Ferienspaßaktion 2016

Donnerstag, 18. August 2016
Foto: Ingram Publishing/Thinkstock
33
Einladung zum Sommerfest
Foto: iStock/Thinkstock
Kegelvereinigung 1980 Kronau
Sa., 20. und So., 21. August 2016
Vereinsgelände, Im Mühlhaag 1 S. 3
Halbzeit bei der
Ferienspaßaktion 2016
Einige Veranstaltungen liegen nun bereits hinter
euch, einige aber auch noch vor euch. Weiterhin
viel Spaß und gutes Wetter wünscht euch
die Gemeindeverwaltung
Ferienspaß
Foto: IStock/Thinkstock
Das Ferienspaßangebot geht weiter mit
der Kegelvereinigung 1980 Kronau, dem
AMC Kronau und dem Clown Cappelino
Ausbildungsplatzangebot
in der Gemeinde Kronau
S. 5
Anmeldungen für das
Schulmittagessen in der
ersten Schulwoche (ab
12. Sep. 2016) bitte bis
spätestens Montag, den
31. August 2016, 9.30
Uhr an folgende Handynummer vornehmen:
0151/4 26 189 48
S. 8
Foto: SerrNovik/iStock/Thinkstock
Foto: SerrNovik/iStock/Thinkstock
Erich Kästner Schule
2 | Mitteilungsblatt Kronau · 18. August 2016 · Nr. 33
Auf einen Blick
Notrufnummern/Notdienste
Lebenshilfe Bruchsal
Notdienste
DRK Rettungsleitstelle, Notruf
Rettungsdienst/Notarzt:
Tel. 112
Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts
Tel. 116 117
Gilt außerhalb der übl. Praxiszeiten der Hausärzte
Ärztlicher Notfalldienst Bruchsal
Mo., Di., Do. v. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mi. ab 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Fr. 19 Uhr bis Mo. 6 Uhr
Zollhallenstr. 6, 76646 Bruchsal
Tel. 116 117
Ärztlicher Notfalldienst Kirrlach
– am Wochenende
Fr. 19 Uhr bis So. 23 Uhr
– an Feiertagen
8 bis 23 Uhr
Rheinstr. 28 (Anbau der Rheintalhalle)
Tel. 116 117
Krankenhaus Bruchsal:
Mitteilung Notdienst unter Bandansage
Tel. 07251/441441
Tel. 110
Notruf Feuerwehr
Tel. 112
Freiwillige Feuerwehr Kronau:
Kommandant Bernd Eder
Tel. 07253/50018
Tel. 0800/3629-900
0800/3629-477
01802/056229
07251/9155-0
0800/9999966
07243/216216
Erdgas Südwest GmbH
Servicezentrum Bad Schönborn
07253/9444-0, Hermann-Löns-Str. 2
76669 Bad Schönborn
Fax 07253/9444-33
Geschäftsleitung: Hilde Homann
Tel. 07253/953461
E-Mail: [email protected]
www.primus-pflegedienst.de
AKTIVITA Pflegedienst
Pflegedienstleiterin: Margit Luise Heedrich
76709 Kronau (Hauptsitz)
Büro: Marktstr. 34, 68789 St. Leon-Rot
Tel. 06227/8596030
E-Mail: [email protected], www.aktivita.org
Häusliche Kranken-, Alten- und Behindertenpflege
Bernd Schell und Susanne Pletowski
Lanzstr. 11, 68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel. 07253/9353774, www.sp-ps.de
76684 Östringen, Ludwigstr. 2
Tel. 07253/24343
Mo. 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Di. 9 bis 12 Uhr,
Mi. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr
Fachstelle Sucht des bwlv.
76646 Bruchsal, Hildastr. 1
Termine: Tel. 07251/932384-0
Fax 07251/932384-99
Offene Sprechstunden illegale Drogen
Mo. 16 bis 19 Uhr u. Do. 10 bis 13 Uhr.
Kirchliche Einrichtungen
www. Kabelbw.de
Kundenservice: 01805/888-150
Fax: 0800/8888-115
Pfarrer Wolfgang Kesenheimer,
Pfarrbüro, Frau Annette Bender
Kirrlacher Str. 4, Tel. 07253/7291
Gemeindereferentin Karin Ginser,
Tel. 07253/9595878
Günter Zapf
Tel. 07253/31178
Sprechzeiten: Mo., 17 bis 18 Uhr
Soziale Einrichtungen
AWO Sozialdienst der Arbeiterwohlfahrt
Einsatzstelle Bad Schönborn
Franz-Peter-Sigel-Str. 40
Mobiler sozialer Dienst (Frau Vocke)
Tel. 07253/881181, Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr
Betreutes Wohnen (Frau Ungerer)
Tel. 07253/881180
Rufbereitschaft 0171/9536957
Gemeinde-Bibliothek
Erich Kästner Schule, Hebelstr. 1
Rektor: Bernd Merklinger
Schulsekretariat: Sandra Kost, Tel. 07253/9402-40
Hausmeister: Edgar Heinzmann, Tel. 07253/9402-41
Hotline Schulmittagessen: 0151/42618948
Seelsorgeeinheit Bad Schönborn/Kronau
Revierförster
Bauhof
76646 Bruchsal, Friedhofstr. 11
Tel. 07251/80080
KabelBW GmbH & Co. KG
Sonstige Einrichtungen
Fr. 16 bis 18 Uhr
Schule
Psychologische Beratungsstelle e.V.
Netze BW GmbH - Region Nordbaden
Mi. 15 bis 17 Uhr
Sa. 10 bis 16 Uhr
Caritasverband Bruchsal e.V.
Pflegedienst SPPS
Polizeirevier Bad Schönborn:
Tel. 07253/8026-0
Öffnungszeiten Recyclinghof an der Schillerstraße
Bücherausgabe ist (außer in den Ferien) jeweils
Mo. 15 bis 17 Uhr in der Erich Kästner Schule.
Primus Pflegedienst
Tierärztlicher Notdienst
Öffentliche Einrichtungen
Weitere Infos:
www.lebenshilfe-bruchsal.de
76684 Östringen, Gartenstr. 5
Tel. 07253/24015
Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst
Die jeweilige Dienstleistung finden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes sowie auf unserer
Homepage.
Zentrale in Ettlingen
Störungsmeldestelle Strom
Erdgas
Beratungsservice
Bezirkszentrum Forst
Servicetelefon
Erdgas
Familienentlastender Dienst für Familien mit
behinderten Kindern, Moltkestr. 32, Bruchsal
Di. 12 bis 16 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr
Tel. 07251/724685, Fr. Bengel
E-Mail: [email protected]
Sozialstation Vorderer Kraichgau e.V.
Tel. 07251/7080
Notruf Polizei
Beratungstelefon: 07251/715-111,
Mo. bis Fr. von 8 bis 16 Uhr
Im Fuchsloch 5, 76646 Bruchsal
Kindergärten
Haus der Kinder Johannes Bosco
Kirchstraße 16
Leiterin Nadine Koser, Tel. 07253/32633
St. Franziskus
Stefanienstraße 7/Neustraße 12
Leiterin Bianca Hambsch, Tel. 07253/32676
Evangelische Kirchengemeinde
Bad Schönborn/Kronau
Pfarrerin G. Luise Helm,
Gemeindediakon Tillmann Häfner
Pfarrbüro: Huttenstr. 31, 76669 Bad Schönborn-Lb.
Tel. 07253/5582, Fax: 07253/880616
Internet: www.eki-bsk.de
Mehrzweckhalle
Hallenmeister Volker Leitzbach,
Tel. 07253/9402-31
Freizeitanlage Lußhardtsee
Franz Kinner (Pächter), Tel. 0176/40018388
www.lusshardtsee-kronau.de
Gemeindeverwaltung Kronau
Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau
Tel. 07253/9402-0, Fax 07253/9402-50
E-Mail: [email protected]
www.Kronau.de
Gemeindliche Einrichtungen
Öffnungszeiten Rathaus
Mo. bis Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 15 bis 18 Uhr – nur Bürgerbüro 14 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bürgerservice
Tel. 07253/9402-0 (Zentrale)
sowie 07253/9402 -10, -28, -33 und -38
Bürgermeister Jürgen Heß
während der Dienstzeit: 07253/9402-15
nach Dienstschluss: 07253/9402-14
Hauptamt
Amtsleiter Armin Einsele, Tel. 07253/9402-18
Rechnungsamt
Amtsleiter Werner Lemmer, Tel. 07253/9402-24
Bauamt
Amtsleiter Roland Notheisen, Tel. 07253/9402-20
Schulsozialarbeit
Mona Knebel, Tel. 07253/9402-45
Jugendzentrum „All4One“
Stefan Just, Leitung
Tel. 07253/9402-62 (Jugendbüro Rathaus)
und 07253/956860 (Jugendzentrum)
Datenschutzbeuftragter
Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann
Kanzlei Bruchsal, Tel. 07251/982279-0
Notartermine im Rathaus
Terminvereinbarungen
direkt über das Notariat 3 Bruchsal
Tel. 07251/74-2363
Änderungen von bestehenden Daten senden
Sie bitte an [email protected]
Mitteilungsblatt Kronau · 18. August 2016 · Nr. 33
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70 Jahre Kegeln in Kronau
Großes Sommerfest
bei der
Kegelvereinigung 1980 Kronau e.V.
1980
KV
Kronau
e.V.
am Samstag, 20. u. Sonntag, 21. August 2016
mit Ortsturnier am Sonntag mit verschiedenen Mannschaften der
Ortsvereine auf dem Vereinsgelände, Im Mühlhaag 1.
Mit leckeren Gerichten und gekühlten Erfrischungsgetränken ist
für die Gaumenfreuden bestens gesorgt.
Näheres finden Sie auch unter den Vereinsnachrichten.
Ferienspaß 2016
Hallo Kinder,
und weiter geht‘s mit den kommenden Ferienspaßaktionen:
Montag, 22. August
„Alle Neune“
Veranstalter: Kegelvereinigung Kronau
Treffpunkt: 14.00 Uhr beim Keglerheim Kronau, Mühlhaag
Ende: 16.00 Uhr
Anmerkung: Saubere (Hallen-)Sportschuhe
Mittwoch, 24. August
„Fahrradturnier - Lasst euch überraschen“
Veranstalter: AMC Kronau 1962 e.V. im ADAC
Treffpunkt: 10.00 Uhr beim AMC-Gelände „Am Mühlhaag“
Ende: 16.00 Uhr
Anmerkung: Fahrrad und Helm mitbringen
Donnerstag, 25. August „Tolle Fahrt auf einem Kettcar/Pedal Go-Kart“
Veranstalter: Clown Cappellino (Georg Klein)
Treffpunkt: 1. Gruppe 14.30 Uhr - 15.45 Uhr (6 - 8 Jahre)
2. Gruppe 16.00 Uhr - 17.15 Uhr (9-11 Jahre)
auf dem Schulhof der Erich Kästner Schule
Solltet ihr bei einer gemeldeten Veranstaltung verhindert sein, meldet euch bitte bei uns ab, damit
wir evtl. einem anderen Kind kurzfristig zusagen können. Viel Spaß bei euren Veranstaltungen.
Euer Ferienspaßteam
Fr. Heß
Tel. 9402-17
Fr. Zieger
Tel. 9402-19
Fr. Henninger Tel. 9402-13
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
4 | Mitteilungsblatt Kronau · 18. August 2016 · Nr. 33
Winzerfest Adieu
Die Gemeinde Kronau entsandte alljährlich eine der größten Abordnungen zum Senioren-Nachmittag des Kurpfälzer Winzerfestes. Die Gemeinde lud ein und alsbald waren der Reisebus und
einige Zusatzfahrzeuge ausgebucht.
Die Kronauer Senioren waren auch diejenigen, die das Programm in vollen Zügen genossen, ja
aktiv mitmachten, wenn es galt mitzusingen zu schunkeln und zu tanzen. Weil die Gemeinde Kronau ein kleines Taschengeld gewährte und die Wieslocher Banken einen Verzehrgutschein an die
betagten Besucher beisteuerten, konnte der Festbesuch richtig genossen werden. Das alles ist
nun Geschichte. Da der bisherige Festwirt Hans Peter Küffner aus der Sparte Großveranstaltungen ausgestiegen ist und auch die Eisweinhalle nicht mehr zur Verfügung steht, wurde das Fest
erheblich abgespeckt. Am Rande des Festplatzes soll ein Zelt für nur 400 Personen aufgestellt
werden. Die Dachsenfranz Brauerei mimt den Festwirt, aber die Stadt Wiesloch muss aufgrund
der finanziellen Lage kürzer treten. Diese Regelung gilt zumindest für 2016, für das nächste Jahr
soll ein neues Konzept erarbeitet werden.
Schade, dass die nette Tradition zu Ende gegangen ist. Und so übt sich die ältere Generation halt
wieder an dem, was sie ihr halbes Leben lang geübt hat, den Verzicht.
Öffentliche
­Bekanntmachungen
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„West “, 3. Änderung
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat am 22.03.2016
in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes
„West“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Planbereich umfasst das gesamte Bebauungsplangebiet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.01.2016.
Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem
Kartenausschnitt:
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „West“ tritt mit dieser
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplans kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Kronau, Kirrlacher Straße 2, Zimmer 303, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung einsehen und über ihren
Inhalt Auskunft verlangen.
Da die Änderung der Innenentwicklung dient, wird sie im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Nach
§ 13 Abs. 3 BauGB kann daher auf eine Umweltprüfung verzichtet
werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von
drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und
Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei
der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen
zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt
worden sind,
Mitteilungsblatt Kronau · 18. August 2016 · Nr. 33
2. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Kronau, den 18.08.2016 Jürgen Heß, Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Kiesbruch“, 7. Änderung
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat am 24.03.2015 in
öffentlicher Sitzung die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesbruch “ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstücknummern 6206; 6269; 6280 und 6283/1.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.11.2014.
Die 7 . Änderung des Bebauungsplans „Kiesbruch“ tritt mit dieser
Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplans kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Kronau, Kirrlacher Straße 2, Zimmer 303, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Planänderung einsehen und über ihren
Inhalt Auskunft verlangen.
Da die Änderung der Innenentwicklung dient, wird sie im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs.
3 BauGB kann daher auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von
drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und
Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei
der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen
zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt
worden sind,
2. der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Kronau, den 18.08.2016 Jürgen Heß, Bürgermeister
Ausbildungsplätze
bei der Gemeindeverwaltung Kronau
Zum 01. September 2017 bietet die Gemeindeverwaltung interessierten und motivierten Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine qualifizierte Ausbildung in den Ausbildungsgängen
Bachelor of Arts (Public Management) sowie im Ausbildungs-
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beruf Verwaltungsfachangestellte/r an. Seitens des Gemeinderates wurde die Bereitstellung jeweils eines Ausbildungsplatzes
beschlossen.
Hinweise zu den Ausbildungszügen:
Bachelor of Arts (Public Management)
Der Studiengang befähigt für die Arbeit im gehobenen Verwaltungsdienst in den öffentlichen Verwaltungen. So vielfältig wie
die Arbeit dort, sind auch die Inhalte des Studiums. Diese reichen
von rechtlichen Schwerpunkten über BWL bis hin zu Personal- und
Organisationsmanagement. Zu den Studieninhalten gehören konkret: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunales Abgaben- und
Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,
BGB, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
Soziologie, Psychologie, Verwaltungsinformatik, Management.
Ausbildungsbeginn: 01. September 2017
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Ausbildung: An das Einführungspraktikum bei der Gemeindeverwaltung in den ersten sechs Monaten, das mit einem vierwöchigen theoretischen Einführungslehrgang beginnt, schließt
sich ein 3-semestriges Grundlagenstudium an einer der beiden
Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl oder Ludwigsburg an. Das anschließende Praxisjahr in Verwaltungen unterteilt
sich in mehrere Ausbildungsabschnitte, wovon ein Ausbildungsabschnitt ganz oder teilweise im Ausland absolviert werden
kann. Am Ende des Praxisjahres fertigen die Studierenden eine
Bachelorarbeit an. Im letzten Ausbildungsabschnitt folgt das
Vertiefungsstudium an einer der beiden Hochschulen in einem
von dem Studierenden selbst gewählten Vertiefungsbereich. Mit
dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“ (B.A.) und die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes.
Voraussetzungen:
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,
-
deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des
Abkommens über den EWR,
- Gesundheitliche Eignung zur Berufung in das Beamtenverhältnis,
- Höchstalter: 31 Jahre (als Schwerbehinderter 39 Jahre),
- Zulassung durch Hochschulen
(Bewerbungsstichtag: 01. Oktober 2016).
Bewerbungsschluss: 01. Oktober 2016
Bitte beachten Sie, dass Sie sich sowohl bei einer Hochschule
als auch bei der Gemeindeverwaltung bewerben müssen.
Bewerbungen für die Zulassung sind direkt bei den Hochschulen für öffentliche Verwaltung vorzunehmen. Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie im Internet unter www.
hs-kehl.de oder www.hs-ludwigsburg.de.
Verwaltungsfachangestellte/r
Verwaltungsfachangestellte sind in vielfältigen Aufgabenbereichen in den Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Kommunen (Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände), der Handwerksorganisationen,
der Industrie- und Handelskammern oder Kirchenverwaltungen
tätig. Das Arbeitsspektrum in diesem Beruf ist sehr breit. Zu den
wesentlichen Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung
in unterschiedlichen Arbeitsbereichen wie z.B. Finanzwesen, Personalwesen, Bauwesen sowie die Kommunikation mit Bürgern.
Ausbildungsbeginn: 01. September 2017
Ausbildungsdauer: 3 Jahre – Für Auszubildende mit mittlerem
Bildungsabschluss kann die Ausbildungszeit um sechs Monate
verkürzt werden.
Ausbildung: Während der Ausbildung arbeiten angehende
Verwaltungsfachangestellte in verschiedenen Bereichen der
Gemeindeverwaltung mit und werden jeweils praktisch unterwiesen. Der Berufsschulunterricht findet in Blöcken statt.
Voraussetzungen: Mittlere Reife oder guter Hauptschulabschluss
Bewerbungsschluss: 15. September 2016
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit
den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Kronau,
Personalamt, Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau.
Nähere Auskünfte erteilen Frau Gehring-Riehl, Tel. 07253/940235, Frau Klumpp, Tel. 07253/9402-36 oder Herr Hauptamtsleiter
Einsele, Tel. 07253/9402-18.
6 | Mitteilungsblatt Kronau · 18. August 2016 · Nr. 33
Abwasserzweckverband
Kraichbachniederung Bad Schönborn
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
AZV Kraichbachniederung,
Friedrichstraße 67, 76669 Bad Schönborn,
Tel.: (07253) 780 300
Gegenstand: Verbandskläranlage Kronau, Maßnahmen zur
Verbesserung der Stickstoffelimination,
Phase1: Bau Zentratspeicher- und Dosierstation
Los 1: Bauarbeiten
Herstellung und Lieferung
Erdarbeiten einschl. Entsorgung
150 m3
Bodenplatte zur Aufstellung eines Zentratbehälters 80 m2
Zentratbehälter aus Edelstahlplatten D: ca. 9,4 m; 1 Stück
H: 6 m; V ca. 500 m³
Manteltreppe und Bedienpodest
B = 1,0 m, H: ca. 5 m
1 Stück
Raumzelle als Betriebsraum B = 4 m, L = 7 m, 1 Stück
H = 3,3 m, Fundament
Erdverlegte Rohrleitung, PVC ; DN 150
200 m
Kabelleerrohr
200 m
Los 2: Maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung
Herstellung und Lieferung
a) Rührwerk Zentratbehälter
- Tauchmotorrührwerk, 7 kW;
mit Hebevorrichtung
1 Stück
b) Pumpstation zur Beschickung Zentratbehälter
- Cantileverpumpe Q = 10 l/s
2 Stück
- Vorlagebehälter aus Edelstahl, 2 m³
1 Stück
- Rohrleitung, einschl. Formstücke u. 1 Stück
Schieber, V4A, DN 80 / DN 100
c) Zentrat-Dosierstation
- Exzenterschneckenpumpe, Q = 4 m³/h
2 Stück
- Rohrleitung einschl. Formstücke u. Armaturen, 1 Stück
DN 100 / DN 40
d) Elektrotechnische Ausrüstung
- Niederspannungsschaltanlage (3 Felder)
für o.g. maschinentechn. Ausrüstung
einschl. S7-Steuerung u. Bedienpanel
1 Stück
- Elektromontage, Kabelverlegen, Kabelpritschen1 Stück
- Programmierung von S7-Steuerung und 1 Stück
Bedienpanel einschl. Inbetriebnahme
- Niveaumessungen
2 Stück
- NOx-online-Messung
1 Stück
- NH4-/ NO3-Sonden
2 Stück
Ausführungszeit: Oktober 2016 bis April 2017
Submission: 12. September 2016, 14:00 Uhr,
im Rathaus Bad Schönborn Ortsteil Mingolsheim,
Zimmer 15
Die Verdingungsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einschl.
GAEB-Datei Da83 können gegen eine Schutzgebühr von
45,- € je Los (Verrechnungsscheck; Empfänger: AZV Kraichbachniederung Bad Schönborn) ab Montag, den 22.08.2016,
schriftlich angefordert oder in 68115 Mannheim, Augustaanlage 67, 8. OG, abgeholt werden. Die Schutzgebühr wird
nicht erstattet. Für weitere Fragen stehen Ihnen bei Pöyry
Frau Moskova (Tel. 0621/8790-207) oder Frau Borowka (Tel.
0621/8790-211) gerne zur Verfügung.
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Karlsruhe.
Jugendseite
Jugendsprecherausflug 2016 Jugendsprecherausflug 2016
Mona sagt "Tschüß"
Mona sagt „Tschüß“
Bereits am 30.07.2016
fand der diesjährige Jugendsprecherausflug
2016 statt.
Mona super Tag organisiert hatte, sagte
Bereits am 30.07.2016 fand der diesjährige
Jugendsprecherausflug
2016 statt. Mona,
die einen
die einen super Tag organisiert hatte, sagte mit ihrem letzten Jugendsprecherausflug
mit ihrem letzten Jugendsprecherausflug
auch „Tschüß“ als Leiterin vom JUZ in Kronau! Ein bombastischer Tag mit Gokart fahren,
auch "Tschüß" als Leiterin vom JUZ in Kronau. ! Ein bombastischer Tag mit Gokart
leckerem Essen, Kegeln, vielem Lachen
und einem
Abschied
Abend Abschied
im ALL4One. Unglaublich toll war, dass so
fahren, leckerem
Essen, gebührenden
kegeln, vielem Lachen
und einemam
gebührenden
am Abend im ALL4One. Unglaublich toll war, dass so viele Jugendliche vorbei
viele Jugendliche vorbeikamen, um
sich persönlich von Mona zu verabschieden.
kamen um sich persönlich von Mona zu verabschieden.
Mona, du bist die Beste!
Mona du bist die Beste!
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Herausgeber:
Gemeinde Kronau
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeister Heß oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nicht­
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Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
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zum Halbjahresende möglich.
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Bildnachweise:
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und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
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damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
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Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen
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Nr. 33 · 18. August 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen
18. August 2016 · Nr. 33
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K. Nussbaum Vertriebs GmbH
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Das bringst du grundsätzlich mit ...
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■ Interesse an Kommunikation in Print- und Online-Medien
■ Kommunikationsfähigkeit
■ Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit
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Nr. 33 · 18. August 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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sind wahre Alles-Könner: Egal, ob es
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Leser-Marketing oder das Planen und
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Ausbildungsinhalte sind
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Funktionsprüfungen
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und Weiterentwicklung des Abo-Vorteilsportals
Abitur bzw. Realschulabschluss mit guten
Deutsch-, Mathematik- und Englischkenntnissen
// Interesse an Kommunikation in Print- und
Online-Medien // Kommunikationsfähigkeit //
Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit
und Organisationsfähigkeit // Mathematisches
und logisches Denken // Interesse für technische
Zusammenhänge // Anderen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen // Ideen verständlich
präsentieren können // Eigenverantwortung
Medientechnologen sind die qualifizierten Fachleute, die den gesamten Druckprozess steuern und die Funktionsabläufe der Maschinen über Mess-, Regel- und
Steuertechnik bedienen.
Ausbildungsinhalte sind
unter anderem:
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Das bringst du mit:
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Druckaufträgen
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und der Teilnahme an Fremdveranstaltungen
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MEDIENTECHNOLOGE/IN
Bewerbungsnr. NM 215
■ Installation und Konfiguration vernetzter
IT-Systeme
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Ausbildung zum/zur
■ Ausbau der Bereiche „Social Media“
und „Direktmarketing“
Das bringst du mit:
Abitur bzw. Realschulabschluss mit guten
Deutsch- und Mathematikkenntnissen //
Interesse an Kommunikation in Print- und
Online-Medien // Kommunikationsfähigkeit //
Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit und
Organisationsfähigkeit Genaues und sorgfältiges
Arbeiten // freundliche und aufgeschlossene
Art // Freude an Teamarbeit // Flexibilität //
gutes Beherrschen der deutschen Sprache in
Wort und Schrift // Kreativität und Freude an
guter Gestaltung
■ Steuern von Druckprozessen
■ Visuelles und messtechnisches Prüfen
und Beurteilen von Druckergebnissen
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Das bringst du mit:
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Schulabschluss // Technisches Verständnis und
handwerkliches Geschick // PC-Grundkenntnisse
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18. August 2016 · Nr. 33
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Foto: djd/www.beegy.com
Der Traum von der Unabhängigkeit
(djd/red). Angesichts seit Jahren steigender Strompreise
wollen immer mehr Deutsche
ihre Energieversorgung selbst
in die Hand nehmen: Einer
repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge wünschen sich 62
Prozent mehr Unabhängigkeit
von ihrem Stromanbieter. „Der
Weg dorthin ist viel einfacher,
als die meisten denken. Möglich wird sie heute vor allem
durch die geschickte Kombination einer Photovoltaikanlage
mit einem eigenen Batteriespeicher“, meint Fachjournalist
Martin Schmidt von RGZ24.de.
Und so funktioniert es: Der
Verbraucher produziert auf
dem Dach seine eigene Solarenergie, speichert sie für
sonnenlose Stunden im Batteriespeicher und nutzt genau
so viel Sonnenstrom, wie er gerade benötigt. Alles, was er an
Strom nicht braucht, gibt er an
die Community des Anbieters
weiter. Wenn der Hausbesitzer
selbst mehr Strom benötigt, als
die eigene Anlage produziert,
erhält er diesen im Gegenzug
ohne Aufpreis aus der Community. „Unsere Kunden nutzen eine Art Strom-Flatrate“,
erklärt Beegy-Geschäftsführer
Christian Feißt. Sie zahlen
mit der monatlichen Servicegebühr und den auf 20 Jahre
umgelegten Investitionskosten
für die Photovoltaikanlage und
den Batteriespeicher ungefähr
so viel, wie sie bislang monatlich für ihren Strom aufbringen mussten, und das inklusive
umfangreicher Garantien auf
die gesamte Hardware.
Foto: djd/E.ON
Energieverbrauch per Handy checken
(djd). Die elektronische Revolution ist längst im Alltag
angekommen: Apps und elektronische Gadgets helfen, sportlicher und gesünder zu leben,
seine Zeit besser zu planen und
bares Geld zu sparen. „Doch
langfristig überzeugen kann
eine App nur, wenn sie einen
echten Mehrwert bietet und
das Leben erleichtert“, meint
Martin Blömer, IT-Fachautor
beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Dazu zählt
beispielsweise auch ein smarter Check für den Strom- und
Gasverbrauch. Die Idee dahinter: Wer seinen Verbrauch
kennt und mit dem Durch-
schnittsverbrauch in Relation
zu Haushalten vergleichbarer
Größe setzen kann, hat bereits
den ersten Schritt zu einer Senkung seiner Energierechnung
getan. Beim „SmartCheck“
von E.ON beispielsweise legt
der Nutzer analog zu Facebook
und Co. ein Profil an - und
zwar ein Haushaltsprofil. Damit schafft er die Grundlage für
den Vergleich mit Haushalten,
die seinem eigenen in Größe
und Verbrauchsgewohnheiten
ähnlich sind. Danach genügt
die Eingabe der aktuellen Zählerstände, um umgehend verschiedene Informationen zu
erhalten.
Nr. 33 · 18. August 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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7
4
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
1
1
6
9
8
3
5
7
9
3
6
3
1
6
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