Deutschland-Bamberg: Persönliche Ausrüstung

ABl./S S157
17/08/2016
285331-2016-DE
- - Lieferungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren
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Deutschland-Bamberg: Persönliche Ausrüstung
2016/S 157-285331
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Pödeldorfer Str. 77/ 79
Zu Händen von: Frau Bodenschatz
96052 Bamberg
Deutschland
Telefon: +49 95193310
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 9519331559
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.polizei.bayern.de/bpp
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Lieferung von ballistischen Helmen für die Bayerische Polizei.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bayerischen Polizei.
NUTS-Code DE2
II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
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II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Helmen kompatibel zur vorhandenen ballistischen
Schutzausstattung der Bayerischen Polizei.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35810000
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die Abnahmemenge beträgt 9.800 Stück ballistische Helme.
II.2.2)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2017. Abschluss 31.12.2020
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Nachweis
über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem
der Bieter ansässig ist
— Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; der AN verpflichtet sich gegen
Schäden, die durch Mangel/Mängel an seinem Produkt entstanden sind zu versichern mit folgenden
Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 3 Millionen Euro pro Jahr, die
Höchstersatzleistung pro Jahr darf nicht unter 6 Millionen Euro bei Personenschäden liegen; Der AN hat zu
gewährleisten, dass die Versicherung mindestens über die gesamte Vertragslaufzeit und Tragedauer von
Jahren der ausgelieferten Produkte abgeschlossen/verlängert wird
— Der Nachweis für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung ist
nach Zuschlag innerhalb von 2 Wochen unaufgefordert und während der Vertragslaufzeit unverzüglich nach
Aufforderung vorzulegen.
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— Erklärung zum Unterauftragnehmer
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (ergänzende Angaben in den Verdingungsunterlagen)
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
— Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
— Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
— Erklärung gemäß § 125 GWB
— Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten
— Erklärung zur Akteneinsicht
— Erklärung zu Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
— Unterschriftsblatt.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es können
maximal 2 Hauptangebote pro Bieter abgegeben werden
mit jedem Hauptangebot sind folgende Muster vorzulegen (Lieferung frei Haus):
— 4 Stück ballistische Helme VPAM APR 2006 Prüfstufe 3 mit Aufbewahrungs-/Schutzhülle
Die ballistischen Helme sind in der geforderten Anzahl zwingend vorzulegen, ansonsten wird das Angebot
ausgeschlossen. Die Muster müssen den Vorgaben der ausgeschriebenen Leistung, dem Angebot und der
späteren Lieferung entsprechen.
Das Nichtvorlegen der Aufbewahrungs-/Schutzhülle bzw. erfolgt die Vorlage der Aufbewahrungs-/Schutzhülle
nicht in der geforderten Stückzahl führt dies nicht zum Ausschluss.
Sollte es nicht möglich sein, die geforderten Kennzeichnungen gemäß Leistungsverzeichnis auf den Angebotsund Erprobungsmustern abzubringen, so ist eine Skizze der Kennzeichnungen zwingend mit dem Angebot
vorzulegen sowie der schriftlichen Bestätigung, dass die Kennzeichnung im Auftragsfall gemäß den Vorgaben
des AG erfolgen.
Kosten für die Muster werden nicht erstattet; die Muster werden einer Erprobung unterzogen ohne dass sie
beschädigt oder zerstört werden. Unter Umständen können dabei jedoch Gebrauchsspuren entstehen. Kosten
hierfür werden vom AG nicht erstattet. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die ballistischen Helme
– auf Kosten der Bieter – zurückgegeben. Ausnahme: ein Stück des bezuschlagten ballistischen Helms geht als
kostenfreies Rückstellmuster in das Eigentum des AG über
Die Anforderungen an den ballistischen Helm sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle und
die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass die
Durchschusshemmung des Helms mindestens Prüfstufe 3 gemäß VPAM HVN 2009, Stand 12.05.2010 erfüllt
(LV Punkt 1.1, A-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle und
die entsprechende Bilddokumentation, soweit im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass die
Durchschusshemmung des Helms mindestens Prüfstufe 3 gemäß Technischer Richtlinie Gesamtsystem
„Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision erfüllt (LV Punkt 1.2, B-Kriterium)
— Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im
Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass die nach VPAM HVN 2009, Stand 12.05.2010, Punkt 4.3
ermittelte Restenergie maximal 25 Joule beträgt (LV Punkt 1.3, A-Kriterium)
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— Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im
Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass alle Befestigungs-punkte auf der Außenseite des Helms auch
bei einem Beschuss von 90° durchschuss-hemmend sind (LV Punkt 1.5, A-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im
Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass alle Befestigungspunkte auf der Außenseite des Helms auch
bei einem Beschuss von 45° durch-schusshemmend sind (LV Punkt 1.6, B-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit
im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass der Helm zusätzlich mit einer in der VPAM AND #01
(Stand 12.06.2015) aufgeführten Munitionsart für Sonderprüfungen oder mit einer weiteren Munitionsart nach
VPAM APR 2006, die über der Prüfstufe 3 liegt (ausgenommen Prüfstufe 6) geprüft wurde (LV Punkt 1.7, BKriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit
im Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass der Helm die Prüfstufe 6 der VPAM APR 2006, (Stand
30.11.2014) erfüllt (LV Punkt 1.8. B-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen, Prüfberichte (ggf. Anlagen) und die entsprechende Bilddokumentation, soweit im
Prüfbericht vermerkt, in deutscher Sprache, dass der Helm in der Prüfstufe 3 auch bei Treffern, die unterhalb
des vorgegebenen Abstands von 20 + 5 mm liegen, nach Punkt 6.6.1 der VPAM HVN 2009, schützt (LV Punkt
1.9.1,B-Kriterium)
— Zeichnung und Flächenangabe, der Helmoberfläche für die Kalottengröße, mit der die meisten Kopfumfänge
abgedeckt werden können (LV Punkt 1.10.1, A-Kriterium)
— Zeichnung und Flächenangabe der Bereiche und Flächen für die Kalottengröße, mit der die meisten
Kopfumfänge abgedeckt werden können, die keinen Schutz bieten (LV Punkt 1.10.2, A-Kriterium)
— Technische Datenblätter zu den verarbeiteten ballistischen Materialien (LV Punkt 1.11, A-Kriterium)
— Erläuterungen wie das ballistische Material des Helms vor UV-Strahlung geschützt ist (LV Punkt 1.13, AKriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen und Prüfberichte in deutscher Sprache, dass der Helm die Forderung hinsichtlich
Chemikalienverhalten entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle
Revision, erfüllt (LV Punkt 1.14, B-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen und Prüfberichte in deutscher Sprache, dass der Helm die Forderung hinsichtlich
Brennverhalten entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision,
erfüllt (LV Punkt 1.15, B-Kriterium)
— ggf. Prüfbescheinigungen und Prüfberichte in deutscher Sprache, dass der Helm die Forderung hinsichtlich
Stoßdämpfung entsprechend der TR Gesamtsystem „Ballistischer Helm“, Stand Mai 2010, aktuelle Revision,
erfüllt (LV Punkt 1.16, A-Kriterium)
— Technische Datenblätter oder gleichwertige Nachweise über alle verarbeiteten Materialien der
Innenausstattung (LV Punkt 2.5.10, A-Kriterium)
— ggf. Auflistung und Preisblatt zu allen austauschbaren Einzelteilen der Innenausstattung (LV Punkt 2.5.11, BKriterium)
— Skizze zu den geforderten Kennzeichnungen mit der Zusicherung, dass im Auftragsfall die Kennzeichnung
erfolgt. Dies ist nur notwendig, wenn die vorzulegenden Muster die geforderten Kennzeichnungen nicht
enthalten (vgl. LV Punkt 2.8.1, A-Kriterium)
— Zertifikate Ökotex-Standard 100, Produktklasse II für alle der als Innenausstattung verarbeiteten textilen
Materialien (LV Punkt 2.9.3, A-Kriterium)
— Informationsbroschüre mit umfangreichen Hinweisen zu Handhabung, Reinigung, Pfle-ge, Desinfektion und
Wartung in deutscher Sprache (LV Punkt 2.9.6, A-Kriterium)
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— Ggf. Qualitätssicherungsprogramm (LV Punkt 3.1, B-Kriterium).
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
IV.1.1)
Verfahrensart
Offen
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
V3-8014.02-0108-16
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.9.2016
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.10.2016 - 09:00
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen gemäß § 41 Abs. 3 VgV werden die Unterlagen nicht
öffentlich auf einer Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt. Die Unterlagen können per Email unter
[email protected] angefordert werden.
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VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
Deutschland
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht
abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Ans. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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