§ 1 Ziel Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter

§1
Ziel
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu
erlangen. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.