Termine und Veranstaltungen - Selbsthilfegruppe "Gilchinger

SHG Gilchinger Ohrmuschel
Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte im Landkreis Starnberg
Internet: http://www.ohrmuschel.net
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration gefördert.
Termine und Veranstaltungen
Von Anna Krott und Martin Langscheid.
Vortrag
mit
Diskussion
Bundesteilhabegesetz (BTHG).
über
das
Unsere SHG Gilchinger Ohrmuschel veranstaltet am 28.09.2016 ab 18.00 Uhr in der Gaststätte
Geisenbrunn einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Bundesteilhabegesetz
(BTHG).
Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen!
Betroffene und ihre Angehörigen sowie Gäste und Interessierte sind selbstverständlich zu dieser
Veranstaltung herzlich willkommen!
Adresse und Veranstaltungsort:
Gaststätte Geisenbrunn
Tonwerkstr. 3
82205 Gilching-Geisenbrunn
Erreichbarkeit mit den öffentlichen
Verkehrsmittel:
S-Bahnlinie S 8, Haltestelle Geisenbrunn
Ca. 10 Fußminuten.
Erfreulicher Weise konnten wir Herrn Thomas Banasch von der LAG Selbsthilfe Bayern e. V.
als Referenten zu diesem Thema gewinnen.
Herr Banasch hat sich tiefgreifend mit dem Bundesteilhabegesetz (BTG) befasst und erläutert,
welche Auswirkungen und Folgen diese Novellierung für Menschen mit Behinderungen im
alltäglichen Leben haben wird. Fakt ist, dass das Bundesteilhabegesetzt in dieser Form erhebliche
Mängel aufweist und für die Betroffenen nur Nachteile mit sich bringt. Das Gesetz muss
nachgebessert werden.
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Kurzinhalt über das Bundesteilhabegesetz:
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes
präzisiert und konkretisiert. Die Novellierung des Gesetzes zielt darauf, die UNBehindertenrechtskonvention zu berücksichtigen, Barrierefreiheit herzustellen und Lücken im
Gesetz im Recht bei Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schließen. Vom Deutschen
Behindertenrat (DBR) wird kritisiert, daß bei der Novellierung nicht verankert wird, daß private
Anbieter von Dienstleistungen und Produkten nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Auch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz steht zur Novellierung an. Es muß aber
auch hier davon ausgegangen werden, daß die Privatwirtschaft auch nicht verpflichtet wird.
Der Entwurf des Bundesteilhabegesetz ist ins Kabinett gekommen und auch beschlossen worden.
Im September wird es dann im Bundestag besprochen. Gegen den Referentenentwurf gab es
Protestaktionen. Trotz partieller Verbesserungen gibt es immer noch massive Kritik u.a. von
Sozialverbänden.
Die Eingliederungshilfe soll mit dem Gesetz reformiert und ein neues Teilhaberecht eingeführt
werden. Das SGB IX wird neu gefaßt, wobei der Teil 1 das Rehabilitations- und Teilhaberecht, Teil
2 die Neuregelung der Eingliederungshilfe, insbesondere die Leistungen zur selbständigen
Lebensführung für Menschen mit Behinderungen sowie Teil 3 das weiterentwickelte
Schwerbehindertenrecht aus dem SGB IX enthalten wird.
Kernforderungen der Sozialverbände an das neue
Gesetz sind:
die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen sollen gestärkt werden,
Einkommen und Vermögen sollen nicht herangezogen werden,
ein deutliches NEIN zu Leistungskürzungen und – einschränkungen,
kein Rückfall hinter die bereits bestehende Rechtslage,
mehr Teilhabe- und Arbeitsmöglichkeiten müssen eröffnet werden,
nicht indirekt Betroffenenrechte beschneiden (z.B. durch schlechtere finanzielle
Rahmenbedingungen).
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