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Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen | Klaus-Friedel Klär kommentiert in die "CAUS
Copyright Manni Engelhardt [email protected]
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/15/klaus-friedel-klaer-kommentiert-in-die-causa-ohlen-de
r-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-das-reflektierende-juristische-possenspiel/
Klaus-Friedel Klär kommentiert in die "CAUSA OHLEN": "Der
Kassendieb Franz-Josef Ohlen und das reflektierende juristische
Possenspiel!"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erreicht uns soeben ein weiterer Kommentar des Kollegen Klaus-Friedel Klär (
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=klaus-friedel+kl%C3%A4r) zur „CAUSA OHLEN“ (
http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen). Konkret nimmt Kollege Klär zum jüngsten Artikel vom 14. August
2016 Stellung, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/14/causa-ohlen-das-olg-koeln-gibt-dem-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-seinemneuen-anwalt-einen-sogenannten-wink-mit-dem-laternenmast/!
Wir haben seinen Kommentar nachstehend in ungekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme veröffentlicht.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber – V.i.S.d.P.G.-
"Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gewerkschafterkreis in Aachen,
am 26.6.16 habe ich meinen jüngsten Kommentar zu dem Kassendieb Franz-Josef Ohlen verfasst, der sich mit
eurem Beitrag über den Kostenfestsetzungsbeschluss gegen diesen rechtskräftig verurteilten ´Burschen´
beschäftigt.
Jetzt, eineinhalb Monate später, ist wieder ein Kommentar von mir angezeigt, weil sich die negativen Momente
für diesen ´Dummschwätzer´ (Landgerichtsurteil vom 19.3.15 / Az.: 73 Ns-801 Js 1344/13-110/14) in jüngerer
Zeit häufen.
Betrachtet man die ´Causa Ohlen´ im richtigen Licht, so kann objektiv festgestellt werden, dass diese ein
Possenspiel des Kassendiebs unter Zuhilfenahme der Justiz reflektiert, das ganz zum Schluss sowohl ihn selbst
als auch die Aachener Justiz – im Besonderen die Aachener Staatsanwaltschaft – nach den physikalischen
Gesetzmäßigkeiten, die für einen missglückten Bumerang-Rückflug gelten, treffen wird.
Das Oberlandgericht Köln hat sich ganz klar in seinem Schreiben vom 11.8.16 (Az.: 15 W 26/16) gegen den
Anspruch des Kassendiebs auf Revidierung der Landgerichtsentscheidung ausgesprochen.
Die Entscheidung des Landgerichts Aachen in der Fassung vom 7.4.16 (Az.: 8 o 470/15) erscheint offensichtlich
aus Sicht des Oberlandgerichts Köln, wie ich dies beurteilen kann, ´hieb-´ sowie ´stichfest´ zu sein. Das
bedeutet, dass sie im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Grund-Gesetz formal und besonders inhaltlich
fundamentiert ist.
Vor diesem Hintergrund ist die negative Antragsserie des Kassendiebs auf sogenannte Prozesskostenhilfe, die
bereits sage und schreibe zum 16. Mal (sechszehnten Mal) stattfindet, in der Tat, wie es die Kollegin Lenz
deutlich zum Ausdruck brachte, eine Zumutung für den Steuerzahler, der ja immer wieder die Kosten für die
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Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen | Klaus-Friedel Klär kommentiert in die "CAUS
Copyright Manni Engelhardt [email protected]
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08/15/klaus-friedel-klaer-kommentiert-in-die-causa-ohlen-der
-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-das-reflektierende-juristische-possenspiel/
jeweilige, sogenannte Vorfeldprüfung, die durch bezahlte Juristen vorgenommen wird (Amtsgericht,
Landgericht, Oberlandgericht), aufzubringen hat.
Hier verweise ich auf den seinerzeitigen und für mich hochqualifizierten Artikel des Kollegen Manfred
Engelhardt, den dieser am 3.2.16 verfasst hat. Der kann durch den nachstehenden Link aufgerufen werden:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/03/causa-ohlen-landgericht-aachen-sieht-fuer-den-kassendieb-franz
-josef-ohlen-keine-aussicht-auf-erfolg-zu-dessen-beabsichtigter-rechtsverfolgung/.
Diesem Artikel habe ich nichts hinzuzufügen! Mögen ihn sich die Politiker und Juristen, vor allen Dingen die
Winkeladvokaten, voll vor Augen führen, bevor sie mit allen Mitteln versuchen, diese
Prozesskostenhilfemöglichkeit auf ´Teufel komme raus´ auszunutzen!
Mit meinen Prognosen lag ich bis dato in der ´Causa Ohlen´ zu allen Zeiten richtig. So prognostiziere ich dem
Kassendieb Franz-Josef Ohlen in dieser Sache, so wie es in all´ den vorausgegangenen der Fall war, den totalen
juristischen Absturz!
In unseren gewerkschaftlichen Kollegenkreisen ist der Typ ohnehin unten durch!
Zum Abschluss meines heutigen Kommentars möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir als gewerkschaftlich
aktive Kolleginnen und Kollegen stolz auf das Ehrenmitglied Manfred Engelhardt sein können. Kollege
Engelhardt besitzt kein juristisches Studium. Er verfügt aber zweifellos über einen juristischen Fundus, den er
exzellent in Wort und Schrift kleiden kann.
Seine klare Sprache und sein rhetorisches Geschick und die immer wieder auf eurer Webseite veröffentlichten,
von ihm formulierten Schriftsätze sind aus meiner Sicht von professionellen Juristen kaum zu toppen! Sie
sprechen von einem messerscharfen Verstand und von einer pragmatischen Erfahrung im Bereich der
Justizwelt, die so auf der juristischen Fakultät nicht erworben werden kann. Die Biographie des Manfred
Engelhardt, die ich genau kenne, weist alles das aus, was man braucht, um im ´juristischen Dschungel´
überleben zu können.
Der rechtskräftig verurteilte Kassendieb Ohlen musste und muss wissen, dass er gegen den
Gewerkschafterkreis mit seinem hervorragenden Koordinator Manfred Engelhardt nicht mit kriminellen
Methoden und auch nicht mit einer großen Anzahl von Advokaten juristisch und/oder politisch durchkommen
kann!
Meine Kollegen und ich werden dem Ausgang der Sache, die mit dem gewerkschaftspolitischen Totaluntergang
des Ohlen verbunden sein wird und zwangsläufig verbunden sein muss, getrost entgegensehen.
Der schlimmste Diebstahl ist und bleibt nämlich der Kollegendiebstahl!
In Solidarität
Klaus-Friedel Klär“
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