BH Verordnung Schulzentrum

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
VÖLKERMARKT
Verkehrsrecht
DVR
Datum
Zahl
0006343,
17.08.2016
VK7-STV-3274/2016 (003/2016)
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Auskünfte
Telefon
Betreff:
Fax
AFP Dienstleistung GmbH,
Reinigungsarbeiten - Verkehrsmaßnahmen
E-Mail
Seite
Stefan Golautschnig
050 536-65579
050 536-65511
[email protected]
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V E R O R D N U NG
Der Bezirkshauptmann verordnet gemäß §§ 43 Abs. 1a und 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 94b der
Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2015,
anlässlich der Durchführung von Reinigungsarbeiten im Bereich des Schulzentrums in Bad Eisenkappel
nachstehende Verkehrsbeschränkungen für die B82 Seeberg Straße:
§1
Die Verkehrszeichen sind in beiden Fahrtrichtungen wie folgt aufzustellen:
Unmittelbar vor der Engstelle ist die gebotene Fahrtrichtung durch das Verkehrszeichen „VORGESCHRIEBENE
FAHRTRICHTUNG“ gemäß § 52 lit. b) Z 15. leg. cit. anzuzeigen.
Bleiben auf Grund der Arbeiten nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den Verkehr frei, wird für die
Verkehrsteilnehmer, deren Fahrstreifen durch die Arbeiten in Anspruch genommen wird, die Wartepflicht bei
Gegenverkehr verordnet.
Das Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a) Z 5. leg. cit. "WARTEPFLICHT BEI GEGENVERKEHR" ist unmittelbar
vor der Engstelle aufzustellen.
§2
Diese Verordnung tritt durch Anbringen der Verkehrszeichen in Kraft und wird durch deren Entfernung wieder
rechtsunwirksam.
§3
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen in Entsprechung des § 99 der
Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2015,
bestraft.
9100 Völkermarkt Spanheimergasse 2 DVR: 0006343, Internet: http://www.bh-voelkermarkt.ktn.gv.at
Parteienverkehr: Montag - Freitag 7:30 -12:00 und nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7:30 - 16:00, Freitag: 7:30 -13:00
Austrian Anadi Bank AG IBAN: AT44 5200 0000 0550 0168 BIC: HAABAT2K
DVR: 000634 | Zahl: VK7-STV-3274/2016
(003/2016)
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Ergeht an:
1.
AFP Dienstleistung GmbH, Alfred Nobel Strasse 1, 9100 Völkermarkt
2. Straßenbauamt Wolfsberg, [email protected]
3. Polizeiinspektion Bad Eisenkappel, [email protected]
4. Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach, [email protected]
5. Straßenmeisterei Eisenkappel, [email protected]
6. Bezirkspolizeikommando Völkermarkt, [email protected]
7. Wirtschaftskammer Völkermarkt, Bezirksstelle Völkermarkt, [email protected]
8. ÖBB-Postbus GmbH, Verkehrsleitung Klagenfurt, [email protected]
9. Bereich – Verwaltungsstrafrecht – im Hause, [email protected]
10. zum Akt
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Klösch
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https://www.ktn.gv.at/amtssignatur. Die Echtheit des Ausdrucks dieses Dokuments kann durch schriftliche,
persönliche oder telefonische Rückfrage bei der erledigenden Stelle während ihrer Amtsstunden geprüft werden.