Bulletin_25_vom_16_08_2016

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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 16. August 2016
Postulat „Realisierung Querspange Netstal Nord“
Dem Landrat wird beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
Ausgangslage
Anfang Februar 2016 reichte die Landratsfraktion der FDP das Postulat „Realisierung Querspange Netstal Nord“ ein. Es verlangt vom Regierungsrat, alle notwendigen Vorkehrungen
zu treffen, damit die Querspange Netstal Nord 2017 geplant und in den Folgejahren umgesetzt werden kann. Insbesondere seien die dafür notwendigen personellen und finanziellen
Ressourcen im Budget 2017 sowie in der Finanzplanung 2018–2021 einzuplanen.
Beantwortung
Im Dezember 2015 bewilligte der Landrat mit dem Budget 2016 zusätzliche Mittel für eine
Ingenieursstelle, welche per 1. September 2016 besetzt werden konnte. Im Herbst wird mit
den Projektierungsarbeiten für die Querspange Netstal gestartet. Dabei wird in einem ersten
Schritt eine Bauherrenunterstützung gesucht. Anschliessend sind die üblichen Planungsphasen zu durchlaufen.
Allerdings darf man sich bei Strassenbauten nicht zu grosse Illusionen bezüglich Planungshorizont machen. Anhand von zwei ähnlich gelagerten Beispielen wird dies illustriert:
 Die Planung der vor der Eröffnung stehenden Umfahrung Illanz/GR mit Kosten von rund
26 Mio. Franken begann im Jahr 2000, Baubeginn war Mitte 2013. Von 2003 bis 2012
dauerten Einsprache- und Rechtsmittelverfahren sowie daraus resultierende Projektanpassungen. Dieses Beispiel ist bezeichnend dafür, wie schwierig es heute ist,
überhaupt neue Strassen zu bauen.
 Die Planung „West-Ost-Verbindung“ im Urner Talboden beinhaltet eine rund 1000 Meter
lange Verbindungsstrasse zwischen dem Halbanschluss Altdorf Süd und der Gotthardstrasse in Schattdorf mit Kosten von 19,8 Mio. Franken. Das Vorprojekt wurde 2012 bis
2015 geplant. Zurzeit wird das Auflageprojekt erarbeitet, mit dem Ziel, das Projekt in der
zweiten Hälfte 2017 öffentlich aufzulegen. Der Bau erfordert anschliessend mit voraussichtlich drei Jahren vergleichsweise wenig Zeit.
Bei einem Bauvorhaben in der Grössenordnung der Querspange Netstal ist für die Planung
vom Vorprojekt bis zur Projektauflage genügend Zeit einzurechnen. Dies zeigen auch die
Erfahrungen mit der Planung der Stichstrasse in Näfels. Beim Projekt Querspange Netstal
sind mehrere Interessen unter einen Hut zu bringen. So verläuft die Strasse über die
Bahnlinie, über das Anschlussgleis bei der Papierfabrik, über die Linth und direkt angrenzend an den Flugplatz Mollis. Neben der Beanspruchung der unterschiedlich genutzten
Parzellen bereiten auch die Anschlüsse an die bestehenden Strassen sowie die Querung
des Landesfussweges sowie von Wanderwegen beidseits der Linth Schwierigkeiten.
Aufgrund der Komplexität ist bis zum Ausführungsprojekt bzw. der öffentlichen Auflage mit
mindestens drei Jahren zu rechnen. Im günstigsten Fall, wenn keine erheblichen Verzögerungen infolge Einsprachen eintreten, ist die Projektgenehmigung somit Ende 2020 und
Baubeginn ab Anfang 2022 denkbar. Sollte der Verpflichtungskredit von 17,1 Mio. Franken
gemäss Mehrjahresprogramm 2010–2019 nicht ausreichen, wäre ein neuer Kreditbeschluss
der Landsgemeinde erforderlich.
Abb. Terminprogramm Querspange Netstal
Dem Regierungsrat ist es wichtig, die Planung und Projektierung der Querspange Netstal mit
den neu vorhandenen personellen Ressourcen im Herbst zu starten. Er wird dem Landrat im
Rahmen des Budgets 2017 300‘000 Franken für die Planung des Vorprojekts beantragen. In
den Planjahren 2018 und 2019 sind nochmals 300‘000 bzw. 500‘000 Franken vorgesehen.
Damit sind die erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um die Querspange
Netstal bis zur Auflagereife zu bringen. Die notwendigen Vorkehrungen für die Planung der
Querspange Netstal sind getroffen und das Postulat ist damit erfüllt.
Postulat „Optimierung öffentlicher Verkehr im Kanton Glarus“
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
Ausgangslage
Anfang Februar 2016 reichte die CVP-Landratsfraktion das Postulat „Optimierung öffentlicher
Verkehr im Kanton Glarus“ ein. Es verlangt die Prüfung der Beschleunigung der stündlichen
Führung der S25 Zürich bis Linthal und die ganztägige Führung der S6 Rapperswil bis
Linthal.
Aktuelle Fahrplansituation
Im aktuellen Fahrplan wird die S25 stündlich direkt von Linthal nach Zürich HB und die S6
von Schwanden nach Rapperswil geführt. Dadurch besteht auf der Strecke Schwanden–
Ziegelbrücke ein nicht exakter, hinkender Halbstundentakt. Die Züge halten an allen
Stationen und verkehren im Grundtakt wie folgt:
S25 Zürich–Linthal
Ankunft
Ziegelbrücke
Glarus
Schwanden
Linthal
Schwanden
Glarus
Ziegelbrücke
2
XX.43
XX.52
XX.17
XX.00
XX.15
XX.29
Abfahrt
XX.30
XX.44
XX.00
XX.43
XX.07
XX.16
S6 Rapperswil–
Schwanden
Ankunft
Abfahrt
XX.03
XX.16
XX.18
XX.25
XX.40
XX.56
XX.33
XX.43
Bus (während
Hauptverkehrszeit)
Ankunft
Abfahrt
XX.51
XX.25
XX.30
XX.00
Aufgrund der fehlenden Kreuzungsmöglichkeit zwischen Linthal und Schwanden entsteht bei
der S25 aufgrund des Abwartens des jeweiligen Kreuzungszugs in Schwanden in beiden
Fahrtrichtungen eine Wartezeit von acht Minuten. Auf der Strecke Linthal–Schwanden
werden die Züge zudem werktags während der Hauptverkehrszeit mit Bussen ergänzt, um
den Anschluss an die S6 in Schwanden Richtung Ziegelbrücke–Rapperswil sicherzustellen.
Die bestehende Infrastruktur ist heute bestmöglich ausgelastet; die Fahrpläne sind optimiert.
Dabei ist zu beachten, dass die An- und Abfahrtszeiten in Ziegelbrücke durch den (Fern-)
Verkehr auf der Linie Zürich–Chur fix definiert sind.
Das Sernftal ist mit der S6 in Schwanden verknüpft, so dass der RegioExpress in Ziegelbrücke von/nach Chur erreicht wird. Bei der Verbindung zwischen dem Gross- und Kleintal entsteht dadurch ausserhalb der Hauptverkehrszeit eine Wartezeit von einer halben Stunde.
Beurteilung der Forderung
Die im Postulat vorgeschlagene Führung der S6 zwischen Ziegelbrücke und Linthal mit Halt
an allen Stationen sowie der beschleunigten S25 mit Halt in Näfels-Mollis, Glarus,
Schwanden, Linthal Braunwaldbahn und Linthal wurde von der SBB auf die betriebliche
Umsetzbarkeit überprüft. Die Abklärungen haben ergeben, dass die in der Beilage zum
Postulat mitgelieferten Fahrzeiten und Kreuzungspunkte mit der bestehenden Infrastruktur
aus folgenden Gründen keinesfalls eingehalten werden können:
 Überhöhte Streckengeschwindigkeit: Die im Postulat hinterlegte
Streckengeschwindigkeit kann unmöglich eingehalten werden. Aufgrund der relativ
kurzen Distanz zwischen den Bahnhöfen im Glarnerland kann selbst bei der
Nichtbedienung von Zwischenbahnhöfen und dem Einsatz von beschleunigungsstarkem
Rollmaterial kein Fahrzeitgewinn im benötigten Umfang realisiert werden. Unter
Einhaltung der für die Strecke zulässigen Geschwindigkeiten kann die beschleunigte
S25 Linthal frühestens um XX.05 (Postulat Ankunft XX.58) erreichen. Bei der
Fahrzeitprüfung der SBB wurden die Haltezeiten in Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden
und Linthal Braunwaldbahn auf minimale 24 Sekunden reduziert;
 Minimale Wendezeit: Die minimale Wendezeit einer doppelstöckigen S-Bahn beträgt
fünf Minuten, womit die früheste Abfahrtszeit ab Linthal XX.10 (Postulat Abfahrt XX.02)
möglich ist. Kürzere Wendezeiten sind zwar theoretisch möglich, aber aus
Stabilitätsgründen sehr problematisch. Sollte eine S-Bahn verspätet verkehren, kann an
der Endstation die Verspätung unmöglich aufgeholt werden. Als Folge davon kumulieren
sich die Verspätungen einzelner Züge. Zur Stabilisierung des Fahrplans müssten
verspäteten S-Bahnen zwischen Schwanden und Linthal konsequent annulliert werden.
 Verpasste Kreuzungspunkte: Die beiden Zwangspunkte zum Kreuzen in Glarus mit der
S6, Ankunft XX.17, sowie in Ziegelbrücke zum Verstärken der einteiligen
Zugskomposition der S25 Richtung Zürich, Ankunft XX.29, können aufgrund der
späteren Abfahrtszeit in Linthal nicht rechtzeitig erreicht werden. Damit ist das
Gesamtkonzept sowie die im Postulat genannten Optionen Eckanschluss auf die S4 in
Ziegelbrücke und der Zusatzhalt Luchsingen-Hätzingen nicht umsetzbar.
Insgesamt hat die Prüfung der SBB ergeben, dass dem Konzept des Postulats unrealistische
Fahrzeiten zugrunde liegen, welche im realen Bahnverkehr selbst mit spurtstarken S-Bahnen
nicht eingehalten werden können. Neben der nicht gegebenen betrieblichen Umsetzbarkeit
sprechen zusätzlich folgende Punkte gegen das Konzept:
 Die SBB schätzen die Kosten für die zusätzlichen Zugskilometer auf etwa 2,011 Mio.
Franken pro Jahr (ohne Zusatzkosten für Anpassungen bei den Buslinien).
 Die Halteorte Nieder-/Oberurnen, Netstal, Ennenda, Mitlödi mit gesamthaft 1170
Einsteigern und 1201 Aussteigern würden die tägliche halbstündige Anbindung verlieren
und müssten mit Buslinien an die Halteorte der beschleunigten S25 angebunden
werden. Für die betroffenen Reisenden wären ein zusätzlicher Umsteigevorgang und
längere Reisezeiten die Folge (versus Halteorte Linthal Braunwaldbahn mit täglich 118
Ein-/ 146 Aussteiger und Linthal mit täglich 142 Ein-/176 Aussteiger).
3


Das Bundesamt für Verkehr als Mitbesteller der Regionalverkehrsleistungen finanziert
neue Angebotsausbauten bis 2020 nicht mit und lehnt die Mitfinanzierung der
vorgeschlagenen Parallelführungen Bahn/Bus grundsätzlich ab. Der Kanton hätte
demzufolge die anfallenden Zusatzkosten selber zu finanzieren.
Die Kantonsbeteiligung am Bahninfrastrukturfonds (BIF) würde sich weiter erhöhen
(2016: 4,434 Mio. Fr.; 2017: 5,275 Mio. Fr.).
Schlussfolgerungen
Die im Postulat angestrebte Optimierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Glarus ist mit
der bestehenden Infrastruktur nicht realisierbar. Es sprechen verschiedene technische
Punkte dagegen. Zudem stehen die durch das Konzept ausgelösten Mehrkosten in keinem
Verhältnis zum gestifteten Nutzen. Der Kanton ist bestrebt, mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln einen möglichst hohen Nutzen im öffentlichen Verkehr zu erzielen. Das Konzept des
Postulats erfüllt diese Anforderungen nicht.
Der Landsgemeindebeschluss 2012 zum öV sieht vor, dass nach drei vollen Betriebsjahren
eine Wirkungsanalyse zu erstellen ist. Das Angebot wurde im Juni 2014 in Betrieb
genommen. Demzufolge wird die Wirkungsanalyse ab Juni 2017 erarbeitet werden können.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der Vorentscheid bezüglich der im Grosstal im Rahmen
des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP), Ausbauschritt 2030,
beantragten neuen Kreuzungsstelle erwartet.
Es ist weder zweckmässig noch effizient, in diesem (verfrühten) Zeitpunkt Massnahmen für
punktuelle Optimierungen zu entwickeln. Doppelspurigkeiten und Leerläufe sind zu vermeiden. Das öV-Angebot ist ganzheitlich zu prüfen und zu optimieren. Der Regierungsrat wird
zum gegebenen Zeitpunkt, d. h. nach Vorliegen vorgenannter Zwischenergebnisse, sinnvolle
und finanzierbare Optimierungen des öV-Konzepts prüfen, so wie dies im Rahmen des
Landsgemeindebeschlusses 2012 vorgesehen ist.
Interpellation „Zwischenbericht Energiekonzept Kanton Glarus“
Die Interpellation von Franz Landolt und Mitunterzeichner von Anfang April stellt
verschiedene Fragen zum Stand der Umsetzung des Energiekonzeptes des kantons Glarus
vom 2. August 2012. Diese werden wie folgt beantwortet:
Wie hoch ist die Reduktion der CO2-Emissionen pro Einwohner heute? – Das Energiekonzept enthält das Ziel, die CO2-Emissionen aus Treib- und Brennstoffen zwischen 2010
und 2020 pro Einwohner um 30 Prozent zu senken. Eine genaue Aussage zum Ausmass der
heutigen Emissionen ist vorläufig nicht möglich. Die Kantone erarbeiten zurzeit ein
gemeinsames Auswertungsprogramm, welches für die obligatorische Berichterstattung
aufgrund des CO2-Gesetzes notwendig ist. Im Kanton Glarus dürften die von Brennstoffen
produzierten CO2-Emissionen aber seit 2010 gesunken sein. Hingegen haben sich die CO2Emissionen von Treibstoffen wie überall in der Schweiz kaum oder nur wenig reduziert.
Genaue Aussagen zu den CO2-Emissionen aus dem Kanton Glarus sind erst anfangs 2017
möglich.
Wie hoch ist der Elektrizitätsverbrauch pro Einwohner heute? – Die jüngsten Zahlen zum
Elektrizitätsverbrauch stammen von 2015. Im 2015 wurden im Kanton Glarus 330,3 Gigawattstunden (GWh) Elektrizität verbraucht, verglichen mit 341,6 GWh im Jahr 2010. Bezogen
auf die jeweilige Bevölkerung (2010: 38‘600 Einwohner, 2015: 40‘000 Einwohner) ergibt dies
einen jährlichen Verbrauch pro Einwohner von 8850 Kilowattstunden (kWh) im 2010 bzw.
8260 kWh im 2015. Im Jahr 2015 wurden somit pro Einwohner 6,7 Prozent weniger verbraucht als im Jahr 2010. Das Ziel einer Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs von fünf
Prozent (bis 2020) wurde damit schon 2015 erreicht. Die Verminderung des Verbrauches in
diesen fünf Jahren ist aber vor allem auf Betriebseinstellungen einiger grösserer
4
Industriebetriebe zurückzuführen. Der Verbrauch in den Haushalten hat sich wenig oder gar
nicht vermindert.
Wie hoch ist der Anteil an erneuerbarer Energien heute? – Das Energiekonzept gibt eine
Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie ohne Wasserkraft von 2250 kWh (2010) auf
4500 kWh pro Jahr und Person vor. Es gibt keine genauen Erhebungen über den momentanen Verbrauch an erneuerbaren Energien (Wärmepumpen, Holz, solare Wärme, Fernwärme). Die Zahl der Luft/Grundwasser-Wärmepumpen sowie der thermischen Sonnennutzungen hat seit 2010 deutlich zugenommen. Zudem wurden grosse Holz-Fernheizungen
erbaut (z. B. in Glarus) oder vermehrt genutzt (z.B. in Mollis). Der Verbrauch dürfte im 2015
damit (schätzungsweise) bei deutlich über 3000 kWh pro Jahr und Person liegen. In nächster
Zukunft ist die zusätzliche Nutzung der Abwärme der Kehrichtverbrennungsanlage über eine
Fernwärmeleitung geplant, welche diese Energiemenge nochmals um 250–350 kWh pro
Jahr und Person erhöht. Eine Erreichung des Ziels von 4500 kWh pro Jahr und Person
erscheint im Bereich des Möglichen.
Wie viel Energie produzieren Kleinwasserkraftwerke heute? – Das Energiekonzept sieht eine
Erhöhung der Energieproduktion aus Kleinwasserkraftwerken von 165 GWh (2012) auf 240
GWh (2020) vor. In der Zwischenzeit wurden einige neue und erneuerte Kraftwerke in
Betrieb gesetzt. 2014 lag die Produktion der Kleinkraftwerke bei etwa 180 GWh, 2015 bei
160 GWh. In einem Durchschnittsjahr liegt die Produktionserwartung bei 185–190 GWh.
Zurzeit sind fünf Kraftwerke (Doppelpower, Cotlan, Rufi, Seidendruckerei, Holenstein) mit
einer totalen Produktionserwartung von etwa 45 GWh im Bau und werden bis spätestens
2018 in Betrieb gesetzt. Zusammen mit weiteren geplanten Kraftwerken (Trinkwasserkraftwerke, Kraftwerk unterer Mühlebach) kann die Zielsetzung bis im Jahr 2020 erreicht
werden.
Wie hoch sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen heute?
Das Energiekonzept sieht bis 2020 eine Reduktion der CO2-Emissionen der im Kanton
Glarus in Verkehr gebrachten Motorfahrzeuge von 164 g CO2/km (2010) auf 95 g CO2/km
vor. Im Jahr 2016 ist aufgrund von Messungen des Bundesamts für Energie von 2010 bis
2015 und Trendanalysen eine Emission von 134 g CO2/km zu erwarten. Das entspricht nicht
ganz dem Zielpfad. In den Folgejahren müssten die CO2-Emissionen deutlicher sinken, um
das Ziel zu erreichen.
CO2 Emissonsentwicklung Inverkehrgesetzte Personenwagen Kt. Glarus
170
160
150
[g/km]
140
134
130
120
123
113
110
100
90
2010
95
2011
2012
2013
2014
soll CO2 [g/km]
2015
CO2_ist[g/km]
2016
2017
2018
2019
2020
Trend Korrektur
Sind die bis jetzt eingeleiteten Massnahmen ausreichend, um die im Energiekonzept
definierten Ziele bis 2020 zu erreichen? – In den Bereichen Erneuerbare Energien,
Wasserkraft und Elektrizitätsverbrauch sind die Massnahmen ausreichend für die Erreichung
der genannten Ziele. Bezüglich der gesamten CO2-Emissionen und der CO2-Emissionen von
Neufahrzeugen genügen sie wahrscheinlich nicht. Die Kantone haben aber in diesen
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Bereichen wenig Spielraum für einschneidende Massnahmen. Massgebend ist der Bund
gestützt auf das CO2-Gesetz.
Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um die fünf selbst definierten Ziele bis im
Jahr 2020 zu erreichen? – Anfangs 2017 wird eine vorläufige Standortbestimmung zur
Umsetzung des Energiekonzepts erarbeitet. Die 2012 beschlossenen Massnahmen bzw.
deren Zielsetzung werden überprüft und die Massnahmen entweder als erledigt abgeschrieben, als nicht zielführend gestrichen oder ergänzt bzw. erweitert.
Gesamtüberarbeitung kantonale Richtplanung – Richtplan 2018
Vom Bericht „Raumentwicklung Kanton Glarus, Schwerpunktthemen kantonale Richtplanüberarbeitung“ wird Kenntnis genommen.
Ausgangslage
Der kantonale Richtplan 2004 basiert auf Daten aus den Jahren 2000–2003. Seit der
Genehmigung des Richtplans 2004 durch den Bund im Jahr 2008 sind verschiedene
Anpassungen vorgenommen worden, z. B. im Sachbereich Energie oder mit der Festlegung
der Fruchtfolgeflächen. Mit der Gemeindestrukturreform und den damit zusammenhängenden Ortsplanungsrevisionen haben sich die raumplanerischen und institutionellen
Verhältnisse im Kanton verändert. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtüberarbeitung des
kantonalen Richtplans angezeigt. Im Weiteren ist eine Überarbeitung auch aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) erforderlich. Die
Richtpläne sind bis Anfang Mai 2019 an die neuen Anforderungen für den Bereich Siedlung
anzupassen. Sofern der Kanton nach diesem Zeitpunkt über keinen RPG-konformen und
vom Bund genehmigten Richtplan verfügt, ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig.
Organisation und Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung
Das Departement Bau und Umwelt hat im vergangenen Jahr erste Vorbereitungsarbeiten zur
Gesamtüberarbeitung des Richtplans eingeleitet. Insbesondere wurde die Diskussion über
die strategische Grundausrichtung der künftigen Entwicklung des Kantons Glarus angestossen. Im Weiteren wurde eine Auslegeordnung der vorhandenen Grundlagen erstellt und
eine Zusammenstellung verschiedenster Kenndaten ausgearbeitet. Im Gegensatz zur
Erarbeitung des kantonalen Richtplans 2004 soll die Aufgabe der Gesamtüberarbeitung nicht
mehr einem einzigen Planungsbüro übertragen werden. Die Praxis zeigt, dass praktisch alle
Kantone Planungsarbeiten einzeln an externe Fachleute übertragen. Die Projektleitung der
Gesamtüberarbeitung liegt jedoch bei der Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation.
Diese nimmt auch die Zusammenstellung des Richtplantextes und die Erstellung der Richtplankarte vor. Für die fachliche Erarbeitung der einzelnen Sachbereiche sollen geeignete
externe Büros beigezogen werden. Der Ablauf der Richtplangesamtüberarbeitung gliedert
sich in drei Phasen:
 Phase 1 (September 2016–Februar 2017): Ausarbeitung Entwurf, Vernehmlassung
kantonsintern und bei Gemeinden;
 Phase 2 (März–Dezember 2017): Mitwirkungsverfahren und Vorprüfung Bund;
 Phase 3 (ab Januar 2018): Überarbeitung und Genehmigung durch den Landrat.
Schwerpunktthemen
Im Richtplan 2004 wurden übergeordnete Hauptziele formuliert. Diese grundsätzlichen
strategischen Zielsetzungen (z. B. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, haushälterischer
Umgang mit dem Boden oder Verbesserung der Verkehrssituation in den belasteten
Ortskernen) stellen nach wie vor die Richtschnur für die künftige Entwicklung des Kantons
dar. Sie sind jedoch in einer Raumordnungsstrategie (Raumkonzept) als behördenverbindliche Inhalte zu präzisieren und wo möglich räumlich zu verorten. Anlässlich eines
Workshops mit einem erweiterten Teilnehmerkreis (Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden,
kantonale Amtsstellen) wurde über Ziele und Entwicklungsschwerpunkte diskutiert. Aus den
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wichtigsten Erkenntnissen und Ergebnissen dieses Prozesses wurden die folgenden vier
Schwerpunktthemen der kantonalen Richtplanüberarbeitung abgeleitet:
 Konzentrierte Wirtschaftsstandorte
 Vitalisierung Wohnraum Glarus Süd
 Erleichterte Mobilität innerhalb des Kantons
 Sichtbare Tourismus- und Freizeitangebote
Insgesamt soll der Fokus damit auf ein neues Gesamtbild des Kantons Glarus als
Wohnkanton mit hoher Freizeitqualität und Attraktivität für Junge sowie mit wirtschaftlich
attraktiven Arbeitsplatzschwerpunkten gerichtet werden.
Weiteres Vorgehen/Arbeitsvergebungen
Ein zentrales raumplanerisches Anliegen ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, d. h.
die räumliche Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehrsangebot. Aufgrund dieser
engen Abhängigkeit wird die Erarbeitung der Themen Siedlung und Verkehr an die Metron
Raumentwicklung AG, Brugg, vergeben.
Ein zweites Büro bearbeiten die raumplanerischen Themen ausserhalb des Siedlungsgebietes sowie die Querschnittsthemen Tourismus, Ver- und Entsorgung und weitere
Raumnutzungen. Dieser Auftrag wird an die Firma Stauffer & Studach AG, Chur, vergeben.
Bei beiden Planungsbüros handelt es sich um Firmen, die bereits bei Kanton und
Gemeinden Planungsarbeiten durchgeführt haben und mit den örtlichen Verhältnissen
vertraut sind.
Wasserbau-Beitrag an Bachkorporation Bilten
An die subventionsberechtigten Kosten von 625‘000 Franken für den Hochwasserschutz
Fennen-/Gottachbach wird der Bachkorporation Bilten ein Kantonsbeitrag von 30 Prozent, im
Maximum 187‘500 Franken zugesichert.
Im Jahre 2006 erstellte die Bachkorporation Bilten ein Sammelprojekt, in welchem
verschiedene Hochwasserschutzprojekte auf dem ganzen Gebiet von Bilten zusammengefasst wurden. Verschiedene Massnahmen wurden zwischenzeitlich bei den Bächen
Fennen- und Staldenbach, Rufibach, Unterbiltnerbach, Gerbibach und Gottachbach
ausgeführt. Im Juni 2016 ereignete sich im Raum Bilten-Niederurnen-Oberurnen ein
Unwetter. Verschiedene Bäche führten Hochwasser mit zum Teil erheblichem
Geschiebetrieb, Erosionen und Ausuferungen, so unter anderem beim Fennen- und
Gottachbach.
Beim Gottachbach soll der Hochwasserschutzdamm bergseitig der Zufahrtsstrasse
aufgeschüttet werden, wozu das abgelagerte Material beim Unwetter vom Juni 2016 beim
Fennenbach verwendet werden soll. Weiter sind beim Fennenbach Sofortmassnahmen
vorgesehen. Neben der Räumung der Sammler sollen beschädigte Stellen in der
Wildbachschale sowie bei den Einlauf- und Abschlussbauwerken der Sammler saniert
werden.
Arbeitsvergebung
Der Auftrag zur Lieferung der Infromatik-Software Agricola wird der Labcom AG, Herisau,
vergeben.
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Rücktritt aus dem Landrat
Vom Rücktritt von Aydin Elitok, Bilten, SVP, aus dem Landrat per 30. September 2016 wird
Kenntnis genommen.
Personelles
Als neues Mitglied der Aufsichtskommission der Glarner Brückenangebote wird Patric Vogel,
Braunwald, als Vertreter der Handelskammer gewählt. Die Dienste des zurückgetretenen
Lars Zimmermann, Weesen, werden bestens verdankt.
Durch die Departemente wurden angestellt:
 Silvan Bundi, Neuheim, als Abteilungsleiter RAV, per 15. August 2016 (interner
Wechsel);
 Urs Burri, Greifensee, als kaufmännischer Sachbearbeiter bei der Verrechnungssteuer,
per 1. November 2016;
 Andreas Elmer, Schwanden, als Abteilungsleiter Verrechnungssteuer, per 1. Dezember
2016 (interner Wechsel).
Von folgenden Austritten per 30. September 2016 wird unter Verdankung der geleisteten
Dienste Kenntnis genommen:
 Ludmila Schmidt, Glarus, Juristin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde;
 Peter Wittenwiler, Riedern SG, Sozialarbeiter, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Der Regierungsrat gratuliert nachträglich zu folgenden Dienstjubiläen:
 Jürg Hefti, Schwanden, Berufsfachschule Ziegelbrücke
 Christian Luginbühl, Weesen, Glarner Brückenangebote
 Ernst Gutknecht, Kaltbrunn, Prorektor Berufsfachschule Ziegelbrücke
 Maya Horber, Nidfurn, Kantonsschule
 Valentin Oberholzer, Malans, Berufsfachschule Ziegelbrücke
 Christoph Zürrer, Glarus, Prorektor Kantonsschule
 Danuta Senn, Baar, Kantonsschule
 Anton Landolt, Haslen, Chef Spezialdienste Kantonspolizei
 Urs Jenny, Glarus, Leiter Strassenverkehrsamt
8
10 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
20 Jahre
25 Jahre
25 Jahre
30 Jahre