Leistungsziele - ACO Haustechnik

ACO Passavant GmbH
ACO Passavant Symposium 2013
Leistungsziele des Brand- und Schallschutzes aus
baurechtlicher Sicht
Dipl.-Ing. Manfred Lippe
ö.b.u.v. Sachverständiger
- der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk,
- der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk
(Brandabschottungen und Schallschutz)
- der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen
und anlagentechnischen Brandschutz
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Leistungsziele des Brand- und
Schallschutzes aus baurechtlicher Sicht
Ihr Referent
DIPL.-ING. MANFRED LIPPE
Dipl.-Ing. Manfred Lippe
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-,
Lüftungsbauerhandwerk
der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen und Schallschutz)
der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und
anlagentechnischen Brandschutz
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Schutzziele
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die obersten Schutzziele
Schutz von Leib und Leben im Brandfall
Schutz der Gesundheit durch Reduzierung der
Schallemissionen
Schutz der Energiereserven durch Wärmeschutz
(Energieeinsparverordnung EnEV)
Reduzierung der Energiekosten für jeden Bürger
Schutzziele_WKSB_001
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 3 „Allgemeine Anforderungen“
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und
instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Schutzziele_WKSB_002
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 12 „Standsicherheit“
1
(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen
Teilen für sich allein standsicher sein.
2
Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die
Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke
dürfen nicht gefährdet werden.
Schutzziele_WKSB_003
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 14 „Brandschutz“
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern
und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und
der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung)
vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen
und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Schutzziele_WKSB_004
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 15 „Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz “
(1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen
Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz haben.
(2) 1Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden
Schallschutz haben. 2Geräusche, die von ortsfesten
Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
(3) Erschütterungen oder Schwingungen, die von ortsfesten
Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Die Präzisierung findet im Rahmen der Eingeführten
Technischen Baubestimmungen statt
Schutzziele_WKSB_005
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 17 „Bauprodukte“
1
(1) Bauprodukte dürfen für die Errichtung, Änderung und
Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden,
wenn sie für den Verwendungszweck geeignet sind.
Nachweis über:
Ü-Zeichen / CE-Zeichen
Bauproduktengesetz (BauPG)
Bauregelliste Teil A/B/C
Allgemeine bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise
(abP/abZ/ZiE) bezogen auf Werkstoff und/oder
Anwendung
Schutzziele_WKSB_006
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen “
(1) 1Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in
1. nichtbrennbare,
2. schwerentflammbare,
3. normalentflammbare.
2
Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind
(leichtentflammbare Baustoffe) dürfen nicht verwendet
werden; dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen
Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.
Schutzziele_WKSB_007
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen “
(2) 1Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre
Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in
1. feuerbeständige,
2. hochfeuerhemmende,
3. feuerhemmende;
die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und
aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im
Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen auf deren
Widerstand gegen die Brandausbreitung.
Schutzziele_WKSB_008
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der MBO 2002
MBO § 40 „Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle “
(1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die
eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur
hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung
ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen
hiergegen getroffen sind;
dies gilt nicht für Decken
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. innerhalb von Wohnungen,
3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als
insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen.
Die Präzisierung findet in der Leitungsanlagen-Richtlinie
statt.
Schutzziele_WKSB_010
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen am Beispiel
der Muster Eingeführten Technischen Baubestimmungen 2011
3. „Technische Regeln zum Brandschutz“
3.1
3.4
3.6
3.7
3.9
DIN 4102-4 und -22
MSysBöR 2005
M-LüAR mit Änderung 2010
MLAR 2005
M-HFHHolzR 2004
Die Präzisierung findet in den aufgeführten Regelwerken
statt.
Schutzziele_WKSB_011
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Zusammenfassung
Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen dürfen
vom Schutzziel her nicht unterschritten werden
Abweichungen vom materiellen Bauordnungsrecht = MBO
sind auf Antrag bei der unteren Baubehörde möglich (MBO §67)
Abweichungen von den Eingeführten Technischen
Baubestimmungen sind möglich, wenn die Erfüllung des
Schutzzieles mit einer anderen Lösung nachgewiesen wird
(MBO § 3, Abs. 3, Satz 3)
Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen
(abP / abZ / ZiE) sind möglich, wenn dies vom Ersteller
dokumentiert wird
> nichtwesentliche Abweichungen mit Bestätigung
in der Übereinstimmungserklärung
> wesentliche Abweichungen mit Beantragung
einer ZiE (MBO § 17 bis 22)
Schutzziele_WKSB_014
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Zusammenfassung
Die Auswirkungen auf Ausschreibung und Montage?
Haftungsrisiken durch konkrete Vorgaben vermeiden
Schutzziele_WKSB_016
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Die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen
SCHUTZZIELE DES BRAND-, SCHALL- UND WÄRMESCHUTZES
Zusammenfassung
In Werkverträgen werden i.d.R. die a.a.R.d.T gefordert,
was privatrechtlich und gem. dem öffentlichen Recht zulässig ist
Diese Forderungen übersteigen i.d.R. die öffentlich-rechtlichen
Mindestanforderungen erheblich, z.B. im Schallschutz
Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Erhöhter Schallschutz“
VDI 4100 „Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau“
Achtung:
Die DIN 4109/A1 gilt i.d.R. nicht mehr als a.a.R.d.T.
Schutzziele_WKSB_015
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