Pflanzenbau Aktuell, 33. Kalenderwoche

Landwirtschaftskammer NRW Münster, 15.08.2016
Referate Landbau und Pflanzenschutz Nevinghoff 40, 48147 Münster Redaktion: Ursula Furth Seitenzahl: 4 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Rheinland und in Westfalen‐Lippe Wetter: Bis einschließlich Mittwoch herrscht freundliches spätsommerliches warmes Wetter, bei Temperaturen bis um 23°C. Danach wieder wechselhafter. Zuckerrüben ‐ Situation bei den Blattkrankheiten Die unbeständige Wetterlage mit stetigen Temperaturwechseln verlangsamt die Ausbreitung der Blattkrankheiten. Früh behandelte Flächen (erste Monatshälfte im Juli) aber trotzdem erneut kontrollieren, da die Wirkung der eingesetzten Fungizide nach 3 ‐ 4 Wochen ausläuft. Auch der ständige Blattzuwachs trägt dazu bei, dass die fungiziden Wirkstoffe in der Pflanze verdünnt werden. Die Monitoringergebnisse in dieser Woche bestätigen, dass vor allem bei frohwüchsigen Beständen mit einer großen Blattmasse eine erneute Kontrolle sinnvoll ist. Es gilt kein unnötiges Risiko einzugehen. Nach dem 15. August steigt die Bekämpfungsschwelle, entsprechend der fortgeschrittenen Vegetationszeit, auf 45 % Befallshäufigkeit an (45 von 100 Blättern aus dem mittleren Blattkranz zeigen Befall). Das heißt fast jedes zweite willkürlich gepflückte Blatt muss Pilzbefall aufzeigen. Wird die Bekämpfungsschwelle überschritten, besteht sofortiger Handlungsbedarf! Eine Mittelreduktion ist dabei nicht ratsam, da dann Wirkleistung und Wirkdauer deutlich abnehmen. Resistenzmanagement beachten! Das heißt, falls in Einzelfällen schon eine Zweitbehandlung erforderlich wird, unbedingt einen Wirkstoffwechsel vornehmen. Zuckerrüben ‐ Zwischenfrucht zu Nematodenreduktion Für die Zuckerrüben anbauenden Betriebe steht nach Beendigung der Getreideernte die Aussaat einer Zwischenfrucht zur Regulierung und Bekämpfung des zystenbildenden Nematoden Heterodera schachtii an. Da auch nematodentolerante Zuckerrübensorten bei hohen Nematodenbelastungen niedrigere Erträge (in Versuchen zwischen 5 ‐ 10 %) bringen, sollte das System der Nematodenbekämpfung mit resistentem Gelbsenf oder Ölrettich ein fester Bestandteil in der Fruchtfolge bleiben. Achtung: Viele Greening‐Mischungen erfüllen diese Forderung nicht. Wichtig für die Nematodenbekämpfung sind neben einer guten Resistenznote (mindestens 2, besser 1) eine intensive und tiefe Durchwurzelung des Bodens durch die Zwischenfrucht. Auch die Aussaatstärke sollte bei einem angestrebten Feldaufgang um 85 ‐ 90 % mindestens 200 Körner je qm betragen. Erfüllen lassen sich diese Forderungen durch eine tiefe Bodenbearbeitung und eine hauptfruchtmäßige Bestellung. Weiterhin ist die Nematodenreduktion besser je früher die Aussaat erfolgt. Späte Saattermine Ende August oder im September ermöglichen keine ausreichende Nematodenbekämpfung. Neben der Nematodenreduktion sind Bodenlockerung, Förderung der Bodenstruktur, Zufuhr organischer Substanz, Bindung von Stickstoff sowie Erosionsschutz weitere Vorteile einer Zwischenfrucht. Als nachteilig für die Folgekultur kann sich bei einer Zwischenfrucht der Wasserverbrauch auswirken. Vor allem im südlichen Rheinland (Regenschattengebiet der Eifel) muss auch dieser Aspekt bedacht werden. Wichtig: Auf Ditylenchusflächen (auch Verdachtsflächen) sollte Ölrettich, kein Gelbsenf, angebaut werden. Gelbsenf ist im Gegensatz zu Ölrettich eine Wirtspflanze des Rübenkopfälchens Ditylenchus dipsaci und führt zu einer Vermehrung dieses Schaderregers. Zuckerrüben ‐ Anbauempfehlung für 2017 Nachdem die zukünftigen Vertragsmengen seitens Pfeifer & Langen bestätigt wurden, besteht im kommenden Anbaujahr Planungssicherheit für die Rübenanbauer. Die Arbeitsgemeinschaft Zuckerrübenanbau, bestehend aus Landwirtschaftskammer NRW, Pfeifer & Langen und Rheinischen Rübenbauer‐Verband, empfiehlt für den Anbau 2017 eine exakte, aber sichere Erfüllung der Vertragsmenge (Abnahmegarantie aller Rüben). Rheinischer Rübenbauer‐
Verband und Pfeifer & Langen haben für die ersten 10 % Überrüben folgende Bezahlung vereinbart: 
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Rübengrundpreis gemäß Flexpreismodell (+/‐ 7 % Zuckergehaltszuschlag) 50 % der Schnitzelvergütung der Vertragsliefermenge Keine Früh‐ und Spätlieferprämie Ackerbaukulturen: auf Schädlinge achten! Virosen sind in diesem Jahr besonders in Wintergerste, aber auch in früh gesätem Winterweizen und erstmalig in größerem Umfang in Ackerbohnen aufgetreten. Ein Großteil dieser Virosen wird durch verschiedene Blattlausarten übertragen. Diese Erreger sind zum Teil persistent, d.h. wenn die Laus das Virus aufgenommen hat, wird sie diesen nicht mehr los. Sie kann somit den Schaderreger in viele Pflanzen übertragen. Durch eine gezielte Bodenbearbeitung wird eine grüne Brücke vermieden, von wo aus die virusbeladenen Läuse starten können, um weitere Pflanzen zu infizieren. Der Mäusedruck ist zurzeit gering. Die Population ist aber trotzdem weiterhin zu beobachten. Insbesondere in der Neueinsaat Winterraps können wenige Mäuse großen Schaden anrichten. Gegebenenfalls Maßnahmen mit Legeflinte und Köder einleiten. Das Problem der Schnecken wird auch in den Zwischenfrüchten und der anstehenden Getreideaussaat eine große Rolle spielen. Auch hier sind die Flächen zu kontrollieren. Abgeerntete Flächen, insbesondere wo Blattfrüchte angebaut wurden, haben in diesem Jahr einen sehr hohen Schneckendruck. Ist eine Bekämpfung von Schnecken in Zwischenfrüchten nötig, so sind nur die in „Ackerbaukulturen“ zugelassenen Präparate Sluxx HP, Derrex anzuwenden. In Getreide und Raps sind auch andere Schneckenpräparate einsetzbar. Winterraps: auf Schnecken achten! Die insgesamt feuchte Witterung der letzten Monate führt zu einem extrem hohen Schneckendruck. Bitte überprüfen sie vor der Rapsaussaat das Schneckenvorkommen. Dazu Schneckenfolien oder feuchte Jutesäcken ausgelegen und mit Salatblättern beködern. Feldränder und Stellen mit grober, klutiger Bodenbeschaffenheit sind bevorzugte Flächen, wo sich diese Schädlinge häufig aufhalten. Schnecken leben in Hohlräumen im Boden und können nur durch Bodenrisse oder Regenwurmgänge an die Oberfläche kriechen. Ein durch Walzen gut rückverfestigter Boden weist in der Regel einen geringeren Schneckendruck auf. Für eine erfolgreiche Schneckenbekämpfung muss 1 bis 3 Tage nach der Saat Schneckenkorn ausgebracht werden. Dabei ist auf gleichmäßige Ausbringung der Körner pro m² zu achten. Die längste Schneckenwanderung vom Altraps in die Neueinsaat (Foto: E. Winkelheide) Wirkungsdauer bei feuchter Witterung wird mit Präparaten, die eine gute Regenbeständigkeit haben, erreicht. Wintergetreide: neue Saatgutanwendungsverordnung beachten Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Pflanzenschutz‐
Saatgutanwendungsverordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von Wintergetreide‐
Saatgut erlassen. Die Verordnung vom 22.07.2016 besagt, dass Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel, das den Wirkstoff Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam enthält, behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, nicht eingeführt oder in Verkehr gebracht sowie ausgesät werden darf. Es darf nur an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgegeben werden. PAMIRA: im August und September finden viele Sammeltermine statt Zur Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelpackungen finden im August und September viele Sammeltermine in NRW statt. Machen Sie mit und entsorgen Sie leere Pflanzenschutzmittelverpackungen mit dem PAMIRA‐Zeichen sicher, kontrolliert und umweltgerecht. Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht. Gesammelt werden ‐ Pflanzenschutz‐ und Flüssigdünger‐Verpackungen mit PAMIRA‐Zeichen inklusive volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier, ‐ sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln, ‐ Behälter über 50 Liter durchtrennen, ‐ Verschlüsse getrennt anliefern. Die Behältnisse müssen gespült, trocken und sauber sein. Es werden keine ungespülten Behälter oder Verpackungen mit Restmengen zurück genommen. Winterraps : DWD Service zum Clomazoneeinsatz Der Deutsche Wetterdienst bietet kostenfrei eine spezielle Wetterprognose bis 4 Tage im Voraus zu den Einsatzbedingungen für Clomazone an: www.dwd.de unter Fachnutzer > Land‐ und Forstwirtschaft > Agrarwetter Für Clomazone‐Behandlungen im Raps ist unter anderem die Auflage NT 127 bezüglich der Tageshöchsttemperaturen zu beachten.  Bei Temperaturen über 25 °C ist die Behandlung mit Clomazone‐haltigen Produkten verboten!  Bei Temperaturen von über 20 bis 25 °C darf nur in der Zeit von abends 18.00 bis morgens um 09.00 Uhr behandelt werden.  Eine ganztägige Anwendung darf nur bei Temperaturen unter 20 °C erfolgen. Zulassung Zoom (Triasulfuron) nicht verlängert Die Genehmigung des Wirkstoffes Triasulfuron wird im Rahmen der EU‐Genehmigungen nicht verlängert. Für alle Triasulfuron‐haltigen Mittel wird daher die Zulassung zum 30.09.2016 widerrufen. In Deutschland ist hiervon das Getreideherbizid Zoom betroffen. Es gilt eine Abverkaufsfrist für Lagerbestände bis zum 30.03.2017, der Anwender kann diese Produkte bis zum 30.09.2017 aufbrauchen.