1 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH an der Tel. 02331/9810890 email: iww@fernuni‐hagen.de Anmeldung zu den betriebswirtschaftlichen Aufbaustudiengängen (IWW) Durchgang P36 Bitte unterzeichnen Sie dieses Vertragsformular auf der Seite 4 und senden es ausgefüllt in zweifacher Ausführung an das IWW. Mit Erhalt des durch das IWW gegengezeichneten Vertragsformulars kommt zwi‐ schen Ihnen und dem IWW ein Vertrag zustande, für den die nachfol‐ genden Bedingungen (S. 2 bis 4 und Anlagen (Terminplan, Prüfungs‐ ordnung)) gelten. An die IWW‐ Geschäftsstelle Hagen c/o FernUniversität in Hagen 58084 Hagen Bitte kreuzen Sie den von Ihnen gewünschten Studiengang an! Finanzbetriebswirt/in (IWW) IT – Betriebswirt/in (IWW) Controllingbetriebswirt/in (IWW) Betriebswirt/in Internationales Management (IWW) Accountingbetriebswirt/in (IWW) Marketingbetriebswirt/in (IWW) Steuer‐ und Rechtsbetriebswirt/in (IWW) Name: Vorname und Titel: Geburtsdatum: Straße: Postleitzahl: Telefonnummer (dienstlich / privat) E‐Mail:* Tätigkeit: Bitte Umlaute und Sonderzeichen (ä, ö, ü, ß, @ ...) verwenden! Wohnort: Geburtsort: / Wie sind Sie auf das IWW und seine Angebote erstmals aufmerksam geworden? Zeitungsanzeige: Suchmaschinen: Sonstiges: *) Studientexte, Lösungshinweise zu Einsendearbeiten und Klausuren sowie einige laufende Studieninformationen werden Ihnen standardmäßig per E‐Mail zugesandt. Sofern Sie über keine Email‐Adresse verfügen, vermerken Sie dies bitte hier und setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle we‐ gen der Vereinbarung einer (ggf. kostenpflichtigen) Sonderregelung in Verbindung. □ Ich verfüge über keine Email‐Adresse und werde mich wegen einer Sonderregelung mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. 2 Studienvertrag 1. Studienangebot und Abschluss 1.1 Die Aufbaustudiengänge vermitteln vertiefende Kenntnisse aus speziellen Fachgebieten der Betriebswirtschaftslehre. Sie zielen darauf ab, den Absolventinnen und Absolventen auf der Basis einschlägiger Vorkenntnisse wissenschaftlich fundierte vertiefende Kenntnisse in den jeweils ausgewählten Teildisziplinen zu vermitteln, die zugleich in der unternehmerischen Praxis angewandt werden können. Die Zulassung zu den betriebswirtschaftlichen Aufbaustudiengängen setzt entweder den erfolgreichen Abschluss von einem der betriebs‐ wirtschaftlichen Fernstudiengänge des IWW oder den Nachweis einschlägiger Kenntnisse aus einem anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studium voraus. Der Zeitbedarf beträgt ca. 10 Stunden pro Woche. Je nach den Vorkenntnissen und den sonstigen persönlichen Gegebenheiten der Teilnehmerin /des Teilnehmers sind individuelle Abweichungen der Bearbeitungsdauer möglich 1.2 Die Aufbaustudiengänge des IWW sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 7188308 zugelassen. Sie führen zu einem staatlich nicht reglementierten, institutsspezifischen Abschluss. Auf eine öffentlich‐ rechtliche Prüfung bereiten die Auf‐ baustudiengänge nicht vor. 1.3 Alle Lehrmittel werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Gegen eine Zusatzgebühr (s. 2.3) können Sie Studientexte und Einsendear‐ beiten auch in gedruckter Form anfordern. In diesem Fall erfolgt der Versand des schriftlichen Studienmaterials innerhalb des Zeitraums vom 01.08. – 05.08.2016. Der Aufbau sowie der inhaltliche und zeitliche Ablauf des Studiums entsprechen der Darstellung in der Anlage 1. Die Dauer der Aufbaustudiengänge beträgt fünf bis sechs Monate, kann aber auf Wunsch der Teilnehmerin / des Teilnehmers auf einen län‐ geren Zeitraum gestreckt werden. Die Abschlussklausuren finden in Berlin, Hagen und München zeitgleich an folgenden Terminen statt: I. Strategisches Management II. Organisation und Führung III. Strategische Marketingplanung IV. Finanz‐, Investitions‐ und Risikomanagement V. Bank‐ Börsen‐ und Finanzgeschäfte VI. Steuern und Bilanzen VII. Kostenrechnungssysteme VIII. Produktionsmanagement und Logistik IX. E‐Business X. Projektmanagement XII. Personalmanagement XIII. Internationale Rechnungslegung XIV. Gründungscontrolling XV. Internationales Marketing. XVI. Internationales Management, 12.11.2016 (v) 13.11.2016 (v) 12.11.2016 (n) 19.11.2016 (v) 20.11.2016 (v) 19.11.2016 (n) 20.11.2016 (n) 26.11.2016 (v) 19.11.2016 (n) 26.11.2016 (n) 13.11.2016 (n) 27.11.2016 (m) 26.11.2016 (n) 27.11.2016 (v) 03.12.2016 (v) XVII. Controlling, XVIII. Beteiligungsscontrolling XIX. Jahresabschlussananlyse XX. Supply Chain Management XXI. IT‐gestützte Geschäftsanalyse (BI) XXII. Informationsmanagement XXIII. Geschäftsprozessmanagement XXIV. Steuerliche Gewinnermittlung XXV. Grundzüge des Vertrags‐ und Haftungsrechtes XXVI. Unternehmensrecht XXVII. Arbeitsrecht XXVIII. Marktorientierte Unternehmensführung 03.12.2016 (n) 26.11.2016 (v) 27.11.2016 (v) 19.11.2016 (v) 20.11.2016 (v) 03.12.2016 (v) 27.11.2016 (n*) 04.12.2016 (v) 03.12.2016 (v) 03.12.2016 (n) 04.12.2016 (n) 04.12.2016 (n) (v) = 10.00‐12.00 Uhr, (n) = 14.00‐16.00 Uhr, (m) = 13.00‐15.00 Uhr, (n*) 16.00‐18.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass sich Veranstaltungs‐ und Klausurorte in folgenden Durchgängen ändern können! 1.4 Über die in dem gewählten Aufbaustudiengang erbrachten Prüfungsleistungen wird auf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein Examenszeugnis ausgestellt. Das Nähere regelt die jeweilige Prüfungsordnung (s. Anlage 2). Über die erfolgreiche Bearbeitung von zusätzli‐ chen Modulen im Zuge des laufenden Durchgangs oder späteren Durchgängen wird eine Anlage zum Zeugnis ausgestellt. Ein einmal ausge‐ stelltes Zeugnis wird nicht mehr geändert. 1.5 Mit dem Ziel, das Examenszeugnis zu erlangen, bestehen folgende Möglichkeiten, nicht erbrachte Leistungen nachzuholen und Prüfungen zu wiederholen, wobei die Kostenregelung gem. 2.3 und 2.4 zu beachten ist: Nachholung Nicht bearbeitete Einsendearbeiten und Klausuren können innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der dann von dem IWW durchgeführten Stu‐ diengänge kostenfrei nachgeholt werden. Sofern ein entsprechender Studiengang nicht oder nur deutlich verzögert stattfindet, wird in der an‐ gegebenen Zeit eine andere Nachholmöglichkeit geboten. Wiederholung ‐ Nicht bestandene Einsendearbeiten sowie nicht bestandene Klausuren können unter den gleichen Bedingungen, wie zur „Nachholung“ angegeben, allerdings kostenpflichtig, wiederholt werden. Die Wiederholung einer Einsendearbeit ist nur einmal, die einer Klau‐ sur zweimal möglich. ‐ Bestandene Klausuren können zwecks Aufbesserung der Note innerhalb des folgenden Jahres im Zuge der dann von dem IWW angebotenen Stu‐ diengänge einmal kostenpflichtig wiederholt werden. 3 Bei der Nachholung oder Wiederholung einer Klausur werden den Studierenden die aktuellen Studientexte der entsprechenden Module einschließlich der Einsendearbeiten des betreffenden Durchgangs ohne weitere Mehrkosten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 1.6 Mit dem Abschluss des Studienvertrages erwirbt die Teilnehmerin/der Teilnehmer das Recht zum Bezug der digital bereitgestellten Studienma‐ terialien zu den jeweils gewählten sechs Modulen. Außerdem erwirbt sie/er das Recht, in den gewählten Modulen an den Einsendearbei‐ ten und Klausuren teilzunehmen. Über die Aufnahme in das Studienprogramm entscheidet das IWW nach der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldungen. Die ge‐ samten Lehrmittel werden Eigentum der Teilnehmerin/des Teilnehmers, dürfen jedoch nicht zu Unterrichtszwecken verwendet, vervielfältigt, nachgedruckt oder weitergegeben werden. Das Urheberrecht ist zu beachten. 1.7 Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus Gründen, die sich nicht aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz ergeben, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. 1.8 Für Streitigkeiten mit dem IWW aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Teilnehmerin/der Teilnehmer ih‐ ren/seinen Wohnsitz hat. Sofern die Teilnehmerin / der Teilnehmer nach Vertragsschluss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außer‐ halb des Geltungsbereiches des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Hagen. 1.9 Die mit diesem Antrag erhobenen Daten sind ausschließlich für Verwaltungszwecke bestimmt. Sie werden in der IWW‐ Geschäftsstelle in Hagen gespeichert. 2. Vergütung und Zahlungsweise 2.1 Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studienprogramm beträgt 1.980 €; sie ist in zwei Raten von jeweils 990 € zum 15.08.2016 und zum 01.11.2016 zu zahlen, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Die Gebühr ist unter Angabe des Namens und des auf der Rechnung angegebenen Verwendungszwecks auf das Konto der IWW GmbH bei der Sparkasse Hagen zu überweisen (IBAN: DE84 4505 0001 0135 002 281, BIC: WELADE3HXXX). Laut Bescheid der ZFU vom 28.11.2008 ist das IWW von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG be‐ freit. Die Steuernummer lautet: 321/ 5774/ 1159. 2.2 Mit der Gesamtgebühr von 1.980 € sind abgegolten: ‐ die freie Nutzung des nur eingeschriebenen Studierenden zugänglichen Teils des IWW Online Campus, ‐ zehn digital bereitgestellte betriebswirtschaftliche Grundlagenmodule aus dem Programm des Intensivkurses „Betriebswirtschaftslehre und betriebliches Management“ als Basislektüre, ‐ sechs digital bereitgestellte Studientexte und Einsendearbeiten zu den Pflicht‐ und Wahlpflichtmodulen des gewählten Studienganges, ‐ die Korrektur von insgesamt sechs Einsendearbeiten und sechs Abschlussklausuren zu den Pflicht‐ und Wahlpflichtmodulen des ge‐ wählten Studienganges. 2.3 Über die in 2.2 genannten „Regelleistungen“ hinaus können im Zuge des Durchgangs P36 folgende zusätzliche Leistungen kostenpflichtig in Anspruch genommen werden: ‐ ‐ Bezug der sechs belegten Module jeweils einschließlich der zugehörigen Einsendearbeiten in gedruckter Form. Hierfür ist eine Gebühr von 120,00 € zu zahlen. Die Zahlung wird zum 15.08.2016 zusammen mit der ersten Rate gem. 2.1 fällig. (Bestellung s. S. 6 dieses Formu‐ lars.) Belegung von Zusatzmodulen gem. § 9 der Prüfungsordnung. Für jedes zusätzliche Zusatzmodul ist eine Gebühr von 300,00 € zu zahlen. Die Zahlung wird bei Anmeldung zum Studium des Zusatzmoduls fällig. Mit der Gebühr sind der Bezug von Studientext und Einsendearbeit in digitaler Form, die Korrektur der Einsendearbeit und die Teilnahme an der Abschlussklausur sowie deren Korrektur abgegolten. 2.4 Im Zuge späterer Durchgänge als P36 kann ein/e Teilnehmer/in nach 1.5 zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, sofern solche Durch‐ gänge zustande kommen. Dabei sind zusätzliche Zahlungen nach der Gebührenliste des jeweiligen Durchgangs zu entrichten. Im Durch‐ gang P36 gelten folgende Gebühren: ‐ 300 € für jedes Modul, das zusätzlich zu den bereits in früheren Durchgängen gewählten Modulen belegt wird. Mit der Gebühr sind der Bezug des Kursmaterials in digitaler Form, Korrektur der Einsendearbeit und Teilnahme an der Abschlussklausur sowie deren Kor‐ rektur abgegolten. ‐ 150 € je Klausur im Fall der Nachholung zu einem späteren als dem in 1.5 angegebenen Termin oder der Wiederholung. ‐ 80 € je Einsendearbeit im Falle der Wiederholung oder der kostenpflichtigen Nachholung. Die Be‐ träge sind jeweils bei Anmeldung an das IWW zu entrichten. 2.5 Zusätzliche Kosten durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln über die üblichen Grundtarife hinaus entstehen der Teilnehme‐ rin/dem Teilnehmer nicht. Für die Anschaffung von Gesetzestexten sind je nach den gewählten Modulen Kosten in der Größenordnung von 20 bis 40 € zu veranschlagen. Bei Teilnehmern im Ausland können zusätzliche Kosten entstehen, falls eine gesonderte Versandart ge‐ wünscht wird. (Siehe dazu das beigefügte Merkblatt.) 3. Anrechnungsmöglichkeiten und gesonderte Gebühren In vorangegangenen Studienangeboten des IWW erfolgreich absolvierte Module können im Rahmen von § 8 der Prüfungsordnung angerechnet werden. Die Gesamtgebühr gemäß 2.1 vermindert sich um 300 € für jedes angerechnete Modul. Die verbleibenden Gebühren sind in zwei gleich hohen Raten zu den unter 2.1 genannten Terminen zu entrichten. 4 4. Laufzeit des Vertrages, Kündigung 4.1 Der Studienvertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. 4.2 Der Teilnehmer kann den Studienvertrag ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Studienvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das Recht der Teilnehmerin/ des Teilnehmers und des Veranstalters, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. 4.3 Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der von dem IWW während der Laufzeit des Vertrages bereitgestellten Leistungen entspricht. Dementsprechend entfällt im Falle der Kündigung grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung der Raten gemäß Abschnitt 2.1, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werden. 4.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist an die IWW‐Geschäftsstelle Hagen, c/o FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Email: iww@fernuni‐hagen.de; Telefax 02331/ 9810897 zu richten. 5. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‐Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an die IWW Geschäftsstelle Hagen, c/0 FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Email: iww@fernuni‐hagen.de; Telefax 02331/ 9810897 (Telefon 02331/ 9810890) Für Ihren Widerruf können Sie das beigefügte Muster‐Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Wider‐ rufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Aus‐ nahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardliefe‐ rung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelba‐ ren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffen‐ heit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist. Ich melde mich verbindlich zum Durchgang P36 des gewählten Aufbaustudiengangs an. (Allgemeiner Anmeldeschluss: 30.07.2016). Die obige Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Zweitschrift des Studienvertrages sowie das Widerrufs‐ Formular (S.6) liegen mir vor. Den Inhalt des Studienvertrages auf den Seiten 2 bis 4 dieses Formulars, die Hinweise zum Daten‐ schutz unter 1.9, den beigefügten Terminplan (Anlage 1) sowie die Prüfungsordnung (Anlage 2) habe ich zur Kenntnis genom‐ men. Ich füge diesem Formular Zeugniskopien zum Nachweis der in § 2 der Prüfungsordnung verlangten Zulassungsvorausset‐ zungen sowie den ausgefüllten „Beleg‐ und Anrechnungsbogen“ bei. Ort, Datum Unterschrift der Teilnehmerin / des Teilnehmers Ort, Datum Unterschrift (IWW) 5 Sonderregelungen Falls Sie die nachfolgend aufgeführten Sonderregelungen komplett oder teilweise in Anspruch nehmen möchten, füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und versehen Sie sie mit Ihrer Unterschrift. 1. Bezug des Studienmaterials in gedruckter Form Ich möchte die Studientexte und die Einsendearbeiten zu den unter 1.3 und 3.3 des Studienvertrages festgelegten Bedingungen auch in gedruckter Form beziehen. Ort, Datum Unterschrift 2. Abweichende Rechnungsanschrift Sofern die auf Seite 1 dieses Vertrages angegebene Anschrift nicht der von Ihnen gewünschten Rechnungsanschrift entspricht, teilen Sie uns bitte die abweichende Rechnungsanschrift mit. Schuldner der aus diesem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen bleibt unabhängig von der Rech‐ nungsanschrift die Unterzeichnerin/der Unterzeichner dieses Vertrages ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ _______________________________________ Unterschrift der Teilnehmerin / des Teilnehmers Ort, Datum Unterschrift des Rechnungsempfängers 6 Muster‐Widerrufsformular Wenn Sie den mit der IWW‐GmbH geschlossenen Fernunterrichtsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular an den markierten Stellen aus und senden es unterschrieben zurück an IWW Geschäftsstelle Hagen, c/0 FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen; Email: iww@fernuni‐hagen.de; Telefax 02331/ 9810897; (Telefon 02331/ 9810890). Hiermit widerrufe ich den mit der IWW‐GmbH abgeschlossenen Fernunterrichtsvertrag. Vom Name Teilnehmer‐Nummer Anschrift Ort, Datum Unterschrift *** Falls Sie schon Zahlungen an das IWW geleistet haben, erstatten wir Ihnen diese zurück, sobald wir das Fernlehrmaterial wieder zu‐ rückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Geben Sie uns für diesen Fall bitte den fälligen Betrag und Ihre Bankverbindung an: Betrag Kontoinhaber IBAN BIC 7
© Copyright 2024 ExpyDoc