ServiceManual zur Internationalen Zuliefererbörse (IZB) Die Digitalisierung der Mobilität 18. – 20. Oktober 2016 Wolfsburg | Allerpark www.izb-online.com Veranstalter: Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Telefon+49 53 61. 8 97-13 12 [email protected] be t z Jet n e l l e st ! 2 gInhalt: Teil 1 ......................................................................................... S. Allgemeine Informationen Auf- und Abbau Technische Richtlinien Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 – 29 Teil 2 ......................................................................................... S. 30 – 37 Marketing Ausweise | Gästekarten Teil 3 ......................................................................................... S. 38 – 64 Standausstattung TYP 1 Standausstattung TYP 2 Standausstattung TYP 3 Allgemeines Teil 4 ......................................................................................... S. 65 – 85 Technische Installationen Mietmobiliar | Sitzmöbel Mietmobiliar | Tische Messebau | Korpusmöbel und Sonstige Grafische Arbeiten Teil 5 ......................................................................................... S. 86 – 113 Telekommunikation Veranstaltungstechnik Standbewachung Standreinigung Messepersonal Dekorationspflanzen Versicherung gVeranstalter: Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Telefon+49 53 61.8 97-13 12 [email protected] g mit der Durchführung beauftragt: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Telefon+49 53 61.8 97-44 40 [email protected] 3 Teil 1 | Inhalt g Allgemeine Informationen Termin | Lieferanschrift | Öffnungszeiten | Eintrittspreise ................................................. S. 4 Anfahrtsskizze ..................................................................................................................... S. 5 Parken .................................................................................................................................. S. 6 Hallenübersicht ................................................................................................................... S. 7 g Auf- und Abbau Auf- und Abbauzeiten .......................................................................................................... S. 8 Logistik Infos & Dokumente ................................................................................................S. 9 Richtlinien für den Auf- und Abbau (unbedingt beachten!) ...............................................S. 10 Lieferanschriften und Deadlines .........................................................................................S. 12 g Technische Richtlinien Hallentechnik .......................................................................................................................S. 13 Technische Richtlinien .........................................................................................................S. 14 g Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ..........S. 24 4 Teil 1 | Allgemeine Informationen Termin | Lieferanschrift | Öffnungszeiten | Eintrittspreise gVeranstaltung 9. Internationale Zuliefererbörse (IZB) g Veranstaltungstermin 18. bis 20. Oktober 2016 gVeranstaltungsort 38448 Wolfsburg | Allerparkgelände gVeranstalter Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft Major-Hirst-Straße 11 38442 Wolfsburg Vorstand: Julius von Ingelheim (Sprecher), Manfred Günterberg, Thomas Krause, Oliver Syring USt-IdNr.: DE 190215600 [email protected] Internetwww.izb-online.com Telefon + 49 53 61.8 97-13 12 Telefax + 49 53 61.8 97-13 99 gDurchführung MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Straße 11 38442 Wolfsburg Geschäftsführer: Matthias Steckmann / Dr. Jana Dewitz USt-IdNr.: DE 190320434 [email protected] Telefon + 49 53 61.8 97-44 40 Telefax + 49 53 61.8 97-44 42 gAnschrift | Lieferanschrift siehe Seite 12 | Teil 1 gMessebüro Halle 1, Haupteingang gÖffnungszeiten Für Fachbesucher: Di. Mi. Do. 18.10.2016 19.10.2016 20.10.2016 10:00 Uhr – 18:00 Uhr 10:00 Uhr – 18:00 Uhr 10:00 Uhr – 18:00 Uhr Für Aussteller: Di. Mi. Do. 18.10.2016 19.10.2016 20.10.2016 09:00 Uhr – 19:00 Uhr 09:00 Uhr – 19:00 Uhr 09:00 Uhr – 19:00 Uhr gEintrittspreise Tageskarte Schüler/Studenten (mit gültigem Ausweis) Dauerkarte 28,00 Euro inkl. MwSt. freier Eintritt 65,00 Euro inkl. MwSt. 5 Teil 1 | Anfahrtsskizze 6 Teil 1 | Parken 7 Teil 1 | Hallenübersicht 8 Teil 1 | Auf- und Abbauzeiten gAufbauzeiten aufbau Aufbautage Anlieferungen Hallenschließung Di. 11.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mi. 12.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Do. 13.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Fr. 14.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Sa. 15.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr So. 16.10.2016 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mo. 17.10.2016 08:00 – 11:00 Uhr 24:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass am 17.10.2016, ab 12:00 Uhr alle Hallengänge geräumt sein müssen und der Transport von Ausstellungsgütern zu den Ständen nicht mehr möglich ist. Aufbau innerhalb der Standgrenzen ist am Mo. 17.10.2016 bis 24:00 Uhr möglich! gAbbauzeiten abbau Abbautage Hallen Abholung Hallenschließung Do. 20.10.2016 1-7 20:00 – 22:00 Uhr 02:00 Uhr (Fr. 21.10.2016) Fr. 21.10.2016 1-7 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Sa. 22.10.2016 1-7 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr So. 23.10.2016 1-7 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mo. 24.10.2016 1-7 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr Di. 25.10.2016 4-7 08:00 – 20:00 Uhr 21:00 Uhr g Bitte beachten Sie dazu unbedingt den Abschnitt „Logistik Infos & Dokumente“ auf der nächsten Seite! g Bitte geben sie alle nötigen Informationen zum Auf- und Abbau unbedingt an ihren Messebauer weiter! 9 Teil 1 | Auf- und Abbau Logistik Infos & Dokumente Operative Leitung: Schenker Deutschland AG Karlsruher Str. 10 30519 Hannover Management: Schenker Deutschland AG Servicegebäude Süd | Einfahrt Tor 25 Jafféstr. 2 14055 Berlin Kontakt Frau Nicole Peters Telefon +49 5 11.8 70 05-400 Telefax +49 5 11.8 70 05-450 [email protected] Kontakt Herr Jörg Pries Telefon +49 30.30 12 99 54-10 Telefax +49 30.30 12 99 54-19 [email protected] Unser Verkehrsleitsystem basiert auf einer Internetplattform, auf der Sie alle nötigen Zeitfenster und Logistikflächen im Auf- und Abbau für Ihr Fahrzeug buchen müssen. Bitte beachten Sie, dass eine Einfahrt auf das Messegelände ohne vorherige Registrierung nicht möglich ist. g Anleitung zum Zeitfenstertool Weitere wichtige Hinweise zur Verkehrslenkung und zur Kautionsregelung entnehmen Sie bitte dem Verkehrsleitfaden. g Logistikformular Weiterhin finden Sie hier unser Logistikformular, unsere g Verkehrsleitfaden Versandinstruktionen und ein Muster Label. g Shipping Guidelines Zum Aufruf des gewünschten Dokuments klicken Sie bitte auf den jeweiligen untenstehenden Link. Das Zeitfenstertool wird ab dem 22. August 2016 online zur g Muster Label Verfügung stehen. Ab diesem Termin können Sie ebenfalls unsere Dienstleistungen vor Ort in Wolfsburg buchen. Für Transportorganisation und Preisanfragen stehen wir ab g Messespeditionstarif sofort zur Verfügung. 10 Teil 1 | Richtlinien für den Auf- und Abbau g Deadline Logistikformular: 23. September 2016 g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin g Kontaktinformation Messespedition Schenker Deutschland AG Telefax +49 5 11.8 70 05-450 Kontakt: Nicole Peters Telefon+49 5 11.8 70 05-400 [email protected] g Seite 1 von 2 1 Auf dem gesamten Messegelände gilt die max. Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Vorfahrtsregelung rechts vor links. 2 Je nach Entscheidung durch die Messeleitung oder die vor Ort eingesetzten Ordnungskräfte und die Entwicklung des Aufbau- und Abbaugeschehens kann auch während der vorgegebenen Auf-/Abbauzeiten ein Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge ausgesprochen werden, um evtl. Stausituationen aufzulösen. 3 Jeder Aussteller, Dienstleister des Ausstellers (z.B. Messebauer) oder Messelieferant muss sich mit dem vollständig ausgefüllten Logistikformular vorab bei DB Schenker anmelden und bei Anlieferungen/Abholungen von Teil- oder Komplettpartien zusätzlich ein Zeitfenster online beantragen (Details siehe Seite 9). Die Anmeldungen müssen zu den o. g. Deadlines erfolgen – spätere Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. 4 Die Anlieferung für den Auf-/Abbau erfolgt in der Zeit von 08:00 – 20:00 Uhr. Am letzten Aufbautag ist ab 11:00 Uhr keine weitere Einfahrt auf das Messegelände möglich. Erste Möglichkeit zur Einfahrt auf das Gelände nach Messeende besteht am letzten Messetag zwischen 20:00 – 22:00 Uhr. Während der Geländesperre können Sie bei Bedarf bei Schenker am Servicestand Hand-Rollwagen ausleihen. 5 Bei Eintreffen am Messegelände muss sich jeder Fahrzeugführer am Stand des Messespediteurs anmelden. Anliefernde Fahrzeuge werden ausschließlich nach zeitlicher Anmeldung eingeteilt und die Zufahrt auf das Messegelände entsprechend genehmigt. Nicht angemeldete Fahrzeuge erhalten keine Einfahrterlaubnis. 6 Für den Zeitraum der Anlieferung bzw. Abholung muss eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro in bar je Fahrzeug hinterlegt werden. Diese Kaution wird einbehalten, wenn die per Zeitfenster genehmigte Ent-/Beladezeit überschritten und keine vorherige Information durch den Anliefernden oder Abholenden gegeben wird, dass sich die Anliefer- bzw. Abholzeit verlängert oder den Anweisungen der Ordnungskräfte nicht Folge geleistet wird und dadurch das Anliefer-/ Abholgeschehen behindert wird. 7 Der bei Eintreffen am Messegelände ausgehändigte Einfahrtschein muss gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe ausgelegt und mit folgenden Angaben versehen werden: Aussteller und ggf. Standbauer, Hallen-/Standnummer, Handynummer des Fahrers, LKW-Kennzeichen, Logistikfläche, Datum, Zeitfenster, Fahrzeugtyp. Zuwiderhandlungen führen ggf. zum Verlust der Kaution. 8 Auf dem Messegelände befinden sich keine Lagerkapazitäten für Leer-/Vollgut oder für ein Abruflager. DB Schenker bietet eine Lagerung der Leer-/Vollgüter zu den im Messespeditionstarif genannten Raten auf einer externen Lagerfläche an. Ihre Leer- und Vollgüter sind nach der Abholung vom Messestand bis zur Rücklieferung nicht zugänglich! 9 Anzulieferndes Messegut und abgestellte Transportbehälter müssen eindeutig mit den folgenden Angaben beschriftet sein: Aussteller, Hallennummer und Standnummer. Nicht identifizierbare und behindernde Packstücke werden kostenpflichtig entsorgt. Einen Label Muster finden Sie auf Seite 9. 10 Der Einsatz von Kränen, kraftbetriebenen Gabelstaplern mit Fahrerplatz u. ä. Flurförderfahrzeuge zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau, ist auf dem Messegelände aus Sicherheits- und Regiegründen nur dem vom Veranstalter zugelassenen Messespediteur vorbehalten. Für den Messespediteur erteilten Auftrag gelten die ADSp 2016. Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen des Gutes am Stand oder an einem zugewiesenen Platz in der Halle, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch nicht anwesend ist. Dies gilt ebenfalls für den Projektleiter einer Gastveranstaltung oder dessen Beauftragten. Ein Angebot für die erforderlichen Leistungen können Sie mit Logistikformular 1 anfordern. Den Einsatz von Flurfördertechnik berechnen wir gemäß Messespeditionstarif (siehe Seite 9). Flurfördertechnik darf ausschließlich durch das Personal von DB Schenker betrieben werden. Eine Vermietung ist nicht möglich. 11 Evtl. notwendiges Hilfspersonal (z. B. mit Handhubwagen zur Verbringung von Materialien auf den Messestand) für die Be-/Entladung berechnen wir gemäß Messespeditionstarif je angefangener Einsatzstunde. 12 Das von uns eingesetzte Personal ist hinsichtlich der Verkehrsleitung/ -führung und der Be- /Entladetätigkeiten weisungsbefugt. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis geahndet werden. Bei Fahrzeugen die behindernd abgestellt werden, behält sich die Messeleitung ein Abschleppen zu Lasten des Kraftfahrzeughalters vor. 13 Alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind termingerecht gemäß Deadline online, per Mail oder per Fax bzw. am Tag der Leistungserbringung in unserem Mes- 11 Teil 1 | Richtlinien für den Auf- und Abbau g Deadline Logistikformular: 23. September 2016 g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin g Kontaktinformation Messespedition Schenker Deutschland AG Telefax +49 5 11.8 70 05-450 Kontakt: Nicole Peters Telefon+49 5 11.8 70 05-400 [email protected] g Seite 2 von 2 sebüro vor Ort durch Unterschrift eines Bevollmächtigten des Ausstellers oder seines Dienstleisters zu beauftragen. 14 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2016 (auf Anfrage stellen wir diese gerne zur Verfügung). 15 Zollabwicklungen für diese Veranstaltung sind ausschließlich über das Hauptzollamt Hannover vorgesehen. Daher können Zollgüter in keinem Fall direkt am Messeplatz angeliefert werden, sondern müssen das Messelager in Hannover passieren. Die Kosten für Zollabfertigungen entnehmen Sie bitte dem Messespeditionstarif. 16 Sofern keine SpV-Verzichtserklärung vorliegt, fallen SpV Speditionsversicherungsprämien sowohl für eventuelle Transport- als auch für die Handlingleistungen an. Die Prämie wird pro Auftrag eingedeckt und berechnet. Die Höhe der Prämien richten sich nach den angegebenen Warenwerten (gerundet auf volle 500 Euro) mit einem Minimumwert von 10.000,00 Euro. Für Leistungen innerhalb Deutschland und der EU: 0,1131 % (inkl. VSt, zuzüglich MwSt). Für Leistungen außerhalb der EU: 0,28 % bei Luftfracht, 0,4 % bei Seefracht. Eine Transportversicherung ist in den genannten Raten nicht inkludiert. Sehr gerne bieten wir unsere wettbewerbsfähigen Raten dafür auf Anfrage an. 17 Ihre Verpackungen müssen der Warenbeschaffenheit entsprechend angepasst sein in Stabilität, Material, Größe und Empfindlichkeit. Verpackungen, die gewichtsmäßig nicht per Hand handelbar sind, müssen für ein Handling per Stapler ausgelegt sein. 18 Beim Verpacken der Ware muss auf die maximale Bodenbelastbarkeit von 500 kg/m² geachtet werden. Wir weisen darauf hin, dass Packstücke die die Bodenbelastbarkeit überschreiten nicht in die Hallen verbracht werden dürfen und vom Aussteller/Standbauer vor der Halle abzupacken sind. 12 Teil 1 | Lieferanschriften und Deadlines 1 Für Stückgut-/Paket- und Kuriersendungen bis zu 1.500 kg Schenker Deutschland AG c/o Internationale Zulieferbörse (IZB) Karlsruher Str. 10 30519 Hannover c/o Ausstellername Halle/Stand Nummer: g Hinweis 1 Die Überlagernahme und Standlieferung ist ein kostenpflichtiger Service. Die Raten erfragen Sie bitte jederzeit sehr gerne bei uns. ankunfts-deadlines für stückgut-/paket- und kuriersendungen an die lieferadresse Ankunfts-Deadline Datum Ankunfts-Deadline Seefracht LCL am Hafen Hamburg Freitag, 30.09.2016 Ankunfts-Deadline Seefracht FCL am Hafen Hamburg Freitag, 07.10.2016 Ankunfts-Deadline Luftfracht am Flughafen HAJ Ankunfts-Deadline LKW Stückgut/Kuriersendungen am Lager HAJ (Zollgut) Ankunfts-Deadline LKW Stückgut/Kuriersendungen am Lager HAJ (kein Zollgut) Montag, 10.10.2016 Dienstag, 11.10.2016 Donnerstag, 13.10.2016 g Hinweis 2 Kuriersendungen können während des Auf- und Abbaus sowie während der Messelaufzeit direkt zum Messegelände geschickt werden. Jede Kuriersendung muss bei Schenker über das Logistikformular (siehe Seite 9) avisiert werden. Nicht avisierte Sendungen werden abgelehnt. Option A = inkl. Standlieferung g kostenpflichtiger Service (Raten gem. Tarif oder auf Anfrage) Option B = Selbstabholung im Service Center Halle 3 am Liefertag g kostenfrei (Sendungen die bis 20:00 Uhr des Liefertages nicht abgeholt wurden, werden am nächsten Tag kostenpflichtig zugestellt) Lieferadresse Internationale Zulieferbörse (IZB) Allerpark (Schützenplatz) Service Center – Halle 3 – Stand Schenker Deutschland AG 38448 Wolfsburg c/o Name des Ausstellers Halle/Stand Nummer: 2 Für Teil-/Komplettpartien ab 1.500 kg Internationale Zulieferbörse (IZB) Allerpark (Schützenplatz) 38448 Wolfsburg c/o Ausstellername Halle/Stand Nummer: g Hinweis 1 Für diese Option muss zwingend ein Zeitfenster gebucht werden (siehe Seite 9). Für direkte Anlieferungen/Abholungen gilt eine Kautionsregelung. Details und Beträge entnehmen Sie den Richtlinien für den Auf- und Abbau, Punkt 6 (siehe Seite 10) oder im Verkehrsleitfaden (siehe Seite 9). 13 Teil 1 | Hallentechnik gHallenbeschaffenheit Leichtbauhallen: – freitragende Aluminium-Rahmenkonstruktion mit Standarddachplanen – Innenhimmelabhängung mit Nesselstoff – Standardseitenwände aus PVC-Kunststoffpaneelen – geschlossener Holzfußboden; Alu-Cassetten-Konstruktion – Hallen sind mit Fahrzeugen nicht befahrbar (Ausnahme: Ausstellungsfahrzeuge nur nach Rücksprache) – Belieferung der Hallen ist ausschließlich über beschilderte Ladeöffnungen möglich (max. Höhe 2,50 m) – max. Bodenbelastbarkeit: 500 kg/m² – max. Bauhöhen siehe Tabelle gHallenmaße Schnitt C C H D G hallenmaße max. Bauhöhen Halle 1 + 2 Halle 2a Halle 3 Halle 3a Halle 4 Halle 4a Halle 5 Halle 5a Halle 6 Halle 7 C 12,00 m 7,80 m 12,00 m 8,60 m 12,00 m 8,60 m 10,55 m 7,60 m 10,55 m 12,00 m D 4,00 m 3,25 m 4,00 m 6,20 m 4,00 m 6,20 m 4,00 m 3,80 m 4,00 m 4,00 m H 9,50 m 6,30 m 9,50 m 5,00 m 9,50 m 5,00 m 8,50 m 6,60 m 8,50 m 9,50 m G 2,50 m 2,50 m 2,50 m 5,00 m 2,50 m 5,00 m 2,50 m 2,50 m 2,50 m 2,50 m 14 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1Vorbemerkungen 1.1Hausordnung 1.2Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten 1.2.2Veranstaltungslaufzeit 2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1Verkehrsordnung 2.2Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 2.3Sicherheitseinrichtungen 2.4Standnummerierung 2.5Bewachung 2.6Notfallräumung 3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1Hallendaten 3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung 3.1.2 Elektro- und Wasserversorgung 3.1.3Kommunikationseinrichtungen 3.1.4Heizung/Lüftung 3.1.5Störungen 3.2Freigelände 4Standbaubestimmungen 4.1Standsicherheit 4.2Standbaugenehmigung 4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten 4.2.2 Fahrzeuge und Container 4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten 4.2.4Haftungsumfang 4.3Bauhöhen 4.4 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1Brandschutz 4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe/Munition 4.4.1.4Pyrotechnik 4.4.1.5Luftballons/Flugobjekte 4.4.1.6Nebelmaschinen 4.4.1.7Rauchverbot 4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter 4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke 4.4.1.10Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme 4.4.1.11Leergut 4.4.1.12Feuerlöscher 4.4.2Standüberdachung 4.4.3 Glas und Acrylglas 4.4.4 Geschlossene Zuschauerräume 4.5 Ausgänge/Rettungswege, Türen 4.5.1Ausgänge/Rettungswege 4.5.2Türen 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen 4.7Standgestaltung 4.7.1Erscheinungsbild 4.7.2 Prüfung der Mietfläche 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 4.7.4Hallenfußböden 4.7.6Standbegrenzungswände 4.7.7Werbemittel/Präsentationen 4.8Freigelände 5 Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestim- mungen, technische Vorschriften, technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften 5.1.1Schäden 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 5.3Elektroinstallation 5.3.1Elektroanschlüsse 5.3.2Standinstallation 5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften 5.3.4Sicherheitsmaßnahmen 5.3.5Sicherheitsbeleuchtung 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 5.5Druckluft-/Gasinstallation 5.5.1Druckluftinstallationen 5.5.2Gasinstallation 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen 5.6.1Maschinengeräusche 5.6.2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 5.6.2.1Schutzvorrichtungen 5.6.2.2Prüfverfahren 5.6.2.3Betriebsverbot 5.6.3Druckbehälter 5.6.3.1Abnahmebescheinigung 5.6.3.2Prüfung 5.6.3.3.Leihgeräte 5.6.3.4Überwachung 5.6.4 Abgase und Dämpfe 5.7 Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten 5.7.1Druckgasanlagen 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 5.7.2.1 Lagerung und Verwendung 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 5.9Strahlenschutz 5.9.1 Radioaktive Stoffe 5.9.2Laseranlagen 5.10 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagne- tische Verträglichkeit und Oberschwingungen 5.11 Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut 15 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 5.12 Musikalische Wiedergaben 5.13Getränkeschankanlagen 5.14Lebensmittelüberwachung 6Umweltschutz 6.1Abfallwirtschaft 6.1.1Abfallentsorgung 6.1.2 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle 6.1.3 Mitgebrachte Abfälle 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 6.2.1 Öl, Fettabscheider 6.2.2Reinigung/Reinigungsmittel 6.3Umweltschäden 6.4Lärmschutz 1Vorbemerkungen Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH hat für die stattfindende Fachmesse Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind für alle Aussteller bindend. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die MW GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die MW GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die MW GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Im Übrigen behält sich die MW GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung Die MW GmbH als Nutzer übt neben dem Veranstalter das Hausrecht aus. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Hallen (ausgenommen Eingangsbereiche) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet. 16 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 3 von 10 Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. In den einzelnen Hallen ist Rauchverbot angeordnet. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 1.2 Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 8:00 bis 21:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten mit Rundschreiben bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung. 2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Aufund Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung – StVO. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Kraftfahrzeuge dürfen zum Be- oder Entladen nicht in die Hallen einfahren. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während der Veranstaltung und den Auf- und Abbauzeiten werden mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekannt gegeben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der MW GmbH ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 2.2 Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Hydranten dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich gemacht, bzw. verbaut werden. 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht in voller Breite geöffnet werden können. Notausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! 2.3 Sicherheitseinrichtungen Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2.4 Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet. 2.5 Bewachung Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch den Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht. Die MW GmbH ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. 17 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 4 von 10 Standwachen dürfen nur durch die von der MW GmbH beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Hallen und deren Räumung von der MW GmbH angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Anordnungen zu folgen. Aussteller haben ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihr Stand geräumt wird. 3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten (siehe „Hallentechnik”) 3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mind. 100 Lux, gemessen 1 m über dem Hallenfußboden. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Netzart: TN-S-Netz Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%) 50 Hz 3.1.2 Elektro- und Wasserversorgung Die Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus dem Hallenboden. 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Datenund Antennenanschlüssen kann aus dem Hallenboden erfolgen. 3.1.4 Heizung/Lüftung Die Hallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt (ca. +18/20 Grad C). 3.1.5 Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die MW GmbH nicht. 3.2 Freigelände Freigeländeflächen bestehen nicht. Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung. 4Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. 4.2 Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten bis 2,50 m Bauhöhe in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Belegt eine Standfläche ganze Hallen bzw. Hallenteile, durch die Publikumsgänge geführt werden müssen, so sind diese auch bei eingeschossiger Bauweise zur Genehmigung vorzulegen. Mehrgeschossige Standbauten werden nicht zugelassen. Auf Wunsch bietet die MW GmbH dem Aussteller an, die (in zweifacher Ausfertigung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruktionen genehmigungspflichtig. 4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Vermaßte Standpläne, mindestens im Maßstab 1:100 mit Grundrissen und Ansichten, müssen spätestens 6 Wochen vor Messebeginn der MW GmbH in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller/ Standbauer zurück. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Standbau freigegeben. Für die Genehmigung von: – Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteile, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen, s. Pkt. 4.2.1 – Zuschauerräume mit mehr als 200 Personen, s. Pkt. 4.4.4 – Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, siehe Pkt. 4.6 werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen und technischen Regelwerken. Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht) die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind. b) Baubeschreibung, Lageplan c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab d) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der FIBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die MW GmbH im Auftrag des Ausstellers/Standbauers beim zuständigen Bauaufsichtsamt an, das die Ge- 18 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 5 von 10 brauchsabnahme vor Ort durchführt. Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Typenprüfung/Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z. B. Sport- und Spielgeräten mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen: – Bau- und Betriebsbeschreibung –Konstruktionszeichnungen –Standsicherheitsnachweise – TÜV-Prüfzeugnisse, -Zulassungen oder – EU-Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle bzw. gleich lautende Herstellererklärung nach BauPG, § 9, 10. Im Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich werden. Sollten keine im o. g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, so können diese über die MW GmbH erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller/Standbauer. 4.2.2 Fahrzeuge und Container Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallen genehmigungspflichtig. 4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MW GmbH berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen. 4.2.4 Haftungsumfang Schadensersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die MW GmbH sind ausgeschlossen. 4.3 Bauhöhen Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, beträgt die Normalhöhe für Standbauten +2,50 m über OKF (Oberkante Fußboden). Bei Überschreitung der Normalhöhe ist der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu erstellen. Exponate aus der laufenden Produktion unterliegen keinen Höhenbeschränkungen. (Lichte Hallenhöhe abzüglich 1,5 m). An Standgrenzen zum Nachbarn jedoch sind derartige Überschreitungen abstimmungspflichtig. 4.4 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen 4.4.1 Brandschutz 4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z. B. nicht brennbar). Dekorationsmaterialien müssen mindestens entsprechend DIN 4102 B1, bzw. EN 13501/1 Klasse C, d.h. schwerentflammbar sein. In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Die Prüfzeugnisse über die Baustoffklassen der eingesetzten Materialien sind bereitzuhalten. Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden. Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rinden Mulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen. 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit weitgehend leerem Tank ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss abgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit gasbetriebenen Motoren s. Pkt. 5.7 wegen des Druckbehälters. 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe/Munition Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Das gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes. 4.4.1.4 Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind nicht gestattet. 4.4.1.5 Flugobjekte/Luftballons Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und Flugobjekte in den Hallen und im Freigelände muss von der MW GmbH genehmigt werden. Die ggf. zusätzlichen Reinigungskosten sind vom Aussteller zu tragen. 4.4.1.6 Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht gestattet. 4.4.1.7 Rauchverbot In allen Hallen besteht strengstes Rauchverbot. 4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind spätestens jeden Abend nach Messeschluss zur Entleerung in die Nähe der Hallengänge zu stellen (für das Reinigungspersonal gut erkennbar). Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen. 4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von Nitrolacken ist verboten. 4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind in den Hallen verboten. Bei den Arbeiten außerhalb der Hallen ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten. 19 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 6 von 10 4.4.1.11 Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z. B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in den Hallen ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. 4.4.1.12 Feuerlöscher Auf den Ständen muss während des Auf- und Abbaus und während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter Feuerlöscher mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden. Im Stand ist auf den Standort des Löschers entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften, BGV A8 (VBG 125), hinzuweisen. Ab einer bestimmten Standflächengröße können mehrere Feuerlöscher verlangt werden. 4.4.2 Standüberdachung Für waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzelund Sammelständen sind mindestens schwerentflammbare Materialien zu verwenden. Der Nachweis DIN 4102/B1 ist durch Prüfzeugnis zu erbringen. 4.4.3 Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Glas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas eingesetzt werden. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. 4.4.4 Geschlossene Zuschauerräume Zuschauerräume müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben. Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinander entfernt anzuordnen. Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 200 Personen fassen. 4.5 Ausgänge/Rettungswege, Türen 4.5.1 Ausgänge/Rettungswege Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m Lauflinie betragen. Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen haben. Die Rettungswege sind nach BGV A8 (ehemals VBG 125) zu kennzeichnen. Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen: – bis 100 m²: 1 Rettungsweg, 0,90 m breit – über 100 m² und bis 200 m²: 2 Rettungswege, je 0,90 m breit – über 200 m² und unter 400 m²: 2 Rettungswege, je 1,20 m breit 4.5.2 Türen Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren sowie sonstiger Zugangssperren in Rettungswegen ist nicht zulässig. 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum zugänglich sind, müssen einen festen, griffsicheren Handlauf aufweisen. Um ein Überklettern der Brüstungen zu erschweren, sind dort nur geschlossene Brüstungsfüllungen oder vertikal verlaufende Füllstäbe bei einem freien Stababstand bzw. Öffnungsmaß von max. 0,12 m zulässig. Brüstungen an Flächen mit eingeschränktem Fachbesucherpublikum sind mindestens mit einem griffsicheren Handlauf, einem Mittel- und Untergurt zu versehen. Für Podeste und hierfür erforderliche Brüstungen ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1 mindestens für 2,0 kN/qm ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Aufstiege, Stege und Treppen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 4.7 Standgestaltung 4.7.1 Erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen. Wände, die an die Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u. a. aufgelockert werden. Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Bei genehmigter Überschreitung der Bauhöhe ist der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu erstellen. 4.7.2 Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird vom Veranstalter gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten, Sicherheitseinrichtungen usw. zu informieren. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z. B. durch Bohren, Schrauben, Nageln). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Mietfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden. 4.7.4 Hallenboden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu 20 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 7 von 10 verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öle, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen und Befestigungen im Hallenboden sind nur bedingt möglich, und können auf Antrag genehmigt werden. Die Wiederherstellung des Bodens wird von der MW GmbH oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig durchgeführt. 4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke Abhängungen von der Hallendecke sind nicht möglich. 4.7.6 Standbegrenzungswände Die gemietete Standfläche wird vom Veranstalter aufgeschnürt bzw. abgesteckt und gekennzeichnet. Standbegrenzungswände sind messeseitig nicht vorhanden. Rückseiten der Stand-Trennwände von benachbarten Ausstellern dürfen ohne vorherige Vereinbarung mit dem Standnachbarn nicht benutzt werden. Im Bedarfsfall können in den Hallen bei der MW GmbH Trenn- und Kabinenwände kostenpflichtig bestellt werden. Von den Maßen der Mietflächen sind bis zu 80 mm Toleranzen für die aufgestellten Wände in beiden Richtungen abzuziehen. 4.7.7 Werbemittel/Präsentationen Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschreiten. Sie sollen ein ansprechendes Bild ergeben. Präsentationen, optische, sich langsam bewegende oder akustische Werbemittel sowie musikalische Wiedergaben sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Standfläche zulässig. auf seinem Stand selbst verantwortlich. 4.8 Freigelände Freigeländebelegungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der Genehmigung der MW GmbH. 5 Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften, technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. 5.1.1 Schäden Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, der Hallen oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers durch die MW GmbH beseitigt. 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist in den Messehallen verboten. Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig. 5.3 Elektroinstallation 5.3.1 Elektroanschlüsse Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält auf Bestellung einen oder mehrere Anschlüsse mit Sicherungen. Die Installationen dieser Anschlüsse (Hauptanschlüsse) werden von der MW GmbH oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig durchgeführt. Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Summe der benötigten Leistung aller Verbrauchsquellen (Glühlampen, Motoren, Geräte usw.) ist anzuzeigen, um den ausreichenden Querschnitt der Zuleitungen errechnen zu können. Die Stromversorgung kann am letzten Lauftag nach Messeschluss aus Sicherheitsgründen eingestellt werden. 5.3.2 Standinstallation Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände werden nach Bestellung von der MW GmbH oder deren Vertragsfirmen kostenpflichtig ausgeführt. Für Steckdosen und Lichtstromkreise sind FI Schutzschaltungen 30 mA zwingend vorgeschrieben. Innerhalb der Stände können Installationen von konzessionierten Fachfirmen gemäß den gültigen VDE Vorschriften und den in Europa geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. 5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften des Verbandes Elektrotechnik VDE oder den gültigen EU-Normen (EN) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0108, 0128 und die ICE Norm 60364-7-711. Leuchtstoffröhrenanlagen sind zu kompensieren (Einzelkompensation oder Duoschaltung). Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160 und VDE 0838 (EN 50 006) angegeben Werte nicht überschreiten. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen (Standerdung). Es dürfen nur Leitungen, wie die Typen NYM, HO5VV-F, 21 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 8 von 10 HO5RR-F, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 qmm Cu verwendet werden. Ausgenommen sind hiervon nur Zuleitungen von ortsveränderlichen Verbrauchsquellen (Geräte usw.) bis zu 1,5 m Zuleitungslänge. In Niedervoltanlagen (Niedervolt-Beleuchtungsanlagen) sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig, auch Seilsysteme müssen vollständig isoliert sein. Die Sekundärleitungen sind gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen. Transformatoren und Konverter sind mit primär und sekundär Sicherungen zu schützen. Elektronische Schutzeinrichtungen sind keine Leitungsschutzsicherungen im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die Lampen sind gegen Herausfallen zu sichern. Bei Halogenleuchten sind nur Lampen mit Schutzscheibe zulässig. Stromschienen müssen mit Schutzkappen ausgestattet sein. Eine Befestigung mit Kunststoff-Kabelbindern ist nicht zulässig. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Für Spannungen größer als 25 V AC bzw. 60 V DC sind blanke elektrische Leiter und Klemmen unzulässig. (Schutz gegen direktes Berühren ist erforderlich). Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht erlaubt. Standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht zulässig. 5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen Zum besonderen Schutz sind alle wärmeerzeugenden und wärmeentwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren usw.) auf nicht brennbaren wärmebeständigen asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbare Dekorationen o. ä. angebracht werden. Es sind die Angaben der Gerätehersteller zu beachten. 5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung in Anlehnung an VDE 0108. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Zuflüsse allein sind nur bei festangeschlossenen Verbrauchsgeräten zulässig. Abflussleitungen unter 50 mm Nennweite werden nicht verlegt. Wasserzufluss und -abfluss wird bis OKF durch die MW GmbH oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig verlegt. Eigenmontagen unterhalb des Hallenbodens sind nicht zulässig. Nicht fachgerechte Eigenmontagen oberhalb des Hallenbodens werden kostenpflichtig durch die MW GmbH zurückgebaut oder nachgebessert. Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundriss-Skizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Wasserversorgung kann während der Veranstaltungstage aus Sicherheitsgründen und nach Messeschluss eingestellt werden. 5.5 Druckluft-/Gasinstallation 5.5.1 Druckluftinstallation Druckluftinstallationen sind nur in Verbindung mit dem Aufstellen eines ausstellereigenen Kompressors möglich und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der MW GmbH. 5.5.2 Gasinstallation Gasinstallationen jeglicher Art sind nicht gestattet. 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen 5.6.1 Maschinengeräusche Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller möglichst eingeschränkt bleiben. Die Geräusche an der Standgrenze dürfen 70 dB(A) nicht überschreiten. 5.6.2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Alle ausgestellten technischen Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte müssen die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen ein gut sichtbares Schild tragen, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen des o. g. Gesetzes entsprechen und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt worden ist. Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das CE Zeichen führen, muss die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers am Stand vorliegen. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen. Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen verantwortlich. 5.6.2.1 Schutzvorrichtungen Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus organischem Glas oder einem ähnlichen transparenten Material ersetzt werden. Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um den Besuchern die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen. Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben. 5.6.2.2 Prüfverfahren Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel können hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde gege- 22 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 9 von 10 benenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüft werden. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung durch das Amt ist es geboten, die EU-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. 5.6.2.3 Betriebsverbot Darüber hinaus ist die MW GmbH berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen zu befürchten sind. 5.6.3 Druckbehälter 5.6.3.1 Abnahmebescheinigung Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die gemäß § 9 A 1 Druckbehälterverordnung in der gültigen Fassung (BGBl I, S 843) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten Prüfnachweise sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. 5.6.3.2 Prüfung Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruckprüfung reicht nicht aus. Diese Forderung gilt auch für ausländische oder geliehene Behälter. Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messebeginn unter Vorlage der Bau- und Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der Abnahmeprüfung durch den Technischen Überwachungsverein unterzogen werden. 5.6.3.3. Leihgeräte Da die Beurteilung ausländischer Druckbehälter während der relativ kurzen Messeaufbauzeit nicht durchgeführt werden kann, ist der Benutzung von geprüften Leihbehältern der Vorzug zu geben. 5.6.3.4 Überwachung Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Veranstaltung für das Aufsichtsamt bereitzuhalten. 5.6.4 Abgase und Dämpfe Exponate und Geräte, die brennbare, gesundheitsschädliche, gesundheitsgefährdende oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase abgeben, sind nicht gestattet. 5.7 Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten 5.7.1 Druckgasanlagen Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in den Messehallen und auf dem Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der MW GmbH verboten. 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 5.7.2.1 Lagerung und Verwendung Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten in den Messehallen und auf dem Gelände ist verboten. 5.8 Asbest und andere Gefahrstoffe Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie anderer Gefahrstoffe ist verboten. Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chem. Gesetz), BGBl I, Teil 1, in Verbindung mit der Chemikalien- Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung. 5.9 Strahlenschutz 5.9.1 Radioaktive Stoffe Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist nicht gestattet. 5.9.2 Laseranlagen Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mit der MW GmbH abzustimmen. Der Betrieb von Laseranlagen ist gem. § 6 der Unfallverhütungsvorschriften „Laserstrahlung” BGV B2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der Lasereinrichtung beizufügen. Die Anzeige ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Formblatt einzureichen. 5.10 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit, Oberschwingungen Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und sonstigen Sendern für Nachrichtenzwecke sowie Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und Fernwerkfunkanlagen sind durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und mit der MW GmbH abzustimmen, um eine Gleichmäßigkeit von Frequenzen zu erreichen und gegenseitige Beeinflussungen nach Möglichkeit auszuschließen. Diese Genehmigung ist formlos unter Angabe der technischen Daten bei der MW GmbH zu beantragen. Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen BGBl 1 sowie dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Werden Exponate ausgestellt oder Standdekorationen benutzt, bei denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zur Anwendung kommen, so sind die Festlegungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten. Die Elektroinstallationen der Exponate und der Ausstellungsgegenstände sind so auszuführen, dass unzulässig hohe Netzrückwirkungen durch Strom-Oberschwingungen in das Messe-Versorgungsnetz vermieden werden (siehe auch Punkt 5.3.3). 5.11 Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut Der Einsatz von Kränen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren/Vertragsfirmen der MW GmbH vorbehalten. Die Vertragsspediteure der MW GmbH üben im Messege- 23 Teil 1 | Technische Richtlinien g Seite 10 von 10 lände das Speditionsrecht aus. Eine Haftung der MW GmbH für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten. 5.12 Musikalische Wiedergaben Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter der Voraussetzung des Urheberrechtgesetzes, § 15 Urhebergesetz (BGBl), in der gültigen Fassung die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadensersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz). 5.13 Getränkeschankanlagen Für alle Getränkeschankanlagen gelten die Orientierungswerte für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6. Daraus erfolgt eine Dokumentationspflicht, d. h. der Betreiber muss nachweisen können, dass und wie er seiner Überwachungs- und Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin, http://www.beuth.de 5.14. Lebensmittelüberwachung Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung GVBI und das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz LMBG in der jeweils gültigen Fassung BGBl zu beachten. 6Umweltschutz Die MW GmbH hat sich grundsätzlich dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Als Vertragspartner der MW GmbH ist der Aussteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffende Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden. 6.1 Abfallwirtschaft Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG, in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, sowie das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Wolfsburg. Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der MW GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern. 6.1.1 Abfallentsorgung Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle auf Messeplätzen in erster Linie zu vermeiden. Die Benutzung von Einweggeschirr bei der Gästebewirtung ist nicht gestattet. Aussteller und deren Vertragspartner sind verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung wirkungsvoll hierzu beizutragen. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen. Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers zu einer erhöhten Gebühr entsorgt. 6.1.2 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheitsgefährdend (dazu zählen insbesondere Speiseabfälle), luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar (z. B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.) sind, sind der MW GmbH zu melden und deren ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Vertragspartner der MW GmbH zu veranlassen. 6.1.3 Mitgebrachte Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, mit dem Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 6.2.1 Öl, Fettabscheider Die Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese Mengen überschreiten, ist der Einsatz von Öl/Fettabscheidern notwendig. Bei Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden. 6.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden. Reinigungsdienstleistungen während der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus dürfen nur durch die von der MW GmbH beauftragte Reinigungsgesellschaft durchgeführt werden. 6.3 Umweltschäden Umweltschäden/Verunreinigungen (z. B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der MW GmbH zu melden. 6.4 Lärmschutz Bei Auf- und Abbauarbeiten ist auf Lärmvermeidung zu achten. An Werktagen vor 7:00 und nach 18:00 Uhr, an Samstagen nach 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen müssen lärmverursachende Tätigkeiten vermieden werden. Bei Zuwiderhandlung können Auf- und Abbauaktivitäten in den genannten Zeiträumen untersagt werden. 24 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 1 von 6 Allgemeine Vorschriften 11Anmeldung 12Gemeinschaftsaussteller 13Vertragsschluss 14Standzuteilung 15Ausstellungsgüter 16Zahlungsbedingungen 17 Haftung, Versicherung 18 Rücktritt vom Vertrag 19 Höhere Gewalt 10Ausstellerausweise 11 Bild-und Tonaufnahmen 12Werbung 13 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien 14Ordnungsbestimmungen Standbau 15 Allgemeine Vorschriften, Termine 16Standgestaltung Sonstige Dienstleistungen 17Aussteller-Service-Unterlagen 18 Bewachung, Reinigung 19 Technische Installationen 20Fotografieren 21 Gastronomische Versorgung 22Datenschutz Schlussbestimmungen 1Anmeldung 1.1 Standanmeldung Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck „Anmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist. 1.2 Vertragsinhalt Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind a) das Anmeldeformular, b) die besonderen Teilnahmebedingungen, c) die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen c) Regelungen, d) die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge. 1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die in den Aussteller-Service-Unterlagen enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten. 2Gemeinschaftsaussteller Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften gegenüber der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH als Gesamtschuldner. 3Vertragsschluss 3.1 Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entscheidet die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter). 3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter. 3.3 Abweichung von der Anmeldung Nimmt die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erwei- 25 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 2 von 6 Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. terungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden. 4Standzuteilung 4.1 Grundsatz Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. 4.2 Änderung angrenzender Stände Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4.3 Austausch, Überlassung an Dritte Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nicht gestattet. 5Ausstellungsgüter 5.1 Entfernung, Austausch Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen. 5.2 Ausschluss Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers. 5.3 Direktverkauf Der Direktverkauf ist nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Letzterenfalls sind die Ausstellungsgüter mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. Einzelheiten enthalten die AusstellerService-Unterlagen. 5.4 Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. Ein sechsmonatiger Schutz für Muster (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) und Warenzeichen von Beginn einer Ausstellung an tritt nur ein, wenn der Bundesminister für 6Zahlungsbedingungen 6.1 Fälligkeit Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zu zahlen. Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig. Die Schlussrechnung erfolgt nach Ablauf der Veranstaltung. 6.2 Abtretung, Aufrechnung Die Abtretung von Forderungen gegen die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 6.3 Beanstandungen Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH erfolgen. 6.4 Vermieterpfandrecht Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7 Haftung, Versicherung 7.1 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden. 7.2 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.3 Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist – soweit nicht ein Fall von Ziffer 7.1 vorliegt – die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Ent- 26 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 3 von 6 stehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 7.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-ServiceUnterlagen. 8 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH 8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25 % der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH die vereinbarte Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 8.2 Rücktritt der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; b) der Stand nicht rechtzeitig, d. h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist; c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung. 9 Höhere Gewalt 9.1 Ausfall der Veranstaltung Kann die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist. 9.2 Nachholen der Veranstaltung Sollte die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete. 9.3 Begonnene Veranstaltung Muss die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. 10Ausstellerausweise Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und sodann eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich. 11 Bild- und Tonaufnahmen Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen 27 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 4 von 6 sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH anfertigen. 12Werbung 12.1 Umfang Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. 12.2 Genehmigungserfordernis Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig. 13 Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Technische Richtlinien Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMABestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die Technischen Richtlinien der Aussteller-Service-Unterlagen zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten. 14Ordnungsbestimmungen 14.1 Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten. 14.2 Parkplätze Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. 14.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist in den Aussteller-Service-Unterlagen geregelt. 14.4 Verlassen des Geländes Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen. 14.5 Sonstiges Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten. 14.6 Umweltschutz Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten. Er hat hierbei auch die den Aussteller-ServiceUnterlagen beigefügten Umweltrichtlinien der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zu beachten. 15 Allgemeine Vorschriften, Termine 15.1 Termine Die Auf-und Abbauzeiten werden durch die besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt. 15.2 Aufbau, Ausstellerservice Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von System- sowie Individualständen enthalten die AusstellerService-Unterlagen das Dienstleistungsangebot der jeweiligen Vertragsfirma der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. 15.3 Abbauzeit Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der MW Messe-, Ausstellungsund Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4). 16Standgestaltung 16.1 Genehmigungsvermerk Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind in doppelter Ausführung bei der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zur Genehmigung einzureichen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Service-Unterlagen. Mehrgeschossige Standbauten sind nicht zulässig. 28 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 5 von 6 16.2 Erscheinungsbild Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen. 16.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. 16.4 Vertragsstrafe Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die vorgenannten Vorschriften (Ziffer 16.2.3), kann die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro je Tag geltend machen. 17 Aussteller-Service-Unterlagen (ServiceManual) Die Aussteller-Service-Unterlagen, die über alles Wissenswerte hinsichtlich Technischer Richtlinien, des technischen Ausstattungsstandards, Installationen, Standbau, -gestaltung und -ausstattung sowie weitere Messedienste, Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit, Katalog und sonstiger Dienstleistungen informieren und die erforderlichen Formulare enthalten, werden allen Ausstellern zur Verfügung gestellt. 18 Allgemeine Aufsicht, Reinigung a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nicht eingesetzt werden. b) Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein. c) Mit der Reinigung und Bewachung des Standes darf nur die jeweilige Vertragsfirma der MW Messe-, Ausstellungsund Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH beauftragt werden. d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. Er hat die Regelungen der in den AusstellerService-Unterlagen enthaltenen Umweltrichtlinien zu beachten. 19 Technische Installationen Die Versorgung mit Strom, Wasser und Telefon sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsge- sellschaft Wolfsburg mbH zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen. 20Fotografieren Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände. 21 Gastronomische Versorgung Die gastronomische Versorgung hat grundsätzlich durch die von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleis tungsgesellschaft Wolfsburg mbH zugelassenen Vertragsfirmen zu erfolgen. 22Datenschutz Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihres Vertragsverhältnisses mit der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH GmbH und zu Zwecken der Marktforschung. Um unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen zu können, leiten wir Ihre Daten teilweise an unsere Muttergesellschaft (Messe Berlin GmbH) und Partnerunternehmen weiter, die die personenbezogenen Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zu den definierten Zwecken genutzt. Uns erteilte Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit gegenüber der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH widerrufen. 29 Teil 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH für Messen und Ausstellungen g Seite 6 von 6 Schlussbestimmungen 23.1 Schriftform Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH schriftlich bestätigt wurden. 23.2 Deutsches Recht Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 23.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. 23.4 Verjährung Ansprüche des Ausstellers gegen die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. 23.5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. 30 Teil 2 | Inhalt g Marketing Bestellung | Standardeintrag IZB Messekatalog ................................................................S. 31 Bestellformular | Flyer, Poster, Briefaufkleber, Katalog .......................................................S. 32 Bestellformular | Raummiete e-Mobility-Station ................................................................S. 33 g Ausweise | Gästekarten Bestellformular | Eintrittskartengutscheine (Gästekarten) ................................................S. 34 Bestellformular | Eintrittskartengutscheine (digital) ......................................................... S. 35 Bestellformular | Ausstellerausweise ..................................................................................S. 36 Bestellformular | Parkausweise ...........................................................................................S. 37 31 Teil 2 | Standardeintrag IZB Messekatalog g Anzeigenschluss: 15. August 2016 g Bitte beachten Sie: In diesem Jahr werden Ihre Angaben für einen Standardeintrag im IZB Messekatalog nur noch online erfasst. g Das Bestellformular für Ihre Angaben finden Sie ab sofort im Online Marktplatz unter: www.izb-online.com/marketplace 32 Teil 2 | Werbemittel, Katalog Bestellformular (Bestellungen sind möglich solange der Vorrat reicht!) Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-13 99 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) Firma Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Land Telefon Telefax E-Mail USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir, unter Beachtung der max. Bestellmengen, bei: Wolfsburg AG | MobilitätsWirtschaft Telefon+49 53 61.8 97-13 12 Major-Hirst-Str. 11 Telefax +49 53 61.8 97-13 99 38442 Wolfsburg E-Mail [email protected] 2 kostenlose werbemittel ¨ Flyer (digital) per E-Mail an: ¨ Flyer (print): Stück (max. Bestellmenge 500 Stück) ¨ Poster (A1)*: Stück (max. Bestellmenge 10 Stück) ¨ Poster (A3)*: Stück (max. Bestellmenge 10 Stück) ¨ Briefaufkleber*: (1 Abgabeeinheit = 30 Stück) Abgabeeinheiten (max. Bestellmenge 10 Abgabeeinheiten = 300 Stück) gWichtig: Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass ein Versand nur einmalig erfolgen kann. Hauptaussteller müssen für ihre Mitaussteller mitbestellen. * Versand nur solange der Vorrat reicht. 3 kostenlose kataloge* bis 30 qm = 2 Kataloge ¨ Bitte Zutreffendes ankreuzen! bis 60 qm = 4 Kataloge ¨ Bitte Zutreffendes ankreuzen! ab 61 qm = 6 Kataloge ¨ Bitte Zutreffendes ankreuzen! * Ausgabe ab 17. Oktober 2016 im ServiceCenter. Die Anzahl richtet sich nach der Standgröße! Datum Unterschrift Stempel ✗ 33 Teil 2 | Raummiete e-Mobility-Station Bestellformular Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-13 99 g Letzter Bestelltermin: 10. Oktober 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: e-Mobility-Station Wolfsburg Braunschweiger Straße 10 38440 Wolfsburg Unsere Bestell-Nr. Telefon +49 53 61.8 97-55 66 Telefax +49 53 61.8 97-13 99 E-Mail [email protected] 3 raummiete e-mobility-station (bitte gewünschtes ankreuzen und stundenzahl eintragen.) Raum Ausstattung Seminarraum (40 qm) inkl. – 60-Zoll Multimedia Bildschirm – Dokumentenkamera – Flipchart ¨ Stunden 80,00 Euro/Std. ¨ Tagesmiete ab 4 Stunden 640,00 Euro/Tag i-Mobility-Showroom (60 qm) inkl. – 87-Zoll Multimedia Bildschirm – Leinwand – Beamer ¨ Stunden 150,00 Euro/Std. ¨ Tagesmiete ab 4 Stunden 1.500,00 Euro/Tag e-Mobility-Station – e-Mobility-Station gesamt – inklusive Nutzung des Bistro La Volta Tagesmiete ab 4 Stunden (geschlossene Veranstaltungen) ¨ Preis Alle Mietpreise inkl. Auf- und Abbauzeiten und zzgl. der gesetzl. geltenden MwSt. Das Catering bietet das Bistro La Volta an. Die Buchung des Caterings wird separat in Rechnung gestellt. Datum Unterschrift Stempel ✗ 3.500,00 Euro/Tag 34 Teil 2 | Eintrittskartengutscheine (Gästekarten) Bestellformular Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.30 69 - 69 30 g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: g Ausstellerservice | Servicepartner: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- MB Capital Services GmbH leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Thüringer Allee 12/12A Major-Hirst-Str. 11 14052 Berlin 38442 Wolfsburg Telefon +49 53 61.8 97-44 40 Telefon+49 30.30 69-69 69 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 Telefax +49 30.30 69-69 30 [email protected] [email protected] 3 gutscheine Anzahl: handlingpauschale (zzgl. mwst.) Stück Gutscheine für Kunden. (Nur mit Firmeneindruck gültig! Ein Logo-Eindruck ist nicht möglich) Firmeneindruck bis 20 Stück = 10,00 Euro bis 100 Stück = 40,00 Euro bis 200 Stück = 60,00 Euro bis 500 Stück = 75,00 Euro + 500 Stück = + 10,00 Euro Halle: Stand: g Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, die Gutscheine bereits vor dem Veranstaltungsbesuch im Internet einzulösen und sich das IZB-Ticket auszudrucken! Es werden nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine und Codes berechnet. Mit der Abrechnung senden wir Ihnen die Liste der laufenden Nummern der Gutscheine, die Ihre Kunden eingelöst und ein Ticket generiert haben. Bitte notieren Sie sich daher die Gutscheinnummern Ihrer Kunden, denen Sie eine Einladung zugeschickt haben. Einen Preis für den Eindruck Ihres Firmenlogos erhalten Sie auf Anfrage. Jeglicher Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der nachfolgenden Unterschrift an. Datum Unterschrift Stempel ✗ kosten pro gutschein bzw. code Die Berechnung der eingelösten Gutscheincodes erfolgt zum Preis von 7,50 Euro/Eintrittskarte (zzgl. MwSt.) durch die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nach der Veranstaltung zu Lasten der bestellenden Firma! 35 Teil 2 | Eintrittskartengutscheine (digital) Bestellformular Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.30 69 - 69 30 g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: g Ausstellerservice | Servicepartner: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- MB Capital Services GmbH leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Thüringer Allee 12/12A Major-Hirst-Str. 11 14052 Berlin 38442 Wolfsburg Telefon +49 53 61.8 97-44 40 Telefon+49 30.30 69-69 69 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 Telefax +49 30.30 69-69 30 [email protected] [email protected] 3 digitale gutscheine als codes Anzahl: Stück digitale Gutscheine als Codes. Sie erhalten mit einer E-Mail eine URL und die Anzahl 16stelliger Codes. Mit einem Code können Ihre Gäste ein gültiges IZB-Ticket/Badge am eigenen PC ausdrucken. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, an die wir die genannten Codes versenden sollen. (Pflichtangabe!) gE-Mail-Adresse: Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass sie die Möglichkeit haben, die Gutscheine bereits vor dem Veranstaltungsbesuch im Internet einzulösen und sich das IZB-Ticket auszudrucken! Es werden nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine und Codes berechnet. Mit der Abrechnung senden wir Ihnen die Liste der laufenden Nummern der Gutscheine, die Ihre Kunden eingelöst und ein Ticket generiert haben. Bitte notieren Sie sich daher die Gutscheinnummern Ihrer Kunden, denen Sie eine Einladung zugeschickt haben. Einen Preis für den Eindruck Ihres Firmenlogos erhalten Sie auf Anfrage. Jeglicher Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der nachfolgenden Unterschrift an. Datum Unterschrift Stempel ✗ handlingpauschale (zzgl. mwst.) bis 20 Stück = 10,00 Euro bis 100 Stück = 40,00 Euro bis 200 Stück = 60,00 Euro bis 500 Stück = 75,00 Euro + 500 Stück = + 10,00 Euro kosten pro gutschein bzw. code Die Berechnung der eingelösten Gutscheincodes erfolgt zum Preis von 7,50 Euro/Eintrittskarte (zzgl. MwSt.) durch die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH nach der Veranstaltung zu Lasten der bestellenden Firma! 36 Teil 2 | Ausstellerausweise Bestellformular Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97- 44 42 g Letzter Bestelltermin: 31. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] 3 kostenfreie ausstellerausweise Bei einer Standgröße von 12 qm erhalten Sie 2 Ausstellerausweise kostenlos. Für jede weiteren angefangenen 6 qm wird ein weiterer Ausstellerausweis kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Hauptaussteller ist dafür verantwortlich, dass Ausstellerausweise nur durch das Standpersonal genutzt werden. Zusätzlich benötigte kostenpflichtige Ausstellerausweise können Sie mit diesem Bestellformular (s. u.) anfordern. Der Versand erfolgt ab dem 01. September 2016. Ausweise, die nach dem 31. August 2016 bestellt werden, halten wir ab dem 17. Oktober 2016 im Messeoffice für Sie bereit. 4 zusätzliche kostenpflichtige ausstellerausweise Wir bestellen: Anzahl: Stück zusätzliche Ausstellerausweise zum Preis von 32,00 Euro pro Ausweis. Für Porto und Verpackung berechnen wir 6,00 Euro pro Bestellung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. g Zusätzlich bestellte Ausstellerausweise können nicht zurückgegeben werden! Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der nachfolgenden Unterschrift an. Datum Unterschrift Stempel ✗ 37 Teil 2 | Parkausweise Bestellformular (Bestellungen sind möglich solange der Vorrat reicht!) Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97- 44 42 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] 3 parkausweise parkausweisbestellung Im unmittelbaren Bereich der IZB stehen für Aussteller kos- Hiermit bestellen wir: tenpflichtige, befestigte Parkplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung (siehe Skizze „Parken“). Sie sind in farbige Park- Anzahl: zonen aufgeteilt mit den Bezeichnungen „BLAU“ und „ROT“. für 69,00 Euro pro Ausweis (solange der Vorrat reicht). Stück Parkausweis(e ) „BLAU“ Die Parkplätze in der Parkzone „BLAU“ sind vorzugsweise für Aussteller aus den Hallen 1|2|3|4|7 und die Parkplätze Anzahl: in der Parkzone „ROT“ vorzugsweise für Aussteller aus den für 69,00 Euro pro Ausweis (solange der Vorrat reicht). Stück Parkausweis(e ) „ROT“ Hallen 5|6 reserviert. Bitte beachten Sie bei der Bestellung Ihre Hallennummer. Aufgrund der begrenzten Anzahl der verfügbaren Parkflä- Für Porto und Verpackung berechnen wir 6,00 Euro pro chen, können maximal 3 Parkausweise pro Aussteller bestellt Bestellung zzgl. MwSt. werden. Ein Parkausweis ist für 3 Tage (nur vom 18. bis 20. Oktober 2016) für einen PKW (ohne Anhänger) auf einem Stellplatz gültig! Die Nutzung der Aussteller-Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr. Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen. Die ausgehängte Parkordnung für die Parkplätze ist zu beachten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Wir haben die genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und erkennen sie mit der nachfolgenden Unterschrift an. Datum Unterschrift Stempel ✗ 38 Teil 3 | Inhalt g Standausstattung TYP 1 Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 39 Bestellformular | Wandfarbe/Kabine .................................................................................. S. 40 Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung ................................................................S. 41 Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 42 Bestellformular | Standmodifikation 1 ................................................................................S. 43 Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 44 Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 45 g Standausstattung TYP 2 Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 46 Bestellformular | Wandfarbe/Kabine .................................................................................. S. 47 Bestellformular | Standausstattung ....................................................................................S. 48 Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 49 Bestellformular | Standmodifikation 1 ............................................................................... S. 50 Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 51 Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 52 g Standausstattung TYP 3 Allgemeine Informationen ..................................................................................................S. 53 Bestellformular | Wandfarbe ................................................................................................S. 54 Bestellformular | Vitrinen ....................................................................................................S. 55 Bestellformular | Inklusive Standausstattung .....................................................................S. 56 Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung ................................................................S. 57 Bestellformular | Standbeschriftung ...................................................................................S. 58 Bestellformular | Standmodifikation 1 ............................................................................... S. 59 Bestellformular | Standmodifikation 2 ................................................................................S. 60 Bestellformular | Standmodifikation 3 ................................................................................S. 61 g Allgemeines Standskizze ..........................................................................................................................S. 62 Allgemeine Mietbedingungen .............................................................................................S. 63 39 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 g Allgemeine Informationen Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 1 – gebucht! Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 40 – 45) besteht die Möglichkeit, die Standfarbe, eine Kabinengröße, zusätzliche Ausstattungen und eine Beschriftung zu bestellen. 1Standbaubeispiele Eckstand Reihenstand g Ausstattung inklusive – Ausstellungsfläche – Teppichboden hellgrau inklusive Abdeckfolie (das Aufnehmen der Abdeckfolie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden) – Systemelemente silber, Bauhöhe 2,5 m (farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich) – Kabine 1 x 1 m mit abschließbarer weißer Tür – eingefasste Blende aus Designprofilen in Standfarbe an den offenen Standseiten, ohne Beschriftung – Bauhöhe 3,0 m, Beschriftungsfläche 2.346 x 420 mm – Beleuchtung durch Auslegestrahler Trapez, je 4 qm ein Spot, exklusive Stromanschluss g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung! g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5. 40 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Wandfarbe / Kabine Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 wandfarbe Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit. ¨ Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür Auf Anfrage ¨ Kompletter farbiger Messestand Auf Anfrage 4 kabine (bitte gewünschte kabinengröße ankreuzen.) Artikel-Nr. Artikel ¨ – Kabinenerweiterung auf 1,0 x 1,0 m in Standfarbe inkl. ¨ 11709 Kabinenerweiterung auf 2,0 x 1,0 m in Standfarbe 60,00 Euro ¨ 08910 Kabinenerweiterung auf 2,0 x 1,5 m in Standfarbe 80,00 Euro ¨ 08911 Kabinenerweiterung auf 1,5 x 1,5 m in Standfarbe 120,00 Euro ¨ 08912 Kabinenerweiterung auf 2,0 x 2,0 m in Standfarbe 120,00 Euro ¨ 08913 Kabinenerweiterung auf 2,0 x 3,0 m in Standfarbe 120,00 Euro ¨ 09540 Kabinentür in Standfarbe, rechts angeschlagen 120,00 Euro ¨ 09541 Kabinentür in Standfarbe, links angeschlagen 120,00 Euro ¨ – Wir benötigen keine Kabine! Preis – g Bitte kennzeichnen Sie die Lage der Kabine, der Kabinentür, des/der Produktständer(s) und der Blende(n) in der Standskizze auf Seite 62 | Teil 3! Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 41 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel 05226 Produktständer 240 mm Abstand zur Standfront Glasplatte (sichtbares Maß 950 x 950 mm) MDF-Platte (sichtbares Maß 950 x 950 mm) Prospektablagen Glastablare Produktständer 950 mm Abstand zur Standfront Glasplatte (sichtbares Maß 950 x 950 mm) MDF-Platte (sichtbares Maß 950 x 950 mm) Prospektablagen Glastablare 06703 Preis Anzahl 500,00 Euro ¨ Bitte ankreuzen! ¨ Bitte ankreuzen! 2 Stück inkl. 2 Stück inkl. 533,00 Euro ¨ Bitte ankreuzen! ¨ Bitte ankreuzen! 2 Stück inkl. 2 Stück inkl. 00154 Zusätzliche Prospektablage 1 x DIN A4 links 32,00 Euro 00155 Zusätzliche Prospektablage 1 x DIN A4 rechts 32,00 Euro 08899 Zusätzliches Glastablar im Produktständer 39,00 Euro 4 cad-darstellung (bitte gewünschte anzahl ankreuzen.) 02465 CAD-Darstellung Ihres Messestandes 150,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 42 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Standbeschriftung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel 08891 Beschriftung der Blende, 1 Zeile zu 25 Zeichen in ca. 150 mm Versalhöhe, schwarz, Helvetica Condensed bold, pro Blende 136,00 Euro 08894 Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.346 x 420 mm)* 180,00 Euro 05066 Beschriftung der Platte am Produktständer aus ¨ MDF ¨ Glas sichtbare Fläche 950 x 950 mm, 3 Zeilen zu je 10 Zeichen in 80 mm Versalhöhe, zentriert, Helvetica Condensed bold, schwarz 136,00 Euro Beschriftung der Platte am Produktständer aus ¨ MDF ¨ Glas mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 950 x 950 mm)* 180,00 Euro 02131 Wandplatte mit Logo/Grafik* 230,00 Euro ¨ Wir benötigen keine Beschriftung! 08895 Preis _ Anzahl * Vorlagen senden Sie uns bitte auf CD/DVD oder per E-Mail, vorzugsweise als druckfertige PDF-Datei, sonst als Vektorgrafik (AI oder EPS) oder als Printdatei in Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung. _ g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich! FIRMA COMPANY FIRMA� COMPANY� NAME Datum Unterschrift Stempel ✗ FIRMA COMPANY FIRMA� COMPANY� NAME Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. 43 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Standmodifikation 1 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 1 inklusive.) Artikel-Nr. Artikel 09689 Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09691 Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09690 Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09693 Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09797 Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09796 Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09795 Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09794 Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 00375 Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil 38,00 Euro/qm – Preis Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten Auf Anfrage Anzahl – Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 44 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Standmodifikation 2 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliches messebaumaterial / anbauteile Artikel-Nr. Artikel Preis 30004 Standard Messebauwand 2,5 x 1 m, weiß 27,00 Euro 30006 Standard Messebauwand 2,5 x 0,5 m, weiß 15,50 Euro 00768 Zusätzliche Kabinentür rechts, weiß 108,00 Euro 00769 Zusätzliche Kabinentür links, weiß 108,00 Euro 30014 Gerade Ablage, Spanplatte 19 mm, 962 x 290 mm, weiß 27,00 Euro 07065 Schrägablage, Spanplatte, 990 x 300 mm, weiß 26,00 Euro 07064 Schrägablage, Spanplatte, 1.980 x 300 mm, weiß 55,00 Euro 30020 Garderobenleiste mit 4 Haken, 975 x 150 mm 28,00 Euro Anzahl Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 45 Teil 3 | Standausstattung TYP 1 Bestellformular | Standmodifikation 3 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliche standbeleuchtung Artikel-Nr. Artikel Preis 08472 Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber (für Wandmontage) 48,00 Euro 05707 Strahler PAR30 Mesh, 100 W (für Montage an Stromschiene) 71,00 Euro 03269 Halogen Strahler, 50 W, weiß (für Montage an Stromschiene) 37,00 Euro Anzahl 05694 Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W (für Montage an Stromschiene) 37,00 Euro 08856 Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W (für Montage an Stromschiene) 37,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 46 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 g Allgemeine Informationen Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 2 – gebucht! Die Standfarbe haben Sie bereits mit Ihrer Anmeldung festgelegt. Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 47 bis 52) besteht nun die Möglichkeit, die Kabinengröße, die Ausstattung und eine Beschriftung zu präzisieren. 1Standbaubeispiele Eckstand Reihenstand Kopfstand g Ausstattung inklusive – Ausstellungsfläche – Teppichboden hellgrau inkl. Abdeckfolie – (das Aufnehmen der Folie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden) – Wandaufbau aus mila-wall Wandsystem, Bauhöhe 3 m (farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich) – Kabine 2 x 1 m mit abschließbarer weißer Tür – abgehängte Blende 1.980 x 300 mm an Maxima-Light-Trägerkonstruktion, ohne Beschriftung – Beleuchtung mittels Flächenstrahler an Maxima-Light-Traverse montiert, je 4 qm 1 Spot, exklusive Stromanschluss – 1 Counter, 2 Prospekthalter – dieser Standtyp besteht aus nachhaltigen Materialien g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung! g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5. 47 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Wandfarbe / Kabine Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 wandfarbe Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit. ¨ Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür Auf Anfrage ¨ Kompletter farbiger Messestand Auf Anfrage 4 kabine (bitte gewünschte kabinengröße ankreuzen.) Artikel-Nr. Artikel Preis ¨ – Kabine 2,0 x 1,0 m in Standfarbe (inkl. weißer Tür) ¨ 11733 Kabinentür mila-wall in Standfarbe, rechts angeschlagen 374,00 Euro ¨ 11732 Kabinentür mila-wall in Standfarbe, links angeschlagen 374,00 Euro ¨ – Wir möchten unsere Kabine vergrößern! Auf Anfrage ¨ – Wir benötigen keine Kabine! inkl. – Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 48 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Standausstattung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 inklusive standausstattung (bitte gewünschte ausstattung ankreuzen.) Artikel-Nr. Artikel ¨ Prospekthalter 2 Stück inklusive ja ¨ nein ¨ Counter Black & White 1 Stück inklusive ja ¨ nein ¨ ¨ 11734 Bedarf 4 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel Preis ¨ 11734 Counter Black & White ¨ 00154 Zusätzlicher Prospekthalter links 32,00 Euro ¨ 00155 Zusätzlicher Prospekthalter rechts 32,00 Euro Anzahl 397,00 Euro 5 cad-darstellung ¨ 02465 CAD-Darstellung Ihres Messestandes 150,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 49 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Standbeschriftung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel Preis 11735 Beschriftung der Blende am Maxima-Light-Träger, 1 Zeile max. 25 Zeichen in ca. 150 mm Versalhöhe, schwarz, Helvetica Condensed bold, pro Blende 136,00 Euro 11736 Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik, Beschriftungsfläche 1.980 x 300 mm 180,00 Euro 11737 Wandplatte mit Logo/Grafik* 285,00 Euro ¨ Wir benötigen keine Beschriftung! _ Anzahl _ * Vorlagen senden Sie uns bitte per E-Mail, vorzugsweise als druckfertige PDF-Datei, sonst als Vektorgrafik (AI oder EPS) oder als Printdatei in Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung. g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich! FIRMA COMPANY FIRMA� COMPANY� NAME Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 50 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Standmodifikation 1 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 2 inklusive.) Artikel-Nr. Artikel 09689 Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09691 Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09690 Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09693 Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09797 Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09796 Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09795 Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09794 Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 00375 Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil 38,00 Euro/qm – Preis Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten Auf Anfrage Anzahl – Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 51 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Standmodifikation 2 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliches messebaumaterial / anbauteile Artikel-Nr. Artikel Preis 11369 Modulwand mila-wall, 3 x 1 m, weiß 65,00 Euro 11371 Modulwand mila-wall, 3 x 0,5 m, weiß 45,00 Euro 11365 zusätzliches Türmodul mila-wall, links 280,00 Euro 11367 zusätzliches Türmodul mila-wall, rechts 280,00 Euro 11395 gerade Ablage mila-wall 43,00 Euro 11396 Schrägablage mila-wall 45,00 Euro 11397 Kleiderstange mila-wall 51,00 Euro 80037 Kleiderbügel (für Kleiderstange mila-wall) Anzahl 1,50 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 52 Teil 3 | Standausstattung TYP 2 Bestellformular | Standmodifikation 3 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliche standbeleuchtung Artikel-Nr. Artikel Preis 08472 Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber 48,00 Euro 05707 Strahler PAR30 Mesh, 100 W 71,00 Euro 03269 Halogen Strahler, 50 W, weiß 37,00 Euro Anzahl 05694 Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W 37,00 Euro 08856 Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W 37,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 53 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 g Allgemeine Informationen Sie haben einen Stand – Messe-Set TYP 3 – gebucht! Mit den folgenden Bestellformularen (Seite 54 – 61) besteht nun die Möglichkeit, die Kabinengröße, die Ausstattung und eine Beschriftung zu präzisieren. 1Standbaubeispiele Eckstand Reihenstand Kopfstand g Ausstattung inklusive – Ausstellungsfläche – Teppichboden hellgrau inkl. Abdeckfolie – (das Aufnehmen der Folie vor Veranstaltungsbeginn kann über das Formular Standreinigung bestellt werden) – Systemelemente silber, Bauhöhe 2,5 m (farbige Rück- und Seitenwände in 10 Grundfarben gegen Aufpreis möglich) – Traversenkonstruktion mit vorgehängten Blenden an den offenen Standseiten, weiß, ohne Beschriftung, Beschriftungsfläche 2.475 x 450 mm – Kabine mit abschließbarer weißer Tür und ein Deckenstrahler 75 W, mit zwei integrierten beleuchteten Vitrinen – Tresen im Eingangsbereich – Beleuchtung durch Flächenstrahler an Stromschienensystem, je 4 qm ein Strahler 300 W, exklusive Stromanschluss g Bei Reduzierung dieser Grundausstattung erfolgt keine Verrechnung! g Zusätzliche benötigte Ausstattung, wie Möbel, Strom- und Wasseranschlüsse, Veranstaltungstechnik, Telekommunikation etc., bestellen Sie bitte mit den Formularen aus dem Teil 4/5. 54 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Wandfarbe Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 wandfarbe Die Standard-Wandfarbe ist weiß und ist bereits in ihrer Standanmeldung enthalten. Sollten sie zusätzliche farbige Wandelemente oder einen komplett farbigen Stand wünschen, teilen sie uns dies mittels entsprechender Auswahl mit. ¨ Farbige Wandelemente / farbige Kabinentür Auf Anfrage ¨ Kompletter farbiger Messestand Auf Anfrage Datum Unterschrift Stempel ✗ 55 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Vitrinen Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 vitrinen (bitte gewünschte form und ausstattung ankreuzen.) Artikel ¨ ¨ Form W Wände in Standfarbe Form G Form B Nur Glasfront Rückseite: ¨ Jalousie ¨ ¨ Form E Standard Rückseite: ¨ Jalousie ¨ Schiebetür MDF ¨ Schiebetür Glas ¨ Anschlagtür Rückseite: ¨ Jalousie ¨ ¨ 2 Glasböden 2 Spots Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 56 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Inklusive Standausstattung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 inklusive standausstattung (bitte bedarf ankreuzen.) Artikel-Nr. Artikel Bedarf 00195 Infotresen 1 Stück inklusive ja ¨ nein ¨ 03265 Frontvitrine 2 Stück inklusive ja ¨ nein ¨ g Bitte kennzeichnen Sie die Lage der Kabine, der Kabinentür, der Frontvitrine und der Blende(n) in der Standskizze auf Seite 62 | Teil 3! Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 57 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Zusätzliche Standausstattung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 zusätzliche standausstattung (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel Preis 03265 Zusätzliche Frontvitrine 03893 Niedervoltstrahler 50 W, für Frontvitrinen (Nachträgliche Montage nicht möglich!) Anzahl 431,00 Euro 31,00 Euro 03253 Zusätzlicher Einlegeboden aus Glas 21,00 Euro 4 cad-darstellung (bitte ankreuzen.) ¨ 02465 CAD-Darstellung Ihres Messestandes 150,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 58 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Standbeschriftung Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 standbeschriftungen (bitte gewünschte anzahl eintragen.) Artikel-Nr. Artikel Preis 05067 Beschriftung der Blende am Gitterträgersystem, 1 Zeile zu 25 Zeichen in ca. 150 mm Versalhöhe, schwarz, Helvetica Condensed bold, zentriert, bei weißen und lichtgrauen Ständen schwarz, sonst weiß Anzahl 136,00 Euro 12103 zusätzliche Blende Typ 3 80,00 Euro 08897 Beschriftung der Blende mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.475 x 450 mm)* 180,00 Euro 08892 Beschriftung der Kabinenfront, 3 Zeilen zu je 10 Zeichen in 80 mm Versalhöhe, zentriert,Helvetica Condensed bold, bei weißen und lichtgrauen Ständen schwarz, sonst weiß 136,00 Euro 08898 Beschriftung der Kabinenfront mit Logo/Grafik (sichtbares Maß 2.340 x 950 mm)* 180,00 Euro 08901 Wandplatte mit Logo/Grafik* 230,00 Euro ¨ Wir benötigen keine Beschriftung! _ * Vorlagen senden Sie uns bitte auf CD/DVD oder per E-Mail, vorzugsweise als druckfertige PDF-Datei, sonst als Vektorgrafik (AI oder EPS) oder als Printdatei in Originalgröße mit mindestens 100 dpi Auflösung. _ g Die Beschriftung wird nach Ihren Angaben gefertigt. Ihre Schreibweise (bitte in Druckbuchstaben) ist für uns verbindlich! FIRMA COMPANY FIRMA� COMPANY� NAME Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ FIRMA COMPANY FIRMA� COMPANY� NAME 59 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Standmodifikation 1 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 3 bodenbeläge (teppich rips hellgrau ist im typ 3 inklusive.) Artikel-Nr. Artikel 09689 Teppich Rips, dunkelgrau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09691 Teppich Rips, blau, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09690 Teppich Rips, rot, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09693 Teppich Rips, grün, inkl. Verlegung 8,50 Euro/qm 09797 Teppich Velours, apfelgrün, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09796 Teppich Velours, mausgrau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09795 Teppich Velours, electricblau, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 09794 Teppich Velours, rot, inkl. Verlegung 23,00 Euro/qm 00375 Doppelboden mit Aluminium-Kantenprofil 38,00 Euro/qm – Preis Laminat, PVC sowie weitere Farben und Qualitäten Auf Anfrage Anzahl – Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 60 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Standmodifikation 2 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliches messebaumaterial / anbauteile Artikel-Nr. Artikel Preis 30004 Standard Messebauwand 2,5 x 1 m, weiß 27,00 Euro 30006 Standard Messebauwand 2,5 x 0,5 m, weiß 15,50 Euro 30014 Gerade Ablage, Spanplatte 19 mm, 962 x 290 mm, weiß 27,00 Euro 07065 Schrägablage, Spanplatte, 990 x 300 mm, weiß 26,00 Euro 07064 Schrägablage, Spanplatte, 1.980 x 300 mm, weiß 55,00 Euro 30020 Garderobenleiste mit 4 Haken, 975 x 150 mm 28,00 Euro Anzahl Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 61 Teil 3 | Standausstattung TYP 3 Bestellformular | Standmodifikation 3 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg 3 Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] zusätzliche standbeleuchtung Artikel-Nr. Artikel Preis 08472 Auslegestrahler Trapez, 150 W, silber 48,00 Euro 05707 Strahler PAR30 Mesh, 100 W 71,00 Euro 01191 HQI Strahler LTS, 150 W 72,00 Euro Anzahl 05694 Flächenstrahler, Tech Flood 300, 300 W 37,00 Euro 08856 Flächenstrahler, Tech Flood 120, 120 W 37,00 Euro Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmens/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen kosten 30,00 Euro. Alle Preise werden zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Datum Unterschrift Stempel ✗ 62 Teil 3 | Standskizze Standskizze für Messe-Set TYP 1 bis 3 Antwort senden Sie bitte per Mail an [email protected] oder per Fax an +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. Juli 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge. Bitte tragen Sie die gewünschte Platzierung der Kabine, der Kabinentür, der Frontvitrinen, des/der Produktständer(s) und der Blende(n) ein. Alternativ übersenden Sie uns eine eigene Grundriss-Skizze mit Bemaßung und lesbaren Daten. 3 standskizze Platzierung der bestellten Artikel 9,0 m 8,0 m 7,0 m 6,0 m 5,0 m 4,0 m 3,0 m 2,0 m 1,0 m 0,5 m Datum Unterschrift Stempel ✗ 63 Teil 3 | Allgemeine Mietbedingungen g Allgemeine Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH g Seite 1 von 2 1Vertragsüberlassung (1) Für alle Bestellungen über Mietgegenstände, -aufbauten und Ausstattungen für die Veranstaltung „Internationale Zuliefererbörse (IZB)“ in Wolfsburg gelten die folgenden Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH, im folgenden Vermieter genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. (2) Bestellungen von Mietgut bedürfen der Schriftform. Alle bis zu den in den Bestellformularen des ServiceManuals genannten Anmeldeschlussterminen termingerecht eingegangenen Bestellungen werden vor Veranstaltungsbeginn bestätigt. Hat der Mieter bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine schriftliche Bestätigung auf seine rechtzeitig eingesandten Bestellungen erhalten, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung und Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. 2 Art und Weise der Gebrauchsüberlassung (1) Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH (2) Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt. (3) Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Vermieters, und zwar auch dann, wenn sie dem Mieter übergeben worden sind. (4) Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. (7) Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. (8) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. (9) Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. 3Gewährleistung (1) Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht des Vermieters auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. Dem Vermieter steht die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. 4Preise (1) Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5 Bestellungen nach Anmeldeschluss (1) Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss (aus den Bestellformularen des ServiceManuals), so übernimmt der Vermieter keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Anlieferung. Vor allem kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden, dass die Gegenstände in der bestellten Form zur Auslieferung gelangen. (5) Mit deren Empfang bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich gegenüber dem Vermieter die schriftliche Mängelrüge. (6) Die Auslieferung aller beim Vermieter termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass (2) Die Kosten für den An- und Abtransport auf dem Messegelände sowie für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Montage oder Demontage sind im Mietpreis enthalten. (2) Ist in diesen Fällen eine rechtzeitige Übergabe noch möglich, wird dem Mieter für die durch die verspätete Bestellung entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von 20 % auf die Miete gesondert in Rechnung gestellt. 6 Abweichungen zu Katalogangaben (1) Alle katalogseitigen Maßangaben sind ca.-Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein. 64 Teil 3 | Allgemeine Mietbedingungen g Allgemeine Mietbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH g Seite 2 von 2 7Zahlungsbedingungen (1) Bei erfolgter Rechnungslegung ist die Rechnungssumme zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, bis spätestens zu den in den Zahlungsbedingungen festgelegten Fälligkeitsterminen auf eines der angegebenen Konten des Vermieters ohne Abzüge zu überweisen. (2) Der Vermieter ist berechtigt im Vorweg eine pauschale Abschlagssumme in Höhe der Bestellsumme vor Veranstaltungsbeginn als Abschlagsrechnung zu stellen. dere Kennzeichnungen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. (5) Das Mietgut ist vom Mieter unverzüglich nach Veranstaltungsschluss abholbereit zur Verfügung zu stellen. (6) Gerät der Mieter mit der Übergabe des Mietgutes in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Mieters wird hierzu vorausgesetzt. 8 Nichtabnahme von bestelltem Mietgut (1) Teilt der Mieter spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mit, dass er keine Verwendung für das Mietgut hat, stellt der Vermieter 5 % des Mietpreises/Bestellwertes in Rechnung. (7) Vom Vermieter festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Mieter unverzüglich angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb 1 Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. 10 Haftung des Vermieters (1) Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, er oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. (2) Kann das Mietgut nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt übergeben werden oder nimmt der Mieter das bestellte Mietgut nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ab, bleibt er zur Zahlung des Mietzinses in voller Höhe verpflichtet. Ist ein Lieferzeitpunkt nicht ausdrücklich vereinbart, werden Standbauten frühestens 5 Tage, spätestens 2 Tage und sonstige Mietgüter in der Regel 2 Tage vor Messebeginn an den Mieter oder seinen Standbeauftragten übergeben. (3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter in den unter 8.1 und 8.2 genannten Fällen ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Vermieter kann einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend machen. (2) Kommt der Vermieter mit seiner Leistung in Verzug, so haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (1) Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. 9 Haftung des Mieters (1) Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm mietweise überlassenen Sachen beginnt mit der Übergabe und endet spätestens mit der Rücknahme durch den Vermieter nach Veranstaltungsende. 12Schlussbestimmungen (1) Die Wirksamkeit der Allgemeinen Mietbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Klauseln unberührt. (2) Allein verbindlich ist die deutsche Fassung. (3) Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in den Geschäftsbedingungen des Vermieters nichts anderes vereinbart ist. (4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg. (2) Die Haftung erstreckt sich auf die Erfüllungsgehilfen des Mieters. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen liegt. Der Vermieter haftet hierbei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (3) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. (4) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Vorhandene beson- 65 Teil 4 | Inhalt g Technische Installationen Bestellformular | Elektroinstallation Teil 1 und 2 ...............................................................S. 66 Bestellformular | Wasserinstallation ...................................................................................S. 68 Grundriss-Skizze | Elektro/Wasser ..................................................................................... S. 69 Allgemeine Hinweise | Elektro/Wasser ...............................................................................S. 70 g Mietmobiliar | Sitzmöbel Produktblatt | Sitzmöbel ..................................................................................................... S. 71 Bestellformular | Sitzmöbel .................................................................................................S. 72 g Mietmobiliar | Tische Produktblatt | Tische ............................................................................................................S. 74 Bestellformular | Tische .......................................................................................................S. 75 g Mietmobiliar | Korpusmöbel und Sonstige Produktblatt | Korpusmöbel ................................................................................................S. 77 Produktblatt | Sonstige Ausstattung ...................................................................................S. 78 Bestellformular | Korpusmöbel ...........................................................................................S. 79 Bestellformular | Sonstige Ausstattung ..............................................................................S. 80 Allgemeine Mietbedingungen .............................................................................................S. 81 g Grafische Arbeiten Bestellformular | Beschriftungen ........................................................................................S. 83 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Beschriftungen ........................................................S. 84 66 Teil 4 | Technische Installation Bestellformular | Elektroinstallation 1 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: Elektro Pröpper GmbH & Co.KG Westerweide 37 58456 Witten Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 23 02.9 73 07-0 Telefax +49 23 02.9 73 07-20 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 wechselstrom 230 v/50 hz, einschl. ringleitung, 1 schuko-steckdose Artikel-Nr. Artikel Preis 5901160 Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 1 kW 176,50 Euro 5901161 Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 2 kW 241,50 Euro 5901162 Wechselstromanschluss 230 V/50 Hz bis 3 kW 291,50 Euro 5901163 Nachtstromanschluss: Dauerbetrieb (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss) Anzahl 79,50 Euro 4 drehstrom 400 v/50 hz, einschl. ringleitung, 1 cee-kupplungsdose 5901164 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 16 A-CEE bis 5 kW 369,50 Euro 5901165 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 16 A-CEE bis 10 kW 399,50 Euro 5901166 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 32 A-CEE bis 15 kW 457,50 Euro 5901167 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 32 A-CEE bis 20 kW 498,00 Euro 5901168 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 63 A-CEE bis 30 kW 582,00 Euro 5901169 Kraftanschluss 400 V/50 Hz, 63 A-CEE bis 40 kW 688,00 Euro 5901170 Kraftanschluss 400V/50 Hz, über 40 kW 5901163 Nachtstromanschluss: Dauerbetrieb (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss) Datum Unterschrift Stempel ✗ Preis auf Anfrage 79,50 Euro Stromabnahme vom Nachbarstand ist nicht zulässig! Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 67 Teil 4 | Technische Installation Bestellformular | Elektroinstallation 2 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: Elektro Pröpper GmbH & Co.KG Westerweide 37 58456 Witten Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 23 02.9 73 07-0 Telefax +49 23 02.9 73 07-20 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 mietzubehör - zusatzleistungen Artikel-Nr. Artikel Preis 5901171 Unterverteilung mit 4 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A (nur mit Kraftanschluss ab 5 kW/16 A CEE möglich) 67,00 Euro 5901172 Unterverteilung mit 8 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A (nur mit Kraftanschluss ab 10 kW/32 A CEE möglich) 89,00 Euro 5901173 Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen à 230 V/16 A (nur mit Kraftanschluss ab 15 kW/32 A CEE möglich) 111,00 Euro 5901174 Strahler 100 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel 37,00 Euro 5901175 Strahler 300 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel 45,00 Euro 5901176 Strahler 500 Watt, leihweise, mit Montage, einschl. Leuchtmittel 54,00 Euro 5901178 Monteurstunde (Elektro), einschl. Auslösung 45,00 Euro Anzahl g Vitrinen-Anschlüsse bestellen Sie bitte über das Bestellformular „Stand-Beleuchtung“ (Seite 45)! Datum Unterschrift Stempel ✗ Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 68 Teil 4 | Technische Installation Bestellformular | Wasserinstallation Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: Messeservice Pröpper GmbH & Co. KG Westerweide 37 58456 Witten Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 23 02.9 73 07-0 Telefax +49 23 02.9 73 07-20 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 wasseranschlüsse Artikel-Nr. Artikel 5901179 Hauptanschluss 1/2“ mit Absperrventil, inkl. 5 m³ Verbrauch, inkl. Wasserablauf, inkl. Schmutzwasserentsorgung 389,50 Euro 5901180 Nebenanschluss 1/2“ mit Absperrventil, inkl. Wasserablauf, inkl. Schmutzwasserentsorgung (nur in Verbindung mit einem Hauptanschluss) 75,00 Euro Geräteanschluss pro Gerät (Spüle, Spülmaschine, Handwaschbecken etc.) (nur in Anzahl der bestellten Wasseranschlüsse möglich) 52,00 Euro 5901181 Preis Anzahl g Bei Großabnehmern erfolgt die Berechnung des Verbrauchs über eine gesonderte Zählung. 4 mietzubehör-zusatzleistungen Artikel-Nr. Artikel Preis 5901182 Spüle mit Ablage, 5 Ltr. Heißwassergerät, Unterschrank 115,00 Euro 5901183 Kombiküche 250,00 Euro 5901178 Monteurstunde (Elektro), einschl. Auslösung Datum Unterschrift Stempel ✗ Anzahl 45,00 Euro Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 69 Teil 4 | Technische Installation Standskizze für Elektro-/Wasserinstallationen Faxantwort senden Sie bitte an: +49 23 02.9 73 07-20 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Standmaße Firma Breite m Ansprechpartner Tiefe m Straße PLZ, Ort Land 3Standform Reihenstand ¨ Telefon Eckstand ¨ Telefax Kopfstand ¨ E-Mail Blockstand ¨ USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: Elektro Pröpper GmbH & Co.KG Westerweide 37 58456 Witten Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 23 02.9 73 07-0 Telefax +49 23 02.9 73 07-20 E-Mail [email protected] g Bitte bei Bestellung diese Skizze beifügen, aus der die Platzierung der gewünschten Installationen und die Lage des Standes (Gänge, Nachbarstände) hervorgeht. Mehrkosten für Änderungen durch fehlende Skizze gehen zu Lasten des Ausstellers. Gang bitte ankreuzen! ¨ Gang • • Standrückwand ¨ bitte ankreuzen! Gang in Eckstand Gang Standrückwand • bitte ankreuzen! ¨ Nachbar ¨ bitte ankreuzen! Standrückwand Nachbar in Reihenstand Nachbar • Standrückwand Nachbar Nachbar 4 standard-installationspunkte Gang 5 individual-installationspunkte Raster-Maße (Haupt-Gitternetzlinien): Datum Unterschrift Stempel ✗ ¨ 2,0 m ¨ 1,0 m ¨ 0,5 m 70 Teil 4 | Technische Installation g Allgemeine Hinweise zu Elektro- und Wasserinstallationen Hinweise Bestellungen von Installationen bedürfen der Schriftform. Für Arbeiten zum Nachweis gelten die folgenden Stundensätze: Monteur: 45,00 Euro/Std. (einschl. Auslösung). Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss, so übernimmt die Installationsfirma keine Gewähr für eine rechtzeitige komplette Anlieferung und Montage. Ist in diesen Fällen eine Ausführung noch möglich, wird dem Mieter für die daraus entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von 20 % berechnet. Die Mietware bleibt Eigentum der Vertragsfirma. Für die Dauer der Nutzung haftet der Mieter für Schäden und Verluste, auch durch höhere Gewalt am Mietgut, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Beanstandungen bezüglich der Ausführung der beauftragten Leistungen sind am jeweiligen Tag bei der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH schriftlich geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten und berechtigen zur Nachbesserung. Eine Auflösung des Vertrages oder Minderung des Entgelts ist nur möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Mehrkosten für Änderungen aufgrund fehlender Skizzen gehen zu Lasten des Ausstellers. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung in den Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Installationsfirma, auch wenn der Aussteller den Stand schon verlassen hat. Ist der Messestand bei der Installation personell nicht besetzt, so gilt mit der erfolgten Installation der bestellten Anschlüsse oder Montage des Mietgutes die Leistung als ordnungsgemäß übergeben. Die Installationsfirma ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei der Montage angetroffenen Personen zu überprüfen. Telefon +49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 [email protected] Die elektrische Energie wird vom Energieversorger geliefert und von der Installationsfirma weitergeleitet. Bei Abweichungen von den festgelegten Spannungen, sowie einem Stromausfall entfällt die Haftung der Installationsfirma. Für Wasserausfall, Bruch der Wasserleitungen und demzufolge entstehende Verschmutzungen des Messestandes, sowie Ausfall von Leihgeräten wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss einer Versicherung gegen diesbezügliche Risiken wird dem Vertragspartner empfohlen. Vertragspartner: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg Geschäftsführer: Matthias Steckmann, Dr. Jana Dewitz UST-IdNr.: DE 190320434 HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100436 Wolfsburg Die Installationsfirma gewährleistet, dass die Vertragsgegenstände frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Werden die Betriebs-, Wartungs- oder Lagerungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Vertragsgegenständen vorgenommen, Teile gewechselt, das Leistungsvermögen der Mietgegenstände überlastet oder eigene zusätzliche Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jegliche Gewährleistung, es sei denn, der Vertragspartner kann nachweisen, dass ein Mangel bzw. eine Beschädigung der übergebenen Sache nicht auf den vorbezeichneten Umständen beruht. Leuchtmittel (Glühlampen/Leuchtstoffröhren) sind Verbrauchsmaterial und nur gegen Bezahlung lieferbar. Diese Materialien gehen in das Eigentum des Vertragspartners über. Ausführendes Unternehmen: Elektro/Messeservice Pröpper GmbH & Co.KG Westerweide 37 58456 Witten Telefon +49 23 02.9 73 07-0 Telefax +49 23 02.9 73 07-20 [email protected] 71 Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel Produktblatt | Sitzmöbel g Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 1 sitzmöbel Schalenstuhl Gestell chrom H 790 / B 520 / T 550 / SH 440 mm Art.-Nr. 12069: Sitz anthrazit Polsterschalenstuhl Gestell chrom / Bezug anthrazit H 800 / B 530 / T 520 / SH 460 mm Art.-Nr. 10001 Stuhl Objekt, gepolstert Gestell chrom / Bezug anthrazit H 800 / B 530 / T 570 / SH 460 mm Art.-Nr. 10002: ohne Armlehnen Art.-Nr. 10003: mit Armlehnen Clubsessel H 780 / B 740 / T 660 / SH 470 mm Art.-Nr. 12076: schwarz Art.-Nr. 12077: weiß Clubsofa H 780 / B 1.220 / T 600 / SH 470 mm Art.-Nr. 12079: schwarz Art.-Nr. 12080: weiß Z-Barhocker Gestell chrom H 820 / B 370 / T 370 / SH 820 mm Art.-Nr. 10004: Polster weiß Art.-Nr. 10005: Polster schwarz Barhocker H Gestell chrom, Kunststoff H 1.010 / B 520 / T 530 SH 750 mm Art.-Nr. 12084: weiß Art.-Nr. 12085: schwarz Freischwinger H 750 / B 570 / T 570 / SH 440 mm Art.-Nr. 12082: chrom/schwarz Art.-Nr. 12102: chrom/weiß Barhocker Q Gestell chrom Bezug Kunstleder gepolstert H 820 / B 330 / T 330 / SH 820 mm Art.-Nr. 12109 weiß Art.-Nr. 12107 schwarz Rattan Lounge Set mit Kissen 1 Couch B 1.270 x H 710 mm 2 Sessel B 710 x H 710 mm 1 Tisch mit Glasplatte B 1.090 x H 530 mm Rattangeflecht dunkelbraun Kissenauflagen hell Art.-Nr. 12118 72 Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel Bestellformular | Sitzmöbel 1 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 sitzmöbel Artikel-Nr. Artikel Preis 12069 Schalenstuhl, chrom/anthrazit 18,00 Euro 10001 Polsterschalenstuhl, anthrazit 24,00 Euro 10002 Stuhl Objekt, chrom/anthrazit 23,00 Euro 10003 Stuhl Objekt, mit Armlehne, chrom/anthrazit 39,00 Euro 12076 Clubsessel, schwarz 124,00 Euro 12077 Clubsessel, weiß 127,00 Euro 12079 Clubsofa, schwarz 207,00 Euro Anzahl Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 73 Teil 4 | Mietmobiliar | Sitzmöbel Bestellformular | Sitzmöbel 2 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] gBitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 sitzmöbel Artikel-Nr. Artikel Preis 12080 Clubsofa, weiß 10004 Z-Barhocker, weiß 34,00 Euro 10005 Z-Barhocker, schwarz 34,00 Euro 12084 Barhocker H, chrom/weiß 45,00 Euro 12082 Freischwinger, chrom/schwarz 64,00 Euro 12105 Barhocker H chrom/schwarz 45,00 Euro 12102 Freischwinger chrom/weiß 53,00 Euro 12107 Barhocker Q chrom/schwarz 57,00 Euro 12109 Barhocker Q chrom/weiß 57,00 Euro 12118 Rattan Lounge Anzahl 224,00 Euro 348,00 Euro Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 74 Teil 4 | Mietmobiliar | Tische Produktblatt | Tische g Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 1 tische Beratungstisch 800 x 800 mm Gestell alufarbig H 720 / B 800 / T 800 mm Art.-Nr. 12111: Platte weiß Art.-Nr. 12073: Platte schwarz Beratungstisch 1.200 x 800 mm Gestell alufarbig H 720 / B 1.200 / T 800 mm Art.-Nr. 12113: Platte weiß Art.-Nr. 12075: Platte schwarz Bistrotisch Gestell chrom H 720 / Ø 700 mm Art.-Nr. 11982: Platte weiß Art.-Nr. 11981: Platte schwarz Art.-Nr. 12058: Platte buche Stehtisch, Gestell chrom H 1.120 / Ø 700 mm Art.-Nr. 11980: Platte weiß Art.-Nr. 11979: Platte schwarz Art.-Nr. 12057: Platte buche Couchtisch Gestell chrom, Platte Glas H 410 / Ø 700 mm Art.-Nr. 12117 Brückentisch 1.200 x 600 weiß H 1.100 x B 1.200 x T 600 mm Art.-Nr. 12120 75 Teil 4 | Mietmobiliar | Tische Bestellformular | Tische 1 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 tische Artikel-Nr. Artikel Preis 12111 Beratungstisch 800 x 800 mm, alu/weiß 38,00 Euro 12073 Beratungstisch 800 x 800 mm, alu/schwarz 43,00 Euro 12113 Beratungstisch 1.200 x 800 mm, alu/weiß 39,00 Euro 12075 Beratungstisch 1.200 x 800 mm, alu/schwarz 47,00 Euro 11982 Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/weiß 43,00 Euro 11981 Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/schwarz 45,00 Euro 12058 Bistrotisch Ø 700 mm, Edelstahl/buche 53,00 Euro 12117 Couchtisch Ø 700 mm, chrom/Glas 130,00 Euro 12120 Brückentisch 1.200 x 600 mm 178,00 Euro Anzahl Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 76 Teil 4 | Mietmobiliar | Tische Bestellformular | Tische 2 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 tische Artikel-Nr. Artikel Preis 11980 Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/weiß 59,00 Euro 11979 Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/schwarz 64,00 Euro 12057 Stehtisch Ø 700 mm, Edelstahl/buche 89,00 Euro 12117 Couchtisch Ø 700 mm, chrom/Glas Anzahl 130,00 Euro Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 77 Teil 4 | Mietmobiliar | Korpusmöbel Produktblatt | Korpusmöbel g Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 1 korpusmöbel Sideboard Maxima Anschlagtüren abschließbar alu/weiß H 720 / B 800 / T 400 mm Art.-Nr. 11949 Counter Maxima Schiebetür abschließbar alu/weiß H 900 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 12059 Counter Maxima mit Aufsatz Schiebetür abschließbar alu/weiß H 1.200 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 11947 Tischvitrine Maxima Schiebetür abschließbar alu/weiß, Glasaufsatz H 1.065 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 12061 Infopoint Deckplatte buche Anschlagtür abschließbar H 1.050 / B 600 / T 600 Art.-Nr. 06270 Hochvitrine Maxima Schiebetüren abschließbar alu/weiß, inkl. Spots* H 2.060 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 12063 Hochvitrine Sysline Türen abschließbar alu/weiß, inkl. Spots* H 2.020 / B 1.006 / T 512 mm Art.-Nr. 08921 Tischvitrine Newline Korpus weiß, mit Glasaufsatz H 1.050 x B 950 x T 470 mm Art.-Nr. 02107 0Hochvitrine Newline Korpus weiß, Glasaufsatz mit Schiebetüren H 1.800 / B 950 / T 470 mm Art.-Nr. 03258 Infocounter Deckplatte buche Anschlagtür abschließbar H 1.050 / B 1.200 / T 600 Art.-Nr. 06271 * inkl. Verkabelung zur Elektroversorgung 78 Teil 4 | Mietmobiliar | Sonstige Ausstattung Produktblatt | Sonstige Ausstattung g Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] 1 sonstige ausstattung Aktenregal klein H 1.100 / B 800 / T 400 mm Art.-Nr. 12067: lichtgrau Aktenregal groß H 2.000 / B 800 / T 400 mm Art.-Nr. 12065: lichtgrau Lagerregal Kunststoff, schwarz, 5 Böden H 1.750 x B 850 x T 400 mm Art.-Nr. 01723 Regal Newline Systemalu, Ausfachung Glas 3 Einlegeböden Art.-Nr. 03259 Kühlschrank H 845 / B 546 / T 566 mm Art.-Nr. 60001 Getränkekühlschrank H 1.860 / B 600 / T 600 mm Art.-Nr. 09479 Garderobenständer H 1.750 / B 670 / T 670 mm Art.-Nr. 11951: chrom Prospektständer Easy 6 x DIN A4 Art.-Nr. 11738 Counter Black & White Korpus schwarz/weiß abschließbar H 1.000 / B 990 / T 500 mm Art.-Nr. 11734 Counter Basis weiß System Alu, Ausfachung weiß mt Schiebetüren, abschließbar H 1.025 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 05897 Counter Basis mit Aufsatz weiß System alu, Ausfachungen weiß mit Schiebetüren abschließbar H 1.235 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 11926 Sideboard Basis weiß System Alu, Ausfachungen weiß mit Schiebetüren, abschließbar H 760 / B 1.030 / T 535 mm Art.-Nr. 07086 79 Teil 4 | Mietmobiliar | Korpusmöbel Bestellformular | Korpusmöbel Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 korpusmöbel Artikel-Nr. Artikel Preis 11949 Sideboard, MAXIMA, MDF weiß 175,00 Euro 12059 Counter, MAXIMA, MDF weiß 181,00 Euro 11947 Counter, MAXIMA, MDF weiß, mit Aufsatz 191,00 Euro 06270 Infopoint, weiß, Deckplatte buche, 1.050 x 600 x 600 mm 157,00 Euro 06271 Infocounter, weiß, Deckplatte buche, 1.050 x 1.200 x 600 mm 265,00 Euro 12061 Tischvitrine, MAXIMA, MDF weiß 279,00 Euro 02107 Tischvitrine, NEWLINE 279,00 Euro 12063 Hochvitrine, MAXIMA, MDF weiß 489,00 Euro 08921 Hochvitrine, SYSLINE, Systemmaterial alu glänzend 455,00 Euro 03258 Hochvitrine NEWLINE 534,00 Euro 03259 Regal Newline 284,00 Euro 05897 Counter Basis weiß 171,00 Euro 11926 Counter Basis mit Aufsatz weiß 187,00 Euro 07086 Sideboard Basis weiß 165,00 Euro Datum Unterschrift Stempel ✗ Anzahl Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 80 Teil 4 | Mietmobiliar | Sonstige Ausstattung Bestellformular | Sonstige Ausstattung Faxantwort senden Sie bitte an: +49 3 95.4 22 68 69 g Letzter Bestelltermin: 01. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: CYBORG Messebau-Zelte GmbH Zu den Hufen 14 17034 Neubrandenburg Unsere Bestell-Nr. Telefon+49 53 61.8 97-44 40 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Telefon+49 3 95.43 04 40 Telefax +49 3 95.4 22 68 69 E-Mail [email protected] g Bitte die entsprechende Anzahl eintragen und auf dem Formular „Grundriss-Skizze“ (Seite 69) die Platzierung kennzeichnen! 3 sonstige ausstattung Artikel-Nr. Artikel 11951 Garderobenständer, 1.750 x 670 x 670 mm, chrom 42,00 Euro 11738 Prospektständer Easy 79,00 Euro 12067 Aktenregal 1.100 x 800 x 400 mm, lichtgrau 72,00 Euro 02179 Aktenregal 2.000 x 800 x 400 mm, weiß 89,00 Euro 12065 Aktenregal 2.000 x 800 x 400 mm, lichtgrau 72,00 Euro 01723 Lagerregal Kunststoff, schwarz, 5 Böden 69,00 Euro 60001 Kühlschrank, 140 Ltr, weiß 79,00 Euro 09479 Getränkekühlschrank 360 Ltr. 265,00 Euro 11734 Counter Black & White 397,00 Euro Bei Bestellungen nach dem 01. September 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bitte beachten: Bitte klären Sie die interne Bestellnummer Ihres Unternehmen/Ihres Auftraggebers für diese Leistungen! Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Preis Datum Unterschrift Stempel ✗ Anzahl 81 Teil 4 | Mietmobiliar | Allgemeine Mietbedingungen g Allgemeine Mietbedingungen g Seite 1 von 2 1 Geltungsbereich der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Mietbedingungen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. 2Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführten Mietgegenstände. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Mietgegenstände zu ersetzen. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten. 3Mietzeit Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur sachgerechten Nutzung überlassen. Ein Weiter- bzw. Untervermieten ist nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. 4Mietpreis Die genannten Preise sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Der Mietpreis wird nach Dauer der Mietzeit berechnet. Bei Auftragserteilung am Veranstaltungsort wird ein Aufschlag von 20 % auf die Einzelpreise erhoben. 5 Technische Installation Bei betriebsbedingten Störungen bzw. Versorgungsausfällen und nachfolgenden Beeinträchtigungen kann keine Haftung für Nachfolgeschäden übernommen werden, soweit dem installierenden Unternehmen keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Das Durchleiten und die Verteilung im eigenen Stand müssen zur eigenen Standversorgung bzw. zur Versorgung Dritter geduldet werden. Eigenmächtiger Umbau der Standverteilung sowie Manipulation und Veränderungen am Miet- und Installationsmaterial sind verboten. Für eventuelle Folgeschäden durch unsachgemäße Handhabungen bzw. Veränderungen haftet der Verursacher. Das Weiterleiten bzw. Unterverteilen an Nachbarstände ist generell untersagt. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss der Versorgungsleistung zur Folge haben. Alle zum Einsatz gebrachten Geräte und Installationen im Messestand haben den entsprechenden Standards und Vorschriften Deutschlands bzw. Europas zu entsprechen. Eventuell entstehende Schäden durch schadhafte Geräte gehen zu Lasten des Verursachers. Nach Messeschluss hat der Mieter seine Wasserversorgung entsprechend zu sichern, sodass in den Nachtstunden keine Folgeschäden durch Austreten des Wassers bzw. Abwassers entstehen können. Für Schäden haftet der Mieter. 6Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt laut Rechnungslegung zum Zahlungsziel. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung bzw. Versorgung im Falle des Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. 7Haftung Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsache. 8Rücktritt Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Mietpreis berechnet. 9Lieferung Die Auslieferung des Mietgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Lieferung vor Beginn der Veranstaltung. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mietgegenstand ist nach Ende der Mietzeit abholfertig bereitzustellen. 10Gewährleistung Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietmaterial zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind dennoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter beim Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn anzeigen, da Ansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. 82 Teil 4 | Mietmobiliar | Allgemeine Mietbedingungen g Allgemeine Mietbedingungen g Seite 2 von 2 Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache wird der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel der Mietsache, so hat der Mieter die hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangels an der Mietsache ausgeschlossen. Nicht unter die Gewährleistungspflicht des Vermieters fallen nach Übergabe an den Mieter ausfallende Leuchtmittel. Diese sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen. 11Schlussbestimmungen Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH schriftlich bestätigt wurden. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. Ansprüche des Ausstellers gegen die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. 83 Teil 4 | Grafische Arbeiten Bestellformular | Beschriftungen Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.85 65-45 g Letzter Bestelltermin: 01. Juni 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR Benzstraße 12 38446 Wolfsburg g Bitte ankreuzen und die gewünschte Anzahl eintragen! Unsere Bestell-Nr. Telefon Telefax E-Mail Ansprechpartner +49 53 61.85 65-0 +49 53 61.85 65-45 [email protected] Frau Tanja Tönskötter 3 buchstaben Buchstabenhöhe (Versalien) Preis ¨ 1 – 10 cm Höhe 3,00 Euro/Zeichen ¨ 11 – 25 cm Höhe 5,00 Euro/Zeichen ¨ 16 – 20 cm Höhe 7,00 Euro/Zeichen ¨ 21 – 30 cm Höhe 9,00 Euro/Zeichen ¨ 31 – 35 cm Höhe 11,00 Euro/Zeichen ¨ Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/glänzend laminiert, mind. Abnahmemenge 1 qm Anzahl 60,00 Euro/qm Bearbeitung und Abwicklung 75,00 Euro/Std. Datenbearbeitung 75,00 Euro/Std. | Montage nach Aufwand 45,00 Euro/Std./Monteur 4 beschriftungen Blende, Produktständer, Kabinenfront ¨ ¨ Preis Mit Einzelbuchstaben aus Folie in schwarz oder weiß, Arial Bold, max. 25 Zeichen bis 150 mm Versalhöhe, pro Beschriftung, inkl. Montage und Datenbearbeitung 136,00 Euro Mit Logo* oder Grafik*, Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/ glänzend laminiert, pro Beschriftung, inkl. Montage und Datenbearbeitung 180,00 Euro Anzahl Wandplatte ¨ Mit Logo* oder Grafik*, Digitaldruck LFP-SOL Folie, monomer/ablösbar, matt/ glänzend laminiert, pro Platte, inkl. Montage und Datenbearbeitung 230,00 Euro * Vorlagen der Logos und Grafiken senden Sie bitte an [email protected] als druckfertiges PDF oder als Vektorgrafik (ai, eps) in Originalgröße mit mind. 300 dpi Auflösung! Datum Unterschrift Stempel ✗ Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzögerungen behalten wir uns eine Auslieferung/Montage vor. Bei Bestellungen nach dem 01. Juni 2016 wird ein Aufschlag von 20 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Für Auslandsüberweisungen wird eine bankübliche Courtage von 5,00 Euro erhoben! 84 Teil 4 | Beschriftungen g Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschriftungen g Seite 1 von 2 1Geltungsdauer Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- und Agenturleistungen sind allein die folgenden Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichend davon, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR und gelten auch dann immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Sollten einzelne Punkte diesen Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. 2 Urheberrecht – Abwicklung An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Schaltbildern, Kostenvoranschlägen, Statiken etc. behält die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenannten Zeichnungen etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht werden. Weitere Verwendung des Entwurfs etc. ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR. Skizzen, Entwürfe, Probeschilder etc. werden, sollte keine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden sein, nach Aufwand berechnet. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftragserteilung gegenüber der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR nicht erfolgt, unverzüglich zurückzugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte und Leistungen jeder Art werden von der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder vervielfältigt, noch nachgeahmt oder verändert werden. Eine Übertragung der Rechte der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR kann nur schriftlich gegen besondere Vergütung erfolgen. Auch durch Bezahlung erwirbt der Besteller nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkreten Auftragszweck. Bei Nachauflagen und erweiterten Verwendungszwecken etc. steht der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR, je nach Nutzungsgrad, eine Nachberechnung des Honorars in Höhe von 5 bis 50 % zu. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Grundsätzliche – oder spätere – Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Für Ausführungen vom Besteller eingereichte Vorgaben, hat dieser allein die Sorgfaltspflicht. Durch die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR geschaffene Werbemittel kann diese signieren (Urheberrecht), mit Fabrikationstext versehen und auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden. 3Treubindung Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Personen und Unternehmen durch die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oder Druckereiauswahl. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners. 4 Media- und Druckereiaufträge Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den, für den Vertragspartner günstigsten Bedingungen. Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungen gemäß individual vertraglicher Vereinbarung. 5Geheimhaltung Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich. 6 Handelsübliche Abweichungen/Schönheitsfehler Farbe und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung. Bei Werbeanlagen, in denen Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einflüsse oder Pickel auftreten. Derartige, geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Mängelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlage auszugehen, ob nämlich durch derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird (geringfügige Beeinträchtigungen können z. B. bei einer hoch angebrachten Anlage nicht mehr erkannt werden). Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage/ Schild und einer Werbebeeinträchtigung durch einen Mangel. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt, kann es zu Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKSFarben des Papierausdrucks oder DIN RAL übereinstimmt. 85 Teil 4 | Beschriftungen g Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschriftungen g Seite 2 von 2 werden für Offerten und Auftragsbestätigungen immer gültige Tageskalkulationen angewandt, die bei Lieferung ohne weitere Rücksprache angepasst werden können, wenn sich zwischenzeitlich die Gestehungskosten durch Tarifänderungen oder Vorlieferanten verschoben haben sollten. Diese Abweichungen können also nicht zur Reklamation der Anlage/Schilder, der Fahrzeug- oder Folienbeschriftung etc. führen. 7Haftung/Mängelrügen Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR, die vertragliche Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Soweit die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetzt als an den Vertragspartner/Auftraggeber wirksam abgetreten. Der Vertragspartner hat die gegenständliche Leistung der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen nach Zugang durch schriftliche Anzeige zu rügen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Auftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. 10Lieferfristen Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen und der Produktionsfreigabe. Bei höherer Gewalt, Streiks und/oder Verschulden durch Vorlieferanten sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR ist zu Teillieferungen berechtigt. 11Zahlungsbedingungen/Verzug Alle Rechnungen sind, unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen, sofort ab Rechnungszugang zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte Ware Eigentum von CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen und ähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung, es sei denn, die Zusicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (z. B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) gegen die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der genannten Personen. Die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. 12Schlussbestimmungen Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR schriftlich bestätigt wurden. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Wolfsburg. Ist der Beklagte Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand nach Wahl des Klägers Wolfsburg oder der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. Ansprüche des Ausstellers gegen die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht Haftung auch bei Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für eine Deckungsvereinbarung oder eine Ersatzvornahme. 8Preise Die im Angebot der CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. 9Storno Im Falle eines Stornos durch den Vertragspartner bekommt die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR jegliche bis dahin anfallenden Kosten erstattet. Es Alle Angebote sind für die CM Design Matthias Biegay und Wolfgang Kottmeyer GbR grundsätzlich freibleibend. 86 Teil 5 | Inhalt g Telekommunikation Bestellformular | Telekommunikation ................................................................................S. 87 Einzugsermächtigung | Telekommunikation .....................................................................S. 88 Bestellformular | WLAN ......................................................................................................S. 89 g Veranstaltungstechnik Produktblatt | Veranstaltungstechnik 1 ..............................................................................S. 90 Bestellformular | Veranstaltungstechnik 1 .........................................................................S. 91 Bestellformular | Veranstaltungstechnik 2 .........................................................................S. 92 Produktblatt | Veranstaltungstechnik 2 ............................................................................. S. 93 Bestellformular | Veranstaltungstechnik 3 ........................................................................ S. 94 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Veranstaltungstechnik ............................................S. 95 g Standbewachung Bestellformular | Standbewachung ....................................................................................S. 97 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Standbewachung ....................................................S. 99 g Standreinigung Bestellformular | Standreinigung .......................................................................................S.100 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Standreinigung .......................................................S. 102 g Messepersonal Bestellformular | Messepersonal 1 ....................................................................................S.103 Bestellformular | Messepersonal 2 ....................................................................................S.104 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Messepersonal .......................................................S.105 g Dekorationspflanzen Bestellformular | Dekorationspflanzen ..............................................................................S.106 Allgemeine Geschäftsbedingungen | Dekorationspflanzen ..............................................S.107 g Versicherung Bestellformular | Versicherung ...........................................................................................S.111 Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller .....................................................................S.112 87 Teil 5 | Telekommunikation Bestellformular | Telekommunikation Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.89 11-109 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen (siehe unter Zahlungsbedingungen) bei: WOBCOM GmbH Telefon +49 53 61.89 11-194 Heßlinger Str. 1-5 Telefax +49 53 61.89 11-109 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] 24h-Hotline +49 8 00.96 27 46 63 Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner Internet www.wobcom.de HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100052 USt-IdNr.: DE 115 235 690 g Die WOBCOM GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Wolfsburg AG mit einem starken Service vor Ort und der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Telefonanschlüsse im Festnetz, Datenverbindungen und Internetdienste zu besonders günstigen Konditionen. Als lokaler Telekommunikationsanbieter steht WOBCOM Ihnen auf der IZB 2016 als zuverlässiger „Full Service Partner“ zur Seite und hat im Allerpark Wolfsburg umfassende Infrastruktur aufgebaut. Die exklusiven „IZB-Paketangebote“ beinhalten alles von der Bereitstellung des Messeanschlusses bis zur Konfiguration des DSL Routers durch Servicetechniker vor Ort. Die Pakete sind nutzbar für eine besonders schnelle Internetanbindung und für die Telefonie im Festnetz mittels Voiceover IP. Die Pauschale deckt die Nutzung komplett ohne Vertragslaufzeit ab, hinzu kommen nur noch ggf. anfallende Verbindungsentgelte: 3 izb-pakete Artikel-Nr. Artikel Paket 1 – Business Internetzugang mit bis zu 50 Mbit/s im Download und – bis zu 5 Mbit/s im Upload – Internetflatrate mit freiem Datenvolumen und unbegrenzter Onlinezeit inklusive – AVM Fritz!Box 7360 im Paketpreis zum Verbleib – VoIP-Telefonanschluss mit einer Rufnummer – Deutschland Festnetz flatrate, Basistarif „clever“ (60/60) – Lieferung und Konfiguration des Routers durch unsere Servicetechniker 560,00 Euro – ISDN Mehrgeräteanschluss mit 3 Rufnummern – Deutschland Festnetz flatrate, Basistarif „clever“ (60/60) 199,00 Euro Paket 2 Preis Anzahl g Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 100,00 Euro erhoben! Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Dem Angebot und unserer Leistungserbringung liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 11/2013 der WOBCOM GmbH in ihrer jeweils gültigen Form zugrunde, die Sie in Schriftform anfordern können oder aber im Internet unter http://www.wobcom.de/agb.html online einsehen können. Weitere Produkte und Dienstleistungen auf Anfrage. Datum Unterschrift Stempel ✗ 88 Teil 5 | Telekommunikation Einzugsermächtigung | Telekommunikation Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.89 11-109 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit ermächtigen wir die WOBCOM GmbH Telefon +49 53 61.89 11-194 Heßlinger Str. 1-5 Telefax +49 53 61.89 11-109 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] 24h-Hotline +49 8 00.96 27 46 63 Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner Internet www.wobcom.de HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100052 USt-IdNr.: DE 115 235 690 die Rechnungsbeträge für die beauftragten Messeanschlüsse von dem nachstehend benannten Girokonto abzubuchen: 3 girokonto Girokonto-Nr.: Bankleitzahl des Geldinstitutes: IBAN: SWIFT-BIC: Name des Geldinstitutes: Anschrift des Geldinstitutes: Name des Kontoinhabers: Datum Unterschrift Stempel ✗ 114 89 Teil 5 | WLAN Bestellformular | WLAN Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienst- leistungsgesellschaft Wolfsburg mbH Major-Hirst-Str. 11 38442 Wolfsburg g Ausstellerservice | Servicepartner: SPIE Fleischhauer GmbH Niederlassung Hannover/Medientechnik Oldenburger Allee 8 30659 Hannover Unsere Bestell-Nr. Telefon Telefax E-Mail +49 53 61.8 97-44 40 +49 53 61.8 97-44 42 [email protected] Telefon Telefax E-Mail Internet +49 5 11.89-20 047 +49 5 11.89-20 316 messe@fleischhauer.de www.fleischhauer.de Während der Messelaufzeit (18. – 20. Oktober 2016) wird auf dem Messegelände ein WLAN Netz mit dem Namen „WLAN IZB 2016“ geschaltet sein. Der Zugang zu diesem WLAN steht allen Ausstellern und Besuchern kostenpflichtig zur Verfügung. Als Aussteller der IZB 2016 haben Sie die Möglichkeit, die Zugangsdaten schon vor der Messe zu bestellen. Bitte tragen Sie hierzu die Anzahl der benötigten Zugänge in die unten stehende Tarifübersicht ein. 3 tarife Nutzungsdauer Preis Messetag Anzahl 45,00 Euro Messe komplett (18. – 20. Oktober 2016) 110,00 Euro g Nach Erhalt ihrer Bestellung vor dem 07.10.2016 erhalten Sie die Zugangsdaten direkt mit ihrer Bestellbestätigung per E-Mail. Zugangsdaten für Bestellungen nach dem 07.10.2016 können ausschließlich auf der Messe entgegen genommen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Information im Haupteingang. Zusätzlich besteht die Möglichkeit direkt vor Ort den Zugang via VISA Kreditkarten- oder PayPal-Zahlung zu bestellen. Zur Einwahl und Anmeldung in das IZB WLAN Netz wählen Sie als Drahtlosverbindung „WLAN IZB 2016“. Anschließend werden Sie auf eine Anmeldeseite weitergeleitet, wo Sie bitte den weiteren Instruktionen folgen. Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über die angegebenen Zahlungsarten. Datum Unterschrift Stempel ✗ 90 Teil 5 | Veranstaltungstechnik Produktblatt | Veranstaltungstechnik | Teil 1 g Servicepartner: SPIE Fleischhauer GmbH Niederlassung Hannover/Medientechnik Oldenburger Allee 8 30659 Hannover Telefon Telefax E-Mail Internet +49 5 11.61 68 07-54 +49 5 11.61 68 07-66 [email protected] www.fleischhauer.de 1 veranstaltungstechnik Multitouch Overlay 24” LCD HD Display 32“ LCD HD Display 40“ LCD HD Display 40“ + 55“ LCD Display 46“ LCD HD Display 55” LCD HD Display 65” LCD HD Display 80” LCD HD Display 95” LCD HD Display 98” LCD HD Display 110” Steglos LC Display 138” Steglos LC Display DVD-Player USB Mediaplayer Blu-Ray Player Bodenständer für LC Display 91 Teil 5 | Veranstaltungstechnik Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 1 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66 g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei: SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54 Niederlassung Hannover/Medientechnik Telefax +49 5 11.61 68 07-66 Oldenburger Allee 8 E-Mail [email protected] 30659 Hannover Internet www.fleischhauer.de Geschäftsführer: Michael Hartung HRG: Registergericht Hannover HRB 51032 USt-IdNr.: DE 811 350 463 3 displays (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.) Artikel Preis ¨ 24” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert, inkl. Tischfuss 100,00 Euro ¨ 32” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 170,00 Euro ¨ 40” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 330,00 Euro Multitouch Overlay for 40“ LCD Display (nur in Kombination mit einem 40“ LCD) 180,00 Euro ¨ 46” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 380,00 Euro ¨ ¨ 55” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 530,00 Euro Multitouch Overlay for 55“ LCD Display (nur in Kombination mit einem 55“ LCD) 220,00 Euro ¨ 65” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 790,00 Euro ¨ 80” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 950,00 Euro ¨ 95” LCD HD Display, USB Mediaplayer integriert 1.980,00 Euro ¨ 98” LCD 4k Display, USB Mediaplayer, integriert 2.850,00 Euro ¨ Anzahl Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen. Datum Unterschrift Stempel ✗ 92 Teil 5 | Veranstaltungstechnik Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 2 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66 g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei: SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54 Niederlassung Hannover/Medientechnik Telefax +49 5 11.61 68 07-66 Oldenburger Allee 8 E-Mail [email protected] 30659 Hannover Internet www.fleischhauer.de Geschäftsführer: Michael Hartung HRG: Registergericht Hannover HRB 51032 USt-IdNr.: DE 811 350 463 3 steglos displays (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.) Artikel ¨ 4 Preis 110“ Steglos LC Display bestehend aus 2 x 2 55“ Displays, inkl. Wandhalter. Abmessungen: B x H 2.434 × 1.375 mm 2.900,00 Euro ¨ 138“ Steglos LC Display bestehend aus 3 x 3 46“ Displays, inkl. Wandhalter. Abmessungen: B x H 3074 × 1.737 mm 3.800,00 Euro ¨ 165“ Steglos LC Display bestehend aus 3 x 3 55“ Displays, inkl. Wandhalter. Abmessungen: B x H 3651 × 2.063 mm 6.700,00 Euro zubehör I nur in kombination mit einem display (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.) Artikel Anzahl Preis ¨ DVD / Blu-Ray / USB media player 35,00 Euro ¨ Tischfuss für LC Displays 40“- 55“ 50,00 Euro ¨ Bodenständer für LC Display 32“- 80“ 140,00 Euro ¨ Bodenständer für LC Display 95” & 98“ 180,00 Euro ¨ Wandhalterung für LC Displays 24“ 15,00 Euro ¨ Wandhalterung für LC Displays 32“- 80“ 30,00 Euro ¨ Wandhalterung für LC Displays 95“ & 98“ Datum Unterschrift Stempel 120,00 Euro ✗ Anzahl Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen. 93 Teil 5 | Veranstaltungstechnik Produktblatt | Veranstaltungstechnik | Teil 2 g Servicepartner: SPIE Fleischhauer GmbH Niederlassung Hannover/Medientechnik Oldenburger Allee 8 30659 Hannover Telefon Telefax E-Mail Internet +49 5 11.61 68 07-54 +49 5 11.61 68 07-66 [email protected] www.fleischhauer.de 1 veranstaltungstechnik Multimedia PC Laptop 19“ Touchterminal Phex Console 32 & 40“ Phex Stand 55“ Apple iPad4 Bodenständer für iPad 4 Akku-Funk-Lautsprecher Handsendemikrofon Headset schnurlos 94 Teil 5 | Veranstaltungstechnik Bestellformular | Veranstaltungstechnik | Teil 3 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 5 11.61 68 07 66 g Letzter Bestelltermin: 15. September 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Mietbedingungen bei: SPIE Fleischhauer GmbH Telefon +49 5 11.61 68 07-54 Niederlassung Hannover/Medientechnik Telefax +49 5 11.61 68 07-66 Oldenburger Allee 8 E-Mail [email protected] 30659 Hannover Internet www.fleischhauer.de Geschäftsführer: Michael Hartung HRG: Registergericht Hannover HRB 51032 USt-IdNr.: DE 811 350 463 3 it equipment (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.) Artikel Preis ¨ Mini PC, Win 8 und MS Office 120,00 Euro ¨ Laptop 15”, Win 8 und MS Office 180,00 Euro ¨ 19” Touch Terminal 750,00 Euro ¨ 55” Phex Stand mit Touchscreen ¨ 32“ Phex Console mit Touchscreen 950,00 Euro ¨ 40” Phex Console mit Touchscreen 1.250,00 Euro ¨ Color Laserprinter incl. 500 Prints* 150,00 Euro ¨ Apple iPad 4, 16GB, WiFi 110,00 Euro ¨ Bodenständer für iPad 4 80,00 Euro Anzahl 1.450,00 Euro * 500 Prints in schwarz/weiß oder 50 in Farbe. Für jede folgende Seite 5 Cent in schwarz/weiß oder 10 Cent in Farbe. 4 audioequipment (bitte gewünschten artikel ankreuzen und anzahl eintragen.) ¨ Akku-Funk-Lautsprecher 120 Watt, inkl. Stativ und Empfänger ¨ Handsendemikrofon schnurlos 70,00 Euro ¨ Headset schnurlos 70,00 Euro Datum Unterschrift Stempel 210,00 Euro ✗ Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir behalten uns vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern. Die Bezahlung hat vor oder bei Lieferung zu erfolgen. 95 Teil 5 | Veranstaltungstechnik g Allgemeine Geschäftsbedingungen | SPIE Fleischhauer GmbH g Seite 1 von 2 1Vertragsgegenstand Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte. 2Mietzeit Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem Eintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. 3 Versand, Gefahrtragung Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Lager des Auftragnehmers bzw. Lager des Vorlieferanten des Auftragnehmers. Falls der Versand ohne Verschulden des Vermieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Mieter über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt ebenfalls beim Auftraggeber bis zum Eingang beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Verfrachters nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Wahl der Versandart steht dem Auftragnehmer frei, sofern nicht eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Auftraggebers schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Auftraggeber. 4Geräteversicherung Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, ist eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abzuschließen. seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. 7 Haftung des Mieters Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Fall eines Totalschadens hat der Mieter den Zeitwert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht. 8 Preise, Zahlungen Maßgeblich sind grundsätzlich die Listenpreise des Auftragnehmers am Tage der Lieferung oder Leistung, falls nicht anders vereinbart. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Lager. Aufwendungen für Fracht, Verpackung, Versicherung etc. sowie Installationen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung von frachtfreien Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Auftraggebers von diesem zu tragen. Die Entgegennahme von Schecks gilt stets nur zahlungshalber. Wechsel werden nicht angenommen. Rechnungsbeträge für Vermietungen sind zahlbar sofort rein netto. 5 Gebrauch der Mietsache Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbundenen Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. 9Stornierung Bei Stornierung einer Anmietung bis zu 30 Tagen vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages entstehen für den Mieter keine Kosten. Erfolgt sie später, betragen die fälligen Stornierungskosten: Bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 %. Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50 %. Bis 3 Tage vor Mietbeginn 70 %. Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn 100 %. 6Gewährleistung Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach 10Sicherheitsleistung TV Fleischhauer Communication GmbH hat das Recht, Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Wertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von TV Fleischhauer Communication GmbH an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. 96 Teil 5 | Veranstaltungstechnik g Allgemeine Geschäftsbedingungen | SPIE Fleischhauer GmbH g Seite 2 von 2 11Lieferung Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus dem Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 12 Rückgabe der Mietsache Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. 13 Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weitere Schadenersatzansprüche vom Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. 14Schlussbestimmungen Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gewährleistung ist Hannover. Gerichtstand ist soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Es gilt deutsches Recht. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unzulässig ist, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die unzulässige Bestimmung ist insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige zu ersetzen. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 97 Teil 5 | Standbewachung Bestellformular | Standbewachung Aufbau & Messe Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 99) bei: Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55 Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155 USt-IdNr.: DE 115 235 690 3 bewachung für den aufbau (bitte tag ankreuzen und gewünschte uhrzeit eintragen.) Tag Uhrzeit Uhrzeit ¨ Di., 11.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Mi., 12.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Do., 13.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Fr., 14.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Sa., 15.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ So., 16.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Mo., 17.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* 4 bewachung während der ausstellung (bitte tag ankreuzen.) Tag Uhrzeit Uhrzeit ¨ Di., 18.10.2016 ab 00:00 Uhr bis 09:00 Uhr* und ¨ von 18:00 Uhr bis 00:00 Uhr* ¨ Mi., 19.10.2016 ab 00:00 Uhr bis 09:00 Uhr* und ¨ von 18:00 Uhr bis 00:00 Uhr* ¨ Do., 20.10.2016 ab 00:00 Uhr bis 09:00 Uhr* und ¨ von 18:00 Uhr bis 00:00 Uhr* * Wichtig: An den Messetagen sind Bewachungen nur innerhalb dieser Zeiten und bis max. 09:00 Uhr möglich. Die Bewachung wird mit einem Stundensatz von 25,43 Euro/Std. berechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 4 Stunden. Der Stundensatz enthält alle Zulagen und Zuschläge. Jede angefangene Stunde wird voll abgerechnet. Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf den o.g. Stundensatz erhoben! Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Datum Unterschrift Stempel ✗ Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 98 Teil 5 | Standbewachung Bestellformular | Standbewachung Abbau Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 98) bei: Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55 Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155 USt-IdNr.: DE 115 235 690 3 bewachung für den abbau (bitte tag ankreuzen und gewünschte uhrzeit eintragen.) Tag Uhrzeit Uhrzeit ¨ Fr., 21.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Sa., 22.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ So., 23.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Mo., 24.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* ¨ Di., 25.10.2016 ab Uhr bis Uhr* und von Uhr bis Uhr* * Die Berechnung erfolgt mindestens über den beauftragten Zeitraum oder aber längstens bis zum tatsächlichen Eintreffen des Standpersonals! Die Bewachung wird mit einem Stundensatz von 25,43 Euro/Std. berechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 4 Stunden. Der Stundensatz enthält alle Zulagen und Zuschläge. Jede angefangene Stunde wird voll abgerechnet. Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf den o.g. Stundensatz erhoben! Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 99 Teil 5 | Standbewachung g Allgemeine Geschäftsbedingungen | Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale (WDZ) 1Auftragserteilung Die Aussteller werden gebeten bis zum 15.08.2016 ihre Aufträge zu erteilen. Verspätet eingehende Bestellungen werden mit 50 % Aufschlag berechnet bzw. können ggf. nicht mehr durchgeführt werden. 2 Durchführung der Sicherheitsdienstleistung Die zu bewachenden Messestände werden zu Dienstbeginn vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben. Die Sollbewachungszeiten werden mit dem Aussteller abgestimmt. Änderungen werden mit dem Aussteller abgestimmt und von diesem schriftlich bestätigt. Der Aussteller teilt Bewachungsschwerpunkte mit. Es werden Übergabeund Kontrollbericht verfasst, welche vom Aussteller gegengezeichnet werden. Sämtliche Vorfälle werden im Kontrollund Übergabebericht detailliert dokumentiert. 3Haftung Die WDZ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden ihres Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, und zwar bei Personenschäden unbeschränkt, sowie bei Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 512.000 Euro je Schadensereignis. Enthält das im Schadenfall einschlägige Gesetz Haftungshöchstsummen, so ist die Haftung hierauf beschränkt. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle Schäden, für die aufgrund der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht. Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Kunde nicht unverzüglich gegenüber der WDZ oder deren Versicherungsgesellschaft binnen drei Monate nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. Die Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als zwingende gesetzliche Vorschriften, beispielsweise aber die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht entgegenstehen. 4Zahlungsbedingungen Die WDZ ist berechtigt, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. 5Stornofristen Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! 6 Allgemeine Bestimmungen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wolfsburg. Ihr Partner rund um das Thema Sicherheit: WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale GmbH 100 Teil 5 | Standreinigung Bestellformular | Standreinigung vor der IZB Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 101) bei Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55 Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155 USt-IdNr.: DE 115 235 690 für unseren Stand mit einer Größe von qm (bitte unbedingt angeben!) folgende Reinigungsleistungen: 3 entfernen von teppich-abdeckfolie, am mo., den 17.10.2016 (bitte gewünschtes ankreuzen.) Dienstleistung Standgröße Preis ¨ Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten) bis 50 qm 29,00 Euro/Stand ¨ Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten) bis 100 qm 46,00 Euro/Stand ¨ Entfernen/Entsorgung von Teppich-Abdeckfolie (ohne Reinigungsarbeiten) ab 101 qm 78,00 Euro/Stand 4 standreinigung vor dem 1. messetag (17.10.2016 nachts) (bitte gewünschtes ankreuzen.) Dienstleistung Standgröße Preis bis 50 qm jeder weitere qm 62,50 Euro/Stand 1,68 Euro/Stand ¨ Einmalige Reinigung des Standes (Fußboden, Möbel) Das Entfernen/Entsorgung der Abdeckfolie ist nicht enthalten ¨ Einmalige Reinigung der Kunststoff- und Glasflächen (Spiegel, Wände, Plexiglas, Vitrinen) 50,40 Euro/Std.* ¨ Zusätzliche Sonderreiningung nach Vereinbarung (ohne Glas etc.) 26,64 Euro/Std.* *Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird je angefangener 1/4 Stunde berechnet. Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50% auf die aufgeführten Preise erhoben! Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Datum Unterschrift Stempel ✗ Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! 101 Teil 5 | Standreinigung Bestellformular | Standreinigung während der IZB Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.18 95 80 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der geltenden Geschäftsbedingungen (Seite 102) bei Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale Telefon +49 53 61.18 95 55 Heßlinger Straße 1-5 Telefax +49 53 61.18 95 80 38440 Wolfsburg E-Mail [email protected] Geschäftsführer: Dr. Frank Kästner HRG: Registergericht Braunschweig HRB 100155 USt-IdNr.: DE 115 235 690 für unseren Stand mit einer Größe von qm (bitte unbedingt angeben!) folgende Reinigungsleistungen: 3 standreinigung zwischen den messetagen (18. und 19. oktober nachts) (bitte gewünschtes ankreuzen.) Dienstleistung Standgröße Preis bis 50 qm jeder weitere qm 54,00 Euro/Stand/Tag 1,68 Euro/Stand/Tag ¨ Tägliche Reinigung des Standes (Teppich saugen, Hartbodenbeläge feucht wischen, Tische abwischen, Papierkörbe entleeren) ¨ Tägliche Reinigung der Kunststoff- und Glasflächen (Spiegel, Wände, Plexiglas, Vitrinen) 50,40 Euro/Std.* ¨ Zusätzliche Sonderreinigung nach Vereinbarung (ohne Glas etc.) 26,64 Euro/Std.* *Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird je angefangener 1/4 Stunde berechnet. Bei Bestellung nach dem 15. August 2016 wird ein Aufschlag von 50 % auf die aufgeführten Preise erhoben! Zahlungsbedingungen: Die WDZ ist berechtigt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Einzelfall eine Akontozahlung auf Grund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Bitte beachten: Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! Bitte klären Sie die interne Bestellnummer (falls vorhanden) Ihres Unternehmens für diese Leistungen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen/Adressänderungen werden mit 30,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet! Datum Unterschrift Stempel ✗ 102 Teil 5 | Standreinigung g Allgemeine Geschäftsbedingungen | Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale (WDZ) 1Auftragserteilung Die Aussteller werden gebeten bis zum 15.08.2016 ihre Aufträge zu erteilen. Verspätet eingehende Bestellungen werden mit 50 % Aufschlag berechnet bzw. können ggf. nicht mehr durchgeführt werden. 5Zahlungsbedingungen Die WDZ ist berechtigt, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. 2 Voraussetzungen des Ausstellers Der Aussteller hat einen Stromanschluss auf dem Stand zur Verfügung zu stellen und ggf. einen Schlüssel zu hinterlegen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Endabrechnung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3 Durchführung der Reinigungsleistung Die Erstreinigung wird rechtzeitig vor Eröffnung der Veranstaltung durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Fertigstellung des Standes. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Die täglichen Reinigungen werden nach dem täglichen Veranstaltungsschluss durchgeführt. Beanstandungen werden durch Nachbesserung beseitigt. Die Leistungen sind schriftlich zu quittieren. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Gesamtleistung der WDZ schriftlich zu quittieren. 4Haftung Die WDZ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden ihres Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, und zwar bei Personenschäden unbeschränkt, sowie bei Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 512.000 Euro je Schadensereignis. Enthält das im Schadenfall einschlägige Gesetz Haftungshöchstsummen, so ist die Haftung hierauf beschränkt. Ausgeschlossen von der Haftpflicht sind ferner alle Schäden, für die aufgrund der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht. Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Kunde nicht unverzüglich gegenüber der WDZ oder deren Versicherungsgesellschaft binnen drei Monate nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. Die Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als zwingende gesetzliche Vorschriften, beispielsweise aber die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht entgegenstehen. 6Stornofristen Eingegangene und bestätigte Aufträge können nur bis spätestens zum 15.09.2016 kostenfrei schriftlich storniert werden! 7 Allgemeine Bestimmungen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wolfsburg. Ihr Partner rund um das Thema Sicherheit: WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale GmbH 103 Teil 5 | Messepersonal Bestellformular | Messepersonal 1 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42 g Letzter Bestelltermin: 30. September 2016 Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet. 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: BodyArt Event & Models & Staff Brahestraße 39 10589 Berlin Unsere Bestell-Nr. Telefon +49 1 76.62 63 79 80 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Manager: Herr Béla Werger Steuer-Nr.: 13/587/00513 3 auf- und abbauhelfer (bitte gewünschtes ankreuzen und datum sowie uhrzeit eintragen.) Auf-/Abbaubauhelfer Benötigter Zeitraum (Datum) Uhrzeit Anzahl ¨ Aufbauhelfer von .2016 bis .2016 von Uhr bis Uhr ¨ Abbauhelfer von .2016 bis .2016 von Uhr bis Uhr g Für Auf- und Abbauhelfer berechnen wir einen Stundensatz von 17,50 Euro pro angefangene Stunde. Mindestabnahme jeweils 3 Stunden/Tag pro Auf- und Abbauhelfer! Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber stellt für das gebuchte Personal die nötigen Akkreditierungen zur Verfügung. Zahlungsbedingungen: BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Auf- und Abbauhelfer eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der IZB 2016 erfolgt die Endabrechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Stornofristen: Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages gelten folgende Stornofristen: – bis zum 31.07.2016 kostenfrei – bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme – bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme – ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme. Datum Unterschrift Stempel ✗ 104 Teil 5 | Messepersonal Bestellformular | Messepersonal 2 Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.8 97-44 42 g Letzter Bestelltermin: 30. September 2016 Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet. 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: BodyArt Event & Models & Staff Brahestraße 39 10589 Berlin Unsere Bestell-Nr. Telefon +49 1 76.62 63 79 80 Telefax +49 53 61.8 97-44 42 E-Mail [email protected] Manager: Herr Béla Werger Steuer-Nr.: 13/587/00513 g Sprachen: Standard ist Englisch und Deutsch; weitere Sprachen: Französisch F und Spanisch S . Kleidung: Standard ist schwarzer/dunkelblauer Hosenanzug, weiße Bluse/Hemd. 3 hostessen/hosts (bitte gewünschtes ankreuzen und uhrzeit eintragen.) Hostessen/Hosts Geschlecht (bitte ankreuzen!) weitere Sprache (bitte ankreuzen!) Uhrzeit Anzahl ¨ Mo., 17.10.2016 W M F S von Uhr bis Uhr ¨ Di., 18.10.2016 W M F S von Uhr bis Uhr ¨ Mi., 19.10.2016 W M F S von Uhr bis Uhr ¨ Do., 20.10.2016 W M F S von Uhr bis Uhr ¨ Fr., 21.10.2016 W M F S von Uhr bis Uhr g Für Hostessen/Hosts berechnen wir einen Stundensatz von 23,50 Euro pro angefangene Stunde. Mindestabnahme jeweils 6 Stunden/Tag pro Hostess/Host! Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber stellt für das gebuchte Personal die nötigen Akkreditierungen zur Verfügung. Zahlungsbedingungen: BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Hostessen/Hosts eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der IZB 2016 erfolgt die Endabrechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Datum Unterschrift Stempel ✗ Stornofristen: Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages – bis zum 31.07.2016 kostenfrei – bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme – bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme – ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme. 105 Teil 5 | Messepersonal g Allgemeine Geschäftsbedingungen | BodyArt Event & Models & Staff 1 Allgemeines – Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden „AGB“ genannt, der Firma BodyArt Event & Models & Staff, im folgenden „BodyArt“ genannt, gelten für Dienstleistungen von BodyArt im Rahmen der Internationalen Zuliefererbörse (IZB) 2016. BodyArt vermittelt an ihre Auftraggeber selbstständig gewerbetreibende Messehostessen/Messehosts, im folgenden „Hostessen/Hosts“ genannt, im Rahmen einzelner Aufträge. 5Haftung Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten von BodyArt trägt der Kunde. BodyArt übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist eine Haftung durch BodyArt ausgeschlossen. BodyArt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder Verschulden der Hostessen/Hosts in Ausübung der Tätigkeiten entstehen sollten. 2Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt BodyArt für die Präsentation des Auftraggeberunternehmens im Rahmen der IZB 2016, selbstständig gewerbetreibende Hostessen/Hosts laut Auftrag zur Verfügung zu stellen. Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts, so ist dies bei Auftragserteilung vom Auftraggeber explizit mitzuteilen. BodyArt unterrichtet die Hostessen/Hosts über die für die Auftragsdurchführung notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis von BodyArt besteht im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht. 3 Vertragsschluss, Stornierung Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet BodyArt ein freibleibendes unverbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird. Aufträge ab dem 01.10.2016 werden mit einem Verspätungszuschlag von 25 % der Auftragssumme berechnet. Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund storniert werden und bedarf der Schriftform. Bei Stornierung des eingegangenen und bestätigten Auftrages gelten folgende Stornofristen: – bis zum 31.07.2016 kostenfrei – bis zum 18.09.2016 50 % Berechnung der Auftragssumme – bis zum 02.10.2016 75 % Berechnung der Auftragssumme – ab dem 10.10.2016 100 % Berechnung der Auftragssumme 4Zahlungsbedingungen BodyArt ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Hostessen/Hosts eine Akontozahlung aufgrund der vermutlich zu erbringenden Leistungen in Höhe von 100 % des geschätzten Endbetrages zu berechnen. Nach Abschluss der IZB 2016 erfolgt die Endabrechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltendengesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Nichterbringung des Auftrages durch BodyArt oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Auftrag. BodyArt wird die Hinderung dem Auftraggeber unverzüglich per Fax, E-Mail oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (z. B. ärztliches Attest etc.). 6 Dokumentation, Referenzen BodyArt ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden. BodyArt ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z. B. Werbe/Event/PR/Marketingagenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleistung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden mit Auftragserteilung. 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. 8Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Berlin. 106 Teil 5 | Dekorationspflanzen Bestellformular | Dekorationspflanzen Faxantwort senden Sie bitte an: +49 53 61.7 59 68 g Letzter Bestelltermin: 01. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. g Hiermit bestellen wir bei: GartenBaumschule Lieven Baumschulenweg 1 38442 Wolfsburg Inhaber: Michaela Hofer USt-IdNr.: DE 19/241/30251 Unsere Bestell-Nr. Telefon +49 53 61.7 13 08 Telefax +49 53 61.7 59 68 E-Mail [email protected] Internetwww.garten-baumschule-lieven.de 3 grünpflanzen (miete) (bitte ankreuzen und die gewünschte anzahl eintragen.) Artikel Mietpreis ¨ Grünpflanze im Dekokübel bis 100 cm Höhe 31,00 Euro/Stück ¨ Grünpflanze im Dekokübel 100 bis 150 cm Höhe 47,50 Euro/Stück ¨ Grünpflanze im Dekokübel 150 bis 200 cm Höhe 67,00 Euro/Stück Anzahl 4 dekorationen (miete) (bitte ankreuzen und die gewünschte anzahl eintragen.) Artikel Mietpreis ¨ Tresen-Dekoration ca. 15 cm Breite/25 cm Höhe 34,00 Euro/Stück ¨ Tresen-Dekoration ca. 20 cm Breite/40 cm Höhe 48,50 Euro/Stück ¨ Stehtisch Lounge-Dekoration ca. 10 cm Durchmesser 15,50 Euro/Stück ¨ Bodenvase ca. 130 cm Höhe Anzahl 143,00 Euro/Stück g Die Preise verstehen sich inklusive Anlieferung und Abholung. Die Pflanzen müssen am Stand gewässert werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Verkaufspreis zu ersetzen! Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingungen: Das Zahlungsziel ist der 19. August 2016. Wir behalten uns vor, die Auslieferung bei Nichtbezahlung zu verweigern. Datum Unterschrift Stempel ✗ Stornofristen: Bei Stornierung nach dem 19. August 2016 wird eine Kostenentschädigung in Höhe von 50 % des Auftragwertes in Rechnung gestellt! 107 Teil 5 | Dekorationspflanzen Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven g Seite 1 von 4 1 Allgemeines – Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden AGB per 3 Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nachdem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. 2Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem E-Mail zugesandt. 108 Teil 5 | Dekorationspflanzen Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven g Seite 2 von 4 Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. 5Lieferpflichten Im Falle von Wetterkatastrophen wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z. B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 6 Maße und Muster Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. 7Eigentumsvorbehalt Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 109 Teil 5 | Dekorationspflanzen Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven g Seite 3 von 4 währleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. 8 Garantie und Gewährleistung Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölze läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Ge- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung). Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. 9Haftungsbeschränkungen Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsscha- 110 Teil 5 | Dekorationspflanzen Allgemeine Geschäftsbedingungen | GartenBaumschule Lieven g Seite 4 von 4 den. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 10Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 111 Teil 5 | Versicherung Antragsformular | Versicherung für Aussteller Faxantwort senden Sie bitte an: +49 30.25 00 92-7 55 g Letzter Bestelltermin: 15. August 2016 1Aussteller (Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen.) 2Rechnungsadresse (falls abweichend vom Aussteller) FirmaFirma AnsprechpartnerAnsprechpartner StraßeStraße PLZ, Ort PLZ, Ort LandLand TelefonTelefon TelefaxTelefax E-MailE-Mail USt.Ident.-Nr.USt.Ident.-Nr. Unsere Bestell-Nr. Halle | Stand-Nr. Unsere Bestell-Nr. g Hiermit bestellen wir unter Anerkennung der Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller (Seite 112) bei: Vertragspartner:Telefon +49 30.25 00 92-5 10 (Frau Tarun) L. Funk & Söhne GmbH Telefon +49 30.25 00 92-5 11 (Frau Bengtson) Budapester Str. 31 Telefon +49 30.25 00 92-5 12 (Frau Wulf) 10787 Berlin Telefax +49 30.25 00 92-7 55 [email protected] [email protected] [email protected] g Wichtiger Hinweis: Über Prämien und Bedingungen informieren Sie die Versicherungsbedingungen, siehe nächste Seite. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Prämie besteht! 3 versicherung für aussteller (bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen.) ¨ A Ausstellungsgut auf der Messe Folgende Waren werden ausgestellt: Beantragte Versicherungssumme für ausgestellte Waren, Standausrüstung und persönliches Eigentum des Standpersonals: 1.000.000,00 ¨ B Euro zusätzliche Transportversicherung ¨ Transport von innerhalb Europas ¨ C Haftpflichtversicherung ¨ D Unfallversicherung ¨ Transport von außerhalb Europas Anzahl der Personen: g Wir haben die Bedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich an und sind mit deren Anwendung einverstanden. Datum Unterschrift Unterschrift in Druckbuchstaben Stempel ✗ 112 Teil 5 | Versicherung g Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller g Seite 1 von 2 Im Interesse und für Rechnung der Aussteller besteht bei erstklassigen Versicherern in Deutschland: – 50.000,00 Euro für Vermögensschäden – 2.000.000,00 Euro für Umweltbasisdeckung Eine Ausstellungs-Versicherung, die eine Versicherung des Ausstellungsgutes gegen alle üblichen Gefahren in vollem Umfang vorsieht. Insbesondere sind gedeckt Schäden durch Transportmittelunfälle, Feuer, Nässe (außer Freigelände), Einbruchdiebstahl, gewöhnlicher Diebstahl, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte. Die Versicherung gilt während der Dauer der Ausstellung und – sofern beantragt – während des An- und Abtransports. Nicht disponierte Lagerungen sind bis zur Dauer von 30 Tagen eingeschlossen. Die Mitversicherung von persönlichem Eigentum des Standpersonals ist auf 5 % der Versicherungssumme zur Ausstellungsversicherung begrenzt. Die Prämie beträgt jeweils zuzüglich der geltenden Versicherungssteuer 109,00 Euro. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungs-Versicherungen AVB Ausstellungen 1988 und generell die Klausel über den Ausschluss der Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung und Änderung des Kernenergie-Ausschlusses. Ferner gelten, soweit anwendbar bzw. mitversichert: MaschinenklauselSonderbedingungen zu den AVB Ausstellung, Allgemeine Bedingungen für die Reisegepäck-Versicherung. Der Prämiensatz beträgt 3,5 % vom Wert des Gutes. Der Prämiensatz erhöht sich bei Mitversicherung von Transporten. Die Mindestprämie pro Ausstellung/Antrag beträgt 50,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden Versicherungssteuer. Bei Schäden trägt der Versicherungsnehmer 25 % des ersatzpflichtigen Schadens selbst. Die Versicherungsbedingungen können auf Anforderung übermittelt werden. Bei Mitversicherung des Transportes gelten folgende Prämienzuschläge: – Transporte aus Europa: + 1,5 % Zuschlag – andere Länder: + 3,5 % Zuschlag Eine Haftpflichtversicherung für Ansprüche, die gegen den Aussteller sowie gegen seine Mitarbeiter und Standbeauftragten (eigene und fremde) erhoben werden in ihrer Eigenschaft als Aussteller. Es gelten die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB). Deckungssummen belaufen sich auf: – 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und – Sachschäden Eine Unfallversicherung, die dem Versicherungsnehmer, eigenen oder fremden Standbeauftragten nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und gesetzlichen Bestimmungen während der offiziellen Ausstellungsdauer Versicherungsschutz gewährt. Mitversichert ist die direkte An- und Rückreise von dem Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz, soweit sich diese innerhalb Europas befinden. Versicherungssummen: – 10.000,00 Euro für den Todesfall – 75.000,00 Euro für den Invaliditätsfall Die Prämie beträgt je Person zuzüglich der jeweils geltenden Versicherungssteuer 18,00 Euro. Der Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung und/oder Unfallversicherung liegt in unserem Büro Budapester Straße bereit und kann auf Anforderung übermittelt werden. Anmeldeschluss für die Versicherung: 14 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung. Für später eingehende Versicherungs-Anmeldungen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn bis zum Eingang kein Schaden eingetreten oder bekannt geworden ist. Abwicklung/Beratung: Zuständig für das Ausstellen von Versicherungs-Bestätigungen, Rechnungen, Prämieninkasso, Anzeigen, Schadenmeldungen ist in Spezialvollmacht für die Versicherer: L. Funk & Söhne GmbH Versicherungsmakler Budapester Str. 31, D-10787 Berlin Postfach 12 29, D-10722 Berlin Telefon: +49 30.25 00 92-0 Telefax: +49 30.25 00 92-7 55 Schäden auf dem Ausstellungsgelände: Bei Eintritt oder Feststellung eines Schadens ist sofort der zuständige Hallenordner zu verständigen. Auch ist der Schaden unverzüglich der Firma Funk & Söhne GmbH schriftlich anzuzeigen. Bei Einbruchdiebstahl oder Diebstahlschäden ist außerdem die sofortige Anzeige bei der Dienststelle der Polizei zu erstatten. 113 Teil 5 | Versicherung g Einzelheiten zur Versicherung für Aussteller g Seite 2 von 2 Schäden auf dem Transport: Sofern bei Abnahme der Güter äußerliche Beschädigungen erkennbar sind, sind diese vor Quittungserstellung in den Ablieferungspapieren zu vermerken und durch Unterschrift des abliefernden Frachtführers/Fahrers zu bestätigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind sofort nach Feststellung (spätestens 3 Tage nach Ablieferung) dem abliefernden Frachtführer zu melden und dieser ist zur Schadenfeststellung aufzufordern. Nur bei genauester Beachtung der vorstehenden Bestimmungen kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und eventuelle Schadenregulierung erfolgen. Anmerkung: Der beantragte Versicherungsschutz tritt vorläufig in Kraft mit Eingang des rechtsgültig unterschriebenen Antrages bei der Firma Funk, jedoch nicht vor Beginn der Anreise bzw. des Antransportes. L. Funk & Söhne GmbH Postfach 1229 D-10722 Berlin Handelsregister Berlin 92 HRB 11983
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