Das Staatliche Bauamt Weilheim

Das
Staatliche Bauamt Weilheim
informiert
17.08.2016
Auskunft erteilt: Herr Probst, Tel. 0881/9901139
Frau Ritter, Tel. 0881/9901156
St 2068 – Neubau Ortsumfahrung Weßling
Vollsperrung für den Anschluss der Ortsumfahrung an die
Autobahnanschlussstelle (A 96) Wörthsee
Die Gemeinde Weßling und das Staatliche Bauamt Weilheim bauen derzeit die
Ortsumfahrung Weßling. Die Freigabe für den Verkehr ist Ende 2016 geplant.
Zur Anbindung der neuen Ortsumfahrung an die St 2348 und die
Autobahnanschlussstelle Wörthsee der A 96 bei Schluifeld wird von 20.08.2016 bis
zum 03.09.2016 eine Vollsperrung der St 2348 zwischen der Anschlussstelle
Wörthsee und der Zufahrt zum Golfplatz Wörthsee erforderlich.
Zur Umfahrung ab der Autobahnanschlussstelle (A96) Wörthsee bestehen zwei
Möglichkeiten. Entweder weiter auf der Autobahn A 96 bis zur Anschlussstelle
Oberpfaffenhofen und von dort aus über die St 2068 zurück nach Weßling oder ab
der Anschlussstelle Wörthsee über die St 2348 nach Etterschlag und dann über
Wörthsee und Seefeld nach Weßling.
Der Linienbusverkehr des MVV wird die bestehenden Haltestellen auch während der
Sperrung bedienen.
Aufgrund der Vollsperrung wird der Golfplatz Wörthsee in dieser Zeit nur über die
Zufahrt von Weßling, Grünsinker Str. kommend erreichbar sein.
Ausnahme: während der Zeit des Grünsinker Festes (20/21.8.2016):
Aufgrund des Grünsinker Festes ist die Zufahrt zum Golfplatz Wörthsee nur bis
Samstag den 20.8.16 bis 16 Uhr aus Richtung Weßling über die Grünsinker Str.
möglich.
Staatliches Bauamt Weilheim, Münchener Straße 39, Tel. 0881/990-0; Fax 0881/990-1100
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.stbawm.bayern.de
-2Ab Samstag 16 Uhr bis Montag 22.8.16 früh um 4 Uhr kann der Golfplatz Wörthsee
nur über die Autobahnanschlussstelle (A96) Wörthsee angefahren werden.
Auf alle Sperrungen und die entsprechenden Umleitungsstrecken wird vor Ort
rechtzeitig und ausführlich hingewiesen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und vor allem die Anlieger und Gewerbetreibenden
um Verständnis für die auftretenden Behinderungen und Umwege.