PDF-Download - CDU-Fraktion Niedersachsen

Presse
Niedersächsisches Ministerium für
Inneres und Sport
19.08.2016
Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Personal der Polizei in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 16
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Thomas Adasch und Angelika Jahns (CDU) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
In einem Interview mit der Goslarschen Zeitung vom 3. August 2016 sagte Innenminister
Boris Pistorius, dass in Niedersachsen in den kommenden drei Jahren 600 zusätzliche Polizeikräfte eingestellt würden. Die Mittelfristige Planung für die Jahre 2015 bis 2019 der Landesregierung sieht bis zum Jahre 2019 hingegen keine Steigerung im Beschäftigungsvolumen im Einzelplan des Innenministeriums vor. Das Beschäftigungsvolumen in Vollzeiteinheiten soll sogar sinken.
Vorbemerkung der Landesregierung
Der demografische Wandel stellt auch für die Polizei des Landes Niedersachsen eine besondere Herausforderung dar, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gewinnung von Nachwuchskräften für den Polizeivollzug, sondern auch für die Polizeiverwaltung. Die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie die Tarifbeschäftigten leisten mit hohem Engagement
einen wesentlichen Beitrag für den Erfolg polizeilicher Arbeit.
Im Vollzugsbereich hat diese Landesregierung es bereits zum 1. April 2016 ermöglicht, weitere 182 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter einzustellen, 150 davon als sogenannte Vorratseinstellungen. Auch in den nächsten beiden Jahren sollen jeweils zusätzlich
zum 1. April 150 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt und so das Ziel
der Vorratseinstellungen dauerhaft verstetigt werden, sodass – mit Abschluss des Studiums
beginnend ab 2019 – nunmehr zweimal jährlich Personalabgänge ausgeglichen werden
können!
Damit wird proaktiv und frühzeitig den in den kommenden Jahren erheblichen Personalnachersatzbedarfen (abgangsstarke Jahrgänge bei gleichzeitig sinkenden Schulabsolventenzahlen) begegnet und die Auswirkung des demografischen Wandels abgefedert. Vor dem
Hintergrund einer andauernd erhöhten Belastung ergibt sich durch diese Vorratseinstellungen zunächst in Übergangszeiten auch eine Personalverstärkung für die niedersächsische
Polizei, sodass die Polizeistärke in Niedersachsen auch zukünftig auf dem heutigen, historisch hohen Niveau gehalten wird.
Die Polizeiverwaltung findet sich in allen Polizeibehörden des Landes Niedersachsen und bei
der Polizeiakademie Niedersachsen auf vielen Ebenen wieder. Das gesamte Spektrum der
Verwaltungsaufgaben einer Polizeiverwaltung wird jedoch nicht allein durch Verwaltungsbeamtinnen und -beamte wahrgenommen sondern auch durch eine große Anzahl von Tarifbeschäftigten.
Nr. 202/16 Philipp Wedelich
Pressestelle
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Tel.: (0511) 120-6259
Fax: (0511) 120-6555
-1-
www.mi.niedersachsen.de
E-Mail: [email protected]
Auch die Polizeiverwaltung konnte in den Jahren 2014 bis 2016 von strukturellen Verbesserungen insbesondere durch Stellenhebungen und -umwandlungen profitieren.
So wurden insbesondere mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 zur Freisetzung von Vollzugspersonal durch Stärkung der Verwaltung zehn Stellen A 11 (Verwaltung), zehn Stellen A 10
(Verwaltung), 50 Beschäftigungsmöglichkeiten EG 9 TV-L und 15 Beschäftigungsmöglichkeiten EG 11 TV-L inklusive des dazugehörenden Beschäftigungsvolumens und Budgets neu
ausgebracht. Weiterhin wurden 50 Stellen der Wertigkeit A 10 (Vollzug) zur Verfügung gestellt, um ein kurzfristiges Hinausschieben des Ruhestandes auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Diese insgesamt 135 zusätzlichen Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben
zusammen mit den o. g. 450 Vorratseinstellungen eine Stärkung der niedersächsischen Polizei um rund 600 Personen. Die Entscheidung über zusätzliche Stellen erfolgt grundsätzlich
nur im Rahmen der konkreten Haushaltsplanaufstellung, derzeit für die Jahre des Doppelhaushalts 2017 und 2018. Für das Jahr 2017 wächst die Stellenanzahl für Polizeiverwaltungsbeamte dauerhaft um eine Stelle an. Weitere zusätzliche Stellen explizit für diesen Bereich der Polizei sind derzeit nicht vorgesehen.
1.
Plant die Landesregierung zusätzliche Stellen für Polizeiverwaltungsbeamte in
den nächsten fünf Jahren? Wenn ja, wie viele, in welchem Jahr?
siehe Vorbemerkungen.
2.
Wie viele Polizeiverwaltungsbeamte werden bis zum Jahre 2019 voraussichtlich in
den Ruhestand treten?
Zwischen dem 10. August 2016 (Datum der Mdl. Anfrage) und dem 31. Dezember 2019
werden insgesamt 28 Verwaltungsbeamtinnen bzw. Verwaltungsbeamte mit Erreichen der
gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten.
3.
Wie viele Anwärter plant die Landesregierung bis 2019 in den einzelnen Jahren in
den Vorbereitungsdienst einzustellen?
Folgende Einstellungen in den Vorbereitungsdienst sind mit Stand 1. August 2016 beabsichtigt:
1) Polizeivollzug:
01.10.2016:
01.04.2017:
01.10.2017:
01.04.2018:
01.10.2018:
01.10.2019:
910
150
850
150
950
950
2) Allgemeine Verwaltung:
In den Jahren 2005 bis einschließlich 2014 unterlag die systematische Ausbildung und
Gewinnung von Nachwuchskräften für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste sehr starken strukturellen Veränderungen und finanziellen
Einschnitten, in den ersten Jahren wurde sie sogar vollständig ausgesetzt. Seit Mitte
2014 wird wieder eine gesicherte Nachwuchsgewinnung aufgebaut.
Nr. 202/16 Philipp Wedelich
Pressestelle
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Tel.: (0511) 120-6259
Fax: (0511) 120-6555
-2-
www.mi.niedersachsen.de
E-Mail: [email protected]
Der Kabinettsbeschluss vom 25. Juli 2014 ermächtigt das Nds. Ministerium für Inneres
und Sport ab 1. August 2015 jährlich wieder 30 Regierungsinspektor-Anwärterinnen und Anwärter zentral für die Landesverwaltung einzustellen.
Vor diesem Hintergrund wird aktuell davon ausgegangen, dass zwischen dem 1. August
2016 und dem 1. August 2019 insgesamt 120 Regierungsinspektor-Anwärterinnen und
Anwärter eingestellt werden.
Darüber hinaus ermächtigt der o. g. Kabinettsbeschluss das Nds. Ministerium für Inneres
und Sport, jährlich 30 Stipendien für das B. A. Studium „Öffentliche Verwaltung“ an der
Hochschule Osnabrück zu vergeben. Die Absolventinnen und Absolventen erreichen
nach einer Einführungszeit von sechs Monaten die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste. Auch wenn diese
keinen Vorbereitungsdienst absolvieren, sind sie eine wichtige Stütze der Nachwuchsgewinnung und sollen daher nicht ungenannt bleiben.
Die Zahl der an das Land Niedersachsen gebundenen Nachwuchskräfte, die zwischen
Sommer 2016 und Sommer 2019 gewonnen werden sollen, beträgt insofern 240.
Nr. 202/16 Philipp Wedelich
Pressestelle
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Tel.: (0511) 120-6259
Fax: (0511) 120-6555
-3-
www.mi.niedersachsen.de
E-Mail: [email protected]