Bürgerfunk bei NE-WS 89.4 NE-WS 89.4 ist aufgrund des Landesmediengesetzes verpflichtet, Bürgerfunk auszustrahlen. Wenn Sie daran interessiert sind, über NE-WS 89.4 zwischen 20 und 21 Uhr Bürgerfunk ausstrahlen zu lassen, dann beachten Sie bitte folgende Dinge für einen reibungslosen Ablauf. 1. Infos zur Gründung von Bürgerfunkgruppen, zum Erstellen von Sendeanmeldungen sowie rechtliche Hinweise erhalten Sie bei der zuständigen Landesanstalt für Medien. Sie erhalten Sie nicht bei NE-WS 89.4, da dies nur der ausstrahlende Sender (Medium) ist. Von entsprechenden Anfragen bitten wir daher abzusehen. 2. Terminabsprachen nehmen Sie bitte mit Frau Noack-Höhlig vor. Sie ist in der Regel donnerstags zwischen 8.30 und 15.00 Uhr für Sie telefonisch zu erreichen unter 02131/400021. In der Regel sind hierüber Absprachen am schnellsten und einfachsten zu treffen. Grundsätzlich können Sie uns auch via E-Mail kontaktieren: [email protected] . Beachten Sie bitte, dass eine Rückantwort auf diesem Kanal einige Tage in Anspruch nehmen kann. 3. Sendungen können nur nach vorheriger Terminabsprache ausgestrahlt werden. Sie müssen in einheitlicher Lautstärke produziert sein, eine Gesamtspielzeit von mindestens 52 Minuten und maximal 53 Minuten haben (Wort-Ende bei spätestens 48 Minuten) und im Datenformat mp3 oder wav produziert sein. 4. Sendungen müssen bis Donnerstagmorgen in der Vorwoche der Ausstrahlung vorliegen, da ansonsten die Ausstrahlung nicht gewährleistet werden kann. 5. Die Sendungen müssen NE-WS 89.4 entweder als Daten-CD zur Verfügung gestellt werden oder über den Versand via https://www.wetransfer.com . Jeder Sendung muss eine gültige Sendeanmeldung beigefügt werden. 6. Alle grundsätzlichen Informationen sowie den Vordruck für die Sendeanmeldung finden Sie hier: http://www.lfm-nrw.de/foerderung/buergermedien/buergerfunk.html Mit freundlichen Grüßen NE-WS 89.4 Moselstraße 16 41464 Neuss
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