ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Leistungsziele des Brand- und Schallschutzes aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Manfred Lippe ö.b.u.v. Sachverständiger - der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk, - der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen und Schallschutz) - der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz Download der Teilnehmerunterlagen für Teilnehmer der Veranstaltung: www.mlpartner.de > Teilnehmerunterlagen Benutzername: aco_symposium_2013 Passwort: 4672 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe 1 von 9 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 www.MLPartner.de Leistungsziele des Brand- und Schallschutzes aus baurechtlicher Sicht Ihr Referent DIPL.-ING. MANFRED LIPPE Dipl.-Ing. Manfred Lippe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen und Schallschutz) der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz www.MLPartner.de Referent_ML ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 2 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Schutzziele SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die obersten Schutzziele Schutz von Leib und Leben im Brandfall Schutz der Gesundheit durch Reduzierung der Schallemissionen Schutz der Energiereserven durch Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung EnEV) Reduzierung der Energiekosten für jeden Bürger Schutzziele_WKSB_001 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 3 „Allgemeine Anforderungen“ (1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Schutzziele_WKSB_002 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 3 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 12 „Standsicherheit“ 1 (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. 2 Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden. Schutzziele_WKSB_003 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 14 „Brandschutz“ Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Schutzziele_WKSB_004 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 4 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 15 „Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz “ (1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben. (2) 1Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. 2Geräusche, die von ortsfesten Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. (3) Erschütterungen oder Schwingungen, die von ortsfesten Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Präzisierung findet im Rahmen der Eingeführten Technischen Baubestimmungen statt Schutzziele_WKSB_005 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 17 „Bauprodukte“ 1 (1) Bauprodukte dürfen für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn sie für den Verwendungszweck geeignet sind. Nachweis über: Ü-Zeichen / CE-Zeichen Bauproduktengesetz (BauPG) Bauregelliste Teil A/B/C Allgemeine bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (abP/abZ/ZiE) bezogen auf Werkstoff und/oder Anwendung Schutzziele_WKSB_006 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 5 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen “ (1) 1Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in 1. nichtbrennbare, 2. schwerentflammbare, 3. normalentflammbare. 2 Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe) dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind. Schutzziele_WKSB_007 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen “ (2) 1Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in 1. feuerbeständige, 2. hochfeuerhemmende, 3. feuerhemmende; die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung. Schutzziele_WKSB_008 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 6 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der MBO 2002 MBO § 40 „Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle “ (1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken 1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, 2. innerhalb von Wohnungen, 3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen. Die Präzisierung findet in der Leitungsanlagen-Richtlinie statt. Schutzziele_WKSB_010 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel der Muster Eingeführten Technischen Baubestimmungen 2011 3. „Technische Regeln zum Brandschutz“ 3.1 3.4 3.6 3.7 3.9 DIN 4102-4 und -22 MSysBöR 2005 M-LüAR mit Änderung 2010 MLAR 2005 M-HFHHolzR 2004 Die Präzisierung findet in den aufgeführten Regelwerken statt. Schutzziele_WKSB_011 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 7 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Zusammenfassung Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen dürfen vom Schutzziel her nicht unterschritten werden Abweichungen vom materiellen Bauordnungsrecht = MBO sind auf Antrag bei der unteren Baubehörde möglich (MBO §67) Abweichungen von den Eingeführten Technischen Baubestimmungen sind möglich, wenn die Erfüllung des Schutzzieles mit einer anderen Lösung nachgewiesen wird (MBO § 3, Abs. 3, Satz 3) Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen (abP / abZ / ZiE) sind möglich, wenn dies vom Ersteller dokumentiert wird > nichtwesentliche Abweichungen mit Bestätigung in der Übereinstimmungserklärung > wesentliche Abweichungen mit Beantragung einer ZiE (MBO § 17 bis 22) Schutzziele_WKSB_014 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH www.MLPartner.de © 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Zusammenfassung Die Auswirkungen auf Ausschreibung und Montage? Haftungsrisiken durch konkrete Vorgaben vermeiden Schutzziele_WKSB_016 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 8 von 9 © 2013 www.MLPartner.de ACO Passavant GmbH ACO Passavant Symposium 2013 Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES Zusammenfassung In Werkverträgen werden i.d.R. die a.a.R.d.T gefordert, was privatrechtlich und gem. dem öffentlichen Recht zulässig ist Diese Forderungen übersteigen i.d.R. die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen erheblich, z.B. im Schallschutz Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Erhöhter Schallschutz“ VDI 4100 „Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau“ Achtung: Die DIN 4109/A1 gilt i.d.R. nicht mehr als a.a.R.d.T. Schutzziele_WKSB_015 ML Sachverständigen Gesellschaft mbH © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de 9 von 9 © 2013 www.MLPartner.de
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