unterrichtet, Zusätzlich sehen Sie bei der Buchung über das Internetbestellsystem den aktuellen Kontostand. Warum wurde ich nicht bzw. nicht rechtzeitig informiert das kein Geld mehr auf meinen Essengeldkonto verfügbar ist ? o Die Email-Adresse ist nicht korrekt, neue Email-Adresse bitte unter [email protected] zusenden. An wen kann ich mich bei Problemen vor Ort wenden? Ansprechpartner für Probleme vor Ort sind jeweils die Schulsekretariate und die Ausgabekräfte in den Schulmensen. In der Stadtverwaltung sind die Ansprechpartner der Abrechnungsstelle für die Mittagsverpflegung an Göttinger Ganztagsschulen per Email unter [email protected] oder telefonisch unter 0551 / 400-2303 o. 2696 zu erreichen. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016 13/13 Ich habe keine Email-Adresse, wie kann ich eine bekommen? Im Internet unter der Suche „kostenlose Email Adresse“ erhalten Sie Anbieter einer kostenlosen Email angezeigt. Auf den Seiten der Anbieter ist beschrieben, wie Sie weiter vorgehen müssen, um eine kostenlose Email-Adresse zu erhalten. Die Schulsekretariate sind Ihnen hierbei gern behilflich. Wo kann ich meine Emails abrufen? Von jedem PC mit Internetzugang, z. B. von zuhause, in der Firma (sofern genehmigt), in der Schule, im Internet-Cafe, etc. Warum kann ich mich im Internet nicht gleich anmelden? Vor einer Anmeldung müssen Sie Ihre Daten registrieren. Sie erhalten dazu einen Registrierungscode im Schulsekretariat. Für die Registrierung betätigen Sie bitte den Button „Registrieren“ auf der Seite www.schulessen.goettingen.de. Geben Sie bitte dann den Registrierungscode ein und folgen Sie den Hinweisen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie vom Schulsekretariat die Kundennummer und die Zugangs-PIN, mit welcher Sie sich dann im Internet auf der o.a. Seite anmelden können. Was passiert wenn ich mich erneut registriere ? Durch die erneute Registrierung kann es zur Anlage eines Doppelfalles kommen. Das heißt für Sie wird ein neues Konto angelegt. Gelder können dann nicht mehr automatisch korrekt zugeordnet werden. Muss ich die PIN bei der Überweisung mit angeben? Nein, die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist in Verbindung mit der Kundennummer eine Zugangsnummer zum persönlichen Essengeldkonto und sollte daher nicht anderen bekannt sein. Warum sind meine Eingaben auf dem persönlichen Essengeldkonto nicht berücksichtigt worden ? Bei Internetseiten ist nach erfolgter Eingabe zwingend ein Speichern dieser Eingaben zur Übertragung notwendig. Ohne Speicherung sind die Eingaben nur temporär und werden beim Schließen der Seite gelöscht. Kann ich für meinen Gastschüler mitbestellen? Die Essenteilnahme von Schulgästen regelt grundsätzlich das Schulsekretariat. Die persönlichen Internetessenkonten sind so eingestellt, dass nur eine Bestellung pro Tag und Kunde möglich ist. Bei längerfristigem Gastaufenthalt empfiehlt es sich ein Kundenkonto für den Gast anzulegen. Kann ich auch von meinem Tablet oder Handy bestellen? Derzeit können Bestellungen nur über einen PC mit Internetzugang erfolgen. An einem Zugang über andere Medien wird derzeit gearbeitet. Erstellt: Fachdienst Küchenbetriebe (40.3) Stand: 12.08.2016
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