Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie (Prof. Dr. Martin Morlok) Priv.-Doz. Dr. Eike Michael Frenzel des. Lehrstuhlvertreter Im Wintersemester 2016/17 biete ich ein Seminar Konstruierte Rechtmäßigkeit und „brauchbare Illegalität“ Das Öffentliche Recht in der Bewährung an. Die Figur „brauchbare Illegalität“ geht auf Niklas Luhmann zurück. Im Rahmen des Seminars wird sie genutzt, um anhand von Beispielen Grenzen des Öffentlichen Rechts in seiner Anwendung zu vermessen. Zwar ist der Umgang mit behaupteter, verwirklichter oder zu vermeidender Illegalität das Geschäft von Juristinnen und Juristen; für die Rechtsentwicklung ist sie ein movens; und die Ausbildung wäre nicht nur langweilig, sondern unrealistisch, wenn es nur um den Nachweis der Rechtmäßigkeit ginge. Jedoch ist diese Illegalität nicht „brauchbar“ im Sinne einer Billigung. Gleichzeitig können Situationen beschrieben werden, in denen Illegalität als rechtmäßig rekonstruiert oder als brauchbar hingenommen wird – von einzelnen Akteuren, vom Gesetzgeber, von der Verwaltung. Folgende Themen werden vergeben: Themenfeld I: Verfassungsrecht 1. „Der Bundestag verhandelt öffentlich“ – Informalisierungen des parlamentarischen Prozesses 2. „Seitenwechsel“ – zwischen amtlicher Bindung und persönlicher Freiheit 3. „Regeln und regeln lassen“ – Kompromisse bei der Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen 4. „Die Richtlinie überlässt die Wahl der Form und der Mittel“ – die Praxis der Umsetzung von EURichtlinien 5. „Fordern und fördern“ – die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht 6. „10557 Berlin antwortet nicht“ – Informationsrechte der Abgeordneten 7. „Getrennte Verwaltungsräume“ – Formen des Zusammenwirkens von Verwaltungsträgern in Bund und Ländern und ihre Grenzen Themenfeld II: Verwaltungsrecht 8. „Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam“ – § 43 Abs. 2 VwVfG und das Rechtsstaatsprinzip 9. „Das haben wir immer so gemacht“ – Praxis als Gegenstand und als Maßstab verwaltungsbehördlichen Handelns 10. „Akte vor Herausgabe gut durchgelüftet“ – Informationsrechte nach VwVfG, IFG und PresseG 11. „Aber die Pläne lagen aus“ – Anspruch und Wirklichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung 12. „Kreativer Widerstand“ – die rechtlichen Grenzen der Versammlungsbehörde 13. „Spiel, Satzung, Sieg“ – die Privilegierung der untergesetzlichen Normsetzung und ihre Realität 14. „Verständnisvoll beraten, fördern und schützen“ – Reichweite und Grenzen der Kommunalaufsicht 15. „Nach 20 Uhr dürfen Werbesendungen nicht ausgestrahlt werden“ – das Werbeverbot im öffentlichrechtlichen Rundfunk Die Veranstaltung richtet sich an Studentinnen und Studenten aller Semester. Studentinnen und Studenten anderer Fachrichtungen sind willkommen, ebenso eigene Themenvorschläge. Das Seminar findet ab 8. November 2016 jeweils dienstags um 18:15 Uhr statt. Jede/r Teilnehmer/in verfasst vorab eine Arbeit im Umfang von etwa 25 Seiten. Das Seminar und die zu bearbeitenden Themen werden am Donnerstag, den 22. September 2016, 12:30 Uhr, in Raum 24.91.01.21 vorgestellt; dabei werden auch Fragen zur Bearbeitung, zur Gestaltung und zum Ablauf formuliert und beantwortet. Eine vorherige, unverbindliche Anmeldung wird erbeten, Rückfragen sind erwünscht ([email protected]). Die Themen werden auf der Grundlage der Präferenzen der Interessierten in der Woche nach der Besprechung vergeben. gez. Frenzel
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