Intern 8 | 2016 Ihre Kandidaten für die KV-Wahl: Alle Listen und Regionalbeiräte im Überblick Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung I/2016 Abgabe Quartalsabrechnung Dringliche Überweisungen Abrechnung postoperativer Behandlung Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich an die nun kurz bevorstehende Wahl denke, fühle ich mich motiviert und empfinde Stolz darüber, wie wir Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung für alle Menschen im Land sicherstellen und welche hohe Qualität wir gewährleisten. Ich hoffe, dass es Ihnen ähnlich geht und Sie im September darüber mitentscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren unser aller Geschicke lenken soll. Dabei ist unsere Selbstverwaltung ein wertvolles Gut, das wir uns nicht aus der Hand nehmen lassen sollten. Die sich ständig – und meist nicht zum Besseren – verändernden politischen Rahmenbedingungen, die chronische Unterfinanzierung unserer Arbeit und die Aufgabe, den Nachwuchs für die ambulante ärztliche Tätigkeit zu begeistern, sind drei exemplarische Herausforderungen, vor denen wir schon heute und auch in Zukunft stehen. Und die wir am besten vor Ort lösen können. Ich bin sehr froh, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele Kolleginnen und Kollegen gefunden haben, die die Rahmenbedingungen für unser Tun aktiv und nachhaltig gestalten wollen. Sechs Wahllisten und eine Einzelkandidatin bewerben sich um die Sitze der Vertreterversammlung. Dazu kommen noch die Vertreter für die neuen Regionalbeiräte. All diesen engagierten Kollegen danke ich ganz herzlich. Diese „KV-Intern” Ausgabe gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die zur Wahl stehenden Kolleginnen und Kollegen. Bitte informieren Sie sich und treffen Sie dann Ihre Wahl – denn es ist unsere KV. Mit kollegialen Grüßen Dipl.-Med. Michaela Claudius Landeswahlleiterin der KV Brandenburg AUSGABE 8 / 2016 | Seite 1 Intern Inhaltsverzeichnis Wahlen 2016 Praxis aktuell 4 20 24 32 34 36 37 38 39 40 41 43 44 Seite 2 | AUSGABE 8 / 2016 Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung Vorstellung der Wahlvorschläge Wahl der Mitglieder der Regionalbeiräte Honorarverteilung im I. Quartal 2016 Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2016 endet am 10.10.2016 Dringliche Überweisungen Abrechnung postoperativer Behandlungskomplexe (Abschnitt 31.4 EBM) Versorgungsstrukturvertrag unterstützt wirtschaftliche Verordnung Richtlinien geändert Mutterschaft / Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisregelung Neue Kinder-Richtlinie ab September in Kraft Ärzte können ab 2017 Prävention empfehlen Hygiene-Info-Ecke Musterhygieneplan zur teilmaschinellen Aufbereitung Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung D2D wird abgestellt: jetzt umsteigen auf KV-Connect Intern Inhaltsverzeichnis 44 Statistiken zur Wirtschaftlichkeit 46 Niederlassungen im Juli 2016 45 48 60 61 Service 64 66 69 70 71 71 72 U3 Wahlkampfgetöse Entscheidungen des Zulassungsausschusses im Monat Juni Zulassungsmöglichkeiten/Zulassungsförderungen Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V Praxisbörse Fortbildungen Krankentransport aktuell – Veranstaltung für Praxispersonal HIV im Fokus – Neue Prävention KOSA aktuell: Patientenschulung chronischer Schmerz Sprach-App bietet Unterstützung für Flüchtlinge und Ärzte Impfstatus (minderjährige) Flüchtlinge Impressum AUSGABE 8 / 2016 | Seite 3 Intern Wahlen 2016 Wahl 2016: Das sind Ihre Kandidaten Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung der KVBB der Gruppe der zugelassenen Vertragsärzte/ermächtigten Krankenhausärzte, angestellten Ärzte bei Vertragsärzten nach § 95 Abs. 9 und 9a SGB V, in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V oder einer Eigeneinrichtung nach § 105 Abs. 1 Satz 2 SGB V, in den zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V (§ 6 Abs. 3a WO) Wahlvorschlag 1 Bündnis für Brandenburg 2016 Entscheidungen, die unsere Praxisarbeit direkt betreffen, müssen auch von uns Ärzten vor Ort getroffen werden. Wir kennen die täglichen Herausforderungen am besten. Die Versorgung der Patienten erfordert den Fach- und den Hausarzt. Eine enge Kooperation, Kollegialität und gemeinsame Problemlösungen sind die Voraussetzungen, damit die KV als Interessenvertretung aller niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Ärzte erhalten bleibt. Dieses abgestimmte Miteinander ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Wir wollen: • Eine leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Tätigkeit, die für den Arzt und sein Team wirtschaftliche Sicherheit bietet. • Eine freie Berufsausübung und den Erhalt unserer Therapiefreiheit. • Beendigung der Budgetierung im Gesundheitswesen. • Erhalt der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung in Praxis und Krankenhaus. • Konkurrenzfreie Kooperation zwischen Fachärzten, Hausärzten und Kliniken. • Weniger Bürokratie, aber mehr Zeit für unsere Patienten. • Work-Life-Balance für alle Ärzte. Entscheidungen im Elfenbeinturm und Fremdbestimmung durch Politiker, Juristen und Ökonomen lehnen wir ab! Geben Sie uns Ihre Stimme – den KanSeite 4 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Wahlen 2016 didaten auf der Wahlliste „Bündnis für Brandenburg 2016”! Auf unserer Liste finden Sie die Kollegen, die seit Jahren in der Vertreterversammlung und in anderen Gremien für die Belange der Ärzte eintreten und dabei nie den Blick „für das Ganze” verloren haben. Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.buendnisfuerbrandenburg.de Dort können Sie uns unter anderem auch Ihre Fragen stellen. Natürlich können Sie sich aber auch gerne direkt an uns wenden. MUDr./CS Peter Noack FA für Chirurgie Cottbus Dr. med. Torsten Braunsdorf FA für Chirurgie Calau Dipl.-Med. FrankUllrich Schulz FA für Orthopädie Brandenburg an der Havel Dipl.-Med. KlausDieter Priem FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Storkow (Mark) Dipl.-Med. Michael Kirsch FA für Orthopädie Cottbus Dipl.-Med. Ulrich Piatkowiak FA für Hals-NasenOhrenheilkunde Cottbus Dr. med. Holger Siggel FA für Augenheilkunde Brandenburg an der Havel Catrin Steiniger FÄ für Urologie Lübbenau/ Spreewald AUSGABE 8 / 2016 | Seite 5 Intern Wahlen 2016 Seite 6 | AUSGABE 8 / 2016 Dr. med. (MBA) Frank Berthold FA für Laboratoriumsmedizin Frankfurt (Oder) Dipl.-Med. Uwe Müller FA für Urologie Potsdam Dr. med. Peter Ledwon FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Brandenburg an der Havel Dipl.- Med. Birgit Köhler FÄ für Augenheilkunde Königs Wusterhausen Dr. med. Steffen Wolf FA für Anästhesiologie Cottbus Dr. med. Uwe Rennhak FA für Innere Medizin Potsdam Dipl.-Med. Peter Büttner FA für Allgemeinmedizin Cottbus Dr. med. Markus Friedrich FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten Oranienburg Dr. med. Oliver Häußer FA für Nervenheilkunde Teupitz Dr. med. Boris Zibell FA für Hals-NasenOhrenheilkunde Potsdam Intern Wahlen 2016 Dr. med. Erdmute Pioch, MPH FÄ für Physikalische u. Rehabilitative Medizin Birkenwerder Dipl.-Med. Silke Felgentreff FÄ für Kinder- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie Cottbus Dr. med. Antje Lopens FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frankfurt (Oder) Dr. med. Ralf Greese FA für Chirurgie Wittstock/Dosse Stephan Grundmann Psychotherapeutisch tätiger Arzt Potsdam AUSGABE 8 / 2016 | Seite 7 Intern Wahlen 2016 Wahlvorschlag 2 Deutscher Hausärzteverband/MEDI „Für den Zusammenhalt von Hausärzten und Fachärzten” Der Deutsche Hausärzteverband und MEDI stehen für den Zusammenhalt von Haus- und Fachärzten! Denn: Konflikte schaden sowohl den Hausärzten als auch den Fachärzten gleichermaßen! Unsere Kräfte müssen geeinigt werden, um die eigentlichen Probleme gemeinsam anzugehen. Wir wollen Ihre Anliegen in der Selbstverwaltung mit verwalten. Für diese Ziele treten wir an: • Ja zu einem Miteinander von Haus- und Fachärzten auf Augenhöhe • Ja zu einem Hausarzt im Zentrum der Versorgung • Ja zu einer zügigen Rückzahlung der Zwangsabgabe zur Finanzierung der KV-Immobilie in Potsdam • Ja zu einer sinnvollen und zeitnahen Neuorganisation und einer angemessenen Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes • Ja zu einer Ausfinanzierung der Leistungen in der Palliativmedizin und Geriatrie • Nein zu jeglichen Regressvereinbarungen • Nein gegen die Finanzierung von KV-Eigenpraxen aus dem Honorar der Vertragsärzte • Nein zu neuen EBM-Leistungen ohne Ausfinanzierung Geben Sie uns Ihre Stimmen, wählen Sie Liste 2. Seite 8 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Wahlen 2016 Dipl.-Med. Hartmut Kuske FA für Allgemeinmedizin Bernau bei Berlin/ OT Schönow Dipl.-Med. Heinz Uhlmann FA für Allgemeinmedizin Oranienburg Cedeh Arasteh-Schultz FÄ für Allgemeinmedizin Glienicke/ Nordbahn Hagen Salitter FA für Allgemeinmedizin Beelitz Dr. med. Sigrun Voß FÄ für Allgemeinmedizin Bad Freienwalde (Oder) AUSGABE 8 / 2016 | Seite 9 Intern Wahlen 2016 Wahlvorschlag 3 Marburger Bund „Wir sind Marburger Bund!” Wir treten ein für eine gleichberechtigte Interessenvertretung der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte und deren Mitbestimmung und Mitgestaltung in der KV! Wir setzen uns ein für faire Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte! Wir sehen in einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte eine bessere ambulante Behandlung im Sinne der Patienten! Wir befürworten eine effiziente und kollegiale Kooperation zwischen dem ambulanten und stationären Bereich! Wir stehen für eine strukturierte Weiterbildung und angemessene Vergütung der Weiterzubildenden auch in der ambulanten Versorgung aller Fachrichtungen! Durch unsere langjährigen Erfahrungen und Kompetenz in Tarifverhandlungen können wir positive Veränderungen bewirken. Ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte wählen Marburger Bund! Dr. med. Mina Stoyanova FÄ für Innere Medizin Brandenburg an der Havel Seite 10 | AUSGABE 8 / 2016 Dr. med. Ina Martini FÄ für Innere Medizin Kleinmachnow Intern Wahlen 2016 Mario Scheffold FA für Strahlentherapie Brandenburg an der Havel Dipl.-Med. Andrea Kruse FÄ für Innere Medizin Forst (Lausitz) Dipl.-Med. Hubertus Kruse FA für Innere Medizin Forst (Lausitz) Dr. med. Reimund Parsche FA für Diagnostische Radiologie Neuruppin Dr. med. Sylvia Schache FÄ für Kinder- u. Jugendmedizin Oranienburg Dr. med. Jens Tokar FA für Orthopädie u Unfallchirurgie Wittstock/Dosse Elke Köhler FÄ für Allgemeinmedizin Jüterbog AUSGABE 8 / 2016 | Seite 11 Intern Wahlen 2016 Wahlvorschlag 4 Hausarztliste Brandenburg „Die Hausarztliste in der KV Brandenburg: Eine Erfolgsgeschichte!” Was haben wir für Sie in den Gremien der KV erreicht? • Hausärzte in Brandenburg zählen zu den umsatzstärksten Hausärzten im gesamten Bundesgebiet. • Hausärzte konnten ihren Wahrnehmungsgrad und Einfluss in der KV Brandenburg deutlich steigern. • Vertreterfälle wurden den Originalfällen gleichgestellt. Für die Hausärzte in Brandenburg haben wir diesen EBM-Fehler beseitigt. • Die besondere Förderung von Hausbesuchen in Heimen und die finanzielle Gleichstellung von Mitbesuchen haben wir in Brandenburg durchgesetzt. Die Hausärzte in Brandenburg sind bundesweit die Vorreiter für diese gleiche Honorierung! • In der Vertreterversammlung wirkten wir mit den Gebietsärzten im Interesse aller KV-Mitglieder zusammen. Was wollen wir in der nächsten Legislaturperiode für Sie erreichen? • Selbstbestimmung und Stärkung der Hausarztpositionen in der KV Brandenburg • Senkung der Verwaltungskostenumlage durch Straffung der Strukturen z. B. mit einem zweiköpfigen Vorstand • Gesprächsleistungen müssen im Interesse unserer Patienten unbeschränkt abrechenbar werden – nur so ist Hausarztmedizin machbar • Die skandalöse Unterfinanzierung hausärztlicher Geriatrie- und Palliativmedizin muss beendet werden • Abrechenbarkeit der Chronikerziffer von Diagnosestellung an Modellprojekte der KV Brandenburg müssen unter dem Motto stehen: „Was nützt es dem Hausarzt”? • Vereinfachung der Abrechnung • Stärkung der hausärztlichen Position in den Verhandlungen mit den Krankenkassen: „Wer Leistung will, muss sie auch bezahlen – neue Leistungen nur gegen neues Geld!” Mit(be)stimmen – alle 10 Stimmen für die Hausarztliste Brandenburg – Wahlvorschlag 4 Seite 12 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Wahlen 2016 Dipl.-Med. Andreas Schwark FA für Allgemeinmedizin Bernau bei Berlin Dr. med. Johannes Becker Praktischer Arzt Ruhland Dr. med. Hanjo Pohle FA für Allgemeinmedizin Rathenow Dr. med. Stephanie Lenke FÄ für Allgemeinmedizin Senftenberg Dipl.-Med. Volker Patzschke FA für Innere Medizin Angermünde Dr. med. Karin Harre FÄ für Allgemeinmedizin Walsleben Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat FA für Allgemeinmedizin Nauen/ OT Börnicke Dipl.-Med. Astrid Tributh FÄ für Allgemeinmedizin Potsdam Dipl.-Med. Ruchi Kassem FA für Allgemeinmedizin Guben Dr. med. Karl-Jürn von StünznerKarbe FA für Innere Medizin Briesen (Mark) AUSGABE 8 / 2016 | Seite 13 Intern Wahlen 2016 Seite 14 | AUSGABE 8 / 2016 Jens-Peter Schrambke FA für Innere Medizin Schorfheide/ OT Groß Schönebeck Dr. med. Christine Falk FÄ für Allgemeinmedizin Werder (Havel) Antje Meinecke FÄ für Allgemeinmedizin Potsdam Dr. med. Volkmar Skerra FA für Allgemeinmedizin Potsdam Dr. med. Knut Horst FA für Allgemeinmedizin Dallgow-Döberitz Dr. med. Hans-Gunnar Haufe FA für Allgemeinmedizin Perleberg Dr. med. Ulrich Zeisler FA für Allgemeinmedizin Buckow-Märk. Schweiz Dr. med. Jörg Kannenberg FA für Innere Medizin Kyritz Reinhard Schleuß FA für Allgemeinmedizin Potsdam Dr. med. Uwe Mendel Praktischer Arzt Königs Wusterhausen Intern Wahlen 2016 Rainer Albrecht FA für Allgemeinmedizin Strausberg Dipl.-Med. Axel Lehmann FA für Allgemeinmedizin Lauchhammer Wahlvorschlag 5 Stephanie Zaussinger Ankommen - Engagieren - Mitgestalten Zur Person Stephanie Ich bin Fachärztin für Gynäkologie und Zaussinger Geburtshilfe und seit 2013 in Herzberg FÄ für Frauenheil(Elster) tätig. Nach meiner Weiterbilkunde und dung habe ich mich für eine Anstellung Geburtshilfe im ambulanten Bereich entschieden. Herzberg (Elster) Meine Arbeit als Ärztin und die Zeit für meine Familie lassen sich so gut miteinander organisieren. Mit 39 Jahren, einigen Jahren Praxiserfahrung und viel Neugier, möchte ich mich nun auch für das „Drum-Herum” einer ärztlichen Tätigkeit in der Praxis engagieren und langfristig die ambulante Versorgung mitgestalten. Meine Ziele sind: • eine patientenorientierte wohnortnahe medizinische Versorgung • eine optimale Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung • die Unterstützung für „ankommende” Kollegen • der Erhalt von Praxen auf dem „Land” und Unterstützung bei der Praxisnachfolge • die Förderung der Kooperationsformen im Gesundheitswesen Ich stehe für: • Offenheit und Transparenz • Selbständigkeit in der Anstellung • regionale Perspektiven Ich wünsche mir: • eine enge kollegiale Zusammenarbeit aller Ärzte und Gesundheitsdienstleister AUSGABE 8 / 2016 | Seite 15 Intern Wahlen 2016 Wahlvorschlag 6 Kooperative Liste Brandenburg Wer sind wir? Wir sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die kooperativ tätig sind. Unser Ziel ist die Optimierung der Kooperation ambulanter Strukturen auf Basis von Gleichberechtigung und fairem Miteinander von angestellten und selbstständigen Haus- und Fachärzten. Wir stehen für eine wohnortnahe Versorgung in kooperativer Form ein und fühlen uns, wie viele andere Kollegen auch, in diesen Strukturen wohl. Für uns ist kooperative Medizin Zukunft. Wir sehen als vorrangige Aufgaben an: Herstellung von Transparenz der KV-Prozesse und eines Diskussionsprozesses zwischen Ausschüssen und der Vertreterversammlung vor Verwaltungsentscheidungen Mitgestaltung der medizinischen Versorgung der Zukunft: Kooperative Strukturen sind eine gute Möglichkeit, Arbeitsleben und private Bedürfnisse sowie die Familien- und Kinderbetreuung gerade auch zum Nutzen der Patienten besser miteinander in Einklang zu bringen, dazu streben wir die Herstellung besserer Rahmenbedingungen für Kooperationen jeglicher Art an: zwischen Haus- und Fachärzten, zwischen angestellten, niedergelassenen und ermächtigten Ärzten und somit Dafür stehen wir: Wir setzen uns ein für: • eine interessensunabhängige KV-Vorstandsarbeit • eine Souverän-Funktion der VV mit tatsächlicher Kontrolle des Vorstandes • gleiche Chancen und gleiches Honorar für alle ambulant Tätigen • Transparenz der KV-Prozesse • nachvollziehbare Honorarbescheide und transparente Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung für alle Ärzte • Gleichstellung der Interessen angestellter Ärzte • Stopp dem Abbau von Arztsitzen Wir stellen uns vor auf www.kooperative-liste-brandenburg.de Seite 16 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Wahlen 2016 Dr. med. Anke Speth FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Rüdersdorf Priv.-Doz. Dr. med. Thiemo Pfab FA für Innere Medizin Potsdam Stephan Menzel FA für Innere Medizin/ Gastroenterologie Potsdam Dr. med. Björn Matthies FA für Chirurgie Lübbenau/ Spreewald Dr. med. Dagmar Haase FÄ für Chirurgie Wildau Dipl.-Med. Kerstin Boese FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Lübbenau/ Spreewald Dr. med. Eckart Braasch FA für Innere Medizin Eberswalde AUSGABE 8 / 2016 | Seite 17 Intern Wahlen 2016 Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung der KVBB der Gruppe der zugelassenen Vertragspsychotherapeuten oder angestellten Psychotherapeuten / ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten (§ 6 Abs. 3b WO) Wahlvorschlag Liste Psychotherapeuten für Brandenburg eingebracht von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Landesgruppe Brandenburg Unsere Ziele: • Honorargerechtigkeit • Erhalt der Psychotherapie als Kassenleistung mit kalkulierbaren Entgelten • Anpassung der „Bedarfsplanung” an den tatsächlichen Bedarf an Kinderund Jugendlichen- und Erwachsenenpsychotherapie • Verbesserung der Versorgungsstrukturqualität durch Schaffung eines flexibleren psychotherapeutischen Angebots ohne zusätzliche bürokratische Hürden, basierend auf praktischen therapeutischen Erfahrungen anstatt auf ausschließlich ökonomischen Erwägungen Vorrangige Aufgaben: • Ausfinanzierung aller psychotherapeutischen Leistungen ohne Abschläge durch extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen • Praktikable Umsetzung der geänderten Psychotherapierichtlinien, die auf Landesebene grundsätzlich nicht veränderbar sind, durch Entwicklung eines Gestaltungsspielraums Unsere Positionen: • Erhalt der Einzelleistungsvergütung der Psychotherapie außerhalb der Regelleistungsvolumina und Weiterentwicklung des bisherigen Vergütungsniveaus im Kontext der Entwicklung der Gesamtvergütung in der KV • Beibehaltung der Zeitbezogenheit als einziges sinnvolles Instrument der Mengensteuerung in der Psychotherapie • Erhalt des Kollektivvertragssystems der KVen als Grundlage für die flächendeckende, qualitätsgesicherte und wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung • Weiterführende Integration der Psychotherapeuten in die Strukturen der Selbstverwaltung Seite 18 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Wahlen 2016 • Fachliche und berufspolitische Kooperation mit ärztlichen Psychotherapeuten • Verbandsübergreifende Zusammenarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung Was wir ablehnen: • Selbstauflösung des KV-Systems durch Überbetonung von Partikularinteressen • Erhöhung des bürokratischen Aufwands durch selektivvertragliche Regelungen für einzelne Patienten- oder Versichertengruppen Wenn Sie uns wählen, erreichen Sie, dass berufspolitische Aktivitäten auf Landesund Bundesebene weiterhin koordiniert werden können und dass die oben genannten Ziele in der Landes- und Bundespolitik weiter verfolgt werden können. Sie stellen damit sicher, dass der vor sechzehn Jahren mit dem Einzug der Psychotherapeuten in die Vertreterversammlungen der KVen begonnene Weg kontinuierlich fortgesetzt werden kann. Die Psychotherapeuten haben in der neu zu wählenden Vertreterversammlung der KVBB drei Sitze. Dipl.-Psych. Hartmut Uhl Psychologischer Psychotherapeut Potsdam Dipl.-Psych. Ilka Zänker Psychologische Psychotherapeutin Lübben (Spreewald) Dipl.-Psych. Jacqueline Wolf Psychologische Psychotherapeutin Angermünde Dr. phil., Dipl.Päd. Ulf Kröger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Hennigsdorf Dipl.-Soz.-Päd. Eva Frank Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Grünheide (Mark) AUSGABE 8 / 2016 | Seite 19 Intern Wahlen 2016 Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Nord-West-Brandenburg für die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der KVBB gemäß § 7 a Abs. 2 WO Mittelbereich Zehdenick-Gransee Neuruppin Kyritz Wahlvorschlag Dr. med. Simone Schüler, FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Gransee Dr. med. Ina Großmann, FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neuruppin Dr. med. Jörg Kannenberg, FA für Innere Medizin, Kyritz Pritzwalk-Wittstock/Dosse Dipl.-Med. Wolfgang Stiller, FA für Innere Medizin, Wittstock/Dosse Perleberg-Wittenberge Rathenow Nauen Bad Belzig Falkensee Hennigsdorf Teltow Zossen Seite 20 | AUSGABE 8 / 2016 Dr. med. Carsten Ludwig, FA für Allgemeinmedizin, Wittenberge Dr. med. Michael Schmidt, FA für Allgemeinmedizin, Rathenow Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat, FA für Allgemeinmedizin, Nauen OT Börnicke Dr. med. Matthias Sterba, FA für Urologie, Bad Belzig Dr. med. Andreas Krukenberg, FA für Allgemeinmedizin, Wustermark OT Elstal 1. Dr. med. Sabine Opalka, FÄ für Innere Medizin, Velten 2. Dr. med. Elke Hartung, FÄ für Innere Medizin, Hennigsdorf Dipl.-Med. Holger Baumgraß, FA für Urologie, Kleinmachnow Jörg Thelen, FA für Innere Medizin, Zossen OT Dabendorf Intern Wahlen 2016 Mittelbereich Wahlvorschlag Jüterbog 1. Rüdiger Schmidt, FA für Allgemeinmedizin, Jüterbog Luckenwalde Königs Wusterhausen Templin Prenzlau Potsdam Dipl.-Med. Harald Weber, FA für Allgemeinmedizin, Luckenwalde 2. Dr. Martin Wehner, FA für Allgemeinmedizin, Jüterbog Dr. med. Uwe Mendel, Praktischer Arzt, Königs Wusterhausen Dr. med. Annekathrin Möwius, FÄ für Allgemeinmedizin, Templin Dipl.-Med. Dietmar Acksel, FA für Allgemeinmedizin, Prenzlau Thomas Hoffmann, FA für Allgemeinmedizin, Potsdam Brandenburg an der Havel Wahlvorschlag 1 Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, FA für Orthopädie, Brandenburg an der Havel Wahlvorschlag 2 Dr. med. Marianne Eisenschmidt, FÄ für Allgemeinmedizin, Brandenburg an der Havel AUSGABE 8 / 2016 | Seite 21 Intern Wahlen 2016 Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Ostbrandenburg für die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der KVBB gemäß § 7a Abs. 2 WO Mittelbereich Bernau Schwedt/Oder Eberswalde Strausberg Eisenhüttenstadt Beeskow Frankfurt (Oder) Seite 22 | AUSGABE 8 / 2016 Wahlvorschlag Wahlvorschlag 1 Dipl.-Med. Sigrid Schwark, FÄ für Allgemeinmedizin, Bernau bei Berlin Wahlvorschlag 2 Dr. med. Wolfram Scheller, FA für Allgemeinmedizin, Panketal Wahlvorschlag 1 Dipl.-Med. Hartmut Rohde, FA für Chirurgie, Schwedt/Oder Wahlvorschlag 2 Dipl.-Med. Volker Patzschke, FA für Innere Medizin, Angermünde Dipl.-Med. Bernd Pohle, FA für Allgemeinmedizin, Eberswalde Wahlvorschlag 1 Dr. med. Ulrich Zeisler, FA für Allgemeinmedizin, Buckow-Märkische Schweiz Wahlvorschlag 2 Christian Krämer, FA für Radiologie, Rüdersdorf bei Berlin Dr. med. Uta Böhme, FÄ für Allgemeinmedizin, Eisenhüttenstadt Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem, FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Storkow (Mark) Dr. med. Andreas Huth, FA für Allgemeinmedizin, Frankfurt (Oder) Intern Wahlen 2016 Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Südbrandenburg für die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der KVBB gemäß § 7a Abs. 2 WO Mittelbereich Wahlvorschlag Guben Dipl.-Med. Ruchi Kassem, FA für Allgemeinmedizin, Guben Lübben Herzberg Lübbenau/Spreewald Finsterwalde Dr. med. Martin Paul, FA für Neurologie, Lübben Dr. med. Jörg Reibig, Praktischer Arzt, Falkenberg 1. Dr. med. Torsten Braunsdorf, FA für Chirurgie, Calau 2. Dipl.-Med. Stefan Krause, FA für Augenheilkunde, Vetschau/Spreewald Dipl.-Med. Martina Höhna, FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Finsterwalde Senftenberg-Großräschen Torsten Schulz, FA für Urologie, Senftenberg LauchhammerSchwarzheide Dr. med. Johannes Becker, Praktischer Arzt, Ruhland Forst Dipl.-Med. Grit Hensel, FÄ für Augenheilkunde, Forst (Lausitz) Spremberg Cottbus Dipl. Med. Hans-Jürgen Wolf, FA für Innere Medizin, Spremberg Wahlvorschlag 1 1. Dipl.-Med. Michael Kirsch, FA für Orthopädie, Cottbus 2. MUDr./CS Peter Noack, FA für Chirurgie, Cottbus Wahlvorschlag 2 Dipl.-Psych. Dipl.-Soz. Ronald Coon, Psychologischer Psychotherapeut, Cottbus AUSGABE 8 / 2016 | Seite 23 Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im I. Quartal 2016 Die Honorarverteilung des Quartals I/2016 basiert auf dem am 27.11.2015 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Als Ergebnisse der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2016 wurden am 19.5.2016 Eckpunkte fixiert. Diese flossen bereits in die aktuelle Honorarverteilung ein. Eine umfangreiche Information zu dem Verhandlungsergebnis erfolgt nach Abstimmung der Vertragsfassung. Es ist der KV Brandenburg gelungen, mit den Krankenkassen neben den allgemeinen Steigerungsraten für das Jahr 2016 basiswirksam 2,9 Mio. Euro für die Stützung der zum IV. Quartal 2013 neu eingeführten Leistungen zu verhandeln. Diese kommen hälftig für die Leistungen aus dem Bereich Geriatrie/Palliativmedizin und Sozialpädiatrie bzw. für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung zur Auszahlung. Im I. Quartal 2016 standen somit im hausärztlichen Bereich für die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung (Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM) sowie die sozialpädriatrische und palliativmedizinische kinderärztliche Versorgung (Abschnitt 4.2.4 und 4.2.5 EBM) zusätzlich 0,365 Mio. Euro zur Verfügung, wodurch sich die Auszahlungsquoten deutlich erhöhten. Es steht zu hoffen, dass es in den Verhandlungen für das Jahr 2017 gelingt, weitere Schritte zur Verbesserung der Finanzierung dieser wichtigen Leistungsbereiche mit den Krankenkassen des Landes Brandenburg zu vereinbaren. Im fachärztlichen Versorgungsbereich führt der gleiche Betrag für die Stützung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) dazu, dass erstmals keine Querfinanzierung aus Rückstellungen erfolgen musste. Insgesamt beläuft sich die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in I/2016 auf voraussichtlich ca. 206,9 Mio. Euro. Diese wird entsprechend der Vorgaben der KBV den Bereichen Labor, Bereitschaftsdienst sowie den haus- bzw. fachärztlichen Grundbeträgen zugeordnet. Auf den hausärztlichen Versorgungsbereich entfielen ca. 90,6 Mio. Euro. Die Quote für die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsanteile betrug in I/2016 ca. 84 Prozent des Orientierungspunktwertes. Im fachärztlichen Versorgungsbereich standen abzüglich der Honorarfonds Humangenetik und PFG ca. 87,4 Mio. Euro zur Verfügung. Für die das RLV/QZV Seite 24 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Praxis aktuell überschreitenden Leistungsanteile konnte eine Quote in Höhe von ca. 36 Prozent des Orientierungspunktwertes bezahlt werden. Zudem erhielten einige Arztgruppen einen Aufschlag zur Überschreitungsquote. Dieser ergibt sich aus der Nichtauslastung der spezifischen Honorarfonds gem. § 9 (2) HVM, welche im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vermittlung von Terminen für Überweisungen gemäß § 75 (1a) SGB V zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel verbleiben in den einzelnen Arztgruppen und werden für die Erhöhung der Überschreitungspunktwerte, wie auf Seite 26 dargestellt, eingesetzt. Lesen Sie weiter auf Seite 26. Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 25 Intern Praxis aktuell Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM Fachärzte für Anästhesiologie Überschreitungsquote 37,221 Prozent Fachärzte für Augenheilkunde 43,608 Prozent Fachärzte für Frauenheilkunde 45,737 Prozent Fachärzte für Chirurgie Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten 40,991 Prozent 40,137 Prozent 47,312 Prozent Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt 38,692 Prozent (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie 36,569 Prozent (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie 38,557 Prozent Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie 36,941 Prozent 38,658 Prozent (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/ Onkologie (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie 36,008 Prozent Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 36,423 Prozent (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie Fachärzte für Neurologie 36,856 Prozent 37,429 Prozent 42,935 Prozent 38,707 Prozent 38,544 Prozent Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 38,902 Prozent Fachärzte für Orthopädie 39,891 Prozent Fachärzte für Nuklearmedizin Fachärzte für Diagnostische Radiologie Fachärzte für Urologie Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin Seite 26 | AUSGABE 8 / 2016 36,055 Prozent 37,397 Prozent 41,948 Prozent 38,705 Prozent Intern Praxis aktuell Neben den im jeweiligen Jahr verhandelten Steigerungsraten wird die MGV maßgeblich durch die Entwicklung der Versichertenanzahl der einzelnen Krankenkassen beeinflusst. Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl gesetzlich versicherter Brandenburger innerhalb eines Jahres. Diese steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,72 Prozent an. Zuwächse sind bei den Innungskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen und den Ersatzkassen erkennbar. Für die Ortskrankenkassen, die Knappschaft/Bahn/See sowie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen zeichnet sich weiterhin ein leichter Negativ-Trend ab. Versichertenentwicklung I/2016 zu I/2015 GKV Kassenarten AOK BKK IKK 2,53 % LKK KN EK 1,39 % 0,72 % - 0,35% I/2016 - 1,57 % k - 0,97 % 0,5 Mio. 1,00 % 1,0 Mio. Versicherte I/2015 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio. Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug bei Hausärzten ca. 7 Prozent und bei Fachärzten ca. 18 Prozent. Honorarfonds/Grundbeträge Der Honorarfonds Labor wird in diesem Quartal voraussichtlich um ca. 2,1 Mio. Euro überschritten. Ein Ausgleich erfolgt zu Lasten von Rückstellungen. Für den Honorarfonds Bereitschaftsdienst bleibt ebenso eine Überschreitung festzustellen. Ursächlich hierfür ist das Krankenhausstrukturgesetz, nach dem die ambulanten Notfallleistungen von Krankenhäusern ab dem Jahr 2016 unquotiert zu vergüten sind. Da in diesem Zusammenhang noch untersetzende Vorgaben des Bewertungsausschusses ausstehen, lässt sich das genaue Defizit erst nach Vorliegen dieser beziffen. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 27 Intern Praxis aktuell Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend dargestellt: Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2016 90,6 Mio. Euro Rückstellungen / Bereinigungen -1,5 Mio. Euro Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 3,9 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 4,6 Mio. Euro darunter: Entnahme für den Strukturfonds Einzelleistungen / Förderungen Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds für die geriatrische Versorgung sowie der Palliativmedizin Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der Palliativmedizin Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen Seite 28 | AUSGABE 8 / 2016 Quote 0,1 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 0,15 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 97,999 % 0,003 Mio. Euro 90,744 % 2,9 Mio. Euro 100 % 1,4 Mio. Euro 50,839 % 0,2 Mio. Euro 74,507 % 83,5 Mio. Euro Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2016 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 93,3 Mio. Euro Quote 1,6 Mio. Euro 100 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,3 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Rückstellungen / Bereinigungen Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Einzelleistungen / Förderungen Leistungsbezogene Honorarfonds Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds „Strukturpauschale konservative Augenheilkunde“ 0,5 Mio. Euro 100 % 14,0 Mio. Euro 0,05 Mio. Euro 6,5 Mio. Euro 1,7 Mio. Euro 100 % 1,3 Mio. Euro 85,807 % 1,8 Mio. Euro 100 % 0,02 Mio. Euro 100 % 0,4 Mio. Euro 100 % 1,2 Mio. Euro 55,958 % AUSGABE 8 / 2016 | Seite 29 Intern Praxis aktuell Arztgruppenbezogene Honorarfonds Honorarfonds Strahlentherapie (für übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (für übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (für Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird) Honorarfonds Psychotherapie (für übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Nephrologie (für Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen Seite 30 | AUSGABE 8 / 2016 1,4 Mio. Euro 0,04 Mio. Euro 75,274 % 0,05 Mio. Euro 96,353 % 0,1 Mio. Euro 100 % 1,1 Mio. Euro 75,274 % 0,2 Mio. Euro 77,645 % 64,4 Mio. Euro Intern Praxis aktuell Für Leistungen außerhalb der MGV konnten ca. 78,6 Mio. Euro vergütet werden. Einen Überblick über die gezahlten Vergütungen / Kosten erhalten Sie im Folgenden: Leistungen außerhalb der MGV Quartal I/2016 Leistungen des ambulanten Operierens Präventionsleistungen Mammographie-Screening Gesamt 10,1 Mio. Euro 13,0 Mio. Euro 1,9 Mio. Euro Strahlentherapie 2,3 Mio. Euro Impfen 1,3 Mio. Euro DMP Wegepauschalen Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen / Probatorik Nephrologische Leistungen 9,1 Mio. Euro 0,9 Mio. Euro 9,9 Mio. Euro 2,2 Mio. Euro Dialysesachkosten 14,6 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro Nichtärztliche Praxisassistenten Zuschläge für die sozialpädiatrische Versorgung Restliche Leistungen / Sonderverträge 0,5 Mio. Euro 0,05 Mio. Euro 11,7 Mio. Euro Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 31 Intern Praxis aktuell Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2016 endet am 10.10.2016 Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind weiterhin einige Unterlagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung, • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach 35.2 EBM, • Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für Psycho-/ Verhaltenstherapie, • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB), • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag), können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder auf dem Postweg eingereicht werden. Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zur Quartalsabrechnung III/2016 Termine Dienstag, 4.10.2016 Potsdam Cottbus Frankfurt (O.) im Ärztehaus Thiem-Str. 112 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr Donnerstag, 6.10.2016 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr Mittwoch, 5.10.2016 Freitag, 7.10.2016 Montag, 10.10.2016 Seite 32 | AUSGABE 8 / 2016 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr Eingang über Leipziger Str. 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr Intern Praxis aktuell Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax-Nr.: 0331/23 09 545. Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 • Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 33 Intern Praxis aktuell Dringliche Überweisungen Die Vertragsmodule mit BARMER GEK und TK im Vergleich zur Terminservicestelle Überweisungsmodule der TK / 4-Wochen-Überweisung im Barmer GEK fachärztlichen Versorgungsbereich (TSS) 1) In welchen Für Versicherte der TK und der Fällen Barmer GEK anwendbar? Sehr dringende Überweisungen (Kategorie A) mit der Notwendigkeit einer Behandlung spätestens am nächsten Werktag. Bei folgenden Versorgungsanlässen: • Vermeidung einer Krankenhauseinweisung • Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung • drohender Dauerschaden des Patienten • hoch akutes Krankheitsbild Dringende Überweisungen (Kategorie B) zur Diagnostik und/oder Behandlung innerhalb einer Woche liegen vor bei: • Versagen einer begonnenen Therapie • zunehmende/anhaltende Verschlechterung der Symptomatik • anhaltende Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des weiteren Behandlungsprozederes Seite 34 | AUSGABE 8 / 2016 Für alle gesetzlich Versicherten Wenn die Bemühungen des Patienten, einen Termin beim Facharzt zu bekommen, erfolglos bleiben. Keine Vermittlung von Behandlungsterminen: bei Routineuntersuchungen und Behandlung von Bagatellerkrankungen (verschiebbare Untersuchungen, z. B. Früherkennungsuntersuchungen, Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen oder Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit) Intern Praxis aktuell 2) In welchem Zeitraum muss die Terminvergabe1 beim Facharzt erfolgen? Überweisungsmodule der TK / 4-Wochen-Überweisung im Barmer GEK fachärztlichen Versorgungsbereich (TSS) Kategorie A: Termin am nächsten Werktag Kategorie B: Termin innerhalb 1 Woche 3) Wer vereinbart den Termin? Die überweisende Praxis vereinbart in der die Überweisung annehmenden Praxis den Termin. 4) Wie sind die Überweisungen zu kennzeichnen? Kategorien A oder B im Feld „Auftrag“ mit der entsprechenden Symbolnummer: 93480 A bzw. 93480 B Innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des Vermittlungswunsches muss ein Behandlungstermin bei einem Facharzt vermittelt werden. Die Wartezeit auf den Behandlungstermin darf 4 Wochen nicht überschreiten. Der Patient vereinbart den Termin selbst oder mit Unterstützung der überweisenden Praxis, in Ausnahmefällen über die Terminservicestelle der KVBB. Etiketten mit Überweisungscode2 5) Wer darf die Symbolnummer abrechnen? Der überweisende Arzt: SNR 93480 A bzw. 93480 B Der die Überweisung annehmende Facharzt: SNR 90055 6) Wie hoch ist die Vergütung? Für den überweisenden Arzt: SNR 93480 A 6 Euro SNR 93480 B 5 Euro Der die Überweisung annehmende Facharzt: 5 Euro je Behandlungsfall (Quotierung möglich) (HVM ab 1.7.2016, beschlossen am 17.6.2016) Der die Überweisung annehmende Arzt: SNR 93481 A bzw. 93481 B Für den die Überweisung annehmenden Arzt: SNR 93481 A 16 Euro SNR 93481 B 12 Euro Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 1 Es geht nur um den Erhalt eines Termins, nicht jedoch um eine angeschlossene Diagnostik und Therapie. 2 Über die Formularbestellung zu beziehen Intern Praxis aktuell Abrechnung postoperativer Behandlungskomplexe (Abschnitt 31.4 EBM) Die postoperative Behandlung nach Abschnitt 31.4 EBM kann entweder vom Operateur oder auf Überweisung des Operateurs von einem weiterbehandelnden Vertragsarzt durchgeführt und abgerechnet werden. Soll die postoperative Behandlung durch einen weiterbehandelnden Vertragsarzt erfolgen, muss der Operateur zwingend einen Überweisungsschein ausstellen. Die Gebührenordnungsposition (GOP) des postoperativen Behandlungskomplexes und das Datum der Operation sind in dem Überweisungsfeld zu vermerken. Krankenhäuser, die berechtigt sind, im Rahmen des AOP-Vertrages nach § 115b SGB V ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe durchzuführen, können ebenfalls Überweisungsscheine für die postoperative Behandlung ausstellen. Der Überweisungsschein muss neben den zuvor bereits genannten Angaben (GOP und OP-Datum) zusätzlich den Operationen- und Prozeduren-Schlüssel (OPS) enthalten. Seite 36 | AUSGABE 8 / 2016 Der die postoperative Behandlung durchführende Vertragsarzt hat auf seinem Abrechnungsschein die jeweils zuvor genannten Angaben einzutragen: • die GOP des postoperativen Behandlungskomplexes, • das OP-Datum (Feldkennung 5034) sowie • bei Überweisungen vom Krankenhaus zusätzlich den OPS (Feldkennung 5035) sowie • die SNR 99299L für die Kennzeichnung des Abrechnungsscheines bei Überweisungen vom Krankenhaus. Gemäß EBM gilt zusätzlich, dass die Abrechnung des postoperativen Behandlungskomplexes nur einmalig in einem Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen Tag erfolgen kann. Innerhalb dieser 21 Tage sind verschiedene GOP der Wundbehandlung neben dem postoperativen Behandlungskomplex ausgeschlossen. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Intern Praxis aktuell Versorgungsstrukturvertrag unterstützt wirtschaftliche Verordnung Eine Information der AOK Nordost Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die AOK Nordost bauen gemeinsam ihren innovativen und zukunftsweisenden Weg in der digitalen Welt aus. Der Anfang 2016 gestartete Versorgungsstrukturvertrag (VSV), der zur qualitätsorientierten Verbesserung der Versorgungsstrukturen und der Arzneimitteltherapie in Brandenburg dient, ist zu Anfang Juli weiter ergänzt worden. Die Teilnahme am VSV ist für Sie selbstverständlich freiwillig. Sie profitieren von einer Reihe von Vorteilen, die Sie in Ihrer alltäglichen Arbeit wirkungsvoll unterstützen. Bei der Softwaresteuerung für Arzneimittel wählen Sie wie gewohnt für einen Patienten ein Arzneimittel aus. Wenn für das betreffende Medikament keine Erstattung möglich ist, erhält der Arzt automatisch eine entsprechende Information und kann ein anderes Medikament auswählen. Falls für das ursprünglich ausgewählte Medikament wirtschaftlichere Alternativpräparate oder eine therapeutisch vorteilhaftere Möglichkeit bestehen, werden diese angezeigt. Die Präparate werden farblich in einer einfachen Ampellogik gekennzeichnet. Einfachheit, Komfort, Schnelligkeit und Transparenz spielen bei der automatisierten Unterstützung dieser Prozesse eine entscheidende Rolle. Im Fokus steht die alltags- und praxisorientierte Unterstützung der Brandenburger Vertragsärzte bei der Behandlung ihrer Patienten. Zeitersparnis und bürokratiearme Prozesse in Ihrer Praxisumgebung sind nur zwei der Vorteile, von denen Sie bei einer Teilnahme am VSV profitieren können. So ist der VSV zum Beginn des dritten Quartals noch stärker an die Bedürfnisse der Arztpraxen angepasst worden: Bei dauerhafter Medikation von Patienten können z. B. Hinweise der Software zu Folgeverordnungen nach dem zweiten Hinweis abgeschaltet werden. Diese Änderung gilt für den jeweiligen Patienten dauerhaft und wird lediglich außer Kraft gesetzt, wenn beispielsweise rechtliche Änderungen auftreten, neue Rabattverträge geschlossen oder neue Leitsubstanzen vereinbart werden. Für Ihre Patienten wird mit Hilfe der softwaregestützten Arzneimittelsteuerung eine qualitativ und wirtschaftlich hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln unterstützt. Für Sie bedeutet eine Teilnahme am VSV – bei uneinge- AUSGABE 8 / 2016 | Seite 37 Intern Praxis aktuell schränkter Therapiefreiheit – eine Unterstützung bei einer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Ein Aspekt, der auch unliebsame Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden hilft. Dazu sind in der Arzneimittelsteuerung u. a. Versorgungsausschlüsse und Therapiehinweise gemäß der Arzneimittelrichtlinie enthalten. Ferner werden wirtschaftliche Blutzuckerteststreifen, Rabattarzneimittel und besonders kostenintensive Arzneimitteltherapien aufgeführt. Sämtliche Empfehlungen der Software beruhen u. a. auf Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte- schaft, Therapiehinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen sowie Rabattverträgen, die die AOK Nordost mit pharmazeutischen Herstellern geschlossen hat. Für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine extrabudgetäre Vergütung (vgl. „KV-Intern“ 6/2016). Ihre Fragen rund um eine Teilnahme am VSV beantwortet Ihnen die Abrechnungsberatung der KVBB, Tel.: 0331/98 22 98 03 gern. Richtlinien geändert Mutterschaft / Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisregelung Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum 20. Juli die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) geändert. Neu ist zum einen, dass nun Erprobungen – zum Beispiel neue Verfahren zur Erkennung und Vermeidung von Frühgeburten – auch im Bereich der Mu-RL möglich sind. Zum anderen wurde der Hinweis aufgenommen, dass die ärztliche Beratung auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind, wie die so genannten Frühen Hilfen, umfasst. Seite 38 | AUSGABE 8 / 2016 Durch den Wegfall der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ gab es außerdem eine entsprechende Anpassung der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch. Diese trat bereits zum 29. Juni in Kraft. Weitere Informationen: www.g-ba.de/informationen/ beschluesse Intern Praxis aktuell Neue Kinder-Richtlinie ab September in Kraft Start der Versorgung nach Anpassung im EBM Die neu gefasste Kinder-Richtlinie tritt am 1. September in Kraft. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Das Inkrafttreten hatte sich verzögert, nachdem das Bundesgesundheitsministerium zu einigen Punkten der Richtlinie eine ergänzende Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angefordert hatte. Dem hat der G-BA mit einem Beschluss vom 7. Juli Rechnung getragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die neuen Inhalte der Kinder-Richtlinie erst dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn die Vergütung im EBM geregelt ist. Dafür hat der Bewertungsausschuss laut KBV nach Inkrafttreten der Richtlinie bis zu sechs Monate Zeit. Bis zur Anpassung im EBM erfolgt die Versorgung laut KBV deshalb weiterhin nach der derzeit gültigen KinderRichtlinie. Und auch die „alten“ Gelben Hefte für die Dokumentation der Untersuchungen gelten so lange weiter. Das „neue“ Gelbe Heft kann also erst dann verwendet werden, wenn die entsprechenden Anpassungen im EBM erfolgt sind. Bestellungen für das „neue“ Gelbe Heft nimmt die Formularbestellung der KV Brandenburg entgegen. Unser Service für Sie: Formularbestellung 0331/98 22 98 05 Fax: 0331/98 22 98 04 Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 39 Intern Praxis aktuell Ärzte können Prävention empfehlen Ab 2017 gibt es dafür einen speziellen Vordruck Niedergelassene Ärzte können ab Januar 2017 in Form einer ärztlichen Bescheinigung ihren Patienten Maßnahmen zur Prävention empfehlen. Das teilte jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Dabei geht es um die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli in entsprechenden Beschlüssen zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegt hat. Dies hat das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz vorgegeben. Wenn Ärzte bestimmte verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen anraten wollen, können sie diese künftig auf einer neuen ärztlichen Bescheinigung vermerken. Darauf sind Felder für die Präventionsempfehlung in den vier oben genannten Bereichen vorgesehen. Seite 40 | AUSGABE 8 / 2016 Zudem wird es ein Feld für Hinweise des behandelnden Arztes zu Kontraindikationen geben. Auch kann er dort die Präventionsempfehlung konkretisieren. KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen müssen bis Jahresende einen entsprechenden Vordruck vereinbaren. Die KBV weist jedoch darauf hin, dass es sich bei dieser Bescheinigung nicht um eine ärztliche Verordnung im Sinne einer veranlassten Leistung handelt, sondern lediglich um eine Empfehlung. Mit dieser kann ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen wiederum sollen die ärztliche Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden. Sie können entsprechend zertifizierte Leistungen bezuschussen oder selbst anbieten. Intern Praxis aktuell Hygiene-Info-Ecke Musterhygieneplan zur teilmaschinellen Aufbereitung Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (CoC) hat im April 2016 Musterhygienepläne zur manuellen sowie maschinellen Reinigung und Desinfektion veröffentlicht. Auf vielfachen Wunsch wurde nun ein weiterer Musterhygieneplan zur teilmaschinellen Aufbereitung fertiggestellt. Alle Versionen stehen Ihnen als PDF auf der Homepage der KVBB unter www.kvbb.de zur Verfügung. Benötigen Sie für die individuelle Anpassung an die eigene Praxis eine Word-Version des Musterhygieneplanes-Gastroenterologie, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Trinkwasseruntersuchung in der Arztpraxis, was ist gefordert und was gehört in den Hygieneplan? Mehrfach erreichten uns Fragen zur Untersuchung von Trinkwasser in der Arztpraxis. Vorangegangen ist meist eine Begehung durch das Gesundheitsamt, das diese Untersuchung fordert, oft genug aber keine genauen Angaben zu Art und Umfang macht. Grundsätzlich gelten für Trinkwasserinstallationen die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Wird das Trinkwasser an Patienten abgegeben (z. B. zur Einnahme von Tabletten oder am Handwaschbecken Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 41 Intern Praxis aktuell im Patienten-WC), handelt es sich um eine Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer „öffentlichen Tätigkeit“ (§ 3 Nr. 11 TrinkwV 2001). In diesem Fall besteht die gesetzliche Vorgabe, dass die Trinkwasserinstallation durch das Gesundheitsamt zu überwachen ist. Die Aufnahme in die Überwachung durch die Gesundheitsämter ist also möglich, ebenso Festlegungen zum Umfang und zur Häufigkeit. Ein zwingender Anspruch, dass jede Arztpraxis ihr Trinkwasser untersuchen lassen muss, ergibt sich daraus aber nicht. Aber welche hygienisch-mikrobiologischen Parameter sind in einer Arztpraxis tatsächlich zu untersuchen? Grundsätzlich sind „mindestens die Parameter zu untersuchen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich in der Trinkwasserinstallation nachteilig verändern können“ (§ 19 Abs. 7 TrinkwV 2001). Das Bundesumweltamt hat dazu Folgendes veröffentlicht: • Koloniezahlbestimmung bei 22°C und 36°C (gibt Auskunft über die allgemeine Wasserbeschaffenheit. Es werden typische wasserbewohnende und fakultativ pathogene Mikroorganismen im Temperaturbereich 22 und 36°C festgestellt, Grenzwert jeweils: nicht mehr als Seite 42 | AUSGABE 8 / 2016 100 koloniebildende Einheiten pro ml Trinkwasser) • Coliforme Bakterien (Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar) • Pseudomonas aeruginosa (Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar) Nicht zu den routinemäßig in der Arztpraxis zu untersuchenden hygienisch-mikrobiologischen Wasserparametern zählen die Legionellen (siehe Artikel in „KV-Intern” 8/2012, S. 20). Alle angeschlossenen Apparate, die nicht Teil der Trinkwasserinstallation sind (z. B. wasserführende HNOBehandlungseinheiten, Reinigungsund Desinfektionsgeräte, Dampfsterilisatoren), müssen mit einer Sicherungseinrichtung (gegen Zurückfließen) ausgerüstet sein. Nach dieser Sicherheitseinrichtung unterliegen diese Apparate nicht weiter den Regelungen der Trinkwasserverordnung (müssen aber trotzdem hygienische Anforderungen erfüllen). Unser Service für Sie: Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung 0331/23 09 375 Intern Praxis aktuell Bitte vormerken: Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung Kinderärztliche Versorgung im Fokus Die „Zukunft der Kinder- und Jugendmedizin in Metropole und Fläche“ steht im Mittelpunkt der „Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung“, die am Mittwoch, dem 30. November 2016 stattfindet. Dazu lädt die Steuerungsrunde Zukunftswerkstatt, in der auch die KV Brandenburg vertreten ist, alle interessierten Kinder- und Jugendmediziner sowie Hausärzte, die Kinder und Jugendliche behandeln, ein. Bei der Veranstaltung diskutieren Vertreter von Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen sowie weitere Gesundheitsexperten, wie es mit der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen weitergeht. Dabei werden sowohl Beispiele aus dem Alltag als auch konzeptionelle Ansätze vorgestellt. Die „Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung“ ist eine gemeinsame Veranstaltung der Länder Berlin und Brandenburg und findet auf Initiative der ZukunftsAgenturBrandenburg GmbH (ZAB) statt. Wenn Sie bei diesem Termin dabei sein und über die Zukunft der Kinderund Jugendmedizin diskutieren möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Grätsch, Sekretärin des Unternehmensbereichsleiters Verträge, Forschung und Entwicklung, Telefon 0331/23 09 212, E-Mail [email protected] an. Frau Grätsch leitet Ihre Anmeldung an die ZAB weiter. Beileger: Gemeinsames Info-Papier von KVBB und LKB Ein gemeinsames Informationspapier zu den Voraussetzungen der Verordnung von Krankenhausbehandlung und der Durchführung ambulanter Leistungen durch das Krankenhaus haben Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) erarbeitet. Es enthält die Grundsätze der Zusammenarbeit im Bereich der Schnittstellen ambulanter und stationärer Versorgung und soll so für die Ärzte ein höheres Maß an Rechtsklarheit schaffen. Das Informationspapier liegt dieser Ausgabe von „KV-Intern“ bei. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 43 Intern Praxis aktuell D2D wird abgestellt: jetzt umsteigen auf KV-Connect Der veraltete Übertragungsweg D2D wird am 30. September abgeschaltet. Die elektronische Übermittlung von Daten, zum Beispiel zur Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung, erfolgt danach über den Kommunikationsdienst KV-Connect im Sicheren Netz. Ärzte und Psychotherapeuten, die die Anwendungen von D2D („doctorto-doctor“) weiterhin nutzen wollen, sollten sich jetzt um die Umstellung kümmern und sich bei ihrem SoftwareHersteller erkundigen, ob dieser die Anwendungen bereits über KV-Connect anbiete, rät die KV Telematik GmbH, eine Tochtergesellschaft der KBV. D2D wird vor allem von Praxen in Nordrhein, Bayern, Baden-Würtemberg, Bremen und Niedersachsen genutzt. In Brandenburg wird D2D nur von einigen, wenigen Praxen zur Übermittlung der DALE-UV an den DGUV genutzt. Weitere Informationen finden Sie bei der KBV, D2D und der KVTG. www.kbv.de/html/1150_22729.php www.d2d.de/ www.kv-telematik.de/praxen-undkrankenhaeuser/weitere-angebote/ d2d/ Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/WP-Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quartalsweise (Februar/Mai/August/ November). Sie werden über die Einstellung unter www.kvbb.de/praxis informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung über DatenNerv (Benutzername und dazugehöriges Passwort) Zugriff auf die WP-Unterlagen unter Seite 44 | AUSGABE 8 / 2016 https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/ praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/ erhalten! Oder geben Sie nach Anmeldung den Webcode „web017“ in das Suchfeld ein. Unser Service für Sie: Abrechnungs-, Honorar- und Verordnungsberatung 0331/23 09 612 Intern Praxis aktuell Wahlkampfgetöse Ganz ehrlich, ich liebe Wahlkämpfe. Schauen Sie bloß mal in die USA. Dort gibt’s das ganz große Kino mit Vorwahlen, Nominierungsparteitagen und mal mehr, mal weniger polternden Kandidaten, die gegeneinander das Messer wetzen. Und was dem Wahlvolk dabei nicht alles das Blaue vom Himmel versprochen wird … Aber dafür brauche ich gar nicht in die Ferne schweifen, denn das „Gute“ liegt auch in diesem Falle so nah. Der Marburger Bund mischt ja in diesem Jahr kräftig in den KV-Wahlen mit und verteilt dabei Geld, das er überhaupt nicht hat. Wie das geht? Nun man nehme die jüngst beschlossene Fördervereinbarung Weiterbildung, begrüßt diese im Wesentlichen, um gleich darauf zum dicken ABER auszuholen. Es gebe noch Handlungsbedarf bei der dynamischen Bindung der Fördergelder an die im Krankenhaus übliche Vergütung oder auch bei der Finanzierung des Anhebungsbetrages. Und wen sieht der Marburger Bund dabei zuvorderst in der Pflicht? Richtig, die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten die entsprechenden Gelder dafür einplanen. Dreimal dürfen Sie raten, wo dieses Geld herkommt? Wieder richtig: Es geht von den Honoraren der ambulant tätigen Ärzte ab. Das ist doch wirklich Wahlkampf wie aus dem Bilderbuch: Große Forderungen und Versprechen, die mit dem Geld anderer Leute finanziert werden. Das muss ich mir für die nächste Wahl zu unserem Wald-Obersten merken, … meint Ihre frau specht nach Lektüre des Beschlusses Nr. 14 der 129. Hauptversammlung des Marburger Bundes. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 45 Intern Sicherstellung Niederlassungen im Juli 2016 Planungsbereich Bad Belzig Dr. med. Karsten Haitsch FA für Innere Medizin/HA Scheunenweg 34 14806 Bad Belzig (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Frank-Peter Hartung) Planungsbereich Brandenburg Planungsbereich Oranienburg Dr. med. Sandra Frisch FÄ für Innere Medizin/HÄ Lehnitzstraße 21 A 16515 Oranienburg Planungsbereich Potsdam Achim Wagner FA für Allgemeinmedizin Kurfürstenstr. 29 14797 Kloster Lehnin Dr. med. Doreen Drews FÄ für Innere Medizin/HÄ Neu Langerwisch 28 14552 Michendorf (Übernahme der Praxis von Dr. med. Eckehard Lehmann) Dr. med. Katrin Zuchold FÄ für Innere Medizin/HA Eisenbahnstraße 26 16225 Eberswalde (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Christiane Adamek) Dania Prütz FÄ für Allgemeinmedizin Otto-Grotewohl-Ring 2 15344 Strausberg (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Christine Herrmann) Dr. med. Diana Urban FÄ für Innere Medizin/HÄ Neuzeller Landweg 1 15890 Eisenhüttenstadt (Übernahme der Praxis von Dr. med. Herma Rosenberger) Dr. med. Volker Otto FA für Chirurgie Karl-Liebknecht-Straße 3 16225 Eberswalde (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Andreas Kirsch) Planungsbereich Eberswalde Planungsbereich Eisenhüttenstadt Seite 46 | AUSGABE 8 / 2016 Planungsbereich Strausberg Planungsbereich LK Barnim Intern Sicherstellung Planungsbereich LK Elbe-Elster Dr. med. Astrid Knöfel FÄ für Chirurgie August-Bebel-Str. 2 03238 Finsterwalde (Übernahme der Praxis von Dr. med. Thomas Fritsche) Dr. med. Marie-Christin Hänzka FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten Hauptstr. 69 03253 Doberlug-Kirchhain Planungsbereich LK Oberhavel Dr. med. Margareta KampmannSchwantes Psychotherapeutisch tätige Ärztin Dorfstr. 28 b 16727 Oberkrämer OT Schwante Dr. med. Anya Reinhardt FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/ FÄ für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen Sachsenhausener Str. 32 16515 Oranienburg (Übernahme der Praxis von Dr. med. Michael Häberer) Planungsbereich LK/ kreisfreie Stadt Potsdam/St. Dr. med. Gerrit Scherf FA für Psychiatrie und Psychotherapie Geschwister-Scholl-Straße 83 14471 Potsdam (Übernahme der Praxis von Dr. med. Thomas Lintzen) Planungsbereich LK Spree-Neiße Dipl.-Soz.Päd. (FH) Heike Rademacher Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie Pfortenstraße 10 03130 Spremberg Dr. med. Karl-Heinz Meltzer FA für Nervenheilkunde Friedrich-Schiller-Str. 5 e 03172 Guben Planungsbereich Raumordnungsregion Lausitz-Spreewald Dr. med. Arnfried Heine FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Bahnhofstr. 66 03046 Cottbus Dr. med. Dominik Holbe FA für Innere Medizin/ SP Pneumologie Karl-Marx-Str. 104 03205 Calau Planungsbereich Raumordnungsregion Oderland-Spree Katharina Pagel FÄ für Innere Medizin und Rheumatologie (Sonderbedarfszulassung; ausschließl. auf dem Gebiet der Rheumatologie) Lindenallee 7 15366 Hoppegarten AUSGABE 8 / 2016 | Seite 47 Intern Sicherstellung Entscheidungen des Zulassungsausschusses im Monat Juni Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Dr. med. Anja Albrecht Fachärztin für Allgemeinmedizin Am Försterweg 1 15344 Strausberg ab 01.07.2016 Magdalena Edyta Dombek Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschl. psychotherapeutisch tätig Seestr. 14 14624 Dallgow-Döberitz ab 01.07.2016 Cindy Brandt Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Hauptstr. 20 15741 Bestensee ab 01.10.2016 Anja-Kristin Helbig Fachärztin für Allgemeinmedizin Zum Bahnhof 4 15712 Königs Wusterhausen/ OT Zernsdorf ab 01.09.2016 Dipl.-Psych. Roman Banas Psychologischer Psychotherapeut Bahnhofstr. 74 03046 Cottbus ab 01.08.2016 Dipl.-Psych. Friederike Dietz Psychologische Psychotherapeutin Straße des Friedens 1 16835 Lindow (Mark) ab 01.07.2016 Dr. med. Jacqueline Detert Fachärztin für Innere Medizin/ SP Rheumatologie Kastanienstr. 15 17268 Templin ab 01.01.2017 Seite 48 | AUSGABE 8 / 2016 Alexander Friese M. Sc. Psychologischer Psychotherapeut Bahnhofstr. 57 a 14624 Dallgow-Döberitz ab 01.01.2017 Dipl.-Psych. Tanja Kalytta Psychologische Psychotherapeutin Erich-Mendelsohn-Allee 4 a 14469 Potsdam ab 01.07.2016 Dr. med. Margareta KampmannSchwantes Fachärztin für Allgemeinmedizin, ausschließlich psychotherapeutisch tätig Dorfstr. 28 b, 16727 Oberkrämer ab 01.07.2016 Intern Sicherstellung Alexander Kowalenko Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig Prötzeler Chaussee 5 15344 Strausberg ab 01.10.2016 Dipl.-Psych. Anke Kreßner Psychologische Psychotherapeutin Potsdamer Str. 55 c 14974 Ludwigsfelde ab 01.10.2016 Constanze Lerch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Paul-Thomas-Str. 33 03130 Spremberg ab 01.10.2016 Dr. med. Anya Reinhardt Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Fachärztin für Sprach-, Stimm-, und kindliche Hörstörungen Sachsenhausener Str. 32 16515 Oranienburg ab 01.07.2016 Dipl.-Psych. Univ. Linda Rieth Psychologische Psychotherapeutin Friedrich-Ebert-Str. 38 14469 Potsdam ab 01.10.2016 Dipl.-Psych. Sylvia Weise Psychologische Psychotherapeutin Seestr. 9 01983 Großräschen ab 01.10.2016 Dipl.-Soz. Päd. (FH) Heiko Wernecke Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Bahnhofstr. 1 03226 Vetschau/Spreewald ab 01.10.2016 Anstellungen Vertragsarztpraxis Dr. med. Ekkehard Beck Facharzt für Innere Medizin Otto-Nuschke-Str. 2 15562 Rüdersdorf Anstellung Dipl.-Med. Barbara Roske Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2016 Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Birgit Erxleben Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Sabine Knuppe-Andree Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Kurfürstenstr. 19 14467 Potsdam Anstellung Dr. med. Jörg Ketteler Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ab 01.10.2016 Vertragsarztpraxis Dipl.-Med. Burkhard Handschick Facharzt für Chirurgie Bergstr. 7 15907 Lübben Anstellung Lesen Sie weiter auf Seite 50. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 49 Intern Sicherstellung Tobias Wilhelms Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.07.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Tim Heuermann Facharzt für Augenheilkunde Puschkinallee 12 14469 Potsdam Anstellung Dr. med. Karin Leschka Fachärztin für Augenheilkunde ab 01.07.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Henry Hoffmann Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Stadtweg 48 15834 Rangsdorf Anstellung Dr. med. Dorte Marenbach Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.07.2016 Praxis Dipl.-Psych. Susanne Hofmann Psychologische Psychotherapeutin Am Bahnhof 2 15831 Blankenfelde-Mahlow Anstellung Dipl.-Psych. Eva Heimpel Psychologische Psychotherapeutin ab 01.09.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Grit Lammert-Hünger Fachärztin für Innere Medizin/ Seite 50 | AUSGABE 8 / 2016 SP Pneumologie Hauptstr. 38-40 16547 Birkenwerder Anstellung Steffi Kausch Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie ab 01.07.2016 Praxis Dipl.-Psych. Monika Lang Psychologische Psychotherapeutin Schulstr. 1 16248 Niederfinow Anstellung Elke Linke Psychologische Psychotherapeutin ab 01.10.2016 MVZ Am Hauptbahnhof Johann-Carl-Sybel-Str. 1 14776 Brandenburg an der Havel Anstellung Dr. med. Karin Forschner Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten ab 01.07.2016 MVZ Hauptstraße Hauptstr. 34 14776 Brandenburg an der Havel Anstellung Dr. med. Eckhard Trägenapp Facharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgie für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Friedrich-Engels-Str. 6 14727 Premnitz ab 01.07.2016 Intern Sicherstellung CTK Poliklinik GmbH (MVZ) Thiemstr. 111 03048 Cottbus Anstellung Gavriil Chosnis Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 01.07.2016 Gemeinschaftslabor Cottbus MVZ für Labormedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie GbR Uhlandstr. 53 03050 Cottbus Anstellung Dr. med. Kristin Thorausch Fachärztin für Transfusionsmedizin ab 01.07.2016 Elbe-Elster MVZ GmbH Elsterstr. 37 04910 Elsterwerda Anstellung Dipl.-Med. Kathrin Fleischer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 51 Intern Sicherstellung der Zweigpraxis: August-Bebel-Str. 2 03238 Finsterwalde ab 01.07.2016 MVZ Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 7 15236 Frankfurt (Oder) Anstellung Ines Moros Fachärztin für Augenheilkunde ab 01.07.2016 Dr. med. Thomas Funk Facharzt für Neurochirurgie Dr. med. Gundula-Maria Krause Fachärztin für Neurochirurgie Dr. med. Uwe Schröder Facharzt für Neurochirurgie Dr. med. Fritz Wagner Facharzt für Neurochirurgie ab 01.10.2016 MVZ Jüterbog Badergasse 2 14913 Jüterbog Anstellung Dipl.-Med. Gabriele Lange Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Bäckerstr. 29 14929 Treuenbrietzen ab 01.07.2016 Medizinische Einrichtungs GmbH Teltow MVZ Ludwigsfelde Albert-Schweitzer-Str. 40-44 14974 Ludwigsfelde Anstellung Marek Wiatr Facharzt für Chirurgie Seite 52 | AUSGABE 8 / 2016 Dipl.-Med. Christian Klöpfel Facharzt für Chirurgie für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Robert-Koch-Str. 7-15 15306 Seelow ab 01.07.2016 MVZ der Oberhavel Gesundheitszentrum GmbH Robert-Koch-Str. 2-12 16515 Oranienburg Anstellung Dr. med. Dörte Pawellek Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab 01.07.2016 Ermächtigungen Ahmed Al-Hafedh M.A. Psychologischer Psychotherapeut, in Potsdam ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte für den Tätigkeitsort 14467 Potsdam, Hegelallee 52 auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Intern Sicherstellung PD Dr. med. Ivo Rainer Buschmann Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH in Brandenburg an der Havel ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung Angiologie oder Kardiologie und Fachärzten für Chirurgie/Schwerpunkt Gefäßchirurgie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der angiologischen Diagnostik, Beratung und Therapie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Ulrich Drohla Facharzt für Orthopädie, Oberlinklinik gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte für konsiliarische Untersuchungen und für die Mitbehandlung von entwicklungsverzögerten Kindern und Jugendlichen bis zum Höchstalter von 23 Jahren auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, soweit die Kinder und Jugendlichen im Oberlinhaus in Potsdam betreut werden, auf Überweisung von zugelassenen Orthopäden, Kinderärzten und als Praktische Ärzte niedergelassenen Kinderärzten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, soweit die Kinder und Jugendlichen nicht im Oberlinhaus in Potsdam wohnhaft sind, auf Überweisung von allen Sozialpädiatrischen Zentren im Geltungsbereich des SGB V, auf Überweisung von zugelassenen Nervenärzten, Orthopäden und entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung von allen Sozialpädiatrischen Zentren im Geltungsbereich des SGB V zur weiteren Diagnostik und Mitbehandlung von Problemfällen auf dem Gebiet der Neuroorthopädie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Neurologen, Pädiater, Neuropädiater, Orthopäden, Unfallchirurgen, Humangenetiker, Radiologen, Internisten und Pathologen wird genehmigt. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Dr. med. Andreas Kohls Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde übergangsweise Weiterführung der im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Nuklearmedizin, Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie und PathoAUSGABE 8 / 2016 | Seite 53 Intern Sicherstellung logie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 Tariel Kotiasvili Facharzt für Augenheilkunde, Klinikum Barnim GmbH/Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte 1. auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Augenheilkunde in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V 1.1 für spezielle Leistungen auf dem Gebiet der Augenheilkunde: Lokalisierung von Netzhautveränderungen, Perimetrie, fluoreszenzangiographische Untersuchungen, binokulare Untersuchungen, Einführung von Verweilsonden, Entfernung einer Bindehaut- oder Lidgeschwulst, Sondierung des Tränen-Nasenganges 1.2. zur Erbringung von UltraschallDiagnostik in der Augenheilkunde Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. 2. auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Augenheilkunde in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Augenheilkunde wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Seite 54 | AUSGABE 8 / 2016 Tabea Krönert Fachärztin für Radiologie, Elbe-ElsterKlinikum GmbH/Krankenhaus Herzberg, in Herzberg/Elster ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der Radiologie, Computertomographie, auf Überweisung von Fachärzten, die die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatzweiterbildung Schmerztherapie gemäß der Weiterbildungsordnung besitzen für CT-gesteuerte schmerztherapeutische Intervention(en) bei akutem und/oder chronischem Schmerz nach vorausgegangener interdisziplinärer Diagnostik. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Prof. Dr. med. Rainer Moog Facharzt für Transfusionsmedizin, DRK- Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, Institut für Transfusionsmedizin Cottbus, in Cottbus ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 Intern Sicherstellung bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von ermächtigten Ärzten und auf Überweisung des Kuratoriums für Dialyse und Nierentransplantation e.V. Finsterwalde auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und HLA-Typisierung, für die serologische Verträglichkeitsprobe. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Dr. med. Christoph Pielsticker Facharzt für Diagnostische Radiologie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt/Oder ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung von am Klinikum Uckermark ermächtigten Ärzten auf dem Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 55 Intern Sicherstellung Gebiet der Mammographie und Galaktographie sowie Knochendichtemessung, auf dem Gebiet der Magnetresonanztomographie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2017 ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. Anlage 9.2 BMV-Ärzte zur Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening-Einheit Nord von Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816 Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38 zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening auf Veranlassung des programmverantwortlichen Arztes zur konsiliarischen Beurteilung von Mammographieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2017 Dr. med. Frank Schüler Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, DRK-Krankenhaus Luckenwalde, in Luckenwalde übergangsweise Weiterführung der im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 Seite 56 | AUSGABE 8 / 2016 Dr. med. Georg Schwabe Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie im Gebiet Kinderund Jugendmedizin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung hämatologisch und onkologisch erkrankter Kinder. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 Dipl.-Med. Veronika Sigeneger Fachärztin für Chirurgie/SP Thoraxchirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von allen zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen zur konsiliarischen Untersuchung bei schwerwiegenden Fällen. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Radiologen, Labormediziner und Pathologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 Intern Sicherstellung apl. Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christian Stoll Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung um die Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Labormedizin. für die Zeit vom 23.06.2016 bis 31.12.2017 Zülküf Tekin Facharzt für Chirurgie/Facharzt für Visceralchirurgie, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam übergangsweise Weiterführung der im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 Arne Teschner Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/Klinik Wittstock, in Wittstock Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung ambulanter Gastroskopien für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 Dr. med. Frank Thierfelder Facharzt für Innere Medizin, Oberhavel Klinik Gransee GmbH, in Gransee ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktions- Anzeige Praxisräume ca. 194 qm frisch renoviert ab sofort. Im Zentrum Eggersdorf-Petershagen beste Lage! (auch teilbar in 2 Einheiten (100 qm + 94 qm) Miete 1.450,00 + NK 365,00 € zzgl. 19 % MWSt. Kontakt: Ross Verwaltungs GmbH, C. Toense-Wehner, Tel.: 0160/81 33 510, Email: [email protected] AUSGABE 8 / 2016 | Seite 57 Intern Sicherstellung analyse eines Herzschrittmachers und/ oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (ausgenommen sind Leistungen nach § 115a SGB V), zur Programmierung in speziellen Fällen, für die zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe und unter Belastung, zur Durchführung der transösophagealen Echokardiographie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2018 PD Dr. med. Dr. med. dent. Meikel Vesper Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Klinikum Barnim GmbH/ Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung um die Möglichkeit zur Überweisung an Dr. med. Jörg Seemann, ermächtigter Facharzt für Diagnostische Radiologie/Schwerpunkt Neuroradiologie am Werner Forßmann Krankenhaus Eberswalde für die Zeit vom 23.06.2016 bis 30.06.2017 Praxisverlegungen Dipl.-Med. Jamal Abdul Khalik Facharzt für Orthopädie neue Adresse: Markt 8 03238 Finsterwalde Marco Bones Facharzt für Augenheilkunde neue Adresse: Hegermühlenstr. 58 15344 Strausberg ab 01.01.2017 Dr. med. Frank Böhm Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde neue Adresse: Neustädtischer Markt 7-8 14776 Brandenburg an der Havel ab 27.06.2016 Dipl.-Med. Silke Felgentreff Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie neue Adresse: Ewald-Haase-Str. 12 03044 Cottbus ab 01.08.2016 Andrea Große M.A. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin neue Adresse: Am Markt 4 14656 Brieselang ab 01.07.2016 Dipl.-Psych. Yvonne Hanser Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Am Denkmalplatz 2 15838 Am Mellensee/OT Klausdorf Seite 58 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Sicherstellung Dr. med. Arnfried Heine Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie neue Adresse: Ewald-Haase-Str. 12 03044 Cottbus ab 01.08.2016 Dipl.-Psych. Tanja Beatrice Keiling Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin neue Adresse: Torgauer Str. 9 04916 Herzberg/Elster ab 01.09.2016 Dipl.-Med. Oliver Körnig Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Marktstr. 19 16928 Pritzwalk Thomas Magin Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Luisenplatz 1 14471 Potsdam Dr. med. Ulrike Theuer Fachärztin für Allgemeinmedizin neue Adresse: Luisenplatz 1 14471 Potsdam Gordon Westphal Facharzt für Anästhesiologie neue Adresse: Lindenweg 17 14798 Havelsee/OT Hohenferchesar Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 59 Intern Sicherstellung Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landessauschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Frauenheilkunde: Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Zehdenick-Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Finsterwalde, Templin Dermatologie: Mittelbereiche Templin, Zehdenick-Gransee Seite 60 | AUSGABE 8 / 2016 Intern Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 7.10.2016 laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 81/2016 Teltow-Fläming 01.10.2017 Oberhavel 01.01.2017 Cottbus, Stadt 01.01.2017 Cottbus, Stadt 01.01.2017 Dahme-Spreewald 01.07.2017 Ostprignitz-Ruppin 01.01.2017 82/2016 83/2016 84/2016 85/2016 86/2016 Psychotherapie/ÄPT Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) gewünschter Übergabetermin Lesen Sie weiter auf Seite 62. Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 61 Intern Sicherstellung Bewerbungsfrist bis 12.9.2016 laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 62/2016 Kinderheilkunde Dahme-Spreewald 01.01.2017 63/2016 HNO-Heilkunde Elbe-Elster 01.01.2017 Augenheilkunde Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree 01.01.2017 64/2016 (1/2 Versorgungsauftrag) gewünschter Übergabetermin (1/2 Versorgungsauftrag) Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree 66/2016 Urologie Cottbus, Stadt 01.07.2017 67/2016 Kinderheilkunde Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree 01.04.2017 68/2016 Allgemeinmedizin 69/2016 Allgemeinmedizin 70/2016 Innere Medizin/ SP Kardiologie 71/2016 Frauenheilkunde 65/2016 72/2016 73/2016 74/2016 Seite 62 | AUSGABE 8 / 2016 Nervenheilkunde Kinderheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Nervenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Orthopädie Mittelbereich Strausberg Mittelbereich Bad Belzig sofort baldmöglichst 01.10.2016 Raumordnungsregion Havelland-Fläming 01.01.2017 Barnim 01.01.2017 Uckermark 01.10.2016 Cottbus, Stadt Havelland sofort 01.01.2017 Intern Sicherstellung laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 75/2016 Orthopädie Ostprignitz-Ruppin Allgemeinmedizin (1/2 Versorgungsauftrag) Mittelbereich Perleberg-Wittenberge 31.03.2017 77/2016 Allgemeinmedizin Mittelbereich Seelow 01.04.2017 78/2016 Innere Medizin/ SP Pneumologie Raumordnungsregion Lausitz-Spreewald 01.01.2017 Oberspreewald-Lausitz 01.10.2016 Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree 01.10.2016 76/2016 79/2016 80/2016 (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) • Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. gewünschter Übergabetermin sofort • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Iris Kalsow Tel.: 0331/23 09 322 Weitere Informationen unter www.kvbb.de AUSGABE 8 / 2016 | Seite 63 Intern Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe •Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe (Spreewaldkreisstadt, Landkreis Dahme-Spreewald) sucht für ihre fallzahlstarke Praxis ab 2016 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 7 Räume, 155 m² zur Miete, zum Praxisteam gehören 2 Helferinnen-MTA und 1 Hebamme. Die Praxisübernahme ist an ein Nachbesetzungsverfahren gebunden. Kontakt: 0175/15 06 017 [email protected] •Welche(r) junge Ärztin / Arzt möchte den Start in die Selbständigkeit mit einem halben KV-Sitz beginnen? Hausärztliche Praxis im Elbe-Elster-Kreis bietet Möglichkeit des Praxiseinstiegs in Form einer halben Zulassung. Kontakt: 0174/44 72 065 •Nachfolger/In für Hausarztpraxis im Ärztehaus Storkow (Mark) ab 12/2016 gesucht. Schöne seenreiche Wohngegend. Praxis/Ausstattung: 140 m² zur Miete, Ergo, LZ-EKG, Spiro, Sono, keine Dienste, Einarbeitung möglich. Kontakt: SMS: 0152/06 00 30 00 [email protected] •Fachärztin für Allgemeinmedizin in BAG im Mittelbereich Beeskow sucht ab sofort einen Praxisnachfolger/In. Wir suchen Kollegin oder Kollegen für Seite 64 | AUSGABE 8 / 2016 eine interessante und freudvolle Mitarbeit. Vielfalt in Kooperation möglich (parallel als niedergelassener Kollege, Angestellter oder Ausbildungsassistent mit Niederlassungswunsch) Praxis/Ausstattung: übliche Hausarztpraxisausstattung mit 3 Arztzimmern, EKG, LZ-RR, LZ-EKG, Labor und anderem. Kontakt: 0172/38 46 966 [email protected] Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche •Hausärztliche Praxis in Brandenburg an der Havel bietet Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Facharzt Innere Medizin/HA, gerne auch mit Kenntnissen der NHV, Homöopathie oder andere Spezialisierungen. Anstellungsumfang verhandelbar. Längerfristig auch Praxisübernahme möglich. Weiterbildungsermächtigung für 1/2 Jahr Homöopathie vorhanden. Kontakt: [email protected] Sonstiges •Praxisausstattung günstig abzugeben! 1 Empfangstresen, 12 Wartezimmerstühle, 2 Untersuchungsliegen,1 großer Schreibtisch, 3 Aktenschränke, 2 Laborschränke. Kontakt: 0177-7079682 Intern Praxisbörse •Wegen Praxisveränderung abzugeben: Neuwertiger Formulareinzugsdrucker Epson LQ 860 für Hausarztu.a. Praxen; Foto, PDF-Bedienungsanleitung per Email möglich. Kontakt: 03573/36 31 56 (10 min vor bis zur vollen Stunde oder auf AB) [email protected] Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Iris Kalsow, 0331/23 09 322 [email protected], Pappelallee 5, 14469 Potsdam Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 65 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Die GOÄ-Abrechnung leicht gemacht Daniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG 35 Euro 16.09.2016 14.00 – 19.00 Cottbus Der fordernde Patient – das tägliche Dilemma in der Arztpraxis Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung 75 Euro 16.09.2016 15.00 – 17.30 Potsdam 17.09.2016 09.30 – 15.00 Potsdam Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung KVBB & Partner Fortbildungspunkte Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin 12.10.2016 14.00 – 18.00 Potsdam QEP-Update für QM-Beauftragte Dr. med. Martina Bida, lizenzierte QEP-Trainerin Fortbildungspunkte Seite 66 | AUSGABE 8 / 2016 85 Euro 5 05.10.2016 13.00 – 19.00 08.10.2016 09.00 – 17.00 Potsdam Fortbildungspunkte Kosten 8 100 Euro pro Arzt, T 150 Euro UCH GEB S U pro PraxisA mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 75 Euro 5 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 12.10.2016 15.00 – 18.00 Potsdam Rheuma in der Hausarztpraxis (Für alle interessierten Hausärzte, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Strukturvertrag Rheuma noch den Nachweis der Teilnahme einer Einführungsveranstaltung benötigen.) Dr. Dr. Dirk Wernicke, FA f. Innere Medizin/Rheumatologie Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle, FÄ f. Innere Medizin/Rheumatologie 28.09.2016 15.00 – 18.00 Potsdam 12.10.2016 15.00 – 18.00 Potsdam Fallstricke im Arbeits- und Arzthaftungsrecht vermeiden Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner Fortbildungspunkte Ansprechpartner: Frau Friedrich Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 40 Euro 40 Euro 4 Das präsuizidale Syndrom – Gedanken zur Suizidverhinderung Dr. med. Klaus-Rüdiger Otto, FA f. Neurologie u. Psychiatrie Fortbildungspunkte Kosten 45 Euro 4 Fax: 0331/23 09 288 AUSGABE 8 / 2016 | Seite 67 Intern Forbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 10.09.2016 09.00 – 16.00 Potsdam Neue Methoden gegen Stress im Praxisalltag Dr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress- u. Gesundheitsmanagement IAH 120 Euro EBM-Aufbauschulung für das hausärztliche Praxispersonal – Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro T UCH GEB AUS Die Arzneimittel-Richtlinie Beratende Apothekerinnen der KVBB 40 Euro Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land Brandenburg Beratende Apothekerinnen der KVBB 40 Euro T UCH GEB S U A 09.09.2016 15.00 – 17.30 Potsdam 28.09.2016 15.00 – 17.30 Frankfurt (O.) 07.10.2016 15.00 – 17.00 Potsdam 12.10.2016 15.00 – 17.00 Frankfurt (O.) EBM-Schulung für das Praxispersonal – Grundseminar Abrechnungsberater der KVBB Ansprechpartner: Seite 68 | AUSGABE 8 / 2016 Kosten Frau Friedrich Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 35 Euro HT UC GEB AUS Fax: 0331/23 09 288 Intern Fortbildung Krankentransport aktuell – Veranstaltung für Praxispersonal Grundsätze und Neuerungen der Richtlinie zur Verordnung von Krankentransporten sind Thema einer Fortbildungsveranstaltung für Praxispersonal am 8. Oktober 2016 in Neuruppin. Im Rahmen des „11. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal“ der Landesärztekammer Brandenburg wird Dr. Matthias Wienold, Beratender Arzt der KVBB, zum Thema „Interpretation der Krankentransportrichtlinie“ vortragen. Zur Teilnahme am Forum ist eine Anmeldung erforderlich. Geben Sie dafür den Webcode „web113” in das Suchfeld auf unserer Homepage www.kvbb.de ein, und Sie gelangen direkt zur Online-Anmeldung. Unser Service für Sie: Beratender Arzt 0331/23 09 603 Anzeige AUSGABE 8 / 2016 | Seite 69 Intern Service HIV im Fokus – Neue Prävention Die Einnahme von Medikamenten kann auf dreifache Art vor einer HIVInfektion schützen: • Die antiretrovirale Behandlung von Menschen mit HIV senkt die Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr. • Nach einer Stichverletzung (z. B. im Krankenhaus) kann die Einnahme von Medikamenten das Risiko einer dauerhaften Ansteckung verringern (Postexpositions-Prophylaxe, PEP). • Vorbeugender Schutz vor einer HIV-Infektion mit dem Kombinationspräparat Truvada® (Prä-Expositions-Prophylaxe, PrEP). Über diese neue Möglichkeit der HIV-Prävention informiert „HIV im Fokus – Gib PreP eine Chance“ am 8. Oktober 2016 im Berliner Rathaus, Berlin-Mitte. Weitere Information erhalten Sie unter 030/13 02 02 517. Ein Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Von 14 bis 15:30 Uhr werden rechtliche und medizinische Aspekte der HIV-Prävention mit Medikamenten präsentiert. „Ärzte stellen Fragen zur PreP“ ist der Titel einer Informationsveranstaltung, bei der auch Patienten zu Wort kommen sollen. Die Moderation teilen sich die Schwerpunktärztin für HIV-Versorgung Dr. Ines Liebold Seite 70 | AUSGABE 8 / 2016 (Medizinische Einrichtung GmbH, Blankenfelde) und Prof. Dr. Keikawus Arasteh (Vivantes Auguste-ViktoriaKlinik). Aus seiner Erfahrung mit PreP als behandelnder Arzt wird Dr. Heiko Jessen (HIV-Schwerpunktarzt, Berlin) sprechen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu diskutieren, wie diese Methode im Rahmen anderer Präventionsanstrengungen besser genutzt werden kann. Hierzu stellen sich Ärzte, Berater aus AIDS-Hilfen und aus Präventionsund Testprojekten den Teilnehmern (15:45 bis 17:45 Uhr). Die KVBB und die Initiative „Brandenburg gemeinsam gegen AIDS“ beteiligen sich an der Vorbereitung der Veranstaltung. In Brandenburg gibt es für die Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) ein Netz von Notfalldepots. Die „Übersicht zum HIV-PEP Notfalldepot in Brandenburger Kliniken“ finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvbb.de/praxis/service/ anschriften/ Oder Sie geben den Webcode „web112“ in dem Suchfeld auf der Startseite ein, und Sie gelangen direkt zu der Übersicht. Unser Service für Sie: Beratende Ärzte 0331/23 09 603 Intern Service KOSA aktuell: Patientenschulung chronischer Schmerz Der Cottbuser Anästhesiologe Dr. Steffen Wolf bietet gemeinsam mit der Selbsthilfekontaktstelle REKIS Cottbus erstmals Patienten-Schulungen zum Thema chronischer Schmerz an. Diese richten sich an Patienten, die unter wiederkehrenden, häufigen akuten und chronischen Schmerzen leiden und wiederholt den Hausarzt aufsuchen. Termine und Themen: 7. September 2016 – Wozu dienen Schmerzen? 21. September 2016 – Wegweiser auf der Schmerzlandkarte 5. Oktober 2016 – Weitverbreitete Schmerzsyndrome vorgestellt 26. Oktober 2016 – Wenn nichts mehr geht ... Die Schulungen finden jeweils von 11:30 Uhr bis 13:45 Uhr im Schmerzzentrum Wolf, Bahnhofstraße 60, in Cottbus statt. Informationen und Anmeldung: Selbsthilfekontaktstelle REKIS Cottbus, Tel.: 0355/54 32 05 E-Mail: [email protected] Sprach-App bietet Unterstützung für Flüchtlinge und Ärzte Sprachbarrieren erschweren die medizinische Versorgung von geflüchteten Menschen und Asylbewerbern. Mit der viersprachigen Kommunikationshilfe „AOK HealthNavigator“ in Persisch, Arabisch, Englisch und Deutsch kann dieses Hindernis leichter überwunden werden. Die AOK Nordost hat die SmartphoneApp entwickeln lassen, um die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei ihrem gesetzlichen Auftrag der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen besser zu unterstützen. Das Kommunikationstool ist auch für Ärzte eine praktische Hilfe. Der „AOK HealthNavigator“ steht ab sofort für AndroidSmartphones zum Download im App-Store (Google Play) bereit. Eine iOS-Version folgt in Kürze. AUSGABE 8 / 2016 | Seite 71 Intern Service Impfstatus (minderjährige) Flüchtlinge Eine Information des MASGF In der Regel haben Flüchtlinge keine Impfdokumente. Wer keinen Impfausweis vorlegen kann, gilt grundsätzlich als ungeimpft und sollte entsprechend den Impfempfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) für asylsuchende Menschen vom Oktober 2015 geimpft werden. Diese Empfehlungen können Sie ausführlich im „Epidemiologischen Bulletin“ Nr. 41 des RKI vom 12. Oktober 2015 nachlesen. Zur Online-Ausgabe des Bulletins gelangen Sie, indem Sie den Webcode „web111“ in das Suchfeld auf unserer Homepage www.kvbb.de eingeben. Nach § 62 Asylgesetz wird bei allen Asylsuchenden eine Erstuntersuchung, insbesondere zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten, durchgeführt, Seite 72 | AUSGABE 8 / 2016 wobei auch der Impfstatus erhoben wird. Impfempfehlungen werden den Asylsuchenden nach der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag mitgegeben. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen, und es wird ebenfalls eine ärztliche Erstuntersuchung veranlasst. Der erhobene Impfstatus wird auch hier dokumentiert und für die betreuende Einrichtung mitgegeben. Kommen in Ihre Praxis dennoch minderjährige Flüchtlinge mit unklarem Impfstatus und ohne Impfdokumente, sollten Sie die notwendigen Impfungen durchführen – sofern dem keine medizinischen Hinderungsgründe entgegenstehen. Intern Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Telefon: 0331/23 09 0 Telefax: 0331/23 09 175 Internet: www.kvbb.de E-Mail: [email protected] Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Christian Wehry Ute Menzel Redaktionsschluss: 16. August 2016 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/23 09 196 Telefax: 0331/23 09 197 Druck und Anzeigenverwaltung vierC print+mediafabrik GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 2 10317 Berlin Telefon: 030/53 32 70 0 Telefax: 030/53 32 70 44 E-Mail: [email protected] Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 5.100 Exemplare Über die Veröffentlichung von Anzeigen entscheidet die Redaktion. Dafür erhält sie die nötigen Daten von der Anzeigenverwaltung.
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