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ServiceManual zur
Internationalen Zuliefererbörse (IZB)
Die Digitalisierung der Mobilität
18. – 20. Oktober 2016
Wolfsburg | Allerpark
www.izb-online.com
Veranstalter:
Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Telefon+49 53 61. 8 97-13 12
[email protected]
be
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z
Jet
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!
2
gInhalt:
Teil 1 ......................................................................................... S.
Allgemeine Informationen
Auf- und Abbau
Technische Richtlinien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
3 – 29
Teil 2 ......................................................................................... S. 30 – 37
Marketing
Ausweise | Gästekarten
Teil 3 ......................................................................................... S. 38 – 64
Standausstattung TYP 1
Standausstattung TYP 2
Standausstattung TYP 3
Allgemeines
Teil 4 ......................................................................................... S. 65 – 85
Technische Installationen
Mietmobiliar | Sitzmöbel
Mietmobiliar | Tische
Messebau | Korpusmöbel und Sonstige
Grafische Arbeiten
Teil 5 ......................................................................................... S. 86 – 113
Telekommunikation
Veranstaltungstechnik
Standbewachung
Standreinigung
Messepersonal
Dekorationspflanzen
Versicherung
gVeranstalter:
Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Telefon+49 53 61.8 97-13 12
[email protected]
g mit der Durchführung beauftragt:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
[email protected]
3
Teil 1 | Inhalt
g Allgemeine Informationen
Termin | Lieferanschrift | Öffnungszeiten | Eintrittspreise ................................................. S. 4
Anfahrtsskizze ..................................................................................................................... S. 5
Parken .................................................................................................................................. S. 6
Hallenübersicht ................................................................................................................... S. 7
g Auf- und Abbau
Auf- und Abbauzeiten .......................................................................................................... S. 8
Logistik Infos & Dokumente ................................................................................................S. 9
Richtlinien für den Auf- und Abbau (unbedingt beachten!) ...............................................S. 10
Lieferanschriften und Deadlines .........................................................................................S. 12
g Technische Richtlinien
Hallentechnik .......................................................................................................................S. 13
Technische Richtlinien .........................................................................................................S. 14
g Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ..........S. 24
4
Teil 1 | Allgemeine Informationen
Termin | Lieferanschrift | Öffnungszeiten | Eintrittspreise
gVeranstaltung
9. Internationale Zuliefererbörse (IZB)
g Veranstaltungstermin
18. bis 20. Oktober 2016
gVeranstaltungsort
38448 Wolfsburg | Allerparkgelände
gVeranstalter
Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft
Major-Hirst-Straße 11
38442 Wolfsburg
Vorstand:
Julius von Ingelheim (Sprecher), Manfred Günterberg, Thomas Krause, Oliver Syring
USt-IdNr.: DE 190215600
[email protected]
Internetwww.izb-online.com
Telefon + 49 53 61.8 97-13 12
Telefax + 49 53 61.8 97-13 99
gDurchführung
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Straße 11
38442 Wolfsburg
Geschäftsführer:
Matthias Steckmann / Dr. Jana Dewitz
USt-IdNr.: DE 190320434
[email protected]
Telefon + 49 53 61.8 97-44 40
Telefax + 49 53 61.8 97-44 42
gAnschrift | Lieferanschrift
siehe Seite 12 | Teil 1
gMessebüro
Halle 1, Haupteingang
gÖffnungszeiten
Für Fachbesucher:
Di.
Mi.
Do.
18.10.2016
19.10.2016
20.10.2016
10:00 Uhr – 18:00 Uhr
10:00 Uhr – 18:00 Uhr
10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Für Aussteller:
Di.
Mi.
Do.
18.10.2016
19.10.2016
20.10.2016
09:00 Uhr – 19:00 Uhr
09:00 Uhr – 19:00 Uhr
09:00 Uhr – 19:00 Uhr
gEintrittspreise
Tageskarte
Schüler/Studenten (mit gültigem Ausweis)
Dauerkarte
28,00 Euro inkl. MwSt.
freier Eintritt
65,00 Euro inkl. MwSt.
5
Teil 1 | Anfahrtsskizze
6
Teil 1 | Parken
7
Teil 1 | Hallenübersicht
8
Teil 1 | Auf- und Abbauzeiten
gAufbauzeiten
aufbau
Aufbautage
Anlieferungen
Hallenschließung
Di. 11.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Mi. 12.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Do. 13.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Fr. 14.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Sa. 15.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
So. 16.10.2016
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Mo. 17.10.2016
08:00 – 11:00 Uhr
24:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am 17.10.2016, ab 12:00 Uhr alle Hallengänge geräumt sein
müssen und der Transport von Ausstellungsgütern zu den Ständen nicht mehr möglich ist.
Aufbau innerhalb der Standgrenzen ist am Mo. 17.10.2016 bis 24:00 Uhr möglich!
gAbbauzeiten
abbau
Abbautage
Hallen
Abholung
Hallenschließung
Do. 20.10.2016
1-7
20:00 – 22:00 Uhr
02:00 Uhr
(Fr. 21.10.2016)
Fr. 21.10.2016
1-7
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Sa. 22.10.2016
1-7
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
So. 23.10.2016
1-7
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Mo. 24.10.2016
1-7
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
Di. 25.10.2016
4-7
08:00 – 20:00 Uhr
21:00 Uhr
g Bitte beachten Sie dazu unbedingt den Abschnitt „Logistik Infos & Dokumente“ auf der nächsten Seite!
g Bitte geben sie alle nötigen Informationen zum Auf- und Abbau unbedingt an ihren
Messebauer weiter!
9
Teil 1 | Auf- und Abbau
Logistik Infos & Dokumente
Operative Leitung:
Schenker Deutschland AG
Karlsruher Str. 10
30519 Hannover
Management:
Schenker Deutschland AG
Servicegebäude Süd | Einfahrt Tor 25
Jafféstr. 2
14055 Berlin
Kontakt Frau Nicole Peters
Telefon +49 5 11.8 70 05-400
Telefax +49 5 11.8 70 05-450
[email protected]
Kontakt Herr Jörg Pries
Telefon +49 30.30 12 99 54-10
Telefax +49 30.30 12 99 54-19
[email protected]
Unser Verkehrsleitsystem basiert auf einer Internetplattform, auf der Sie alle nötigen Zeitfenster und Logistikflächen im Auf- und Abbau für Ihr Fahrzeug buchen müssen.
Bitte beachten Sie, dass eine Einfahrt auf das Messegelände ohne vorherige Registrierung nicht möglich ist.
g Anleitung zum Zeitfenstertool
Weitere wichtige Hinweise zur Verkehrslenkung und zur
Kautionsregelung entnehmen Sie bitte dem Verkehrsleitfaden.
g Logistikformular
Weiterhin finden Sie hier unser Logistikformular, unsere
g Verkehrsleitfaden
Versandinstruktionen und ein Muster Label.
g Shipping Guidelines
Zum Aufruf des gewünschten Dokuments klicken Sie bitte
auf den jeweiligen untenstehenden Link.
Das Zeitfenstertool wird ab dem 22. August 2016 online zur
g Muster Label
Verfügung stehen. Ab diesem Termin können Sie ebenfalls
unsere Dienstleistungen vor Ort in Wolfsburg buchen.
Für Transportorganisation und Preisanfragen stehen wir ab
g Messespeditionstarif
sofort zur Verfügung.
10
Teil 1 | Richtlinien für den Auf- und Abbau
g Deadline Logistikformular:
23. September 2016
g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin
g Kontaktinformation Messespedition
Schenker Deutschland AG
Telefax +49 5 11.8 70 05-450
Kontakt: Nicole Peters
Telefon+49 5 11.8 70 05-400
[email protected]
g Seite 1 von 2
1 Auf dem gesamten Messegelände gilt die max. Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Vorfahrtsregelung rechts vor links.
2 Je nach Entscheidung durch die Messeleitung oder die vor
Ort eingesetzten Ordnungskräfte und die Entwicklung des
Aufbau- und Abbaugeschehens kann auch während der
vorgegebenen Auf-/Abbauzeiten ein Einfahrtverbot für alle
Fahrzeuge ausgesprochen werden, um evtl. Stausituationen
aufzulösen.
3 Jeder Aussteller, Dienstleister des Ausstellers (z.B. Messebauer) oder Messelieferant muss sich mit dem vollständig
ausgefüllten Logistikformular vorab bei DB Schenker anmelden und bei Anlieferungen/Abholungen von Teil- oder
Komplettpartien zusätzlich ein Zeitfenster online beantragen (Details siehe Seite 9). Die Anmeldungen müssen zu
den o. g. Deadlines erfolgen – spätere Anmeldungen finden
keine Berücksichtigung.
4 Die Anlieferung für den Auf-/Abbau erfolgt in der Zeit von
08:00 – 20:00 Uhr. Am letzten Aufbautag ist ab 11:00 Uhr
keine weitere Einfahrt auf das Messegelände möglich. Erste
Möglichkeit zur Einfahrt auf das Gelände nach Messeende
besteht am letzten Messetag zwischen 20:00 – 22:00 Uhr.
Während der Geländesperre können Sie bei Bedarf bei
Schenker am Servicestand Hand-Rollwagen ausleihen.
5 Bei Eintreffen am Messegelände muss sich jeder Fahrzeugführer am Stand des Messespediteurs anmelden. Anliefernde Fahrzeuge werden ausschließlich nach zeitlicher
Anmeldung eingeteilt und die Zufahrt auf das Messegelände entsprechend genehmigt. Nicht angemeldete Fahrzeuge
erhalten keine Einfahrterlaubnis.
6 Für den Zeitraum der Anlieferung bzw. Abholung muss eine
Kaution in Höhe von 100,00 Euro in bar je Fahrzeug hinterlegt werden. Diese Kaution wird einbehalten, wenn die
per Zeitfenster genehmigte Ent-/Beladezeit überschritten
und keine vorherige Information durch den Anliefernden
oder Abholenden gegeben wird, dass sich die Anliefer- bzw.
Abholzeit verlängert oder den Anweisungen der Ordnungskräfte nicht Folge geleistet wird und dadurch das Anliefer-/
Abholgeschehen behindert wird.
7 Der bei Eintreffen am Messegelände ausgehändigte Einfahrtschein muss gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe ausgelegt und mit folgenden Angaben versehen
werden: Aussteller und ggf. Standbauer, Hallen-/Standnummer, Handynummer des Fahrers, LKW-Kennzeichen,
Logistikfläche, Datum, Zeitfenster, Fahrzeugtyp. Zuwiderhandlungen führen ggf. zum Verlust der Kaution.
8 Auf dem Messegelände befinden sich keine Lagerkapazitäten für Leer-/Vollgut oder für ein Abruflager. DB Schenker
bietet eine Lagerung der Leer-/Vollgüter zu den im Messespeditionstarif genannten Raten auf einer externen Lagerfläche an. Ihre Leer- und Vollgüter sind nach der Abholung
vom Messestand bis zur Rücklieferung nicht zugänglich!
9 Anzulieferndes Messegut und abgestellte Transportbehälter
müssen eindeutig mit den folgenden Angaben beschriftet
sein: Aussteller, Hallennummer und Standnummer. Nicht
identifizierbare und behindernde Packstücke werden kostenpflichtig entsorgt. Einen Label Muster finden Sie auf
Seite 9.
10 Der Einsatz von Kränen, kraftbetriebenen Gabelstaplern mit
Fahrerplatz u. ä. Flurförderfahrzeuge zum Be- und Entladen
sowie zum Auf- und Abbau, ist auf dem Messegelände aus
Sicherheits- und Regiegründen nur dem vom Veranstalter
zugelassenen Messespediteur vorbehalten. Für den Messespediteur erteilten Auftrag gelten die ADSp 2016. Die
Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen
des Gutes am Stand oder an einem zugewiesenen Platz
in der Halle, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen
Beauftragter noch nicht anwesend ist. Dies gilt ebenfalls
für den Projektleiter einer Gastveranstaltung oder dessen
Beauftragten. Ein Angebot für die erforderlichen Leistungen
können Sie mit Logistikformular 1 anfordern. Den Einsatz
von Flurfördertechnik berechnen wir gemäß Messespeditionstarif (siehe Seite 9). Flurfördertechnik darf ausschließlich durch das Personal von DB Schenker betrieben werden.
Eine Vermietung ist nicht möglich.
11 Evtl. notwendiges Hilfspersonal (z. B. mit Handhubwagen
zur Verbringung von Materialien auf den Messestand) für
die Be-/Entladung berechnen wir gemäß Messespeditionstarif je angefangener Einsatzstunde.
12 Das von uns eingesetzte Personal ist hinsichtlich der
Verkehrsleitung/ -führung und der Be- /Entladetätigkeiten
weisungsbefugt. Zuwiderhandlungen können mit einem
Platzverweis geahndet werden. Bei Fahrzeugen die behindernd abgestellt werden, behält sich die Messeleitung ein
Abschleppen zu Lasten des Kraftfahrzeughalters vor.
13 Alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind
termingerecht gemäß Deadline online, per Mail oder per
Fax bzw. am Tag der Leistungserbringung in unserem Mes-
11
Teil 1 | Richtlinien für den Auf- und Abbau
g Deadline Logistikformular:
23. September 2016
g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin
g Kontaktinformation Messespedition
Schenker Deutschland AG
Telefax +49 5 11.8 70 05-450
Kontakt: Nicole Peters
Telefon+49 5 11.8 70 05-400
[email protected]
g Seite 2 von 2
sebüro vor Ort durch Unterschrift eines Bevollmächtigten
des Ausstellers oder seines Dienstleisters zu beauftragen.
14 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen
Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2016 (auf Anfrage stellen wir diese gerne zur Verfügung).
15 Zollabwicklungen für diese Veranstaltung sind ausschließlich über das Hauptzollamt Hannover vorgesehen. Daher
können Zollgüter in keinem Fall direkt am Messeplatz
angeliefert werden, sondern müssen das Messelager in
Hannover passieren. Die Kosten für Zollabfertigungen
entnehmen Sie bitte dem Messespeditionstarif.
16 Sofern keine SpV-Verzichtserklärung vorliegt, fallen SpV
Speditionsversicherungsprämien sowohl für eventuelle
Transport- als auch für die Handlingleistungen an.
Die Prämie wird pro Auftrag eingedeckt und berechnet.
Die Höhe der Prämien richten sich nach den angegebenen
Warenwerten (gerundet auf volle 500 Euro) mit einem
Minimumwert von 10.000,00 Euro.
Für Leistungen innerhalb Deutschland und der EU:
0,1131 % (inkl. VSt, zuzüglich MwSt).
Für Leistungen außerhalb der EU: 0,28 % bei Luftfracht,
0,4 % bei Seefracht.
Eine Transportversicherung ist in den genannten Raten
nicht inkludiert. Sehr gerne bieten wir unsere wettbewerbsfähigen Raten dafür auf Anfrage an.
17 Ihre Verpackungen müssen der Warenbeschaffenheit entsprechend angepasst sein in Stabilität, Material, Größe und
Empfindlichkeit. Verpackungen, die gewichtsmäßig nicht
per Hand handelbar sind, müssen für ein Handling per
Stapler ausgelegt sein.
18 Beim Verpacken der Ware muss auf die maximale Bodenbelastbarkeit von 500 kg/m² geachtet werden. Wir weisen
darauf hin, dass Packstücke die die Bodenbelastbarkeit
überschreiten nicht in die Hallen verbracht werden dürfen
und vom Aussteller/Standbauer vor der Halle abzupacken
sind.
12
Teil 1 | Lieferanschriften und Deadlines
1 Für Stückgut-/Paket- und Kuriersendungen bis zu 1.500 kg
Schenker Deutschland AG
c/o Internationale Zulieferbörse (IZB)
Karlsruher Str. 10
30519 Hannover
c/o Ausstellername
Halle/Stand Nummer:
g Hinweis 1
Die Überlagernahme und Standlieferung ist ein kostenpflichtiger Service.
Die Raten erfragen Sie bitte jederzeit sehr gerne bei uns.
ankunfts-deadlines für stückgut-/paket- und kuriersendungen an die lieferadresse
Ankunfts-Deadline
Datum
Ankunfts-Deadline Seefracht LCL am Hafen Hamburg
Freitag, 30.09.2016
Ankunfts-Deadline Seefracht FCL am Hafen Hamburg
Freitag, 07.10.2016
Ankunfts-Deadline Luftfracht am Flughafen HAJ
Ankunfts-Deadline LKW Stückgut/Kuriersendungen am Lager HAJ (Zollgut)
Ankunfts-Deadline LKW Stückgut/Kuriersendungen am Lager HAJ (kein Zollgut)
Montag, 10.10.2016
Dienstag, 11.10.2016
Donnerstag, 13.10.2016
g Hinweis 2
Kuriersendungen können während des Auf- und Abbaus sowie während der Messelaufzeit direkt zum Messegelände
geschickt werden. Jede Kuriersendung muss bei Schenker über das Logistikformular (siehe Seite 9) avisiert werden.
Nicht avisierte Sendungen werden abgelehnt.
Option A = inkl. Standlieferung
g kostenpflichtiger Service (Raten gem. Tarif oder auf Anfrage)
Option B = Selbstabholung im Service Center Halle 3 am Liefertag
g kostenfrei (Sendungen die bis 20:00 Uhr des Liefertages nicht abgeholt wurden, werden am nächsten Tag
kostenpflichtig zugestellt)
Lieferadresse
Internationale Zulieferbörse (IZB)
Allerpark (Schützenplatz)
Service Center – Halle 3 – Stand Schenker Deutschland AG
38448 Wolfsburg
c/o Name des Ausstellers
Halle/Stand Nummer:
2 Für Teil-/Komplettpartien ab 1.500 kg
Internationale Zulieferbörse (IZB)
Allerpark (Schützenplatz)
38448 Wolfsburg
c/o Ausstellername
Halle/Stand Nummer:
g Hinweis 1
Für diese Option muss zwingend ein Zeitfenster gebucht werden (siehe Seite 9).
Für direkte Anlieferungen/Abholungen gilt eine Kautionsregelung. Details und Beträge entnehmen Sie den Richtlinien für den
Auf- und Abbau, Punkt 6 (siehe Seite 10) oder im Verkehrsleitfaden (siehe Seite 9).
13
Teil 1 | Hallentechnik
gHallenbeschaffenheit
Leichtbauhallen:
–
freitragende Aluminium-Rahmenkonstruktion mit Standarddachplanen
–
Innenhimmelabhängung mit Nesselstoff
–
Standardseitenwände aus PVC-Kunststoffpaneelen
–
geschlossener Holzfußboden; Alu-Cassetten-Konstruktion
–
Hallen sind mit Fahrzeugen nicht befahrbar
(Ausnahme: Ausstellungsfahrzeuge nur nach Rücksprache)
– Belieferung der Hallen ist ausschließlich über beschilderte Ladeöffnungen möglich (max. Höhe 2,50 m)
–
max. Bodenbelastbarkeit: 500 kg/m²
–
max. Bauhöhen siehe Tabelle
gHallenmaße
Schnitt
C
C
H
D
G
hallenmaße
max. Bauhöhen
Halle 1 + 2
Halle 2a
Halle 3
Halle 3a
Halle 4
Halle 4a
Halle 5
Halle 5a
Halle 6
Halle 7
C
12,00 m
7,80 m
12,00 m
8,60 m
12,00 m
8,60 m
10,55 m
7,60 m
10,55 m
12,00 m
D
4,00 m
3,25 m
4,00 m
6,20 m
4,00 m
6,20 m
4,00 m
3,80 m
4,00 m
4,00 m
H
9,50 m
6,30 m
9,50 m
5,00 m
9,50 m
5,00 m
8,50 m
6,60 m
8,50 m
9,50 m
G
2,50 m
2,50 m
2,50 m
5,00 m
2,50 m
5,00 m
2,50 m
2,50 m
2,50 m
2,50 m
14
Teil 1 | Technische Richtlinien
g
Seite 1 von 10
Inhaltsverzeichnis
1Vorbemerkungen
1.1Hausordnung
1.2Öffnungszeiten
1.2.1 Auf- und Abbauzeiten
1.2.2Veranstaltungslaufzeit
2
Verkehr im Messegelände, Rettungswege,
Sicherheitseinrichtungen
2.1Verkehrsordnung
2.2Rettungswege
2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
2.3Sicherheitseinrichtungen
2.4Standnummerierung
2.5Bewachung
2.6Notfallräumung
3
Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes
3.1Hallendaten
3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
3.1.2 Elektro- und Wasserversorgung
3.1.3Kommunikationseinrichtungen
3.1.4Heizung/Lüftung
3.1.5Störungen
3.2Freigelände
4Standbaubestimmungen
4.1Standsicherheit
4.2Standbaugenehmigung
4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger
Bauten
4.2.2 Fahrzeuge und Container
4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten
4.2.4Haftungsumfang
4.3Bauhöhen
4.4
Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1Brandschutz
4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien
4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen
4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe/Munition
4.4.1.4Pyrotechnik
4.4.1.5Luftballons/Flugobjekte
4.4.1.6Nebelmaschinen
4.4.1.7Rauchverbot
4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke
4.4.1.10Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme
4.4.1.11Leergut
4.4.1.12Feuerlöscher
4.4.2Standüberdachung
4.4.3 Glas und Acrylglas
4.4.4 Geschlossene Zuschauerräume
4.5
Ausgänge/Rettungswege, Türen
4.5.1Ausgänge/Rettungswege
4.5.2Türen
4.6
Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege,
Treppen
4.7Standgestaltung
4.7.1Erscheinungsbild
4.7.2 Prüfung der Mietfläche
4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz
4.7.4Hallenfußböden
4.7.6Standbegrenzungswände
4.7.7Werbemittel/Präsentationen
4.8Freigelände
5
Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestim-
mungen, technische Vorschriften, technische
Versorgung
5.1
Allgemeine Vorschriften
5.1.1Schäden
5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln
5.3Elektroinstallation
5.3.1Elektroanschlüsse
5.3.2Standinstallation
5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften
5.3.4Sicherheitsmaßnahmen
5.3.5Sicherheitsbeleuchtung
5.4
Wasser- und Abwasserinstallation
5.5Druckluft-/Gasinstallation
5.5.1Druckluftinstallationen
5.5.2Gasinstallation
5.6
Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1Maschinengeräusche
5.6.2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
5.6.2.1Schutzvorrichtungen
5.6.2.2Prüfverfahren
5.6.2.3Betriebsverbot
5.6.3Druckbehälter
5.6.3.1Abnahmebescheinigung
5.6.3.2Prüfung
5.6.3.3.Leihgeräte
5.6.3.4Überwachung
5.6.4 Abgase und Dämpfe
5.7
Verwendung von Druckgasen und brennbaren
Flüssigkeiten
5.7.1Druckgasanlagen
5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1 Lagerung und Verwendung
5.8
Asbest und andere Gefahrenstoffe
5.9Strahlenschutz
5.9.1 Radioaktive Stoffe
5.9.2Laseranlagen
5.10
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagne-
tische Verträglichkeit und Oberschwingungen
5.11
Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut
15
Teil 1 | Technische Richtlinien
g
Seite 2 von 10
Inhaltsverzeichnis
5.12
Musikalische Wiedergaben
5.13Getränkeschankanlagen
5.14Lebensmittelüberwachung
6Umweltschutz
6.1Abfallwirtschaft
6.1.1Abfallentsorgung
6.1.2 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle
6.1.3 Mitgebrachte Abfälle
6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1 Öl, Fettabscheider
6.2.2Reinigung/Reinigungsmittel
6.3Umweltschäden
6.4Lärmschutz
1Vorbemerkungen
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH hat für die stattfindende Fachmesse
Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und
ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind für
alle Aussteller bindend.
Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher
ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und
gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen.
Die MW GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen.
Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der
jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im
Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden,
wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind.
Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die
sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel
mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die MW GmbH keine Gewähr für eine
ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann.
Außerdem behält sich die MW GmbH vor, bei verspätet
eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte
zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der
Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu.
Im Übrigen behält sich die MW GmbH Änderungen vor.
Der deutsche Text ist verbindlich.
1.1 Hausordnung
Die MW GmbH als Nutzer übt neben dem Veranstalter das
Hausrecht aus.
Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Hallen
(ausgenommen Eingangsbereiche) nur mit einer gültigen
Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen
einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten gestattet.
Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes
mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal
vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht
des Standpersonals betreten werden.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten.
Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen
und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in
Betrieb gesetzt werden.
Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet.
16
Teil 1 | Technische Richtlinien
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Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet.
Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von
Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist
Besuchern nicht gestattet.
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur
mit besonderer Erlaubnis zulässig.
In den einzelnen Hallen ist Rauchverbot angeordnet. Die
entsprechenden Hinweise sind zu beachten.
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die
Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die
Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen
können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt
hin kontrolliert werden.
Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.
Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände
gebracht werden.
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit
die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu
leisten.
1.2 Öffnungszeiten
1.2.1 Auf- und Abbauzeiten
Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in
den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 8:00 bis
21:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch
andere Zeiten mit Rundschreiben bekannt gegeben werden.
Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände
bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen.
1.2.2 Veranstaltungslaufzeit
Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine
Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach
Messeschluss verschlossen.
Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen
einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung.
2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege,
Sicherheitseinrichtungen
2.1 Verkehrsordnung
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Aufund Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln unbedingt zu beachten.
Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung – StVO.
Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit
beträgt 5 km/h.
Kraftfahrzeuge dürfen zum Be- oder Entladen nicht in die
Hallen einfahren. Während des Ladens ist der Motor abzustellen.
Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während der Veranstaltung und den Auf- und Abbauzeiten
werden mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekannt gegeben.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container,
Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und
Gefahr des Besitzers entfernt.
Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der MW GmbH ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten.
2.2 Rettungswege
2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für
die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen
und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf
Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt.
Hydranten dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich
gemacht, bzw. verbaut werden.
2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im
Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht
in voller Breite geöffnet werden können.
Notausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden.
Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte
oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt
werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege!
2.3 Sicherheitseinrichtungen
Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder und
andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen
und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit
zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt
oder zugebaut werden.
2.4 Standnummerierung
Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern
gekennzeichnet.
2.5 Bewachung
Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch den
Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht
nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht.
Die MW GmbH ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der
Aussteller selbst organisieren.
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Standwachen dürfen nur durch die von der MW GmbH
beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden.
2.6 Notfallräumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen
oder Hallen und deren Räumung von der MW GmbH
angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten,
haben den Anordnungen zu folgen.
Aussteller haben ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu
informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen und
bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihr Stand
geräumt wird.
3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des
Freigeländes
3.1 Hallendaten
(siehe „Hallentechnik”)
3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mind. 100 Lux,
gemessen 1 m über dem Hallenfußboden.
Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände:
Netzart: TN-S-Netz
Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz
Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%) 50 Hz
3.1.2 Elektro- und Wasserversorgung
Die Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus
dem Hallenboden.
3.1.3 Kommunikationseinrichtungen
Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Datenund Antennenanschlüssen kann aus dem Hallenboden
erfolgen.
3.1.4 Heizung/Lüftung
Die Hallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt (ca. +18/20 Grad C).
3.1.5 Störungen
Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich
die Messeleitung zu informieren.
Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die MW GmbH nicht.
3.2 Freigelände
Freigeländeflächen bestehen nicht.
Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung.
4Standbaubestimmungen
4.1 Standsicherheit
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
4.2 Standbaugenehmigung
Ausgehend davon, dass die technischen Richtlinien bei
der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten bis
2,50 m Bauhöhe in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Belegt eine
Standfläche ganze Hallen bzw. Hallenteile, durch die
Publikumsgänge geführt werden müssen, so sind diese
auch bei eingeschossiger Bauweise zur Genehmigung
vorzulegen.
Mehrgeschossige Standbauten werden nicht zugelassen.
Auf Wunsch bietet die MW GmbH dem Aussteller an,
die (in zweifacher Ausfertigung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen
Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruktionen genehmigungspflichtig.
4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger
Bauten
Vermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:100
mit Grundrissen und Ansichten, müssen spätestens 6
Wochen vor Messebeginn der MW GmbH in zweifacher
Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung
mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller/
Standbauer zurück. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Standbau freigegeben.
Für die Genehmigung von:
– Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteile, Bauteile
über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen, s. Pkt. 4.2.1
– Zuschauerräume mit mehr als 200 Personen,
s. Pkt. 4.4.4
– Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen,
siehe Pkt. 4.6
werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in
deutscher Sprache benötigt:
a) geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen
und technischen Regelwerken.
Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen
(einschl. Prüfbericht) die ausschließlich durch einen,
nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik
geprüft sind.
b) Baubeschreibung, Lageplan
c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse,
Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem
Maßstab
d) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder
eines gültigen Prüfbuchs, gem. der FIBauR (Richtlinie
über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt
der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die
MW GmbH im Auftrag des Ausstellers/Standbauers
beim zuständigen Bauaufsichtsamt an, das die Ge-
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brauchsabnahme vor Ort durchführt.
Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem
Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt.
Zusätzlich zur Typenprüfung/Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z. B. Sport- und Spielgeräten mit
mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur
Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen:
– Bau- und Betriebsbeschreibung
–Konstruktionszeichnungen
–Standsicherheitsnachweise
– TÜV-Prüfzeugnisse, -Zulassungen
oder
– EU-Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle bzw. gleich lautende Herstellererklärung nach
BauPG, § 9, 10. Im Bedarfsfall können zudem auch die o. g.
Unterlagen erforderlich werden.
Sollten keine im o. g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, so können diese über die MW GmbH erstellt
werden. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller/Standbauer.
4.2.2 Fahrzeuge und Container
Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in
den Hallen genehmigungspflichtig.
4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten, die
nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder
den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls
geändert oder beseitigt werden.
Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MW GmbH
berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen
vorzunehmen.
4.2.4 Haftungsumfang
Schadensersatzansprüche wegen Abhandenkommens,
Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten
Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die
MW GmbH sind ausgeschlossen.
4.3 Bauhöhen
Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, beträgt
die Normalhöhe für Standbauten +2,50 m über OKF (Oberkante Fußboden). Bei Überschreitung der Normalhöhe ist
der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden
Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu erstellen.
Exponate aus der laufenden Produktion unterliegen keinen
Höhenbeschränkungen. (Lichte Hallenhöhe abzüglich
1,5 m).
An Standgrenzen zum Nachbarn jedoch sind derartige
Überschreitungen abstimmungspflichtig.
4.4 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1 Brandschutz
4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien
Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische
Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum
(Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden.
An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus
Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt
werden (z. B. nicht brennbar).
Dekorationsmaterialien müssen mindestens entsprechend
DIN 4102 B1, bzw. EN 13501/1 Klasse C, d.h. schwerentflammbar sein.
In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind.
Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern zur Befestigung
statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.
Die Prüfzeugnisse über die Baustoffklassen der eingesetzten Materialien sind bereitzuhalten.
Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden.
Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rinden Mulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen.
4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen
nur mit weitgehend leerem Tank ausgestellt werden. Die
Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss
abgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit gasbetriebenen
Motoren s. Pkt. 5.7 wegen des Druckbehälters.
4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe/Munition
Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Das gilt
auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes.
4.4.1.4 Pyrotechnik
Pyrotechnische Vorführungen sind nicht gestattet.
4.4.1.5 Flugobjekte/Luftballons
Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und Flugobjekte in den Hallen und im Freigelände
muss von der MW GmbH genehmigt werden. Die ggf.
zusätzlichen Reinigungskosten sind vom Aussteller zu
tragen.
4.4.1.6 Nebelmaschinen
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht gestattet.
4.4.1.7 Rauchverbot
In allen Hallen besteht strengstes Rauchverbot.
4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind spätestens
jeden Abend nach Messeschluss zur Entleerung in die
Nähe der Hallengänge zu stellen (für das Reinigungspersonal gut erkennbar).
Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind
diese mehrmals am Tag zu entsorgen.
4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung
von Nitrolacken ist verboten.
4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme
Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind in den Hallen verboten.
Bei den Arbeiten außerhalb der Hallen ist die Umgebung
gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Löschmittel
sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.
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4.4.1.11 Leergut
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z. B. Verpackungen
und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in
den Hallen ist verboten.
Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen.
4.4.1.12 Feuerlöscher
Auf den Ständen muss während des Auf- und Abbaus und
während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter
Feuerlöscher mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden. Im Stand ist auf den Standort des Löschers
entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften, BGV A8
(VBG 125), hinzuweisen. Ab einer bestimmten Standflächengröße können mehrere Feuerlöscher verlangt werden.
4.4.2 Standüberdachung
Für waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzelund Sammelständen sind mindestens schwerentflammbare
Materialien zu verwenden. Der Nachweis DIN 4102/B1 ist
durch Prüfzeugnis zu erbringen.
4.4.3 Glas und Acrylglas
Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Glas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas eingesetzt werden.
Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen
ist.
Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
4.4.4 Geschlossene Zuschauerräume
Zuschauerräume müssen mindestens zwei Ausgänge
unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben.
Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinander entfernt
anzuordnen.
Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 200 Personen fassen.
4.5 Ausgänge/Rettungswege, Türen
4.5.1 Ausgänge/Rettungswege
Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m Lauflinie betragen.
Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander
und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen
haben.
Die Rettungswege sind nach BGV A8 (ehemals VBG 125)
zu kennzeichnen.
Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge,
Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen:
– bis 100 m²: 1 Rettungsweg, 0,90 m breit
– über 100 m² und bis 200 m²: 2 Rettungswege,
je 0,90 m breit
– über 200 m² und unter 400 m²: 2 Rettungswege,
je 1,20 m breit
4.5.2 Türen
Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren,
Schiebetüren sowie sonstiger Zugangssperren in Rettungswegen ist nicht zulässig.
4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen
Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen
angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens
1,00 m hoch sein.
Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum zugänglich sind, müssen einen festen, griffsicheren
Handlauf aufweisen. Um ein Überklettern der Brüstungen
zu erschweren, sind dort nur geschlossene Brüstungsfüllungen oder vertikal verlaufende Füllstäbe bei einem freien
Stababstand bzw. Öffnungsmaß von max. 0,12 m zulässig.
Brüstungen an Flächen mit eingeschränktem Fachbesucherpublikum sind mindestens mit einem griffsicheren
Handlauf, einem Mittel- und Untergurt zu versehen.
Für Podeste und hierfür erforderliche Brüstungen ist ein
statischer Nachweis zu erbringen.
Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN
1055 Blatt 3, Tabelle 1 mindestens für 2,0 kN/qm ausgelegt
sein.
Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch
sein.
Leitern, Aufstiege, Stege und Treppen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.7 Standgestaltung
4.7.1 Erscheinungsbild
Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig.
Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen.
Wände, die an die Besuchergänge grenzen, sollen durch
den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u. a. aufgelockert werden. Standrückseiten, die an Nachbarstände
grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in
dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen.
Bei genehmigter Überschreitung der Bauhöhe ist der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu
erstellen.
4.7.2 Prüfung der Mietfläche
Die Mietfläche wird vom Veranstalter gekennzeichnet.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage,
Maße und etwaige Einbauten, Sicherheitseinrichtungen
usw. zu informieren.
Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten.
4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht
beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert
werden (z. B. durch Bohren, Schrauben, Nageln). Auch das
Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet.
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder
durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden.
Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der
Mietfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der
zulässigen Bauhöhe umbaut werden.
4.7.4 Hallenboden
Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu
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Teil 1 | Technische Richtlinien
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verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen.
Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das
rückstandsfrei zu entfernen ist.
Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden.
Substanzen wie Öle, Fette, Farben und ähnliches müssen
sofort vom Fußboden entfernt werden.
Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt
werden.
Verankerungen und Befestigungen im Hallenboden sind
nur bedingt möglich, und können auf Antrag genehmigt
werden.
Die Wiederherstellung des Bodens wird von der MW
GmbH oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig durchgeführt.
4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke
Abhängungen von der Hallendecke sind nicht möglich.
4.7.6 Standbegrenzungswände
Die gemietete Standfläche wird vom Veranstalter aufgeschnürt bzw. abgesteckt und gekennzeichnet.
Standbegrenzungswände sind messeseitig nicht vorhanden.
Rückseiten der Stand-Trennwände von benachbarten
Ausstellern dürfen ohne vorherige Vereinbarung mit dem
Standnachbarn nicht benutzt werden.
Im Bedarfsfall können in den Hallen bei der MW GmbH
Trenn- und Kabinenwände kostenpflichtig bestellt werden.
Von den Maßen der Mietflächen sind bis zu 80 mm Toleranzen für die aufgestellten Wände in beiden Richtungen
abzuziehen.
4.7.7 Werbemittel/Präsentationen
Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten.
Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben.
Präsentationen, optische, sich langsam bewegende oder
akustische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben
sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen,
nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen.
Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht
überschreiten.
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Standfläche zulässig.
auf seinem Stand selbst verantwortlich.
4.8 Freigelände
Freigeländebelegungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung der MW GmbH.
5 Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen,
technische Vorschriften, technische Versorgung
5.1 Allgemeine Vorschriften
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der
jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
5.1.1 Schäden
Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte
Beschädigung im Messegelände, der Hallen oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten
des Ausstellers durch die MW GmbH beseitigt.
5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln
Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist in den Messehallen verboten.
Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig.
5.3 Elektroinstallation
5.3.1 Elektroanschlüsse
Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden
soll, erhält auf Bestellung einen oder mehrere Anschlüsse
mit Sicherungen.
Die Installationen dieser Anschlüsse (Hauptanschlüsse)
werden von der MW GmbH oder deren Vertragsfirmen
kostenpflichtig durchgeführt.
Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die Summe der benötigten Leistung aller Verbrauchsquellen (Glühlampen, Motoren, Geräte usw.) ist anzuzeigen,
um den ausreichenden Querschnitt der Zuleitungen errechnen zu können.
Die Stromversorgung kann am letzten Lauftag nach Messeschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt werden.
5.3.2 Standinstallation
Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände werden
nach Bestellung von der MW GmbH oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig ausgeführt.
Für Steckdosen und Lichtstromkreise sind FI Schutzschaltungen 30 mA zwingend vorgeschrieben.
Innerhalb der Stände können Installationen von konzessionierten Fachfirmen gemäß den gültigen VDE Vorschriften
und den in Europa geltenden Vorschriften sowie dem Stand
der Technik entsprechend ausgeführt werden.
5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den jeweils
gültigen Sicherheitsvorschriften des Verbandes Elektrotechnik VDE oder den gültigen EU-Normen (EN) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0108, 0128 und
die ICE Norm 60364-7-711.
Leuchtstoffröhrenanlagen sind zu kompensieren (Einzelkompensation oder Duoschaltung).
Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz
abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE
0838 (EN 50 006) angegeben Werte nicht überschreiten.
Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei
indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung).
Es dürfen nur Leitungen, wie die Typen NYM, HO5VV-F,
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HO5RR-F, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 qmm Cu
verwendet werden. Ausgenommen sind hiervon nur Zuleitungen von ortsveränderlichen Verbrauchsquellen (Geräte
usw.) bis zu 1,5 m Zuleitungslänge.
In Niedervoltanlagen (Niedervolt-Beleuchtungsanlagen)
sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig,
auch Seilsysteme müssen vollständig isoliert sein.
Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen.
Transformatoren und Konverter sind mit primär und sekundär Sicherungen zu schützen.
Elektronische Schutzeinrichtungen sind keine Leitungsschutzsicherungen im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die
Lampen sind gegen Herausfallen zu sichern.
Bei Halogenleuchten sind nur Lampen mit Schutzscheibe
zulässig. Stromschienen müssen mit Schutzkappen ausgestattet sein. Eine Befestigung mit Kunststoff-Kabelbindern
ist nicht zulässig. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist
ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien
sicherzustellen.
Für Spannungen größer als 25 V AC bzw. 60 V DC sind
blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig.
(Schutz gegen direktes Berühren ist erforderlich).
Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht
erlaubt.
Standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht zulässig.
5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen
Zum besonderen Schutz sind alle wärmeerzeugenden und
wärmeentwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nicht brennbaren wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen zu montieren.
Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend
großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen.
Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbare Dekorationen o. ä. angebracht werden.
Es sind die Angaben der Gerätehersteller zu beachten.
5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung
Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die
vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an VDE 0108.
Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu
den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
5.4 Wasser- und Abwasserinstallation
Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll,
erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Zuflüsse allein sind
nur bei festangeschlossenen Verbrauchsgeräten zulässig.
Abflussleitungen unter 50 mm Nennweite werden nicht
verlegt.
Wasserzufluss und -abfluss wird bis OKF durch die MW
GmbH oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig verlegt.
Eigenmontagen unterhalb des Hallenbodens sind nicht
zulässig. Nicht fachgerechte Eigenmontagen oberhalb des
Hallenbodens werden kostenpflichtig durch die MW GmbH
zurückgebaut oder nachgebessert.
Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die Wasserversorgung kann während der Veranstaltungstage aus Sicherheitsgründen und nach Messeschluss eingestellt werden.
5.5 Druckluft-/Gasinstallation
5.5.1 Druckluftinstallation
Druckluftinstallationen sind nur in Verbindung mit dem
Aufstellen eines ausstellereigenen Kompressors möglich
und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der MW
GmbH.
5.5.2 Gasinstallation
Gasinstallationen jeglicher Art sind nicht gestattet.
5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1 Maschinengeräusche
Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte
soll im Interesse der anderen Aussteller möglichst eingeschränkt bleiben.
Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 dB(A) nicht
überschreiten.
5.6.2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Alle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen des Geräte- und
Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) in der jeweils gültigen
Fassung erfüllen.
Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die
diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut
sichtbares Schild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht
den Anforderungen des o. g. Gesetzes entsprechen und
erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt worden ist.
Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die
das CE Zeichen führen, muss die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers am Stand vorliegen.
Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen
zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu
treffen.
Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des
Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen verantwortlich.
5.6.2.1 Schutzvorrichtungen
Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden.
Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine
sichere Abdeckung aus organischem Glas oder einem
ähnlichen transparenten Material ersetzt werden.
Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die
Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile
erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen
dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben.
5.6.2.2 Prüfverfahren
Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel können hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen
Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde gege-
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benenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüft werden.
Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist
es geboten, die EU-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen
sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem
zuständigen Amt in Verbindung setzen.
5.6.2.3 Betriebsverbot
Darüber hinaus ist die MW GmbH berechtigt, jederzeit den
Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahren
für Personen und Sachen zu befürchten sind.
5.6.3 Druckbehälter
5.6.3.1 Abnahmebescheinigung
Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden,
wenn die gemäß § 9 A 1 Druckbehälterverordnung in der
gültigen Fassung (BGBl I, S 843) geforderten Prüfungen
durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
5.6.3.2 Prüfung
Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruckprüfung
reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische
oder geliehene Behälter.
Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können
prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messebeginn
unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem
Messestand der Abnahmeprüfung durch den Technischen
Überwachungsverein unterzogen werden.
5.6.3.3. Leihgeräte
Da die Beurteilung ausländischer Druckbehälter während
der relativ kurzen Messeaufbauzeit nicht durchgeführt werden kann, ist der Benutzung von geprüften Leihbehältern
der Vorzug zu geben.
5.6.3.4 Überwachung
Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während
der Veranstaltung für das Aufsichtsamt bereitzuhalten.
5.6.4 Abgase und Dämpfe
Exponate und Geräte, die brennbare, gesundheitsschädliche, gesundheitsgefährdende oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase abgeben, sind nicht gestattet.
5.7 Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten
5.7.1 Druckgasanlagen
Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in den Messehallen und auf dem Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der MW GmbH verboten.
5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten
5.7.2.1 Lagerung und Verwendung
Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten in
den Messehallen und auf dem Gelände ist verboten.
5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe
Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe
oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrstoffe
ist verboten.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chem. Gesetz), BGBl I, Teil 1, in Verbindung
mit der Chemikalien- Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils
gültigen Fassung.
5.9 Strahlenschutz
5.9.1 Radioaktive Stoffe
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist nicht gestattet.
5.9.2 Laseranlagen
Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig
und mit der MW GmbH abzustimmen.
Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. § 6 der Unfallverhütungsvorschriften „Laserstrahlung” BGV B2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung
beizufügen.
Die Anzeige ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Formblatt einzureichen.
5.10 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit, Oberschwingungen
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und
sonstigen Sendern für Nachrichtenzwecke sowie Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und
Fernwerkfunkanlagen sind durch die Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und mit der MW GmbH abzustimmen, um eine
Gleichmäßigkeit von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen.
Diese Genehmigung ist formlos unter Angabe der technischen Daten bei der MW GmbH zu beantragen.
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist
nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen BGBl 1 sowie dem Gesetz
über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
(EMVG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen
benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind
die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten. Die
Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsgegenstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe
Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in
das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe auch
Punkt 5.3.3).
5.11 Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut
Der Einsatz von Kränen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren/Vertragsfirmen der MW GmbH vorbehalten.
Die Vertragsspediteure der MW GmbH üben im Messege-
23
Teil 1 | Technische Richtlinien
g Seite 10 von 10
lände das Speditionsrecht aus. Eine Haftung der MW
GmbH für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen.
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist
verboten.
5.12 Musikalische Wiedergaben
Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter der Voraussetzung des Urheberrechtgesetzes, § 15 Urhebergesetz
(BGBl), in der gültigen Fassung die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich.
Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadensersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).
5.13 Getränkeschankanlagen
Für alle Getränkeschankanlagen gelten die Orientierungswerte für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6.
Daraus erfolgt eine Dokumentationspflicht, d. h. der Betreiber muss nachweisen können, dass und wie er seiner
Überwachungs- und Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Bezugsquelle für DIN-Normen:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin,
http://www.beuth.de
5.14. Lebensmittelüberwachung
Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und
Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort
und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung GVBI und das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz LMBG in der
jeweils gültigen Fassung BGBl zu beachten.
6Umweltschutz
Die MW GmbH hat sich grundsätzlich dem Schutz der Umwelt verpflichtet.
Als Vertragspartner der MW GmbH ist der Aussteller
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffende Bestimmungen und Vorgaben auch von
seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden.
6.1 Abfallwirtschaft
Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/
AbfG, in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen
Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, sowie das
Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
in Wolfsburg.
Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße
und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei
Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen.
Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung
und Beseitigung obliegt allein der MW GmbH bzw. den von
ihr benannten Vertragspartnern.
6.1.1 Abfallentsorgung
Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle
auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden.
Die Benutzung von Einweggeschirr bei der Gästebewirtung
ist nicht gestattet.
Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in
jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen.
Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für
Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt
möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des
Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr
entsorgt.
6.1.2 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle
Der Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheitsgefährdend (dazu zählen insbesondere Speiseabfälle),
luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar (z. B.
Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.)
sind, sind der MW GmbH zu melden und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Vertragspartner der MW GmbH zu veranlassen.
6.1.3 Mitgebrachte Abfälle
Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit
der Veranstaltungslaufzeit, mit dem Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.
6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1 Öl, Fettabscheider
Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen
Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen.
Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche
diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl/Fettabscheidern notwendig.
Bei Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass
Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten
Entsorgung zugeführt werden.
6.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel
Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch
abbaubaren Produkten durchzuführen.
Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur
im Ausnahmefall zu verwenden.
Reinigungsdienstleistungen während der Veranstaltung
sowie während des Auf- und Abbaus dürfen nur durch die
von der MW GmbH beauftragte Reinigungsgesellschaft
durchgeführt werden.
6.3 Umweltschäden
Umweltschäden/Verunreinigungen (z. B. durch Benzin, Öl,
Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der MW GmbH zu
melden.
6.4 Lärmschutz
Bei Auf- und Abbauarbeiten ist auf Lärmvermeidung zu
achten.
An Werktagen vor 7:00 und nach 18:00 Uhr, an Samstagen
nach 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen müssen
lärmverursachende Tätigkeiten vermieden werden.
Bei Zuwiderhandlung können Auf- und Abbauaktivitäten in
den genannten Zeiträumen untersagt werden.
24
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 1 von 6
Allgemeine Vorschriften
11Anmeldung
12Gemeinschaftsaussteller
13Vertragsschluss
14Standzuteilung
15Ausstellungsgüter
16Zahlungsbedingungen
17 Haftung, Versicherung
18 Rücktritt vom Vertrag
19 Höhere Gewalt
10Ausstellerausweise
11 Bild-und Tonaufnahmen
12Werbung
13 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen,
Technische Richtlinien
14Ordnungsbestimmungen
Standbau
15 Allgemeine Vorschriften, Termine
16Standgestaltung
Sonstige Dienstleistungen
17Aussteller-Service-Unterlagen
18 Bewachung, Reinigung
19 Technische Installationen
20Fotografieren
21 Gastronomische Versorgung
22Datenschutz
Schlussbestimmungen
1Anmeldung
1.1 Standanmeldung
Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck „Anmeldung“. Der
Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich
zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches
Vertragsangebot an die MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, an das der
Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.
1.2 Vertragsinhalt
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind
a) das Anmeldeformular,
b) die besonderen Teilnahmebedingungen,
c) die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen c) Regelungen,
d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen
in der oben bezeichneten Reihenfolge.
1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der
Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen
Regelungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen,
dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten
Personen den gesamten Vertrag erhalten.
2Gemeinschaftsaussteller
Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten,
so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem
allein die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie
für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften
gegenüber der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH als Gesamtschuldner.
3Vertragsschluss
3.1 Auftragsbestätigung
Über die Annahme des Angebotes entscheidet die MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
(Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter).
3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann aus sachlich gerechtfertigten
Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende
Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme
ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung
des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes
gilt für die Ausstellungsgüter.
3.3 Abweichung von der Anmeldung
Nimmt die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die Anmeldung der
Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erwei-
25
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 2 von 6
Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende
Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.
terungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an,
ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden.
4Standzuteilung
4.1 Grundsatz
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen
Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit
beachtet.
4.2 Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn
der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber
dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
4.3 Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen
Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nicht gestattet.
5Ausstellungsgüter
5.1 Entfernung, Austausch
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde
nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen.
5.2 Ausschluss
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht
enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich
erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar
sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt
die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.
5.3 Direktverkauf
Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letzterenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und
gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen
und einzuhalten. Einzelheiten enthalten die AusstellerService-Unterlagen.
5.4 Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an
den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen.
Ein sechsmonatiger Schutz für Muster (Gebrauchs- und
Geschmacksmuster) und Warenzeichen von Beginn einer
Ausstellung an tritt nur ein, wenn der Bundesminister für
6Zahlungsbedingungen
6.1 Fälligkeit
Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in
den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer
auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH zu zahlen. Die Beträge werden mit der
Rechnungsstellung fällig. Die Schlussrechnung erfolgt nach
Ablauf der Veranstaltung.
6.2 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen die MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.3 Beanstandungen
Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH erfolgen.
6.4 Vermieterpfandrecht
Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben
und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7 Haftung, Versicherung
7.1 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten verursacht wurden.
7.2 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet dem Grunde nach für
Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf
solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden
muss.
7.3 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet dem Grunde nach bei
jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich
sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist
– soweit nicht ein Fall von Ziffer 7.1 vorliegt – die Haftung
der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Ent-
26
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 3 von 6
stehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise
gerechnet werden muss.
7.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten
nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen.
7.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird
empfohlen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-ServiceUnterlagen.
8 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH
8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen,
wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne
eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine
anderweitige Vermietung des Standes, behält die MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH gegen den Erstmieter einen Anspruch
auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25 % der in Rechnung
gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann
zu entrichten, wenn die MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die vereinbarte
Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich
jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem
Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser
Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
8.2 Rücktritt der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu
dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen
ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm
gesetzten Nachfrist zahlt;
b) der Stand nicht rechtzeitig, d. h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist;
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein
Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;
d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung
in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr
vorliegen oder der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nachträglich Gründe
bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den
Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers.
Der Aussteller hat die MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH über den
Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende
Anwendung.
9 Höhere Gewalt
9.1 Ausfall der Veranstaltung
Kann die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH aufgrund eines Umstandes,
den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die
Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf
die Standmiete. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann jedoch dem
Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der
entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der
Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für
ihn nicht von Interesse ist.
9.2 Nachholen der Veranstaltung
Sollte die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat
sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die
Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten
Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch
auf die Standmiete.
9.3 Begonnene Veranstaltung
Muss die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH aufgrund des Eintritts höherer
Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder
absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
10Ausstellerausweise
Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen
eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum
freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt
oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und
sodann eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht
übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos
eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung
erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen
Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.
11 Bild- und Tonaufnahmen
Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen
27
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 4 von 6
sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und
für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden,
ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen
Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für
Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH anfertigen.
12Werbung
12.1 Umfang
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und
nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.
12.2 Genehmigungserfordernis
Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen
sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. Das Gleiche gilt für die
Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die
auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.
13 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen,
Technische Richtlinien
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMABestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch
das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die Technischen Richtlinien der
Aussteller-Service-Unterlagen zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung
sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten.
14Ordnungsbestimmungen
14.1 Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf
dem gesamten Gelände dem Hausrecht der MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich
durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.
14.2 Parkplätze
Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht.
14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände
Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht
über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und
Ähnliches ist in den Aussteller-Service-Unterlagen geregelt.
14.4 Verlassen des Geländes
Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die
Hallen zu verlassen und das Gelände zu räumen. Wollen
Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die
Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen.
14.5 Sonstiges
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung
von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung
kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers
aus Toilettenräumen ist verboten.
14.6 Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu
verhalten. Er hat hierbei auch die den Aussteller-ServiceUnterlagen beigefügten Umweltrichtlinien der MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH zu beachten.
15 Allgemeine Vorschriften, Termine
15.1 Termine
Die Auf-und Abbauzeiten werden durch die besonderen
Teilnahmebedingungen festgelegt.
15.2 Aufbau, Ausstellerservice
Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von
System- sowie Individualständen enthalten die AusstellerService-Unterlagen das Dienstleistungsangebot der jeweiligen Vertragsfirma der MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH.
15.3 Abbauzeit
Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung
geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist
unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf
Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu
lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des
Ausstellungsgutes wird von der MW Messe-, Ausstellungsund Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nur im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen.
Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu
(Ziffer 6.4).
16Standgestaltung
16.1 Genehmigungsvermerk
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei
der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten
werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle
anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und
Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne
(Grundriss und Ansicht) sind in doppelter Ausführung bei
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zur Genehmigung einzureichen.
Einzelheiten enthalten die Aussteller-Service-Unterlagen.
Mehrgeschossige Standbauten sind nicht zulässig.
28
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 5 von 6
16.2 Erscheinungsbild
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH behält sich vor,
den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter
Stände zu untersagen.
16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe
oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal
besetzt sein.
16.4 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die vorgenannten
Vorschriften (Ziffer 16.2.3), kann die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe
von 500,00 Euro je Tag geltend machen.
17 Aussteller-Service-Unterlagen (ServiceManual)
Die Aussteller-Service-Unterlagen, die über alles Wissenswerte hinsichtlich Technischer Richtlinien, des technischen
Ausstattungsstandards, Installationen, Standbau, -gestaltung und -ausstattung sowie weitere Messedienste,
Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Katalog und sonstiger
Dienstleistungen informieren und die erforderlichen Formulare enthalten, werden allen Ausstellern zur Verfügung
gestellt.
18 Allgemeine Aufsicht, Reinigung
a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen
geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände
unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung
der Stände dürfen nicht eingesetzt werden.
b) Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung
des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor
Eröffnung der Veranstaltung beendet sein.
c) Mit der Reinigung und Bewachung des Standes darf nur
die jeweilige Vertragsfirma der MW Messe-, Ausstellungsund Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH beauftragt
werden.
d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer
ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle
zuständig. Er hat die Regelungen der in den AusstellerService-Unterlagen enthaltenen Umweltrichtlinien zu beachten.
19 Technische Installationen
Die Versorgung mit Strom, Wasser und Telefon sowie
sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die
von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsge-
sellschaft Wolfsburg mbH zugelassenen Firmen. Näheres
regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.
20Fotografieren
Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen
im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen
Öffnungszeiten nur von der MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zugelassene
und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften
beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden.
Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben
keinen Zugang zum Messegelände.
21 Gastronomische Versorgung
Die gastronomische Versorgung hat grundsätzlich durch
die von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleis tungsgesellschaft Wolfsburg mbH zugelassenen Vertragsfirmen zu erfolgen.
22Datenschutz
Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses mit der MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH GmbH und zu Zwecken der Marktforschung. Um
unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können,
leiten wir Ihre Daten teilweise an unsere Muttergesellschaft
(Messe Berlin GmbH) und Partnerunternehmen weiter, die
die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften und ausschließlich zu den definierten Zwecken
genutzt. Uns erteilte Einwilligungserklärungen können Sie
jederzeit gegenüber der MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH widerrufen.
29
Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen
g Seite 6 von 6
Schlussbestimmungen
23.1 Schriftform
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH schriftlich bestätigt
wurden.
23.2 Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der
Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der
allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.
23.4 Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
23.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit
der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
30
Teil 2 | Inhalt
g Marketing
Bestellung | Standardeintrag IZB Messekatalog ................................................................S. 31
Bestellformular | Flyer, Poster, Briefaufkleber, Katalog .......................................................S. 32
Bestellformular | Raummiete e-Mobility-Station ................................................................S. 33
g Ausweise | Gästekarten
Bestellformular | Eintrittskartengutscheine (Gästekarten) ................................................S. 34
Bestellformular | Eintrittskartengutscheine (digital) ......................................................... S. 35
Bestellformular | Ausstellerausweise ..................................................................................S. 36
Bestellformular | Parkausweise ...........................................................................................S. 37
31
Teil 2 | Standardeintrag IZB Messekatalog
g Anzeigenschluss: 15. August 2016
g Bitte beachten Sie:
In diesem Jahr werden Ihre Angaben für einen Standardeintrag im IZB Messekatalog nur noch online erfasst.
g Das Bestellformular für Ihre Angaben finden Sie ab sofort im Online Marktplatz unter:
www.izb-online.com/marketplace
32
Teil 2 | Werbemittel, Katalog
Bestellformular
(Bestellungen sind möglich solange der Vorrat reicht!)
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-13 99
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ, Ort
Land
Telefon
Telefax
E-Mail
USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir, unter Beachtung der max. Bestellmengen, bei:
Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft Telefon+49 53 61.8 97-13 12
Major-Hirst-Str. 11 Telefax +49 53 61.8 97-13 99
38442 Wolfsburg E-Mail [email protected]
2 kostenlose werbemittel
¨
Flyer (digital) per E-Mail an:
¨
Flyer (print):
Stück (max. Bestellmenge 500 Stück)
¨
Poster (A1)*:
Stück (max. Bestellmenge 10 Stück)
¨
Poster (A3)*:
Stück (max. Bestellmenge 10 Stück)
¨
Briefaufkleber*:
(1 Abgabeeinheit = 30 Stück)
Abgabeeinheiten (max. Bestellmenge
10 Abgabeeinheiten = 300 Stück)
gWichtig:
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass ein Versand nur einmalig erfolgen kann.
Hauptaussteller müssen für ihre Mitaussteller mitbestellen.
* Versand nur solange der Vorrat reicht.
3 kostenlose kataloge*
bis 30 qm = 2 Kataloge
¨
Bitte Zutreffendes ankreuzen!
bis 60 qm = 4 Kataloge
¨
Bitte Zutreffendes ankreuzen!
ab 61 qm = 6 Kataloge
¨
Bitte Zutreffendes ankreuzen!
* Ausgabe ab 17. Oktober 2016 im ServiceCenter.
Die Anzahl richtet sich nach der Standgröße!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
33
Teil 2 | Raummiete e-Mobility-Station
Bestellformular
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-13 99
g Letzter Bestelltermin: 10. Oktober 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
e-Mobility-Station Wolfsburg
Braunschweiger Straße 10
38440 Wolfsburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon +49 53 61.8 97-55 66
Telefax +49 53 61.8 97-13 99
E-Mail [email protected]
3 raummiete e-mobility-station (bitte gewünschtes ankreuzen und stundenzahl eintragen.)
Raum
Ausstattung
Seminarraum (40 qm)
inkl.
– 60-Zoll Multimedia Bildschirm
– Dokumentenkamera
– Flipchart
¨
Stunden
80,00 Euro/Std.
¨
Tagesmiete ab 4 Stunden
640,00 Euro/Tag
i-Mobility-Showroom (60 qm)
inkl.
– 87-Zoll Multimedia Bildschirm
– Leinwand
– Beamer
¨
Stunden
150,00 Euro/Std.
¨
Tagesmiete ab 4 Stunden
1.500,00 Euro/Tag
e-Mobility-Station
– e-Mobility-Station gesamt
– inklusive Nutzung des Bistro La Volta
Tagesmiete ab 4 Stunden
(geschlossene Veranstaltungen)
¨
Preis
Alle Mietpreise inkl. Auf- und Abbauzeiten und zzgl. der gesetzl. geltenden MwSt.
Das Catering bietet das Bistro La Volta an.
Die Buchung des Caterings wird separat in Rechnung gestellt.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
3.500,00 Euro/Tag
34
Teil 2 | Eintrittskartengutscheine (Gästekarten)
Bestellformular
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.30 69 - 69 30
g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
g Ausstellerservice | Servicepartner:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- MB Capital Services GmbH
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Thüringer Allee 12/12A
Major-Hirst-Str. 11 14052 Berlin
38442 Wolfsburg
Telefon +49 53 61.8 97-44 40 Telefon+49 30.30 69-69 69
Telefax +49 53 61.8 97-44 42 Telefax +49 30.30 69-69 30
[email protected] [email protected]
3 gutscheine
Anzahl:
handlingpauschale (zzgl. mwst.)
Stück Gutscheine für Kunden.
(Nur mit Firmeneindruck gültig!
Ein Logo-Eindruck ist nicht möglich)
Firmeneindruck
bis 20 Stück
=
10,00 Euro
bis 100 Stück
=
40,00 Euro
bis 200 Stück
=
60,00 Euro
bis 500 Stück
=
75,00 Euro
+ 500 Stück = + 10,00 Euro
Halle:
Stand:
g Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, die Gutscheine bereits
vor dem Veranstaltungsbesuch im Internet einzulösen und sich das IZB-Ticket auszudrucken!
Es werden nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine und Codes berechnet. Mit der Abrechnung senden wir Ihnen die Liste der laufenden Nummern der Gutscheine, die Ihre Kunden
eingelöst und ein Ticket generiert haben. Bitte notieren Sie sich daher die Gutscheinnummern
Ihrer Kunden, denen Sie eine Einladung zugeschickt haben. Einen Preis für den Eindruck Ihres
Firmenlogos erhalten Sie auf Anfrage. Jeglicher Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro
zzgl. MwSt. berechnet!
Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der
nachfolgenden Unterschrift an.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
kosten pro gutschein bzw. code
Die Berechnung der eingelösten Gutscheincodes erfolgt zum Preis von 7,50 Euro/Eintrittskarte (zzgl. MwSt.) durch die MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH nach der Veranstaltung zu
Lasten der bestellenden Firma!
35
Teil 2 | Eintrittskartengutscheine (digital)
Bestellformular
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.30 69 - 69 30
g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
g Ausstellerservice | Servicepartner:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- MB Capital Services GmbH
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Thüringer Allee 12/12A
Major-Hirst-Str. 11 14052 Berlin
38442 Wolfsburg
Telefon +49 53 61.8 97-44 40 Telefon+49 30.30 69-69 69
Telefax +49 53 61.8 97-44 42 Telefax +49 30.30 69-69 30
[email protected] [email protected]
3 digitale gutscheine als codes
Anzahl:
Stück digitale Gutscheine als Codes.
Sie erhalten mit einer E-Mail eine URL und die Anzahl 16stelliger Codes. Mit einem Code können
Ihre Gäste ein gültiges IZB-Ticket/Badge am eigenen PC ausdrucken.
Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, an die wir die genannten Codes versenden sollen.
(Pflichtangabe!)
gE-Mail-Adresse:
Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, die Gutscheine bereits
vor dem Veranstaltungsbesuch im Internet einzulösen und sich das IZB-Ticket auszudrucken!
Es werden nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine und Codes berechnet. Mit der Abrechnung senden wir Ihnen die Liste der laufenden Nummern der Gutscheine, die Ihre Kunden
eingelöst und ein Ticket generiert haben. Bitte notieren Sie sich daher die Gutscheinnummern
Ihrer Kunden, denen Sie eine Einladung zugeschickt haben. Einen Preis für den Eindruck Ihres
Firmenlogos erhalten Sie auf Anfrage. Jeglicher Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro
zzgl. MwSt. berechnet!
Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der
nachfolgenden Unterschrift an.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
handlingpauschale (zzgl. mwst.)
bis 20 Stück
=
10,00 Euro
bis 100 Stück
=
40,00 Euro
bis 200 Stück
=
60,00 Euro
bis 500 Stück
=
75,00 Euro
+ 500 Stück = + 10,00 Euro
kosten pro gutschein bzw. code
Die Berechnung der eingelösten Gutscheincodes erfolgt zum Preis von 7,50 Euro/Eintrittskarte (zzgl. MwSt.) durch die MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH nach der Veranstaltung zu
Lasten der bestellenden Firma!
36
Teil 2 | Ausstellerausweise
Bestellformular
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97- 44 42
g Letzter Bestelltermin: 31. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
3 kostenfreie ausstellerausweise
Bei einer Standgröße von 12 qm erhalten Sie 2 Ausstellerausweise kostenlos. Für jede weiteren
angefangenen 6 qm wird ein weiterer Ausstellerausweis kostenlos zur Verfügung gestellt. Der
Hauptaussteller ist dafür verantwortlich, dass Ausstellerausweise nur durch das Standpersonal
genutzt werden. Zusätzlich benötigte kostenpflichtige Ausstellerausweise können Sie mit diesem
Bestellformular (s. u.) anfordern.
Der Versand erfolgt ab dem 01. September 2016. Ausweise, die nach dem 31. August 2016 bestellt
werden, halten wir ab dem 17. Oktober 2016 im Messeoffice für Sie bereit.
4 zusätzliche kostenpflichtige ausstellerausweise
Wir bestellen:
Anzahl:
Stück zusätzliche Ausstellerausweise zum Preis von 32,00 Euro pro Ausweis.
Für Porto und Verpackung berechnen wir 6,00 Euro pro Bestellung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH.
g Zusätzlich bestellte Ausstellerausweise können nicht zurückgegeben werden!
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro
zzgl. MwSt. berechnet!
Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der
nachfolgenden Unterschrift an.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
37
Teil 2 | Parkausweise
Bestellformular
(Bestellungen sind möglich solange der Vorrat reicht!)
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97- 44 42
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
3 parkausweise
parkausweisbestellung
Im unmittelbaren Bereich der IZB stehen für Aussteller kos-
Hiermit bestellen wir:
tenpflichtige, befestigte Parkplätze in begrenzter Anzahl zur
Verfügung (siehe Skizze „Parken“). Sie sind in farbige Park-
Anzahl:
zonen aufgeteilt mit den Bezeichnungen „BLAU“ und „ROT“.
für 69,00 Euro pro Ausweis (solange der Vorrat reicht).
Stück Parkausweis(e ) „BLAU“
Die Parkplätze in der Parkzone „BLAU“ sind vorzugsweise
für Aussteller aus den Hallen 1|2|3|4|7 und die Parkplätze
Anzahl:
in der Parkzone „ROT“ vorzugsweise für Aussteller aus den
für 69,00 Euro pro Ausweis (solange der Vorrat reicht).
Stück Parkausweis(e ) „ROT“
Hallen 5|6 reserviert.
Bitte beachten Sie bei der Bestellung Ihre Hallennummer.
Aufgrund der begrenzten Anzahl der verfügbaren Parkflä-
Für Porto und Verpackung berechnen wir 6,00 Euro pro
chen, können maximal 3 Parkausweise pro Aussteller bestellt
Bestellung zzgl. MwSt.
werden.
Ein Parkausweis ist für 3 Tage (nur vom 18. bis 20. Oktober 2016) für einen PKW (ohne Anhänger) auf einem Stellplatz gültig!
Die Nutzung der Aussteller-Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Die ausgehängte
Parkordnung für die Parkplätze ist zu beachten.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen!
Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der nachfolgenden Unterschrift an.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
38
Teil 3 | Inhalt
g Standausstattung TYP 1
Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 39
Bestellformular | Wandfarbe/Kabine .................................................................................. S. 40
Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung ................................................................S. 41
Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 42
Bestellformular | Standmodifikation 1 ................................................................................S. 43
Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 44
Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 45
g Standausstattung TYP 2
Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 46
Bestellformular | Wandfarbe/Kabine .................................................................................. S. 47
Bestellformular | Standausstattung ....................................................................................S. 48
Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 49
Bestellformular | Standmodifikation 1 ............................................................................... S. 50
Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 51
Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 52
g Standausstattung TYP 3
Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 53
Bestellformular | Wandfarbe ................................................................................................S. 54
Bestellformular | Vitrinen ....................................................................................................S. 55
Bestellformular | Inklusive Standausstattung .....................................................................S. 56
Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung ................................................................S. 57
Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 58
Bestellformular | Standmodifikation 1 ............................................................................... S. 59
Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 60
Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 61
g Allgemeines
Standskizze ..........................................................................................................................S. 62
Allgemeine Mietbedingungen .............................................................................................S. 63
39
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
g Allgemeine Informationen
Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 1 – gebucht!
Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 40 – 45) besteht die Möglichkeit, die Standfarbe, eine Kabinengröße,
zusätzliche Ausstattungen und eine Beschriftung zu bestellen.
1Standbaubeispiele
Eckstand
Reihenstand
g Ausstattung inklusive
– Ausstellungsfläche
– Teppichboden hellgrau inklusive Abdeckfolie
(das Aufnehmen der Abdeckfolie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden)
– Systemelemente silber, Bauhöhe 2,5 m (farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich)
– Kabine 1 x 1 m mit abschließbarer weißer Tür
– eingefasste Blende aus Designprofilen in Standfarbe an den offenen Standseiten, ohne Beschriftung
– Bauhöhe 3,0 m, Beschriftungsfläche 2.346 x 420 mm
– Beleuchtung durch Auslegestrahler Trapez, je 4 qm ein Spot, exklusive Stromanschluss
g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung!
g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation
etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5.
40
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Wandfarbe / Kabine
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 wandfarbe
Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige
Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit.
¨
Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür
Auf Anfrage
¨
Kompletter farbiger Messestand
Auf Anfrage
4 kabine (bitte gewünschte kabinengröße ankreuzen.)
Artikel-Nr.
Artikel
¨
–
Kabinenerweiterung auf 1,0 x 1,0 m in Standfarbe
inkl.
¨
11709
Kabinenerweiterung auf 2,0 x 1,0 m in Standfarbe
60,00 Euro
¨
08910
Kabinenerweiterung auf 2,0 x 1,5 m in Standfarbe
80,00 Euro
¨
08911
Kabinenerweiterung auf 1,5 x 1,5 m in Standfarbe
120,00 Euro
¨
08912
Kabinenerweiterung auf 2,0 x 2,0 m in Standfarbe
120,00 Euro
¨
08913
Kabinenerweiterung auf 2,0 x 3,0 m in Standfarbe
120,00 Euro
¨
09540
Kabinentür in Standfarbe, rechts angeschlagen
120,00 Euro
¨
09541
Kabinentür in Standfarbe, links angeschlagen
120,00 Euro
¨
–
Wir benötigen keine Kabine!
Preis
–
g Bitte kennzeichnen Sie die Lage der Kabine, der Kabinentür, des/der Produktständer(s) und der Blende(n) in der Standskizze auf Seite 62 | Teil 3!
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen.
Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
41
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
05226
Produktständer 240 mm Abstand zur Standfront
Glasplatte (sichtbares Maß 950 x 950 mm)
MDF-Platte (sichtbares Maß 950 x 950 mm)
Prospektablagen
Glastablare
Produktständer 950 mm Abstand zur Standfront
Glasplatte (sichtbares Maß 950 x 950 mm)
MDF-Platte (sichtbares Maß 950 x 950 mm)
Prospektablagen
Glastablare
06703
Preis
Anzahl
500,00 Euro
¨ Bitte ankreuzen!
¨ Bitte ankreuzen!
2 Stück inkl.
2 Stück inkl.
533,00 Euro
¨ Bitte ankreuzen!
¨ Bitte ankreuzen!
2 Stück inkl.
2 Stück inkl.
00154
Zusätzliche Prospektablage 1 x DIN A4 links
32,00 Euro
00155
Zusätzliche Prospektablage 1 x DIN A4 rechts
32,00 Euro
08899
Zusätzliches Glastablar im Produktständer
39,00 Euro
4 cad-darstellung (bitte gewünschte anzahl ankreuzen.)
02465
CAD-Darstellung Ihres Messestandes
150,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
42
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Standbeschriftung
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
08891
Beschriftung der Blende, 1 Zeile zu 25 Zeichen in ca. 150 mm Versalhöhe,
schwarz, Helvetica Condensed bold, pro Blende
136,00 Euro
08894
Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.346 x 420 mm)*
180,00 Euro
05066
Beschriftung der Platte am Produktständer aus
¨ MDF
¨ Glas
sichtbare Fläche 950 x 950 mm, 3 Zeilen zu je 10 Zeichen in
80 mm Versalhöhe, zentriert, Helvetica Condensed bold, schwarz
136,00 Euro
Beschriftung der Platte am Produktständer aus
¨ MDF
¨ Glas
mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 950 x 950 mm)*
180,00 Euro
02131
Wandplatte mit Logo/Grafik*
230,00 Euro
¨
Wir benötigen keine Beschriftung!
08895
Preis
_
Anzahl
* Vorlagen senden Sie uns bitte
auf CD/DVD oder per
E-Mail, vorzugsweise als
druckfertige PDF-Datei, sonst
als Vektorgrafik (AI oder
EPS) oder als Printdatei in
Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung.
_
g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich!
FIRMA COMPANY
FIRMA�
COMPANY�
NAME
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
FIRMA COMPANY
FIRMA�
COMPANY�
NAME
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer
Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen.
Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro.
Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
43
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Standmodifikation 1
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 1 inklusive.)
Artikel-Nr.
Artikel
09689
Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09691
Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09690
Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09693
Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09797
Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09796
Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09795
Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09794
Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
00375
Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil
38,00 Euro/qm
–
Preis
Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten
Auf Anfrage
Anzahl
–
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
44
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Standmodifikation 2
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g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
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leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
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zusätzliches messebaumaterial / anbauteile
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
30004
Standard Messebauwand 2,5 x 1 m, weiß
27,00 Euro
30006
Standard Messebauwand 2,5 x 0,5 m, weiß
15,50 Euro
00768
Zusätzliche Kabinentür rechts, weiß
108,00 Euro
00769
Zusätzliche Kabinentür links, weiß
108,00 Euro
30014
Gerade Ablage, Spanplatte 19 mm, 962 x 290 mm, weiß
27,00 Euro
07065
Schrägablage, Spanplatte, 990 x 300 mm, weiß
26,00 Euro
07064
Schrägablage, Spanplatte, 1.980 x 300 mm, weiß
55,00 Euro
30020
Garderobenleiste mit 4 Haken, 975 x 150 mm
28,00 Euro
Anzahl
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
45
Teil 3 | Standausstattung TYP 1
Bestellformular | Standmodifikation 3
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
zusätzliche standbeleuchtung
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
08472
Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber (für Wandmontage)
48,00 Euro
05707
Strahler PAR30 Mesh, 100 W (für Montage an Stromschiene)
71,00 Euro
03269
Halogen Strahler, 50 W, weiß (für Montage an Stromschiene)
37,00 Euro
Anzahl
05694
Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W (für Montage an Stromschiene)
37,00 Euro
08856
Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W (für Montage an Stromschiene)
37,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
46
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
g Allgemeine Informationen
Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 2 – gebucht!
Die Standfarbe haben Sie bereits mit Ihrer Anmeldung festgelegt. Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 47 bis 52)
besteht nun die Möglichkeit, die Kabinengröße, die Ausstattung und eine Beschriftung zu präzisieren.
1Standbaubeispiele
Eckstand
Reihenstand
Kopfstand
g Ausstattung inklusive
– Ausstellungsfläche
– Teppichboden hellgrau inkl. Abdeckfolie
– (das Aufnehmen der Folie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden)
– Wandaufbau aus mila-wall Wandsystem, Bauhöhe 3 m
(farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich)
– Kabine 2 x 1 m mit abschließbarer weißer Tür
– abgehängte Blende 1.980 x 300 mm an Maxima-Light-Trägerkonstruktion, ohne Beschriftung
– Beleuchtung mittels Flächenstrahler an Maxima-Light-Traverse montiert, je 4 qm 1 Spot, exklusive Stromanschluss
– 1 Counter, 2 Prospekthalter
– dieser Standtyp besteht aus nachhaltigen Materialien
g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung!
g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation
etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5.
47
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Wandfarbe / Kabine
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 wandfarbe
Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige
Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit.
¨
Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür
Auf Anfrage
¨
Kompletter farbiger Messestand
Auf Anfrage
4 kabine (bitte gewünschte kabinengröße ankreuzen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
¨
–
Kabine 2,0 x 1,0 m in Standfarbe (inkl. weißer Tür)
¨
11733
Kabinentür mila-wall in Standfarbe, rechts angeschlagen
374,00 Euro
¨
11732
Kabinentür mila-wall in Standfarbe, links angeschlagen
374,00 Euro
¨
–
Wir möchten unsere Kabine vergrößern!
Auf Anfrage
¨
–
Wir benötigen keine Kabine!
inkl.
–
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
48
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Standausstattung
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 inklusive standausstattung (bitte gewünschte ausstattung ankreuzen.)
Artikel-Nr.
Artikel
¨
Prospekthalter
2 Stück inklusive
ja ¨
nein ¨
Counter Black & White
1 Stück inklusive
ja ¨
nein ¨
¨
11734
Bedarf
4 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
¨
11734
Counter Black & White
¨
00154
Zusätzlicher Prospekthalter links
32,00 Euro
¨
00155
Zusätzlicher Prospekthalter rechts
32,00 Euro
Anzahl
397,00 Euro
5 cad-darstellung
¨
02465
CAD-Darstellung Ihres Messestandes
150,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
49
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Standbeschriftung
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
11735
Beschriftung der Blende am Maxima-Light-Träger, 1 Zeile max. 25 Zeichen in
ca. 150 mm Versalhöhe, schwarz, Helvetica Condensed bold, pro Blende
136,00 Euro
11736
Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik, Beschriftungsfläche 1.980 x 300 mm
180,00 Euro
11737
Wandplatte mit Logo/Grafik*
285,00 Euro
¨
Wir benötigen keine Beschriftung!
_
Anzahl
_
* Vorlagen senden Sie uns bitte per E-Mail, vorzugsweise als druckfertige PDF-Datei, sonst als Vektorgrafik (AI oder EPS) oder als Printdatei in
Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung.
g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich!
FIRMA COMPANY
FIRMA�
COMPANY�
NAME
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
50
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Standmodifikation 1
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 2 inklusive.)
Artikel-Nr.
Artikel
09689
Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09691
Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09690
Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09693
Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09797
Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09796
Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09795
Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09794
Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
00375
Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil
38,00 Euro/qm
–
Preis
Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten
Auf Anfrage
Anzahl
–
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
51
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Standmodifikation 2
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
zusätzliches messebaumaterial / anbauteile
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
11369
Modulwand mila-wall, 3 x 1 m, weiß
65,00 Euro
11371
Modulwand mila-wall, 3 x 0,5 m, weiß
45,00 Euro
11365
zusätzliches Türmodul mila-wall, links
280,00 Euro
11367
zusätzliches Türmodul mila-wall, rechts
280,00 Euro
11395
gerade Ablage mila-wall
43,00 Euro
11396
Schrägablage mila-wall
45,00 Euro
11397
Kleiderstange mila-wall
51,00 Euro
80037
Kleiderbügel (für Kleiderstange mila-wall)
Anzahl
1,50 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
52
Teil 3 | Standausstattung TYP 2
Bestellformular | Standmodifikation 3
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
zusätzliche standbeleuchtung
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
08472
Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber
48,00 Euro
05707
Strahler PAR30 Mesh, 100 W
71,00 Euro
03269
Halogen Strahler, 50 W, weiß
37,00 Euro
Anzahl
05694
Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W
37,00 Euro
08856
Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W
37,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
53
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
g Allgemeine Informationen
Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 3 – gebucht!
Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 54 – 61) besteht nun die Möglichkeit, die Kabinengröße, die Ausstattung und
eine Beschriftung zu präzisieren.
1Standbaubeispiele
Eckstand
Reihenstand
Kopfstand
g Ausstattung inklusive
– Ausstellungsfläche
– Teppichboden hellgrau inkl. Abdeckfolie
– (das Aufnehmen der Folie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden)
– Systemelemente silber, Bauhöhe 2,5 m (farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich)
– Traversenkonstruktion mit vorgehängten Blenden an den offenen Standseiten, weiß, ohne Beschriftung,
Beschriftungsfläche 2.475 x 450 mm
– Kabine mit abschließbarer weißer Tür und ein Deckenstrahler 75 W, mit zwei integrierten beleuchteten Vitrinen
– Tresen im Eingangsbereich
– Beleuchtung durch Flächenstrahler an Stromschienensystem, je 4 qm ein Strahler 300 W, exklusive Stromanschluss
g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung!
g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation
etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5.
54
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Wandfarbe
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 wandfarbe
Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige
Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit.
¨
Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür
Auf Anfrage
¨
Kompletter farbiger Messestand
Auf Anfrage
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
55
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Vitrinen
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
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Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 vitrinen (bitte gewünschte form und ausstattung ankreuzen.)
Artikel
¨
¨
Form W
Wände in Standfarbe
Form G
Form B
Nur Glasfront
Rückseite:
¨ Jalousie
¨
¨
Form E
Standard
Rückseite:
¨ Jalousie
¨ Schiebetür MDF
¨ Schiebetür Glas
¨ Anschlagtür
Rückseite:
¨ Jalousie
¨
¨
2 Glasböden
2 Spots
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
56
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Inklusive Standausstattung
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g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
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Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 inklusive standausstattung (bitte bedarf ankreuzen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Bedarf
00195
Infotresen
1 Stück inklusive
ja ¨
nein ¨
03265
Frontvitrine
2 Stück inklusive
ja ¨
nein ¨
g Bitte kennzeichnen Sie die Lage der Kabine, der Kabinentür, der Frontvitrine und der Blende(n) in der Standskizze auf
Seite 62 | Teil 3!
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
57
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung
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g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
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PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
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TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
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Zu den Hufen 14
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Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
03265
Zusätzliche Frontvitrine
03893
Niedervoltstrahler 50 W, für Frontvitrinen
(Nachträgliche Montage nicht möglich!)
Anzahl
431,00 Euro
31,00 Euro
03253
Zusätzlicher Einlegeboden aus Glas
21,00 Euro
4 cad-darstellung (bitte ankreuzen.)
¨
02465
CAD-Darstellung Ihres Messestandes
150,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
58
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Standbeschriftung
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g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
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PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
05067
Beschriftung der Blende am Gitterträgersystem, 1 Zeile zu 25 Zeichen in
ca. 150 mm Versalhöhe, schwarz, Helvetica Condensed bold, zentriert,
bei weißen und lichtgrauen Ständen schwarz, sonst weiß
Anzahl
136,00 Euro
12103
zusätzliche Blende Typ 3
80,00 Euro
08897
Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.475 x 450 mm)*
180,00 Euro
08892
Beschriftung der Kabinenfront, 3 Zeilen zu je 10 Zeichen in 80 mm
Versalhöhe, zentriert,Helvetica Condensed bold, bei weißen und
lichtgrauen Ständen schwarz, sonst weiß
136,00 Euro
08898
Beschriftung der Kabinenfront mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.340 x 950 mm)*
180,00 Euro
08901
Wandplatte mit Logo/Grafik*
230,00 Euro
¨
Wir benötigen keine Beschriftung!
_
* Vorlagen senden Sie uns bitte
auf CD/DVD oder per
E-Mail, vorzugsweise als
druckfertige PDF-Datei, sonst
als Vektorgrafik (AI oder
EPS) oder als Printdatei in
Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung.
_
g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich!
FIRMA COMPANY
FIRMA�
COMPANY�
NAME
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
FIRMA COMPANY
FIRMA�
COMPANY�
NAME
59
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Standmodifikation 1
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g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
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17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 3 inklusive.)
Artikel-Nr.
Artikel
09689
Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09691
Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09690
Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09693
Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung
8,50 Euro/qm
09797
Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09796
Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09795
Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
09794
Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung
23,00 Euro/qm
00375
Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil
38,00 Euro/qm
–
Preis
Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten
Auf Anfrage
Anzahl
–
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
60
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Standmodifikation 2
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
zusätzliches messebaumaterial / anbauteile
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
30004
Standard Messebauwand 2,5 x 1 m, weiß
27,00 Euro
30006
Standard Messebauwand 2,5 x 0,5 m, weiß
15,50 Euro
30014
Gerade Ablage, Spanplatte 19 mm, 962 x 290 mm, weiß
27,00 Euro
07065
Schrägablage, Spanplatte, 990 x 300 mm, weiß
26,00 Euro
07064
Schrägablage, Spanplatte, 1.980 x 300 mm, weiß
55,00 Euro
30020
Garderobenleiste mit 4 Haken, 975 x 150 mm
28,00 Euro
Anzahl
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
61
Teil 3 | Standausstattung TYP 3
Bestellformular | Standmodifikation 3
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
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38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
3
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
zusätzliche standbeleuchtung
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
08472
Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber
48,00 Euro
05707
Strahler PAR30 Mesh, 100 W
71,00 Euro
01191
HQI Strahler LTS, 150 W
72,00 Euro
Anzahl
05694
Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W
37,00 Euro
08856
Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W
37,00 Euro
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
62
Teil 3 | Standskizze
Standskizze für Messe-Set TYP 1 bis 3
Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
g Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge.
Bitte tragen Sie die gewünschte Platzierung der Kabine, der Kabinentür, der Frontvitrinen, des/der Produktständer(s) und
der Blende(n) ein. Alternativ übersenden Sie uns eine eigene Grundriss-Skizze mit Bemaßung und lesbaren Daten.
3 standskizze
Platzierung der bestellten Artikel
9,0 m
8,0 m
7,0 m
6,0 m
5,0 m
4,0 m
3,0 m
2,0 m
1,0 m
0,5 m
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
63
Teil 3 | Allgemeine Mietbedingungen
g Allgemeine Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
g Seite 1 von 2
1Vertragsüberlassung
(1) Für alle Bestellungen über Mietgegenstände, -aufbauten
und Ausstattungen für die Veranstaltung „Internationale
Zuliefererbörse (IZB)“ in Wolfsburg gelten die folgenden
Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und
Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, im folgenden
Vermieter genannt. Entgegenstehende Bedingungen des
Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen
oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam.
(2) Bestellungen von Mietgut bedürfen der Schriftform. Alle
bis zu den in den Bestellformularen des ServiceManuals
genannten Anmeldeschlussterminen termingerecht eingegangenen Bestellungen werden vor Veranstaltungsbeginn
bestätigt. Hat der Mieter bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine schriftliche Bestätigung auf seine rechtzeitig
eingesandten Bestellungen erhalten, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung und Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.
2 Art und Weise der Gebrauchsüberlassung
(1) Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel
mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und
nicht immer neuwertig ist.
das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung
steht.
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MW
Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Wolfsburg mbH
(2) Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck für die
Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung
durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung
gestellt.
(3) Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und
Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum
des Vermieters, und zwar auch dann, wenn sie dem Mieter
übergeben worden sind.
(4) Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der
Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen.
(7) Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht
besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem
Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben.
(8) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der
auf dem Stand bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen.
(9) Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
des Vermieters.
3Gewährleistung
(1) Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist
die Gewährleistungspflicht des Vermieters auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache
um eine bereits gebrauchte handelt. Dem Vermieter steht
die Lieferung von Ersatz jederzeit frei.
4Preise
(1) Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen
sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5 Bestellungen nach Anmeldeschluss
(1) Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm
bekannten Anmeldeschluss (aus den Bestellformularen
des ServiceManuals), so übernimmt der Vermieter keine
Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Anlieferung.
Vor allem kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden,
dass die Gegenstände in der bestellten Form zur Auslieferung gelangen.
(5) Mit deren Empfang bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er
erhebt unverzüglich gegenüber dem Vermieter die schriftliche Mängelrüge.
(6) Die Auslieferung aller beim Vermieter termingerecht
eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass
(2) Die Kosten für den An- und Abtransport auf dem
Messegelände sowie für eine gegebenenfalls erforderlich
werdende Montage oder Demontage sind im Mietpreis
enthalten.
(2) Ist in diesen Fällen eine rechtzeitige Übergabe noch
möglich, wird dem Mieter für die durch die verspätete
Bestellung entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von
20 % auf die Miete gesondert in Rechnung gestellt.
6 Abweichungen zu Katalogangaben
(1) Alle katalogseitigen Maßangaben sind ca.-Maße. Der
Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Mieter
zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger
oder besserer Natur sein.
64
Teil 3 | Allgemeine Mietbedingungen
g Allgemeine Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
g Seite 2 von 2
7Zahlungsbedingungen
(1) Bei erfolgter Rechnungslegung ist die Rechnungssumme zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht
anders in der Rechnung angegeben, bis spätestens zu den
in den Zahlungsbedingungen festgelegten Fälligkeitsterminen auf eines der angegebenen Konten des Vermieters
ohne Abzüge zu überweisen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt im Vorweg eine pauschale
Abschlagssumme in Höhe der Bestellsumme vor Veranstaltungsbeginn als Abschlagsrechnung zu stellen.
dere Kennzeichnungen dürfen vom Mieter nicht entfernt
werden. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen.
(5) Das Mietgut ist vom Mieter unverzüglich nach Veranstaltungsschluss abholbereit zur Verfügung zu stellen.
(6) Gerät der Mieter mit der Übergabe des Mietgutes in
Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände
auf Kosten und Gefahr des Mieters für den Abtransport
vorzubereiten. Das Einverständnis des Mieters wird hierzu
vorausgesetzt.
8 Nichtabnahme von bestelltem Mietgut
(1) Teilt der Mieter spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mit, dass er keine Verwendung für das
Mietgut hat, stellt der Vermieter 5 % des Mietpreises/Bestellwertes in Rechnung.
(7) Vom Vermieter festgestellte Mängel am rückgelieferten
Mietgut werden dem Mieter unverzüglich angezeigt. Die
Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht
innerhalb 1 Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, er oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt.
(2) Kann das Mietgut nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übergeben werden oder nimmt der Mieter das
bestellte Mietgut nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt
ab, bleibt er zur Zahlung des Mietzinses in voller Höhe
verpflichtet. Ist ein Lieferzeitpunkt nicht ausdrücklich vereinbart, werden Standbauten frühestens 5 Tage, spätestens
2 Tage und sonstige Mietgüter in der Regel 2 Tage vor
Messebeginn an den Mieter oder seinen Standbeauftragten
übergeben.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Vermieter in den unter 8.1 und 8.2 genannten Fällen ein
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Der Vermieter kann einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend machen.
(2) Kommt der Vermieter mit seiner Leistung in Verzug,
so haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das
Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
(1) Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses
gespeichert und verarbeitet.
9 Haftung des Mieters
(1) Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm mietweise überlassenen Sachen beginnt mit
der Übergabe und endet spätestens mit der Rücknahme
durch den Vermieter nach Veranstaltungsende.
12Schlussbestimmungen
(1) Die Wirksamkeit der Allgemeinen Mietbedingungen
bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und
Klauseln unberührt.
(2) Allein verbindlich ist die deutsche Fassung.
(3) Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in den
Geschäftsbedingungen des Vermieters nichts anderes
vereinbart ist.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg.
(2) Die Haftung erstreckt sich auf die Erfüllungsgehilfen
des Mieters. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen liegt. Der
Vermieter haftet hierbei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu
behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.
(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm
überlassenen Sachen vorzunehmen. Vorhandene beson-
65
Teil 4 | Inhalt
g Technische Installationen
Bestellformular | Elektroinstallation Teil 1 und 2 ...............................................................S. 66
Bestellformular | Wasserinstallation ...................................................................................S. 68
Grundriss-Skizze | Elektro/Wasser ..................................................................................... S. 69
Allgemeine Hinweise | Elektro/Wasser ...............................................................................S. 70
g Mietmobiliar | Sitzmöbel
Produktblatt | Sitzmöbel ..................................................................................................... S. 71
Bestellformular | Sitzmöbel .................................................................................................S. 72
g Mietmobiliar | Tische
Produktblatt | Tische ............................................................................................................S. 74
Bestellformular | Tische .......................................................................................................S. 75
g Mietmobiliar | Korpusmöbel und Sonstige
Produktblatt | Korpusmöbel ................................................................................................S. 77
Produktblatt | Sonstige Ausstattung ...................................................................................S. 78
Bestellformular | Korpusmöbel ...........................................................................................S. 79
Bestellformular | Sonstige Ausstattung ..............................................................................S. 80
Allgemeine Mietbedingungen .............................................................................................S. 81
g Grafische Arbeiten
Bestellformular | Beschriftungen ........................................................................................S. 83
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Beschriftungen ........................................................S. 84
66
Teil 4 | Technische Installation
Bestellformular | Elektroinstallation 1
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
Elektro Pröpper GmbH & Co.KG
Westerweide 37
58456 Witten
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 23 02.9 73 07-0
Telefax +49 23 02.9 73 07-20
E-Mail [email protected]
g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen!
3 wechselstrom 230 v/50 hz, einschl. ringleitung, 1 schuko-steckdose
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
5901160
Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 1 kW
176,50 Euro
5901161
Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 2 kW
241,50 Euro
5901162
Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 3 kW
291,50 Euro
5901163
Nachtstromanschluss: Dauerbetrieb (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss)
Anzahl
79,50 Euro
4 drehstrom 400 v/50 hz, einschl. ringleitung, 1 cee-kupplungsdose
5901164
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 16 A-CEE bis 5 kW
369,50 Euro
5901165
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 16 A-CEE bis 10 kW
399,50 Euro
5901166
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 32 A-CEE bis 15 kW
457,50 Euro
5901167
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 32 A-CEE bis 20 kW
498,00 Euro
5901168
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 63 A-CEE bis 30 kW
582,00 Euro
5901169
Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 63 A-CEE bis 40 kW
688,00 Euro
5901170
Kraftanschluss 400V/50 Hz, über 40 kW
5901163
Nachtstromanschluss: Dauerbetrieb (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss)
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Preis auf Anfrage
79,50 Euro
Stromabnahme vom Nachbarstand ist nicht zulässig! Bei Bestellungen
nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
67
Teil 4 | Technische Installation
Bestellformular | Elektroinstallation 2
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
Elektro Pröpper GmbH & Co.KG
Westerweide 37
58456 Witten
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 23 02.9 73 07-0
Telefax +49 23 02.9 73 07-20
E-Mail [email protected]
g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen!
3 mietzubehör - zusatzleistungen
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
5901171
Unterverteilung mit 4 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A
(nur mit Kraftanschluss ab 5 kW/16 A CEE möglich)
67,00 Euro
5901172
Unterverteilung mit 8 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A
(nur mit Kraftanschluss ab 10 kW/32 A CEE möglich)
89,00 Euro
5901173
Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A
(nur mit Kraftanschluss ab 15 kW/32 A CEE möglich)
111,00 Euro
5901174
Strahler 100 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel
37,00 Euro
5901175
Strahler 300 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel
45,00 Euro
5901176
Strahler 500 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel
54,00 Euro
5901178
Monteurstunde (Elektro), einschl. Auslösung
45,00 Euro
Anzahl
g Vitrinen-Anschlüsse bestellen Sie bitte über das Bestellformular „Stand-Beleuchtung“ (Seite 45)!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von
20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der
gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
68
Teil 4 | Technische Installation
Bestellformular | Wasserinstallation
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
Messeservice Pröpper GmbH & Co. KG
Westerweide 37
58456 Witten
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 23 02.9 73 07-0
Telefax +49 23 02.9 73 07-20
E-Mail [email protected]
g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen!
3 wasseranschlüsse
Artikel-Nr.
Artikel
5901179
Hauptanschluss 1/2“ mit Absperrventil, inkl. 5 m³ Verbrauch, inkl. Wasserablauf,
inkl. Schmutzwasserentsorgung
389,50 Euro
5901180
Nebenanschluss 1/2“ mit Absperrventil, inkl. Wasserablauf,
inkl. Schmutzwasserentsorgung (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss)
75,00 Euro
Geräteanschluss pro Gerät (Spüle, Spülmaschine, Handwaschbecken etc.)
(nur in Anzahl der bestellten Wasseranschlüsse möglich)
52,00 Euro
5901181
Preis
Anzahl
g Bei Großabnehmern erfolgt die Berechnung des Verbrauchs über eine gesonderte Zählung.
4 mietzubehör-zusatzleistungen
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
5901182
Spüle mit Ablage, 5 Ltr. Heißwassergerät, Unterschrank
115,00 Euro
5901183
Kombiküche
250,00 Euro
5901178
Monteurstunde (Elektro), einschl. Auslösung
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Anzahl
45,00 Euro
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von
20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der
gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
69
Teil 4 | Technische Installation
Standskizze für Elektro-/Wasserinstallationen
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Standmaße
Firma
Breite
m
Ansprechpartner
Tiefe
m
Straße
PLZ, Ort
Land
3Standform
Reihenstand
¨
Telefon
Eckstand
¨
Telefax
Kopfstand
¨
E-Mail
Blockstand
¨
USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
Elektro Pröpper GmbH & Co.KG
Westerweide 37
58456 Witten
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 23 02.9 73 07-0
Telefax +49 23 02.9 73 07-20
E-Mail [email protected]
g Bitte bei Bestellung diese Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installationen und die Lage des Standes
(Gänge, Nachbarstände) hervorgeht. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers.
Gang
bitte ankreuzen! ¨
Gang
•
•
Standrückwand
¨ bitte ankreuzen!
Gang
in Eckstand
Gang
Standrückwand
•
bitte ankreuzen! ¨
Nachbar
¨ bitte ankreuzen!
Standrückwand
Nachbar
in Reihenstand
Nachbar
•
Standrückwand
Nachbar
Nachbar
4 standard-installationspunkte
Gang
5 individual-installationspunkte
Raster-Maße
(Haupt-Gitternetzlinien):
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
¨
2,0 m
¨
1,0 m
¨
0,5 m
70
Teil 4 | Technische Installation
g Allgemeine Hinweise zu Elektro- und Wasserinstallationen
Hinweise
Bestellungen von Installationen bedürfen der Schriftform.
Für Arbeiten zum Nachweis gelten die folgenden Stundensätze: Monteur: 45,00 Euro/Std. (einschl. Auslösung).
Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm
bekannten Anmeldeschluss, so übernimmt die Installationsfirma keine Gewähr für eine rechtzeitige komplette
Anlieferung und Montage. Ist in diesen Fällen eine Ausführung noch möglich, wird dem Mieter für die daraus entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von 20 % berechnet.
Die Mietware bleibt Eigentum der Vertragsfirma. Für die
Dauer der Nutzung haftet der Mieter für Schäden und Verluste, auch durch höhere Gewalt am Mietgut, auch wenn
sie durch Dritte verursacht werden.
Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der MW Messe-,
Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg
mbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen
verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine
Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist
nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
Mehrkosten für Änderungen aufgrund fehlender Skizzen
gehen zu Lasten des Ausstellers. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg.
Die Haftung beginnt mit der Anlieferung in den Stand und
endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Installationsfirma, auch wenn der Aussteller den Stand schon
verlassen hat. Ist der Messestand bei der Installation personell nicht besetzt, so gilt mit der erfolgten Installation
der bestellten Anschlüsse oder Montage des Mietgutes die
Leistung als ordnungsgemäß übergeben.
Die Installationsfirma ist nicht verpflichtet, die Legitimation
der auf dem Stand bei der Montage angetroffenen Personen zu überprüfen.
Telefon +49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
[email protected]
Die elektrische Energie wird vom Energieversorger geliefert
und von der Installationsfirma weitergeleitet. Bei Abweichungen von den festgelegten Spannungen, sowie einem
Stromausfall entfällt die Haftung der Installationsfirma.
Für Wasserausfall, Bruch der Wasserleitungen und demzufolge entstehende Verschmutzungen des Messestandes,
sowie Ausfall von Leihgeräten wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss einer Versicherung gegen diesbezügliche Risiken wird dem Vertragspartner empfohlen.
Vertragspartner:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
Geschäftsführer: Matthias Steckmann, Dr. Jana Dewitz
UST-IdNr.: DE 190320434
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100436 Wolfsburg
Die Installationsfirma gewährleistet, dass die Vertragsgegenstände frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind
und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Werden
die Betriebs-, Wartungs- oder Lagerungshinweise nicht
befolgt, Änderungen an den Vertragsgegenständen vorgenommen, Teile gewechselt, das Leistungsvermögen der
Mietgegenstände überlastet oder eigene zusätzliche Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jegliche Gewährleistung, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen,
dass ein Mangel bzw. eine Beschädigung der übergebenen
Sache nicht auf den vorbezeichneten Umständen beruht.
Leuchtmittel (Glühlampen/Leuchtstoffröhren) sind Verbrauchsmaterial und nur gegen Bezahlung lieferbar. Diese
Materialien gehen in das Eigentum des Vertragspartners
über.
Ausführendes Unternehmen:
Elektro/Messeservice
Pröpper GmbH & Co.KG
Westerweide 37
58456 Witten
Telefon +49 23 02.9 73 07-0
Telefax +49 23 02.9 73 07-20
[email protected]
71
Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel
Produktblatt | Sitzmöbel
g Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
1 sitzmöbel
Schalenstuhl
Gestell chrom
H 790 / B 520 / T 550 / SH 440 mm
Art.-Nr. 12069: Sitz anthrazit
Polsterschalenstuhl
Gestell chrom / Bezug anthrazit
H 800 / B 530 / T 520 / SH 460 mm
Art.-Nr. 10001
Stuhl Objekt, gepolstert
Gestell chrom / Bezug anthrazit
H 800 / B 530 / T 570 / SH 460 mm
Art.-Nr. 10002: ohne Armlehnen
Art.-Nr. 10003: mit Armlehnen
Clubsessel
H 780 / B 740 / T 660 / SH 470 mm
Art.-Nr. 12076: schwarz
Art.-Nr. 12077: weiß
Clubsofa
H 780 / B 1.220 / T 600 / SH 470 mm
Art.-Nr. 12079: schwarz
Art.-Nr. 12080: weiß
Z-Barhocker
Gestell chrom
H 820 / B 370 / T 370 / SH 820 mm
Art.-Nr. 10004: Polster weiß
Art.-Nr. 10005: Polster schwarz
Barhocker H
Gestell chrom, Kunststoff
H 1.010 / B 520 / T 530
SH 750 mm
Art.-Nr. 12084: weiß
Art.-Nr. 12085: schwarz
Freischwinger
H 750 / B 570 / T 570 / SH 440 mm
Art.-Nr. 12082: chrom/schwarz
Art.-Nr. 12102: chrom/weiß
Barhocker Q
Gestell chrom
Bezug Kunstleder gepolstert
H 820 / B 330 / T 330 / SH 820 mm
Art.-Nr. 12109 weiß
Art.-Nr. 12107 schwarz
Rattan Lounge Set mit Kissen
1 Couch B 1.270 x H 710 mm
2 Sessel B 710 x H 710 mm
1 Tisch mit Glasplatte B 1.090 x H 530 mm
Rattangeflecht dunkelbraun
Kissenauflagen hell
Art.-Nr. 12118
72
Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel
Bestellformular | Sitzmöbel 1
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen!
3 sitzmöbel
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
12069
Schalenstuhl, chrom/anthrazit
18,00 Euro
10001
Polsterschalenstuhl, anthrazit
24,00 Euro
10002
Stuhl Objekt, chrom/anthrazit
23,00 Euro
10003
Stuhl Objekt, mit Armlehne, chrom/anthrazit
39,00 Euro
12076
Clubsessel, schwarz
124,00 Euro
12077
Clubsessel, weiß
127,00 Euro
12079
Clubsofa, schwarz
207,00 Euro
Anzahl
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
73
Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel
Bestellformular | Sitzmöbel 2
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Unsere Bestell-Nr.
Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
gBitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen!
3 sitzmöbel
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
12080
Clubsofa, weiß
10004
Z-Barhocker, weiß
34,00 Euro
10005
Z-Barhocker, schwarz
34,00 Euro
12084
Barhocker H, chrom/weiß
45,00 Euro
12082
Freischwinger, chrom/schwarz
64,00 Euro
12105
Barhocker H chrom/schwarz
45,00 Euro
12102
Freischwinger chrom/weiß
53,00 Euro
12107
Barhocker Q chrom/schwarz
57,00 Euro
12109
Barhocker Q chrom/weiß
57,00 Euro
12118
Rattan Lounge
Anzahl
224,00 Euro
348,00 Euro
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
74
Teil 4 | Mietmobiliar | Tische
Produktblatt | Tische
g Servicepartner:
CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
Telefon+49 3 95.43 04 40
Telefax +49 3 95.4 22 68 69
E-Mail [email protected]
1 tische
Beratungstisch 800 x 800 mm
Gestell alufarbig
H 720 / B 800 / T 800 mm
Art.-Nr. 12111: Platte weiß
Art.-Nr. 12073: Platte schwarz
Beratungstisch 1.200 x 800 mm
Gestell alufarbig
H 720 / B 1.200 / T 800 mm
Art.-Nr. 12113: Platte weiß
Art.-Nr. 12075: Platte schwarz
Bistrotisch
Gestell chrom
H 720 / Ø 700 mm
Art.-Nr. 11982: Platte weiß
Art.-Nr. 11981: Platte schwarz
Art.-Nr. 12058: Platte buche
Stehtisch,
Gestell chrom
H 1.120 / Ø 700 mm
Art.-Nr. 11980: Platte weiß
Art.-Nr. 11979: Platte schwarz
Art.-Nr. 12057: Platte buche
Couchtisch
Gestell chrom, Platte Glas
H 410 / Ø 700 mm
Art.-Nr. 12117
Brückentisch 1.200 x 600
weiß
H 1.100 x B 1.200 x T 600 mm
Art.-Nr. 12120
75
Teil 4 | Mietmobiliar | Tische
Bestellformular | Tische 1
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69
g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
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PLZ, Ort
PLZ, Ort
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MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11
38442 Wolfsburg
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CYBORG Messebau-Zelte GmbH
Zu den Hufen 14
17034 Neubrandenburg
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Telefon+49 53 61.8 97-44 40
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
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Telefon+49 3 95.43 04 40
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3 tische
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
12111
Beratungstisch 800 x 800 mm, alu/weiß
38,00 Euro
12073
Beratungstisch 800 x 800 mm, alu/schwarz
43,00 Euro
12113
Beratungstisch 1.200 x 800 mm, alu/weiß
39,00 Euro
12075
Beratungstisch 1.200 x 800 mm, alu/schwarz
47,00 Euro
11982
Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/weiß
43,00 Euro
11981
Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/schwarz
45,00 Euro
12058
Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/buche
53,00 Euro
12117
Couchtisch Ø 700 mm, chrom/Glas
130,00 Euro
12120
Brückentisch 1.200 x 600 mm
178,00 Euro
Anzahl
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
76
Teil 4 | Mietmobiliar | Tische
Bestellformular | Tische 2
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3 tische
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
11980
Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/weiß
59,00 Euro
11979
Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/schwarz
64,00 Euro
12057
Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/buche
89,00 Euro
12117
Couchtisch Ø 700 mm, chrom/Glas
Anzahl
130,00 Euro
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
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Stempel
✗
77
Teil 4 | Mietmobiliar | Korpusmöbel
Produktblatt | Korpusmöbel
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1 korpusmöbel
Sideboard Maxima
Anschlagtüren abschließbar
alu/weiß
H 720 / B 800 / T 400 mm
Art.-Nr. 11949
Counter Maxima
Schiebetür abschließbar
alu/weiß
H 900 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 12059
Counter Maxima mit Aufsatz
Schiebetür abschließbar
alu/weiß
H 1.200 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 11947
Tischvitrine Maxima
Schiebetür abschließbar
alu/weiß, Glasaufsatz
H 1.065 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 12061
Infopoint
Deckplatte buche
Anschlagtür abschließbar
H 1.050 / B 600 / T 600
Art.-Nr. 06270
Hochvitrine Maxima
Schiebetüren abschließbar
alu/weiß, inkl. Spots*
H 2.060 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 12063
Hochvitrine Sysline
Türen abschließbar
alu/weiß, inkl. Spots*
H 2.020 / B 1.006 / T 512 mm
Art.-Nr. 08921
Tischvitrine Newline
Korpus weiß, mit Glasaufsatz
H 1.050 x B 950 x T 470 mm
Art.-Nr. 02107
0Hochvitrine Newline
Korpus weiß, Glasaufsatz mit
Schiebetüren
H 1.800 / B 950 / T 470 mm
Art.-Nr. 03258
Infocounter
Deckplatte buche
Anschlagtür abschließbar
H 1.050 / B 1.200 / T 600
Art.-Nr. 06271
* inkl. Verkabelung zur Elektroversorgung
78
Teil 4 | Mietmobiliar | Sonstige Ausstattung
Produktblatt | Sonstige Ausstattung
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1 sonstige ausstattung
Aktenregal klein
H 1.100 / B 800 / T 400 mm
Art.-Nr. 12067: lichtgrau
Aktenregal groß
H 2.000 / B 800 / T 400 mm
Art.-Nr. 12065: lichtgrau
Lagerregal
Kunststoff, schwarz, 5 Böden
H 1.750 x B 850 x T 400 mm
Art.-Nr. 01723
Regal Newline
Systemalu, Ausfachung Glas
3 Einlegeböden
Art.-Nr. 03259
Kühlschrank
H 845 / B 546 / T 566 mm
Art.-Nr. 60001
Getränkekühlschrank
H 1.860 / B 600 / T 600 mm
Art.-Nr. 09479
Garderobenständer
H 1.750 / B 670 / T 670 mm
Art.-Nr. 11951: chrom
Prospektständer Easy
6 x DIN A4
Art.-Nr. 11738
Counter Black & White
Korpus schwarz/weiß
abschließbar
H 1.000 / B 990 / T 500 mm
Art.-Nr. 11734
Counter Basis weiß
System Alu, Ausfachung weiß
mt Schiebetüren, abschließbar
H 1.025 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 05897
Counter Basis mit Aufsatz weiß
System alu, Ausfachungen weiß mit
Schiebetüren abschließbar
H 1.235 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 11926
Sideboard Basis weiß
System Alu, Ausfachungen weiß mit
Schiebetüren, abschließbar
H 760 / B 1.030 / T 535 mm
Art.-Nr. 07086
79
Teil 4 | Mietmobiliar | Korpusmöbel
Bestellformular | Korpusmöbel
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3 korpusmöbel
Artikel-Nr.
Artikel
Preis
11949
Sideboard, MAXIMA, MDF weiß
175,00 Euro
12059
Counter, MAXIMA, MDF weiß
181,00 Euro
11947
Counter, MAXIMA, MDF weiß, mit Aufsatz
191,00 Euro
06270
Infopoint, weiß, Deckplatte buche, 1.050 x 600 x 600 mm
157,00 Euro
06271
Infocounter, weiß, Deckplatte buche, 1.050 x 1.200 x 600 mm
265,00 Euro
12061
Tischvitrine, MAXIMA, MDF weiß
279,00 Euro
02107
Tischvitrine, NEWLINE
279,00 Euro
12063
Hochvitrine, MAXIMA, MDF weiß
489,00 Euro
08921
Hochvitrine, SYSLINE, Systemmaterial alu glänzend
455,00 Euro
03258
Hochvitrine NEWLINE
534,00 Euro
03259
Regal Newline
284,00 Euro
05897
Counter Basis weiß
171,00 Euro
11926
Counter Basis mit Aufsatz weiß
187,00 Euro
07086
Sideboard Basis weiß
165,00 Euro
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Anzahl
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise
zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie
die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
80
Teil 4 | Mietmobiliar | Sonstige Ausstattung
Bestellformular | Sonstige Ausstattung
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3 sonstige ausstattung
Artikel-Nr.
Artikel
11951
Garderobenständer, 1.750 x 670 x 670 mm, chrom
42,00 Euro
11738
Prospektständer Easy
79,00 Euro
12067
Aktenregal 1.100 x 800 x 400 mm, lichtgrau
72,00 Euro
02179
Aktenregal 2.000 x 800 x 400 mm, weiß
89,00 Euro
12065
Aktenregal 2.000 x 800 x 400 mm, lichtgrau
72,00 Euro
01723
Lagerregal Kunststoff, schwarz, 5 Böden
69,00 Euro
60001
Kühlschrank, 140 Ltr, weiß
79,00 Euro
09479
Getränkekühlschrank 360 Ltr.
265,00 Euro
11734
Counter Black & White
397,00 Euro
Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Preis
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Anzahl
81
Teil 4 | Mietmobiliar | Allgemeine Mietbedingungen
g Allgemeine Mietbedingungen
g Seite 1 von 2
1 Geltungsbereich der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Mietbedingungen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
2Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung durch uns als
angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. Gegenstand des
Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw.
Rechnung aufgeführten Mietgegenstände. Wir behalten uns
das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche
andere Mietgegenstände zu ersetzen. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
3Mietzeit
Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung
zur sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw.
Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter
möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die
Zustimmung des Vermieters.
4Mietpreis
Die genannten Preise sind als Nettopreise zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Der Mietpreis
wird nach Dauer der Mietzeit berechnet. Bei Auftragserteilung am Veranstaltungsort wird ein Aufschlag von 20 % auf
die Einzelpreise erhoben.
5 Technische Installation
Bei betriebsbedingten Störungen bzw. Versorgungsausfällen und nachfolgenden Beeinträchtigungen kann keine Haftung für Nachfolgeschäden übernommen werden, soweit
dem installierenden Unternehmen keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Das Durchleiten und die Verteilung
im eigenen Stand müssen zur eigenen Standversorgung
bzw. zur Versorgung Dritter geduldet werden. Eigenmächtiger Umbau der Standverteilung sowie Manipulation und
Veränderungen am Miet- und Installationsmaterial sind verboten. Für eventuelle Folgeschäden durch unsachgemäße
Handhabungen bzw. Veränderungen haftet der Verursacher.
Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist
generell untersagt. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss der Versorgungsleistung zur Folge haben.
Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im
Messestand haben den entsprechenden Standards und
Vorschriften Deutschlands bzw. Europas zu entsprechen.
Eventuell entstehende Schäden durch schadhafte Geräte
gehen zu Lasten des Verursachers. Nach Messeschluss
hat der Mieter seine Wasserversorgung entsprechend zu
sichern, sodass in den Nachtstunden keine Folgeschäden
durch Austreten des Wassers bzw. Abwassers entstehen
können. Für Schäden haftet der Mieter.
6Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum Zahlungsziel. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung bzw.
Versorgung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern
bzw. ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
7Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter
in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert
nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen
Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des
Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung
der Mietsache.
8Rücktritt
Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Mietpreis
berechnet.
9Lieferung
Die Auslieferung des Mietgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart,
erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der
schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen.
10Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietmaterial zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind dennoch durch
den Transport Mängelerscheinungen möglich. Hinsichtlich
des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter
beim Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht,
mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt
gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Die
Mängelrüge muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor
Veranstaltungsbeginn anzeigen, da Ansprüche ansonsten
nicht anerkannt werden.
82
Teil 4 | Mietmobiliar | Allgemeine Mietbedingungen
g Allgemeine Mietbedingungen
g Seite 2 von 2
Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der
Mietsache wird der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel
beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht
und zeigt sich hierbei kein Mangel der Mietsache, so hat
der Mieter die hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten
an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen
Mangels an der Mietsache ausgeschlossen.
Nicht unter die Gewährleistungspflicht des Vermieters fallen nach Übergabe an den Mieter ausfallende Leuchtmittel.
Diese sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen.
11Schlussbestimmungen
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie
von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH schriftlich bestätigt wurden.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der
Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der
allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.
Ansprüche des Ausstellers gegen die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit
der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
83
Teil 4 | Grafische Arbeiten
Bestellformular | Beschriftungen
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.85 65-45
g Letzter Bestelltermin: 01. Juni 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
Benzstraße 12
38446 Wolfsburg
g Bitte ankreuzen und die gewünschte Anzahl eintragen!
Unsere Bestell-Nr.
Telefon
Telefax
E-Mail
Ansprechpartner
+49 53 61.85 65-0
+49 53 61.85 65-45
[email protected]
Frau Tanja Tönskötter
3 buchstaben
Buchstabenhöhe (Versalien)
Preis
¨
1 – 10 cm Höhe
3,00 Euro/Zeichen
¨
11 – 25 cm Höhe
5,00 Euro/Zeichen
¨
16 – 20 cm Höhe
7,00 Euro/Zeichen
¨
21 – 30 cm Höhe
9,00 Euro/Zeichen
¨
31 – 35 cm Höhe
11,00 Euro/Zeichen
¨
Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/glänzend laminiert,
mind. Abnahmemenge 1 qm
Anzahl
60,00 Euro/qm
Bearbeitung und Abwicklung 75,00 Euro/Std. Datenbearbeitung 75,00 Euro/Std. | Montage nach Aufwand 45,00 Euro/Std./Monteur
4 beschriftungen
Blende, Produktständer, Kabinenfront
¨
¨
Preis
Mit Einzelbuchstaben aus Folie in schwarz oder weiß, Arial Bold, max. 25 Zeichen
bis 150 mm Versalhöhe, pro Beschriftung, inkl. Montage und Datenbearbeitung
136,00 Euro
Mit Logo* oder Grafik*, Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/
glänzend laminiert, pro Beschriftung, inkl. Montage und Datenbearbeitung
180,00 Euro
Anzahl
Wandplatte
¨
Mit Logo* oder Grafik*, Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/
glänzend laminiert, pro Platte, inkl. Montage und Datenbearbeitung
230,00 Euro
* Vorlagen der Logos und Grafiken senden Sie bitte an [email protected] als druckfertiges PDF oder als Vektorgrafik (ai, eps) in Originalgröße mit mind. 300 dpi Auflösung!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig nach Erhalt
der Rechnung. Bei Zahlungsverzögerungen behalten wir uns
eine Auslieferung/Montage vor. Bei Bestellungen nach dem
01. Juni 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten
Preise erhoben! Für Auslandsüberweisungen wird eine bankübliche Courtage von 5,00 Euro erhoben!
84
Teil 4 | Beschriftungen
g Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschriftungen
g Seite 1 von 2
1Geltungsdauer
Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- und Agenturleistungen sind allein die folgenden Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichend davon,
insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Zustimmung durch die CM Design Matthias Biegay und
Wolfgang Kottmeyer GbR und gelten auch dann immer nur
für den jeweiligen Einzelfall. Sollten einzelne Punkte diesen
Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen nicht.
2 Urheberrecht – Abwicklung
An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Schaltbildern,
Kostenvoranschlägen, Statiken etc. behält die CM Design
Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenannten Zeichnungen etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht
werden. Weitere Verwendung des Entwurfs etc. ist nicht
gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR. Skizzen, Entwürfe, Probeschilder etc. werden,
sollte keine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden
sein, nach Aufwand berechnet. Alle Unterlagen sind, sofern
eine Auftragserteilung gegenüber der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR nicht erfolgt,
unverzüglich zurückzugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte,
Muster, Produkte und Leistungen jeder Art werden von der
CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder vervielfältigt, noch nachgeahmt oder verändert werden. Eine
Übertragung der Rechte der CM Design Matthias Biegay
und Wolfgang Kottmeyer GbR kann nur schriftlich gegen
besondere Vergütung erfolgen. Auch durch Bezahlung
erwirbt der Besteller nur das eingeschränkte Nutzungsrecht
für den jeweils konkreten Auftragszweck. Bei Nachauflagen
und erweiterten Verwendungszwecken etc. steht der CM
Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR, je
nach Nutzungsgrad, eine Nachberechnung des Honorars
in Höhe von 5 bis 50 % zu.
Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich.
Grundsätzliche – oder spätere – Änderungswünsche sind
kostenpflichtig. Für Ausführungen vom Besteller eingereichte Vorgaben, hat dieser allein die Sorgfaltspflicht.
Durch die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR geschaffene Werbemittel kann diese signieren
(Urheberrecht), mit Fabrikationstext versehen und auch im
Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden.
3Treubindung
Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden
ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen
des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Personen und
Unternehmen durch die CM Design Matthias Biegay und
Wolfgang Kottmeyer GbR, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oder Druckereiauswahl. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses
von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne
des Vertragspartners.
4 Media- und Druckereiaufträge
Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die
CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den, für
den Vertragspartner günstigsten Bedingungen. Die CM
Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungen gemäß
individual vertraglicher Vereinbarung.
5Geheimhaltung
Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer
GbR ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung
aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet.
Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages
heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die
Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich.
6 Handelsübliche Abweichungen/Schönheitsfehler
Farbe und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion
oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können
Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der
CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung. Bei Werbeanlagen, in denen Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet
werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einflüsse
oder Pickel auftreten. Derartige, geringfügige Mängel
berechtigen nicht zur Mängelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlage auszugehen, ob nämlich durch
derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird
(geringfügige Beeinträchtigungen können z. B. bei einer
hoch angebrachten Anlage nicht mehr erkannt werden).
Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage/
Schild und einer Werbebeeinträchtigung durch einen Mangel. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt, kann es zu
Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der
Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKSFarben des Papierausdrucks oder DIN RAL übereinstimmt.
85
Teil 4 | Beschriftungen
g Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschriftungen
g Seite 2 von 2
werden für Offerten und Auftragsbestätigungen immer
gültige Tageskalkulationen angewandt, die bei Lieferung
ohne weitere Rücksprache angepasst werden können, wenn
sich zwischenzeitlich die Gestehungskosten durch Tarifänderungen oder Vorlieferanten verschoben haben sollten.
Diese Abweichungen können also nicht zur Reklamation
der Anlage/Schilder, der Fahrzeug- oder Folienbeschriftung
etc. führen.
7Haftung/Mängelrügen
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die
CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR
dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR, die vertragliche
Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
zu überprüfen. Soweit die CM Design Matthias Biegay und
Wolfgang Kottmeyer GbR Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden
oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht
wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon
jetzt als an den Vertragspartner/Auftraggeber wirksam
abgetreten. Der Vertragspartner hat die gegenständliche
Leistung der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang
Kottmeyer GbR unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen
und offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen nach
Zugang durch schriftliche Anzeige zu rügen. Mängel eines
Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Auftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht
aber Schadensersatz gefordert werden.
10Lieferfristen
Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit
Vorliegen aller vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen und der Produktionsfreigabe. Bei höherer Gewalt,
Streiks und/oder Verschulden durch Vorlieferanten sind
Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die CM Design Matthias
Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR ist zu Teillieferungen
berechtigt.
11Zahlungsbedingungen/Verzug
Alle Rechnungen sind, unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen, sofort ab Rechnungszugang zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte Ware
Eigentum von CM Design Matthias Biegay und Wolfgang
Kottmeyer GbR.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen und ähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet
keine Zusicherung, es sei denn, die Zusicherung wurde
ausdrücklich vereinbart.
Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche
des Vertragspartners (z. B. aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen,
positiver Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen)
gegen die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der genannten Personen.
Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer
GbR ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
12Schlussbestimmungen
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie
von der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR schriftlich bestätigt wurden.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der
Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der
allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.
Ansprüche des Ausstellers gegen die CM Design Matthias
Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem
entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit
der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht Haftung auch bei
Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen
für eine Deckungsvereinbarung oder eine Ersatzvornahme.
8Preise
Die im Angebot der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR aufgeführten Preise verstehen sich
zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.
9Storno
Im Falle eines Stornos durch den Vertragspartner bekommt
die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer
GbR jegliche bis dahin anfallenden Kosten erstattet. Es
Alle Angebote sind für die CM Design Matthias Biegay und
Wolfgang Kottmeyer GbR grundsätzlich freibleibend.
86
Teil 5 | Inhalt
g Telekommunikation
Bestellformular | Telekommunikation ................................................................................S. 87
Einzugsermächtigung | Telekommunikation .....................................................................S. 88
Bestellformular | WLAN ......................................................................................................S. 89
g Veranstaltungstechnik
Produktblatt | Veranstaltungstechnik 1 ..............................................................................S. 90
Bestellformular | Veranstaltungstechnik 1 .........................................................................S. 91
Bestellformular | Veranstaltungstechnik 2 .........................................................................S. 92
Produktblatt | Veranstaltungstechnik 2 ............................................................................. S. 93
Bestellformular | Veranstaltungstechnik 3 ........................................................................ S. 94
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Veranstaltungstechnik ............................................S. 95
g Standbewachung
Bestellformular | Standbewachung ....................................................................................S. 97
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Standbewachung ....................................................S. 99
g Standreinigung
Bestellformular | Standreinigung .......................................................................................S.100
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Standreinigung .......................................................S. 102
g Messepersonal
Bestellformular | Messepersonal 1 ....................................................................................S.103
Bestellformular | Messepersonal 2 ....................................................................................S.104
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Messepersonal .......................................................S.105
g Dekorationspflanzen
Bestellformular | Dekorationspflanzen ..............................................................................S.106
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Dekorationspflanzen ..............................................S.107
g Versicherung
Bestellformular | Versicherung ...........................................................................................S.111
Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller .....................................................................S.112
87
Teil 5 | Telekommunikation
Bestellformular | Telekommunikation
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.89 11-109
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen (siehe unter Zahlungsbedingungen) bei:
WOBCOM GmbH Telefon
+49 53 61.89 11-194
Heßlinger Str. 1-5 Telefax
+49 53 61.89 11-109
38440 Wolfsburg E-Mail
[email protected]
24h-Hotline
+49 8 00.96 27 46 63
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner Internet
www.wobcom.de
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100052
USt-IdNr.: DE 115 235 690
g Die WOBCOM GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Wolfsburg AG mit einem starken Service vor Ort und der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Telefonanschlüsse im Festnetz, Datenverbindungen und Internetdienste zu besonders günstigen Konditionen. Als lokaler Telekommunikationsanbieter steht WOBCOM Ihnen auf der IZB 2016 als zuverlässiger „Full
Service Partner“ zur Seite und hat im Allerpark Wolfsburg umfassende Infrastruktur aufgebaut.
Die exklusiven „IZB-Paketangebote“ beinhalten alles von der Bereitstellung des Messeanschlusses bis zur Konfiguration des
DSL Routers durch Servicetechniker vor Ort. Die Pakete sind nutzbar für eine besonders schnelle Internetanbindung und
für die Telefonie im Festnetz mittels Voiceover IP. Die Pauschale deckt die Nutzung komplett ohne Vertragslaufzeit ab, hinzu
kommen nur noch ggf. anfallende Verbindungsentgelte:
3 izb-pakete
Artikel-Nr.
Artikel
Paket 1
– Business Internetzugang mit bis zu 50 Mbit/s im Download und
– bis zu 5 Mbit/s im Upload
– Internetflatrate mit freiem Datenvolumen und unbegrenzter Onlinezeit inklusive
– AVM Fritz!Box 7360 im Paketpreis zum Verbleib
– VoIP-Telefonanschluss mit einer Rufnummer
– Deutschland Festnetz flatrate, Basistarif „clever“ (60/60)
– Lieferung und Konfiguration des Routers durch unsere Servicetechniker
560,00 Euro
– ISDN Mehrgeräteanschluss mit 3 Rufnummern
– Deutschland Festnetz flatrate, Basistarif „clever“ (60/60)
199,00 Euro
Paket 2
Preis
Anzahl
g Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 100,00 Euro erhoben!
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Dem Angebot und unserer Leistungserbringung liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 11/2013 der WOBCOM GmbH in ihrer jeweils gültigen Form zugrunde, die Sie in Schriftform anfordern
können oder aber im Internet unter http://www.wobcom.de/agb.html online einsehen können. Weitere Produkte und Dienstleistungen auf Anfrage.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
88
Teil 5 | Telekommunikation
Einzugsermächtigung | Telekommunikation
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.89 11-109
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit ermächtigen wir die
WOBCOM GmbH Telefon
+49 53 61.89 11-194
Heßlinger Str. 1-5 Telefax
+49 53 61.89 11-109
38440 Wolfsburg E-Mail
[email protected]
24h-Hotline
+49 8 00.96 27 46 63
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner Internet
www.wobcom.de
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100052
USt-IdNr.: DE 115 235 690
die Rechnungsbeträge für die beauftragten Messeanschlüsse von dem nachstehend benannten Girokonto abzubuchen:
3 girokonto
Girokonto-Nr.:
Bankleitzahl des Geldinstitutes:
IBAN:
SWIFT-BIC:
Name des Geldinstitutes:
Anschrift des Geldinstitutes:
Name des Kontoinhabers:
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
114
89
Teil 5 | WLAN
Bestellformular | WLAN
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst-
leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH
Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg
g Ausstellerservice | Servicepartner:
SPIE Fleischhauer GmbH
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Oldenburger Allee 8
30659 Hannover
Unsere Bestell-Nr.
Telefon
Telefax
E-Mail
+49 53 61.8 97-44 40
+49 53 61.8 97-44 42
[email protected]
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
+49 5 11.89-20 047
+49 5 11.89-20 316
messe@fleischhauer.de
www.fleischhauer.de
Während der Messelaufzeit (18. – 20. Oktober 2016) wird auf dem Messegelände ein WLAN Netz mit dem Namen
„WLAN IZB 2016“ geschaltet sein. Der Zugang zu diesem WLAN steht allen Ausstellern und Besuchern kostenpflichtig
zur Verfügung.
Als Aussteller der IZB 2016 haben Sie die Möglichkeit, die Zugangsdaten schon vor der Messe zu bestellen.
Bitte tragen Sie hierzu die Anzahl der benötigten Zugänge in die unten stehende Tarifübersicht ein.
3 tarife
Nutzungsdauer
Preis
Messetag
Anzahl
45,00 Euro
Messe komplett (18. – 20. Oktober 2016)
110,00 Euro
g Nach Erhalt ihrer Bestellung vor dem 07.10.2016 erhalten Sie die Zugangsdaten direkt mit ihrer Bestellbestätigung per
E-Mail. Zugangsdaten für Bestellungen nach dem 07.10.2016 können ausschließlich auf der Messe entgegen genommen
werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Information im Haupteingang.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit direkt vor Ort den Zugang via VISA Kreditkarten- oder PayPal-Zahlung zu bestellen.
Zur Einwahl und Anmeldung in das IZB WLAN Netz wählen Sie als Drahtlosverbindung „WLAN IZB 2016“.
Anschließend werden Sie auf eine Anmeldeseite weitergeleitet, wo Sie bitte den weiteren Instruktionen folgen.
Zahlungsbedingungen:
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über die angegebenen Zahlungsarten.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
90
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
Produktblatt | Veranstaltungstechnik | Teil 1
g Servicepartner:
SPIE Fleischhauer GmbH
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Oldenburger Allee 8
30659 Hannover
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
+49 5 11.61 68 07-54
+49 5 11.61 68 07-66
[email protected]
www.fleischhauer.de
1 veranstaltungstechnik
Multitouch Overlay
24” LCD HD Display
32“ LCD HD Display
40“ LCD HD Display
40“ + 55“ LCD Display
46“ LCD HD Display
55” LCD HD Display
65” LCD HD Display
80” LCD HD Display
95” LCD HD Display
98” LCD HD Display
110” Steglos LC Display
138” Steglos LC Display
DVD-Player
USB Mediaplayer
Blu-Ray Player
Bodenständer für LC Display
91
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 1
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66
g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei:
SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Telefax +49 5 11.61 68 07-66
Oldenburger Allee 8
E-Mail [email protected]
30659 Hannover
Internet www.fleischhauer.de
Geschäftsführer: Michael Hartung
HRG: Registergericht Hannover HRB 51032
USt-IdNr.: DE 811 350 463
3 displays (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.)
Artikel
Preis
¨
24” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert, inkl. Tischfuss
100,00 Euro
¨
32” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
170,00 Euro
¨
40” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
330,00 Euro
Multitouch Overlay for 40“ LCD Display (nur in Kombination mit einem 40“ LCD)
180,00 Euro
¨
46” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
380,00 Euro
¨
¨
55” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
530,00 Euro
Multitouch Overlay for 55“ LCD Display (nur in Kombination mit einem 55“ LCD)
220,00 Euro
¨
65” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
790,00 Euro
¨
80” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
950,00 Euro
¨
95” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert
1.980,00 Euro
¨
98” LCD 4k Display, USB Mediaplayer, integriert
2.850,00 Euro
¨
Anzahl
Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung im Falle
des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
92
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 2
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66
g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei:
SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Telefax +49 5 11.61 68 07-66
Oldenburger Allee 8
E-Mail [email protected]
30659 Hannover
Internet www.fleischhauer.de
Geschäftsführer: Michael Hartung
HRG: Registergericht Hannover HRB 51032
USt-IdNr.: DE 811 350 463
3 steglos displays (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.)
Artikel
¨
4
Preis
110“ Steglos LC Display bestehend aus 2 x 2 55“ Displays, inkl. Wandhalter.
Abmessungen: B x H 2.434 × 1.375 mm
2.900,00 Euro
¨
138“ Steglos LC Display bestehend aus 3 x 3 46“ Displays, inkl. Wandhalter.
Abmessungen: B x H 3074 × 1.737 mm
3.800,00 Euro
¨
165“ Steglos LC Display bestehend aus 3 x 3 55“ Displays, inkl. Wandhalter.
Abmessungen: B x H 3651 × 2.063 mm
6.700,00 Euro
zubehör I nur in kombination mit einem display
(bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.)
Artikel
Anzahl
Preis
¨
DVD / Blu-Ray / USB media player
35,00 Euro
¨
Tischfuss für LC Displays 40“- 55“
50,00 Euro
¨
Bodenständer für LC Display 32“- 80“
140,00 Euro
¨
Bodenständer für LC Display 95” & 98“
180,00 Euro
¨
Wandhalterung für LC Displays 24“
15,00 Euro
¨
Wandhalterung für LC Displays 32“- 80“
30,00 Euro
¨
Wandhalterung für LC Displays 95“ & 98“
Datum
Unterschrift
Stempel
120,00 Euro
✗
Anzahl
Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung
im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen.
93
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
Produktblatt | Veranstaltungstechnik | Teil 2
g Servicepartner:
SPIE Fleischhauer GmbH
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Oldenburger Allee 8
30659 Hannover
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
+49 5 11.61 68 07-54
+49 5 11.61 68 07-66
[email protected]
www.fleischhauer.de
1 veranstaltungstechnik
Multimedia PC
Laptop
19“ Touchterminal
Phex Console 32 & 40“
Phex Stand 55“
Apple iPad4
Bodenständer für iPad 4
Akku-Funk-Lautsprecher
Handsendemikrofon
Headset schnurlos
94
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 3
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66
g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei:
SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54
Niederlassung Hannover/Medientechnik
Telefax +49 5 11.61 68 07-66
Oldenburger Allee 8
E-Mail [email protected]
30659 Hannover
Internet www.fleischhauer.de
Geschäftsführer: Michael Hartung
HRG: Registergericht Hannover HRB 51032
USt-IdNr.: DE 811 350 463
3 it equipment (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.)
Artikel
Preis
¨
Mini PC, Win 8 und MS Office
120,00 Euro
¨
Laptop 15”, Win 8 und MS Office
180,00 Euro
¨
19” Touch Terminal
750,00 Euro
¨
55” Phex Stand mit Touchscreen
¨
32“ Phex Console mit Touchscreen
950,00 Euro
¨
40” Phex Console mit Touchscreen
1.250,00 Euro
¨
Color Laserprinter incl. 500 Prints*
150,00 Euro
¨
Apple iPad 4, 16GB, WiFi
110,00 Euro
¨
Bodenständer für iPad 4
80,00 Euro
Anzahl
1.450,00 Euro
* 500 Prints in schwarz/weiß oder 50 in Farbe. Für jede folgende Seite 5 Cent in schwarz/weiß oder 10 Cent in Farbe.
4 audioequipment (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.)
¨
Akku-Funk-Lautsprecher 120 Watt, inkl. Stativ und Empfänger
¨
Handsendemikrofon schnurlos
70,00 Euro
¨
Headset schnurlos
70,00 Euro
Datum
Unterschrift
Stempel
210,00 Euro
✗
Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung
im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen.
95
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
g Allgemeine Geschäftsbedingungen | SPIE Fleischhauer GmbH
g Seite 1 von 2
1Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden
Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte
am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein
im Einzelnen aufgeführten Geräte.
2Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem
Eintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das
Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich
vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen
Tag.
3 Versand, Gefahrtragung
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers ab Lager des Auftragnehmers bzw. Lager
des Vorlieferanten des Auftragnehmers. Falls der Versand
ohne Verschulden des Vermieters unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
den Mieter über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte
Ware liegt ebenfalls beim Auftraggeber bis zum Eingang
beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet für ein
Auswahlverschulden hinsichtlich des Verfrachters nur bei
grober Fahrlässigkeit. Die Wahl der Versandart steht dem
Auftragnehmer frei, sofern nicht eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Der Auftragnehmer kann
nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für
Rechnung des Auftraggebers schließen. Eine Verpflichtung
hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den
Auftraggeber.
4Geräteversicherung
Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu
schützen, ist eine entsprechende Schadensversicherung
durch den Mieter abzuschließen.
seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät
austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer
der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis
in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter
beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang
vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich
auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist.
Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters,
insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
7 Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Fall eines Totalschadens hat der Mieter den Zeitwert
zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder
nicht.
8 Preise, Zahlungen
Maßgeblich sind grundsätzlich die Listenpreise des Auftragnehmers am Tage der Lieferung oder Leistung, falls
nicht anders vereinbart. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise
gelten ab Lager. Aufwendungen für Fracht, Verpackung,
Versicherung etc. sowie Installationen werden zusätzlich
in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung von frachtfreien
Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Auftraggebers von diesem zu tragen. Die
Entgegennahme von Schecks gilt stets nur zahlungshalber.
Wechsel werden nicht angenommen. Rechnungsbeträge für
Vermietungen sind zahlbar sofort rein netto.
5 Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der
Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen
und alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und
dem Erhalt der Mietsache verbundenen Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen.
9Stornierung
Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 30 Tagen vor dem
Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages entstehen
für den Mieter keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen die
fälligen Stornierungskosten:
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 %.
Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50 %.
Bis 3 Tage vor Mietbeginn 70 %.
Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn 100 %.
6Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand
der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das
vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges
einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen
Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der
einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach
10Sicherheitsleistung
TV Fleischhauer Communication GmbH hat das Recht,
Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Wertes der
Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die
Eigentumsrechte von TV Fleischhauer Communication
GmbH an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere
auch bei der Weitervermietung an Dritte.
96
Teil 5 | Veranstaltungstechnik
g Allgemeine Geschäftsbedingungen | SPIE Fleischhauer GmbH
g Seite 2 von 2
11Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung
des Miettermins aus dem Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns
der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse,
kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner
Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters
– vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der
Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12 Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete
Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
13 Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter
dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben,
hat der Mieter unbeschadet weitere Schadenersatzansprüche vom Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung
erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
14Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung
ist Hannover. Gerichtstand ist soweit gesetzlich zulässig,
Hannover. Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt
diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige
zu ersetzen. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Alle Preise zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
97
Teil 5 | Standbewachung
Bestellformular | Standbewachung Aufbau & Messe
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 99) bei:
Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55
Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80
38440 Wolfsburg E-Mail [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155
USt-IdNr.: DE 115 235 690
3 bewachung für den aufbau (bitte tag ankreuzen und gewünschte uhrzeit eintragen.)
Tag
Uhrzeit
Uhrzeit
¨
Di., 11.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Mi., 12.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Do., 13.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Fr.,
14.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Sa., 15.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
So., 16.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Mo., 17.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
4 bewachung während der ausstellung (bitte tag ankreuzen.)
Tag
Uhrzeit
Uhrzeit
¨
Di., 18.10.2016
ab
00:00 Uhr
bis
09:00 Uhr*
und
¨
von
18:00 Uhr
bis
00:00 Uhr*
¨
Mi., 19.10.2016
ab
00:00 Uhr
bis
09:00 Uhr*
und
¨
von
18:00 Uhr
bis
00:00 Uhr*
¨
Do., 20.10.2016
ab
00:00 Uhr
bis
09:00 Uhr*
und
¨
von
18:00 Uhr
bis
00:00 Uhr*
* Wichtig: An den Messetagen sind Bewachungen nur innerhalb dieser Zeiten und bis max. 09:00 Uhr möglich.
Die Bewachung wird mit einem Stundensatz von 25,43 Euro/Std. berechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 4 Stunden.
Der Stundensatz enthält alle Zulagen und Zuschläge. Jede angefangene Stunde wird voll abgerechnet.
Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf den o.g. Stundensatz erhoben!
Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der
vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der
Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist
sofort und ohne Abzug fällig.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können
nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls
vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
98
Teil 5 | Standbewachung
Bestellformular | Standbewachung Abbau
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 98) bei:
Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55
Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80
38440 Wolfsburg E-Mail [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155
USt-IdNr.: DE 115 235 690
3 bewachung für den abbau (bitte tag ankreuzen und gewünschte uhrzeit eintragen.)
Tag
Uhrzeit
Uhrzeit
¨
Fr., 21.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Sa., 22.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
So., 23.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Mo., 24.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
¨
Di., 25.10.2016
ab
Uhr
bis
Uhr*
und
von
Uhr
bis
Uhr*
* Die Berechnung erfolgt mindestens über den beauftragten Zeitraum oder aber längstens bis zum tatsächlichen Eintreffen des Standpersonals!
Die Bewachung wird mit einem Stundensatz von 25,43 Euro/Std. berechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 4 Stunden.
Der Stundensatz enthält alle Zulagen und Zuschläge. Jede angefangene Stunde wird voll abgerechnet.
Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf den o.g. Stundensatz erhoben!
Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der
vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der
Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist
sofort und ohne Abzug fällig.
Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
99
Teil 5 | Standbewachung
g Allgemeine Geschäftsbedingungen | Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale (WDZ)
1Auftragserteilung
Die Aussteller werden gebeten bis zum 15.08.2016 ihre
Aufträge zu erteilen. Verspätet eingehende Bestellungen
werden mit 50 % Aufschlag berechnet bzw. können ggf.
nicht mehr durchgeführt werden.
2 Durchführung der Sicherheitsdienstleistung
Die zu bewachenden Messestände werden zu Dienstbeginn vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben.
Die Sollbewachungszeiten werden mit dem Aussteller
abgestimmt. Änderungen werden mit dem Aussteller abgestimmt und von diesem schriftlich bestätigt. Der Aussteller
teilt Bewachungsschwerpunkte mit. Es werden Übergabeund Kontrollbericht verfasst, welche vom Aussteller gegengezeichnet werden. Sämtliche Vorfälle werden im Kontrollund Übergabebericht detailliert dokumentiert.
3Haftung
Die WDZ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden ihres Personals in Ausübung des Dienstes oder
bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, und zwar bei Personenschäden unbeschränkt,
sowie bei Sach- und Vermögensschäden bis zu einem
Betrag von 512.000 Euro je Schadensereignis.
Enthält das im Schadenfall einschlägige Gesetz Haftungshöchstsummen, so ist die Haftung hierauf beschränkt.
Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle Schäden, für die aufgrund der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht.
Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Kunde
nicht unverzüglich gegenüber der WDZ oder deren Versicherungsgesellschaft binnen drei Monate nach Ablehnung
gerichtlich geltend macht.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als
zwingende gesetzliche Vorschriften, beispielsweise aber die
Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht entgegenstehen.
4Zahlungsbedingungen
Die WDZ ist berechtigt, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine
Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden
Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
5Stornofristen
Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis
spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert
werden!
6 Allgemeine Bestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für
beide Vertragsparteien ist Wolfsburg.
Ihr Partner rund um das Thema Sicherheit:
WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und
Melde-Zentrale GmbH
100
Teil 5 | Standreinigung
Bestellformular | Standreinigung vor der IZB
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 101) bei
Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale
Telefon +49 53 61.18 95 55
Heßlinger Straße 1-5
Telefax +49 53 61.18 95 80
38440 Wolfsburg
E-Mail [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155
USt-IdNr.: DE 115 235 690
für unseren Stand mit einer Größe von
qm (bitte unbedingt angeben!) folgende Reinigungsleistungen:
3 entfernen von teppich-abdeckfolie, am mo., den 17.10.2016 (bitte gewünschtes ankreuzen.)
Dienstleistung
Standgröße
Preis
¨
Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten)
bis 50 qm
29,00 Euro/Stand
¨
Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten)
bis 100 qm
46,00 Euro/Stand
¨
Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten)
ab 101 qm
78,00 Euro/Stand
4 standreinigung vor dem 1. messetag (17.10.2016 nachts) (bitte gewünschtes ankreuzen.)
Dienstleistung
Standgröße
Preis
bis 50 qm
jeder weitere qm
62,50 Euro/Stand
1,68 Euro/Stand
¨
Einmalige Reinigung des Standes (Fußboden, Möbel)
Das Entfernen/Entsorgung der Abdeckfolie ist nicht enthalten
¨
Einmalige Reinigung der Kunststoff- und Glasflächen
(Spiegel, Wände, Plexiglas, Vitrinen)
50,40 Euro/Std.*
¨
Zusätzliche Sonderreiningung nach Vereinbarung
(ohne Glas etc.)
26,64 Euro/Std.*
*Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird je angefangener 1/4 Stunde berechnet.
Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50% auf die aufgeführten Preise erhoben!
Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der
vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der
Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist
sofort und ohne Abzug fällig.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können
nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls
vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
101
Teil 5 | Standreinigung
Bestellformular | Standreinigung während der IZB
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 102) bei
Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale
Telefon +49 53 61.18 95 55
Heßlinger Straße 1-5
Telefax +49 53 61.18 95 80
38440 Wolfsburg
E-Mail [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner
HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155
USt-IdNr.: DE 115 235 690
für unseren Stand mit einer Größe von
qm (bitte unbedingt angeben!) folgende Reinigungsleistungen:
3 standreinigung zwischen den messetagen (18. und 19. oktober nachts)
(bitte gewünschtes ankreuzen.)
Dienstleistung
Standgröße
Preis
bis 50 qm
jeder weitere qm
54,00 Euro/Stand/Tag
1,68 Euro/Stand/Tag
¨
Tägliche Reinigung des Standes
(Teppich saugen, Hartbodenbeläge feucht wischen, Tische abwischen,
Papierkörbe entleeren)
¨
Tägliche Reinigung der Kunststoff- und Glasflächen
(Spiegel, Wände, Plexiglas, Vitrinen)
50,40 Euro/Std.*
¨
Zusätzliche Sonderreinigung nach Vereinbarung
(ohne Glas etc.)
26,64 Euro/Std.*
*Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird je angefangener 1/4 Stunde berechnet.
Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf die aufgeführten Preise erhoben!
Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der
vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der
Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist
sofort und ohne Abzug fällig.
Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet!
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
102
Teil 5 | Standreinigung
g Allgemeine Geschäftsbedingungen | Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale (WDZ)
1Auftragserteilung
Die Aussteller werden gebeten bis zum 15.08.2016 ihre
Aufträge zu erteilen. Verspätet eingehende Bestellungen
werden mit 50 % Aufschlag berechnet bzw. können ggf.
nicht mehr durchgeführt werden.
5Zahlungsbedingungen
Die WDZ ist berechtigt, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine
Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden
Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen.
2 Voraussetzungen des Ausstellers
Der Aussteller hat einen Stromanschluss auf dem Stand
zur Verfügung zu stellen und ggf. einen Schlüssel zu hinterlegen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3 Durchführung der Reinigungsleistung
Die Erstreinigung wird rechtzeitig vor Eröffnung der Veranstaltung durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Fertigstellung des Standes.
Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
Die täglichen Reinigungen werden nach dem täglichen
Veranstaltungsschluss durchgeführt.
Beanstandungen werden durch Nachbesserung beseitigt.
Die Leistungen sind schriftlich zu quittieren.
Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Gesamtleistung
der WDZ schriftlich zu quittieren.
4Haftung
Die WDZ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden ihres Personals in Ausübung des Dienstes oder
bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, und zwar bei Personenschäden unbeschränkt,
sowie bei Sach- und Vermögensschäden bis zu einem
Betrag von 512.000 Euro je Schadensereignis.
Enthält das im Schadenfall einschlägige Gesetz Haftungshöchstsummen, so ist die Haftung hierauf beschränkt.
Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle Schäden, für die aufgrund der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht.
Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Kunde
nicht unverzüglich gegenüber der WDZ oder deren Versicherungsgesellschaft binnen drei Monate nach Ablehnung
gerichtlich geltend macht.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als
zwingende gesetzliche Vorschriften, beispielsweise aber die
Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht entgegenstehen.
6Stornofristen
Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis
spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert
werden!
7 Allgemeine Bestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für
beide Vertragsparteien ist Wolfsburg.
Ihr Partner rund um das Thema Sicherheit:
WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und
Melde-Zentrale GmbH
103
Teil 5 | Messepersonal
Bestellformular | Messepersonal 1
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42
g Letzter Bestelltermin: 30. September 2016
Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet.
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
BodyArt Event & Models & Staff
Brahestraße 39
10589 Berlin
Unsere Bestell-Nr.
Telefon +49 1 76.62 63 79 80
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Manager: Herr Béla Werger
Steuer-Nr.: 13/587/00513
3 auf- und abbauhelfer (bitte gewünschtes ankreuzen und datum sowie uhrzeit eintragen.)
Auf-/Abbaubauhelfer
Benötigter Zeitraum (Datum)
Uhrzeit
Anzahl
¨
Aufbauhelfer
von
.2016
bis
.2016
von
Uhr
bis
Uhr
¨
Abbauhelfer
von
.2016
bis
.2016
von
Uhr
bis
Uhr
g Für Auf- und Abbauhelfer berechnen wir einen Stundensatz von 17,50 Euro pro angefangene Stunde.
Mindestabnahme jeweils 3 Stunden/Tag pro Auf- und Abbauhelfer!
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber stellt für das gebuchte Personal die nötigen Akkreditierungen zur Verfügung.
Zahlungsbedingungen:
BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Auf- und Abbauhelfer eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich
zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der IZB 2016
erfolgt die Endabrechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
Stornofristen:
Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages gelten folgende Stornofristen:
– bis zum 31.07.2016 kostenfrei
– bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme
– bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme
– ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
104
Teil 5 | Messepersonal
Bestellformular | Messepersonal 2
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42
g Letzter Bestelltermin: 30. September 2016
Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet.
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
BodyArt Event & Models & Staff
Brahestraße 39
10589 Berlin
Unsere Bestell-Nr.
Telefon +49 1 76.62 63 79 80
Telefax +49 53 61.8 97-44 42
E-Mail [email protected]
Manager: Herr Béla Werger
Steuer-Nr.: 13/587/00513
g Sprachen: Standard ist Englisch und Deutsch; weitere Sprachen: Französisch F und Spanisch S .
Kleidung: Standard ist schwarzer/dunkelblauer Hosenanzug, weiße Bluse/Hemd.
3 hostessen/hosts (bitte gewünschtes ankreuzen und uhrzeit eintragen.)
Hostessen/Hosts
Geschlecht
(bitte ankreuzen!)
weitere Sprache
(bitte ankreuzen!)
Uhrzeit
Anzahl
¨
Mo., 17.10.2016
W
M
F
S
von
Uhr
bis
Uhr
¨
Di., 18.10.2016
W
M
F
S
von
Uhr
bis
Uhr
¨
Mi., 19.10.2016
W
M
F
S
von
Uhr
bis
Uhr
¨
Do., 20.10.2016
W
M
F
S
von
Uhr
bis
Uhr
¨
Fr., 21.10.2016
W
M
F
S
von
Uhr
bis
Uhr
g Für Hostessen/Hosts berechnen wir einen Stundensatz von 23,50 Euro pro angefangene Stunde.
Mindestabnahme jeweils 6 Stunden/Tag pro Hostess/Host!
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber stellt für das gebuchte Personal die nötigen Akkreditierungen zur Verfügung.
Zahlungsbedingungen:
BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Hostessen/Hosts eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der IZB 2016 erfolgt
die Endabrechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Stornofristen:
Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages
– bis zum 31.07.2016 kostenfrei
– bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme
– bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme
– ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme.
105
Teil 5 | Messepersonal
g Allgemeine Geschäftsbedingungen | BodyArt Event & Models & Staff
1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden
„AGB“ genannt, der Firma BodyArt Event & Models & Staff,
im folgenden „BodyArt“ genannt, gelten für Dienstleistungen von BodyArt im Rahmen der Internationalen Zuliefererbörse (IZB) 2016. BodyArt vermittelt an ihre Auftraggeber
selbstständig gewerbetreibende Messehostessen/Messehosts, im folgenden „Hostessen/Hosts“ genannt, im
Rahmen einzelner Aufträge.
5Haftung
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten sowie die Haftung in
vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten von
BodyArt trägt der Kunde. BodyArt übernimmt keinerlei
Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher
verursacht worden sind.
Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder
Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren sowie die
Erledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist eine
Haftung durch BodyArt ausgeschlossen.
BodyArt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden der Hostessen/Hosts in Ausübung der Tätigkeiten
entstehen sollten.
2Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt BodyArt für die Präsentation
des Auftraggeberunternehmens im Rahmen der IZB 2016,
selbstständig gewerbetreibende Hostessen/Hosts laut
Auftrag zur Verfügung zu stellen.
Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte
Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts,
so ist dies bei Auftragserteilung vom Auftraggeber explizit
mitzuteilen.
BodyArt unterrichtet die Hostessen/Hosts über die für die
Auftragsdurchführung notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis
von BodyArt besteht im Rahmen der Auftragsdurchführung
nicht.
3 Vertragsschluss, Stornierung
Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet BodyArt ein
freibleibendes unverbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn vom Auftraggeber ein schriftlicher
Auftrag erteilt wird.
Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet.
Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund
storniert werden und bedarf der Schriftform.
Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages gelten folgende Stornofristen:
– bis zum 31.07.2016 kostenfrei
– bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme
– bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme
– ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme
4Zahlungsbedingungen
BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der
Hostessen/Hosts eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 %
des geschätzten Endbetrages zu berechnen.
Nach Abschluss der IZB 2016 erfolgt die Endabrechnung.
Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltendengesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Nichterbringung des Auftrages durch BodyArt oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Auftrag. BodyArt wird die
Hinderung dem Auftraggeber unverzüglich per Fax, E-Mail
oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen
(z. B. ärztliches Attest etc.).
6 Dokumentation, Referenzen
BodyArt ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen sowie sonstige technischen Reproduktionen zur
Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden.
BodyArt ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z. B. Werbe/Event/PR/Marketingagenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden
sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese
Gegenstand der Dienstleistung sind, für Eigenwerbung
zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das
Einverständnis seiner Kunden mit Auftragserteilung.
7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst
nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches
gilt für etwaige Regelungslücken.
8Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Berlin.
106
Teil 5 | Dekorationspflanzen
Bestellformular | Dekorationspflanzen
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.7 59 68
g Letzter Bestelltermin: 01. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
g Hiermit bestellen wir bei:
GartenBaumschule Lieven
Baumschulenweg 1
38442 Wolfsburg
Inhaber: Michaela Hofer
USt-IdNr.: DE 19/241/30251
Unsere Bestell-Nr.
Telefon +49 53 61.7 13 08
Telefax +49 53 61.7 59 68
E-Mail [email protected]
Internetwww.garten-baumschule-lieven.de
3 grünpflanzen (miete)
(bitte ankreuzen und die gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel
Mietpreis
¨
Grünpflanze im Dekokübel
bis 100 cm Höhe
31,00 Euro/Stück
¨
Grünpflanze im Dekokübel
100 bis 150 cm Höhe
47,50 Euro/Stück
¨
Grünpflanze im Dekokübel
150 bis 200 cm Höhe
67,00 Euro/Stück
Anzahl
4 dekorationen (miete)
(bitte ankreuzen und die gewünschte anzahl eintragen.)
Artikel
Mietpreis
¨
Tresen-Dekoration
ca. 15 cm Breite/25 cm Höhe
34,00 Euro/Stück
¨
Tresen-Dekoration
ca. 20 cm Breite/40 cm Höhe
48,50 Euro/Stück
¨
Stehtisch Lounge-Dekoration
ca. 10 cm Durchmesser
15,50 Euro/Stück
¨
Bodenvase
ca. 130 cm Höhe
Anzahl
143,00 Euro/Stück
g Die Preise verstehen sich inklusive Anlieferung und Abholung. Die Pflanzen müssen am Stand gewässert werden. Bei Verlust
oder Beschädigung ist der Verkaufspreis zu ersetzen! Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Das Zahlungsziel ist der 19. August 2016. Wir behalten uns vor, die Auslieferung bei Nichtbezahlung zu verweigern.
Datum
Unterschrift
Stempel
✗
Stornofristen:
Bei Stornierung nach dem 19. August 2016 wird eine
Kostenentschädigung in Höhe von 50 % des Auftragwertes
in Rechnung gestellt!
107
Teil 5 | Dekorationspflanzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven
g Seite 1 von 4
1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbstständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im
Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen;
selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden AGB per
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und
Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise
ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der
Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe
von 20,00 Euro.
Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die
Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nachdem bei
der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung
in Euro umgerechnet.
Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem
Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.
Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von
Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen
einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis
spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während
des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts
seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter
dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine
wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt,
die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von
der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer
entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
2Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer
Verfügbarkeit.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege,
werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird,
soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege
bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem
E-Mail zugesandt.
108
Teil 5 | Dekorationspflanzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven
g Seite 2 von 4
Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der
Übergabe der Ware auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene
Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen
Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf
Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare
Straßen erfolgen.
5Lieferpflichten
Im Falle von Wetterkatastrophen wie z. B. Dürre, Frost oder
Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe,
verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung
unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In
diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend
machen.
Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher
Bestätigung bindend.
Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
6 Maße und Muster
Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen in einer
Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind
zulässig.
Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit
auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster
ausfallen.
7Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten
wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch
verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder
fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern,
einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich
pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere
richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des
Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus
der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger
Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
109
Teil 5 | Dekorationspflanzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven
g Seite 3 von 4
währleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer
Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung
bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher
im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder
einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast
dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen
ist.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben
wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen
Ware.
8 Garantie und Gewährleistung
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht
übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in
Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie
erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung
und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen.
Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie
nicht umfasst. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich
nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die
Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der
Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst,
Rosen und andere Gehölze läuft nur bis zum Ablauf des
zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen.
Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen
wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis
zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der
gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich
anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Ge-
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich
geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen
warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den
Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit
den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen
und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu
unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich,
in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch
seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
9Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsscha-
110
Teil 5 | Dekorationspflanzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven
g Seite 4 von 4
den. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust
des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist
sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
111
Teil 5 | Versicherung
Antragsformular | Versicherung für Aussteller
Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.25 00 92-7 55
g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016
1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.)
2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller)
FirmaFirma
AnsprechpartnerAnsprechpartner
StraßeStraße
PLZ, Ort
PLZ, Ort
LandLand
TelefonTelefon
TelefaxTelefax
E-MailE-Mail
USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
Halle | Stand-Nr.
Unsere Bestell-Nr.
g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller (Seite 112) bei:
Vertragspartner:Telefon +49 30.25 00 92-5 10 (Frau Tarun)
L. Funk & Söhne GmbH Telefon +49 30.25 00 92-5 11 (Frau Bengtson)
Budapester Str. 31 Telefon +49 30.25 00 92-5 12 (Frau Wulf)
10787 Berlin Telefax +49 30.25 00 92-7 55
[email protected]
[email protected]
[email protected]
g Wichtiger Hinweis: Über Prämien und Bedingungen informieren Sie die Versicherungsbedingungen, siehe nächste Seite.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Prämie besteht!
3 versicherung für aussteller (bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen.)
¨
A
Ausstellungsgut auf der Messe
Folgende Waren werden ausgestellt:
Beantragte Versicherungssumme für ausgestellte Waren, Standausrüstung und persönliches Eigentum des
Standpersonals:
1.000.000,00
¨
B
Euro
zusätzliche Transportversicherung
¨
Transport von innerhalb Europas
¨
C
Haftpflichtversicherung
¨
D
Unfallversicherung
¨
Transport von außerhalb Europas
Anzahl der Personen:
g Wir haben die Bedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich an und sind mit deren Anwendung
einverstanden.
Datum
Unterschrift
Unterschrift in Druckbuchstaben
Stempel
✗
112
Teil 5 | Versicherung
g Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller
g Seite 1 von 2
Im Interesse und für Rechnung der Aussteller besteht bei
erstklassigen Versicherern in Deutschland:
– 50.000,00 Euro für Vermögensschäden
– 2.000.000,00 Euro für Umweltbasisdeckung
Eine Ausstellungs-Versicherung, die eine Versicherung
des Ausstellungsgutes gegen alle üblichen Gefahren in
vollem Umfang vorsieht. Insbesondere sind gedeckt Schäden durch Transportmittelunfälle, Feuer, Nässe (außer
Freigelände), Einbruchdiebstahl, gewöhnlicher Diebstahl,
mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte. Die Versicherung gilt während der Dauer der Ausstellung und – sofern beantragt – während des An- und Abtransports. Nicht
disponierte Lagerungen sind bis zur Dauer von 30 Tagen
eingeschlossen. Die Mitversicherung von persönlichem
Eigentum des Standpersonals ist auf 5 % der Versicherungssumme zur Ausstellungsversicherung begrenzt.
Die Prämie beträgt jeweils zuzüglich der geltenden Versicherungssteuer 109,00 Euro.
Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungs-Versicherungen AVB Ausstellungen
1988 und generell die Klausel über den Ausschluss der Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen,
biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen
Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung und
Änderung des Kernenergie-Ausschlusses. Ferner gelten,
soweit anwendbar bzw. mitversichert: MaschinenklauselSonderbedingungen zu den AVB Ausstellung, Allgemeine
Bedingungen für die Reisegepäck-Versicherung.
Der Prämiensatz beträgt 3,5 % vom Wert des Gutes. Der
Prämiensatz erhöht sich bei Mitversicherung von Transporten.
Die Mindestprämie pro Ausstellung/Antrag beträgt 50,00
Euro zuzüglich der jeweils geltenden Versicherungssteuer.
Bei Schäden trägt der Versicherungsnehmer 25 % des
ersatzpflichtigen Schadens selbst.
Die Versicherungsbedingungen können auf Anforderung
übermittelt werden.
Bei Mitversicherung des Transportes gelten folgende Prämienzuschläge:
– Transporte aus Europa: + 1,5 % Zuschlag
– andere Länder: + 3,5 % Zuschlag
Eine Haftpflichtversicherung für Ansprüche, die gegen
den Aussteller sowie gegen seine Mitarbeiter und Standbeauftragten (eigene und fremde) erhoben werden in ihrer
Eigenschaft als Aussteller.
Es gelten die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB).
Deckungssummen belaufen sich auf:
– 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und
– Sachschäden
Eine Unfallversicherung, die dem Versicherungsnehmer, eigenen oder fremden Standbeauftragten nach Maßgabe der
Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und
gesetzlichen Bestimmungen während der offiziellen Ausstellungsdauer Versicherungsschutz gewährt. Mitversichert
ist die direkte An- und Rückreise von dem Wohnsitz bzw.
Arbeitsplatz, soweit sich diese innerhalb Europas befinden.
Versicherungssummen:
– 10.000,00 Euro für den Todesfall
– 75.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
Die Prämie beträgt je Person zuzüglich der jeweils geltenden Versicherungssteuer 18,00 Euro.
Der Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung und/oder
Unfallversicherung liegt in unserem Büro Budapester Straße bereit und kann auf Anforderung übermittelt werden.
Anmeldeschluss für die Versicherung:
14 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung. Für später
eingehende Versicherungs-Anmeldungen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn bis zum Eingang kein Schaden
eingetreten oder bekannt geworden ist.
Abwicklung/Beratung:
Zuständig für das Ausstellen von Versicherungs-Bestätigungen, Rechnungen, Prämieninkasso, Anzeigen, Schadenmeldungen ist in Spezialvollmacht für die Versicherer:
L. Funk & Söhne GmbH
Versicherungsmakler
Budapester Str. 31, D-10787 Berlin
Postfach 12 29, D-10722 Berlin
Telefon: +49 30.25 00 92-0
Telefax: +49 30.25 00 92-7 55
Schäden auf dem Ausstellungsgelände:
Bei Eintritt oder Feststellung eines Schadens ist sofort der
zuständige Hallenordner zu verständigen. Auch ist der
Schaden unverzüglich der Firma Funk & Söhne GmbH
schriftlich anzuzeigen.
Bei Einbruchdiebstahl oder Diebstahlschäden ist außerdem
die sofortige Anzeige bei der Dienststelle der Polizei zu
erstatten.
113
Teil 5 | Versicherung
g Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller
g Seite 2 von 2
Schäden auf dem Transport:
Sofern bei Abnahme der Güter äußerliche Beschädigungen
erkennbar sind, sind diese vor Quittungserstellung in den
Ablieferungspapieren zu vermerken und durch Unterschrift
des abliefernden Frachtführers/Fahrers zu bestätigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind sofort nach Feststellung (spätestens 3 Tage nach Ablieferung) dem abliefernden Frachtführer zu melden und dieser ist zur Schadenfeststellung aufzufordern. Nur bei genauester Beachtung der
vorstehenden Bestimmungen kann eine ordnungsgemäße
Bearbeitung und eventuelle Schadenregulierung erfolgen.
Anmerkung:
Der beantragte Versicherungsschutz tritt vorläufig in Kraft
mit Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrages
bei der Firma Funk, jedoch nicht vor Beginn der Anreise
bzw. des Antransportes.
L. Funk & Söhne GmbH
Postfach 1229
D-10722 Berlin
Handelsregister Berlin 92 HRB 11983