Das Missverständnis mit der Rechnungsbegleichung

Krankenhaus-Zusatzversicherung
Das Missverständnis mit der Rechnungsbegleichung
Für vergleichsweise wenig Geld im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten zu erlangen – das klingt
sehr verlockend. Mit Krankenhaus-Zusatzversicherungen geht das. Wenn es dann an die Begleichung der
Rechnung geht, kommt es wegen eines Missverständnisses aber gerne mal zu bösen Überraschungen.
Viele Kunden glauben, dass ihr privater Krankenversicherer nach einem Krankenhausaufenthalt die
Rechnung, so wie sie vom Krankenhaus kommt, auf jeden Fall bezahlt. Das ist aber nicht ganz richtig,
meint Versicherungsanwalt Philipp Maag. Wie er gegenüber dem WDR berichtet, verspricht der
Versicherer nämlich eigentlich nur, die Rechnung zu prüfen. Und dabei sind die Anbieter wohl
zunehmend kritisch unterwegs.
Der Anwalt rät den Kunden daher dazu, Rechnungen nie sofort zu bezahlen, sondern lieber das
Fälligkeitsdatum auszureizen und auf das Feedback der Versicherung zu warten. Wenn diese dann
beispielsweise Teile der Behandlung des Chefarztes nicht anerkennt, kann der Kunde die Kritik an ihn
weiterleiten.
Was aber, wenn man doch schon bezahlt hat, die Versicherung nur einen Bruchteil übernimmt und
auch das Krankenhaus sich querstellt? Dann bleibt einem auch nur der Rechtsweg.
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In diesem Fall könne der Patient auch eigentlich nur gewinnen, heißt es beim WDR. Denn: Wenn er
gegen das Krankenhaus verliert, hat der Versicherer die Rechnung zu Unrecht nicht komplett beglichen.
Der Patient kann dann die Rechnungsbegleichung einfordern und den Versicherer für die
Prozesskosten in Regress nehmen. Verliert der Patient gegen die Versicherung, hat das Krankenhaus
zu viel berechnet und muss das richtigstellen, inklusive Zinsen und Prozesskosten.
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Dieser Artikel erschien am 19.08.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/krankenhaus-zusatzversicherung-das-missverstaendnis-mit-der-rechnungsbegleichung-1471614741/
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