08/2016 KV

Intern
8 | 2016
Ihre Kandidaten für die KV-Wahl:
Alle Listen und Regionalbeiräte
im Überblick
Informationen für den Praxisalltag:
Honorarverteilung I/2016
Abgabe Quartalsabrechnung
Dringliche Überweisungen
Abrechnung postoperativer Behandlung
Intern
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn ich an die nun kurz bevorstehende Wahl denke, fühle ich mich motiviert und
empfinde Stolz darüber, wie wir Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung für alle Menschen im Land sicherstellen und welche hohe Qualität wir
gewährleisten. Ich hoffe, dass es Ihnen ähnlich geht und Sie im September darüber
mitentscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren unser aller Geschicke lenken
soll. Dabei ist unsere Selbstverwaltung ein wertvolles Gut, das wir uns nicht aus
der Hand nehmen lassen sollten.
Die sich ständig – und meist nicht zum Besseren – verändernden politischen Rahmenbedingungen, die chronische Unterfinanzierung unserer Arbeit und die Aufgabe,
den Nachwuchs für die ambulante ärztliche Tätigkeit zu begeistern, sind drei exemplarische Herausforderungen, vor denen wir schon heute und auch in Zukunft
stehen. Und die wir am besten vor Ort lösen können.
Ich bin sehr froh, dass sich auch in diesem Jahr wieder viele Kolleginnen und Kollegen
gefunden haben, die die Rahmenbedingungen für unser Tun aktiv und nachhaltig
gestalten wollen. Sechs Wahllisten und eine Einzelkandidatin bewerben sich um
die Sitze der Vertreterversammlung. Dazu kommen noch die Vertreter für die
neuen Regionalbeiräte. All diesen engagierten Kollegen danke ich ganz herzlich.
Diese „KV-Intern” Ausgabe gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die zur
Wahl stehenden Kolleginnen und Kollegen. Bitte informieren Sie sich und treffen
Sie dann Ihre Wahl – denn es ist unsere KV.
Mit kollegialen Grüßen
Dipl.-Med. Michaela Claudius
Landeswahlleiterin der KV Brandenburg
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 1
Intern
Inhaltsverzeichnis
Wahlen 2016
Praxis aktuell
4
20
24
32
34
36
37
38
39
40
41
43
44
Seite 2 | AUSGABE 8 / 2016
Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung
Vorstellung der Wahlvorschläge
Wahl der Mitglieder der Regionalbeiräte
Honorarverteilung im I. Quartal 2016
Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2016
endet am 10.10.2016
Dringliche Überweisungen
Abrechnung postoperativer Behandlungskomplexe (Abschnitt 31.4 EBM)
Versorgungsstrukturvertrag unterstützt
wirtschaftliche Verordnung
Richtlinien geändert
Mutterschaft / Schwangerschaftsabbruch und
Empfängnisregelung
Neue Kinder-Richtlinie ab September in Kraft
Ärzte können ab 2017 Prävention empfehlen
Hygiene-Info-Ecke
Musterhygieneplan zur teilmaschinellen
Aufbereitung
Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung
D2D wird abgestellt: jetzt umsteigen auf
KV-Connect
Intern
Inhaltsverzeichnis
44
Statistiken zur Wirtschaftlichkeit
46
Niederlassungen im Juli 2016
45
48
60
61
Service
64
66
69
70
71
71
72
U3
Wahlkampfgetöse
Entscheidungen des Zulassungsausschusses im
Monat Juni
Zulassungsmöglichkeiten/Zulassungsförderungen
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Praxisbörse
Fortbildungen
Krankentransport aktuell – Veranstaltung für
Praxispersonal
HIV im Fokus – Neue Prävention
KOSA aktuell: Patientenschulung chronischer
Schmerz
Sprach-App bietet Unterstützung für Flüchtlinge
und Ärzte
Impfstatus (minderjährige) Flüchtlinge
Impressum
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 3
Intern
Wahlen 2016
Wahl 2016: Das sind Ihre Kandidaten
Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung der KVBB der
Gruppe der zugelassenen Vertragsärzte/ermächtigten Krankenhausärzte, angestellten Ärzte bei Vertragsärzten nach § 95 Abs. 9
und 9a SGB V, in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V oder einer Eigeneinrichtung nach
§ 105 Abs. 1 Satz 2 SGB V, in den zugelassenen Einrichtungen nach
§ 311 Abs. 2 SGB V (§ 6 Abs. 3a WO)
Wahlvorschlag 1
Bündnis für Brandenburg 2016
Entscheidungen, die unsere Praxisarbeit direkt betreffen, müssen auch von uns
Ärzten vor Ort getroffen werden. Wir kennen die täglichen Herausforderungen
am besten.
Die Versorgung der Patienten erfordert den Fach- und den Hausarzt. Eine enge
Kooperation, Kollegialität und gemeinsame Problemlösungen sind die Voraussetzungen, damit die KV als Interessenvertretung aller niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Ärzte erhalten bleibt. Dieses abgestimmte Miteinander ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt.
Wir wollen:
• Eine leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Tätigkeit, die für den Arzt
und sein Team wirtschaftliche Sicherheit bietet.
• Eine freie Berufsausübung und den Erhalt unserer Therapiefreiheit.
• Beendigung der Budgetierung im Gesundheitswesen.
• Erhalt der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung in Praxis und
Krankenhaus.
• Konkurrenzfreie Kooperation zwischen Fachärzten, Hausärzten
und Kliniken.
• Weniger Bürokratie, aber mehr Zeit für unsere Patienten.
• Work-Life-Balance für alle Ärzte.
Entscheidungen im Elfenbeinturm und Fremdbestimmung durch Politiker,
Juristen und Ökonomen lehnen wir ab! Geben Sie uns Ihre Stimme – den KanSeite 4 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Wahlen 2016
didaten auf der Wahlliste „Bündnis für Brandenburg 2016”! Auf unserer Liste
finden Sie die Kollegen, die seit Jahren in der Vertreterversammlung und in
anderen Gremien für die Belange der Ärzte eintreten und dabei nie den Blick
„für das Ganze” verloren haben.
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.buendnisfuerbrandenburg.de
Dort können Sie uns unter anderem auch Ihre Fragen stellen. Natürlich können
Sie sich aber auch gerne direkt an uns wenden.
MUDr./CS Peter
Noack
FA für Chirurgie
Cottbus
Dr. med. Torsten
Braunsdorf
FA für Chirurgie
Calau
Dipl.-Med. FrankUllrich Schulz
FA für Orthopädie
Brandenburg an
der Havel
Dipl.-Med. KlausDieter Priem
FA für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Storkow (Mark)
Dipl.-Med.
Michael Kirsch
FA für Orthopädie
Cottbus
Dipl.-Med. Ulrich
Piatkowiak
FA für Hals-NasenOhrenheilkunde
Cottbus
Dr. med.
Holger Siggel
FA für
Augenheilkunde
Brandenburg an
der Havel
Catrin Steiniger
FÄ für Urologie
Lübbenau/
Spreewald
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 5
Intern
Wahlen 2016
Seite 6 | AUSGABE 8 / 2016
Dr. med. (MBA)
Frank Berthold
FA für Laboratoriumsmedizin
Frankfurt (Oder)
Dipl.-Med.
Uwe Müller
FA für Urologie
Potsdam
Dr. med.
Peter Ledwon
FA für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Brandenburg an
der Havel
Dipl.- Med.
Birgit Köhler
FÄ für
Augenheilkunde
Königs
Wusterhausen
Dr. med.
Steffen Wolf
FA für
Anästhesiologie
Cottbus
Dr. med.
Uwe Rennhak
FA für
Innere Medizin
Potsdam
Dipl.-Med.
Peter Büttner
FA für
Allgemeinmedizin
Cottbus
Dr. med.
Markus Friedrich
FA für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Oranienburg
Dr. med.
Oliver Häußer
FA für
Nervenheilkunde
Teupitz
Dr. med.
Boris Zibell
FA für Hals-NasenOhrenheilkunde
Potsdam
Intern
Wahlen 2016
Dr. med. Erdmute
Pioch, MPH
FÄ für Physikalische u. Rehabilitative Medizin
Birkenwerder
Dipl.-Med.
Silke Felgentreff
FÄ für Kinder- u.
Jugendpsychiatrie
u. -psychotherapie
Cottbus
Dr. med.
Antje Lopens
FÄ für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Frankfurt (Oder)
Dr. med.
Ralf Greese
FA für Chirurgie
Wittstock/Dosse
Stephan
Grundmann
Psychotherapeutisch tätiger Arzt
Potsdam
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Intern
Wahlen 2016
Wahlvorschlag 2
Deutscher Hausärzteverband/MEDI
„Für den Zusammenhalt von Hausärzten
und Fachärzten”
Der Deutsche Hausärzteverband und MEDI stehen für den Zusammenhalt von
Haus- und Fachärzten!
Denn: Konflikte schaden sowohl den Hausärzten als auch den Fachärzten
gleichermaßen!
Unsere Kräfte müssen geeinigt werden, um die eigentlichen Probleme gemeinsam anzugehen.
Wir wollen Ihre Anliegen in der Selbstverwaltung mit verwalten.
Für diese Ziele treten wir an:
• Ja zu einem Miteinander von Haus- und Fachärzten auf Augenhöhe
• Ja zu einem Hausarzt im Zentrum der Versorgung
• Ja zu einer zügigen Rückzahlung der Zwangsabgabe zur Finanzierung der
KV-Immobilie in Potsdam
• Ja zu einer sinnvollen und zeitnahen Neuorganisation und einer angemessenen Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
• Ja zu einer Ausfinanzierung der Leistungen in der Palliativmedizin
und Geriatrie
• Nein zu jeglichen Regressvereinbarungen
• Nein gegen die Finanzierung von KV-Eigenpraxen aus dem Honorar der
Vertragsärzte
• Nein zu neuen EBM-Leistungen ohne Ausfinanzierung
Geben Sie uns Ihre Stimmen, wählen Sie Liste 2.
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Intern
Wahlen 2016
Dipl.-Med.
Hartmut Kuske
FA für
Allgemeinmedizin
Bernau bei Berlin/
OT Schönow
Dipl.-Med.
Heinz Uhlmann
FA für
Allgemeinmedizin
Oranienburg
Cedeh
Arasteh-Schultz
FÄ für
Allgemeinmedizin
Glienicke/
Nordbahn
Hagen Salitter
FA für
Allgemeinmedizin
Beelitz
Dr. med.
Sigrun Voß
FÄ für
Allgemeinmedizin
Bad Freienwalde
(Oder)
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 9
Intern
Wahlen 2016
Wahlvorschlag 3
Marburger Bund
„Wir sind Marburger Bund!”
Wir treten ein für eine gleichberechtigte Interessenvertretung der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte und deren Mitbestimmung
und Mitgestaltung in der KV!
Wir setzen uns ein für faire Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung der
ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte!
Wir sehen in einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte eine bessere ambulante Behandlung im Sinne der
Patienten!
Wir befürworten eine effiziente und kollegiale Kooperation zwischen dem
ambulanten und stationären Bereich!
Wir stehen für eine strukturierte Weiterbildung und angemessene Vergütung
der Weiterzubildenden auch in der ambulanten Versorgung aller Fachrichtungen!
Durch unsere langjährigen Erfahrungen und Kompetenz in Tarifverhandlungen
können wir positive Veränderungen bewirken. Ambulant angestellte Ärztinnen
und Ärzte wählen Marburger Bund!
Dr. med.
Mina Stoyanova
FÄ für
Innere Medizin
Brandenburg an
der Havel
Seite 10 | AUSGABE 8 / 2016
Dr. med.
Ina Martini
FÄ für
Innere Medizin
Kleinmachnow
Intern
Wahlen 2016
Mario Scheffold
FA für
Strahlentherapie
Brandenburg an
der Havel
Dipl.-Med.
Andrea Kruse
FÄ für
Innere Medizin
Forst (Lausitz)
Dipl.-Med.
Hubertus Kruse
FA für
Innere Medizin
Forst (Lausitz)
Dr. med.
Reimund Parsche
FA für
Diagnostische
Radiologie
Neuruppin
Dr. med.
Sylvia Schache
FÄ für Kinder- u.
Jugendmedizin
Oranienburg
Dr. med.
Jens Tokar
FA für Orthopädie
u Unfallchirurgie
Wittstock/Dosse
Elke Köhler
FÄ für
Allgemeinmedizin
Jüterbog
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 11
Intern
Wahlen 2016
Wahlvorschlag 4
Hausarztliste Brandenburg
„Die Hausarztliste in der KV Brandenburg:
Eine Erfolgsgeschichte!”
Was haben wir für Sie in den Gremien der KV erreicht?
• Hausärzte in Brandenburg zählen zu den umsatzstärksten Hausärzten im
gesamten Bundesgebiet.
• Hausärzte konnten ihren Wahrnehmungsgrad und Einfluss in der
KV Brandenburg deutlich steigern.
• Vertreterfälle wurden den Originalfällen gleichgestellt. Für die Hausärzte
in Brandenburg haben wir diesen EBM-Fehler beseitigt.
• Die besondere Förderung von Hausbesuchen in Heimen und die finanzielle
Gleichstellung von Mitbesuchen haben wir in Brandenburg durchgesetzt.
Die Hausärzte in Brandenburg sind bundesweit die Vorreiter für diese
gleiche Honorierung!
• In der Vertreterversammlung wirkten wir mit den Gebietsärzten im
Interesse aller KV-Mitglieder zusammen.
Was wollen wir in der nächsten Legislaturperiode für Sie erreichen?
• Selbstbestimmung und Stärkung der Hausarztpositionen in der
KV Brandenburg
• Senkung der Verwaltungskostenumlage durch Straffung der Strukturen
z. B. mit einem zweiköpfigen Vorstand
• Gesprächsleistungen müssen im Interesse unserer Patienten unbeschränkt
abrechenbar werden – nur so ist Hausarztmedizin machbar
• Die skandalöse Unterfinanzierung hausärztlicher Geriatrie- und
Palliativmedizin muss beendet werden
• Abrechenbarkeit der Chronikerziffer von Diagnosestellung an
Modellprojekte der KV Brandenburg müssen unter dem Motto stehen:
„Was nützt es dem Hausarzt”?
• Vereinfachung der Abrechnung
• Stärkung der hausärztlichen Position in den Verhandlungen mit den
Krankenkassen: „Wer Leistung will, muss sie auch bezahlen – neue
Leistungen nur gegen neues Geld!”
Mit(be)stimmen – alle 10 Stimmen für die Hausarztliste Brandenburg –
Wahlvorschlag 4
Seite 12 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Wahlen 2016
Dipl.-Med.
Andreas Schwark
FA für
Allgemeinmedizin
Bernau bei Berlin
Dr. med.
Johannes Becker
Praktischer Arzt
Ruhland
Dr. med.
Hanjo Pohle
FA für
Allgemeinmedizin
Rathenow
Dr. med.
Stephanie Lenke
FÄ für
Allgemeinmedizin
Senftenberg
Dipl.-Med.
Volker Patzschke
FA für
Innere Medizin
Angermünde
Dr. med.
Karin Harre
FÄ für
Allgemeinmedizin
Walsleben
Dr. med. Stefan
Roßbach-Kurschat
FA für
Allgemeinmedizin
Nauen/
OT Börnicke
Dipl.-Med.
Astrid Tributh
FÄ für
Allgemeinmedizin
Potsdam
Dipl.-Med.
Ruchi Kassem
FA für
Allgemeinmedizin
Guben
Dr. med. Karl-Jürn
von StünznerKarbe
FA für
Innere Medizin
Briesen (Mark)
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 13
Intern
Wahlen 2016
Seite 14 | AUSGABE 8 / 2016
Jens-Peter
Schrambke
FA für
Innere Medizin
Schorfheide/
OT Groß Schönebeck
Dr. med.
Christine Falk
FÄ für
Allgemeinmedizin
Werder (Havel)
Antje Meinecke
FÄ für
Allgemeinmedizin
Potsdam
Dr. med.
Volkmar Skerra
FA für
Allgemeinmedizin
Potsdam
Dr. med.
Knut Horst
FA für
Allgemeinmedizin
Dallgow-Döberitz
Dr. med.
Hans-Gunnar
Haufe
FA für
Allgemeinmedizin
Perleberg
Dr. med.
Ulrich Zeisler
FA für
Allgemeinmedizin
Buckow-Märk.
Schweiz
Dr. med. Jörg
Kannenberg
FA für
Innere Medizin
Kyritz
Reinhard Schleuß
FA für
Allgemeinmedizin
Potsdam
Dr. med.
Uwe Mendel
Praktischer Arzt
Königs
Wusterhausen
Intern
Wahlen 2016
Rainer Albrecht
FA für
Allgemeinmedizin
Strausberg
Dipl.-Med.
Axel Lehmann
FA für
Allgemeinmedizin
Lauchhammer
Wahlvorschlag 5
Stephanie Zaussinger
Ankommen - Engagieren - Mitgestalten
Zur Person
Stephanie
Ich bin Fachärztin für Gynäkologie und
Zaussinger
Geburtshilfe und seit 2013 in Herzberg
FÄ für Frauenheil(Elster) tätig. Nach meiner Weiterbilkunde und
dung habe ich mich für eine Anstellung
Geburtshilfe
im ambulanten Bereich entschieden.
Herzberg (Elster)
Meine Arbeit als Ärztin und die Zeit für
meine Familie lassen sich so gut miteinander organisieren. Mit 39 Jahren,
einigen Jahren Praxiserfahrung und viel Neugier, möchte ich mich nun auch für
das „Drum-Herum” einer ärztlichen Tätigkeit in der Praxis engagieren und langfristig die ambulante Versorgung mitgestalten.
Meine Ziele sind:
• eine patientenorientierte wohnortnahe medizinische Versorgung
• eine optimale Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
• die Unterstützung für „ankommende” Kollegen
• der Erhalt von Praxen auf dem „Land” und Unterstützung bei der
Praxisnachfolge
• die Förderung der Kooperationsformen im Gesundheitswesen
Ich stehe für:
• Offenheit und Transparenz
• Selbständigkeit in der Anstellung
• regionale Perspektiven
Ich wünsche mir:
• eine enge kollegiale Zusammenarbeit aller Ärzte und Gesundheitsdienstleister
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 15
Intern
Wahlen 2016
Wahlvorschlag 6
Kooperative Liste Brandenburg
Wer sind wir?
Wir sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die kooperativ tätig sind.
Unser Ziel ist die Optimierung der Kooperation ambulanter Strukturen auf Basis
von Gleichberechtigung und fairem Miteinander von angestellten und selbstständigen Haus- und Fachärzten.
Wir stehen für eine wohnortnahe Versorgung in kooperativer Form ein und
fühlen uns, wie viele andere Kollegen auch, in diesen Strukturen wohl. Für uns
ist kooperative Medizin Zukunft.
Wir sehen als vorrangige Aufgaben an:
Herstellung von Transparenz der KV-Prozesse und eines Diskussionsprozesses
zwischen Ausschüssen und der Vertreterversammlung vor Verwaltungsentscheidungen
Mitgestaltung der medizinischen Versorgung der Zukunft: Kooperative Strukturen sind eine gute Möglichkeit, Arbeitsleben und private Bedürfnisse sowie
die Familien- und Kinderbetreuung gerade auch zum Nutzen der Patienten
besser miteinander in Einklang zu bringen, dazu streben wir die Herstellung
besserer Rahmenbedingungen für Kooperationen jeglicher Art an: zwischen
Haus- und Fachärzten, zwischen angestellten, niedergelassenen und ermächtigten Ärzten und somit
Dafür stehen wir:
Wir setzen uns ein für:
• eine interessensunabhängige KV-Vorstandsarbeit
• eine Souverän-Funktion der VV mit tatsächlicher Kontrolle des Vorstandes
• gleiche Chancen und gleiches Honorar für alle ambulant Tätigen
• Transparenz der KV-Prozesse
• nachvollziehbare Honorarbescheide und transparente Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung für alle Ärzte
• Gleichstellung der Interessen angestellter Ärzte
• Stopp dem Abbau von Arztsitzen
Wir stellen uns vor auf www.kooperative-liste-brandenburg.de
Seite 16 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Wahlen 2016
Dr. med.
Anke Speth
FÄ für Kinder- und
Jugendmedizin
Rüdersdorf
Priv.-Doz. Dr. med.
Thiemo Pfab
FA für
Innere Medizin
Potsdam
Stephan Menzel
FA für
Innere Medizin/
Gastroenterologie
Potsdam
Dr. med.
Björn Matthies
FA für
Chirurgie
Lübbenau/
Spreewald
Dr. med.
Dagmar Haase
FÄ für
Chirurgie
Wildau
Dipl.-Med.
Kerstin Boese
FÄ für
Kinder- und
Jugendmedizin
Lübbenau/
Spreewald
Dr. med.
Eckart Braasch
FA für
Innere Medizin
Eberswalde
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 17
Intern
Wahlen 2016
Wahl der Vertreter zur VII. Vertreterversammlung der KVBB der
Gruppe der zugelassenen Vertragspsychotherapeuten oder
angestellten Psychotherapeuten / ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten (§ 6 Abs. 3b WO)
Wahlvorschlag
Liste Psychotherapeuten für
Brandenburg
eingebracht von der Deutschen Psychotherapeuten
Vereinigung (DPtV), Landesgruppe Brandenburg
Unsere Ziele:
• Honorargerechtigkeit
• Erhalt der Psychotherapie als Kassenleistung mit kalkulierbaren Entgelten
• Anpassung der „Bedarfsplanung” an den tatsächlichen Bedarf an Kinderund Jugendlichen- und Erwachsenenpsychotherapie
• Verbesserung der Versorgungsstrukturqualität durch Schaffung eines
flexibleren psychotherapeutischen Angebots ohne zusätzliche bürokratische Hürden, basierend auf praktischen therapeutischen Erfahrungen
anstatt auf ausschließlich ökonomischen Erwägungen
Vorrangige Aufgaben:
• Ausfinanzierung aller psychotherapeutischen Leistungen ohne Abschläge
durch extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen
• Praktikable Umsetzung der geänderten Psychotherapierichtlinien, die auf
Landesebene grundsätzlich nicht veränderbar sind, durch Entwicklung
eines Gestaltungsspielraums
Unsere Positionen:
• Erhalt der Einzelleistungsvergütung der Psychotherapie außerhalb der
Regelleistungsvolumina und Weiterentwicklung des bisherigen Vergütungsniveaus im Kontext der Entwicklung der Gesamtvergütung in der KV
• Beibehaltung der Zeitbezogenheit als einziges sinnvolles Instrument der
Mengensteuerung in der Psychotherapie
• Erhalt des Kollektivvertragssystems der KVen als Grundlage für die flächendeckende, qualitätsgesicherte und wohnortnahe psychotherapeutische
Versorgung
• Weiterführende Integration der Psychotherapeuten in die Strukturen der
Selbstverwaltung
Seite 18 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Wahlen 2016
• Fachliche und berufspolitische Kooperation mit ärztlichen Psychotherapeuten
• Verbandsübergreifende Zusammenarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung
Was wir ablehnen:
• Selbstauflösung des KV-Systems durch Überbetonung von
Partikularinteressen
• Erhöhung des bürokratischen Aufwands durch selektivvertragliche
Regelungen für einzelne Patienten- oder Versichertengruppen
Wenn Sie uns wählen, erreichen Sie, dass berufspolitische Aktivitäten auf Landesund Bundesebene weiterhin koordiniert werden können und dass die oben
genannten Ziele in der Landes- und Bundespolitik weiter verfolgt werden können.
Sie stellen damit sicher, dass der vor sechzehn Jahren mit dem Einzug der
Psychotherapeuten in die Vertreterversammlungen der KVen begonnene Weg
kontinuierlich fortgesetzt werden kann. Die Psychotherapeuten haben in der
neu zu wählenden Vertreterversammlung der KVBB drei Sitze.
Dipl.-Psych.
Hartmut Uhl
Psychologischer
Psychotherapeut
Potsdam
Dipl.-Psych.
Ilka Zänker
Psychologische
Psychotherapeutin
Lübben
(Spreewald)
Dipl.-Psych.
Jacqueline Wolf
Psychologische
Psychotherapeutin
Angermünde
Dr. phil., Dipl.Päd. Ulf Kröger
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut
Hennigsdorf
Dipl.-Soz.-Päd.
Eva Frank
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin
Grünheide (Mark)
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 19
Intern
Wahlen 2016
Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Nord-West-Brandenburg für die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der
KVBB gemäß § 7 a Abs. 2 WO
Mittelbereich
Zehdenick-Gransee
Neuruppin
Kyritz
Wahlvorschlag
Dr. med. Simone Schüler,
FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Gransee
Dr. med. Ina Großmann,
FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neuruppin
Dr. med. Jörg Kannenberg,
FA für Innere Medizin, Kyritz
Pritzwalk-Wittstock/Dosse Dipl.-Med. Wolfgang Stiller,
FA für Innere Medizin, Wittstock/Dosse
Perleberg-Wittenberge
Rathenow
Nauen
Bad Belzig
Falkensee
Hennigsdorf
Teltow
Zossen
Seite 20 | AUSGABE 8 / 2016
Dr. med. Carsten Ludwig,
FA für Allgemeinmedizin, Wittenberge
Dr. med. Michael Schmidt,
FA für Allgemeinmedizin, Rathenow
Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat,
FA für Allgemeinmedizin, Nauen OT Börnicke
Dr. med. Matthias Sterba,
FA für Urologie, Bad Belzig
Dr. med. Andreas Krukenberg,
FA für Allgemeinmedizin, Wustermark OT Elstal
1. Dr. med. Sabine Opalka,
FÄ für Innere Medizin, Velten
2. Dr. med. Elke Hartung,
FÄ für Innere Medizin, Hennigsdorf
Dipl.-Med. Holger Baumgraß,
FA für Urologie, Kleinmachnow
Jörg Thelen,
FA für Innere Medizin, Zossen OT Dabendorf
Intern
Wahlen 2016
Mittelbereich
Wahlvorschlag
Jüterbog
1. Rüdiger Schmidt,
FA für Allgemeinmedizin, Jüterbog
Luckenwalde
Königs Wusterhausen
Templin
Prenzlau
Potsdam
Dipl.-Med. Harald Weber,
FA für Allgemeinmedizin, Luckenwalde
2. Dr. Martin Wehner,
FA für Allgemeinmedizin, Jüterbog
Dr. med. Uwe Mendel,
Praktischer Arzt, Königs Wusterhausen
Dr. med. Annekathrin Möwius,
FÄ für Allgemeinmedizin, Templin
Dipl.-Med. Dietmar Acksel,
FA für Allgemeinmedizin, Prenzlau
Thomas Hoffmann,
FA für Allgemeinmedizin, Potsdam
Brandenburg an der Havel Wahlvorschlag 1
Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz,
FA für Orthopädie, Brandenburg an der Havel
Wahlvorschlag 2
Dr. med. Marianne Eisenschmidt,
FÄ für Allgemeinmedizin, Brandenburg an der Havel
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 21
Intern
Wahlen 2016
Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Ostbrandenburg für
die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der KVBB
gemäß § 7a Abs. 2 WO
Mittelbereich
Bernau
Schwedt/Oder
Eberswalde
Strausberg
Eisenhüttenstadt
Beeskow
Frankfurt (Oder)
Seite 22 | AUSGABE 8 / 2016
Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1
Dipl.-Med. Sigrid Schwark,
FÄ für Allgemeinmedizin, Bernau bei Berlin
Wahlvorschlag 2
Dr. med. Wolfram Scheller,
FA für Allgemeinmedizin, Panketal
Wahlvorschlag 1
Dipl.-Med. Hartmut Rohde,
FA für Chirurgie, Schwedt/Oder
Wahlvorschlag 2
Dipl.-Med. Volker Patzschke,
FA für Innere Medizin, Angermünde
Dipl.-Med. Bernd Pohle,
FA für Allgemeinmedizin, Eberswalde
Wahlvorschlag 1
Dr. med. Ulrich Zeisler,
FA für Allgemeinmedizin, Buckow-Märkische
Schweiz
Wahlvorschlag 2
Christian Krämer,
FA für Radiologie, Rüdersdorf bei Berlin
Dr. med. Uta Böhme,
FÄ für Allgemeinmedizin, Eisenhüttenstadt
Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem,
FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Storkow (Mark)
Dr. med. Andreas Huth,
FA für Allgemeinmedizin, Frankfurt (Oder)
Intern
Wahlen 2016
Wahl der Mitglieder des Regionalbeirates Südbrandenburg für
die Wahlperiode der VII. Vertreterversammlung der KVBB
gemäß § 7a Abs. 2 WO
Mittelbereich
Wahlvorschlag
Guben
Dipl.-Med. Ruchi Kassem,
FA für Allgemeinmedizin, Guben
Lübben
Herzberg
Lübbenau/Spreewald
Finsterwalde
Dr. med. Martin Paul,
FA für Neurologie, Lübben
Dr. med. Jörg Reibig,
Praktischer Arzt, Falkenberg
1. Dr. med. Torsten Braunsdorf,
FA für Chirurgie, Calau
2. Dipl.-Med. Stefan Krause,
FA für Augenheilkunde, Vetschau/Spreewald
Dipl.-Med. Martina Höhna,
FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Finsterwalde
Senftenberg-Großräschen Torsten Schulz,
FA für Urologie, Senftenberg
LauchhammerSchwarzheide
Dr. med. Johannes Becker,
Praktischer Arzt, Ruhland
Forst
Dipl.-Med. Grit Hensel,
FÄ für Augenheilkunde, Forst (Lausitz)
Spremberg
Cottbus
Dipl. Med. Hans-Jürgen Wolf,
FA für Innere Medizin, Spremberg
Wahlvorschlag 1
1. Dipl.-Med. Michael Kirsch,
FA für Orthopädie, Cottbus
2. MUDr./CS Peter Noack,
FA für Chirurgie, Cottbus
Wahlvorschlag 2
Dipl.-Psych. Dipl.-Soz. Ronald Coon,
Psychologischer Psychotherapeut, Cottbus
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 23
Intern
Praxis aktuell
Honorarverteilung im I. Quartal 2016
Die Honorarverteilung des Quartals I/2016 basiert auf dem am 27.11.2015 in
der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).
Als Ergebnisse der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2016 wurden am
19.5.2016 Eckpunkte fixiert. Diese flossen bereits in die aktuelle Honorarverteilung ein. Eine umfangreiche Information zu dem Verhandlungsergebnis
erfolgt nach Abstimmung der Vertragsfassung.
Es ist der KV Brandenburg gelungen, mit den Krankenkassen neben den allgemeinen Steigerungsraten für das Jahr 2016 basiswirksam 2,9 Mio. Euro für
die Stützung der zum IV. Quartal 2013 neu eingeführten Leistungen zu verhandeln. Diese kommen hälftig für die Leistungen aus dem Bereich Geriatrie/Palliativmedizin und Sozialpädiatrie bzw. für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung zur Auszahlung. Im I. Quartal 2016 standen somit im hausärztlichen
Bereich für die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung (Abschnitte
3.2.4 und 3.2.5 EBM) sowie die sozialpädriatrische und palliativmedizinische kinderärztliche Versorgung (Abschnitt 4.2.4 und 4.2.5 EBM) zusätzlich 0,365 Mio. Euro
zur Verfügung, wodurch sich die Auszahlungsquoten deutlich erhöhten. Es steht
zu hoffen, dass es in den Verhandlungen für das Jahr 2017 gelingt, weitere
Schritte zur Verbesserung der Finanzierung dieser wichtigen Leistungsbereiche
mit den Krankenkassen des Landes Brandenburg zu vereinbaren.
Im fachärztlichen Versorgungsbereich führt der gleiche Betrag für die Stützung
der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) dazu, dass erstmals keine Querfinanzierung aus Rückstellungen erfolgen musste.
Insgesamt beläuft sich die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in
I/2016 auf voraussichtlich ca. 206,9 Mio. Euro. Diese wird entsprechend der Vorgaben der KBV den Bereichen Labor, Bereitschaftsdienst sowie den haus- bzw.
fachärztlichen Grundbeträgen zugeordnet.
Auf den hausärztlichen Versorgungsbereich entfielen ca. 90,6 Mio. Euro. Die
Quote für die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsanteile betrug in I/2016
ca. 84 Prozent des Orientierungspunktwertes.
Im fachärztlichen Versorgungsbereich standen abzüglich der Honorarfonds
Humangenetik und PFG ca. 87,4 Mio. Euro zur Verfügung. Für die das RLV/QZV
Seite 24 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Praxis aktuell
überschreitenden Leistungsanteile konnte eine Quote in Höhe von ca. 36 Prozent
des Orientierungspunktwertes bezahlt werden. Zudem erhielten einige Arztgruppen einen Aufschlag zur Überschreitungsquote. Dieser ergibt sich aus der
Nichtauslastung der spezifischen Honorarfonds gem. § 9 (2) HVM, welche im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Vermittlung von Terminen für Überweisungen gemäß § 75 (1a) SGB V zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel verbleiben in den einzelnen Arztgruppen und werden für die Erhöhung der Überschreitungspunktwerte, wie auf Seite 26 dargestellt, eingesetzt.
Lesen Sie weiter auf Seite 26.
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 25
Intern
Praxis aktuell
Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM
Fachärzte für Anästhesiologie
Überschreitungsquote
37,221 Prozent
Fachärzte für Augenheilkunde
43,608 Prozent
Fachärzte für Frauenheilkunde
45,737 Prozent
Fachärzte für Chirurgie
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
40,991 Prozent
40,137 Prozent
47,312 Prozent
Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt
38,692 Prozent
(Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie
36,569 Prozent
(Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie
38,557 Prozent
Fachärzte für Innere Medizin mit
(Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie
(Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie
36,941 Prozent
38,658 Prozent
(Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/
Onkologie
(Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie
36,008 Prozent
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie
Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
36,423 Prozent
(Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie
Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und
Psychiatrie
Fachärzte für Neurologie
36,856 Prozent
37,429 Prozent
42,935 Prozent
38,707 Prozent
38,544 Prozent
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
38,902 Prozent
Fachärzte für Orthopädie
39,891 Prozent
Fachärzte für Nuklearmedizin
Fachärzte für Diagnostische Radiologie
Fachärzte für Urologie
Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin
Seite 26 | AUSGABE 8 / 2016
36,055 Prozent
37,397 Prozent
41,948 Prozent
38,705 Prozent
Intern
Praxis aktuell
Neben den im jeweiligen Jahr verhandelten Steigerungsraten wird die MGV
maßgeblich durch die Entwicklung der Versichertenanzahl der einzelnen
Krankenkassen beeinflusst.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl gesetzlich
versicherter Brandenburger innerhalb eines Jahres. Diese steigt im Vergleich
zum Vorjahr um 0,72 Prozent an. Zuwächse sind bei den Innungskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen und den Ersatzkassen erkennbar. Für die
Ortskrankenkassen, die Knappschaft/Bahn/See sowie die Landwirtschaftlichen
Krankenkassen zeichnet sich weiterhin ein leichter Negativ-Trend ab.
Versichertenentwicklung I/2016 zu I/2015
GKV
Kassenarten
AOK
BKK
IKK
2,53 %
LKK
KN
EK
1,39 %
0,72 %
- 0,35%
I/2016
- 1,57 %
k
- 0,97 %
0,5 Mio.
1,00 %
1,0 Mio.
Versicherte
I/2015
1,5 Mio.
2,0 Mio.
2,5 Mio.
Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug bei
Hausärzten ca. 7 Prozent und bei Fachärzten ca. 18 Prozent.
Honorarfonds/Grundbeträge
Der Honorarfonds Labor wird in diesem Quartal voraussichtlich um ca.
2,1 Mio. Euro überschritten. Ein Ausgleich erfolgt zu Lasten von Rückstellungen.
Für den Honorarfonds Bereitschaftsdienst bleibt ebenso eine Überschreitung
festzustellen. Ursächlich hierfür ist das Krankenhausstrukturgesetz, nach dem
die ambulanten Notfallleistungen von Krankenhäusern ab dem Jahr 2016
unquotiert zu vergüten sind. Da in diesem Zusammenhang noch untersetzende
Vorgaben des Bewertungsausschusses ausstehen, lässt sich das genaue Defizit
erst nach Vorliegen dieser beziffen.
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 27
Intern
Praxis aktuell
Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend dargestellt:
Hausärztliches Vergütungsvolumen
Quartal I/2016
90,6 Mio. Euro
Rückstellungen / Bereinigungen
-1,5 Mio. Euro
Entnahme für den
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
3,9 Mio. Euro
Leistungsbezogene Honorarfonds
4,6 Mio. Euro
darunter:
Entnahme für den Strukturfonds
Einzelleistungen / Förderungen
Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
sowie der Palliativmedizin
Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM
Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der
Palliativmedizin
Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
für Überschreitungsleistungen
Seite 28 | AUSGABE 8 / 2016
Quote
0,1 Mio. Euro
0,1 Mio. Euro
0,15 Mio. Euro
100 %
0,002 Mio. Euro
97,999 %
0,003 Mio. Euro
90,744 %
2,9 Mio. Euro
100 %
1,4 Mio. Euro
50,839 %
0,2 Mio. Euro
74,507 %
83,5 Mio. Euro
Intern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
Quartal I/2016
darunter:
Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)
93,3 Mio. Euro
Quote
1,6 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)
4,3 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds
0,1 Mio. Euro
Rückstellungen / Bereinigungen
Entnahme für den
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Einzelleistungen / Förderungen
Leistungsbezogene Honorarfonds
Honorarfonds zur Vergütung der
Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
der Fachärzte für Pathologie und
Neuropathologie
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds „Strukturpauschale
konservative Augenheilkunde“
0,5 Mio. Euro
100 %
14,0 Mio. Euro
0,05 Mio. Euro
6,5 Mio. Euro
1,7 Mio. Euro
100 %
1,3 Mio. Euro
85,807 %
1,8 Mio. Euro
100 %
0,02 Mio. Euro
100 %
0,4 Mio. Euro
100 %
1,2 Mio. Euro
55,958 %
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 29
Intern
Praxis aktuell
Arztgruppenbezogene Honorarfonds
Honorarfonds Strahlentherapie
(für übrige Leistungen von Fachärzten für
Strahlentherapie)
Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
(für übrige Leistungen von Fachärzten für
Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
(für Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie
und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die
kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)
Honorarfonds Psychotherapie
(für übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
und Vertragstherapeuten)
Honorarfonds Nephrologie
(für Leistungen von Fachärzten für Innere
Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie
entsprechender Institute bzw. Ärzten mit
nephrologischem Schwerpunkt)
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
für Überschreitungsleistungen
Seite 30 | AUSGABE 8 / 2016
1,4 Mio. Euro
0,04 Mio. Euro
75,274 %
0,05 Mio. Euro
96,353 %
0,1 Mio. Euro
100 %
1,1 Mio. Euro
75,274 %
0,2 Mio. Euro
77,645 %
64,4 Mio. Euro
Intern
Praxis aktuell
Für Leistungen außerhalb der MGV konnten ca. 78,6 Mio. Euro vergütet werden.
Einen Überblick über die gezahlten Vergütungen / Kosten erhalten Sie im
Folgenden:
Leistungen außerhalb der MGV
Quartal I/2016
Leistungen des ambulanten Operierens
Präventionsleistungen
Mammographie-Screening
Gesamt
10,1 Mio. Euro
13,0 Mio. Euro
1,9 Mio. Euro
Strahlentherapie
2,3 Mio. Euro
Impfen
1,3 Mio. Euro
DMP
Wegepauschalen
Antrags- und genehmigungspflichtige
psychotherapeutische Leistungen / Probatorik
Nephrologische Leistungen
9,1 Mio. Euro
0,9 Mio. Euro
9,9 Mio. Euro
2,2 Mio. Euro
Dialysesachkosten
14,6 Mio. Euro
Zuschläge zur PFG
1,0 Mio. Euro
Nichtärztliche Praxisassistenten
Zuschläge für die sozialpädiatrische Versorgung
Restliche Leistungen / Sonderverträge
0,5 Mio. Euro
0,05 Mio. Euro
11,7 Mio. Euro
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 31
Intern
Praxis aktuell
Abgabefrist für die
Quartalsabrechnung III/2016
endet am 10.10.2016
Ungeachtet der verpflichtenden Online-Abrechnung sind weiterhin einige Unterlagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden
Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,
• Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen
nach 35.2 EBM,
• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für
Psycho-/ Verhaltenstherapie,
• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
(sofern keine Versichertenkarte vorlag),
• Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
(sofern Abrechnung über die KVBB),
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag),
können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder auf
dem Postweg eingereicht werden.
Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zur Quartalsabrechnung III/2016
Termine
Dienstag, 4.10.2016
Potsdam
Cottbus
Frankfurt (O.) im Ärztehaus Thiem-Str. 112
9 bis 17 Uhr
9 bis 17 Uhr
Donnerstag, 6.10.2016 9 bis 17 Uhr
9 bis 17 Uhr
Mittwoch, 5.10.2016
Freitag, 7.10.2016
Montag, 10.10.2016
Seite 32 | AUSGABE 8 / 2016
9 bis 17 Uhr
9 bis 17 Uhr
9 bis 17 Uhr
Eingang über Leipziger Str.
9 bis 16 Uhr
9 bis 16 Uhr
Intern
Praxis aktuell
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen.
Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der Ambulanten
spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und
begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das
Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax-Nr.: 0331/23 09 545.
Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an:
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Zentrale Formularbestellung in Potsdam
Fax: 0331/98 22 98 04
Tel.: 0331/98 22 98 05
• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 33
Intern
Praxis aktuell
Dringliche Überweisungen
Die Vertragsmodule mit BARMER GEK und TK im Vergleich
zur Terminservicestelle
Überweisungsmodule der TK / 4-Wochen-Überweisung im
Barmer GEK
fachärztlichen Versorgungsbereich (TSS)
1) In welchen Für Versicherte der TK und der
Fällen
Barmer GEK
anwendbar?
Sehr dringende Überweisungen (Kategorie A) mit der
Notwendigkeit einer Behandlung spätestens am nächsten
Werktag. Bei folgenden Versorgungsanlässen:
• Vermeidung einer Krankenhauseinweisung
• Abklärung der Notwendigkeit einer stationären
Behandlung
• drohender Dauerschaden
des Patienten
• hoch akutes Krankheitsbild
Dringende Überweisungen
(Kategorie B) zur Diagnostik
und/oder Behandlung innerhalb einer Woche liegen vor
bei:
• Versagen einer begonnenen
Therapie
• zunehmende/anhaltende
Verschlechterung der
Symptomatik
• anhaltende Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des
weiteren Behandlungsprozederes
Seite 34 | AUSGABE 8 / 2016
Für alle gesetzlich Versicherten
Wenn die Bemühungen des
Patienten, einen Termin beim
Facharzt zu bekommen,
erfolglos bleiben.
Keine Vermittlung von
Behandlungsterminen:
bei Routineuntersuchungen
und Behandlung von Bagatellerkrankungen (verschiebbare
Untersuchungen, z. B. Früherkennungsuntersuchungen,
Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen oder Untersuchungen zur
Feststellung der körperlichen
oder psychischen Leistungsfähigkeit)
Intern
Praxis aktuell
2) In welchem
Zeitraum
muss die Terminvergabe1
beim Facharzt erfolgen?
Überweisungsmodule der TK / 4-Wochen-Überweisung im
Barmer GEK
fachärztlichen Versorgungsbereich (TSS)
Kategorie A:
Termin am nächsten Werktag
Kategorie B:
Termin innerhalb 1 Woche
3) Wer vereinbart den
Termin?
Die überweisende Praxis vereinbart in der die Überweisung
annehmenden Praxis den
Termin.
4) Wie sind
die Überweisungen zu
kennzeichnen?
Kategorien A oder B im Feld
„Auftrag“ mit der entsprechenden Symbolnummer:
93480 A bzw. 93480 B
Innerhalb einer Woche nach
Bekanntwerden des Vermittlungswunsches muss ein
Behandlungstermin bei einem
Facharzt vermittelt werden.
Die Wartezeit auf den Behandlungstermin darf 4 Wochen
nicht überschreiten.
Der Patient vereinbart den
Termin selbst oder mit Unterstützung der überweisenden
Praxis, in Ausnahmefällen
über die Terminservicestelle
der KVBB.
Etiketten mit Überweisungscode2
5) Wer darf
die Symbolnummer
abrechnen?
Der überweisende Arzt:
SNR 93480 A bzw. 93480 B
Der die Überweisung annehmende Facharzt: SNR 90055
6) Wie hoch
ist die Vergütung?
Für den überweisenden Arzt:
SNR 93480 A 6 Euro
SNR 93480 B 5 Euro
Der die Überweisung annehmende Facharzt:
5 Euro je Behandlungsfall
(Quotierung möglich)
(HVM ab 1.7.2016, beschlossen
am 17.6.2016)
Der die Überweisung annehmende Arzt:
SNR 93481 A bzw. 93481 B
Für den die Überweisung
annehmenden Arzt:
SNR 93481 A 16 Euro
SNR 93481 B 12 Euro
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
1 Es geht nur um den Erhalt eines Termins, nicht jedoch um eine angeschlossene Diagnostik
und Therapie.
2 Über die Formularbestellung zu beziehen
Intern
Praxis aktuell
Abrechnung postoperativer Behandlungskomplexe (Abschnitt 31.4 EBM)
Die postoperative Behandlung nach
Abschnitt 31.4 EBM kann entweder
vom Operateur oder auf Überweisung
des Operateurs von einem weiterbehandelnden Vertragsarzt durchgeführt
und abgerechnet werden.
Soll die postoperative Behandlung
durch einen weiterbehandelnden Vertragsarzt erfolgen, muss der Operateur
zwingend einen Überweisungsschein
ausstellen. Die Gebührenordnungsposition (GOP) des postoperativen
Behandlungskomplexes und das Datum der Operation sind in dem Überweisungsfeld zu vermerken.
Krankenhäuser, die berechtigt sind,
im Rahmen des AOP-Vertrages nach
§ 115b SGB V ambulante Operationen
und stationsersetzende Eingriffe durchzuführen, können ebenfalls Überweisungsscheine für die postoperative
Behandlung ausstellen. Der Überweisungsschein muss neben den zuvor
bereits genannten Angaben (GOP und
OP-Datum) zusätzlich den Operationen- und Prozeduren-Schlüssel (OPS)
enthalten.
Seite 36 | AUSGABE 8 / 2016
Der die postoperative Behandlung
durchführende Vertragsarzt hat auf
seinem Abrechnungsschein die jeweils
zuvor genannten Angaben einzutragen:
• die GOP des postoperativen
Behandlungskomplexes,
• das OP-Datum (Feldkennung
5034) sowie
• bei Überweisungen vom Krankenhaus zusätzlich den OPS
(Feldkennung 5035) sowie
• die SNR 99299L für die Kennzeichnung des Abrechnungsscheines
bei Überweisungen vom Krankenhaus.
Gemäß EBM gilt zusätzlich, dass die
Abrechnung des postoperativen Behandlungskomplexes nur einmalig in
einem Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen Tag erfolgen kann. Innerhalb dieser 21 Tage sind verschiedene
GOP der Wundbehandlung neben dem
postoperativen Behandlungskomplex
ausgeschlossen.
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Intern
Praxis aktuell
Versorgungsstrukturvertrag unterstützt wirtschaftliche Verordnung
Eine Information der AOK Nordost
Die Kassenärztliche Vereinigung
Brandenburg (KVBB) und die AOK
Nordost bauen gemeinsam ihren innovativen und zukunftsweisenden Weg
in der digitalen Welt aus. Der Anfang
2016 gestartete Versorgungsstrukturvertrag (VSV), der zur qualitätsorientierten Verbesserung der Versorgungsstrukturen und der Arzneimitteltherapie in Brandenburg dient, ist zu Anfang
Juli weiter ergänzt worden.
Die Teilnahme am VSV ist für Sie
selbstverständlich freiwillig.
Sie profitieren von einer Reihe von
Vorteilen, die Sie in Ihrer alltäglichen
Arbeit wirkungsvoll unterstützen. Bei
der Softwaresteuerung für Arzneimittel wählen Sie wie gewohnt für
einen Patienten ein Arzneimittel aus.
Wenn für das betreffende Medikament
keine Erstattung möglich ist, erhält der
Arzt automatisch eine entsprechende
Information und kann ein anderes
Medikament auswählen. Falls für das
ursprünglich ausgewählte Medikament
wirtschaftlichere Alternativpräparate
oder eine therapeutisch vorteilhaftere
Möglichkeit bestehen, werden diese
angezeigt. Die Präparate werden farblich in einer einfachen Ampellogik gekennzeichnet. Einfachheit, Komfort,
Schnelligkeit und Transparenz spielen
bei der automatisierten Unterstützung
dieser Prozesse eine entscheidende
Rolle.
Im Fokus steht die alltags- und praxisorientierte Unterstützung der Brandenburger Vertragsärzte bei der Behandlung ihrer Patienten. Zeitersparnis und bürokratiearme Prozesse in
Ihrer Praxisumgebung sind nur zwei
der Vorteile, von denen Sie bei einer
Teilnahme am VSV profitieren können.
So ist der VSV zum Beginn des dritten
Quartals noch stärker an die Bedürfnisse der Arztpraxen angepasst worden: Bei dauerhafter Medikation von
Patienten können z. B. Hinweise der
Software zu Folgeverordnungen nach
dem zweiten Hinweis abgeschaltet
werden. Diese Änderung gilt für den
jeweiligen Patienten dauerhaft und
wird lediglich außer Kraft gesetzt,
wenn beispielsweise rechtliche Änderungen auftreten, neue Rabattverträge geschlossen oder neue Leitsubstanzen vereinbart werden.
Für Ihre Patienten wird mit Hilfe der
softwaregestützten Arzneimittelsteuerung eine qualitativ und wirtschaftlich
hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln unterstützt. Für Sie bedeutet
eine Teilnahme am VSV – bei uneinge-
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 37
Intern
Praxis aktuell
schränkter Therapiefreiheit – eine Unterstützung bei einer wirtschaftlichen
Verordnungsweise. Ein Aspekt, der
auch unliebsame Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden hilft. Dazu
sind in der Arzneimittelsteuerung u. a.
Versorgungsausschlüsse und Therapiehinweise gemäß der Arzneimittelrichtlinie enthalten. Ferner werden
wirtschaftliche Blutzuckerteststreifen,
Rabattarzneimittel und besonders
kostenintensive Arzneimitteltherapien
aufgeführt. Sämtliche Empfehlungen
der Software beruhen u. a. auf Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte-
schaft, Therapiehinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten
und Krankenkassen sowie Rabattverträgen, die die AOK Nordost mit
pharmazeutischen Herstellern geschlossen hat.
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie
eine extrabudgetäre Vergütung
(vgl. „KV-Intern“ 6/2016).
Ihre Fragen rund um eine Teilnahme
am VSV beantwortet Ihnen die
Abrechnungsberatung der KVBB,
Tel.: 0331/98 22 98 03 gern.
Richtlinien geändert
Mutterschaft / Schwangerschaftsabbruch und
Empfängnisregelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) hat zum 20. Juli die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) geändert.
Neu ist zum einen, dass nun Erprobungen – zum Beispiel neue Verfahren
zur Erkennung und Vermeidung von
Frühgeburten – auch im Bereich der
Mu-RL möglich sind. Zum anderen
wurde der Hinweis aufgenommen,
dass die ärztliche Beratung auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind, wie die
so genannten Frühen Hilfen, umfasst.
Seite 38 | AUSGABE 8 / 2016
Durch den Wegfall der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ gab
es außerdem eine entsprechende Anpassung der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch. Diese trat bereits
zum 29. Juni in Kraft.
Weitere Informationen:
www.g-ba.de/informationen/
beschluesse
Intern
Praxis aktuell
Neue Kinder-Richtlinie ab
September in Kraft
Start der Versorgung nach Anpassung im EBM
Die neu gefasste Kinder-Richtlinie
tritt am 1. September in Kraft. Das
teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Das Inkrafttreten hatte sich verzögert, nachdem das Bundesgesundheitsministerium zu einigen Punkten der
Richtlinie eine ergänzende Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angefordert hatte.
Dem hat der G-BA mit einem Beschluss
vom 7. Juli Rechnung getragen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die
neuen Inhalte der Kinder-Richtlinie
erst dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn die
Vergütung im EBM geregelt ist. Dafür
hat der Bewertungsausschuss laut
KBV nach Inkrafttreten der Richtlinie
bis zu sechs Monate Zeit.
Bis zur Anpassung im EBM erfolgt
die Versorgung laut KBV deshalb weiterhin nach der derzeit gültigen KinderRichtlinie. Und auch die „alten“ Gelben
Hefte für die Dokumentation der Untersuchungen gelten so lange weiter.
Das „neue“ Gelbe Heft kann also
erst dann verwendet werden, wenn
die entsprechenden Anpassungen im
EBM erfolgt sind.
Bestellungen für das „neue“ Gelbe
Heft nimmt die Formularbestellung
der KV Brandenburg entgegen.
Unser Service für Sie:
Formularbestellung 0331/98 22 98 05
Fax: 0331/98 22 98 04
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 39
Intern
Praxis aktuell
Ärzte können Prävention empfehlen
Ab 2017 gibt es dafür einen speziellen Vordruck
Niedergelassene Ärzte können ab
Januar 2017 in Form einer ärztlichen
Bescheinigung ihren Patienten Maßnahmen zur Prävention empfehlen. Das
teilte jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Dabei geht es um die Bereiche
Bewegungsgewohnheiten, Ernährung,
Stressmanagement und Suchtmittelkonsum, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli in entsprechenden Beschlüssen zur Änderung der Früherkennungs-Richtlinien
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene festgelegt hat. Dies hat das 2015
in Kraft getretene Präventionsgesetz
vorgegeben.
Wenn Ärzte bestimmte verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen
anraten wollen, können sie diese
künftig auf einer neuen ärztlichen
Bescheinigung vermerken. Darauf sind
Felder für die Präventionsempfehlung
in den vier oben genannten Bereichen
vorgesehen.
Seite 40 | AUSGABE 8 / 2016
Zudem wird es ein Feld für Hinweise
des behandelnden Arztes zu Kontraindikationen geben. Auch kann er dort
die Präventionsempfehlung konkretisieren. KBV und der Spitzenverband
der gesetzlichen Krankenkassen
müssen bis Jahresende einen entsprechenden Vordruck vereinbaren.
Die KBV weist jedoch darauf hin,
dass es sich bei dieser Bescheinigung
nicht um eine ärztliche Verordnung
im Sinne einer veranlassten Leistung
handelt, sondern lediglich um eine
Empfehlung. Mit dieser kann ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs
oder eine Ernährungsberatung bei
seiner Krankenkasse beantragen.
Die Krankenkassen wiederum sollen die ärztliche Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über
den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden. Sie können
entsprechend zertifizierte Leistungen
bezuschussen oder selbst anbieten.
Intern
Praxis aktuell
Hygiene-Info-Ecke
Musterhygieneplan zur teilmaschinellen Aufbereitung
Das Kompetenzzentrum Hygiene
und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (CoC)
hat im April 2016 Musterhygienepläne
zur manuellen sowie maschinellen
Reinigung und Desinfektion veröffentlicht. Auf vielfachen Wunsch wurde nun
ein weiterer Musterhygieneplan zur
teilmaschinellen Aufbereitung fertiggestellt. Alle Versionen stehen Ihnen
als PDF auf der Homepage der KVBB
unter www.kvbb.de zur Verfügung.
Benötigen Sie für die individuelle
Anpassung an die eigene Praxis eine
Word-Version des Musterhygieneplanes-Gastroenterologie, nehmen
Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Trinkwasseruntersuchung in der
Arztpraxis, was ist gefordert und
was gehört in den Hygieneplan?
Mehrfach erreichten uns Fragen zur
Untersuchung von Trinkwasser in der
Arztpraxis. Vorangegangen ist meist
eine Begehung durch das Gesundheitsamt, das diese Untersuchung fordert,
oft genug aber keine genauen Angaben zu Art und Umfang macht.
Grundsätzlich gelten für Trinkwasserinstallationen die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001).
Wird das Trinkwasser an Patienten
abgegeben (z. B. zur Einnahme von
Tabletten oder am Handwaschbecken
Anzeige
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 41
Intern
Praxis aktuell
im Patienten-WC), handelt es sich um
eine Trinkwasserbereitstellung im
Rahmen einer „öffentlichen Tätigkeit“
(§ 3 Nr. 11 TrinkwV 2001). In diesem
Fall besteht die gesetzliche Vorgabe,
dass die Trinkwasserinstallation durch
das Gesundheitsamt zu überwachen
ist. Die Aufnahme in die Überwachung
durch die Gesundheitsämter ist also
möglich, ebenso Festlegungen zum
Umfang und zur Häufigkeit.
Ein zwingender Anspruch, dass jede
Arztpraxis ihr Trinkwasser untersuchen
lassen muss, ergibt sich daraus aber
nicht.
Aber welche hygienisch-mikrobiologischen Parameter sind in einer Arztpraxis tatsächlich zu untersuchen?
Grundsätzlich sind „mindestens die
Parameter zu untersuchen, von denen
anzunehmen ist, dass sie sich in der
Trinkwasserinstallation nachteilig verändern können“
(§ 19 Abs. 7 TrinkwV 2001).
Das Bundesumweltamt hat dazu
Folgendes veröffentlicht:
• Koloniezahlbestimmung bei
22°C und 36°C
(gibt Auskunft über die allgemeine
Wasserbeschaffenheit. Es werden
typische wasserbewohnende und
fakultativ pathogene Mikroorganismen im Temperaturbereich
22 und 36°C festgestellt, Grenzwert jeweils: nicht mehr als
Seite 42 | AUSGABE 8 / 2016
100 koloniebildende Einheiten
pro ml Trinkwasser)
• Coliforme Bakterien
(Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser
nicht nachweisbar)
• Pseudomonas aeruginosa
(Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser
nicht nachweisbar)
Nicht zu den routinemäßig in der
Arztpraxis zu untersuchenden hygienisch-mikrobiologischen Wasserparametern zählen die Legionellen (siehe
Artikel in „KV-Intern” 8/2012, S. 20).
Alle angeschlossenen Apparate, die
nicht Teil der Trinkwasserinstallation
sind (z. B. wasserführende HNOBehandlungseinheiten, Reinigungsund Desinfektionsgeräte, Dampfsterilisatoren), müssen mit einer Sicherungseinrichtung (gegen Zurückfließen)
ausgerüstet sein. Nach dieser Sicherheitseinrichtung unterliegen diese
Apparate nicht weiter den Regelungen
der Trinkwasserverordnung (müssen
aber trotzdem hygienische Anforderungen erfüllen).
Unser Service für Sie:
Petra Bernhardt,
Mitarbeiterin Qualitätssicherung
0331/23 09 375
Intern
Praxis aktuell
Bitte vormerken: Zukunftswerkstatt
Innovative Versorgung
Kinderärztliche Versorgung im Fokus
Die „Zukunft der Kinder- und Jugendmedizin in Metropole und Fläche“
steht im Mittelpunkt der „Zukunftswerkstatt Innovative Versorgung“, die
am Mittwoch, dem 30. November 2016
stattfindet. Dazu lädt die Steuerungsrunde Zukunftswerkstatt, in der auch
die KV Brandenburg vertreten ist, alle
interessierten Kinder- und Jugendmediziner sowie Hausärzte, die Kinder
und Jugendliche behandeln, ein.
Bei der Veranstaltung diskutieren
Vertreter von Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen sowie
weitere Gesundheitsexperten, wie
es mit der medizinischen Versorgung
von Kindern und Jugendlichen weitergeht. Dabei werden sowohl Beispiele aus dem Alltag als auch konzeptionelle Ansätze vorgestellt.
Die „Zukunftswerkstatt Innovative
Versorgung“ ist eine gemeinsame Veranstaltung der Länder Berlin und
Brandenburg und findet auf Initiative
der ZukunftsAgenturBrandenburg
GmbH (ZAB) statt.
Wenn Sie bei diesem Termin dabei
sein und über die Zukunft der Kinderund Jugendmedizin diskutieren
möchten, melden Sie sich bitte bei
Frau Grätsch, Sekretärin des Unternehmensbereichsleiters Verträge,
Forschung und Entwicklung,
Telefon 0331/23 09 212,
E-Mail [email protected] an.
Frau Grätsch leitet Ihre Anmeldung an
die ZAB weiter.
Beileger: Gemeinsames Info-Papier von
KVBB und LKB
Ein gemeinsames Informationspapier zu den Voraussetzungen der Verordnung von Krankenhausbehandlung und der Durchführung ambulanter Leistungen durch das Krankenhaus haben Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
(KVBB) und Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) erarbeitet.
Es enthält die Grundsätze der Zusammenarbeit im Bereich der Schnittstellen ambulanter und stationärer Versorgung und soll so für die Ärzte ein
höheres Maß an Rechtsklarheit schaffen.
Das Informationspapier liegt dieser Ausgabe von „KV-Intern“ bei.
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 43
Intern
Praxis aktuell
D2D wird abgestellt: jetzt umsteigen
auf KV-Connect
Der veraltete Übertragungsweg D2D
wird am 30. September abgeschaltet.
Die elektronische Übermittlung von
Daten, zum Beispiel zur Abrechnung
mit der gesetzlichen Unfallversicherung, erfolgt danach über den Kommunikationsdienst KV-Connect im
Sicheren Netz.
Ärzte und Psychotherapeuten, die
die Anwendungen von D2D („doctorto-doctor“) weiterhin nutzen wollen,
sollten sich jetzt um die Umstellung
kümmern und sich bei ihrem SoftwareHersteller erkundigen, ob dieser die Anwendungen bereits über KV-Connect
anbiete, rät die KV Telematik GmbH,
eine Tochtergesellschaft der KBV.
D2D wird vor allem von Praxen in
Nordrhein, Bayern, Baden-Würtemberg, Bremen und Niedersachsen
genutzt. In Brandenburg wird D2D
nur von einigen, wenigen Praxen zur
Übermittlung der DALE-UV an den
DGUV genutzt.
Weitere Informationen finden Sie
bei der KBV, D2D und der KVTG.
www.kbv.de/html/1150_22729.php
www.d2d.de/
www.kv-telematik.de/praxen-undkrankenhaeuser/weitere-angebote/
d2d/
Statistiken zur Wirtschaftlichkeit
(WP-Unterlagen)
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen
die Frühinformation/WP-Unterlagen
wieder online zur Verfügung gestellt
haben! Dies erfolgt grundsätzlich
quartalsweise (Februar/Mai/August/
November). Sie werden über die Einstellung unter www.kvbb.de/praxis
informiert. Bitte berücksichtigen Sie,
dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung
über DatenNerv (Benutzername und
dazugehöriges Passwort) Zugriff auf
die WP-Unterlagen unter
Seite 44 | AUSGABE 8 / 2016
https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/
praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/
erhalten!
Oder geben Sie nach Anmeldung
den Webcode „web017“ in das Suchfeld ein.
Unser Service für Sie:
Abrechnungs-, Honorar- und
Verordnungsberatung 0331/23 09 612
Intern
Praxis aktuell
Wahlkampfgetöse
Ganz ehrlich, ich liebe Wahlkämpfe.
Schauen Sie bloß mal in die USA. Dort
gibt’s das ganz große Kino mit Vorwahlen, Nominierungsparteitagen und mal
mehr, mal weniger polternden Kandidaten, die gegeneinander das Messer
wetzen. Und was dem Wahlvolk dabei
nicht alles das Blaue vom Himmel versprochen wird …
Aber dafür brauche ich gar nicht in
die Ferne schweifen, denn das „Gute“
liegt auch in diesem Falle so nah. Der
Marburger Bund mischt ja in diesem
Jahr kräftig in den KV-Wahlen mit und
verteilt dabei Geld, das er überhaupt
nicht hat. Wie das geht? Nun man
nehme die jüngst beschlossene Fördervereinbarung Weiterbildung, begrüßt
diese im Wesentlichen, um gleich darauf
zum dicken ABER auszuholen. Es gebe
noch Handlungsbedarf bei der dynamischen Bindung der Fördergelder an
die im Krankenhaus übliche Vergütung
oder auch bei der Finanzierung des
Anhebungsbetrages.
Und wen sieht der Marburger Bund
dabei zuvorderst in der Pflicht? Richtig,
die Kassenärztlichen Vereinigungen
müssten die entsprechenden Gelder
dafür einplanen. Dreimal dürfen Sie
raten, wo dieses Geld herkommt?
Wieder richtig: Es geht von den Honoraren der ambulant tätigen Ärzte ab.
Das ist doch wirklich Wahlkampf wie
aus dem Bilderbuch: Große Forderungen und Versprechen, die mit dem Geld
anderer Leute finanziert werden. Das
muss ich mir für die nächste Wahl zu
unserem Wald-Obersten merken,
… meint Ihre frau
specht nach Lektüre
des Beschlusses Nr. 14
der 129. Hauptversammlung des Marburger Bundes.
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 45
Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im Juli 2016
Planungsbereich Bad Belzig
Dr. med. Karsten Haitsch
FA für Innere Medizin/HA
Scheunenweg 34
14806 Bad Belzig
(Übernahme der Praxis von
Dipl.-Med. Frank-Peter Hartung)
Planungsbereich Brandenburg
Planungsbereich Oranienburg
Dr. med. Sandra Frisch
FÄ für Innere Medizin/HÄ
Lehnitzstraße 21 A
16515 Oranienburg
Planungsbereich Potsdam
Achim Wagner
FA für Allgemeinmedizin
Kurfürstenstr. 29
14797 Kloster Lehnin
Dr. med. Doreen Drews
FÄ für Innere Medizin/HÄ
Neu Langerwisch 28
14552 Michendorf
(Übernahme der Praxis von
Dr. med. Eckehard Lehmann)
Dr. med. Katrin Zuchold
FÄ für Innere Medizin/HA
Eisenbahnstraße 26
16225 Eberswalde
(Übernahme der Praxis von
Dipl.-Med. Christiane Adamek)
Dania Prütz
FÄ für Allgemeinmedizin
Otto-Grotewohl-Ring 2
15344 Strausberg
(Übernahme der Praxis von
Dipl.-Med. Christine Herrmann)
Dr. med. Diana Urban
FÄ für Innere Medizin/HÄ
Neuzeller Landweg 1
15890 Eisenhüttenstadt
(Übernahme der Praxis von
Dr. med. Herma Rosenberger)
Dr. med. Volker Otto
FA für Chirurgie
Karl-Liebknecht-Straße 3
16225 Eberswalde
(Übernahme der Praxis von
Dipl.-Med. Andreas Kirsch)
Planungsbereich Eberswalde
Planungsbereich Eisenhüttenstadt
Seite 46 | AUSGABE 8 / 2016
Planungsbereich Strausberg
Planungsbereich LK Barnim
Intern
Sicherstellung
Planungsbereich LK Elbe-Elster
Dr. med. Astrid Knöfel
FÄ für Chirurgie
August-Bebel-Str. 2
03238 Finsterwalde
(Übernahme der Praxis von
Dr. med. Thomas Fritsche)
Dr. med. Marie-Christin Hänzka
FÄ für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Hauptstr. 69
03253 Doberlug-Kirchhain
Planungsbereich LK Oberhavel
Dr. med. Margareta KampmannSchwantes
Psychotherapeutisch tätige Ärztin
Dorfstr. 28 b
16727 Oberkrämer OT Schwante
Dr. med. Anya Reinhardt
FÄ für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/
FÄ für Sprach-, Stimm- und kindliche
Hörstörungen
Sachsenhausener Str. 32
16515 Oranienburg
(Übernahme der Praxis von
Dr. med. Michael Häberer)
Planungsbereich LK/
kreisfreie Stadt Potsdam/St.
Dr. med. Gerrit Scherf
FA für Psychiatrie und Psychotherapie
Geschwister-Scholl-Straße 83
14471 Potsdam
(Übernahme der Praxis von
Dr. med. Thomas Lintzen)
Planungsbereich LK Spree-Neiße
Dipl.-Soz.Päd. (FH) Heike Rademacher
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie
Pfortenstraße 10
03130 Spremberg
Dr. med. Karl-Heinz Meltzer
FA für Nervenheilkunde
Friedrich-Schiller-Str. 5 e
03172 Guben
Planungsbereich Raumordnungsregion Lausitz-Spreewald
Dr. med. Arnfried Heine
FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
Bahnhofstr. 66
03046 Cottbus
Dr. med. Dominik Holbe
FA für Innere Medizin/
SP Pneumologie
Karl-Marx-Str. 104
03205 Calau
Planungsbereich Raumordnungsregion Oderland-Spree
Katharina Pagel
FÄ für Innere Medizin und
Rheumatologie
(Sonderbedarfszulassung;
ausschließl. auf dem Gebiet der
Rheumatologie)
Lindenallee 7
15366 Hoppegarten
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 47
Intern
Sicherstellung
Entscheidungen des Zulassungsausschusses im Monat Juni
Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann.
Neuzulassungen
Dr. med. Anja Albrecht
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Am Försterweg 1
15344 Strausberg
ab 01.07.2016
Magdalena Edyta Dombek
Fachärztin für Psychiatrie und
Psychotherapie, ausschl. psychotherapeutisch tätig
Seestr. 14
14624 Dallgow-Döberitz
ab 01.07.2016
Cindy Brandt
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
Hauptstr. 20
15741 Bestensee
ab 01.10.2016
Anja-Kristin Helbig
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Zum Bahnhof 4
15712 Königs Wusterhausen/
OT Zernsdorf
ab 01.09.2016
Dipl.-Psych. Roman Banas
Psychologischer Psychotherapeut
Bahnhofstr. 74
03046 Cottbus
ab 01.08.2016
Dipl.-Psych. Friederike Dietz
Psychologische Psychotherapeutin
Straße des Friedens 1
16835 Lindow (Mark)
ab 01.07.2016
Dr. med. Jacqueline Detert
Fachärztin für Innere Medizin/
SP Rheumatologie
Kastanienstr. 15
17268 Templin
ab 01.01.2017
Seite 48 | AUSGABE 8 / 2016
Alexander Friese M. Sc.
Psychologischer Psychotherapeut
Bahnhofstr. 57 a
14624 Dallgow-Döberitz
ab 01.01.2017
Dipl.-Psych. Tanja Kalytta
Psychologische Psychotherapeutin
Erich-Mendelsohn-Allee 4 a
14469 Potsdam
ab 01.07.2016
Dr. med. Margareta KampmannSchwantes
Fachärztin für Allgemeinmedizin, ausschließlich psychotherapeutisch tätig
Dorfstr. 28 b, 16727 Oberkrämer
ab 01.07.2016
Intern
Sicherstellung
Alexander Kowalenko
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig
Prötzeler Chaussee 5
15344 Strausberg
ab 01.10.2016
Dipl.-Psych. Anke Kreßner
Psychologische Psychotherapeutin
Potsdamer Str. 55 c
14974 Ludwigsfelde
ab 01.10.2016
Constanze Lerch
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Paul-Thomas-Str. 33
03130 Spremberg
ab 01.10.2016
Dr. med. Anya Reinhardt
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Fachärztin für Sprach-,
Stimm-, und kindliche Hörstörungen
Sachsenhausener Str. 32
16515 Oranienburg
ab 01.07.2016
Dipl.-Psych. Univ. Linda Rieth
Psychologische Psychotherapeutin
Friedrich-Ebert-Str. 38
14469 Potsdam
ab 01.10.2016
Dipl.-Psych. Sylvia Weise
Psychologische Psychotherapeutin
Seestr. 9
01983 Großräschen
ab 01.10.2016
Dipl.-Soz. Päd. (FH) Heiko Wernecke
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Bahnhofstr. 1
03226 Vetschau/Spreewald
ab 01.10.2016
Anstellungen
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Ekkehard Beck
Facharzt für Innere Medizin
Otto-Nuschke-Str. 2
15562 Rüdersdorf
Anstellung
Dipl.-Med. Barbara Roske
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 01.07.2016
Berufsausübungsgemeinschaft
Dr. med. Birgit Erxleben
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Sabine Knuppe-Andree
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Kurfürstenstr. 19
14467 Potsdam
Anstellung
Dr. med. Jörg Ketteler
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
ab 01.10.2016
Vertragsarztpraxis
Dipl.-Med. Burkhard Handschick
Facharzt für Chirurgie
Bergstr. 7
15907 Lübben
Anstellung
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 49
Intern
Sicherstellung
Tobias Wilhelms
Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie
ab 01.07.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Tim Heuermann
Facharzt für Augenheilkunde
Puschkinallee 12
14469 Potsdam
Anstellung
Dr. med. Karin Leschka
Fachärztin für Augenheilkunde
ab 01.07.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Henry Hoffmann
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Stadtweg 48
15834 Rangsdorf
Anstellung
Dr. med. Dorte Marenbach
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 01.07.2016
Praxis
Dipl.-Psych. Susanne Hofmann
Psychologische Psychotherapeutin
Am Bahnhof 2
15831 Blankenfelde-Mahlow
Anstellung
Dipl.-Psych. Eva Heimpel
Psychologische Psychotherapeutin
ab 01.09.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Grit Lammert-Hünger
Fachärztin für Innere Medizin/
Seite 50 | AUSGABE 8 / 2016
SP Pneumologie
Hauptstr. 38-40
16547 Birkenwerder
Anstellung
Steffi Kausch
Fachärztin für Innere Medizin und
Pneumologie
ab 01.07.2016
Praxis
Dipl.-Psych. Monika Lang
Psychologische Psychotherapeutin
Schulstr. 1
16248 Niederfinow
Anstellung
Elke Linke
Psychologische Psychotherapeutin
ab 01.10.2016
MVZ Am Hauptbahnhof
Johann-Carl-Sybel-Str. 1
14776 Brandenburg an der Havel
Anstellung
Dr. med. Karin Forschner
Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
ab 01.07.2016
MVZ Hauptstraße
Hauptstr. 34
14776 Brandenburg an der Havel
Anstellung
Dr. med. Eckhard Trägenapp
Facharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgie
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Friedrich-Engels-Str. 6
14727 Premnitz
ab 01.07.2016
Intern
Sicherstellung
CTK Poliklinik GmbH (MVZ)
Thiemstr. 111
03048 Cottbus
Anstellung
Gavriil Chosnis
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
ab 01.07.2016
Gemeinschaftslabor Cottbus MVZ
für Labormedizin, Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie GbR
Uhlandstr. 53
03050 Cottbus
Anstellung
Dr. med. Kristin Thorausch
Fachärztin für Transfusionsmedizin
ab 01.07.2016
Elbe-Elster MVZ GmbH
Elsterstr. 37
04910 Elsterwerda
Anstellung
Dipl.-Med. Kathrin Fleischer
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
Anzeige
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 51
Intern
Sicherstellung
der Zweigpraxis: August-Bebel-Str. 2
03238 Finsterwalde
ab 01.07.2016
MVZ Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 7
15236 Frankfurt (Oder)
Anstellung
Ines Moros
Fachärztin für Augenheilkunde
ab 01.07.2016
Dr. med. Thomas Funk
Facharzt für Neurochirurgie
Dr. med. Gundula-Maria Krause
Fachärztin für Neurochirurgie
Dr. med. Uwe Schröder
Facharzt für Neurochirurgie
Dr. med. Fritz Wagner
Facharzt für Neurochirurgie
ab 01.10.2016
MVZ Jüterbog
Badergasse 2
14913 Jüterbog
Anstellung
Dipl.-Med. Gabriele Lange
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Bäckerstr. 29
14929 Treuenbrietzen
ab 01.07.2016
Medizinische Einrichtungs GmbH
Teltow MVZ Ludwigsfelde
Albert-Schweitzer-Str. 40-44
14974 Ludwigsfelde
Anstellung
Marek Wiatr
Facharzt für Chirurgie
Seite 52 | AUSGABE 8 / 2016
Dipl.-Med. Christian Klöpfel
Facharzt für Chirurgie
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis: Robert-Koch-Str. 7-15
15306 Seelow
ab 01.07.2016
MVZ der Oberhavel Gesundheitszentrum GmbH
Robert-Koch-Str. 2-12
16515 Oranienburg
Anstellung
Dr. med. Dörte Pawellek
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
ab 01.07.2016
Ermächtigungen
Ahmed Al-Hafedh M.A.
Psychologischer Psychotherapeut,
in Potsdam
ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Satz 2
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte für den Tätigkeitsort 14467 Potsdam, Hegelallee 52
auf Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von
Empfängern laufender Leistungen
nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung
oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten haben. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Intern
Sicherstellung
PD Dr. med. Ivo Rainer Buschmann
Facharzt für Innere Medizin und
Angiologie, Städtisches Klinikum
Brandenburg GmbH in Brandenburg
an der Havel
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Internisten
mit der Schwerpunktbezeichnung
Angiologie oder Kardiologie und Fachärzten für Chirurgie/Schwerpunkt
Gefäßchirurgie sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
zur Durchführung der angiologischen
Diagnostik, Beratung und Therapie.
Eine Berechtigung zur Überweisung
an andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Ulrich Drohla
Facharzt für Orthopädie,
Oberlinklinik gGmbH, in Potsdam
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte für konsiliarische Untersuchungen und für die Mitbehandlung von
entwicklungsverzögerten Kindern
und Jugendlichen bis zum Höchstalter
von 23 Jahren auf Überweisung von
zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, soweit
die Kinder und Jugendlichen im
Oberlinhaus in Potsdam betreut werden, auf Überweisung von zugelassenen Orthopäden, Kinderärzten und
als Praktische Ärzte niedergelassenen
Kinderärzten sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V,
soweit die Kinder und Jugendlichen
nicht im Oberlinhaus in Potsdam
wohnhaft sind, auf Überweisung von
allen Sozialpädiatrischen Zentren im
Geltungsbereich des SGB V, auf Überweisung von zugelassenen Nervenärzten, Orthopäden und entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung
von allen Sozialpädiatrischen Zentren
im Geltungsbereich des SGB V zur weiteren Diagnostik und Mitbehandlung
von Problemfällen auf dem Gebiet der
Neuroorthopädie.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
Neurologen, Pädiater, Neuropädiater,
Orthopäden, Unfallchirurgen, Humangenetiker, Radiologen, Internisten
und Pathologen wird genehmigt.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Dr. med. Andreas Kohls
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH, in
Ludwigsfelde
übergangsweise Weiterführung der
im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem.
§ 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung
für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin, Radiologie,
Nuklearmedizin, Innere Medizin/
Schwerpunkt Kardiologie und PathoAUSGABE 8 / 2016 | Seite 53
Intern
Sicherstellung
logie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.09.2016
Tariel Kotiasvili
Facharzt für Augenheilkunde, Klinikum
Barnim GmbH/Werner Forßmann
Krankenhaus, in Eberswalde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
1. auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Augenheilkunde sowie
Fachärzten für Augenheilkunde in
zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
1.1 für spezielle Leistungen auf dem
Gebiet der Augenheilkunde: Lokalisierung von Netzhautveränderungen,
Perimetrie, fluoreszenzangiographische Untersuchungen, binokulare
Untersuchungen, Einführung von Verweilsonden, Entfernung einer Bindehaut- oder Lidgeschwulst, Sondierung
des Tränen-Nasenganges
1.2. zur Erbringung von UltraschallDiagnostik in der Augenheilkunde
Eine Berechtigung zur Überweisung
an andere Vertragsärzte besteht nicht.
2. auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Augenheilkunde sowie
Fachärzten für Augenheilkunde in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Fachärzte für Augenheilkunde wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Seite 54 | AUSGABE 8 / 2016
Tabea Krönert
Fachärztin für Radiologie, Elbe-ElsterKlinikum GmbH/Krankenhaus Herzberg, in Herzberg/Elster
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der
Radiologie, Computertomographie,
auf Überweisung von Fachärzten, die
die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch
schmerzkranker Patienten nach § 135
Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatzweiterbildung Schmerztherapie gemäß
der Weiterbildungsordnung besitzen
für CT-gesteuerte schmerztherapeutische Intervention(en) bei akutem
und/oder chronischem Schmerz nach
vorausgegangener interdisziplinärer
Diagnostik. Eine Berechtigung zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Prof. Dr. med. Rainer Moog
Facharzt für Transfusionsmedizin,
DRK- Blutspendedienst Nord-Ost
gGmbH, Institut für Transfusionsmedizin Cottbus, in Cottbus
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
Intern
Sicherstellung
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von
ermächtigten Ärzten und auf Überweisung des Kuratoriums für Dialyse
und Nierentransplantation e.V. Finsterwalde auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und HLA-Typisierung, für die
serologische Verträglichkeitsprobe.
Eine Berechtigung zur Überweisung
an andere Vertragsärzte besteht
nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Dr. med. Christoph Pielsticker
Facharzt für Diagnostische Radiologie,
Asklepios Klinikum Uckermark GmbH,
in Schwedt/Oder
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf
Überweisung von am Klinikum Uckermark ermächtigten Ärzten auf dem
Anzeige
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 55
Intern
Sicherstellung
Gebiet der Mammographie und Galaktographie sowie Knochendichtemessung, auf dem Gebiet der Magnetresonanztomographie. Eine Berechtigung
zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.09.2017
ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV
i. V. m. Anlage 9.2 BMV-Ärzte zur
Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening-Einheit Nord
von Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816
Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38 zur
Versorgung im Rahmen des Programms
zur Früherkennung von Brustkrebs
durch Mammographie-Screening auf
Veranlassung des programmverantwortlichen Arztes zur konsiliarischen
Beurteilung von Mammographieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine
Berechtigung zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.09.2017
Dr. med. Frank Schüler
Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie,
DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH,
DRK-Krankenhaus Luckenwalde, in
Luckenwalde
übergangsweise Weiterführung der
im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem.
§ 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung
für Vertragsärzte bestehenden
Ermächtigung.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.09.2016
Seite 56 | AUSGABE 8 / 2016
Dr. med. Georg Schwabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie im Gebiet Kinderund Jugendmedizin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung
hämatologisch und onkologisch erkrankter Kinder. Einer Möglichkeit zur
Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
Dipl.-Med. Veronika Sigeneger
Fachärztin für Chirurgie/SP Thoraxchirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH,
in Neuruppin
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von allen
zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, die an
der fachärztlichen Versorgung teilnehmen zur konsiliarischen Untersuchung bei schwerwiegenden Fällen.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Radiologen, Labormediziner und Pathologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
31.12.2016
Intern
Sicherstellung
apl. Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Christian Stoll
Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH,
in Neuruppin
Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung um
die Möglichkeit zur Überweisung an
Fachärzte für Labormedizin.
für die Zeit vom 23.06.2016 bis
31.12.2017
Zülküf Tekin
Facharzt für Chirurgie/Facharzt für
Visceralchirurgie, Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH, in Potsdam
übergangsweise Weiterführung der
im Rahmen bis zum 30.06.2016 gem.
§ 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden
Ermächtigung.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.09.2016
Arne Teschner
Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, KMG Klinikum Mitte
GmbH/Klinik Wittstock, in Wittstock
Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung, auf
Überweisung von zugelassenen Ärzten
sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V für die Durchführung
ambulanter Gastroskopien
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2017
Dr. med. Frank Thierfelder
Facharzt für Innere Medizin, Oberhavel
Klinik Gransee GmbH, in Gransee
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktions-
Anzeige
Praxisräume ca. 194 qm frisch renoviert
ab sofort.
Im Zentrum Eggersdorf-Petershagen
beste Lage! (auch teilbar in 2 Einheiten
(100 qm + 94 qm) Miete 1.450,00 + NK
365,00 € zzgl. 19 % MWSt.
Kontakt: Ross Verwaltungs GmbH, C. Toense-Wehner,
Tel.: 0160/81 33 510, Email: [email protected]
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 57
Intern
Sicherstellung
analyse eines Herzschrittmachers und/
oder eines implantierten Kardioverters
bzw. Defibrillators (ausgenommen
sind Leistungen nach § 115a SGB V), zur
Programmierung in speziellen Fällen,
für die zweidimensionale echokardiographische Untersuchung in Ruhe und
unter Belastung, zur Durchführung der
transösophagealen Echokardiographie.
Eine Berechtigung zur Überweisung
an andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2016 bis
30.06.2018
PD Dr. med. Dr. med. dent.
Meikel Vesper
Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Klinikum Barnim GmbH/
Werner Forßmann Krankenhaus,
in Eberswalde
Erweiterung der nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung um
die Möglichkeit zur Überweisung an
Dr. med. Jörg Seemann, ermächtigter
Facharzt für Diagnostische Radiologie/Schwerpunkt Neuroradiologie
am Werner Forßmann Krankenhaus
Eberswalde
für die Zeit vom 23.06.2016 bis
30.06.2017
Praxisverlegungen
Dipl.-Med. Jamal Abdul Khalik
Facharzt für Orthopädie
neue Adresse: Markt 8
03238 Finsterwalde
Marco Bones
Facharzt für Augenheilkunde
neue Adresse: Hegermühlenstr. 58
15344 Strausberg
ab 01.01.2017
Dr. med. Frank Böhm
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
neue Adresse: Neustädtischer Markt 7-8
14776 Brandenburg an der Havel
ab 27.06.2016
Dipl.-Med. Silke Felgentreff
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
neue Adresse: Ewald-Haase-Str. 12
03044 Cottbus
ab 01.08.2016
Andrea Große M.A.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
neue Adresse: Am Markt 4
14656 Brieselang
ab 01.07.2016
Dipl.-Psych. Yvonne Hanser
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Am Denkmalplatz 2
15838 Am Mellensee/OT Klausdorf
Seite 58 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Arnfried Heine
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
neue Adresse: Ewald-Haase-Str. 12
03044 Cottbus
ab 01.08.2016
Dipl.-Psych. Tanja Beatrice Keiling
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
neue Adresse: Torgauer Str. 9
04916 Herzberg/Elster
ab 01.09.2016
Dipl.-Med. Oliver Körnig
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Marktstr. 19
16928 Pritzwalk
Thomas Magin
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Luisenplatz 1
14471 Potsdam
Dr. med. Ulrike Theuer
Fachärztin für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Luisenplatz 1
14471 Potsdam
Gordon Westphal
Facharzt für Anästhesiologie
neue Adresse: Lindenweg 17
14798 Havelsee/OT Hohenferchesar
Bekanntmachung:
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über
Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie
zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der
KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht.
Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 59
Intern
Sicherstellung
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de.
Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie
gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.
Zulassungsförderungen
In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landessauschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Hausärzte:
Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster),
Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse,
Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg,
Zehdenick-Gransee
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben,
Rathenow, Templin
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Zehdenick-Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Finsterwalde, Templin
Dermatologie:
Mittelbereiche Templin, Zehdenick-Gransee
Seite 60 | AUSGABE 8 / 2016
Intern
Sicherstellung
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre
angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung
folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 7.10.2016
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
81/2016
Teltow-Fläming
01.10.2017
Oberhavel
01.01.2017
Cottbus, Stadt
01.01.2017
Cottbus, Stadt
01.01.2017
Dahme-Spreewald
01.07.2017
Ostprignitz-Ruppin
01.01.2017
82/2016
83/2016
84/2016
85/2016
86/2016
Psychotherapie/ÄPT
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
gewünschter
Übergabetermin
Lesen Sie weiter auf Seite 62.
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 61
Intern
Sicherstellung
Bewerbungsfrist bis 12.9.2016
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
62/2016
Kinderheilkunde
Dahme-Spreewald
01.01.2017
63/2016
HNO-Heilkunde
Elbe-Elster
01.01.2017
Augenheilkunde
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
01.01.2017
64/2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
gewünschter
Übergabetermin
(1/2 Versorgungsauftrag)
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
66/2016
Urologie
Cottbus, Stadt
01.07.2017
67/2016
Kinderheilkunde
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
01.04.2017
68/2016
Allgemeinmedizin
69/2016
Allgemeinmedizin
70/2016
Innere Medizin/
SP Kardiologie
71/2016
Frauenheilkunde
65/2016
72/2016
73/2016
74/2016
Seite 62 | AUSGABE 8 / 2016
Nervenheilkunde
Kinderheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Nervenheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Orthopädie
Mittelbereich
Strausberg
Mittelbereich
Bad Belzig
sofort
baldmöglichst
01.10.2016
Raumordnungsregion
Havelland-Fläming
01.01.2017
Barnim
01.01.2017
Uckermark
01.10.2016
Cottbus, Stadt
Havelland
sofort
01.01.2017
Intern
Sicherstellung
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
75/2016
Orthopädie
Ostprignitz-Ruppin
Allgemeinmedizin
(1/2 Versorgungsauftrag)
Mittelbereich
Perleberg-Wittenberge
31.03.2017
77/2016
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Seelow
01.04.2017
78/2016
Innere Medizin/
SP Pneumologie
Raumordnungsregion
Lausitz-Spreewald
01.01.2017
Oberspreewald-Lausitz
01.10.2016
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
01.10.2016
76/2016
79/2016
80/2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
• Die schriftliche Bewerbung für die
ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
ist zwingend erforderlich. Sie muss
die Bewerbungskennziffer, die
Anschrift, die Telefonnummer, die
Facharztanerkennung sowie Angaben
zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
gewünschter
Übergabetermin
sofort
• Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in der Warteliste
eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen
gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320
Iris Kalsow
Tel.: 0331/23 09 322
Weitere Informationen unter
www.kvbb.de
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 63
Intern
Praxisbörse
Praxisbörse
Praxisabgabe
•Fachärztin für Gynäkologie und
Geburtshilfe (Spreewaldkreisstadt,
Landkreis Dahme-Spreewald) sucht
für ihre fallzahlstarke Praxis ab 2016
Nachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 7 Räume, 155 m²
zur Miete, zum Praxisteam gehören
2 Helferinnen-MTA und 1 Hebamme.
Die Praxisübernahme ist an ein
Nachbesetzungsverfahren gebunden.
Kontakt: 0175/15 06 017
[email protected]
•Welche(r) junge Ärztin / Arzt möchte
den Start in die Selbständigkeit mit
einem halben KV-Sitz beginnen?
Hausärztliche Praxis im Elbe-Elster-Kreis
bietet Möglichkeit des Praxiseinstiegs
in Form einer halben Zulassung.
Kontakt: 0174/44 72 065
•Nachfolger/In für Hausarztpraxis im
Ärztehaus Storkow (Mark) ab 12/2016
gesucht. Schöne seenreiche Wohngegend.
Praxis/Ausstattung: 140 m² zur Miete,
Ergo, LZ-EKG, Spiro, Sono, keine
Dienste, Einarbeitung möglich.
Kontakt: SMS: 0152/06 00 30 00
[email protected]
•Fachärztin für Allgemeinmedizin in
BAG im Mittelbereich Beeskow sucht
ab sofort einen Praxisnachfolger/In.
Wir suchen Kollegin oder Kollegen für
Seite 64 | AUSGABE 8 / 2016
eine interessante und freudvolle
Mitarbeit.
Vielfalt in Kooperation möglich
(parallel als niedergelassener Kollege,
Angestellter oder Ausbildungsassistent mit Niederlassungswunsch)
Praxis/Ausstattung: übliche Hausarztpraxisausstattung mit 3 Arztzimmern,
EKG, LZ-RR, LZ-EKG, Labor und
anderem.
Kontakt: 0172/38 46 966
[email protected]
Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche
•Hausärztliche Praxis in Brandenburg
an der Havel bietet Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Facharzt Innere
Medizin/HA, gerne auch mit Kenntnissen der NHV, Homöopathie oder
andere Spezialisierungen.
Anstellungsumfang verhandelbar.
Längerfristig auch Praxisübernahme
möglich.
Weiterbildungsermächtigung für
1/2 Jahr Homöopathie vorhanden.
Kontakt: [email protected]
Sonstiges
•Praxisausstattung günstig abzugeben!
1 Empfangstresen, 12 Wartezimmerstühle, 2 Untersuchungsliegen,1 großer
Schreibtisch, 3 Aktenschränke,
2 Laborschränke.
Kontakt: 0177-7079682
Intern
Praxisbörse
•Wegen Praxisveränderung abzugeben: Neuwertiger Formulareinzugsdrucker Epson LQ 860 für Hausarztu.a. Praxen; Foto, PDF-Bedienungsanleitung per Email möglich.
Kontakt: 03573/36 31 56
(10 min vor bis zur vollen Stunde
oder auf AB)
[email protected]
Ansprechpartner für
Chiffre-Anzeigen:
Fachbereich Sicherstellung,
Iris Kalsow, 0331/23 09 322
[email protected], Pappelallee 5,
14469 Potsdam
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AUSGABE 8 / 2016 | Seite 65
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Die GOÄ-Abrechnung leicht gemacht
Daniela Bartz,
PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG
35 Euro
16.09.2016
14.00 – 19.00
Cottbus
Der fordernde Patient – das tägliche Dilemma
in der Arztpraxis
Dipl.-Phil. Joachim Hartmann,
Personal- und Persönlichkeitsentwicklung
75 Euro
16.09.2016
15.00 – 17.30
Potsdam
17.09.2016
09.30 – 15.00
Potsdam
Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung
KVBB & Partner
Fortbildungspunkte
Strukturiertes Schulungsprogramm für
nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI)
Dr. med. Kristina Pralle,
FÄ f. Innere Medizin
12.10.2016
14.00 – 18.00
Potsdam
QEP-Update für QM-Beauftragte
Dr. med. Martina Bida,
lizenzierte QEP-Trainerin
Fortbildungspunkte
Seite 66 | AUSGABE 8 / 2016
85 Euro
5
05.10.2016
13.00 – 19.00
08.10.2016
09.00 – 17.00
Potsdam
Fortbildungspunkte
Kosten
8
100 Euro
pro Arzt,
T
150 Euro
UCH
GEB
S
U
pro
PraxisA
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
75 Euro
5
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
12.10.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
Rheuma in der Hausarztpraxis
(Für alle interessierten Hausärzte, die im
Rahmen ihrer Teilnahme am Strukturvertrag
Rheuma noch den Nachweis der Teilnahme
einer Einführungsveranstaltung benötigen.)
Dr. Dr. Dirk Wernicke,
FA f. Innere Medizin/Rheumatologie
Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle,
FÄ f. Innere Medizin/Rheumatologie
28.09.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
12.10.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
Fallstricke im Arbeits- und Arzthaftungsrecht
vermeiden
Elke Best,
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht,
Dr. Fürstenberg & Partner
Fortbildungspunkte
Ansprechpartner:
Frau Friedrich
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
40 Euro
40 Euro
4
Das präsuizidale Syndrom – Gedanken zur
Suizidverhinderung
Dr. med. Klaus-Rüdiger Otto,
FA f. Neurologie u. Psychiatrie
Fortbildungspunkte
Kosten
45 Euro
4
Fax: 0331/23 09 288
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 67
Intern
Forbildung
Aktuelles Seminarangebot
für das Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
10.09.2016
09.00 – 16.00
Potsdam
Neue Methoden gegen Stress im Praxisalltag
Dr. Sven Sebastian,
Coach und Trainer für integratives
Stress- u. Gesundheitsmanagement IAH
120 Euro
EBM-Aufbauschulung für das hausärztliche
Praxispersonal – Abrechnung nach
Verträgen über die KVBB
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
T
UCH
GEB
AUS
Die Arzneimittel-Richtlinie
Beratende Apothekerinnen der KVBB
40 Euro
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im
Land Brandenburg
Beratende Apothekerinnen der KVBB
40 Euro
T
UCH
GEB
S
U
A
09.09.2016
15.00 – 17.30
Potsdam
28.09.2016
15.00 – 17.30
Frankfurt (O.)
07.10.2016
15.00 – 17.00
Potsdam
12.10.2016
15.00 – 17.00
Frankfurt (O.)
EBM-Schulung für das Praxispersonal –
Grundseminar
Abrechnungsberater der KVBB
Ansprechpartner:
Seite 68 | AUSGABE 8 / 2016
Kosten
Frau Friedrich
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
35 Euro HT
UC
GEB
AUS
Fax: 0331/23 09 288
Intern
Fortbildung
Krankentransport aktuell –
Veranstaltung für Praxispersonal
Grundsätze und Neuerungen der
Richtlinie zur Verordnung von Krankentransporten sind Thema einer Fortbildungsveranstaltung für Praxispersonal
am 8. Oktober 2016 in Neuruppin. Im
Rahmen des „11. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal“ der Landesärztekammer Brandenburg wird
Dr. Matthias Wienold, Beratender
Arzt der KVBB, zum Thema „Interpretation der Krankentransportrichtlinie“
vortragen. Zur Teilnahme am Forum
ist eine Anmeldung erforderlich. Geben
Sie dafür den Webcode „web113” in
das Suchfeld auf unserer Homepage
www.kvbb.de ein, und Sie gelangen
direkt zur Online-Anmeldung.
Unser Service für Sie:
Beratender Arzt 0331/23 09 603
Anzeige
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 69
Intern
Service
HIV im Fokus – Neue Prävention
Die Einnahme von Medikamenten
kann auf dreifache Art vor einer HIVInfektion schützen:
• Die antiretrovirale Behandlung
von Menschen mit HIV senkt die
Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr.
• Nach einer Stichverletzung
(z. B. im Krankenhaus) kann die
Einnahme von Medikamenten
das Risiko einer dauerhaften
Ansteckung verringern
(Postexpositions-Prophylaxe, PEP).
• Vorbeugender Schutz vor einer
HIV-Infektion mit dem Kombinationspräparat Truvada®
(Prä-Expositions-Prophylaxe,
PrEP).
Über diese neue Möglichkeit der
HIV-Prävention informiert „HIV im
Fokus – Gib PreP eine Chance“ am
8. Oktober 2016 im Berliner Rathaus,
Berlin-Mitte. Weitere Information
erhalten Sie unter 030/13 02 02 517.
Ein Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Von 14 bis 15:30 Uhr werden rechtliche und medizinische Aspekte der
HIV-Prävention mit Medikamenten
präsentiert. „Ärzte stellen Fragen zur
PreP“ ist der Titel einer Informationsveranstaltung, bei der auch Patienten
zu Wort kommen sollen. Die Moderation teilen sich die Schwerpunktärztin
für HIV-Versorgung Dr. Ines Liebold
Seite 70 | AUSGABE 8 / 2016
(Medizinische Einrichtung GmbH,
Blankenfelde) und Prof. Dr. Keikawus
Arasteh (Vivantes Auguste-ViktoriaKlinik). Aus seiner Erfahrung mit PreP
als behandelnder Arzt wird Dr. Heiko
Jessen (HIV-Schwerpunktarzt, Berlin)
sprechen.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu diskutieren, wie diese Methode
im Rahmen anderer Präventionsanstrengungen besser genutzt werden
kann. Hierzu stellen sich Ärzte, Berater
aus AIDS-Hilfen und aus Präventionsund Testprojekten den Teilnehmern
(15:45 bis 17:45 Uhr).
Die KVBB und die Initiative „Brandenburg gemeinsam gegen AIDS“
beteiligen sich an der Vorbereitung der
Veranstaltung. In Brandenburg gibt es
für die Post-Expositions-Prophylaxe
(PEP) ein Netz von Notfalldepots.
Die „Übersicht zum HIV-PEP Notfalldepot in Brandenburger Kliniken“
finden Sie auf unserer Internetseite
unter www.kvbb.de/praxis/service/
anschriften/
Oder Sie geben den Webcode
„web112“ in dem Suchfeld auf der
Startseite ein, und Sie gelangen direkt
zu der Übersicht.
Unser Service für Sie:
Beratende Ärzte 0331/23 09 603
Intern
Service
KOSA aktuell: Patientenschulung
chronischer Schmerz
Der Cottbuser Anästhesiologe Dr. Steffen Wolf bietet gemeinsam mit der
Selbsthilfekontaktstelle REKIS Cottbus erstmals Patienten-Schulungen zum
Thema chronischer Schmerz an. Diese richten sich an Patienten, die unter
wiederkehrenden, häufigen akuten und chronischen Schmerzen leiden und
wiederholt den Hausarzt aufsuchen.
Termine und Themen:
7. September 2016 – Wozu dienen Schmerzen?
21. September 2016 – Wegweiser auf der Schmerzlandkarte
5. Oktober 2016 – Weitverbreitete Schmerzsyndrome vorgestellt
26. Oktober 2016 – Wenn nichts mehr geht ...
Die Schulungen finden jeweils von 11:30 Uhr bis 13:45 Uhr im Schmerzzentrum Wolf, Bahnhofstraße 60, in Cottbus statt.
Informationen und Anmeldung:
Selbsthilfekontaktstelle REKIS Cottbus, Tel.: 0355/54 32 05
E-Mail: [email protected]
Sprach-App bietet Unterstützung für
Flüchtlinge und Ärzte
Sprachbarrieren erschweren die medizinische Versorgung von geflüchteten
Menschen und Asylbewerbern. Mit der viersprachigen Kommunikationshilfe
„AOK HealthNavigator“ in Persisch, Arabisch, Englisch und Deutsch kann dieses
Hindernis leichter überwunden werden. Die AOK Nordost hat die SmartphoneApp entwickeln lassen, um die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei ihrem gesetzlichen Auftrag der medizinischen Versorgung
geflüchteter Menschen besser zu unterstützen. Das Kommunikationstool ist
auch für Ärzte eine praktische Hilfe.
Der „AOK HealthNavigator“ steht ab sofort für AndroidSmartphones zum Download im App-Store (Google Play)
bereit. Eine iOS-Version folgt in Kürze.
AUSGABE 8 / 2016 | Seite 71
Intern
Service
Impfstatus (minderjährige)
Flüchtlinge
Eine Information des MASGF
In der Regel haben Flüchtlinge keine
Impfdokumente. Wer keinen Impfausweis vorlegen kann, gilt grundsätzlich
als ungeimpft und sollte entsprechend
den Impfempfehlungen des Robert
Koch-Institutes (RKI) für asylsuchende
Menschen vom Oktober 2015 geimpft
werden.
Diese Empfehlungen können Sie
ausführlich im „Epidemiologischen
Bulletin“ Nr. 41 des RKI vom 12. Oktober 2015 nachlesen. Zur Online-Ausgabe des Bulletins gelangen Sie, indem Sie den Webcode „web111“ in
das Suchfeld auf unserer Homepage
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Nach § 62 Asylgesetz wird bei allen
Asylsuchenden eine Erstuntersuchung,
insbesondere zum Ausschluss übertragbarer Krankheiten, durchgeführt,
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wobei auch der Impfstatus erhoben
wird. Impfempfehlungen werden den
Asylsuchenden nach der Untersuchung
in einem verschlossenen Umschlag
mitgegeben.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden vom örtlich zuständigen
Jugendamt in Obhut genommen, und
es wird ebenfalls eine ärztliche Erstuntersuchung veranlasst. Der erhobene Impfstatus wird auch hier dokumentiert und für die betreuende Einrichtung mitgegeben.
Kommen in Ihre Praxis dennoch
minderjährige Flüchtlinge mit unklarem Impfstatus und ohne Impfdokumente, sollten Sie die notwendigen Impfungen durchführen –
sofern dem keine medizinischen Hinderungsgründe entgegenstehen.
Intern
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Monatsschrift der Kassenärztlichen
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Dipl.-Med. Andreas Schwark
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Redaktionsschluss:
16. August 2016
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vom 1. März 2014
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