Amt für Zuwanderung und Integration -IntegrationsabteilungAlcide-de-Gasperi-Straße 2 65197 Wiesbaden Bewerbung für einen Standplatz auf dem Internationalen Sommerfest am 10.09.2016 auf dem Schloßplatz in Wiesbaden Allgemeine Angaben Name des Vereins/ der Organisation (gleichzeitig Rechnungsadresse) Anschrift Ansprechpartner am Stand Anschrift Telefon Fax E-Mail Angaben zum Rechnungsempfänger Rechnungsempfänger Rechnungsanschrift Telefon Wir würden gerne teilnehmen mit einem: Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen! Infostand Unsere Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr sowie Mi.: 14:00 – 18:00 Uhr Sammelnummer und Auskunft: 0611 31-0 Inhalt: Bankverbindungen der Stadt Wiesbaden: Nassauische Sparkasse Wiesbaden IBAN: DE10510500150100000008 BIC: 1 NASSDE55XXX Postbank Frankfurt/Main IBAN: DE74500100600002680608 BIC: PBNKDEFFXXX Gläubiger–ID: DE56ZZZ00000004102 USt-ID: DE 113823704 Europaviertel erreichbar von der Bushaltestelle: Willy-Brandt-Allee/Volkshochschule Linien 5, 8, 15, 18, 38 ----------------------------------------------------------------- www.wiesbaden.de Amt für Zuwanderung und Integration -IntegrationsabteilungAlcide-de-Gasperi-Straße 2 65197 Wiesbaden Verkaufsstand/Kunsthandwerk Herkunftsland und Angebot: Verkaufsstand für Speisen und Getränke Herkunftsland und Angebot: Entgelt: Das Entgelt beträgt pauschal für Verkaufsstände 80,00 €, für Infostände (ohne Verkauf) 40,00 €. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung erst nach Erhalt des Entgeltes für den Stand berücksichtigen können. Sie erhalten von der Stadtkasse Wiesbaden hierzu eine Rechnung. Wir bitten Sie ausdrücklich, das Entgelt für den Stand nicht vorab zu überweisen!! Näheres entnehmen Sie den Teilnahmebedingungen. Es besteht kein Anspruch auf einen Standplatz. Mit Eingang der Standbewerbung, beginnt das Auswahlverfahren. Der Veranstalter behält sich vor die Auswahl der Stände nach internen Richtlinien zu bestimmen! Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den in der Anlage befindlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Darüber hinaus erkläre ich mich einverstanden, dass das Amt für Zuwanderung und Integration Bilder von meinem Stand aufnimmt und zu Werbungszwecken verwendet. Das Merkblatt für Betriebstätten vom Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen habe ich zur Kenntnis genommen. ____________________________________ Datum/Person/Unterschrift Anlage: Merkblatt für Betriebsstätten vom Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Teilnahmebedingungen Unsere Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr sowie Mi.: 14:00 – 18:00 Uhr Sammelnummer und Auskunft: 0611 31-0 Bankverbindungen der Stadt Wiesbaden: Nassauische Sparkasse Wiesbaden IBAN: DE10510500150100000008 BIC: 2 NASSDE55XXX Postbank Frankfurt/Main IBAN: DE74500100600002680608 BIC: PBNKDEFFXXX Gläubiger–ID: DE56ZZZ00000004102 USt-ID: DE 113823704 Europaviertel erreichbar von der Bushaltestelle: Willy-Brandt-Allee/Volkshochschule Linien 5, 8, 15, 18, 38 ----------------------------------------------------------------- www.wiesbaden.de Teilnahmebedingungen für das Internationale Sommerfest 1. Standplatzvergabe und Standbetrieb Die StandbetreiberInnen sind selbst verantwortlich für den Aufbau. Das heißt, sie bringen ihre eigene Ausrüstung z. B. Zelte, Tische, Lampen, Kabel etc. mit. Der Aufbau der Stände muss am Vortag des Festes zwischen 12 Uhr und 21 Uhr erfolgen. Die Abnahme muss durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates erfolgen. Es werden keine Sitzgarnituren an Stände verliehen. Der Veranstalter baut Sitzbereiche auf. Das eigenmächtige Umstellen oder Vergrößern (z. B. durch Beistelltische) des Standes ist nicht gestattet. Das Aufstellen von Tischen etc. vor dem Stand und hinter dem Stand für den Aufenthalt von Besuchern ist nicht zulässig. Jeder Standbetreiber hat dem Veranstalter eine Person als Verantwortlichen zu melden. Die gemeldete Person ist für den Veranstalter der Ansprechpartner, sowohl für den Auf- und Abbau, als auch während der Veranstaltung. 2. Zahlung Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie eine Rechnung von der Stadtkasse. Bitte überweisen Sie nicht vorher!!! Zahlen Sie das Entgelt für den Stand bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der Stadtkasse unter Angabe des Verwendungszwecks: IA 300123 und den Namen Ihres Vereins Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung wird der Stand zugelassen. Stornierung: Ihre unterschriebene Bewerbung ist in jedem Fall verbindlich. Mit Zugang Ihrer Bewerbung in der Geschäftsstelle und der Versendung der Rechnung wird ein Entgelt aufgrund der Bearbeitung von 80,--€ fällig. Bei Rücktritt/Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts. 3. Strom Vor der Installation müssen durch den Standbetreiber alle Kabel auf Ordnungsmäßigkeit kontrolliert werden. Kabeltrommeln sind ganz abrollen. Geräte, die einen hohen Stromverbrauch haben sind separat anzuschließen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die aufgrund von Stromausfällen verursacht werden. Geräte die Stromausfälle verursachen dürfen nicht mehr angeschlossen werden. 4. Gesundheitsbestimmungen für Verkaufsstände mit Speisen Für Essens- und Getränkestände gelten die Gesundheitsbestimmungen des staatlichen Veterinäramtes, die dem Merkblatt der Betriebsstätten vom Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen zu entnehmen sind. Stände die den Bedingungen nicht entsprechen, werden vom Fest ausgeschlossen.Eine Rückerstattung der Standgebühr ist in diesen Fällen nicht möglich. 5. Müll Wenn Sie Ihren Stand abbauen beachten Sie, dass Sie den Ihnen zugewiesenen Standplatz „besenrein“ hinterlassen und durch einen unserer Mitarbeiter abnehmen lassen. Die Abnahme des Standplatzes ist zwingend vorgeschrieben. Sollten Sie den Veranstaltungsort ohne vorherige Abnahme Ihres Standplatzes verlassen, wird ein Ordnungsgeld von 50,-- € erhoben. 6. Ausschluss Der Veranstalter kann verlangen, das AusstellerInnen den Platz verlassen oder Ausstellungsgüter entfernt werden, die in der Standbewerbung nicht enthalten waren, sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Der Veranstalter kann einen Aussteller sofort des Platzes verweisen, wenn dieser sich nicht an die Teilnahmebedingungen hält! Informationsblatt 07 Bewegliche Verkaufseinrichtungen (Verkaufs-, Imbisswagen oder Fahrzeuge, Verkaufszelte, Verkaufs-Marktstände) Die Betriebsstätten bzw. Verkaufsstände müssen so gelegen sein, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel insbesondere durch Staub, Gerüche, Verunreinigungen und Insekten vermieden wird. Der Standplatz muss befestigt sein. 1. Die Verkaufseinrichtung muss bis auf den oberen Teil der Verkaufsseite von glatten, hellen abwaschbaren Wänden, Decken und Böden umschlossen sein. 2. Auf der Verkaufsseite muss ein überstehendes Dach gegen nachteilige Witterungseinflüsse schützen. 3. Die Handwaschgelegenheit mit fließendem warmen Wasser, Seifenspender und Einmalhandspender muss so abgeschirmt sein, dass Lebensmittel/Geschirr durch den Waschvorgang nicht nachteilig beeinflusst werden können. 4. Eine ausreichende Spüleinrichtung mit heißen Wasser muss vorhanden sein. 5. Wenn kein Wasseranschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist, ist der Wasservorrat regelmäßig bei Bedarf zu erneuern, um eine ausreichende Hygiene zu gewährleisten. Der Wasservorrat muss Trinkwasserqualität entsprechen. 6. Soweit es erforderlich ist, müssen Vorkehrungen zur Beseitigung von Dünsten, Schwaden oder Rauch geschaffen werden (Abzug nach außen). 7. Für Oberflächen, die mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, sind glatte, abwaschfeste Materialien zu verwenden, damit sie leicht zu reinigen und desinfizierbar sind. 8. Zur Aufbewahrung von kühlpflichtigen Lebensmitteln müssen ausreichend Kühlmöglichkeiten vorhanden sein, die mit Temperaturmessgeräten auszustatten sind. 9. Gegenüber dem Kunden ist eine ausreichende Abschirmung erforderlich, so dass unverpackte Lebensmittel nicht berührt oder sonst nachteilig beeinflusst werden können. 10. Für die Kleidung des Personals und die Reinigungsmittel müssen geeignete Vorrichtungen (z.B. Schrank) zur Verfügung stehen. 11. Verkaufseinrichtungen müssen über eine leicht erreichbare, während der gesamten Verkaufszeit zugängliche Toilette (Personaltoilette) mit Handwaschbecken, fließend Kalt- und Warmwasser sowie festinstalliertem Seifen- und Einmalhandtuchspender verfügen. 12. Für die Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen müssen geeignete Vorrichtungen vorhanden sein (Abfallbehältnis mit Deckel). 13. Außerhalb des Imbisses dürfen Lebensmittel nur in Räumen gelagert werden, die den lebensmittelhygienischen Anforderungen entsprechen. Rechtsgrundlage: Weitere Informationen: Stand: 11/2007 VO (EG) 852 / 2004 Hygieneleitlinien der verschiedenen Branchen Fachliteratur Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 • 65187 Wiesbaden Telefon: 0611/89077-0 Telefax: 0611/89077-49 [email protected]
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