Bewerbung für einen Standplatz

Amt für Zuwanderung und Integration
-IntegrationsabteilungAlcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden
Bewerbung für einen Standplatz
auf dem Internationalen Sommerfest am 10.09.2016 auf dem
Schloßplatz in Wiesbaden
Allgemeine Angaben
Name des Vereins/
der Organisation
(gleichzeitig Rechnungsadresse)
Anschrift
Ansprechpartner am Stand
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Angaben zum Rechnungsempfänger
Rechnungsempfänger
Rechnungsanschrift
Telefon
Wir würden gerne teilnehmen mit einem:
Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!
Infostand
Unsere Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie Mi.: 14:00 – 18:00 Uhr
Sammelnummer und Auskunft: 0611 31-0
Inhalt:
Bankverbindungen der Stadt Wiesbaden:
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE10510500150100000008 BIC:
1
NASSDE55XXX
Postbank Frankfurt/Main
IBAN: DE74500100600002680608
BIC: PBNKDEFFXXX
Gläubiger–ID: DE56ZZZ00000004102
USt-ID: DE 113823704
Europaviertel erreichbar von der Bushaltestelle:
Willy-Brandt-Allee/Volkshochschule
Linien 5, 8, 15, 18, 38
-----------------------------------------------------------------
www.wiesbaden.de
Amt für Zuwanderung und Integration
-IntegrationsabteilungAlcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden
Verkaufsstand/Kunsthandwerk
Herkunftsland und Angebot:
Verkaufsstand für Speisen
und Getränke
Herkunftsland und Angebot:
Entgelt:
Das Entgelt beträgt pauschal für Verkaufsstände 80,00 €,
für Infostände (ohne Verkauf) 40,00 €.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung erst nach Erhalt des Entgeltes für den Stand
berücksichtigen können. Sie erhalten von der Stadtkasse Wiesbaden hierzu eine Rechnung.
Wir bitten Sie ausdrücklich, das Entgelt für den Stand nicht vorab zu überweisen!!
Näheres entnehmen Sie den Teilnahmebedingungen.
Es besteht kein Anspruch auf einen Standplatz. Mit Eingang der Standbewerbung, beginnt
das Auswahlverfahren. Der Veranstalter behält sich vor die Auswahl der Stände nach
internen Richtlinien zu bestimmen!
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den in der Anlage befindlichen
Teilnahmebedingungen einverstanden.
Darüber hinaus erkläre ich mich einverstanden, dass das Amt für Zuwanderung und
Integration Bilder von meinem Stand aufnimmt und zu Werbungszwecken verwendet.
Das Merkblatt für Betriebstätten vom Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und
Veterinärwesen habe ich zur Kenntnis genommen.
____________________________________
Datum/Person/Unterschrift
Anlage:
Merkblatt für Betriebsstätten vom Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und
Veterinärwesen
Teilnahmebedingungen
Unsere Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
sowie Mi.: 14:00 – 18:00 Uhr
Sammelnummer und Auskunft: 0611 31-0
Bankverbindungen der Stadt Wiesbaden:
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE10510500150100000008 BIC:
2
NASSDE55XXX
Postbank Frankfurt/Main
IBAN: DE74500100600002680608
BIC: PBNKDEFFXXX
Gläubiger–ID: DE56ZZZ00000004102
USt-ID: DE 113823704
Europaviertel erreichbar von der Bushaltestelle:
Willy-Brandt-Allee/Volkshochschule
Linien 5, 8, 15, 18, 38
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Teilnahmebedingungen für das Internationale
Sommerfest
1. Standplatzvergabe und Standbetrieb
Die StandbetreiberInnen sind selbst verantwortlich für den Aufbau. Das heißt, sie bringen
ihre eigene Ausrüstung z. B. Zelte, Tische, Lampen, Kabel etc. mit. Der Aufbau der Stände
muss am Vortag des Festes zwischen 12 Uhr und 21 Uhr erfolgen. Die Abnahme muss
durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates erfolgen.
Es werden keine Sitzgarnituren an Stände verliehen. Der Veranstalter baut Sitzbereiche auf.
Das eigenmächtige Umstellen oder Vergrößern (z. B. durch Beistelltische) des Standes ist
nicht gestattet. Das Aufstellen von Tischen etc. vor dem Stand und hinter dem Stand für den
Aufenthalt von Besuchern ist nicht zulässig.
Jeder Standbetreiber hat dem Veranstalter eine Person als Verantwortlichen zu melden. Die
gemeldete Person ist für den Veranstalter der Ansprechpartner, sowohl für den Auf- und
Abbau, als auch während der Veranstaltung.
2. Zahlung
Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Rechnung von der Stadtkasse. Bitte
überweisen Sie nicht vorher!!!
Zahlen Sie das Entgelt für den Stand bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung
der Stadtkasse unter Angabe des Verwendungszwecks:
IA 300123 und den Namen Ihres Vereins
Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung wird der Stand zugelassen.
Stornierung: Ihre unterschriebene Bewerbung ist in jedem Fall verbindlich. Mit Zugang Ihrer
Bewerbung in der Geschäftsstelle und der Versendung der Rechnung wird ein Entgelt
aufgrund der Bearbeitung von 80,--€ fällig. Bei Rücktritt/Nichtteilnahme besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
3. Strom
Vor der Installation müssen durch den Standbetreiber alle Kabel auf Ordnungsmäßigkeit
kontrolliert werden. Kabeltrommeln sind ganz abrollen. Geräte, die einen hohen
Stromverbrauch haben sind separat anzuschließen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden
die aufgrund von Stromausfällen verursacht werden. Geräte die Stromausfälle verursachen
dürfen nicht mehr angeschlossen werden.
4. Gesundheitsbestimmungen für Verkaufsstände mit Speisen
Für Essens- und Getränkestände gelten die Gesundheitsbestimmungen des staatlichen
Veterinäramtes, die dem Merkblatt der Betriebsstätten vom Amt für
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen zu entnehmen sind. Stände die
den Bedingungen nicht entsprechen, werden vom Fest ausgeschlossen.Eine Rückerstattung
der Standgebühr ist in diesen Fällen nicht möglich.
5. Müll
Wenn Sie Ihren Stand abbauen beachten Sie, dass Sie den Ihnen zugewiesenen Standplatz
„besenrein“ hinterlassen und durch einen unserer Mitarbeiter abnehmen lassen. Die
Abnahme des Standplatzes ist zwingend vorgeschrieben.
Sollten Sie den Veranstaltungsort ohne vorherige Abnahme Ihres Standplatzes verlassen,
wird ein Ordnungsgeld von 50,-- € erhoben.
6. Ausschluss
Der Veranstalter kann verlangen, das AusstellerInnen den Platz verlassen oder
Ausstellungsgüter entfernt werden, die in der Standbewerbung nicht enthalten waren, sich
als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar
sind.
Der Veranstalter kann einen Aussteller sofort des Platzes verweisen, wenn dieser sich nicht
an die Teilnahmebedingungen hält!
Informationsblatt 07
Bewegliche Verkaufseinrichtungen
(Verkaufs-, Imbisswagen oder Fahrzeuge, Verkaufszelte, Verkaufs-Marktstände)
Die Betriebsstätten bzw. Verkaufsstände müssen so gelegen sein, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel insbesondere durch Staub, Gerüche, Verunreinigungen und Insekten vermieden wird. Der Standplatz muss befestigt sein.
1. Die Verkaufseinrichtung muss bis auf den oberen Teil der Verkaufsseite von glatten, hellen abwaschbaren Wänden, Decken und Böden umschlossen sein.
2. Auf der Verkaufsseite muss ein überstehendes Dach gegen nachteilige Witterungseinflüsse
schützen.
3. Die Handwaschgelegenheit mit fließendem warmen Wasser, Seifenspender und Einmalhandspender muss so abgeschirmt sein, dass Lebensmittel/Geschirr durch den Waschvorgang nicht
nachteilig beeinflusst werden können.
4. Eine ausreichende Spüleinrichtung mit heißen Wasser muss vorhanden sein.
5. Wenn kein Wasseranschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist, ist der Wasservorrat regelmäßig bei Bedarf zu erneuern, um eine ausreichende Hygiene zu gewährleisten. Der
Wasservorrat muss Trinkwasserqualität entsprechen.
6. Soweit es erforderlich ist, müssen Vorkehrungen zur Beseitigung von Dünsten, Schwaden oder
Rauch geschaffen werden (Abzug nach außen).
7. Für Oberflächen, die mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, sind glatte, abwaschfeste Materialien zu verwenden, damit sie leicht zu reinigen und desinfizierbar sind.
8. Zur Aufbewahrung von kühlpflichtigen Lebensmitteln müssen ausreichend Kühlmöglichkeiten vorhanden sein, die mit Temperaturmessgeräten auszustatten sind.
9. Gegenüber dem Kunden ist eine ausreichende Abschirmung erforderlich, so dass unverpackte
Lebensmittel nicht berührt oder sonst nachteilig beeinflusst werden können.
10. Für die Kleidung des Personals und die Reinigungsmittel müssen geeignete Vorrichtungen (z.B.
Schrank) zur Verfügung stehen.
11. Verkaufseinrichtungen müssen über eine leicht erreichbare, während der gesamten Verkaufszeit
zugängliche Toilette (Personaltoilette) mit Handwaschbecken, fließend Kalt- und Warmwasser
sowie festinstalliertem Seifen- und Einmalhandtuchspender verfügen.
12. Für die Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen müssen geeignete Vorrichtungen vorhanden sein (Abfallbehältnis mit Deckel).
13. Außerhalb des Imbisses dürfen Lebensmittel nur in Räumen gelagert werden, die den lebensmittelhygienischen Anforderungen entsprechen.
Rechtsgrundlage:
Weitere Informationen:
Stand: 11/2007
VO (EG) 852 / 2004
Hygieneleitlinien der verschiedenen Branchen
Fachliteratur
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Teutonenstraße 1 • 65187 Wiesbaden
Telefon: 0611/89077-0
Telefax: 0611/89077-49
[email protected]