BR-Grundlagen - IG Metall

Betzdorf
Betriebsratsarbeit – die Grundlagen
Themenübersicht
Betzdorf
Ich als Betriebsrat – meine Aufgaben, Pflichten und Rechte
Freistellung für die Betriebsratsarbeit
Betriebsratsarbeit im Betrieb
Zusammenarbeit von Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft
Was benötige ich als Betriebsrat / Betriebsrätin?
Das Bildungsangebot der IG Metall
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Zum Wohle der Arbeitnehmer und des
Betriebes – wie ist das vereinbar?
Betzdorf
Wer hat welches Interesse?
Beispiel-Themen:
Mehrarbeit?
Leiharbeit?
Verlagerung?
Qualifizierung der
Belegschaft?
Arbeits- und
Gesundheitsschutz?
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Zum Wohle der Arbeitnehmer und des
Betriebes – wie ist das vereinbar?
Betzdorf
Wer hat welches Interesse?
sichere Arbeitsplätze
Engagement, Leistungsbereitschaft
gute Arbeitsbedingungen
reibungsloser Arbeitsablauf
Gutes Geld für gute Arbeit
niedrige Kosten, hohe Rendite
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Berufliche Tätigkeit und Betriebsratsarbeit
Betzdorf
§ 37.1, 2, 3 BetrVG: Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
Freistellung zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben (z. B. Sitzung, Vor- und Nachbereitung,
Gespräche mit Beschäftigten etc.)
Betriebsratsarbeit hat Vorrang
keine Entgeltminderung durch die Freistellung
Anspruch auf Freistellung auch außerhalb der Arbeitszeit mit Lohnfortzahlung
Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten mit Begründung: BR-Tätigkeit, Ort und Dauer
die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich
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Berufliche Tätigkeit und Betriebsratsarbeit
Betzdorf
§ 37.6 BetrVG: Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die Kenntnisse vermitteln, die für die
Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind
Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Seminarkosten trägt der Arbeitgeber
Material, Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung zahlt der Arbeitgeber auf Grund § 40 BetrVG
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Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betzdorf
1) Informationsrechte
2) Mitwirkungsrechte
3) Mitbestimmungsrechte
1) Informationsrechte des Betriebsrats
•
Allgemeines Info-Recht: § 80 Abs. 2 BetrVG
• Besondere Info-Rechte: §§ 90 Abs. 1, 92 Abs. 1, 99 Abs. 1, 100 Abs. 2, 102 Abs. 1, 105, 106 Abs.
2, 108 Abs. 3 und 5, 111 BetrVG
2) Mitwirkungsrechte
•
Beispiele: § 90.2 BetrVG (AG hat mit BR zu beraten), § 92.1 BetrVG (BR kann dem AG „Vorschläge“ unterbreiten),
§ 102 BetrVG (BR ist vor jeder Kündigung „zu hören“, kann Bedenken und Widerspruch erheben)
3) Mitbestimmungsrechte
•
Beispiele: § 87 BetrVG (Der BR hat „mitzubestimmen“), § 91 BetrVG (Der BR kann Maßnahmen „verlangen“),
§ 99 BetrVG (Der AG hat die „Zustimmung“ des BR einzuholen)
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Arbeitsfelder des Betriebsrats
Soziale Angelegenheiten
 Lage und Verteilung der Arbeitszeit
Vst. eingeben
Personelle Angelegenheiten und
Berufsbildung
 Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
 Einstellungen, Versetzungen
 Urlaub
 Beurteilungen
 Auszahlung der Entgelte
 Kündigungen
 Betriebliche Lohngestaltung
 Personalplanung
 Festsetzung von Akkord, Prämien und
leistungsbezogene Entgelten
 Beschäftigungssicherung
Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung
Wirtschaftliche Angelegenheiten
 Arbeitsunfälle
 Gesundheitsgefahren verhüten
 Allgemeine Aufgaben im Umwelt- und
Arbeitsschutz
 Berufliche Weiterbildung
 Betriebsänderungen
 Interessenausgleich
 Sozialplan
 Wirtschaftsauschuss in Unternehmen mit
in der Regel mehr als 100 Beschäftigten
 Arbeit humanisieren
 Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
gestalten
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Die IG Metall – eine starke Organisation
Betzdorf
Beispiel: Tarifverträge
Beispiele
Gesetz
IGM-Tarifvertrag*
zusätzliches Urlaubsgeld
keine Regelung
zusätzl. Urlaubsgeld in Höhe von 50%
Urlaub
24 Werktage (20 Arbeitstage)
30 Arbeitstage
Betriebliche Sonderzahlungen
(Weihnachtsgeld)
keine Regelung
in Stufen bis zu 50%
Arbeitszeit
bis 60 Std./ Woche
35 Std. / Woche, tariflich abgesichert
ArbeitsversäumnisArbeitsverhinderung
keine Regelung
tageweise bezahlte Freistellung bei
Hochzeiten, Geburten, Sterbefällen usw.
Lohn, Gehalt und
Ausbildungsvergütung
keine Regelung
jährlich steigende Tariflöhne, Gehälter
und Ausbildungsvergütungen
Vermögenswirksame
Leistungen
keine Regelung
monatlich 13,29 € für Azubis und
26,59 € für Arbeiter und Angestellte
nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfristen
für Arbeitgeber
Fristen gestaffelt ab 5 Jahre
Betriebszugehörigkeit jeweils
zum Monatsende
Fristen gestaffelt ab 5 Jahre
Betriebszugehörigkeit jeweils
zum Quartalsende
* Metall- u. Elektroindustrie in den alten Bundesländern
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Der Aufbau unserer IG Metall
auf der Ortsebene
Betzdorf
Delegiertenversammlung
Ortsvorstand
erweiterter Ortsvorstand
VertrauensleuteAusschuss
Vertrauenskörperleitungen
Vertrauensleute
Arbeitskreise
Ausschüsse
Tarifpolitik
Bildung
Arbeitssicherheit
Schwerbehinderte
SeniorInnen
AusländerInnen
Angestellte
Frauen
HandwerkerInnen
Jugend
Mitglieder der Verwaltungsstelle
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Gewerkschaften im Betrieb
Betzdorf
§ 2 BetrVG: Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll (!)
und in Zusammenarbeit mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und
Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
(2) Zur Wahrung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen
Gewerkschaft ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters
Zugang zum Betrieb zu gewähren …
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Zusammenarbeit von Betriebsrat mit
Beschäftigten und IG Metall
Betzdorf
Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten
im Betrieb.
Die Belegschaft wird an der betriebspolitischen Arbeit beteiligt und
stärkt dem Betriebsrat den Rücken.
Die IG Metall berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit.
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Unterstützung der Betriebsratsarbeit
durch die IG Metall
GewerkschaftssekretärIn
hat jederzeit Zutrittsrecht zum Betrieb
§ 2.2 BetrVG
GewerkschaftssekretärIn
zu BR-Sitzungen einladen
§ 31 BetrVG
Vermittlung bei
Konflikten im BR
§ 35 BetrVG
(Aussetzung von
Beschlüssen)
BeisitzerIn in der
Einigungsstelle
§ 76 BetrVG
Sachverständige/n
hinzuziehen
§ 80.3 BetrVG
Information und
Schulung
§ 37.6 BetrVG,
§ 37.7 BetrVG
Betzdorf
Möglichkeiten der
Zusammenarbeit
zwischen Betriebsrat
und Gewerkschaften
nach dem BetrVG
Information zu
Tarifverträgen
§ 80.1 Ziff. 1 BetrVG
(Überwachungspflicht)
Teilnahme an
Betriebsversammlungen
§ 46.1 u. 2 BetrVG
Teilnahme an
Jugendversammlungen
§ 71 BetrVG
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Aus- und Weiterbildung für Betriebsräte
Betzdorf
Kompetenzfelder der Betriebsratsarbeit?
Welche sozialen
Kompetenzen will
ich vertiefen?
Welche politischen
Kompetenzen will
ich weiter entwickeln?
Welche fachlichen
Kompetenzen will
ich ausbauen?
Welche
methodischen
Kompetenzen
brauche ich?
Welche
Kompetenzen
brauche ich / braucht
das Gremium um
sicherer und
handlungsfähiger
zu werden?
Welche
Kompetenzen
brauche ich für
spezielle Aufgaben?
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Die Struktur der IG Metall-Bildungsarbeit –
Unser Angebot auf einen Blick
Betzdorf
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Das Einführungsseminar für Betriebsräte
Betzdorf
Inhalte des BR-Einführungsseminars (BR-1)
Ursprung und Entwicklung der Interessenvertretung in unserer Rechtsordnung
Positionsbestimmung des Betriebsrates und Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
Die Beurteilung der unternehmerischen Maßnahmen vor dem Hintergrund des
Betriebsverfassungsgesetzes
Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrates und
ihre Anwendung an ausgewählten Bestimmungen
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG
Die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
Erarbeitung von Beispielen für die Verbesserung der Arbeit der betrieblichen
Interessenvertretung
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BR kompakt –
Grundlagenbildung für Betriebsräte
Betzdorf
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Wie komme ich auf ein Seminar?
Betzdorf
InteressentIn meldet dem Betriebsrat
ein Wunschseminar
Der Betriebsrat nimmt den Tagesordnungspunkt
„Seminarteilnahme KollegIn XY“ zur nächsten Sitzung auf
Betriebsrat prüft, ob das Seminar erforderlich bzw. geeignet ist
und die betrieblichen Belange berücksichtigt werden.
Betriebsrat fasst den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme
und teilt bei Zustimmung dem Arbeitgeber den Beschluss mit.
Betriebsrat teilt dem/der InteressentIn den Beschluss mit und meldet
das Seminar mit Seminarnummer bei der IG Metall Verwaltungsstelle an.
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