Medienmitteilung GPK zufrieden mit Umsetzung ihrer Empfehlungen

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Medienmitteilung
GPK zufrieden mit Umsetzung ihrer Empfehlungen zu Vergabeverfahren
Solothurn, 19.8.2016 – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des
Kantonsrats hat aufgrund ihrer Untersuchung der Auftragsvergabe
für das Scanning der Steuererklärung dem Regierungsrat Ende Januar
2016 zahlreiche Empfehlungen abgegeben. Einerseits sollen die Abläufe bei Vergabeverfahren und anderseits die Datensicherheit bei
den Steuererklärungen verbessert werden. Der Regierungsrat hat
sämtliche Empfehlungen akzeptiert und den grössten Teil davon bereits umgesetzt. Die Kommission ist vom Stand der Umsetzung befriedigt.
Mustervorlagen für Vergabeentscheide
Die GPK hat in ihren Empfehlung verschiedene Massnahmen vorgeschlagen,
damit künftig die submissionsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Anhand einer Mustervorlage, welche für alle Departemente gilt, müssen die
Investitions- und die Folge-Kosten ausgewiesen und das gesetzlich vorgesehene Vergabeverfahren sowie die Begründung der Abweichungen im Geschäftsbericht dargelegt werden. Damit werden die Forderungen der GPK
wirkungsvoll umgesetzt.
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Die GPK ist über die positive Aufnahme ihrer Empfehlungen und die zügige
Umsetzung befriedigt. Mit der Umsetzung wird einerseits die Sicherheit für
den korrekten Ablauf verbessert und anderseits dem Parlament die Möglichkeit gegeben, die Vergaben der kantonalen Verwaltung zu überprüfen und
bei Unklarheiten oder Ungereimtheiten zu reagieren.
Datenspeicherung auf Kantons-Server
Mit der Erfassung der Steuererklärungen 2015 wurde die Datenspeicherung
auf einen kantonseigenen Server verlagert. Die Daten beim beauftragten Unternehmen werden unmittelbar nach der täglichen Übermittlung gelöscht.
Die Archivdaten aus den Vorjahren wurden ebenfalls auf den Server beim
Kanton übertragen und sind nicht mehr extern gespeichert. Die von der GPK
verlangte Qualitätssicherung bei der beauftragten Firma Tessi document solutions Switzerland (vormals RR Donnelley Document Solutions) ist im Aufbau
und es soll noch in diesem Jahr das Audit erfolgen. Dadurch wird der Datensicherheit weitere Nachachtung verschafft.
Noch nicht abgeschlossen ist die von der GPK beziehungsweise dem beigezogenen Experten empfohlene Nachverhandlung des Vertrages über die externe
Verarbeitung der Steuererklärungen. Der Vertragsentwurf liegt vor. Mit der
Nachbesserung des Vertrags sollen die Kontrollmöglichkeiten des Kantons
über die korrekte Abwicklung des Auftrages – insbesondere das Einhalten des
Datenschutzes – gestärkt werden.