Telefon 055 646 60 11/12 Fax 055 646 60 09 E-Mail: [email protected] www.gl.ch Staatskanzlei Rathaus 8750 Glarus Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 16. August 2016 Postulat „Realisierung Querspange Netstal Nord“ Dem Landrat wird beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Ausgangslage Anfang Februar 2016 reichte die Landratsfraktion der FDP das Postulat „Realisierung Querspange Netstal Nord“ ein. Es verlangt vom Regierungsrat, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Querspange Netstal Nord 2017 geplant und in den Folgejahren umgesetzt werden kann. Insbesondere seien die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen im Budget 2017 sowie in der Finanzplanung 2018–2021 einzuplanen. Beantwortung Im Dezember 2015 bewilligte der Landrat mit dem Budget 2016 zusätzliche Mittel für eine Ingenieursstelle, welche per 1. September 2016 besetzt werden konnte. Im Herbst wird mit den Projektierungsarbeiten für die Querspange Netstal gestartet. Dabei wird in einem ersten Schritt eine Bauherrenunterstützung gesucht. Anschliessend sind die üblichen Planungsphasen zu durchlaufen. Allerdings darf man sich bei Strassenbauten nicht zu grosse Illusionen bezüglich Planungshorizont machen. Anhand von zwei ähnlich gelagerten Beispielen wird dies illustriert: Die Planung der vor der Eröffnung stehenden Umfahrung Illanz/GR mit Kosten von rund 26 Mio. Franken begann im Jahr 2000, Baubeginn war Mitte 2013. Von 2003 bis 2012 dauerten Einsprache- und Rechtsmittelverfahren sowie daraus resultierende Projektanpassungen. Dieses Beispiel ist bezeichnend dafür, wie schwierig es heute ist, überhaupt neue Strassen zu bauen. Die Planung „West-Ost-Verbindung“ im Urner Talboden beinhaltet eine rund 1000 Meter lange Verbindungsstrasse zwischen dem Halbanschluss Altdorf Süd und der Gotthardstrasse in Schattdorf mit Kosten von 19,8 Mio. Franken. Das Vorprojekt wurde 2012 bis 2015 geplant. Zurzeit wird das Auflageprojekt erarbeitet, mit dem Ziel, das Projekt in der zweiten Hälfte 2017 öffentlich aufzulegen. Der Bau erfordert anschliessend mit voraussichtlich drei Jahren vergleichsweise wenig Zeit. Bei einem Bauvorhaben in der Grössenordnung der Querspange Netstal ist für die Planung vom Vorprojekt bis zur Projektauflage genügend Zeit einzurechnen. Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Planung der Stichstrasse in Näfels. Beim Projekt Querspange Netstal sind mehrere Interessen unter einen Hut zu bringen. So verläuft die Strasse über die Bahnlinie, über das Anschlussgleis bei der Papierfabrik, über die Linth und direkt angrenzend an den Flugplatz Mollis. Neben der Beanspruchung der unterschiedlich genutzten Parzellen bereiten auch die Anschlüsse an die bestehenden Strassen sowie die Querung des Landesfussweges sowie von Wanderwegen beidseits der Linth Schwierigkeiten. Aufgrund der Komplexität ist bis zum Ausführungsprojekt bzw. der öffentlichen Auflage mit mindestens drei Jahren zu rechnen. Im günstigsten Fall, wenn keine erheblichen Verzögerungen infolge Einsprachen eintreten, ist die Projektgenehmigung somit Ende 2020 und Baubeginn ab Anfang 2022 denkbar. Sollte der Verpflichtungskredit von 17,1 Mio. Franken gemäss Mehrjahresprogramm 2010–2019 nicht ausreichen, wäre ein neuer Kreditbeschluss der Landsgemeinde erforderlich. Abb. Terminprogramm Querspange Netstal Dem Regierungsrat ist es wichtig, die Planung und Projektierung der Querspange Netstal mit den neu vorhandenen personellen Ressourcen im Herbst zu starten. Er wird dem Landrat im Rahmen des Budgets 2017 300‘000 Franken für die Planung des Vorprojekts beantragen. In den Planjahren 2018 und 2019 sind nochmals 300‘000 bzw. 500‘000 Franken vorgesehen. Damit sind die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um die Querspange Netstal bis zur Auflagereife zu bringen. Die notwendigen Vorkehrungen für die Planung der Querspange Netstal sind getroffen und das Postulat ist damit erfüllt. Postulat „Optimierung öffentlicher Verkehr im Kanton Glarus“ Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Ausgangslage Anfang Februar 2016 reichte die CVP-Landratsfraktion das Postulat „Optimierung öffentlicher Verkehr im Kanton Glarus“ ein. Es verlangt die Prüfung der Beschleunigung der stündlichen Führung der S25 Zürich bis Linthal und die ganztägige Führung der S6 Rapperswil bis Linthal. Aktuelle Fahrplansituation Im aktuellen Fahrplan wird die S25 stündlich direkt von Linthal nach Zürich HB und die S6 von Schwanden nach Rapperswil geführt. Dadurch besteht auf der Strecke Schwanden– Ziegelbrücke ein nicht exakter, hinkender Halbstundentakt. Die Züge halten an allen Stationen und verkehren im Grundtakt wie folgt: S25 Zürich–Linthal Ankunft Ziegelbrücke Glarus Schwanden Linthal Schwanden Glarus Ziegelbrücke 2 XX.43 XX.52 XX.17 XX.00 XX.15 XX.29 Abfahrt XX.30 XX.44 XX.00 XX.43 XX.07 XX.16 S6 Rapperswil– Schwanden Ankunft Abfahrt XX.03 XX.16 XX.18 XX.25 XX.40 XX.56 XX.33 XX.43 Bus (während Hauptverkehrszeit) Ankunft Abfahrt XX.51 XX.25 XX.30 XX.00 Aufgrund der fehlenden Kreuzungsmöglichkeit zwischen Linthal und Schwanden entsteht bei der S25 aufgrund des Abwartens des jeweiligen Kreuzungszugs in Schwanden in beiden Fahrtrichtungen eine Wartezeit von acht Minuten. Auf der Strecke Linthal–Schwanden werden die Züge zudem werktags während der Hauptverkehrszeit mit Bussen ergänzt, um den Anschluss an die S6 in Schwanden Richtung Ziegelbrücke–Rapperswil sicherzustellen. Die bestehende Infrastruktur ist heute bestmöglich ausgelastet; die Fahrpläne sind optimiert. Dabei ist zu beachten, dass die An- und Abfahrtszeiten in Ziegelbrücke durch den (Fern-) Verkehr auf der Linie Zürich–Chur fix definiert sind. Das Sernftal ist mit der S6 in Schwanden verknüpft, so dass der RegioExpress in Ziegelbrücke von/nach Chur erreicht wird. Bei der Verbindung zwischen dem Gross- und Kleintal entsteht dadurch ausserhalb der Hauptverkehrszeit eine Wartezeit von einer halben Stunde. Beurteilung der Forderung Die im Postulat vorgeschlagene Führung der S6 zwischen Ziegelbrücke und Linthal mit Halt an allen Stationen sowie der beschleunigten S25 mit Halt in Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden, Linthal Braunwaldbahn und Linthal wurde von der SBB auf die betriebliche Umsetzbarkeit überprüft. Die Abklärungen haben ergeben, dass die in der Beilage zum Postulat mitgelieferten Fahrzeiten und Kreuzungspunkte mit der bestehenden Infrastruktur aus folgenden Gründen keinesfalls eingehalten werden können: Überhöhte Streckengeschwindigkeit: Die im Postulat hinterlegte Streckengeschwindigkeit kann unmöglich eingehalten werden. Aufgrund der relativ kurzen Distanz zwischen den Bahnhöfen im Glarnerland kann selbst bei der Nichtbedienung von Zwischenbahnhöfen und dem Einsatz von beschleunigungsstarkem Rollmaterial kein Fahrzeitgewinn im benötigten Umfang realisiert werden. Unter Einhaltung der für die Strecke zulässigen Geschwindigkeiten kann die beschleunigte S25 Linthal frühestens um XX.05 (Postulat Ankunft XX.58) erreichen. Bei der Fahrzeitprüfung der SBB wurden die Haltezeiten in Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden und Linthal Braunwaldbahn auf minimale 24 Sekunden reduziert; Minimale Wendezeit: Die minimale Wendezeit einer doppelstöckigen S-Bahn beträgt fünf Minuten, womit die früheste Abfahrtszeit ab Linthal XX.10 (Postulat Abfahrt XX.02) möglich ist. Kürzere Wendezeiten sind zwar theoretisch möglich, aber aus Stabilitätsgründen sehr problematisch. Sollte eine S-Bahn verspätet verkehren, kann an der Endstation die Verspätung unmöglich aufgeholt werden. Als Folge davon kumulieren sich die Verspätungen einzelner Züge. Zur Stabilisierung des Fahrplans müssten verspäteten S-Bahnen zwischen Schwanden und Linthal konsequent annulliert werden. Verpasste Kreuzungspunkte: Die beiden Zwangspunkte zum Kreuzen in Glarus mit der S6, Ankunft XX.17, sowie in Ziegelbrücke zum Verstärken der einteiligen Zugskomposition der S25 Richtung Zürich, Ankunft XX.29, können aufgrund der späteren Abfahrtszeit in Linthal nicht rechtzeitig erreicht werden. Damit ist das Gesamtkonzept sowie die im Postulat genannten Optionen Eckanschluss auf die S4 in Ziegelbrücke und der Zusatzhalt Luchsingen-Hätzingen nicht umsetzbar. Insgesamt hat die Prüfung der SBB ergeben, dass dem Konzept des Postulats unrealistische Fahrzeiten zugrunde liegen, welche im realen Bahnverkehr selbst mit spurtstarken S-Bahnen nicht eingehalten werden können. Neben der nicht gegebenen betrieblichen Umsetzbarkeit sprechen zusätzlich folgende Punkte gegen das Konzept: Die SBB schätzen die Kosten für die zusätzlichen Zugskilometer auf etwa 2,011 Mio. Franken pro Jahr (ohne Zusatzkosten für Anpassungen bei den Buslinien). Die Halteorte Nieder-/Oberurnen, Netstal, Ennenda, Mitlödi mit gesamthaft 1170 Einsteigern und 1201 Aussteigern würden die tägliche halbstündige Anbindung verlieren und müssten mit Buslinien an die Halteorte der beschleunigten S25 angebunden werden. Für die betroffenen Reisenden wären ein zusätzlicher Umsteigevorgang und längere Reisezeiten die Folge (versus Halteorte Linthal Braunwaldbahn mit täglich 118 Ein-/ 146 Aussteiger und Linthal mit täglich 142 Ein-/176 Aussteiger). 3 Das Bundesamt für Verkehr als Mitbesteller der Regionalverkehrsleistungen finanziert neue Angebotsausbauten bis 2020 nicht mit und lehnt die Mitfinanzierung der vorgeschlagenen Parallelführungen Bahn/Bus grundsätzlich ab. Der Kanton hätte demzufolge die anfallenden Zusatzkosten selber zu finanzieren. Die Kantonsbeteiligung am Bahninfrastrukturfonds (BIF) würde sich weiter erhöhen (2016: 4,434 Mio. Fr.; 2017: 5,275 Mio. Fr.). Schlussfolgerungen Die im Postulat angestrebte Optimierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Glarus ist mit der bestehenden Infrastruktur nicht realisierbar. Es sprechen verschiedene technische Punkte dagegen. Zudem stehen die durch das Konzept ausgelösten Mehrkosten in keinem Verhältnis zum gestifteten Nutzen. Der Kanton ist bestrebt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einen möglichst hohen Nutzen im öffentlichen Verkehr zu erzielen. Das Konzept des Postulats erfüllt diese Anforderungen nicht. Der Landsgemeindebeschluss 2012 zum öV sieht vor, dass nach drei vollen Betriebsjahren eine Wirkungsanalyse zu erstellen ist. Das Angebot wurde im Juni 2014 in Betrieb genommen. Demzufolge wird die Wirkungsanalyse ab Juni 2017 erarbeitet werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der Vorentscheid bezüglich der im Grosstal im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP), Ausbauschritt 2030, beantragten neuen Kreuzungsstelle erwartet. Es ist weder zweckmässig noch effizient, in diesem (verfrühten) Zeitpunkt Massnahmen für punktuelle Optimierungen zu entwickeln. Doppelspurigkeiten und Leerläufe sind zu vermeiden. Das öV-Angebot ist ganzheitlich zu prüfen und zu optimieren. Der Regierungsrat wird zum gegebenen Zeitpunkt, d. h. nach Vorliegen vorgenannter Zwischenergebnisse, sinnvolle und finanzierbare Optimierungen des öV-Konzepts prüfen, so wie dies im Rahmen des Landsgemeindebeschlusses 2012 vorgesehen ist. Interpellation „Zwischenbericht Energiekonzept Kanton Glarus“ Die Interpellation von Franz Landolt und Mitunterzeichner von Anfang April stellt verschiedene Fragen zum Stand der Umsetzung des Energiekonzeptes des kantons Glarus vom 2. August 2012. Diese werden wie folgt beantwortet: Wie hoch ist die Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner heute? – Das Energiekonzept enthält das Ziel, die CO2-Emissionen aus Treib- und Brennstoffen zwischen 2010 und 2020 pro Einwohner um 30 Prozent zu senken. Eine genaue Aussage zum Ausmass der heutigen Emissionen ist vorläufig nicht möglich. Die Kantone erarbeiten zurzeit ein gemeinsames Auswertungsprogramm, welches für die obligatorische Berichterstattung aufgrund des CO2-Gesetzes notwendig ist. Im Kanton Glarus dürften die von Brennstoffen produzierten CO2-Emissionen aber seit 2010 gesunken sein. Hingegen haben sich die CO2Emissionen von Treibstoffen wie überall in der Schweiz kaum oder nur wenig reduziert. Genaue Aussagen zu den CO2-Emissionen aus dem Kanton Glarus sind erst anfangs 2017 möglich. Wie hoch ist der Elektrizitätsverbrauch pro Einwohner heute? – Die jüngsten Zahlen zum Elektrizitätsverbrauch stammen von 2015. Im 2015 wurden im Kanton Glarus 330,3 Gigawattstunden (GWh) Elektrizität verbraucht, verglichen mit 341,6 GWh im Jahr 2010. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung (2010: 38‘600 Einwohner, 2015: 40‘000 Einwohner) ergibt dies einen jährlichen Verbrauch pro Einwohner von 8850 Kilowattstunden (kWh) im 2010 bzw. 8260 kWh im 2015. Im Jahr 2015 wurden somit pro Einwohner 6,7 Prozent weniger verbraucht als im Jahr 2010. Das Ziel einer Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs von fünf Prozent (bis 2020) wurde damit schon 2015 erreicht. Die Verminderung des Verbrauches in diesen fünf Jahren ist aber vor allem auf Betriebseinstellungen einiger grösserer 4 Industriebetriebe zurückzuführen. Der Verbrauch in den Haushalten hat sich wenig oder gar nicht vermindert. Wie hoch ist der Anteil an erneuerbarer Energien heute? – Das Energiekonzept gibt eine Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie ohne Wasserkraft von 2250 kWh (2010) auf 4500 kWh pro Jahr und Person vor. Es gibt keine genauen Erhebungen über den momentanen Verbrauch an erneuerbaren Energien (Wärmepumpen, Holz, solare Wärme, Fernwärme). Die Zahl der Luft/Grundwasser-Wärmepumpen sowie der thermischen Sonnennutzungen hat seit 2010 deutlich zugenommen. Zudem wurden grosse Holz-Fernheizungen erbaut (z. B. in Glarus) oder vermehrt genutzt (z.B. in Mollis). Der Verbrauch dürfte im 2015 damit (schätzungsweise) bei deutlich über 3000 kWh pro Jahr und Person liegen. In nächster Zukunft ist die zusätzliche Nutzung der Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage über eine Fernwärmeleitung geplant, welche diese Energiemenge nochmals um 250–350 kWh pro Jahr und Person erhöht. Eine Erreichung des Ziels von 4500 kWh pro Jahr und Person erscheint im Bereich des Möglichen. Wie viel Energie produzieren Kleinwasserkraftwerke heute? – Das Energiekonzept sieht eine Erhöhung der Energieproduktion aus Kleinwasserkraftwerken von 165 GWh (2012) auf 240 GWh (2020) vor. In der Zwischenzeit wurden einige neue und erneuerte Kraftwerke in Betrieb gesetzt. 2014 lag die Produktion der Kleinkraftwerke bei etwa 180 GWh, 2015 bei 160 GWh. In einem Durchschnittsjahr liegt die Produktionserwartung bei 185–190 GWh. Zurzeit sind fünf Kraftwerke (Doppelpower, Cotlan, Rufi, Seidendruckerei, Holenstein) mit einer totalen Produktionserwartung von etwa 45 GWh im Bau und werden bis spätestens 2018 in Betrieb gesetzt. Zusammen mit weiteren geplanten Kraftwerken (Trinkwasserkraftwerke, Kraftwerk unterer Mühlebach) kann die Zielsetzung bis im Jahr 2020 erreicht werden. Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen heute? Das Energiekonzept sieht bis 2020 eine Reduktion der CO2-Emissionen der im Kanton Glarus in Verkehr gebrachten Motorfahrzeuge von 164 g CO2/km (2010) auf 95 g CO2/km vor. Im Jahr 2016 ist aufgrund von Messungen des Bundesamts für Energie von 2010 bis 2015 und Trendanalysen eine Emission von 134 g CO2/km zu erwarten. Das entspricht nicht ganz dem Zielpfad. In den Folgejahren müssten die CO2-Emissionen deutlicher sinken, um das Ziel zu erreichen. CO2 Emissonsentwicklung Inverkehrgesetzte Personenwagen Kt. Glarus 170 160 150 [g/km] 140 134 130 120 123 113 110 100 90 2010 95 2011 2012 2013 2014 soll CO2 [g/km] 2015 CO2_ist[g/km] 2016 2017 2018 2019 2020 Trend Korrektur Sind die bis jetzt eingeleiteten Massnahmen ausreichend, um die im Energiekonzept definierten Ziele bis 2020 zu erreichen? – In den Bereichen Erneuerbare Energien, Wasserkraft und Elektrizitätsverbrauch sind die Massnahmen ausreichend für die Erreichung der genannten Ziele. Bezüglich der gesamten CO2-Emissionen und der CO2-Emissionen von Neufahrzeugen genügen sie wahrscheinlich nicht. Die Kantone haben aber in diesen 5 Bereichen wenig Spielraum für einschneidende Massnahmen. Massgebend ist der Bund gestützt auf das CO2-Gesetz. Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um die fünf selbst definierten Ziele bis im Jahr 2020 zu erreichen? – Anfangs 2017 wird eine vorläufige Standortbestimmung zur Umsetzung des Energiekonzepts erarbeitet. Die 2012 beschlossenen Massnahmen bzw. deren Zielsetzung werden überprüft und die Massnahmen entweder als erledigt abgeschrieben, als nicht zielführend gestrichen oder ergänzt bzw. erweitert. Gesamtüberarbeitung kantonale Richtplanung – Richtplan 2018 Vom Bericht „Raumentwicklung Kanton Glarus, Schwerpunktthemen kantonale Richtplanüberarbeitung“ wird Kenntnis genommen. Ausgangslage Der kantonale Richtplan 2004 basiert auf Daten aus den Jahren 2000–2003. Seit der Genehmigung des Richtplans 2004 durch den Bund im Jahr 2008 sind verschiedene Anpassungen vorgenommen worden, z. B. im Sachbereich Energie oder mit der Festlegung der Fruchtfolgeflächen. Mit der Gemeindestrukturreform und den damit zusammenhängenden Ortsplanungsrevisionen haben sich die raumplanerischen und institutionellen Verhältnisse im Kanton verändert. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans angezeigt. Im Weiteren ist eine Überarbeitung auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) erforderlich. Die Richtpläne sind bis Anfang Mai 2019 an die neuen Anforderungen für den Bereich Siedlung anzupassen. Sofern der Kanton nach diesem Zeitpunkt über keinen RPG-konformen und vom Bund genehmigten Richtplan verfügt, ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig. Organisation und Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung Das Departement Bau und Umwelt hat im vergangenen Jahr erste Vorbereitungsarbeiten zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans eingeleitet. Insbesondere wurde die Diskussion über die strategische Grundausrichtung der künftigen Entwicklung des Kantons Glarus angestossen. Im Weiteren wurde eine Auslegeordnung der vorhandenen Grundlagen erstellt und eine Zusammenstellung verschiedenster Kenndaten ausgearbeitet. Im Gegensatz zur Erarbeitung des kantonalen Richtplans 2004 soll die Aufgabe der Gesamtüberarbeitung nicht mehr einem einzigen Planungsbüro übertragen werden. Die Praxis zeigt, dass praktisch alle Kantone Planungsarbeiten einzeln an externe Fachleute übertragen. Die Projektleitung der Gesamtüberarbeitung liegt jedoch bei der Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation. Diese nimmt auch die Zusammenstellung des Richtplantextes und die Erstellung der Richtplankarte vor. Für die fachliche Erarbeitung der einzelnen Sachbereiche sollen geeignete externe Büros beigezogen werden. Der Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung gliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (September 2016–Februar 2017): Ausarbeitung Entwurf, Vernehmlassung kantonsintern und bei Gemeinden; Phase 2 (März–Dezember 2017): Mitwirkungsverfahren und Vorprüfung Bund; Phase 3 (ab Januar 2018): Überarbeitung und Genehmigung durch den Landrat. Schwerpunktthemen Im Richtplan 2004 wurden übergeordnete Hauptziele formuliert. Diese grundsätzlichen strategischen Zielsetzungen (z. B. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, haushälterischer Umgang mit dem Boden oder Verbesserung der Verkehrssituation in den belasteten Ortskernen) stellen nach wie vor die Richtschnur für die künftige Entwicklung des Kantons dar. Sie sind jedoch in einer Raumordnungsstrategie (Raumkonzept) als behördenverbindliche Inhalte zu präzisieren und wo möglich räumlich zu verorten. Anlässlich eines Workshops mit einem erweiterten Teilnehmerkreis (Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden, kantonale Amtsstellen) wurde über Ziele und Entwicklungsschwerpunkte diskutiert. Aus den 6 wichtigsten Erkenntnissen und Ergebnissen dieses Prozesses wurden die folgenden vier Schwerpunktthemen der kantonalen Richtplanüberarbeitung abgeleitet: Konzentrierte Wirtschaftsstandorte Vitalisierung Wohnraum Glarus Süd Erleichterte Mobilität innerhalb des Kantons Sichtbare Tourismus- und Freizeitangebote Insgesamt soll der Fokus damit auf ein neues Gesamtbild des Kantons Glarus als Wohnkanton mit hoher Freizeitqualität und Attraktivität für Junge sowie mit wirtschaftlich attraktiven Arbeitsplatzschwerpunkten gerichtet werden. Weiteres Vorgehen/Arbeitsvergebungen Ein zentrales raumplanerisches Anliegen ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, d. h. die räumliche Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehrsangebot. Aufgrund dieser engen Abhängigkeit wird die Erarbeitung der Themen Siedlung und Verkehr an die Metron Raumentwicklung AG, Brugg, vergeben. Ein zweites Büro bearbeiten die raumplanerischen Themen ausserhalb des Siedlungsgebietes sowie die Querschnittsthemen Tourismus, Ver- und Entsorgung und weitere Raumnutzungen. Dieser Auftrag wird an die Firma Stauffer & Studach AG, Chur, vergeben. Bei beiden Planungsbüros handelt es sich um Firmen, die bereits bei Kanton und Gemeinden Planungsarbeiten durchgeführt haben und mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind. Wasserbau-Beitrag an Bachkorporation Bilten An die subventionsberechtigten Kosten von 625‘000 Franken für den Hochwasserschutz Fennen-/Gottachbach wird der Bachkorporation Bilten ein Kantonsbeitrag von 30 Prozent, im Maximum 187‘500 Franken zugesichert. Im Jahre 2006 erstellte die Bachkorporation Bilten ein Sammelprojekt, in welchem verschiedene Hochwasserschutzprojekte auf dem ganzen Gebiet von Bilten zusammengefasst wurden. Verschiedene Massnahmen wurden zwischenzeitlich bei den Bächen Fennen- und Staldenbach, Rufibach, Unterbiltnerbach, Gerbibach und Gottachbach ausgeführt. Im Juni 2016 ereignete sich im Raum Bilten-Niederurnen-Oberurnen ein Unwetter. Verschiedene Bäche führten Hochwasser mit zum Teil erheblichem Geschiebetrieb, Erosionen und Ausuferungen, so unter anderem beim Fennen- und Gottachbach. Beim Gottachbach soll der Hochwasserschutzdamm bergseitig der Zufahrtsstrasse aufgeschüttet werden, wozu das abgelagerte Material beim Unwetter vom Juni 2016 beim Fennenbach verwendet werden soll. Weiter sind beim Fennenbach Sofortmassnahmen vorgesehen. Neben der Räumung der Sammler sollen beschädigte Stellen in der Wildbachschale sowie bei den Einlauf- und Abschlussbauwerken der Sammler saniert werden. Arbeitsvergebung Der Auftrag zur Lieferung der Infromatik-Software Agricola wird der Labcom AG, Herisau, vergeben. 7 Rücktritt aus dem Landrat Vom Rücktritt von Aydin Elitok, Bilten, SVP, aus dem Landrat per 30. September 2016 wird Kenntnis genommen. Personelles Als neues Mitglied der Aufsichtskommission der Glarner Brückenangebote wird Patric Vogel, Braunwald, als Vertreter der Handelskammer gewählt. Die Dienste des zurückgetretenen Lars Zimmermann, Weesen, werden bestens verdankt. Durch die Departemente wurden angestellt: Silvan Bundi, Neuheim, als Abteilungsleiter RAV, per 15. August 2016 (interner Wechsel); Urs Burri, Greifensee, als kaufmännischer Sachbearbeiter bei der Verrechnungssteuer, per 1. November 2016; Andreas Elmer, Schwanden, als Abteilungsleiter Verrechnungssteuer, per 1. Dezember 2016 (interner Wechsel). Von folgenden Austritten per 30. September 2016 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen: Ludmila Schmidt, Glarus, Juristin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Peter Wittenwiler, Riedern SG, Sozialarbeiter, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Regierungsrat gratuliert nachträglich zu folgenden Dienstjubiläen: Jürg Hefti, Schwanden, Berufsfachschule Ziegelbrücke Christian Luginbühl, Weesen, Glarner Brückenangebote Ernst Gutknecht, Kaltbrunn, Prorektor Berufsfachschule Ziegelbrücke Maya Horber, Nidfurn, Kantonsschule Valentin Oberholzer, Malans, Berufsfachschule Ziegelbrücke Christoph Zürrer, Glarus, Prorektor Kantonsschule Danuta Senn, Baar, Kantonsschule Anton Landolt, Haslen, Chef Spezialdienste Kantonspolizei Urs Jenny, Glarus, Leiter Strassenverkehrsamt 8 10 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 30 Jahre
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