SHG Gilchinger Ohrmuschel Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte im Landkreis Starnberg Internet: http://www.ohrmuschel.net Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Termine und Veranstaltungen Von Anna Krott und Martin Langscheid. Vortrag mit Diskussion Bundesteilhabegesetz (BTHG). über das Unsere SHG Gilchinger Ohrmuschel veranstaltet am 28.09.2016 ab 18.00 Uhr in der Gaststätte Geisenbrunn einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen! Betroffene und ihre Angehörigen sowie Gäste und Interessierte sind selbstverständlich zu dieser Veranstaltung herzlich willkommen! Adresse und Veranstaltungsort: Gaststätte Geisenbrunn Tonwerkstr. 3 82205 Gilching-Geisenbrunn Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmittel: S-Bahnlinie S 8, Haltestelle Geisenbrunn Ca. 10 Fußminuten. Erfreulicher Weise konnten wir Herrn Thomas Banasch von der LAG Selbsthilfe Bayern e. V. als Referenten zu diesem Thema gewinnen. Herr Banasch hat sich tiefgreifend mit dem Bundesteilhabegesetz (BTG) befasst und erläutert, welche Auswirkungen und Folgen diese Novellierung für Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben haben wird. Fakt ist, dass das Bundesteilhabegesetzt in dieser Form erhebliche Mängel aufweist und für die Betroffenen nur Nachteile mit sich bringt. Das Gesetz muss nachgebessert werden. Seite 1 Kurzinhalt über das Bundesteilhabegesetz: Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes präzisiert und konkretisiert. Die Novellierung des Gesetzes zielt darauf, die UNBehindertenrechtskonvention zu berücksichtigen, Barrierefreiheit herzustellen und Lücken im Gesetz im Recht bei Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schließen. Vom Deutschen Behindertenrat (DBR) wird kritisiert, daß bei der Novellierung nicht verankert wird, daß private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Auch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz steht zur Novellierung an. Es muß aber auch hier davon ausgegangen werden, daß die Privatwirtschaft auch nicht verpflichtet wird. Der Entwurf des Bundesteilhabegesetz ist ins Kabinett gekommen und auch beschlossen worden. Im September wird es dann im Bundestag besprochen. Gegen den Referentenentwurf gab es Protestaktionen. Trotz partieller Verbesserungen gibt es immer noch massive Kritik u.a. von Sozialverbänden. Die Eingliederungshilfe soll mit dem Gesetz reformiert und ein neues Teilhaberecht eingeführt werden. Das SGB IX wird neu gefaßt, wobei der Teil 1 das Rehabilitations- und Teilhaberecht, Teil 2 die Neuregelung der Eingliederungshilfe, insbesondere die Leistungen zur selbständigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen sowie Teil 3 das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht aus dem SGB IX enthalten wird. Kernforderungen der Sozialverbände an das neue Gesetz sind: die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen sollen gestärkt werden, Einkommen und Vermögen sollen nicht herangezogen werden, ein deutliches NEIN zu Leistungskürzungen und – einschränkungen, kein Rückfall hinter die bereits bestehende Rechtslage, mehr Teilhabe- und Arbeitsmöglichkeiten müssen eröffnet werden, nicht indirekt Betroffenenrechte beschneiden (z.B. durch schlechtere finanzielle Rahmenbedingungen). Seite 2
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